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Liquiditäts- und Insolvenzsicherung der Krankenhäuser und Rehakliniken

Region/Berlin, 17.01.2021 – Offener Brief an die Bundeskanzlerin, Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Nachrichtlich an den Bundesgesundheitsminister und die Mitglieder des Bundestagsgesundheitsausschusses.


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

sehr geehrte Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder,

die Geschäftsführer der Krankenhäuser haben die große Sorge, dass ein wesentlicher Aspekt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie in den politischen Entscheidungen kaum noch Beachtung findet. Im Frühjahr 2020 war den Politikern in Bund und Ländern noch sehr bewusst, dass ein Krankenhaus seine Leistungen für die Patienten nur dann erbringen kann, wenn es wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Ein Schutzschirm wurde aufgespannt. Leider wurde er aber gerade dann wieder zugeklappt, als sich eine absehbar noch stärkere Pandemiewelle aufbaute. Politische Entscheidungsträger ließen die Kliniken im Regen stehen.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, ja geradezu paradox, dass angesichts exponentiell gestiegener Patientenzahlen mit COVID-19 die finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser massiv eingeschränkt wurden.

Die wirtschaftliche Lage der meisten Häuser hat sich durch die politischen Vorgaben und die Aufgaben in der Pandemiebekämpfung im Vergleich zu 2019 nochmals deutlich verschlechtert. Die Krankenhäuser und Rehakliniken erreichen derzeit flächendeckend keine Kostendeckung mehr und sind an vielen Standorten bereits von Insolvenz bedroht. Nur etwa jedes fünfte Krankenhaus geht für 2020 von einem ausgeglichenen Ergebnis aus.

Angesichts dieser Zahlen, wie sie auch das aktuelle Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts ermittelt hat, müssten bei den verantwortlichen Politikern alle Alarmglocken läuten.

Die Versorgung der mit Corona infizierten Patienten – wie übrigens auch aller anderen – ist gefährdet, wenn eine derart große Zahl von Krankenhäusern wirtschaftlich auf die Insolvenz zusteuert. Das ist keine Panikmache, sondern ernste Sorge, die auf Fakten beruht.

Die Corona-bedingte Absenkung des Leistungsniveaus der Krankenhäuser und Rehakliniken von 10 bis 20 Prozent gegenüber 2019 beruhte auf einer Aufforderung der Politik. Sie erfolgte aufgrund einer Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 12. März 2020. Mit dieser Aufforderung an alle Krankenhäuser übernahm der Gesetzgeber aber auch die Pflicht, das finanzielle Überleben der Krankenhäuser sicherzustellen. Inzwischen ist die Belastung der Kliniken durch die Versorgung von COVID-19-Patienten flächendeckend im Vergleich zum Frühjahr deutlich höher. Der Regelbetrieb wurde vielfach noch stärker heruntergefahren. Damit steigen die finanziellen Lasten weiter.

Angesichts der ausdrücklichen Aufforderung der Politik vom vergangenen März zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in einer Pandemie von nationaler Tragweite erwarten wir, dass der Gesetzgeber die Pflicht, die er sich selbst auferlegt hat, auch erfüllt. Er muss für das finanzielle Überleben der Krankenhäuser sorgen.

Dafür sind mindestens zwei gesetzgeberische Entscheidungen notwendig:

  1. die sofortige Sicherstellung der Liquidität und
  2. der vollständige Ausgleich der Ist-Kosten.

Beide Ziele dürfen zudem nicht durch komplizierte und praxisuntaugliche Regelungen vereitelt werden, wie sie letzthin der Corona-Beirat des Bundesgesundheitsministeriums in unsinnigem Misstrauen gegenüber den Krankenhäusern empfohlen hat.

Aus dieser Erfahrung heraus befürchten wir allerdings, dass die nun offenbar wieder anstehende Beratung im Beirat nicht zu einer Lösung führt, mit der die Krankenhäuser und Rehakliniken überleben können. Sitz und Stimme im Beirat haben u.a. Experten, die seit langem einer extremen Reduzierung der Krankenhausstandorte in Deutschland das Wort reden. Dies geschieht bis heute ungeachtet der Erfahrungen der vergangenen Monate, die den Vorteil einer flächendeckenden und vernetzten Krankenhausversorgung deutlich demonstriert haben.

Wir möchten daher nochmals an den Beschluss vom 12. März 2020 erinnern, in dem die Krankenhäuser dazu aufgefordert wurden, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Weiter hieß es: „Die Bundesregierung stellt durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt.”

Diese Sicherheit haben wir definitiv nicht mehr. Hier muss die Politik zeitnah umsteuern. Das ist für die Bewältigung der Pandemie ebenso notwendig, wie für die Zukunft der Gesundheits-versorgung, die auf wirtschaftlich starke Kliniken aller Größenordnungen flächendeckend angewiesen sein wird.

Weder unsere seit einem Jahr immer stärker belasteten Mitarbeiter noch die Bevölkerung werden zudem verstehen, wenn es ausgerechnet in der Folge von Pandemie-Maßnahmen des Gesetzgebers zu Insolvenzen, Klinik- und Stationsschließungen käme, weil die Einrichtungen dem Aufruf zur Daseinsvorsorge gefolgt sind, nun aber im Stich gelassen werden. Die Pandemie wäre irgendwann besiegt, die flächendeckende, leistungsfähige Kliniklandschaft aber nachhaltig beschädigt – und damit ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge, auf die sich die Menschen bisher verlassen konnten.

Diese Sorge, die uns umtreibt, sollten Sie mit uns teilen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Düllings, VKD-Präsident
Dr. Jens-Uwe Schreck, VKD-Geschäftsführer

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Dr. Alexander Wilhelm: „Landesförderung zeigt: Krankenhaus Mayen ist und bleibt wichtig!“

Mayen/Mainz, 16.01.2021 – „Mayen ist ein sehr wichtiger Krankenhausstandort. Das bestätigen auch die zusätzlichen Fördermittel der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die regelmäßig in den Mayener Standort des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) fließen“, betonte der aus Mayen stammende Landtagskandidat Dr. Alexander Wilhelm (SPD), Staatssekretär. Am Krankenhausstandort des GKM in Mayen wurden bereits Ende 2019 Baumaßnahmen rund 1,5 Millionen Euro durch die SPD-geführte Landesregierung gefördert. Nun erfolgt eine weitere Förderung in Höhe von über 350.000 Euro.

Mit dem Geld kann die Untersuchung von Herzpatientinnen und -patienten durch die Einrichtung eines Linksherzkathetermessplatzes erheblich verbessert werden. Wilhelm: „Es ist mir persönlich ein großes Anliegen, die medizinische Versorgung – gerade im ländlichen Raum – zu stärken. Dafür müssen die Krankenhäuser ausreichend finanziert werden. Die rheinland-pfälzische Landesregierung leistet hier ihren Beitrag und hat für das Jahr 2020 die Förderung der Krankenhausinvestitionen deutlich erhöht.

Finanzierungsprobleme gibt es aktuell insbesondere aufgrund der sogenannten DRG-Fallpauschalen, die bundesweit festgelegt werden und somit in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums liegen. Ich werde mich dafür stark machen, dass die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser weiterhin bestmöglich von der Landesregierung unterstützt werden und die gute stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sichergestellt bleibt“, so Landtagskandidat Dr. Wilhelm weiter. „Neben den Krankenhäusern sind aber vor allem die Hausärztinnen und Hausärzte entscheidend für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Leider wollen viele Hausärztinnen und Hausärzte, die eine neue Praxis eröffnen, lieber in der Stadt als auf dem Land leben und arbeiten.

Hier hilft nur ein ganzheitlicher Ansatz: Einerseits muss die Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt erhöht werden, andererseits müssen Hausärztinnen und Hausärzte gezielt motiviert werden, sich auf dem Land niederzulassen. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, das von der Landarztquote über eine Niederlassungsförderung bis zum Pilotprojekt Telemedizin reicht. Ich bin überzeugt, dass sich mit diesen Maßnahmen die hausärztliche Versorgung auf dem Land wesentlich verbessern lässt. Denn eines ist mir besonders wichtig: die bestmögliche und wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz!“, betonte der gesundheitspolitisch versierte Landtagskandidat abschließend.

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Innenminister Lewentz: Großes Interesse an virtuellem Rettungsdienst-Symposium – Beginn: Heute 09.00 Uhr

Region/Mainz, 16.01.2021 – Bereits mehr als 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland und darüber hinaus haben sich zum ersten virtuellen Landessymposium Rettungsdienst und Notfallmedizin Rheinland-Pfalz angemeldet. Das Symposium findet heute Samstag 16.01.2021 ab 09.00 Uhr statt.

„Ich freue mich über das große Interesse an unserem ersten virtuellen Landessymposium. Die regelmäßige Fortbildung ist auch in diesen Zeiten wichtig, weshalb wir diese Möglichkeit geschaffen haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Rettungsdienstes sowie die im Land tätigen Ärzte können sich daher auch die Fortbildungsstunden dieser digitalen Option anrechnen lassen. Mit der Landesärztekammer haben wir bereits im Vorfeld eine Vereinbarung getroffen“, so Innenminister Roger Lewentz. Man könne sich auf die Notfallmedizinerinnen und Notfallmediziner sowie auf den rheinland-pfälzischen Rettungsdienst zu jeder Zeit verlassen. Gerade während der Pandemie zeige sich das tagtäglich.

Nachdem die Landessymposien im Frühjahr und Herbst 2020 sowie die geplante Veranstaltung für Februar 2021 abgesagt werden mussten, geht das Ministerium mit diesem Format völlig neue Wege. Gemeinsam mit allen Partnern aus Rettungsdienst, Notfallmedizin und Katastrophenschutz hat sich das Ministerium entschieden, das Symposium in eine virtuelle Kongress-Umgebung zu verlegen. Unter dem Motto „Aufbruch in neue Zeiten“ wird es insgesamt 18 Vorträge, fünf Live-Diskussionen und vier Live-Workshops geben. Dabei werden Themen wie das Coronavirus, künftige Entwicklungen im Berufsbild der Notfallsanitäter und die Notfallversorgung der Zukunft behandelt.

Ein Videorundgang zeigt schon jetzt die Konferenz-Umgebung: https://ldi-safe.rlp.de/index.php/s/3JQbsGgqwcMwdE2

Während der Veranstaltung können sich die Teilnehmer virtuell frei bewegen und die unterschiedlichen Teilveranstaltungen in den jeweiligen Räumen aufsuchen.

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Versuchte Sprengung in Marmagen – Polizei verhinderte Tatausführung in der Filiale der VR-Bank Nordeifel

Nettersheim-Marmagen/Kall, 15.01.2021 – Drei von vier Tatverdächtigen wurden festgenommen – Selbstbedienungsbereich in Marmagen bis auf Weiteres geschlossen. Durch viel Glück im Unglück und durch die hervorragende Arbeit der Kreispolizei Euskirchen konnte in der Nacht zu Freitag, 15. Januar, die Sprengung eines Geldautomaten am VR-Bank-Nordeifel-Standort in Marmagen verhindert werden. „Wir möchten den Polizeikräften vor Ort großen Danke aussprechen, dass Sie durch ihr Handeln Schaden von Menschen und von Gebäuden ferngehalten haben“, sagte Kai Zinken, Vorstand der VR-Bank Nordeifel eG.

Wie die Polizei berichtet, war um 4.16 Uhr einer Zivilstreife, die zufällig am Gebäude an der Kölner Straße in Marmagen vorbeikam, aufgefallen, wie drei Männer die Bank betraten. Die Selbstbedienungsbereiche der VR-Bank Nordeifel sind allerdings auf Empfehlung des Landeskriminalamtes seit Mitte des Jahres von 23 bis 6 Uhr wegen vorangegangener Geldautomatensprengungen geschlossen.

Die Tatverdächtigen hatten nur zwei Minuten vorher mit einem Brecheisen die Tür aufgehebelt und sich Zugang zum Selbstbedienungsbereich verschafft. Ihnen war es auch schon gelungen, den Geldautomaten aus der Wand zu reißen. Bei weiteren Manipulationen des Automaten wurden die Männer gestört.

Die Tatverdächtigen, insgesamt handelte es sich um vier Männer, versuchten zu Fuß zu fliehen. Ihr Fluchtfahrzeug ließen sie zurück. Der Polizist gab Warnschüsse ab, die dazu führten, dass sich einer der Tatverdächtigen noch vor Ort festnehmen ließ. Ein zweiter wurde relativ zeitnah im Rahmen einer Fahndung aufgegriffen. Dabei handelt es sich um einen 31-Jährigen und einen 23-Jährigen aus Nordafrika.

Ein dritter Tatverdächtiger, ein 21-jähriger Niederländer, wurde etwas mehr als fünf Stunden nach der Tat nahe der Landesstraße 22 zwischen Krekel und Steinfeld festgenommen. Einem Zeugen war der dreckverschmierte Mann gegen 9.30 Uhr aufgefallen. Der 21-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Der vierte Tatverdächtige wurde am Freitagnachmittag in Wahlen gesichtet, befand sich zum Zeitpunkt des Versands dieser Pressemitteilung aber noch auf freiem Fuß.

Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dem Quartett um die Personen handelt, die Mitte Dezember schon einmal versucht hatten, in Marmagen den Geldautomaten zu sprengen. In dem Gebäude hat die Firmenbank der VR-Bank Nordeifel eG mit ihren Mitarbeitern ihren Sitz.

Durch den Angriff wurde nicht nur die Eingangstür beschädigt, auch der Geldautomat wurde in Mitleidenschaft gezogen. „Wir müssen prüfen, wie groß der Schaden am Automaten tatsächlich ist“, sagte Bankvorstand Kai Zinken. Aufgrund des Vorfalls ist der Selbstbedienungsbereich der Bank bis auf Weiteres geschlossen.

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Dauner Krankenhaus ist längst bedarfsnotwendig und braucht jetzt dringend den Sicherstellungs-Zuschlag!

Daun, 15.01.2021 – Nachdem die Krankenhäuser in Adenau und Gerolstein keine Grundversorgung mehr leisten, ist das Krankenhaus in Daun nun die einzige Klinik in der Eifel-Region mit Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung. Allerdings bleibt der sogenannte Sicherstellungszuschlag dem Dauner Krankenhaus bis heute verwehrt, weil man aufgrund der Vorgaben des G-BA* für Sicherstellungszuschläge immer knapp über der Einwohnerzahl oder der Kilometerentfernung aus dem Raster fiel. Sowohl das Kran-kenhaus in Gerolstein, als auch das Krankenhaus in Daun haben diesen Zuschlag bisher nicht erhalten. Das Maria-Hilf Krankenhaus in Daun braucht jetzt unbürokratische Unterstützung auf allen Ebenen.

Mit Sicherstellungszuschlägen werden Krankenhäuser finanziell unterstützt, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die aber – aufgrund geringer Fallzahlen im Verhältnis zu größeren Kliniken und daraus resultierenden höheren Vorhaltekosten – ihre relevanten Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können. Die Sicherstellungszuschläge werden pro Behandlungsfall über das übliche Entgeltsystem der Fallpauschalen hinaus gezahlt und helfen, das strukturell bedingte
Defizit des Krankenhauses auszugleichen.

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Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Region/Berlin, 14.01.2021 – Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern. Dafür wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert. Und es soll auch dann ausgezahlt werden, wenn Schulen und KiTas aus Infektionsschutzgründen geschlossen bleiben.“

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?

Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.

Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?

Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule bzw. Kita gehen kann, haben Eltern Anspruch.

Besteht der Anspruch parallel zum Anspruch auf Entschädigung nach §56 des Infektionsschutzgesetzes?

Nein, wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes.

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Gute Nachrichten für Kreis Ahrweiler: EU erteilt Zulassung für Entnahme einer sechsten Dosis des Biontech-Impfstoffs

Ahrweiler, 14.01.2021 – Die europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat die Zulassung erteilt, dass nun auch eine sechste Dosis des Impfstoffs aus einer Phiole des Herstellers Biontech/Pfizer aufgezogen werden darf. Bislang waren lediglich fünf Impfdosen je Durchstechflasche zulässig. Grund für die Ausweitung ist eine einkalkulierte Übermenge des Impfstoffs der Flaschen, die aufgrund der bisher verwendeten Spritzen nicht entnommen werden durfte. Für den Kreis bedeutet das ein Plus an möglichen Corona-Schutzimpfungen von rund 20 Prozent gegenüber den bisherigen Kalkulationen.

„Es ist großartig, dass wir nun die Möglichkeit haben, das volle Potential des wertvollen Impfstoffs zu nutzen. Darüber hinaus hoffen wir natürlich auf die baldige Zulassung weiterer Impfstoffe, um die Pandemie schneller in den Griff zu bekommen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Um den Inhalt der Durchstechflaschen vollständig nutzen zu können, sind jedoch spezielle Spritzen und Kanülen notwendig. Mit sogenannten Feindosierungsspritzen und entsprechenden Kanülen kann die vorgeschriebene Menge von 0,3 Millilitern des Impfstoffs je Spritze sicher aus der jeweiligen Durchstechflasche entnommen werden. „Zusätzlich zu einer ersten Ausstattung unseres Impfzentrums, die durch das Land vorgenommen wurde, haben wir in Grafschaft-Gelsdorf bereits von Beginn an das entsprechende Material für eine sechste Impfdosis vorgehalten. Dank der herausragenden Unterstützung von Apotheker Heinz Brands und seinen KollegInnen, haben wir also schon vor der Zulassung ausreichend Materialien in Eigenregie besorgt und sind somit sehr gut ausgestattet“, erklärt Fabian Schneider, Impfzentrumskoordinator. Durch die nun mögliche Ausschöpfung der Impfstoffmenge können beispielweise statt bisher 975 jetzt 1170 Impfdosen entnommen werden.

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Präsident Horper verlangt konsequentes Handeln der Politik – Werbung mit skandalösen Preisen verbieten

Region/Koblenz, 14.01.2021 – Angesichts der aktuellen, dramatischen Butterpreissenkung im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, erneut, dass die Werbung mit Ramschpreisen rechtlich untersagt werden muss. „Der LEH knüppelt erneut die Preise nach unten, wohl wissend, dass die privaten wie genossenschaftlichen Molkereien sich wechselseitig unterbieten. Obwohl der „Weltmarktpreis“ für Butter zuletzt deutlich gestiegen ist, verweist der Handel darauf, „dass Weihnachten rum sei und schon immer die Abgabepreise für Päckchenbutter nach Weihnachten zurückgingen“. Eine derartige Vorgehensweise sei keine Partnerschaft zum Wohle aller, sondern eine marktbeherrschende Diktatur der großen Handelsketten. Gleichzeitig werde der Wert von Nahrungsmitteln mit Füßen getreten. „Das ist politisch und gesellschaftlich skandalös sowie wirtschaftlich ruinös“, so Präsident Horper weiter. Diese unlauteren Handelspraktiken seien zu verbieten und das Wettbewerbsrecht entsprechend anzupassen.

„Ich fordere die Politiker aller Parteien auf, sich nicht nur in marktwirtschaftlichen Theorien zu ergehen, sondern Farbe zu bekennen und die Bedeutung von Nahrungsmitteln sowie die Zukunft der Landwirtschaft zum Maßstab ihres Handelns zu machen. Das, was wir gesellschaftlich und politisch wollen, wird vom Lebensmitteleinzelhandel nach wie vor nicht respektiert. Insofern muss der Lebensmitteleinzelhandel an die Kette genommen werden“. Die jüngsten Protest- und Blockadeaktionen von Milchbauern hätten gezeigt, dass bisher weder Gespräche noch Vernunft zu einem Umdenken in den Führungsetagen geführt hätten. Dies müssten auch die Parlamentarier im Deutschen Bundestag erkennen. Sowohl das Kartellrecht wie auch das Wettbewerbsrecht müssten dringend angepasst und Machtmissbräuche verhindert werden. „Wer die soziale Marktwirtschaft erhalten will, muss eine zerstörerische Marktwirtschaft mit allen Mitteln bekämpfen. Die Werbung für Nahrungsmittel mit skandalösen Preisen muss verboten werden“, so Präsident Horper abschließend in einer in Koblenz veröffentlichten Presseerklärung des Verbandes.

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Gemeinsamer Appell an die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege: Bitte lassen Sie sich gegen Corona impfen

Region/Düsseldorf, 14.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen teilen mit: Kurz vor dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wenden sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, und der Vorsitzende des Pflegerates NRW, Ludger Risse, mit einem gemeinsamen Appell besonders an die medizinischen Fachkräfte: „Bitte lassen Sie sich gegen COVID-19 impfen und schützen Sie damit Ihre Angehörigen und sich selbst sowie die Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten vor einer Ausbreitung des Virus.“

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten nun zügig den Impfstoff, damit zuerst das in den Risikobereichen eingesetzte Personal gegen Corona geimpft werden kann. Landesweit können sich rund 90.000 Beschäftigte, die auf Isolier- oder Intensivstationen, in Notaufnahmen oder im Kontakt mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten in der Onkologie oder Transplantationsmedizin arbeiten, in dieser ersten Stufe gegen Corona impfen lassen.

„Die Impfungen gegen das Coronavirus bringen uns Licht am Horizont. Sie sind der wichtigste Baustein für den Weg zurück zur Normalität, auch wenn dieser Weg keine Kurzstrecke sein wird. Nach den Pflegeeinrichtungen werden wir nun mit den Impfungen in den Krankenhäusern beginnen – und zwar in den Bereichen, wo der Schutz gegen das Coronavirus besonders wichtig ist. Auch wenn es natürlich eine individuelle Entscheidung ist, sich impfen zu lassen oder nicht, appelliere ich daher an alle Beschäftigten: Lassen Sie sich bitte impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Familie, Ihrer Freunde und der Patientinnen und Patienten“, warb Minister Laumann für dieses Angebot. Dies schließe ausdrücklich das dort eingesetzte Personal in nicht-medizinischen Funktionen ein.

KGNW-Präsident Jochen Brink begrüßte, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun die Corona-Impfung durchführen können: „Wir setzen auf eine hohe Bereitschaft bei unseren Ärztinnen und Ärzten, den Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie allen anderen Beschäftigten, dass sie auch an dieser Stelle verantwortungsbewusst handeln und sich gegen Corona impfen lassen. Ihr enormes Engagement im Kampf gegen die Pandemie und um jedes Leben verdient höchste Anerkennung. Mit einer Impfung tragen sie dazu bei, dass wir diesen Kampf im begonnenen Jahr auch gewinnen können.“ Die jetzt eingesetzten Impfstoffe sind durch Studien umfassend geprüft und inzwischen weltweit millionenfach verabreicht worden, sie gelten nach allen vorliegenden Daten als sicher.

„Die Bereitschaft zur Impfung, insbesondere bei den gut informierten Kolleginnen und Kollegen, ist sehr hoch“, erklärte der Pflegerat-Vorsitzende Ludger Risse. Gerade die Tatsache, dass die Impfstoffe in der EU nicht in einem beschleunigten Verfahren zugelassen worden sind, schaffe Vertrauen. Risse betonte: „Ich kann deshalb nur empfehlen, sich gründlich bei seriösen Quellen wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) zu informieren. Diese Impfung ist garantiert ungefährlicher als eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung. Es ist für mich keine Frage, dass ich mich selbst auch impfen lasse, wenn ich an der Reihe bin.“

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Corona-Schutzimpfungen schreiten fort – Kampagne #IchLassMichImpfenRLP für Impfbereitschaft in Pflege

Region/Mainz, 14.01.2021 – Seit Beginn der Impfungen in Rheinland-Pfalz am 27. Dezember 2020 sind rund 36.500 Menschen im Land geimpft worden. Stand 11. Januar wurden 19.481 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen geimpft; die Impfungen verteilen sich auf 10.083 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 9.398 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu kommen 7.695 Impfungen von Personal in Krankenhäusern. In den Impfzentren wurden seit dem Start 9.290 Personen geimpft.