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Rheinland-Pfalz krempelt gemeinsam die Ärmel hoch – Alle Akteure arbeiten Hand in Hand für erfolgreiche Corona-Impfung

Region/Mainz, 09.01.2021 – Seit Dienstag läuft die Vergabe der Impftermine in Rheinland-Pfalz. Am Donnerstag starteten die Impfungen in den 31 Impfzentren, parallel zu den am 27. Dezember 2020 begonnenen Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen und den Impfungen von medizinischem Personal in Krankenhäusern. Damit das Ziel, eine höchstmögliche Durchimpfung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zu erreichen, so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt wird, arbeiten schon seit Wochen zahlreiche Institutionen eng zusammen.

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Chirurgie im Gerolsteiner Krankenhaus wurde geschlossen

Gerolstein, 09.01.2021 – Zum Jahresende wurde die chirurgische Abteilung im Gerolsteiner Krankenhaus geschlossen. Diese Nachricht hat die Marienhaus-Unternehmensgruppe aus Waldbreitbach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerolsteiner Krankenhaus per Brief wenige Tage vor Weihnachten zukommen lassen. Insgesamt sollen 25 Angestellte von dieser Entscheidung betroffen sein. Ihnen will man andere Stellen anbieteben. Eine offizielle Pressemitteilung gab es bisher nicht. Die Nachricht kam für alle völlig überraschend.

Nicht nur für den Gerolsteiner Stadtbürgermeister ist diese Entscheidung ein Skandal. Stadtbürgermeister Uwe Schneider ist sichtlich enttäuscht. Als einen Grund für die Schließung wird die Kündigung des Chefarztes der Chirurgie genannt. Man hätte auch leider keinen Nachfolger gefunden. Der Chefarzt war erst im Juni 2018 ins Gerolsteiner Krankenhaus gekommen. Es scheinen aber gravierendere Faktoren eine Rolle gespielt zu haben. Notwendige Investitionskosten in zweistelliger Millionenhöhe für die Modernisierung der Operationssäle wurden bisher nicht realisiert. Zudem seien viel zu wenig operative Eingriffe in Gerolstein durchgeführt worden.

Die vorgegebene Sollzahl sei nicht erreicht worden. All diese Faktoren waren für den Krankenhausträger ausschlaggebend, die Chirurgie im Gerolsteiner Krankenhaus zu schließen. Kurz vor Silvester fand eine „geheime“ Sondersitzung mit dem Krankenhausträger statt. Da wurde den Beteiligten der kommunalen Familie mitgeteilt, dass man zum Jahresende den Versorgungsauftrag unumgänglich zurückgeben wird. Inzwischen ist durchgesickert, dass auch der Chefarzt der Inneren Medizin in Gerolstein – Dr. Rittich zum 30.06.2021 gekündigt hat. Alles deutet darauf hin, dass dann auch die Innere Abt. und wahrscheinlich auch die Anästhesie auf dem Prüfstand stehen.

Dann ist auch der Weg zur vollständigen Krankenhausschließung nicht mehr weit. Gibt es in Zukunft nur noch Schwerpunktkrankenhäuser, wie es die Bertelsmann-Stiftung favorisiert? Die Landesregierung hat offensichtliche keine Steuerungskompetenz, mit der sich die klinische Grundversorgung im ländlichen Rheinland-Pfalz zukunftsfest gestalten lässt. Lange Fahrzeiten für die medizinische Versorgung wären die Folge. Zur Marienhaus Unternehmensgruppe gehört u. a. das Krankenhaus in Adenau, Bitburg und Bad Neuenahr.

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10.500 Quarantäne-Anordnungen in zwei Monaten – Großer Aufwand „hinter den Kulissen“ in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz, 09.01.2021 – Die vergangenen Monate haben das Ausmaß der zweiten Corona-Welle deutlich gemacht. Das dokumentieren auch die Quarantäne-Verfügungen, die die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständiges Gesundheitsamt für den Landkreis und die Stadt Koblenz verlassen haben. Allein im November und Dezember waren es 10.500. Der stärkste Tag war der 15. Dezember, an dem 378 Verfügungen verschickt wurden. Und hinter jeder einzelnen verbergen sich mit Corona infizierte Menschen, deren Kontaktpersonen und Mitarbeiter im Kreishaus, die diese Flut handhaben müssen.

