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Wintersportgebiete im Eifelkreis gesperrt!

Bitburg, 07.01.2021 – Gemeinsame Presseerklärung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, der Verbandsgemeinde Prüm und der Polizei Prüm.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die Verbandsgemeinde Prüm und die Polizeiinspektion Prüm weisen darauf hin, dass auch die Wintersportgebiete Schwarzer Mann und Wolfsschlucht gesperrt sind.

Aufgrund der Gefahr von Schneebruch und zur Vermeidung von Menschenansammlungen sind die Zufahrten und Parkplätze im unmittelbaren Bereich der Gebiete gesperrt.

Das Forstamt Prüm hat bereits in einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Schneelast jederzeit mit dem Abbrechen von Baumkronen, Ästen zu rechnen ist. Vom Betreten der Wälder wird dringend abgeraten, es besteht Lebensgefahr. Bereits jetzt sind einige Straßen wegen umstürzender Bäume gesperrt, die verkehrssichernden Arbeiten dauern an und sind auch für die dort eingesetzten Mitarbeiter der Straßenmeistereien und der Forstämter mit großen Gefahren verbunden.

Die Zufahrten zum Wintersportgebiet Schwarzer Mann und Wolfsschlucht bleiben auf Anordnung der Kreisverwaltung gesperrt. Zum Jahreswechsel kam es dort zu größeren Personenansammlungen die nicht mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu vereinbaren waren.

Aufgrund der großen Anzahl an „wild“ parkenden Fahrzeugen kam es zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, teilweise waren Zufahrten zu Rettungspunkten nicht mehr passierbar. Es mussten mehr als 170 Verwarnungen ausgesprochen werden, dazu kommen weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr die durch die Mitarbeiter der VG Prüm festgestellt wurden.

Die zuständigen Behörden und die Polizei Prüm mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei des Landes Rheinland-Pfalz werden am kommenden Wochenende sowohl die Einhaltung der verkehrsbehördlichen Anordnungen, als auch die Einhaltung der Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie überwachen. Die Maßnahmen werden sich nicht auf die Wintersportgebiete beschränken. Gegebenenfalls werden weiträumige Absperrungen oder Umleitungen eingerichtet.

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass im gesamten Gebiet keinerlei sanitäre Einrichtungen oder andere touristische Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Wir bitten im Interesse aller darum, dass Gebiet zu meiden. #StayHome

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Der Kreis Euskirchen bittet: Stay@home!

Euskirchen, 07.01.2021 – Der Besucherandrang hat unsere Wintersportgebiete in der Gemeinde Hellenthal, aber auch zahlreiche andere Orte in den Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden mit entsprechender Schneelage am vergangenen Wochenende an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Aus diesem Anlass haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gestern gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Euskirchen, der Kreispolizeibehörde und der Nordeifel Tourismus über die Situation beraten und einen eindringlichen Appell formuliert:

Touristisches Reisen ist bundesweit untersagt, der strikte Lockdown wurde am 05. Januar verlängert. Bundes- und Landesregierung haben an die Menschen appelliert, Ausflüge zu vermeiden. Dennoch kamen in den letzten Tagen so viele Tagesausflügler in die Eifel wie schon lange nicht mehr.

Wir teilen die Sehnsucht nach Bewegung draußen in der Natur, vor allem im Schnee. Die Realität ist jedoch, dass es in der aktuellen pandemischen Lage schlichtweg keine Angebote in der Nordeifel für die vielen Besucherinnen und Besucher gibt. Die Skigebiete sind nicht zugänglich, die Lifte laufen nicht, die Rodelhänge sind gesperrt, ebenso die meisten Parkplätze. Auf den Waldwegen besteht eine extrem erhöhte Schneebruchgefahr, die lebensgefährlich ist.

Überall in der Nordeifel/Kreis Euskirchen gilt: Gastronomische Betriebe sind geschlossen, es gibt keine Toiletten, keine Wickelräume für Babys und Kleinkinder, keine Möglichkeit zur Einkehr, keinen Ort zum Aufwärmen. Hinzu kommen lange Staus auf der Autobahn und eine insgesamt schwierige Verkehrslage.

