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Auxilium FM – eine der weltweit schnellsten und innovativsten Maskenmaschinen stammt aus Mayen!

Mayen, 07.12.2020 – In diesen Tagen besuchte Oberbürgermeister Dirk Meid gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz das innovative Mayener Unternehmen BICMA.

Dort wurde „Auxilium FM“ entwickelt – eine der weltweit schnellsten und innovativsten Maskenmaschinen. Das Unternehmen hatte sich bisher einen Namen in der Entwicklung und Herstellung von Windelproduktionsanlagen bzw. Maschinen zur Produktion von sonstigen Hygieneprodukten gemacht. Die BICMA reagierte entsprechend auf die Corona-Pandemie und entwickelte die Auxilium FM.

Bei einer Leistung von 800 Masken pro Minute kann sie insgesamt bis zu einer Million OP-Masken pro Tag herstellen. Die Auxilium FM ging ad hoc Ende März in die Entwicklung und wurde bereits bei europäischen Kunden installiert. Daneben stellt das Unternehmen auf einer kleineren Maschine auch günstige, für den Direktverkauf bestimmte Typ II und IIR zertifizierte Mund-Nasen-Schutzmasken her, die nicht nur Fremdschutz, sondern durch die verwendeten Materialien auch einen guten Eigenschutz bieten – und angenehm zu tragen sind.

Oberbürgermeister Meid und Staatssekretär Dr. Wilhelm zeigten sich gleichermaßen beeindruckt von der innovativen Ingenieurskunst, die bei BICMA vorherrscht.

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Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige müssen Steuererklärung nicht zwingend über ELSTER abgeben

Region/Mainz, 07.12.2020 – Die elektronische Abgabe muss zumutbar sein! Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige müssen keine elektronische Steuererklärung abgeben, wenn ihnen die Übermittlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Fehlt die Technik und werden nur geringe Einkünfte erzielt, darf das Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Online-Pflicht nicht ablehnen. Das entschied aktuell das höchste deutsche Steuergericht.

Selbstständige, die nur geringe Einkünfte erzielen und keine technischem Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung haben, können auf Antrag ihre Einkommensteuererklärung weiterhin auf den amtlichen Vordrucken einreichen, erklärt der Steuerzahlerbund mit Blick auf ein aktuelles Urteil. Grundsätzlich müssen Steuerzahler, welche Gewinneinkünfte erzielen, ihre Erklärung beim Online-Finanzamt ELSTER einreichen.

Im konkreten Streitfall wehrte sich ein Physiotherapeut gerichtlich gegen die Aufforderung des Finanzamtes, seine Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen. Der Kläger war seit 2006 als Physiotherapeut selbstständig und beschäftigte weder Mitarbeiter noch hatte er Praxis- bzw. Büroräume. Über einen PC verfügte der Selbstständige zwar, hatte jedoch keinen Internetzugang. Bis zum Streitjahr 2017 erstellte er seine Steuererklärungen und Gewinnermittlungen auf den amtlichen Vordrucken handschriftlich.

Für das Jahr 2017 wollte das Finanzamt die handschriftlich ausgefüllten Vordrucke nicht mehr anerkennen. Auch den Antrag des Klägers auf Befreiung von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe lehnten die Finanzbeamten ab. Zudem setzten sie ein Zwangsgeld von 200 Euro fest. Der Kläger wehrte sich hiergegen und bekam nun vom höchsten deutschen Steuergericht Recht.

Die Richter führten an, dass die elektronische Abgabe vom Steuerzahler nur verlangt werden kann, wenn sie ihm wirtschaftlich und persönlich auch zumutbar ist. Dass der Steuerzahler nicht über notwenige Technik verfügt, genügt allerdings noch nicht. Es muss für ihn ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, PC sowie einen Internetanschluss anzuschaffen. Für Selbstständige, die mit ihrer Tätigkeit nur geringe Einkünfte erzielen, wie der Kläger, der im Streitjahr rund 14.000 Euro erwirtschaftete, stellt die Anschaffung der Technik einen großen finanziellen Aufwand dar, so das Urteil (Az.: VIII R 29/19). Bereits in dem früheren Fall eines Steuerberaters hatte der Bundesfinanzhof ähnlich entschieden (VIII R 29/17).

Betroffene, denen das Finanzamt trotz fehlender Technik und geringen Einkünften den Antrag auf die Befreiung von der Online-Pflicht ablehnt, können sich auf das steuerzahlerfreundliche Urteil berufen. Dazu sollten sie gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch einlegen und zur Begründung die Aktenzeichen nennen, rät der Steuerzahlerbund.

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Bundeswehr hilft weiter in der Corona-Lage aus – Landrat Dr. Saftig ist dankbar

Mayen/Region/Kreis MYK, 04.12.2020 – Auf Antrag von Landrat Dr. Alexander Saftig ist der Einsatz von Soldaten in der Corona-Lage durch die Bundeswehr verlängert worden. Nach ihrem Einsatz im November werden die 10 Soldaten des IT Bataillons 281 Gerolstein das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz nun bis Mitte Januar unterstützen.

Vier weitere Soldaten helfen im selben Zeitraum in der Corona-Ambulanz in Mayen aus. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Stadt Koblenz ist diese personelle Verstärkung überaus wertvoll. „Die Zusammenarbeit der Soldaten mit dem Gesundheitsamt läuft hervorragend. Ich bin dankbar, dass uns die Bundeswehr in dieser schwierigen Zeit zur Seite steht und hilft“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Aufruf an Ärztinnen und Ärzte im Eifelkreis Bitburg-Prüm zur Mitarbeit im Impfzentrum

Bitburg, 04.12.2020 – Das Land hat alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert, bis zum 15.12.2020 Impfzentren einzurichten. Das Impfzentrum für die Bürgerinnen und Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm entsteht in der ehemaligen Turnhalle der High School auf dem Gelände der früheren US-Housing in Bitburg. Der Fachbereich Liegenschaften und Schulen der Kreisverwaltung organisiert derzeit die technische Inbetriebnahme des Gebäudes und bereitet die übrige Infrastruktur vor. Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, können die Impfungen der Bevölkerung gemäß den Vorgaben des Landes beginnen.

Ärzte und medizinisches Fachpersonal zum Impfen benötigt

Da die Impfaufklärung eine ärztliche Aufgabe ist, wird die Unterstützung von Ärzten benötigt. Wie die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung  Rheinland-Pfalz mitteilt, sind alle Ärztinnen und Ärzte, ob angestellt, vertragsärztlich tätig, in Familienzeit oder bereits im Ruhestand, für den Dienst im Impfzentrum willkommen.

Ab sofort können sich interessierte Ärzte in einer Datenbank des Landes registrieren. Auch die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat ihre Mitglieder zur Mitarbeit im Impfzentrum aufgerufen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums erhältlich.

Internetseite des Ministeriums: https://msagd.rlp.de

Link zum „Bewerberportal“: https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571

Bewährte Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband

Am 30. November hatte der Kreistag beschlossen, den DRK Kreisverband Bitburg-Prüm mit dem Betrieb des Impfzentrums zu beauftragen. Dieser stellt einen sogenannten Impfkoordinator als verantwortlicher Ansprechpartner für die Organisation des Impfzentrums. Zur Kontaktaufnahme direkt vor Ort wird darum gebeten, parallel zum Eintrag in der Datenbank des Landes eine Kurzinfo an das DRK unter der Adresse bewerbung@drk-bitburg.de zu richten. Der Impfzentrumskoordinator wird Zugriff sowohl auf die Datenbank als auch auf die an das DRK gerichteten Bewerbungen haben.

„In gemeinsamer Kraftanstrengung mit dem DRK Kreisverband setzen wir uns dafür ein, dass mit Blick auf die baldige Inbetriebnahme des Impfzentrums alles Nötige organisiert wird“, so Landrat Dr. Joachim Streit. „Auch vonseiten des Landes sprechen alle Anzeichen derzeit dafür, dass die Impfungen der Bürger in Kürze beginnen werden. Mit der Einführung zuverlässiger Impfstoffe wird das Jahr 2021 davon geprägt sein, Stück für Stück wieder zurück zur Normalität zu finden“. Mit einem Aufruf wendet sich Landrat Streit direkt an die Ärztinnen und Ärzte im Eifelkreis: “Seien Sie jetzt in der wichtigsten Phase zur Bekämpfung der Pandemie mit dabei, um den Menschen ihre Normalität wieder zu geben.“

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DEHOGA fordert schnelle Auszahlung der Finanzhilfen

Region/Bad Kreuznach, 04.12.2020 – Politik muss ein -spätestes- Öffnungsdatum nennen. Klar ist seit gestern Abend nun leider, dass unsere Betriebe auch über Weihnachten und den Jahreswechsel geschlossen bleiben müssen. Das bringt zwar keine Entlastung für unsere Betriebe, aber zumindest die von uns bereits am 25.11.2020 geforderte Klarheit. Unklar ist allerdings weiterhin die Frage, wie es nach dem 10.01.2021, wie es im Januar, Februar, wie es im Neuen Jahr für unsere Branche weitergehen soll. „Die Politik hat es ERNEUT versäumt, unserer Branche ein konkretes Datum zu nennen, an dem wir – wenn auch spätestens – wieder öffnen dürfen. Die Politik wiederholt damit den fatalen Fehler vom 25.11.2020, unseren Betrieben keine klare Perspektive zu geben. So werden 13.500 Gastgeber und 150.000 Mitarbeiter vor Weihnachten im Regen stehen gelassen,“ so DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Die aktuellen Infektionszahlen – so bitter sie sind – belegen, dass aus unseren Betrieben eben keine Infektionsgefahren ausgehen. Daher dürfen wir ein -spätestes- Datum (unabhängig von dem jeweiligen Infektionsgeschehen) fordern. Wir sind nicht das Problem, sondern können Teil der Lösung des Problems sein.“

Präsident Gereon Haumann: „Wir fordern daher neben einem konkreten Öffnungsdatum, dass:

  1. die Novemberhilfen jetzt sehr schnell umfassend zur Auszahlung kommen. Die bisherigen Abschlagszahlungen reichen für die meisten Betriebe nicht aus. In der mittlerweile fünften Lockdown-Woche sind die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro für viele Betriebe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entschädigungszahlungen müssen zudem für alle betroffenen Betriebe unserer Branche gezahlt werden; unabhängig von Größe und Betriebsform.
  2. die Dezemberhilfen und ebenso die Januarhilfen müssen mit hohen Abschlagszahlungen noch so rechtzeitig vor Weihnachten zur Auszahlung kommen, dass wir unseren Mitarbeitern ihre Löhne vor Weihnachten überweisen können.
  3. die EU-Beihilferegelungen müssen umgehend derart angepasst werden, dass diese einer Entschädigungszahlung in keinem Falle mehr entgegen stehen.
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85.000 Euro für CO²-Ampeln für saubere Luft an Schulen – Geräte bieten Hilfestellung für richtiges Lüften

Region/Kreis MYK, 04.12.2020 – Der Landkreis Mayen-Koblenz beschafft 650 mobile CO²-Messgeräte für die kreiseigenen Schulen. Das hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen. Die Geräte dienen als Hilfestellung für die Bestimmung der Luftqualität und das damit verbundene Lüftungsverhalten. Die Mittel in Höhe von 85.000 Euro werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.

Die auch CO²-Ampeln genannten Geräte, deren Verwendung vom Bundesumweltamt empfohlen wird, messen die Kohlendioxid-Konzentration in der Luft. Kohlendioxid (CO²) ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft. Eine erhöhte CO²-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. Die Geräte zeigen mit den Indikatorfarben grün-gelb-rot die Luftqualität an. Wird eine bestimmte CO²-Konzentration überschritten, schaltet die Ampel zunächst auf gelb und später auf rot. Für die kreiseigenen Sporthallen wurden 42 CO²-Monitore angeschafft. Bei größeren Sporthallen wird je Hallenteil ein Messgerät montiert.

Bedingt durch das Coronavirus hat das Lüften in Klassenräumen eine noch größere Bedeutung als in der Vergangenheit. Das Lüftungskonzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass regelmäßig einige Minuten lang stoß- beziehungsweise quergelüftet wird. Dabei sinkt die Raumtemperatur um wenige Grad und erwärmt sich anschließend schnell wieder. Innenliegende Räume, ohne natürliche Belüftung, können derzeit daher nicht genutzt werden.

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Kreisverwaltung richtet Impfzentrum in Wittlich ein

Wittlich, 04.12.2020 –  Aktuell hat das Corona-Virus das gesellschaftliche Leben noch fest im Griff. Doch mit der Zulassung geeigneter Impfstoffe besteht Grund zur Hoffnung. Ab 15. Dezember 2020 soll die Impfkampagne landesweit starten. Innerhalb kurzer Zeit sollen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten sich gegen das Virus impfen zu lassen. Auch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bereitet sich intensiv auf die logistische Herausforderung vor und wird das Corona-Impfzentrum auf dem ehemaligen Hela-Gelände am Kreisel L 51/Schlossstraße in Wittlich errichten. Der Standort ist ideal: verkehrsgünstig gelegen mit ausreichend Platz um die hohen Anforderungen des Landes zu erfüllen und außerhalb von Wohngebieten.

Bis es soweit ist, gibt es noch viel zu organisieren, daher hat Landrat Gregor Eibes mit Andreas Maus einen erfahrenen Verwaltungsbeamten als Koordinator für das Impfzentrum benannt. Unterstützt wird Maus durch den Kreisfeuerwehrinspekteur Jörg Teusch. Beide zusammen haben die Aufgabe Aufbau und Betrieb des Zentrums zu koordinieren. Mit den Vorbereitungen wurde vergangene Woche bereits konkret begonnen, nachdem das Land erste Informationen über die Anforderungen an die Impfzentren zur Verfügung gestellt hat.

Die Terminvergaben für die Impfungen sollen über eine zentrale Stelle mit landesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Für die Impfung der priorisierten Personengruppen, die nicht mehr mobil sind oder nicht selbstständig in ein Impfzentrum kommen können, soll es als Ergänzung der Impfzentren mobile Impfteams geben. Sie sollen zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeeinrichtungen aufsuchen.

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Trier trauert

Trier, 03.12.2020 – Nach der unfassbaren Tat vom  Dienstag, dem 01.12.2020, ist die Betroffenheit und Anteilnahme in der Bevölkerung immens. An der zentralen Gedenkveranstaltung an der Porta Nigra im Herzen der Stadt Trier nahmen am 02.12.2020 zahlreiche Menschen teil. Über den ganzen Tag verteilt besuchten zudem viele Menschen den Ort der furchtbaren Ereignisse, um den Opfern der Tat zu gedenken. Es wurden Kerzen angezündet und Blumen niedergelegt.

Zur Begleitung der Trauerbewältigung und um als Bürgerpolizei sichtbar und ansprechbar zu sein, wurde auf dem Hauptmarkt eine polizeiliche Anlaufstelle eingerichtet. Die dort geführten Gespräche und der uns entgegenbrachte Zuspruch in diesen schweren Stunden sind für uns nicht selbstverständlich.

Wir werten diese Rückmeldungen als Beleg für eine vertrauensvolle und belastbare Beziehung der Bevölkerung mit ihrer Trierer Polizei. Sie sind für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich. Für das entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken. Wir werden diese Anlaufstelle auch am morgigen Donnerstag, dem 03.12.2020, fortführen.

Darüber hinaus bieten wir in enger Zusammenarbeit mit dem Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier eine psychosoziale Unterstützung für Ersthelfer und Betroffene an. Diese ist unter nachfolgender Notfall-Hotline zu erreichen: 0800 001 0218

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Novemberhilfe zur finanziellen Unterstützung in der Corona-Pandemie gestartet

Düren, 03.12.2020 – Betriebe und Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind, können ab sofort eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ beantragen. Der Zuschuss der sogenannten Novemberhilfe beläuft sich auf bis zu 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der angeordneten Schließungen.

 Die Beantragung erfolgt elektronisch und ist ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte möglich. Soloselbstständige sind jedoch bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt, sofern sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Voraussetzung dafür ist ein Zugangs-Zertifikat für ELSTER (elektronische Steuererklärung). Das ELSTER-Zertifikat sowie die Registrierung zum Onlinefinanzamt kann unter www.elster.de beantragt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder beim Kreis Düren bei Tobias Wolff (02421/22-1061214) vom Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung.

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Eine Million Euro für mehr Azubis – Kreiskrankenhaus Mechernich erhält Fördermittel

Mechernich, 03.12.2020 – 918.000 Euro Fördermittel zur Schaffung neuer Räumlichkeiten erhält das Kreiskrankenhaus Mechernich vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Mit dem Geld soll unter anderem Platz für den Aufbau von Ausbildungsplätzen gefördert werden.

Das Kreiskrankenhaus Mechernich erhält eine knappe Million Euro vom Land NRW, um Platz für mehr Auszubildende zu schaffen. Foto: pp/Archiv ProfiPress

Insgesamt wurden hundert Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert.

Der Euskirchener Landtagsabgeordnete Klaus Voussem überbrachte die frohe Nachricht vom Millionengeschenk aus Düsseldorf an den Bleiberg. Er sagte dem Mechernicher Bürgerbrief: „Die Corona-Pandemie hat es auf den Punkt gebracht, dass das medizinische und pflegerische Personal der Kern unseres Gesundheitswesens ist.“

Den Beschäftigten werde derzeit viel abverlangt. Doch auch ohne Corona sei die personelle Lage angespannt. Um langfristig für Entspannung zur sorgen, müsse mehr ausgebildet werden, so Voussem.