In der Kreisverwaltung blickt man zufrieden auf die Bewältigung dieser Lage: „Vielen unserer Mitarbeiter in der Corona-Bearbeitung wird viel abverlangt, einigen sogar sehr viel. Aber wir wissen, wofür wir dies alles tun: Um gemeinsam dazu beizutragen, die Verbreitung des Virus so schnell wie irgend möglich zu unterbinden. Bisher ist uns das mit einem Blick auf die Zahlen ganz gut gelungen“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Genauso sieht es Petra Kretzschmann, Büroleiterin der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die den großen Aufwand im Hintergrund deutlich macht: „Wenn uns zu Beginn des Jahres 2020 jemand gesagt hätte, dass wir in der Kreisverwaltung aufgrund einer Pandemie quasi eine kleine Behörde innerhalb der Behörde organisieren müssen, dann hätten wir wahrscheinlich ungläubig dreingeschaut.“ Aber genau das ist gelungen. Heute arbeiten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ganz eng zusammen mit Mitarbeitern der Kernverwaltung und Auszubildenden, mit Soldaten der Bundeswehr, Kollegen von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Ehrenamtlichen und Containment Scouts, die zur Unterstützung gekommen sind. „Und alle zusammen bilden ein Team, das die Corona-Lage in unserer Region mit Herzblut und Engagement in ganz hervorragender Weise sieben Tage die Woche managt“, betont Petra Kretzschmann.

Im Hintergrund der täglichen Arbeit läuft eine eingespielte Logistik, an der auf medizinischer Seite die Ärzte des Gesundheitsamtes ebenso mitwirken wie die Organisation, die Koordinierungsstelle Digitalisierung, die IT, die Personalverwaltung und das Gebäudemanagement der Kreisverwaltung. „Damit ein so buntes Team wie die Corona-Mannschaft jeden Tag so viele Verfügungen rausgeben kann, bedarf es eines gut funktionierenden Workflows“, sagen die Koordinatoren der Corona-Lage, Tobias Querbach und Eva Friederichs, und erläutern, dass zur Absicherung im Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet wird. So ist sichergestellt, dass bei einer möglichen Infektion innerhalb eines Corona-Teams die Arbeit weitergehen kann.

Jede Schicht hat mehrere Teams, die die folgenden Aufgaben bewältigen:  Den Erstkontakt mit Infizierten, die Kontaktnachverfolgung, den Kontakt mit Genesenen sowie Sonderaufgaben und den Kontakt zu Kitas, Schulen oder Altenheimen.

Die Bearbeitung der Fälle ist digitalisiert. Trotzdem ist jeder Fall mehr als ein digitaler Prozess und eine Verfügung. „Hinter jedem Fall steht ein erkrankter Mensch mit all seinen Ängsten und Sorgen. Und auch diejenigen, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, haben viele Fragen. Da wird den Mitarbeitern, die in der Corona-Lage arbeiten, bei ihren Telefongesprächen mit den Betroffenen viel abverlangt. Fingerspitzengefühl und Empathie sind gefragt“, sagen Friederichs und Querbach. Nicht immer läuft alles rund. Oft muss auf Veränderungen, wie neue vom Land herausgegebene Verordnungen, schnell reagiert werden. Auch können hohe Fallzahlen oder auch schwierige Fälle mit aufwendigen Nachverfolgungen das System stark beanspruchen. „Da heißt es dann ruhig bleiben und auch mal bis tief in den Abend hinein im Kreishaus ausharren“, sagen die beiden Koordinatoren.

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Kreis Ahrweiler sieht positive Bilanz der ersten Impfwoche

Ahrweiler, 09.01.2021 – Seit Dienstagnachmittag, 5. Januar 2021, können im Kreis Ahrweiler über 80-Jährige sowie priorisiertes medizinisches Personal die Corona-Schutzimpfung erhalten. Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider zeigten sich mit dem „reibungslosen Ablauf“ der ersten Impfwoche zufrieden und zogen eine erste positive Bilanz mit mehr als 600 Geimpften.

Seit Impfbeginn durch die mobilen Impfteams konnten drei Pflege- und Senioreneinrichtungen im Kreis versorgt werden. Den Anfang machte das Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Bad Breisig. Die Bereitschaft von Bewohnerinnen, Bewohnern und Personal, sich impfen zu lassen, lag bei rund 80 Prozent. Darüber hinaus meldete auch die Villa am Buttermarkt in Adenau Impfbereitschaft. Diese lag bei rund 74 Prozent. Am heutigen Freitag kam das mobile Impfteam zudem auch im Alten- & Pflegeheim Alte Burg in Herschbroich zum Einsatz. Rund 84 Prozent der dort Impfberechtigten nutzten die Möglichkeit, die Impfung zu erhalten. „In den bisherigen Einrichtungen lag die Impfbereitschaft weit über unseren Erwartungen und den vom Land geforderten 70 Prozent“, so Daniel Blumenberg, stellvertretender Impfzentrumskoordinator.

Im Landesimpfzentrum des Kreises in Grafschaft-Gelsdorf, das gestern seinen Betrieb aufgenommen hat, konnten bislang je Tag 70 Impflingen der priorisierten Gruppe der über 80-Jährigen geimpft werden.

Am kommenden Wochenende sind weitere Einsätze der mobilen Impfteams in Senioreneinrichtungen des Kreises geplant. Die Impfungen im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf werden am Montag, 11. Januar 2021, fortgesetzt. Laut Verordnung des Landes dürfen dann täglich 140 Impfungen erfolgen.

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Neue Corona Bekämpfungs-Verordnung tritt am 11.01.2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft

Region/Mainz, 08.01.2021 – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am kommenden Montag in Kraft und wird den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern. „Auch, wenn das neue Jahr mit einer großen Hoffnung startet, weil wir einen Impfstoff haben, der uns vor dem gefährlichen Virus schützt, dürfen wir in unserer Vorsicht noch nicht nachlassen. Die Infektionszahlen sind auch im Januar auf einem viel zu hohen Niveau. Täglich sterben weitere Menschen und das medizinische Personal in den Krankenhäusern sowie den Alten- und Pflegeeinrichtungen arbeitet am Limit. Wir tun daher weiterhin alles, damit jede Patientin und jeder Patient gut versorgt werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Deswegen haben die Länder gemeinsam mit dem Bund den Shutdown für den gesamten Januar verlängert. Wir können und werden die schwierigen Wintermonate, die vor uns liegen, gemeinsam bewältigen. Mit unserer Rechtsverordnung setzen wir die Beschlüsse um. Dabei ist uns eine lebensnahe Ausgestaltung wichtig, damit die Menschen die Maßnahmen akzeptieren und leben.“

Kontaktreduzierung

Durch die neue Verordnung werden Kontakte weiter reduziert. „Wir haben für Rheinland-Pfalz im Ministerrat eine Lösung gefunden, die lebensnah ist. Die Festlegung, ein Haushalt plus eine weitere Person, ist im Grundsatz richtig. Das kennen die Menschen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr“, sagte die Ministerpräsidentin. Allerdings sei in Rheinland-Pfalz eine wichtige Ausnahme beschlossen worden. So seien Kinder bis einschließlich 6 Jahre davon ausgenommen, ebenso gebe es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.

Konkret gilt ab Montag, 11. Januar 2021, bis 31. Januar 2021:

1.Treffen im öffentlichen Raum:  Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

2.Treffen im privaten Bereich: Hier ist grundsätzlich das Gleiche dringend empfohlen: Treffen sind möglichst zu vermeiden; wenn sie stattfinden, dann möglichst im Freien. Sie sollen nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands umfassen, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

Schulen

„Für uns stehen Sicherheit und Planbarkeit für Schülerschaft, Lehrerschaft und Eltern im Vordergrund“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für den gesamten Januar gilt: An allen Schulen in Rheinland-Pfalz bleibt die Präsenzpflicht weiter aufgehoben. Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Fernunterricht durch ein pädagogisches Angebot, das auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen werden kann. Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen zum Beispiel in der dualen Ausbildung finden statt. Zum 25. Januar 2021 sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Dies entscheidet das Ministerium auf Grundlage der Infektionslage nach dem 17. Januar 2021. „Wir stellen weiter eine Betreuung sicher für die Schüler und Schülerinnen, die nicht zu Hause bleiben können. Wir sehen aktuell, dass die Familien sehr verantwortungsvoll mit diesem Angebot umgehen“, so die Ministerpräsidentin. Die Schulen sind für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 oder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf offen, die nicht zuhause betreut werden können. Sie haben dort ihren Platz für den Fernunterricht. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.

„Für Kitas gilt weiter: Alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, dürfen in ihre Kita kommen. Wir appellieren dringend an die Eltern und Arbeitgeber, dass die Kinder, wenn immer möglich, zu Hause betreut werden können“, so die Ministerpräsidentin.