Unter Freizeitvergnügen und Schneespaß verstehen wir etwas anderes.

Die Devise lautet daher: Stay@home! in diesen Zeiten der Pandemie und des strikten Lockdowns.

Die Menschen sind aufgefordert, Spaziergänge und frische Luft am eigenen Wohnort zu suchen. Wir freuen uns gemeinsam auf eine Zeit, in der unsere touristischen Angebote der Nordeifel wieder unbeschwert genutzt und erlebt werden können!

Der Landrat des Kreises Euskirchen, die Bürgermeister*innen der Eifelkommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Mechernich, Nettersheim, Kall und Schleiden, die Nordeifel Tourismus GmbH.

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Nordrhein-Westfalen modifiziert Einreiseregelungen: Einreisende aus Risikogebieten können zwischen Einreisetest und Quarantäne wählen

Region Eifel/Düsseldorf, 07.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.

Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.

Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an.

Hintergrund der Änderungen ist zum einen die Harmonisierung des Landesrechts mit dem Bundesrecht, sodass die Testpflichten für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika nun einheitlich geregelt sind. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Konkret geht es um die Frage, ob zwingende Testungen nur von den kommunalen Behörden und dem Bund oder auch von den Ländern per Rechtsverordnung angeordnet werden können.

Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann.

Hintergrund:

Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen.

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Impfstart im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler, 06.01.2021 – Nachdem vorgestern am späten Nachmittag die ersten Impfdosen im Kreis Ahrweiler eingetroffen sind, konnten bereits gestern die ersten Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Ahrweiler im Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Bad Breisig geimpft werden. Die erste Impfdosis der Senioreneinrichtung hat der 92 Jahre alte Bewohner und Vorsitzender des Bewohnerbeirats, Friedrich Maurer, erhalten.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Impfkoordinator Fabian Schneider und dessen Stellvertreter Daniel Blumenberg übergaben am Dienstagmittag Einrichtungsleiter Jörg Warnke, dem mobilen Impfteam des DRK sowie den anwesenden Ärzten und Apothekern die Impfdosen. Dr. Pföhler dankte allen beteiligten Akteuren für die hervorragende Vorbereitung, Organisation und Steuerung. „Auch die Einrichtung hat in kürzester Zeit alle Vorbereitungen – angefangen von der Impfaufklärung für jeden Impfling bis hin zur persönlichen Einwilligung – für den Impfvorgang getroffen“, so Dr. Pföhler.

„Die Impfungen liefen wie geplant, der Zeitplan konnte eingehalten werden und die Arbeit aller Beteiligten lief Hand in Hand. Die Bereitschaft von Bewohnern und Personal insgesamt, sich impfen zu lassen, lag bei rund 80 Prozent und damit weit über allen Erwartungen“, zogen Einrichtungsleiter Jörg Warnke und Fabian Schneider eine positive Bilanz.

Im Anschluss daran wurden 72 weitere Bewohnerinnen und Bewohner, 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das im mobilen Impfteam eingesetzte Personal mit dem Corona-Impfstoff geimpft. Die notwendigen Vorbereitungen wurden durch Apotheker Heinz Brands aus Bad Neuenahr-Ahrweiler übernommen, die Schutzimpfungen nahmen die Arztpraxen Dr. Porz, Dr. Busch sowie Dr. Suchan sowie deren medizinisches Fachpersonal vor.

 Mit dem Start der Impfkampagne trägt die engagierte Arbeit, die alle Beteiligten in den vergangenen Wochen und Monaten geleistet haben, endlich Früchte. Aber natürlich liegt vor uns noch ein weiter Weg, der uns allen weiterhin viel Umsicht abverlangt. Es wird noch einige Zeit dauern, bis ausreichend Impfstoff seitens des Landes zur Verfügung gestellt und sich eine größtmögliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern immunisiert haben wird. Jetzt ist es zunächst wichtig, sich weiterhin solidarisch zu zeigen, vor allem mit den Mitmenschen unter uns, die besonders schutzbedürftig sind“, betonte Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

In den nächsten Tagen folgen weitere Impfungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen des Kreises. Die Corona-Schutzimpfungen im Landesimpfzentrum des Kreises in Grafschaft-Gelsdorf beginnen parallel am 7. Januar 2021. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt zentral durch das Land telefonisch über die Hotline 0800/5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Bürgerinnen und Bürger des Kreises werden gebeten, sich bei Fragen direkt an die zuständigen Stellen des Landes zu wenden. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes unter www.corona.rlp.de.

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Lockdown bis 31.01.2021 verlängert – jetzt verschärft !

Region/Mainz, 06.01.2021 – Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben nach intensiven Beratungen mit Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, dass im gesamten Januar weiter Corona-Schutzmaßnahmen gelten sollen. „Der Shutdown im Dezember zeigt Wirkung. Ich danke allen, die sich über Weihnachten und Silvester hier in Rheinland-Pfalz so besonnen verhalten haben. Dadurch ist es gelungen, die Neuinfektionen mit Corona zu senken. In den vergangen zwei Wochen ist die Inzidenz von über 170 auf 110 zurückgegangen. Das ist ein Erfolg zum Jahresauftakt, aber er kann uns nicht ruhen lassen. Daher sind weitere Kontaktbeschränkungen notwendig, um Ansteckungen zu vermeiden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

Wie bereits im vergangenen März soll nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen dürfen. Die Länderchefs und -chefinnen haben aber auch deutlich gemacht, dass sie vom Bund eine verlässliche und planbare Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff erwarten. Die Ankündigung der Bundeskanzlerin, den Lieferengpässen jetzt entschieden entgegen zu wirken, begrüßten die Länder.

Zusatzmaßnahmen in Regionen mit einer Inzidenz höher als 200

In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vornehmen, wie beispielsweise die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Experten-Rat

Die Entscheidungen über die Fortsetzung und die Verschärfung des Lockdowns sind auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen getroffen worden.

Der Ministerpräsidentenkonferenz war eine Expertenrunde am Montagabend vorausgegangen. Die einhellige Meinung der Berater war: Die Infektionszahlen müssten schneller und drastischer gesenkt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und nicht die Kontrolle über das Virus zu verlieren. Selbst Bundesländer, die lange kaum Infektionszahlen hatten, zählen heute zu Hotspots.

„Wir müssen die Gleichung schaffen: Mehr Impfungen plus mehr Schutzmaßnahmen gleich weniger Neuinfektionen gleich mehr Freiheit. Die Leitplanken sind neben der Zahl der Neuinfektionen die Situation in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort arbeiten seit Wochen am Limit. Unser Anspruch bleibt aber, dass wir alle Patienten gut versorgen können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfbereitschaft in Rheinland-Pfalz zum Start überwältigend – Bund muss jetzt liefern

„Wir haben erfolgreich mit dem Impfen begonnen. Seit zehn Tagen steht uns der Impfstoff zur Verfügung. Stand heute haben wir schon mehr als 11.500 Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft. Damit werden jetzt schon mehr Menschen täglich geimpft, als sich neu mit Corona anstecken.

Wir haben konsequent mit den Alten- und Pflegereinrichtungen begonnen, weil bei ihnen mit den schlimmsten Auswirkungen zu rechnen ist. Seit gestern können aber auch alle anderen der ersten Impfgruppe Termine vereinbaren. Bereits jetzt sind fast 60.000 Termine vergeben und weitere 25.000 Menschen im Terminpool registriert worden. Und sobald verlässlich mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden wir auch zusätzliche Termine vergeben. Hier ist jetzt die Bundesregierung in der Pflicht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz bei Hilfe für Alten- und Pflegeeinrichtungen Vorbild

„Ich freue mich, dass Rheinland-Pfalz als Vorbild für die Unterstützung der Alten und Pflegeeinrichtungen gilt. Wir haben bereits im Dezember ein Freiwilligen-Netzwerk mit unseren Partnern der Hilfsorganisationen gegründet. Diese „helfenden Hände“ unterstützen die Alten- und Pflegeeinrichtungen in allen Bereichen, in denen Unterstützung gebraucht wird, damit genügend Kapazität vorhanden ist, um Bewohner, Besucher und Mitarbeiter zu testen und die Impfungen vorzubereiten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Perspektiven für Schule und Kita

„Am Donnerstag schreiben die ersten Schüler und Schülerinnen ihr schriftliches Abitur. Ich drücke Ihnen allen ganz fest die Daumen“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz habe auch bei den Schulen verlässlich vorgesorgt und bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass in den kommenden zwei Wochen grundsätzlich Fernunterricht gehalten werde. Das Land habe aber sichergestellt, dass die Abiturienten ihre Prüfungen ablegen können. „Außerdem sind unsere Schulen offen für die Kinder, die nicht zuhause betreut werden können. Bildungsministerin Stefanie Hubig wird morgen darüber informieren, wie es im Januar an den Schulen weitergehen wird. Das Stufenkonzept der Kultusministerkonferenz wird hier Grundlage der Entscheidungen sein“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten Großartiges. Sie gewährleisten, dass Eltern, die für ihre Kinder eine dringende Betreuungsmöglichkeit brauchen, diese auch bekommen können. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Unsere Kitas sind und bleiben deshalb bei dringendem Bedarf grundsätzlich geöffnet. In den drei Tagen vor Weihnachten mussten etwa 13 Prozent der Eltern auf dieses Angebot zurückgreifen. Damit das auch so bleiben kann, bitte ich erneut alle Eltern, zunächst zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung auch zuhause möglich ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bis zu 20 Tage zusätzlich Kinderkrankengeld

Eltern sollen im Jahr 2021 einen zusätzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Der Bund will gesetzlich regeln, dass pro Elternteil 10 zusätzliche Tage gewährt werden können und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Wirtschaftliche Hilfen für diejenigen, die der Shutdown in der Existenz bedroht

Bund und Länder werden weiterhin mit umfangreichen finanziellen Hilfsprogrammen unterstützen, um die Folgeschäden der Beschränkungsmaßnahmen abzumildern.

Durch Abschlagszahlungen wurde bisher bundesweit über eine Milliarde Euro Novemberhilfe an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.

Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden.

Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, die Auszahlungen so schnell wie möglich zu realisieren.

Einreisen aus Risikogebieten

Für Urlaubsrückreisende aus Risikogebieten gilt künftig eine doppelte Testpflicht. Der Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise erfolgen. Darüber hinaus gilt weiterhin die bestehende zehntägige Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. (Zwei-Test-Strategie).

Die Musterquarantäneverordnung des Bundes wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen umgesetzt.

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„Heller denn je – Die Welt braucht eine frohe Botschaft“

Gillenfeld/Trier, 05.01.2021 – Anfang Januar kündigt sich normalerweise an vielen Haustüren im Bistum königlicher Besuch an: In farbenprächtigen Gewändern, mit Krone und Stern ziehen dann die Sternsinger durch die Straßen, bringen den Segen und sammeln Spenden für Kinder in Not.

Die Aktion Dreikönigssingen lebt von den Haustürbesuchen mit direktem Kontakt – in Pandemie-Zeiten jedoch keine gute Idee. Das Kindermissionswerk und der Bund der Deutschen katholischen Jugend (BDKJ) als Träger des Dreikönigssingens hatten deshalb kurz vor Weihnachten empfohlen, die Aktion solle in ihrem 63. Jahr neue Wege gehen und „kontaktlos“ stattfinden.

Für die Gruppen bot das Kindermissionswerk zahlreiche Ideen und Tipps, wie die Aktion verantwortungsvoll und konform der Corona-Regeln ablaufen kann.

Eine dieser kreativen Varianten haben die Gillenfelder Sternsinger in die Tat umgesetzt. „Natürlich war die Enttäuschung unserer engagierten Kinder und Jugendlichen erstmal groß. Wir hatten sogar schon vor längerem 1,5 lange Stöcke für die Spendenbeutel gekauft, um den Abstand wahren zu können.

Als es dann hieß ‚keine Hausbesuche‘, war sofort klar, dass wir uns Alternativen überlegen wollen, denn so eine gute Sache darf nicht einfach ausfallen“, berichtet Sandra Pfeil, die seit Jahren ehrenamtlich die Messdienerarbeit und die Sternsingeraktion in Gillenfeld betreut. „Die Eltern waren einfach klasse.

Als ich über unsere Chat-Gruppen nachgefragt habe, wer sich vorstellen könnte, kleine Segenspakete in die Briefkästen zu verteilen, haben sich sofort genügend Familien bereit erklärt.“ In der „Segenspost“ enthalten sind die zuvor gesegnete Kreide oder Segensaufkleber, Texte mit Impulsen und Informationen zu Spendenmöglichkeiten für die Sternsinger-Hilfsprojekte.

Spenden für benachteiligte Kinder in aller Welt werden dringender denn je benötigt, wie Lena Kettel, Diözesanvorsitzende des BDKJ Trier, erklärt. „Auch hier bei uns belastet die Corona-Krise viele Kinder und Jugendliche, aber viel schlimmer sieht es in ärmeren Ländern aus, wo wirklich das Notwendige zum Überleben fehlt und in denen keine gute medizinische Versorgung gewährleistet ist. Genau für diese Kinder setzen sich die Sternsinger jedes Jahr ein. Es ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit.“ So sei es kein Zufall, dass das Dreikönigssingen dieses Jahr unter dem Motto ‚heller denn je – die Welt braucht eine frohe Botschaft‘ stehe.

Die frohe Botschaft und den Segen der Sternsinger bringen auch Anatol (10), Theo (12) und Emil (12) aus der Pfarrei Sankt Matthias schon seit Jahren zu den Häusern ihrer Gemeinde. Klar waren auch die drei etwas enttäuscht, denn es sei schon etwas anderes, die Freude der Menschen an den Haustüren zu erleben, sagt Emil. „Aber dafür gibt es in den Kirchen unserer Gemeinde jetzt Sternsinger-Haltestellen, wo die Segenspost ausliegt und Spendendosen stehen. Das wird bisher super angenommen.“ Auch für die Altenheime und Krankenhäuser in der Pfarrei haben sich die Verantwortlichen gemeinsam mit den Kindern etwas überlegt, wie Theo berichtet: „Da wir die leider nicht besuchen können, haben die jüngeren Sternsinger Bilder für die Patienten und Bewohner gemalt, die gemeinsam mit der Segenspost verteilt wurden.“

Seit ihrem Start 1959 hat sich die Aktion Dreikönigssingen zur weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder entwickelt. Rund 1,19 Milliarden Euro wurden seither gesammelt, mehr als 75.600 Projekte für Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt. Bei der 62. Aktion zum Jahresbeginn 2020 hatten die Mädchen und rund 52,4 Millionen Euro gesammelt. Weitere Informationen gibt es auf www.sternsinger.de. Die Themenseite des Bistums zum Fest „Dreikönig“ (Epiphanie) ist unter www.t1p.de/Sternsinger zu finden.

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Verteilung von kostenlosen Schutzmasken: Positive Bilanz für die erste Phase

Region/Berlin, 05.01.2021 – Ab dem 15. Dezember konnten sich Risikopatienten je drei Schutzmasken auf Kosten des Bundes in den Apotheken abholen. Die vorläufige Bilanz für diese erste Phase der Verteilaktion fällt positiv aus. „Die Aktion hat funktioniert, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitungszeit hatten und der Run auf die Masken groß war. Bereits in den ersten sieben Tagen der auf drei Wochen angelegten Verteilaktion wurden rund 84 Prozent aller Nachfragenden versorgt. Das zeigt, wie leistungsfähig und flexibel das System der Vor-Ort-Apotheken ist“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Einschätzung basiert auf einer Umfrage, die im Auftrag der ABDA unter 350 Apothekeninhaber*innen für den Zeitraum 15. bis 22. Dezember 2020 durchgeführt wurde.

Über drei Viertel der teilnehmenden Apothekeninhaber*innen gaben an, in der ersten Woche bereits mehr als 2500 kostenlose Schutzmasken an Berechtigte verteilt zu haben. Zwei Drittel der Befragten beurteilte die Liefersituation für Schutzmasken als gut bis sehr gut. Overwiening: „Die Maskenverteilung neben dem Tagesgeschäft zu stemmen, war für die Kolleginnen und Kollegen ein großer Kraftakt.“ Rund 48 Prozent der Befragten gaben an, dafür zusätzliche räumliche Vorkehrungen getroffen und zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet zu haben. Drei von zehn Apotheken haben zusätzliches Personal beschäftigt.

An Neujahr hat die zweite Phase der Verteilaktion begonnen, bei der die Anspruchsberechtigten von ihrer Krankenkasse Coupons für die Abholung weiterer Schutzmasken in der Apotheke bekommen. Neun von zehn Apothekeninhaber*innen fühlen sich auch dafür gut gerüstet und gehen davon aus, dass sie die Nachfrage bedienen können. Zwei Drittel der Befragten wollen Anspruchsberechtigte auch per Botendienst mit Masken versorgen.

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Hilfsprogramm „Film ab NRW“ gestartet: Kinos erhalten Unterstützung in Pandemie-Zeiten

Region Eifel/Düsseldorf, 05.01.2021 – Die Kinobetriebe in Nordrhein-Westfalen können ab sofort finanzielle Hilfen beantragen. Staatssekretär Liminski: Wir lassen die Kinos in dieser schwierigen Situation nicht alleine. Die Staatskanzlei teilt mit: Kinobetreiber in Nordrhein-Westfalen können ab Montag, 4. Januar 2021, finanzielle Unterstützung im Rahmen des Hilfsprogramms „Film ab NRW“ beantragen.

Mit dem Hilfsprogramm will die Landesregierung der Filmwirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie unter die Arme greifen und so die Vielfalt der nordrhein-westfälischen Kinolandschaft sichern. In dem Hilfsprogramm „Film ab NRW“ stehen insgesamt bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Chef der Staatskanzlei und für Medien zuständige Staatssekretär Nathanael Liminski: „Kinos sind nicht nur magische Orte des Filmerlebens, sondern auch ein kultureller Treffpunkt jeder Innenstadt – und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Filmland Nordrhein-Westfalen. Mit „Film ab NRW“ will die Landesregierung ein deutliches Signal für die Kinos in dieser schwierigen Situation setzen und stärkt damit auch insgesamt den Film- und Medienstandort Nordrhein-Westfalen.”

Das Kinojahr 2020 stellte Kinobetreiber in Nordrhein-Westfalen Corona-bedingt vor enorme Herausforderungen. Die insgesamt rund 230 Kinos waren nur rund acht Monate geöffnet, wodurch die Zuschauerzahlen und Umsätze der Branche erheblich sanken. Allein im ersten Halbjahr 2020 ging der Umsatz in Nordrhein-Westfalen laut Filmförderungsanstalt von 95,8 Millionen Euro auf rund 46,5 Millionen Euro zurück. Dies entspricht einem Minus von rund 51,4 Prozent (Zahlen für das Gesamtjahr 2020 liegen aktuell noch nicht vor).

Alle Hinweise zur Antragsstellung sowie die entsprechende Richtlinie für die sogenannten Billigkeitsleistungen sind auf der Website des Projektträgers Jülichs unter www.ptj.de/projektfoerderung/film-ab-nrw abrufbar.

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Impf-Start im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bitburg, 05.01.2020 – Die Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm laufen an. Freiwillig geimpft werden Personengruppen der höchsten Priorität, zu denen die Bewohner von Seniorenheimen zählen; das dort tätige Pflegepersonal wird nach zuvor geklärter Impfbereitschaft ebenfalls geimpft. Eingesetzt wird der von der EU-Kommission zugelassene Covid-19-Impfstoff des Anbieters BioNTech.

Ermöglicht hat dies der DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V. gemeinsam mit dem Landesverband in Verhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz. Der DRK-Kreisverband hat hierzu vor Ort ein mobiles Impf-Team aufgebaut, das die Seniorenheime nach Terminvereinbarung anfährt. Die derzeitige Mengenplanung ermöglicht eine zügige Versorgung aller Seniorenheime mit ausreichend Impfstoff, auch für eine zweite Impfung. Vorgesehen ist, dass allen 17 Einrichtungen im Eifelkreis bis Mitte Februar die erste und zweite Impfung angeboten wird.

Nach bisherigem Stand finden die ersten 384 Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern in drei Einrichtungen noch in dieser Woche statt. Die für den Eifelkreis zuständigen Impfkoordinatoren fragen  parallel die Impfbereitschaft in den übrigen Einrichtungen ab, sodass weitere Seniorenheime kurzfristig folgen werden.

Landrat Dr. Joachim Streit lobt die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz: „Durch die hervorragend funktionierende Partnerschaft mit dem DRK können wir im Eifelkreis die von Corona gefährdetste Gruppe möglichst schnell impfen. Das gibt Entspannung in den Seniorenheimen und nimmt den Druck von den Intensivstationen der Krankenhäuser.“ Parallel beginnt heute die Terminvergabe für Impfungen im Impfzentrum in Bitburg. Für die Terminvergabe ist ausdrücklich das Land zuständig; Informationen werden telefonisch unter 0800-5758100 oder im Internet unter www.impftermin.rlp.de erteilt. Des Weiteren bietet der Bund unter Tel. 116 117 eine zentrale Info-Hotline an.

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DigitalPakt Schule: Rund 1,4 Millionen Euro für Schulen im Landkreis Vulkaneifel

Daun/Mainz, 05.01.2021 – Der Landkreis Vulkaneifel erhält im Rahmen des DigitalPakt Schule über die Investitions- und Strukturbank Rhein-land-Pfalz (ISB) einen Zuschuss in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro.

Die Förderung ermöglicht es dem Landkreis, an den sieben Schulen in seiner Trägerschaft die Voraussetzung für digitales Lernen zu schaffen. „Digitale Bildung kann Schule nicht ersetzen, aber sie bietet viele Möglichkeiten für das Lernen und Lehren. Die Digitalisierung unserer Bildungslandschaft hat in den vergangenen Monaten einen enormen Schub erfahren, diesen Schub verstetigen wir jetzt bei digitaler Infrastruktur, Ausstattung mit Tablets und Laptops und in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften.

Die Bundesmittel leisten hierbei einen wichtigen Beitrag“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Mit dem Zuschuss sind unter anderem die Vernetzung der Schulgebäude und drahtlose Netzwerkzugänge in den Unterrichtsräumen vorgesehen. „Ich freue mich, dass es uns im Rahmen des DigitalPakt Schule gelingt, unsere kreiseigenen Schulen flächendeckend mit einer leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur auszustatten und damit fit für die Zukunft zu machen. Um junge Menschen bestmöglich für ihre berufliche Zukunft in einer sich ständig verändernden digitalen Welt vorzubereiten, sind entsprechende Lern- und Arbeitsbedingungen für Schülerinnen und Schüler unabdingbar“, sagte Landrat Heinz-Peter Thiel.

Für die rund 400 Träger von 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz stehen im DigitalPakt Schule insgesamt rund 240 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die mit dem zehnprozentigen Eigenanteil der Schulträger aufzustocken sind. Gefördert werden etwa Verkabelung, drahtloses Internet sowie digitale Anzeige- und Arbeitsgeräte. Die Bearbeitung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die ISB als Förderbank des Landes: „Medienkompetenz gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Es freut uns sehr, dass wir einen Beitrag zur Verbesserung des medienpädagogischen Angebots an rheinland-pfälzischen Schulen leisten können“, sagt Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB.