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Impfzentrum Vulkaneifel erhält 10.000 FFP2-Masken von TechniSat als Spende

Daun/Hillesheim, 15.04.2021 – Das Landesimpfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim arbeitet auf Hochtouren. Am 9. und 10. April wurden dort mehr als 1.000 Impfungen verabreicht. Ein Rekord! Und es wird weiter in Eiltempo geimpft: Die Impfzeiten wurden ausgeweitet und ein Impfbetrieb erfolgt an sechs (Montag bis einschließlich Samstag) statt bisher fünf Tagen und das von jeweils von 08.00 bis 20.00 Uhr. Möglich macht es die hervorragende Organisation und die enorme Flexibilität des Personals vor Ort.

Mehr Schutz für Impfwillige und Personal

Damit der Impfbetrieb weiterhin so reibungslos und schnell verläuft wie bis jetzt, hat TechniSat dem Impfzentrum in Hillesheim 10.000 FFP2-Masken aus eigener Produktion gespendet. FFP2-Masken vor Ort sind besonders wichtig, damit die Besucher gut geschützt sind und das Personal sicher weiter seine Arbeit verrichten kann. Denn viele Impfwillige kommen mit medizinischer Maske zum Termin. Diese bietet auch guten, aber eher ein-seitigen Schutz. Deshalb müssen Besucher mit medizinischer Maske diese am Eingang gegen eine FFP2-Maske tauschen. Auch das Personal des Impfzentrums – von den Sicherheitsleuten bis zu den Ärzten – soll die Möglichkeit haben, regelmäßig die Maske zu wechseln. Und hier greift TechniSat dem Impfzentrum mit 10.000 FFP2-Masken schnell und unkompliziert unter die Arme.

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Marienhaus Klinikum Bad Neuenahr-Ahrweiler bietet Diagnose und Therapie zur Herzschwäche

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.04.2021 – Einladung zum Webinar am Dienstag, 20. April. Eine Herzschwäche ist eine bedrohliche Erkrankung, von der allein in Deutschland zwei bis drei Millionen Menschen betroffen sind. Auch in Zeiten der Pandemie, in der viele Menschen Angst haben, sich mit Coronaviren zu infizieren, sei es wichtig bei Beschwerden, die durch eine Herzschwäche verursacht werden können wie Atemnot, Leistungsabfall oder geschwollene Beine einen Arzt aufzusuchen, betont Dr. Theodoros Ballidis, der Chefarzt der Inneren Medizin/Kardiologie und Leiter der Schlaganfalleinheit. Da es zur Zeit nicht möglich ist, in Arzt-Patienten-Seminaren über die Herzschwäche zu informieren, veranstalten Dr. Ballidis und die Oberärztinnen und Oberärzte der Kardiologie am Dienstag, 20. April von 17 bis 18:30 Uhr ein Webinar. Und eine Woche später, am Dienstag, 27. April können Patienten und Interessierte in einer Telefonhotline – ebenfalls von 17 bis 18:30 Uhr – die Kardiologen erreichen und ihre Fragen zum Thema stellen. „Da haben wir Zeit, die Patientinnen und Patienten zu beraten und mit ihnen über ihre Herzerkrankung zu sprechen“, so Dr. Ballidis.

Die Herzschwäche ist keine eigenständige Krankheit. Sie ist die Folge anderer Erkrankungen, wie der koronaren Herzerkrankung, bei der die Herzkranzgefäße, die den Herzmuskel mit sauerstoffreichem Blut versorgen, verengt sind, was zu einem Herzinfarkt führen kann. Aber auch ein unbehandelter Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelentzündungen oder Herzklappenkrankheiten können eine Herzschwäche verursachen. Bei der chronischen Herzschwäche nimmt die Pumpleistung des Herzens so stark ab, dass nicht mehr genügend sauerstoffreiches Blut ins Gehirn und die Organe gepumpt wird. Im fortgeschrittenen Stadium kann eine Herzschwäche zu massiven Beschwerden führen, die den Alltag der Betroffenen erheblich beeinträchtigen und sogar ihr Leben bedrohen. Es ist deshalb wichtig, die krankheitstypischen Anzeichen wie Atemnot, Leistungsabfall und Wassereinlagerungen an den Knöcheln ernst zu nehmen und sich behandeln zu lassen. Denn je früher eine Herzschwäche erkannt wird und ihre Ursachen konsequent behandelt werden, desto größer ist die Chance, dass die Lebensqualität des Patienten erhalten bleibt und er ein normales Leben führen kann.

In dem Webinar am 20. April werden Dr. Ballidis und die Oberärztinnen und Oberärzte der Kardiologie über die Diagnose und Therapie der Herzschwäche referieren. Um am Webinar teilzunehmen, müssen sich Interessierte per E-Mail bei vera.velten@marienhaus.de anmelden. Sie erhalten dann eine E-Mail mit den Zugangsdaten zum Webinar.

Für alle, die ein ausführliches Gespräch über das Thema Herzschwäche führen möchten und individuelle Informationen wünschen, sind am 27. April zwischen 17 und 18:30 Uhr Dr. Ballidis und sein Ärzteteam unter folgender Telefonnummer 02641 83-5455 erreichbar.

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Bistum Aachen ernennt fünf unabhängige Ansprechpersonen – Konsequenzen aus Missbrauchs-Gutachten

Aachen, 15.04.2021 – Nach der Veröffentlichung des Missbrauchs-Gutachtens im November vergangenen Jahres geht das Bistum Aachen den Weg der Prävention und Intervention konsequent weiter. Wie geplant haben jetzt fünf unabhängige Ansprechpersonen aus unterschiedlichen Regionen und mit anspruchsvollen beruflichen Expertisen ihre Arbeit im Bistum Aachen aufgenommen. Als Teil der Fachstelle PIA (Prävention, Intervention, Ansprechpersonen) sind Ekkehard Höhl (Aachen), Rainald Rambo (Erkelenz), Martin van Ditzhuyzen (Nettetal), Monika Meinhold (Eschweiler) und Dr. Christina Engels (Aachen) ab sofort erste Anlaufstelle für Betroffene, für Angehörige, für Menschen mit Vermutungsmeldungen und weiteren Fragen. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Jahr 2020 sind die Ansprechpersonen auf der Grundlage der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ von Bischof Dr. Helmut Dieser ernannt worden. Über die Ernennung freut sich auch der Interventionsbeauftragte des Bistums Aachen, Helmut Keymer: „Ich begrüße das außerordentliche Engagement der neuen Ansprechpersonen sehr und stehe mit allen in einem engen fachlichen Austausch.“

Sichtweise der Betroffenen vertreten

Die Ansprechpersonen führen Beratungsgespräche und unterstützen Betroffene auch in einem eventuellen Verfahren bis zur Anerkennung des Leids und in Nachsorge-Fragen. „Ich möchte für die Betroffenen ein offenes Ohr haben und sie in allen Belangen unterstützen“, fasst Rainald Rambo seinen Auftrag zusammen. Durch seine langjährige Erfahrung als Richter und Mediator weiß der 58-Jährige auf das zu achten, was die Menschen wirklich bewegt. Und Martin van Ditzhuyzen ergänzt: „Wir haben vor allem die Funktion, die Sichtweise der Betroffenen so angemessen wie möglich zu vertreten. Es darf nicht wieder geschehen, dass diese Perspektive anderen Prioritäten untergeordnet wird“, so der freiberufliche Supervisor und Organisationsberater.

Den Verantwortlichen sei es ernst damit, wenn es um die Aufklärung der Vergangenheit, der Prävention und dem entschiedenen Handeln in aktuellen Situationen gehe, unterstreicht Martin van Ditzhuyzen. Auch Monika Meinhold haben die Konzepte des Bistums zur Prävention gegen sexuelle Gewalt nach eigener Aussage überzeugt und schlussendlich auch dazu motiviert, „Ansprechperson“ zu werden. Die 64-jährige Familientherapeutin engagiert sich seit einigen Jahren in einem Verein gegen sexuellen Missbrauch von Jungen und Mädchen (basta!e.V.).

Vertrauen zurückgewinnen  

Alle Ansprechpersonen stammen aus einem fordernden beruflichen Umfeld und haben gelernt, mit sensiblen Situationen umzugehen. „Ich arbeite seit 30 Jahren mit Menschen in beruflichen und privaten Veränderungsprozessen. Somit habe ich sehr viel Erfahrung im Führen anspruchsvoller Gespräche und kenne auch die vielen systemischen Wirkungen, die bei den Auswirkungen von Missbrauch im kirchlichen Kontext eine große Rolle spielen,“ unterstreicht Martin van Ditzhuyzen. Aus Sicht von Dr. Christina Engels sei es auch 40 oder 50 Jahre nach einem Missbrauch für Betroffene sehr wichtig, über die Erlebnisse sprechen zu können und zu erfahren, dass ihr Leid nun auch von der katholische Kirche anerkannt werde. In dieser Hinsicht ergänzt Rainald Rambo, dass die rückhaltlose Aufarbeitung des Unrechts durch sexuellen Missbrauch und die Gewährung einer angemessenen materiellen Anerkennung des erlittenen Leids aus seiner Sicht eine Pflicht der Gemeinschaft und die einzige Möglichkeit sei, Vertrauen zurückzugewinnen.
Verlorenes Vertrauen wieder zu gewinnen: darum geht es auch Ekkehard Höhl. Als Ansprechperson möchte der 52-jährige Lehrer an der Käthe-Kollwitz-Schule in Aachen darauf hinwirken, „dass Kirche mehr ist, dass Kirche selbstkritisch ist und Worten konkrete Taten folgen lässt.“

Das Bistum Aachen plant darüber hinaus, noch in diesem Jahr einen Betroffenenbeirat sowie eine unabhängige Aufarbeitungskommission ins Leben zu rufen. Dazu hat sich Bischof Dr. Helmut Dieser mit der Gegenzeichnung der Gemeinsamen Erklärung von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) verpflichtet. (iba / Na 014)

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Corona-Rettungsschirm: Maßnahmen in NRW aufgestockt

Region/Düsseldorf, 14.04.2021 – Minister Pinkwart: Wir stärken die digitalen Fähigkeiten der Unternehmen, damit sie ihre Geschäftsmodelle in Zeiten der Pandemie weiterentwickeln können. Nach Monaten starker Einschränkungen der Geschäftstätigkeit ist die Lage vieler Händler und Gastronomen in Nordrhein-Westfalen angespannt. Damit Geschäfte und Restaurants auch in Zukunft fester Bestandteil unserer Innenstädte bleiben, stellt das Land den Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützende Instrumente und Förderungen zur Verfügung. Die Landesregierung hat daher ergänzende Maßnahmen in Höhe von elf Millionen Euro beschlossen. Im Mittelpunkt stehen Digitalcoaches, die die Unternehmen schulen, beraten und begleiten. Ein Sonderprogramm unterstützt kleine und mittlere Handels-Unternehmen dabei, ihre Geschäftsmodelle digital weiterzuentwickeln.

Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart: „Einzelhändler und Gastronomen müssen seit einem halben Jahr ihre Tätigkeit massiv einschränken und leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Beschränkung von Kontakten und damit zur Bekämpfung der Pandemie. Neben umfassenden Wirtschaftshilfen stellen wir kleinen und mittleren Unternehmen Mittel und digitales Know-how zur Verfügung, damit sie die Folgen der Corona-Krise abmildern und ihre Geschäftsmodelle zukunftssicher gestalten können.“

  • Aufstockung der Digital-Coaches für den Einzelhandel:
    Gemeinsam mit dem Handelsverband stellt die Landesregierung dem Einzelhandel seit 2019 Digital-Coaches an die Seite, die von Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf und Köln aus landesweit schulen, mit Dienstleistern vernetzen und Förderprojekte begleiten. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Team verstärkt und das Projekt vorzeitig bis 2024 verlängert.
  • „Sonderprogramm Corona“ aufgestockt und neu aufgelegt:

Die Pandemie hat die Digitalisierung im Handel beschleunigt. Deshalb hat das Land 2020 ein „Sonderprogramm Corona“ zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ gestartet. Dieses wird nun um 2,1 Millionen Euro aufgestockt. Hinzu kommt ein zweites Sonderprogramm 2021 in Höhe von sechs Millionen Euro. Gefördert werden Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und maximal zehn Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Gutscheine ermöglichen den kurzfristigen Auf- oder Ausbau digitaler Technologien, um den lokalen Handel zu stärken.

  • Digital-Coaches für Gastronomie und Hotellerie:
    Damit die Branchen sich gerade jetzt digital weiterentwickeln können, hat das Kabinett die Förderung von zehn Digitalcoaches beschlossen. Sie sollen den Betrieben als flexibel nutzbare Ratgeber zur Verfügung stehen, deren Angebot auf einfachste Weise genutzt werden kann (Projektvolumen: 1,9 Millionen Euro). Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) prüft nun, wie dieses Angebot konkret umgesetzt werden kann.

Minister Pinkwart: „In der Gastronomie und Hotellerie verfügt das Land über rund 50.000 Betriebe. Mit den Digital-Coaches stärken wir ihre Zukunftsfähigkeit und bieten ihnen persönliche, kompetente und unbürokratische Hilfe bei der digitalen Transformation an.“

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Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes ist beschlossene Sache im Bundeskabinett

Region/Berlin, 13.04.2021 – Das Bundeskabinett hat sich heute am Dienstagmorgen des 13. April 2021 auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt. Landkreise und kreisfreie Städte müssen ab einem 7-Tage Inzidenzwert von über 100 unter anderem nächtliche Ausgangssperren verhängen. In Zukunft gelten demnach bundesweit einheitliche Vorgaben, wie zB. Ausgangssperren zwischen 21:00h und 05:00h und Ladengeschäfte, die nicht dem täglich Bedarf dienen, müssen flächendeckend in ganz Deutschland schließen. Ebenso Freizeiteinrichtungen, wie zB. Museen, Theater und Zoos. Ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Jetzt muss die Gesetzesvorlage noch vom Bundesrat bestätigt werden.

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Kein Papier mehr: NRW-Polizei erfasst Unfälle digital

Region/Düsseldorf, 12.04.2021 – Minister Reul: Mit der neuen App nehmen wir Unfälle zügiger auf und bauen Bürokratie ab. Das Ministerium des Innern teilt mit: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nimmt Verkehrsunfälle ab heute digital per App auf – zunächst als Pilotprojekt in den vier Polizeibehörden Dortmund, Recklinghausen, Borken und Wesel, ab Sommer dann voraussichtlich flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen. Innenminister Herbert Reul: „Ein Unfall passiert innerhalb von Sekunden, das Danach dauerte bisher sehr lange. Mit der neuen App nehmen wir Unfälle zügiger auf und bauen Bürokratie ab. So verkürzen wir die zeitintensive Aufnahme und Abwicklung eines Unfalls – eine enorme Zeitersparnis für Polizei und Bürger.“

Jedes Jahr registriert die nordrhein-westfälische Polizei mehr als 650.000 Unfälle – im Schnitt 1.780 pro Tag. Früher zählte eine Unfallmitteilung mehrere Seiten Papier; die erste wurde per Hand ausgefüllt und es wurden so viele Durchschläge wie notwendig ausgehändigt. Bei schwereren Unfällen wurden die Daten auf der Wache dann noch einmal in den Computer übertragen – eine aufwändige Mehrfacherfassung.

Künftig geht das mit wenigen Klicks auf dem Smartphone. Die App mit dem Namen „mViVA Erfassung“ verarbeitet die Unfalldaten sofort und vor Ort. Weiterführende Daten-Abfragen wie etwa des Personalausweises oder des Kennzeichens können per Scan erledigt werden. Auch die Unfallmitteilung für den Bürger wird digital: Auf einem Flyer erhalten Unfallbeteiligte einen Link und einen QR-Code zum Bürgerportal der nordrhein-westfälischen Polizei, auf dem die Unfallmitteilung dann als PDF-Dokument abrufbar ist. So kann die Unfallmitteilung direkt an die Versicherung der Beteiligten weitergeleitet werden. Wer den analogen Papier-Weg bevorzugt, kann sich die Unfallmitteilung auf der nächsten Wache ausdrucken lassen oder den Flyer direkt an die Versicherung weitergeben.

„Je schneller ein Unfall abgewickelt ist, desto eher kann der Verkehr wieder fließen und je weniger Papierkram die Beamtinnen und Beamten haben, desto mehr Zeit haben sie für das Wesentliche: fürs Polizist-Sein“, so Herbert Reul. Denn die App spart nicht nur für den Bürger Zeit; auch für die Polizei verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.

Mehrere Wochen wird die Pilotphase dauern. Das gibt den Beamtinnen und Beamten in Dortmund, Recklinghausen, Borken und Wesel die Möglichkeit, die App im Einsatz zu testen. So können Verbesserungen berücksichtigt werden, bevor die App dann im Sommer in allen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen an den Start geht.

Die mobile Unfallaufnahme ist ein weiterer Fortschritt hin zu einer digitalen Polizei. Erst vor Kurzem hatte das Innenministerium noch einmal 10.000 neue Smartphones angeschafft. Mehr als 22.000 Smartphones sind bereits im Einsatz. Seit 2019 gehört das dienstliche Smartphone mit zahlreichen polizeifachlichen Apps zur Basis-Ausstattung der nordrhein-westfälischen Polizei.

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Beseitigung der Schneebruch-Schäden ist Mammutaufgabe

Stadtkyll, 12.04.2021 – Revierleiterin Anna Hahn hat derzeit einen sehr stressigen Job. Wie viele andere Menschen im Forstbereich hat sie eine große Sorge: „Wenn wir die vom Schnee beschädigten Bäume nicht sehr schnell aufräumen, droht eine weitere Ausbreitung von Buchdruckern und Kupferstechern“. Man erinnert sich an die schönen Bilder der dick mit Schnee bedeckten Wälder Anfang des Jahres. Doch als der Schnee getaut war, zeigte sich das Bild einer Katastrophe.

„In meinem Revier hatte ich bisher kaum Schäden durch Borkenkäfer. Deshalb ist es wichtig, dass wir weiterhin dafür sorgen, das Brutmaterial so schnell wie möglich zu entfernen“, so Frau Hahn. Foto: Landesforsten RLP / Martin Lotze

Bei zahlreichen Bäumen, oft Fichten oder anderen Nadelbäumen, wurden durch die große Schneelast ganze Teile der Krone abgebrochen. Manche Bäume wurden komplett gefällt. „Alleine in meinem Revier sind ca. 7.000 Festmeter Schadholz durch den Schnee angefallen“, so die Försterin, die den Wald von sechs Gemeinden auf einer Fläche von ca. 1.500 Hektar betreut. Ihr Mobiltelefon klingelt derzeit fast pausenlos und die Arbeitszeit liegt bei mehr als 60 Stunden in der Woche. „Das ist aber kein Problem, denn wie meine Kolleginnen und Kollegen trage ich die Verantwortung für den Erhalt des Waldes und seine lebenswichtigen Leistungen“.

Der Leiter des Forstamtes Gerolstein, Michael Schimper: „Daher sind wir auf die Mitarbeit von zahlreichen Forstunternehmern angewiesen. Alleine in unserem Forstamt arbeiten derzeit 9 Harvester“. In nassen Bereichen werden die Bäume direkt am Weg mit einem Harvester verarbeitet. Foto: Landesforsten RLP / Martin Lotze

Die Bewältigung der anstehenden Aufgaben ist nur dann erfolgreich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. „Ich bin froh, dass wir im Forstamt ein tolles Team haben und dass alle zum Wohl des Waldes zusammenarbeiten“, so das Fazit der Revierleiterin Anna Hahn. Und schon wieder klingelt das Telefon!

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Umsetzung der Corona-Teststrategie in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 11.04.2021 – Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von NRW heute morgen mitteilte, hat das Ministerium die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen. Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.

Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.

Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.

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Anpassung der Corona-Bekämpfungs-Verordnung sowie der Absonderungs-Verordnung ab 11. bzw 12.04.2021 in RLP

Region/Mainz, 11.04.2021 – In seiner Sitzung am 09.04.2021 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie der Absonderungsverordnung beraten und beschlossen. Insbesondere wurden für vollständig geimpfte Personen Ausnahmen von der Testpflicht und von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen. Außerdem wurden die Regelungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert. Für sogenannte Modellkommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 wurde die Möglichkeit eröffnet, Allgemeinverfügungen mit von der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichenden Regelungen zu erlassen.

Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Die Änderungsverordnung betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Sofern in der Verordnung eine Testpflicht angeordnet wird, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, gilt diese nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen. Zu diesen zählen alle vollständig nach dem empfohlenen Impfschema der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpfte Personen, wenn die letzte Impfung 14 Tage zurückliegt und die geimpften Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten soll die Kinderbetreuung grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.
  • Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, können bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen enthalten, die von den Bestimmungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichen, wie z.B. weitergehende Öffnungen.

Hierfür muss die Kommune ein schlüssiges Hygienekonzept mit bestimmten Inhalten zu Testungen, Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, Zugangsregu­lierungen und Kontrollregelungen vorlegen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100 oder werden die Regelungen des Hygienekonzepts nicht eingehalten, sind diese Allgemeinverfügungen wieder aufzuheben.

Die Änderungsverordnung tritt am 11. April in Kraft und läuft bis zum 25. April 2021.

Absonderungsverordnung

Die Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen gilt nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen, es sei denn, sie sind Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

Die Verordnung tritt am 12. April in Kraft und gilt bis zum 10. Mai 2021.

Beide Verordnungen wurden am 10.04.2021 auf der Internetseite corona.rlp.de verkündet.

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Eheleute Streit legen Widerspruch gegen die Ausgangs-Beschränkung im Eifelkreis Bitburg-Prüm beim Verwaltungs-Gericht ein

Bitburg, 09.04.2021 – Die Eheleute Petra Streit und Dr. Joachim Streit haben als Privatpersonen Widerspruch gegen die für den Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilten Ausgangsbeschränkungen eingelegt und das Verwaltungsgericht Trier angerufen.

Beigefügter Schriftverkehr, den wir an Sie weiterleiten dürfen, ist heute bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingegangen.

Zur ergänzenden Argumentation wurden von den Eheleuten Streit folgende Beweggründe genannt:

  • Maskenpflicht oder Kontaktsperren oder -verbote ab 21 Uhr wären mildere Mittel gegenüber einer Ausgangssperre.
  • Mit der Ausgangssperre ab 21 Uhr erhöht man den „Einkaufsdruck“ vorher und erwirkt ein erhöhtes Besucheraufkommen in den Geschäften.
  • Eine Ausgangssperre verhindert keine illegalen Partys.
  • Eine Ausgangssperre führt bei Treffen zu Übernachtungen bei Freunden, um der Sperre zu entgehen; dies erhöht das Infektionsrisiko.
  • Eine Ausgangssperre für drei Tage 9.-11.4, so die aktuelle Allgemeinverfügung, ist nutzlos.
  • Der 7-Tage-Inzidenzwert lag am 8.4. bei 89,8.
  • Das Infektionsgeschehen alleine in der Stadt Speicher mit 32 Infizierten führte kurzfristig zu einem hohen Anstieg der Infektionszahlen.
  • Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist einer der am dünnsten besiedelte Kreise in Deutschland und der am dünnsten besiedelte in RLP. Die in der MPK getroffene Vereinbarung der möglichen Ausgangssperre ab einer 3-Tages-Inzidenz von 100 mag für Städte mit einer Einwohnerdichte von 1000 Ew/Quadratkilometer Wirkung haben, aber nicht beim Eifelkreis mit 61 Ew/qkm In 51 der 234 Gemeinden des Eifelkreis gab es bisher noch keinen Coronafall.
  • Bei abendlichem Sport im Freien trifft man auf sehr wenige Menschen; tagsüber beim Joggen schon.