Bewegungsbeschränkung

„Wir werden die Regelung zur Bewegungsbeschränkung in Hotspot-Regionen ähnlich wie Ausgangsbeschränkungen in enger Absprache mit den betroffenen Kommunen gemäß der Hotspot-Strategie (§ 23 Abs. 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung) regeln. In Rheinland-Pfalz ist ohnehin vorgesehen, dass bei Überschreitung der Inzidenz von 200 weitere Schutzmaßnahmen von der betroffenen Gebietskörperschaft unter Berücksichtigung der konkreten lokalen Begebenheiten im Wege der Allgemeinverfügung ergriffen werden.

Diese Praxis hat sich während der Zeit der aktiven Anwendung des Warn- und Aktionsplans in den Taskforces bewährt“, so die Ministerpräsidentin.

Kantinen-Regelung

In Kantinen und Mensen ist ein Verzehr vor Ort nur dann erlaubt, wenn die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern. Dann gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht (entfällt am Platz) und die Pflicht zur Kontakterfassung.  „So bleibt gewährleistet, dass beispielsweise medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen können.  Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibt ebenfalls zulässig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin, dass nicht in Quarantäne muss, wer aus einem Risikogebiet einreist und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhält und wer in ein Risikogebiet einreist und sich dort weniger als 72 Stunden aufhält. Wer nicht zur Quarantäne verpflichtet ist, unterliegt auch weiterhin nicht der doppelten Testpflicht.

Impfungen

„Neben Schutzmaßnahmen bleibt das Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen das Corona-Virus. Wir haben Stand Donnerstagabend 20.792 Menschen der Priorisierungsgruppe 1 impfen können. Darunter sind 12.776 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, 4.871 in Krankenhäusern und 3.145 Menschen in den Impfzentren. Ich habe mich gestern selbst vor Ort davon überzeugen können, wie professionell die Abläufe sind. Wir haben alle 31 Impfzentren geöffnet. Anders als in anderen Bundesländern, können wir eine wohnortnahe Impfung sicherstellen; auch wenn wir mangels Impfstoff noch nicht unter Volllast fahren können“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Die Terminvergabe für die Impftermine läuft sehr gut. Stand heute Nachmittag haben 47.000 Menschen einen Termin für die Impfung im Impfzentrum erhalten. Für weitere rund 76.000 Menschen ist eine vollständige Terminregistrierung erfolgt. Alle, die sich online bis Mittwoch registriert haben, erhalten noch in dieser Woche eine E-Mail mit ihrem Termin“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Auch in den Krankenhäusern habe ich eine große Impfbereitschaft erlebt. Bei aller berechtigten Ungeduld dürfen wir eins nicht vergessen: Seit Weihnachten war bis vorgestern erst ein Impfstoff zugelassen. Seit dem 27. Dezember haben wir den Impfstoff bekommen und sofort mit mobilen Teams die besonders gefährdeten Personen in Alten- und Pflegeheimen aufgesucht. Wir haben immer versprochen: Wir impfen schnell und sicher. Daher sind die Aufklärungsgespräche wichtig. In einigen Einrichtungen dauert es daher länger“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wisse, dass es auch für die Häuser eine große Herausforderung sei. „Es gibt aber auch viele Einrichtungen, die sehr schnell impfbereit waren. So haben zum Beispiel die Vereinigten Hospitien in Trier, das Seniorenzentrum Barmherzige Brüder in Saarburg oder das Senioren- und Pflegeheim Holderbusch in Lorscheid sehr schnell die Voraussetzungen für die Impfbereitschaft in ihren Häusern geschaffen. Dort konnten in kürzester Zeit mehr als 80 Prozent ihrer Bewohner und Bewohnerinnen sowie mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft werden. Als Erfolgsrezept nannten die Einrichtungen: Frühzeitige Information und Aufklärung für die Bewohner und Bewohnerinnen und Zugriff auf eigene Ärzte und motivierbare Ärzte. Ich appelliere daher an die Einrichtungsleitungen, gemeinsam mit den Hausärzten, die die Einrichtung betreuen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Impfungen in Eigenverantwortung durchzuführen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer

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Corona Schutzimpfungen im Landkreis Vulkaneifel laufen wie geschmiert!

Hillesheim, 08.01.2021 – Im Landkreis Vulkaneifel wird nicht lamentiert und genörgelt. Es wird einfach gemacht! Am Sonntag, 27.12.2020 hatten mobile Teams in den Senioreneinrichtungen des Landkreises mit der Corona-Impfung begonnen.

Am 06. Januar 2021 waren bereits alle willigen 80plus Bewohner samt Pflegepersonal in den Seniorenheimen des Landkreises geimpft.

Landrat Heiz-Peter Thiel hat sich als Krisenmanager bestens bewährt. Foto: Peter Doeppes

Am Donnerstagmorgen, 07.01.2021 pünktlich um 10.00 Uhr war dann der Start im neuen Landes-Impfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim. Finanziert wird das Zentrum je zur Hälfte von Land und Bund. Landrat Heinz-Peter Thiel war vor Ort und hatte sich mit dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Volker Schneiders, dem Leiter der Abteilung Kreisentwicklung Dieter Schmitz und dem Impfkoordinator Lucas Hürtgen ausgetauscht.

Dr. Volkhard Bangert aus Daun war ebenfalls unter den esrsten Implingen. Foto: Peter Doeppes

Vor der ehemaligen Viehmarkthalle standen schon die ersten 80plus Impflinge und warteten am Check-In geduldig bis sie dran waren. Dass man ohne Anmeldung und ohne Termin nicht geimpft werden kann, war nicht jedem bewusst. Ohne Termin ging überhaupt nichts. Wer also geimpft werden möchte, muss sich vorher unbedingt einen Termin einholen über die Telefon-Nummer 0800 57 58 100 oder im Internet unter www.impftermin.rlp.de

220 Impfungen war das Ziel am ersten Tag. Die Impflinge kommen ganz entspannt im Zweiminutentakt. Genauso entspannt geht es dann weiter. Überall sieht man in strahlende Gesichter. Keine Hektik macht sich breit. Tatsächlich geimpft wurden am ersten Tag mehr als 240 Menschen. Das kommt daher, weil die Apothekerinnen und Apotheker, die den Impfstoff vorbereiten, peinlich genau arbeiten, um aus jeder Impfeinheit keine fünft, sondern sechs Impfdosen gewinnen.

Schon nach kurzer Einarbeitungszeit waren die Einsatzkräfte routiniert. Menschen, die sich oftmals vorher noch nicht einmal kannten, arbeiten in Hillesheim Hand in Hand. Den Einsatzkräften sieht man es förmlich an, dass sie es gerne tun. „Wenn es mehr Impfstoff gäbe, könnte auch mehr geimpft werden“, war oft zu hören.

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Prof. Dr. h.c. Ernst-Andreas Ziegler besucht LEPPER Stiftung in Daun

Daun, 08.01.2021 – Vor kurzem besuchte der Gründer und Initiator der Junior Universität Wuppertal die LEPPER Stiftung in Daun. Prof. Dr. Ziegler gab wertvolle Tipps für die Junior Universität Daun. Diese ist geplant auf dem Grundstück der ehemaligen Brotfabrik in Daun.

Prof. Dr. Ziegler sagte der LEPPER Stiftung die volle Unterstützung seiner Person und die des Teams der Junior Uni Wuppertal zu. Das Gebäude der Junior Uni Daun soll etwas höher werden als das der Junior Uni Wuppertal. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass im Gebäude auch Duale Studiengänge angeboten werden sollen.

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Wintersportgebiete im Eifelkreis gesperrt!

Bitburg, 07.01.2021 – Gemeinsame Presseerklärung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, der Verbandsgemeinde Prüm und der Polizei Prüm.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Verbandsgemeinde Prüm und die Polizeiinspektion Prüm weisen darauf hin, dass auch die Wintersportgebiete Schwarzer Mann und Wolfsschlucht gesperrt sind.

Aufgrund der Gefahr von Schneebruch und zur Vermeidung von Menschenansammlungen sind die Zufahrten und Parkplätze im unmittelbaren Bereich der Gebiete gesperrt.

Das Forstamt Prüm hat bereits in einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Schneelast jederzeit mit dem Abbrechen von Baumkronen, Ästen zu rechnen ist. Vom Betreten der Wälder wird dringend abgeraten, es besteht Lebensgefahr. Bereits jetzt sind einige Straßen wegen umstürzender Bäume gesperrt, die verkehrssichernden Arbeiten dauern an und sind auch für die dort eingesetzten Mitarbeiter der Straßenmeistereien und der Forstämter mit großen Gefahren verbunden.

Die Zufahrten zum Wintersportgebiet Schwarzer Mann und Wolfsschlucht bleiben auf Anordnung der Kreisverwaltung gesperrt. Zum Jahreswechsel kam es dort zu größeren Personenansammlungen die nicht mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu vereinbaren waren.

Aufgrund der großen Anzahl an „wild“ parkenden Fahrzeugen kam es zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, teilweise waren Zufahrten zu Rettungspunkten nicht mehr passierbar. Es mussten mehr als 170 Verwarnungen ausgesprochen werden, dazu kommen weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr die durch die Mitarbeiter der VG Prüm festgestellt wurden.

Die zuständigen Behörden und die Polizei Prüm mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei des Landes Rheinland-Pfalz werden am kommenden Wochenende sowohl die Einhaltung der verkehrsbehördlichen Anordnungen, als auch die Einhaltung der Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie überwachen. Die Maßnahmen werden sich nicht auf die Wintersportgebiete beschränken. Gegebenenfalls werden weiträumige Absperrungen oder Umleitungen eingerichtet.

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass im gesamten Gebiet keinerlei sanitäre Einrichtungen oder andere touristische Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Wir bitten im Interesse aller darum, dass Gebiet zu meiden. #StayHome

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Der Kreis Euskirchen bittet: Stay@home!

Euskirchen, 07.01.2021 – Der Besucherandrang hat unsere Wintersportgebiete in der Gemeinde Hellenthal, aber auch zahlreiche andere Orte in den Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden mit entsprechender Schneelage am vergangenen Wochenende an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Aus diesem Anlass haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gestern gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Euskirchen, der Kreispolizeibehörde und der Nordeifel Tourismus über die Situation beraten und einen eindringlichen Appell formuliert:

Touristisches Reisen ist bundesweit untersagt, der strikte Lockdown wurde am 05. Januar verlängert. Bundes- und Landesregierung haben an die Menschen appelliert, Ausflüge zu vermeiden. Dennoch kamen in den letzten Tagen so viele Tagesausflügler in die Eifel wie schon lange nicht mehr.

Wir teilen die Sehnsucht nach Bewegung draußen in der Natur, vor allem im Schnee. Die Realität ist jedoch, dass es in der aktuellen pandemischen Lage schlichtweg keine Angebote in der Nordeifel für die vielen Besucherinnen und Besucher gibt. Die Skigebiete sind nicht zugänglich, die Lifte laufen nicht, die Rodelhänge sind gesperrt, ebenso die meisten Parkplätze. Auf den Waldwegen besteht eine extrem erhöhte Schneebruchgefahr, die lebensgefährlich ist.

Überall in der Nordeifel/Kreis Euskirchen gilt: Gastronomische Betriebe sind geschlossen, es gibt keine Toiletten, keine Wickelräume für Babys und Kleinkinder, keine Möglichkeit zur Einkehr, keinen Ort zum Aufwärmen. Hinzu kommen lange Staus auf der Autobahn und eine insgesamt schwierige Verkehrslage.

Unter Freizeitvergnügen und Schneespaß verstehen wir etwas anderes.

Die Devise lautet daher: Stay@home! in diesen Zeiten der Pandemie und des strikten Lockdowns.

Die Menschen sind aufgefordert, Spaziergänge und frische Luft am eigenen Wohnort zu suchen. Wir freuen uns gemeinsam auf eine Zeit, in der unsere touristischen Angebote der Nordeifel wieder unbeschwert genutzt und erlebt werden können!

Der Landrat des Kreises Euskirchen, die Bürgermeister*innen der Eifelkommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Mechernich, Nettersheim, Kall und Schleiden, die Nordeifel Tourismus GmbH.

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Nordrhein-Westfalen modifiziert Einreiseregelungen: Einreisende aus Risikogebieten können zwischen Einreisetest und Quarantäne wählen

Region Eifel/Düsseldorf, 07.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.

Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an.

Hintergrund der Änderungen ist zum einen die Harmonisierung des Landesrechts mit dem Bundesrecht, sodass die Testpflichten für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika nun einheitlich geregelt sind. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Konkret geht es um die Frage, ob zwingende Testungen nur von den kommunalen Behörden und dem Bund oder auch von den Ländern per Rechtsverordnung angeordnet werden können.

Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann.

Hintergrund:

Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen.