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NRW-Kreise, die an Belgien und die Niederlande grenzen, fordern in einem gemeinsamen Appell zusätzlichen Impfstoff vom Land

Euskirchen/Region, 10.03.2021 – Zusätzlicher Impfstoff gefordert. Eindringlicher gemeinsamer Appell der Kreise Borken, Euskirchen, Heinsberg, Kleve und Viersen sowie der Städteregion Aachen ans Land: Lieferung zusätzlicher Impfdosen in die besonders belasteten Regionen an der Grenze zu den Niederlanden und Belgien!


Mit einem eindringlichen Appell wenden sich jetzt die Spitzen der Kreise Borken, Euskirchen, Heinsberg, Kleve und Viersen sowie der Städteregion Aachen an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Auf Initiative des Borkener Landrates Dr. Kai Zwicker weisen sie auf die besondere Corona-Lage der NRW-Grenzregionen zu den Niederlanden und Belgien hin. Dort bewegen sich die „7-Tage-Inzidenzen“ seit Wochen auf einem vielfach höheren Niveau als in Deutschland. Bezugnehmend auf die Beschlussfassung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021 fordern sie daher vom Land die Lieferung zusätzlicher Impfdosen. Dazu der Euskirchener Landrat Markus Ramers: „Als Grenzkreis haben wir einen engen und intensiven Austausch mit unseren belgischen Nachbarn. Von daher unterstütze ich die Gemeinschaftsaktion der Kreise entlang der Westgrenze und appelliere an das Land, diese besondere Situation zu berücksichtigen. Wir brauchen mehr Impfstoff.“

Zur Begründung führen die Landräte an, dass es seit Beginn der Pandemie politischer Wille von Bund und Land NRW sei, die Grenze zu den Niederlanden und Belgien offen zu halten. Diese Entscheidung habe jedoch auch Konsequenzen für die im deutschen Grenzraum lebenden Bürgerinnen und Bürger: Nicht zuletzt aufgrund des stets deutlich höheren Infektionsgeschehens in den Niederlanden und in Belgien weisen die deutschen Grenzkreise höhere Inzidenzwerte als strukturell vergleichbare Kreise im Landesinneren auf. Diese Entwicklung sei auch in Niedersachsen zu beobachten.

Die politisch Verantwortlichen in Düsseldorf werden daher in dem gemeinsamen Appell ausdrücklich in die Pflicht genommen, in dem sie an einen besonderen Passus der Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin erinnert werden: Dort heißt es: „Durch den Eintrag aus hochbelasteten ausländischen Regionen sind einige der deutschen Grenzregionen sehr stark betroffen. Um ihnen eine sogenannte Ringimpfung zum Schutz der Bevölkerung und des Landesinneren möglich zu machen, wird die Impfverordnung so geändert, dass innerhalb der Kontingente des jeweiligen Bundeslandes dafür Impfstoffe prioritär genutzt werden können.“

Die Unterzeichner des Appells konstatieren, dass den Grenzkreisen und der Städteregion Aachen zweifelsohne eine besondere Pufferfunktion zukomme und schlussfolgern: „In dem Maße, in dem zunehmend Teile der Bevölkerung geimpft werden, die in Regionen mit erhöhten Inzidenzwerten leben, wirkt das Impfen sofort stärker der Ausbreitung des Virus entgegen. Insofern liegt ein schnelles und umfangreiches Impfen in den Grenzregionen im gesamten Landesinteresse.“ Daher bitten sie das Land mit Nachdruck darum, die gemeinsam mit der Bundeskanzlerin getroffene Beschlussfassung für die NRW-Grenzkreise zeitnah umzusetzen und möglichst schnell zusätzliche Impfmittel an diese Kreise zu liefern. Ein ähnliches Vorgehen habe in der vergangenen Woche übrigens der bayrische Ministerpräsident angekündigt, wonach zeitnah rund 50.000 zusätzliche Impfdosen in Grenzregionen zu Tschechien geschickt werden sollen.

 

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Ab Mittwoch, 10. März: Registrierung für über 70-Jährige – Ausweitung des Projekts Impfungen durch Hausärzte

Region Eifel/Mainz, 09.03.2021 – Ab morgen, Mittwoch, den 10. März, können sich alle Menschen über 70 Jahren für einen Impftermin in Rheinland-Pfalz über das Online-Portal und telefonisch für die Corona-Schutzimpfung registrieren. „Das ist ein wichtiger Schritt, um den Impfschutz der vulnerablen Gruppe weiter auszubauen. Die 360.000 Menschen über 70 Jahren, die in Rheinland-Pfalz leben, haben wir bereits per Brief angeschrieben und sie über das Angebot informiert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Vorstellung des aktuellen Standes der Impfungen in Rheinland-Pfalz.

Seit vergangenen Samstag können sich bereits Menschen mit bestimmten schweren Erkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren und pflegebedürftigen Menschen registrieren. Von der Registrierungs­möglichkeit haben Stand gestern später Abend mehr als 100.000 Personen Gebrauch gemacht und sich erfolgreich registriert. Rund 44.000 Menschen davon waren Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen, die in die höchste oder hohe Priorisierungsgruppe der Corona-Impfverordnung fallen. Hinzu kommen mehr als 42.000 Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie rund 2.700 Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug des SGB IX, SGB VII und SGB XI.

Von den bisher vorliegenden rund 56.500 Registrierungen von Lehrerinnen und Lehrern und Beschäftigten an Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erziehern sowie Beschäftigten an Kitas wurden bislang bereits mehr als 47.600 Termine vergeben. Der allergrößte Teil dieser Impftermine wird bis Mitte März stattgefunden haben.

Insgesamt bleibt Rheinland-Pfalz mit seinen Impfungen in der Spitzengruppe der Bundesländer. Bei der Zahl der verimpften Dosen liegt Rheinland-Pfalz deutschlandweit in der Spitzengruppe auf Platz 3. 6,5 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer haben bereits ihre Erstimpfung erhalten (Bundesschnitt 6,2 Prozent) und 3,5 Prozent mit der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz (Bundesschnitt 3,0 Prozent).

Ausweitung Projekt Impfungen durch Hausärzte

Seit dem 1. März 2021 erprobt die Landesregierung gemeinsam mit dem Hausärzte­verband und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz das Impfen von Patientinnen und Patienten ab 80 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen immobil sind, kein Impfzentrum aufsuchen können und deshalb von ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin zu Hause geimpft werden.

Durch vier Pilotpraxen im Land wurden bisher 44 Patientinnen und Patienten ab 80 Jahren mit dem Impfstoff von BioNtech geimpft. Die Impfung weiterer Hausbesuchs­patientinnen und -patienten durch diese Praxen wird in dieser und in der kommenden Woche folgen.

Bätzing-Lichtenthäler machte deutlich: „Das Pilotprojekt zeigt, dass das Impfen in der Häuslichkeit durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gut funktioniert. Die Pilot-Ärztinnen und -Ärzte berichten von einem reibungslosen Verlauf und dass die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen sehr erleichtert und froh seien über das Angebot.“ Die Landesregierung werde deshalb das Angebot gemeinsam mit Hausärzteverband und Kassenärztlicher Vereinigung jetzt kurzfristig auf das ganze Land ausweiten.

Für alle in Rheinland-Pfalz niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die ihre aus gesundheitlichen Gründen immobilen Hausbesuchspatientinnen und -patienten zu Hause impfen möchten, besteht ab Donnerstag, den 11. März 2021, die Möglichkeit der Registrierung auf der Internetseite der Impfdokumentation.

Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm beschrieb das weitere Vorgehen. „Rheinland-Pfalz setzt die Empfehlung der STIKO von vergangenen Woche, den Impfstoff von Astrazeneca ohne Altersbegrenzung nach oben zu verwenden, bereits um“, sagte der Staatssekretär. So könne die Gruppe der über 70-Jährigen der Prioritätsgruppe 2 geöffnet werden.

Für die Registrierungen rief er dazu auf, neben der Internetseite www.impftermin.rlp.de die Hotline vor allem auch nachmittags oder abends zu nutzen.

Fast 60.000 Impfungen in Impfzentren

Für diese Woche sind in den Impfzentren fast 60.000 Impfungen geplant, davon allein 58.000 Erstimpfungen. Darüber hinaus impfen die mobilen Impfteams in der zweiten Runde in den Alten- und Pflegeheimen und in der Eingliederungshilfe. An die Krankenhäuser werden in dieser Woche 10.000 Impfdosen ausgeliefert.

Für die kommende Woche sind aktuell bereits 52.000 Impfungen terminiert, davon 40.000 Erstimpfungen und 12.000 Zweitimpfungen. Dazu kommen 12.000 Moderna Erstimpfungen.

„Die Impfungen in den Impfzentren werden ausgeweitet. Mit den zugesagten Impfstofflieferungen in den kommenden Wochen können wir die Zahl der Impfungen deutlich steigern“, sagte Dr. Wilhelm.

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Neue Allgemein-Verfügung ermöglicht ab sofort kostenlose Corona-Schnelltests in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 08.03.2021 – Das Testangebot kann ab sofort umgesetzt werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer am Sonntag (7. März) an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen.

Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, ab dem heutigen Montag (8. März), auch die neuen, kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten und abrechnen können. Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass die Testangebote von Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, mindestens einmal pro Woche genutzt werden können.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir können jetzt sofort starten. Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen mit Hochdruck daran, die ortsnahe Teststruktur landesweit flächendeckend für absehbar steigende Bedarfe so auszubauen, wie der Beschluss der Ministerpräsidenten dies bis Anfang April vorsieht. Da ich weiß, dass viele Kommunen, Apotheken und andere Anbieter schon in den Startlöchern stehen und nur auf die Rechtssicherheit aus Berlin gewartet haben, bin ich zuversichtlich, dass wir das in Nordrhein-Westfalen schnell sicherstellen können.“

Die Kosten für die Testungen werden den Teststellen nach den Regelungen der Bundestestverordnung erstattet.

Die kostenlosen Schnelltests können ab heute von folgenden Teststellen erbracht werden:

  • Ärzte und Testzentren, die von den kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden
  • Testzentren, die von den kommunalen Gesundheitsämtern betrieben werden oder von Dritten, die schon von den Gesundheitsämtern beauftragt wurden
  • Apotheken und private Testzentren etc., die schon bisher Testungen angeboten haben und bestimmte Mindeststandards erfüllen

Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform).

Bei positivem Testergebnis soll eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen (ggf. auch in Kooperation mit einer anderen ortsnahen Teststelle).

Die Testungen dienen vor allem einer schnelleren Aufdeckung und Vermeidung von Infektionsketten. In der seit heute geltenden Coronaschutzverordnung ist für gesichtsnahe Dienstleistungen wie von Friseuren oder Kosmetikern, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, ein vorheriger tagesaktueller Test vorgesehen. Bis zum 1. April 2021 ist hier für die Kundinnen und Kunden ein Schnelltest direkt vor Ort vor der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals des Dienstleisters ausreichend.

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Christian Baldauf und seine Zukunftsvision für Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 06.03.2021 – CDU-Kandidat überzeugt im TV-Duell mit Wirtschaftskompetenz. Als Christian Baldauf nach 19 Uhr Hand in Hand mit seiner Frau Martina an der Mainzer Lokhalle ankommt, wird er von einer applaudierenden Jungen Union begrüßt. Die Plakate passend im neuen CDU-Türkis. Von den „Jusos“ der SPD keine Spur, und als die Ministerpräsidentin erscheint, singt die junge Garde der CDU „Time to say goodbye“.

In der Halle präsentiert sich beim TV-Duell des SWR ein inhaltlich gut aufgestellter Spitzenkandidat Christian Baldauf, der hart in der Sache, aber ruhig im Tonfall die Kontrahentin Malu Dreyer attackiert. Etwa beim Thema Kommunalfinanzen. 11 der 20 höchstverschuldeten Kommunen kommen aus Rheinland-Pfalz. Baldauf verspricht ein 300-Millionen-Euro-Sofortprogramm. „Er hat Recht“, kommentiert der Landeskorrespondent der Rhein-Zeitung, Carsten Zillmann, anschließend diesen Part. „Dreyer wirkte genervt“. Auch auf anderen Feldern punktet der Kandidat, etwa bei der schleppenden Digitalisierung in Rheinland-Pfalz oder dem Malheur um den Flughafen Hahn. Christian Baldauf möchte ein Gründer- und Innovationszentrum am Hunsrück-Airport entwickeln, während Dreyer um den heißen Brei redet. Viel Fassaden- und Symbolpolitik bescheinigt der CDU-Mann der Ministerpräsidentin, auch was die Hilfen für die Unternehmen in der Pandemie betrifft.

Der CDU-Spitzenkandidat bestätigt das, was die Meinungsforschung sagt: Dass er die größere Wirtschaftskompetenz als die SPD-Politikerin hat. „Allrounder“-Qualitäten und „Zukunftskompetenz“ spricht ihm in der Analyse nach der Sendung Parteienforscher Karl-Rudolf Korte zu. Rheinpfalz-Korrespondentin Karin Dauscher: Das war „überraschend stark“. Baldauf habe seine Chance genutzt. SWR-Redakteur Dirk Rodenkirch kommentiert: „Das war ein Duell auf Augenhöhe.“ Und CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak erklärt noch am Abend: Christian Baldauf sei der Sieger des TV-Duells. „Heute wurde klar: Malu Dreyer verwaltet ideenlos die Gegenwart, während Christian Baldauf mit neuen Ideen die Zukunft von Rheinland-Pfalz im Blick hat.“

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Einzelhandel in Rheinland-Pfalz öffnet am Montag, 08. März – Niedrige Tagesinzidenzen erlauben vorsichtige Lockerungen

Region/Mainz, 06.03.2021 – Die Landesregierung informierte gestern nach dem Corona-Kabinett, wie die geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in der Rechtsverordnung umgesetzt werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärten dazu: „Rheinland-Pfalz liegt heute mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein ist Rheinland-Pfalz Spitzenreiter in Deutschland. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. Das haben wir gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen.“

Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Mit dem Einzelhandel haben wir eine weitere Sicherheitsstufe verabredet, damit in den sehr großen Geschäften nicht zu viele Menschen zusammenkommen: Es gilt, dass sich bei der übersteigenden Fläche ab 2.001 qm je 40 qm nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten dürfen.

„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.

Sicherungsmechanismus

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte vor dem Ministerrat mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handwerkskammern und des Einzelhandelsverbandes über die Möglichkeit von sicheren Öffnungsschritten beraten.

Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 für die Dauer von drei Tagen müssen die Geschäfte wieder schließen und haben dann die Möglichkeit, Termin-Shopping anzubieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben.

„Bündnis für sicheres Öffnen“

Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass die Öffnung auch eine große Verantwortung mit sich bringt. Landesregierung, IHK und Einzelhandelsverband schließen ein „Bündnis für sicheres Öffnen“. Mit mehr Testung, hohen Hygieneauflagen und strengen Kontrollen wollen alle Beteiligten die Öffnungsstrategie absichern und haben klare Sicherungsmechanismen verabredet.

Land errichtet Teststellen: Die Landesregierung hat bereits rund 1500 Schnelltesthelferinnen und –helfer geschult und wird am Montag die ersten 200 Teststellen öffnen. Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz 450 Teststellen aufgebaut werden. Rheinland-Pfalz liegt auch damit vor anderen Bundesländern. Da sich die Schnelltest-Lieferung durch Gesundheitsminister Spahn erneut verzögert hat, hat das Land selbst Test-Kits beschafft:  Wir haben 6 Millionen Selbsttests vertraglich gesichert, bei weiteren 8 Millionen stehen wir in konkreten Vertragsverhandlungen. Bisher haben sich 427 Teststellen zum Testen gemeldet. Etwa 3700 Helferinnen und Helfer haben sich bislang gemeldet; aus freiwilliger und professioneller Struktur. Unter anderem aus Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen, Meldungen der Verbandsgemeinden (hauptsächlich auch freiwillige Feuerwehren) und Hilfsorganisationen.

  • Handel wird zusätzlich Schnelltests anbieten: Auch im Handel muss mit den neuen Selbst- und Schnelltests getestet werden, um die öffentlichen Teststationen nicht zu überlasten.
  • Die Kammern und der Einzelhandelsverband prüfen digitale Sicherung des Testergebnisses: Geprüft wird, ob ein im Einzelhandel vorgenommener Selbsttest über eine digitale Lösung bestätigt werden kann, so dass der Kunde -bei negativem Ausgang des Tests – an diesem Tag noch andere Geschäfte aufsuchen könnte, bei denen die Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttests erforderlich ist.

„Wir begrüßen die Perspektive, die dem rheinland-pfälzischen Einzelhandel durch die zügige Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz durch die Landesregierung eröffnet wird. Wir appellieren ausdrücklich an die Unternehmen, sich an die bestehenden Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu halten, um die Gefahr eines möglichen Rückschlags und den damit verbundenen Einschränkungen für die Firmen zu minimieren“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.

„Wir begrüßen den mutigen Schritt der Landesregierung, den Einzelhandel ab Montag wieder zu öffnen. Die Entscheidung ist richtig, da in der angespannten Situation der Branche jeder Tag zählt. Sie ist auch verantwortbar, da die Betriebe ausgefeilte Hygienekonzepte haben. Damit der Neustart gelingen kann, sind aber alle – Unternehmer, Kunden und Bürger – aufgefordert, durch ihr Verhalten in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, die Hygienekonzepte einzuhalten, damit die Infektionszahlen weiter sinken“, erklärte Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Kommunen kontrollieren Einhaltung: Den Kommunen kommt bei der Öffnung eine Schlüsselrolle zu. Sie haben deutlich gemacht, dass sie im engen Zusammenspiel mit den Vertretern von Kammern und Handel vor Ort eine infektionstechnisch verträgliche Wiederbelebung des örtlichen Handels unterstützen und die eigenverantwortliche Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen aktiv vorantreiben.

„Die kommunalen Spitzenverbände sind erleichtert, dass es jetzt zu ersten vorsichtigen Öffnungsschritten kommt. Das ist eine wichtige Chance, einen kleinen Schritt auf den Weg zurück in die Normalität voranzukommen. Es muss jetzt darum gehen, dass die gewonnenen Spielräume nicht gefährdet werden. Wir müssen vor Ort die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass die Pandemie leider noch nicht vorbei ist und die AHA-Regeln konsequent eingehalten werden müssen. Gleichzeitig erwarten wir, dass alsbald auch konkrete Öffnungsperspektiven für Hotels und das Reisegewerbe in dem Tourismusland Rheinland-Pfalz entwickelt werden“, erklärte Bürgermeister Ralph Spiegler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

Die neue Verordnung des Landes sieht außerdem die folgenden Regelungen vor:

  • Änderung Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich 14Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.

Soweit in dieser Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet wird, gilt, dass sich in einer Einrichtung

  1. a) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder
    Besucherfläche und
  2. b) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm
    Verkaufs- oder Besucherfläche, und auf der 800 qm übersteigenden Fläche bis zu einer Fläche von 2.000 qm höchstens eine
    Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 2.000 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 40
    qm Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf
  • Ausdrücklich digitale Datenerfassung (wie beispielsweise Luca) bei Dokumentation: Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete kann eine digitale Erfassung der Daten nach Satz 2 anbieten. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes (insbesondere bei der Fremdspeicherung von Daten) und die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Zudem sind die Daten im Bedarfsfall jederzeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen kostenfrei in einem von ihm nutzbaren Format, auf Anforderung auch papiergebunden, zur Verfügung zu stellen. Personen, die in die digitale Datenerfassung nicht einwilligen, ist in jedem Fall eine papiergebundene Datenerfassung anzubieten.
  • Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern an einem Gottesdienst entfällt.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltestes oder Selbsttests der Kundin oder des Kunden vor Ort mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
  • Zoologische Gärten können auch die Innenanlagen (Aquarium, Affenhaus, etc.) öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht.
  • In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt. Keine Maske während der pädagogischen Arbeit.
  • Laienmusik: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im Rahmen der Kontaktbegrenzung nach § 2 Absatz 1 zulässig. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig. Im Musikbereich gilt das Hygienekonzept Musik, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
  • Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig.
  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht.
  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist für diese Gruppe nicht möglich.
  • Pflicht für Kommunen, ab eine Inzidenz 100+ strengere Maßnahmen zu ergreifen.
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Wechselunterricht für weitere Jahrgänge ab dem 15. März – Erweiterter Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 06.03.2021 – Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Ab dem 15. März 2021 wird in einem weiteren Schritt der Präsenzunterricht auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Es ist eine sehr gute Nachricht für alle Schülerinnen und Schüler und sicher auch für die Eltern, dass wir die Schulen mit ausreichender Vorbereitungszeit ab dem 15. März für weitere Jahrgänge öffnen können. Für diese Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Pandemie seit Mitte Dezember 2020 durchgängig im Distanzunterricht befinden, ist die Rückkehr in den anteiligen Präsenzunterricht im Rahmen eines Wechselmodells ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität.

Es war mir sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen nicht nahtlos von den Weihnachtsferien ohne ihre Schule wieder einmal von innen gesehen und erlebt zu haben in die Osterferien übergehen. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es auch bei diesen weiteren Öffnungen des Schulbetriebs ab dem 15. März unverändert geboten, wachsam und sorgsam vorzugehen. Es gelten nach wie vor strenge Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und durch den Wechselunterricht wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen und Klassen deutlich reduziert. Dennoch, wenn unsere Schülerinnen und Schüler sagen: ‚klasse, dass es wieder in die Schule geht!‘, ist das die schönste Botschaft des Tages.“

Die Regelungen für die Schulformen

Die Landesregierung beabsichtigt, über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.

Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

  • Die Rahmenbedingungen für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.
  • Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen beziehungsweise Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
  • Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annährend gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
  • Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung des Wechselmodells sind die Schulmitwirkungsgremien beziehungsweise die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.

Regelungen für die Grundschulen 

  • Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.

Regelungen für die Förderschulen

  • Angesichts der Tatsache, dass die Schüler-/Lehrer-Relation insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen die Bildung vergleichsweise kleiner Klassen erlaubt, ist durch die Schulleitungen zu prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies hat den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit paralleler Betreuungsangebote verzichtet werden kann.
  • Bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen ist ein Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in den Förderschulen der anderen Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.
  • Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.

Regelungen für die Berufskollegs

Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird.

Mit Blick auf den Infektionsschutz soll von der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht Gebrauch gemacht werden. Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung.

Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühestens anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:

  1. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen beziehungweise Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021 ablegen.
  2. Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems.
  3. Die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase.
  4. Schülerinnen und Schüler in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.
  5. Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger und im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie diejenigen im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3. Jahr in Teilzeit.
  6. Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Teilzeit.

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Mit dieser maßvollen, aber sehr wichtigen Ausweitung des Präsenzunterrichts auf weitere Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021 für alle Kinder und Jugendlichen anteilig wieder ein Unterricht in der Schule ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen und der bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen, Schüler und Familien stärker entsprochen werden.

„Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für ein Mehr an Präsenzunterricht eingesetzt und freue mich, dass dies nun wieder verstärkt möglich ist. Schon der Wechselunterricht an den Grundschulen sowie für die Abschlussklassen an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ist sehr gut gestartet. Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Ich bin sicher, dass diese Öffnung des Schulbetriebs für weitere Jahrgänge in den weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ebenso gut umgesetzt wird“, so Ministerin Gebauer.

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Anpassung und Verlängerung der Corona-Schutzverordnung – vorsichtige Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 05.03.2021 – Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen. Die Landesregierung teilt mit:

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Danach können weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit Blick auf die Mutationen gilt weiter das Gebot der Vorsicht. Wir müssen die Infektionszahlen im Blick behalten, aber die wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Schäden dürfen uns nicht kalt lassen. Wir brauchen einen Perspektivwechsel weg vom pauschalen Schließen hin zu einer fokussierten und kontrollierten Sicherheit. Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die aktuelle Infektionslage lässt es zu, dass wir uns behutsam an Öffnungen herantasten können. Aber: Die Mutationen verbreiten sich zunehmend. Wichtig ist nun, dass wir weiterhin diszipliniert bleiben und vorsichtig von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Gleichzeitig nehmen wir bei den Impfungen in Nordrhein-Westfalen ordentlich Fahrt auf.“

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht

Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel

Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Sport

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen

Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.

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Bildung in der digitalen Welt – Benutzerfreundlich und datensicher – Online-Plattform Schulcampus RLP nach Pilotphase für alle Schulen

Region/Mainz, 05.04.2021 – „Alles, was im Schulalltag gebraucht wird, gibt es in Rheinland-Pfalz in Zukunft unter dem digitalen Dach des Schulcampus RLP. Er bringt Lehrern und Lehrerinnen, den Schülern und Schülerinnen sowie ihren Eltern große Vorteile und Chancen. Ich freue mich sehr, dass das Projekt nach der Pilotphase nun in die Fläche gehen kann. Das bringt die Digitalisierung in der Bildung mit einem riesigen Schritt weiter voran“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung der neuen Plattform. Sie verbindet die digitalen Werkzeuge für den pädagogischen Alltag benutzerfreundlich und mit den höchsten Ansprüchen an Datensicherheit und Jugendmedienschutz. Bereits vor der Pandemie habe das Pädagogische Landesinstitut im Auftrag des Bildungsministeriums an der Entwicklung der gemeinsamen Plattform für alle digitalen Anwendungen in allen Schularten gearbeitet und sie zunächst in einer Pilotphase mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern erprobt. „Der Schulcampus wird das digitale Lernen auch über die Corona-Zeit hinaus enorm erleichtern“, so die Ministerpräsidentin.

Für Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig ist der Schulcampus RLP ein Quantensprung in der Entwicklung des digitalen Unterrichts. „Einmal einloggen, dann haben unsere Lehrkräfte und unsere Schülerinnen und Schüler Zugang zu allem, was sie online brauchen. Dazu gehören eine Mediathek mit 27.000 rechtssicheren Medien und Materialien, die das Land den Schulen in Rheinland-Pfalz zur kostenfreien Verwendung bereitstellt, außerdem die Lernplattform moodle@RLP, der digitale Lehrplan und die Kompetenzdokumentations- und -zertifizierungs-Plattform Curriculum sowie das Videokonferenzsystem BigBlueButton. Dazu werden auch Messenger-Dienste kommen, die die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern aber auch zwischen Schule und Eltern datensicher und einfach machen. In Echtzeit können gemeinsam Texte und andere Lehrmaterialien bearbeiten werden.  Der Schulcampus wurde von Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften pilotiert. So konnte er seit April 2019 gemeinsam mit insgesamt 48 Schulen sowie sieben Studienseminaren getestet, weiterentwickelt und optimiert werden“, so die Bildungsministerin.

Seit dem 1. März 2021 erhalten zunächst weitere 91 Schulen ihre Schulcampuszugänge. Die digitale Qualifizierung der jeweils zwei bis vier Campusbetreuerinnen und -betreuer – in Summe aktuell 281 Personen – für diese Gruppe startet parallel dazu und endet im Juni. Seit Mitte Januar 2021 konnten Schulen sich für verschiedene Start-Zeitpunkte registrieren. Der Märztermin ist der erste von mehreren Startterminen, ein weiterer liegt am Ende der Sommerferien. Insgesamt haben bereits 276 Schulen den Schulcampus beantragt. Ab April können sich Schulen wieder für den Sommer und weitere Starttermine für den Schulcampus anmelden.

„Wir richten uns mit dem Zeitplan nach den Bedürfnissen der Schulen. Sie steigen in die Arbeit mit dem Schulcampus ein, wann es für sie passt. Wir werden sie dabei mit vielen Angeboten unterstützen und begleiten“, berichtete Dr. Birgit Pikowsky, Direktorin des Pädagogischen Landesinstituts. Die betreuenden Lehrkräfte der Schulen werden neben der Qualifizierung durch vielfältige Hilfestellungen wie Erklärfilme, Online-Lernangebote, Materialien zum Nachlesen und technische sowie pädagogische Beratung durch Mitarbeitende des Pädagogischen Landesinstituts bei der Einführung und der Arbeit mit dem Schulcampus unterstützt.

Im Schulcampus werden die bestehenden Unterrichtswerkzeuge des Landes unter einem zentralen Login/einer Benutzerverwaltung/Single-Sign-On zusammengeführt. Lehrkräfte und Lernende finden hier eine Datencloud, die mit den angeschlossenen Diensten – einer Mediathek, der Lernplattform moodle@RLP, dem digitalen Lehrplan und der Kompetenzdokumentations- und -zertifizierungs-Plattform Curriculum – vernetzt ist. Die Lernplattform moodle@RLP und das Videokonferenzsystem BigBlueButton werden integriert.

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Freie Wähler: Öffnen – nicht verhindern!

Bitburg/Mainz/Berlin, 05.03.2021 – Spitzenkandidat Dr. Joachim Streit: Öffnungsperspektiven an Inzidenzwerten untauglich – Der Bürger versteht nicht mehr, was die Politik macht. Die FREIEN WÄHLER fordern sofortige Öffnungen der Geschäftswelt und lehnen die von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten festgelegten fünf Öffnungsschritte ab. Diese seien keine Öffnungsperspektive, sondern eine Verhinderungsperspektive.

Spitzenkandidat Joachim Streit: „In der Pandemie haben wir immer nach dem Schutz des Einzelnen und des Gesundheitssystems geschaut, diese Ziele sollen auch in Zukunft voranstehen. Nachdem die Impfungen in Altenheimen, Einrichtungen, Krankenhäusern und bei großen Risikogruppen soweit fortgeschritten sind, ist es jetzt an der Zeit, die Inzidenzwerte für Öffnungsperspektiven abzuschaffen: Im Außenbereich kann mit den normalen Abstandsregeln geöffnet werden, insbesondere die Außengastronomie, Parks, Zoos und Sportstätten. Hier reichen die allgemeinen Abstandsregeln. Für Geschäfte und Handel genügt die Maskenpflicht und die bekannte Begrenzung auf Kunden pro Quadratmeter. Auch die Beherbergungsbranche und Gastronomie braucht keine Inzidenzwerte, sondern einfache Testverfahren, die Allen Sicherheit geben. Wir dürfen die Gastronomie nicht den Inzidenzwerten opfern.“

Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER, weist auf einen besonderen Punkt der Untauglichkeit der neuen Regeln hin: „Kein Mensch versteht, was er wann wo machen darf. Das bürokratische Monstrum, das die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten geschaffen hat, widerspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Es ist auch keine Öffnungsperspektive, sondern eine Verhinderungsperspektive für die notleidenden Betrieben. Die einzige Notbremse, die hier eingebaut werden muss: Werft diese Regeln über Bord. Es muss schneller geimpft und mehr getestet werden und gebt uns Regeln, die wir Bürger verstehen und einhalten können.“

Die FREIEN WÄHLER werden mit dem Einzug in den Landtag auch ein Entschädigungsgesetz auf den Weg bringen. Hierzu hat Spitzenkandidat Joachim Streit bereits im Juli 2020 nach dem ersten Lockdown folgende Petition gestartet: Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige – Online-Petition (openpetition.de)

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Bätzing-Lichtenthäler fordert Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser durch Ganzjahresausgleich auch für das Jahr 2021

Region/Mainz, 04.03.2021 – „Die Corona-Pandemie macht den Krankenhäusern auch in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Viele Betten stehen weiter leer und die Krankenhäuser verzeichnen hohe Verluste. Allein in Rheinland-Pfalz sind seit dem 18. November 2020 auf Basis der Datenmeldungen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bislang bereits über 146 Mio. Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt worden. Das zeigt, wie dringend wir weiterhin ein Ausgleichszahlungsverfahren brauchen, um die wirtschaftliche Stabilität, Leistungsfähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser und damit auch der Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich eines Austausches mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. und dem Marburger Bund.

Die Gesundheitsministerin begrüßte ausdrücklich die Verlängerung des Ausgleichs­zahlungsverfahrens über Ende Februar hinaus vorerst bis zum 11. April 2021. „Insbesondere Rheinland-Pfalz hat sich mehrfach und bei den verschiedensten Gelegenheiten nicht nur für die Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahrens eingesetzt, sondern zugleich auch immer wieder für einen Ganzjahresausgleich auch für das Jahr 2021,“ erklärte sie. „Unsere Forderungen wurden zuletzt auch durch den Expertenbeirat gem. § 24 KHG gestützt. Dieser empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2021 neben der Verlängerung der Ausgleichszahlungen den Ganzjahresausgleich für 2021“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Bätzing-Lichtenthäler begrüßte auch, dass die prekäre finanzielle Situation der Krankenhäuser erneut Eingang in die Ministerpräsidentenkonferenz gefunden habe. Diese hat sich in der gestrigen Sitzung darauf verständigt, dem Bundesgesund­heitsministerium aufzugeben, auch für das Jahr 2021 eine Regelung zu treffen, die Krankenhäuser einen angemessenen Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 ermöglicht. „Ich begrüße sehr, dass die Bundesebene nunmehr der Forderung aus Rheinland-Pfalz nachgekommen ist und die so dringend benötigte finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser durch einen Ganzjahresausgleich 2021 nun umgesetzt wird“, so die Ministerin.

Hintergrund

Für das Jahr 2020 war neben den Ausgleichszahlungen auch ein Ganzjahresausgleich für die Krankenhäuser gesetzlich geregelt, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu kompensieren. Im Rahmen des ersten Ausgleichs­zahlungsverfahrens bis September 2020 hatten alle Krankenhäuser die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu erhalten. In dem seit November 2020 geltenden, mittlerweile modifizierten Verfahren ist die Anspruchsberechtigung an verschiedene Voraus­setzungen geknüpft, mit der Folge, dass nicht mehr alle Krankenhäuser einen Ausgleich erhalten können. Zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser hatte Rheinland-Pfalz auch für das Jahr 2021 die Möglichkeit eines Ganzjahresausgleichs gefordert.