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Metropolregion Rheinland: Aldenhoven Testing Center ist „genial“

Düren, 10.12.2020 –  „Wir erfinden Deutschland neu – Metropolregion Rheinland“: Diesem hohen Anspruch wird das Aldenhoven Testing Center (ATC) gerecht. Die gemeinsame Gesellschaft des Kreises Düren und der RWTH Aachen hat auf der Brache des Steinkohlebewegwerks Emil Mayrisch bekanntlich eine städtische Testinfrastruktur geschaffen, mit deren Hilfe das große Zukunftsthema autonomes Fahren auf der Straße erforscht werden kann. Diese Weitsicht und Tatkraft der beiden Partner hat die Metropolregion Rheinland nun mit ihrer Auszeichnung „Metropolregion genial“ gewürdigt.

Ulla Thönnissen, Geschäftsführerin des Metropolregion Rheinland e.V., überreichte Landrat Wolfgang Spelthahn sowie den drei ATC-Geschäftsführern Anette Winkler, Frank Heßeler und Micha Lesemann am Mittwoch (9.12.) vor Ort die Trophäe, die zugleich ein Aushängeschild ist. Denn das blaue Plexiglas mit der Überschrift „Prämiert: Rheinland genial“ weist schon vier Bohrlöcher auf, um es auf Dauer gut sichtbar im Aldenhoven Testing Center zu präsentieren. „Mit dem Preis wollen wir die Innovationskraft des Rheinlandes weithin sichtbar machen. Und das ATC ist ja wirklich ein Vorreiter beim Strukturwandel der Region“, würdigte Ulla Thönnissen die Partnerschaft zwischen der Exzellenz-Uni und dem Kreis Düren.

Prof. Dr. Christiane Vaeßen, Geschäftsführerin des Zweckverbandes Region Aachen, die das ATC für den Preis nominiert hatte, bekräftigte ihrerseits die herausragende Bedeutung des Testareals für die Region und das Forschungsfeld des autonomen Fahrens: „Die Testumgebung ist in ihrer Ausrichtung für die Forschung und Entwicklung einzigartig. Auch weil sie allen Unternehmen offensteht.“

Landrat Wolfgang Spelthahn, ATC-Aufsichtsratsvorsitzender, bedankte sich im Namen der GmbH herzlich für die hochrangige Würdigung: „Der Preis lenkt den Focus auf unsere Region, sorgt für eine positive Wahrnehmung und ist somit eine äußerst wertvolle Unterstützung für uns.“

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Austausch zwischen Stadtverwaltung, Einzelhandel und Ministerium fand im Mayener Rathaus statt

Mayen, 10.12.2020 – Auf Einladung von Oberbürgermeister Dirk Meid trafen sich Vertreter des Mayener Einzelhandels mit dem Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alexander Wilhelm. Hintergrund war die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung und die Auswirkungen des „Lockdowns-Light“ auf die Unternehmen.

Die Inhaber von Geschäften der Textilbranche machten gegenüber dem Vertreter aus Mainz noch einmal deutlich, wie stark die Branche durch die Einschränkungen betroffen ist. „Einigen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals“, lautete die Einschätzung. „Umsatzeinbußen von 50 Prozent sind nicht mehr lange zu stemmen.“

Es wurde deutlich, dass gerade vom Inhaber geführte Geschäfte durch das Raster aller Überbrückungshilfen und Schutzschirme fallen. „Für den Inhaber gibt es kein Kurzarbeitergeld, für die meisten Kosten gibt es keine Hilfen“, berichtet ein Teilnehmer der Runde. Ein Problem sei auch die fehlende Liquidität: „Wir haben schon die Frühjahrsware im Zulauf, das Herbst- und Wintergeschäft läuft wegen Corona sehr schleppend.“ Die Menschen gingen nicht in die Stadt, es würde nur verhalten eingekauft. Es fehle einfach das Bedürfnis nach neuer Bekleidung – oder schlicht das Geld.

Für Staatssekretär Dr. Wilhelm war der Besuch kein leichter. Als zuständiger Mann im Gesundheitsministerium verantwortet er die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung mit. Das ist der schwierige Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung und den Folgen für die Wirtschaft, vor allem der Gastronomie, der Dienstleister und des Einzelhandels. Aktuell hat er sich um den landesweiten Aufbau der Impfzentren in 30 Städten und Landkreisen zu kümmern.

Dennoch war ihm der Austausch mit den Geschäftsleuten wichtig: „Ich nehme den klaren Eindruck mit, dass es für den Einzelhandel gezielte Hilfsprogramme geben muss, um dieser Branche zu helfen“, so Dr. Wilhelm nach dem zweistündigen Gespräch. „Es wurde vielleicht auch unterschätzt, wie sehr sich der komplette Lock-Down der Gastronomie auch auf den Einzelhandel auswirkt.“ Die Menschen suchen normalerweise das Einkaufserlebnis, verbinden den Einkauf mit einem Besuch im Café oder Restaurant. „Das fehlt uns allen gerade sehr und davon ist auch die Boutique, das Schuhgeschäft und der Herrenausstatter betroffen“, fasst Wilhelm die Situation zusammen. Er wolle die Eindrücke des Abends mitnehmen und versprach, sie bei seiner Kollegin im Wirtschaftsministerium anzubringen.

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Gewinner fährt Elektrofahrzeug Probe – Westenergie überlässt Testfahrzeug für Gewinnspiel der Klimaschutzwoche

Saffig, 09.12.2020 – Der „Null-Emissions-Landkreis Cochem-Zell“ hat im Rahmen seiner Klimaschutzwoche eine Testfahrt mit dem BMW i3 unter allen Teilnehmern eines Gewinnspiels verlost. Ingo Heiß aus Cochem-Brauheck war der glückliche Gewinner und durfte das elektrische Fahren mit dem BMW i3 testen. Der Landkreis Cochem-Zell möchte mit der Klimaschutzwoche die Elektromobilität in der Region weiter vorantreiben. Als langjähriger Partner der Energieversorgung und Premium-Mitglied im Klimaschutzbündnis unterstützt Westenergie die Ziele des Landkreises und hat ein Testfahrzeug für die Verlosung überlassen.

Ingo Heiß testete das Elektroauto ein Wochenende lang und verschaffte sich einen persönlichen Eindruck von der alternativen Antriebstechnik. „Es ist ein sehr angenehmes Fahrgefühl, darüber hinaus ist das Auto quasi völlig geräuschlos“, so Heiß. „Für die Zukunft wäre es von Vorteil, wenn die Reichweitenleistung der Autos noch ein wenig verbessert werden könnte.“

Das Fahrzeug der Kompaktklasse hat eine Höchstgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern und kann mit einer Akkuladung bis zu 300 Kilometer weit fahren. Elektroautos sind sauber und leise – sie unterstützen die Schonung fossiler Brennstoffe und Einhaltung der künftig europaweit geltenden C02-Grenzwerte.

„Elektromobilität ist ein Zukunftsthema, sowohl für uns als auch für Kommunen und deren Bürger. Gerade in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins und mit Blick auf die Energiewende ist sie eine der Antworten darauf, wie wir uns im Sinne des Klimaschutzes in Zukunft fortbewegen“, so Kommunalmanager Thomas Hau von Westenergie. Das Energieunternehmen und der Landkreis Cochem-Zell kooperieren im Netzwerk „Unser-Klima-Cochem-Zell e.V.“, die Energieagentur der Kreisverwaltung. Beide Partner haben ein hohes Interesse an den Klimaschutzzielen, die die Bundesregierung, aber auch der Landkreis selbst ausgegeben hat.

Der Verkehr der Zukunft soll sich elektrisch bewegen. Elektrofahrzeuge sind leise, fahren emissionsfrei und können aktuell bis zu 500 Kilometer am Stück zurücklegen. Zur Elektromobilität gehören aber auch eine funktionierende Energieversorgung und eine wachsende Zahl an Lademöglichkeiten. Hier kommt Westenergie ins Spiel: Der Energieversorger bietet die entsprechende Ladeinfrastruktur, Technologien und Produkte, mit denen eMobility im Alltag einfach und komfortabel wird.

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Enttäuschung und Verzweiflung über ausbleibende Corona-Hilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche

Region/Bad Kreuznach, 08.12.2020 – Das notleidende Gastgewerbe wartet dringend auf die schnelle Auszahlung der zugesagten staatlichen Hilfen. Laut einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbands haben 80,2 Prozent der Betriebe die Novemberhilfe beantragt. 74,8 Prozent der Betriebe haben allerdings noch nicht einmal Abschlagszahlungen erhalten. Das Geld des Bundes fließt viel zu spärlich und langsam. DEHOGA Präsident Gereon Haumann fordert deshalb: „Die Finanzämter sollten die Entschädigungen auszahlen. Ihnen liegen doch alle Daten von 2019 und die Umsatzsteuervoranmeldung vor. Verzweiflung und Existenzängste in Hotellerie und Gastronomie nehmen zu. 70 Prozent der gastgewerblichen Betriebe sehen sich aufgrund der erheblichen Umsatzverluste in ihrer Existenz gefährdet.

Ende Dezember werden die meisten Restaurants und Hotels in diesem Jahr viereinhalb Monate komplett geschlossen haben. „Unsere Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Jeder Tag zählt.“ Die Umsatzverluste beziffern die befragten Betriebe seit März 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf durchschnittlich 51,4 Prozent. Die hohen Kosten laufen indes weiter.

Schnelle staatliche Unterstützung für die notleidenden Betriebe ist unverzichtbar. Laut den vorliegenden Umfrageergebnissen kann jedoch erst jeder vierte Betrieb (25,2 Prozent) den Eingang von Abschlagszahlungen auf die Novemberhilfe vermelden und zwar in Höhe von durchschnittlich 7.614 Euro. „Viele der 13.500 Betriebe in Rheinland-Pfalz wissen nicht, wie sie die Gehälter für Dezember bezahlen sollen. Sie mussten schon für das Kurzarbeitergeld im November in Vorlage gehen, das die Arbeitsagentur noch nicht erstattet hat“, rechnet Präsident Haumann vor. Es geht auch um 150.000 Mitarbeiter und Arbeitsplätze im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe. Erschwerend hinzu kommt, dass die Abschlagszahlungen zwar kleinen Unternehmen helfen, für mittlere und größere Unternehmen allerdings nicht ausreichen. „In der mittlerweile sechsten Lockdown-Woche sind die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro für viele Betriebe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Haumann und fordert eine deutliche Erhöhung der Abschlagszahlungen.

Dramatische Lage verschärft sich

„Wir unterstützen die Forderung der Bundesländer, die Abschlagszahlungen massiv auf bis zu 500.000 Euro aufzustocken.“ Ausreichende Abschlagszahlungen auf beantragte Hilfen seien umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass mit der Auszahlung der kompletten Summen wohl erst ab Januar 2021 gerechnet werden könne. „Wenn unsere Betriebe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbringen, dann müssen sie auch zeitnah, unbürokratisch und wirksam für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden“, so Präsident Haumann.

Die Verlängerung des Lockdowns verschärft die dramatische Lage der gastgewerblichen Unternehmer. 39,2 Prozent bewerten die Schließung ihrer Betriebe bis 10. Januar 2021 mit „katastrophal“, 23,5 Prozent mit „schlecht“.

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Auxilium FM – eine der weltweit schnellsten und innovativsten Maskenmaschinen stammt aus Mayen!

Mayen, 07.12.2020 – In diesen Tagen besuchte Oberbürgermeister Dirk Meid gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz das innovative Mayener Unternehmen BICMA.

Dort wurde „Auxilium FM“ entwickelt – eine der weltweit schnellsten und innovativsten Maskenmaschinen. Das Unternehmen hatte sich bisher einen Namen in der Entwicklung und Herstellung von Windelproduktionsanlagen bzw. Maschinen zur Produktion von sonstigen Hygieneprodukten gemacht. Die BICMA reagierte entsprechend auf die Corona-Pandemie und entwickelte die Auxilium FM.

Bei einer Leistung von 800 Masken pro Minute kann sie insgesamt bis zu einer Million OP-Masken pro Tag herstellen. Die Auxilium FM ging ad hoc Ende März in die Entwicklung und wurde bereits bei europäischen Kunden installiert. Daneben stellt das Unternehmen auf einer kleineren Maschine auch günstige, für den Direktverkauf bestimmte Typ II und IIR zertifizierte Mund-Nasen-Schutzmasken her, die nicht nur Fremdschutz, sondern durch die verwendeten Materialien auch einen guten Eigenschutz bieten – und angenehm zu tragen sind.

Oberbürgermeister Meid und Staatssekretär Dr. Wilhelm zeigten sich gleichermaßen beeindruckt von der innovativen Ingenieurskunst, die bei BICMA vorherrscht.

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Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige müssen Steuererklärung nicht zwingend über ELSTER abgeben

Region/Mainz, 07.12.2020 – Die elektronische Abgabe muss zumutbar sein! Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige müssen keine elektronische Steuererklärung abgeben, wenn ihnen die Übermittlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Fehlt die Technik und werden nur geringe Einkünfte erzielt, darf das Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Online-Pflicht nicht ablehnen. Das entschied aktuell das höchste deutsche Steuergericht.

Selbstständige, die nur geringe Einkünfte erzielen und keine technischem Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung haben, können auf Antrag ihre Einkommensteuererklärung weiterhin auf den amtlichen Vordrucken einreichen, erklärt der Steuerzahlerbund mit Blick auf ein aktuelles Urteil. Grundsätzlich müssen Steuerzahler, welche Gewinneinkünfte erzielen, ihre Erklärung beim Online-Finanzamt ELSTER einreichen.

Im konkreten Streitfall wehrte sich ein Physiotherapeut gerichtlich gegen die Aufforderung des Finanzamtes, seine Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen. Der Kläger war seit 2006 als Physiotherapeut selbstständig und beschäftigte weder Mitarbeiter noch hatte er Praxis- bzw. Büroräume. Über einen PC verfügte der Selbstständige zwar, hatte jedoch keinen Internetzugang. Bis zum Streitjahr 2017 erstellte er seine Steuererklärungen und Gewinnermittlungen auf den amtlichen Vordrucken handschriftlich.

Für das Jahr 2017 wollte das Finanzamt die handschriftlich ausgefüllten Vordrucke nicht mehr anerkennen. Auch den Antrag des Klägers auf Befreiung von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe lehnten die Finanzbeamten ab. Zudem setzten sie ein Zwangsgeld von 200 Euro fest. Der Kläger wehrte sich hiergegen und bekam nun vom höchsten deutschen Steuergericht Recht.

Die Richter führten an, dass die elektronische Abgabe vom Steuerzahler nur verlangt werden kann, wenn sie ihm wirtschaftlich und persönlich auch zumutbar ist. Dass der Steuerzahler nicht über notwenige Technik verfügt, genügt allerdings noch nicht. Es muss für ihn ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, PC sowie einen Internetanschluss anzuschaffen. Für Selbstständige, die mit ihrer Tätigkeit nur geringe Einkünfte erzielen, wie der Kläger, der im Streitjahr rund 14.000 Euro erwirtschaftete, stellt die Anschaffung der Technik einen großen finanziellen Aufwand dar, so das Urteil (Az.: VIII R 29/19). Bereits in dem früheren Fall eines Steuerberaters hatte der Bundesfinanzhof ähnlich entschieden (VIII R 29/17).

Betroffene, denen das Finanzamt trotz fehlender Technik und geringen Einkünften den Antrag auf die Befreiung von der Online-Pflicht ablehnt, können sich auf das steuerzahlerfreundliche Urteil berufen. Dazu sollten sie gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch einlegen und zur Begründung die Aktenzeichen nennen, rät der Steuerzahlerbund.

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Bundeswehr hilft weiter in der Corona-Lage aus – Landrat Dr. Saftig ist dankbar

Mayen/Region/Kreis MYK, 04.12.2020 – Auf Antrag von Landrat Dr. Alexander Saftig ist der Einsatz von Soldaten in der Corona-Lage durch die Bundeswehr verlängert worden. Nach ihrem Einsatz im November werden die 10 Soldaten des IT Bataillons 281 Gerolstein das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz nun bis Mitte Januar unterstützen.

Vier weitere Soldaten helfen im selben Zeitraum in der Corona-Ambulanz in Mayen aus. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Stadt Koblenz ist diese personelle Verstärkung überaus wertvoll. „Die Zusammenarbeit der Soldaten mit dem Gesundheitsamt läuft hervorragend. Ich bin dankbar, dass uns die Bundeswehr in dieser schwierigen Zeit zur Seite steht und hilft“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Aufruf an Ärztinnen und Ärzte im Eifelkreis Bitburg-Prüm zur Mitarbeit im Impfzentrum

Bitburg, 04.12.2020 – Das Land hat alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert, bis zum 15.12.2020 Impfzentren einzurichten. Das Impfzentrum für die Bürgerinnen und Bürger im Eifelkreis Bitburg-Prüm entsteht in der ehemaligen Turnhalle der High School auf dem Gelände der früheren US-Housing in Bitburg. Der Fachbereich Liegenschaften und Schulen der Kreisverwaltung organisiert derzeit die technische Inbetriebnahme des Gebäudes und bereitet die übrige Infrastruktur vor. Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, können die Impfungen der Bevölkerung gemäß den Vorgaben des Landes beginnen.

Ärzte und medizinisches Fachpersonal zum Impfen benötigt

Da die Impfaufklärung eine ärztliche Aufgabe ist, wird die Unterstützung von Ärzten benötigt. Wie die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung  Rheinland-Pfalz mitteilt, sind alle Ärztinnen und Ärzte, ob angestellt, vertragsärztlich tätig, in Familienzeit oder bereits im Ruhestand, für den Dienst im Impfzentrum willkommen.

Ab sofort können sich interessierte Ärzte in einer Datenbank des Landes registrieren. Auch die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat ihre Mitglieder zur Mitarbeit im Impfzentrum aufgerufen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums erhältlich.

Internetseite des Ministeriums: https://msagd.rlp.de

Link zum „Bewerberportal“: https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571

Bewährte Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband

Am 30. November hatte der Kreistag beschlossen, den DRK Kreisverband Bitburg-Prüm mit dem Betrieb des Impfzentrums zu beauftragen. Dieser stellt einen sogenannten Impfkoordinator als verantwortlicher Ansprechpartner für die Organisation des Impfzentrums. Zur Kontaktaufnahme direkt vor Ort wird darum gebeten, parallel zum Eintrag in der Datenbank des Landes eine Kurzinfo an das DRK unter der Adresse bewerbung@drk-bitburg.de zu richten. Der Impfzentrumskoordinator wird Zugriff sowohl auf die Datenbank als auch auf die an das DRK gerichteten Bewerbungen haben.

„In gemeinsamer Kraftanstrengung mit dem DRK Kreisverband setzen wir uns dafür ein, dass mit Blick auf die baldige Inbetriebnahme des Impfzentrums alles Nötige organisiert wird“, so Landrat Dr. Joachim Streit. „Auch vonseiten des Landes sprechen alle Anzeichen derzeit dafür, dass die Impfungen der Bürger in Kürze beginnen werden. Mit der Einführung zuverlässiger Impfstoffe wird das Jahr 2021 davon geprägt sein, Stück für Stück wieder zurück zur Normalität zu finden“. Mit einem Aufruf wendet sich Landrat Streit direkt an die Ärztinnen und Ärzte im Eifelkreis: “Seien Sie jetzt in der wichtigsten Phase zur Bekämpfung der Pandemie mit dabei, um den Menschen ihre Normalität wieder zu geben.“

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DEHOGA fordert schnelle Auszahlung der Finanzhilfen

Region/Bad Kreuznach, 04.12.2020 – Politik muss ein -spätestes- Öffnungsdatum nennen. Klar ist seit gestern Abend nun leider, dass unsere Betriebe auch über Weihnachten und den Jahreswechsel geschlossen bleiben müssen. Das bringt zwar keine Entlastung für unsere Betriebe, aber zumindest die von uns bereits am 25.11.2020 geforderte Klarheit. Unklar ist allerdings weiterhin die Frage, wie es nach dem 10.01.2021, wie es im Januar, Februar, wie es im Neuen Jahr für unsere Branche weitergehen soll. „Die Politik hat es ERNEUT versäumt, unserer Branche ein konkretes Datum zu nennen, an dem wir – wenn auch spätestens – wieder öffnen dürfen. Die Politik wiederholt damit den fatalen Fehler vom 25.11.2020, unseren Betrieben keine klare Perspektive zu geben. So werden 13.500 Gastgeber und 150.000 Mitarbeiter vor Weihnachten im Regen stehen gelassen,“ so DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Die aktuellen Infektionszahlen – so bitter sie sind – belegen, dass aus unseren Betrieben eben keine Infektionsgefahren ausgehen. Daher dürfen wir ein -spätestes- Datum (unabhängig von dem jeweiligen Infektionsgeschehen) fordern. Wir sind nicht das Problem, sondern können Teil der Lösung des Problems sein.“

Präsident Gereon Haumann: „Wir fordern daher neben einem konkreten Öffnungsdatum, dass:

  1. die Novemberhilfen jetzt sehr schnell umfassend zur Auszahlung kommen. Die bisherigen Abschlagszahlungen reichen für die meisten Betriebe nicht aus. In der mittlerweile fünften Lockdown-Woche sind die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro für viele Betriebe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entschädigungszahlungen müssen zudem für alle betroffenen Betriebe unserer Branche gezahlt werden; unabhängig von Größe und Betriebsform.
  2. die Dezemberhilfen und ebenso die Januarhilfen müssen mit hohen Abschlagszahlungen noch so rechtzeitig vor Weihnachten zur Auszahlung kommen, dass wir unseren Mitarbeitern ihre Löhne vor Weihnachten überweisen können.
  3. die EU-Beihilferegelungen müssen umgehend derart angepasst werden, dass diese einer Entschädigungszahlung in keinem Falle mehr entgegen stehen.
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85.000 Euro für CO²-Ampeln für saubere Luft an Schulen – Geräte bieten Hilfestellung für richtiges Lüften

Region/Kreis MYK, 04.12.2020 – Der Landkreis Mayen-Koblenz beschafft 650 mobile CO²-Messgeräte für die kreiseigenen Schulen. Das hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen. Die Geräte dienen als Hilfestellung für die Bestimmung der Luftqualität und das damit verbundene Lüftungsverhalten. Die Mittel in Höhe von 85.000 Euro werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.

Die auch CO²-Ampeln genannten Geräte, deren Verwendung vom Bundesumweltamt empfohlen wird, messen die Kohlendioxid-Konzentration in der Luft. Kohlendioxid (CO²) ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft. Eine erhöhte CO²-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. Die Geräte zeigen mit den Indikatorfarben grün-gelb-rot die Luftqualität an. Wird eine bestimmte CO²-Konzentration überschritten, schaltet die Ampel zunächst auf gelb und später auf rot. Für die kreiseigenen Sporthallen wurden 42 CO²-Monitore angeschafft. Bei größeren Sporthallen wird je Hallenteil ein Messgerät montiert.

Bedingt durch das Coronavirus hat das Lüften in Klassenräumen eine noch größere Bedeutung als in der Vergangenheit. Das Lüftungskonzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass regelmäßig einige Minuten lang stoß- beziehungsweise quergelüftet wird. Dabei sinkt die Raumtemperatur um wenige Grad und erwärmt sich anschließend schnell wieder. Innenliegende Räume, ohne natürliche Belüftung, können derzeit daher nicht genutzt werden.