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Landrat Dr. Saftig freut sich: 2.500 Tablets für Mayen-Koblenzer Schüler – Verteilung der Geräte an Schulen hat begonnen

Region/Mayen-Koblenz, 19.02.2021 – Insgesamt stehen den Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz ab sofort 2.500 Tablets für eine Ausleihe an Schüler für das digitale Lernen zu Hause zur Verfügung. Der Großteil der Geräte wurde aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes angeschafft. Um die Anzahl zu erhöhen, wurde der zur Verfügung stehende Betrag aus Kreismitteln um rund 110.000 Euro aufgestockt.

Aufgrund von Lieferengpässen erhielt der Landkreis die Geräte erst Mitte Januar. In nur zwei Wochen wurden die Tablets durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung so vorbereitet und konfiguriert, dass die Schüler diese direkt nach dem Einschalten verwenden können. Dabei konnte jede Schule vorab Apps festlegen, die den Schülern auf dem Tablet für den Unterricht zur Verfügung stehen sollen. Die Lieferung an die Schulen erfolgte anhand eines zuvor festgelegten Verteilungsschlüssels. „Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig es für die Schüler ist, von zu Hause aus arbeitsfähig zu sein. Ich bin froh, dass wir als Schulträger nun eine so große Anzahl an Geräten ausliefern konnten, die eine wichtige Grundlage für das digitale Lernen darstellen“, freut sich Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn: „Großer Schritt auf dem Weg zur Wasserstoff-Region“

Düren, 19.02.2021 – Aus der Vision wird Wirklichkeit: Im vergangenen Spätsommer kündigte Landrat Wolfgang Spelthahn an, dass der Kreis Düren grünen, klimaneutralen Wasserstoff produzieren werde. Gestern vermeldete er gewissermaßen Vollzug. „Ich freue mich sehr, dass wir renommierte Partner gewonnen haben, um unser Vorhaben umzusetzen.“

Der Kreis Düren ist der erste Kreis landesweit, der grünen Wasserstoff herstellen wird und kommt damit seinem Ziel „auf dem Weg zur innovativen Wasserstoffregion einen großen Schritt weiter“, wie der Landrat betonte. Details des Projektes wurden gestern in einer corona-konformen Pressekonferenz vorgestellt.

Am Brainergy-Park, einem innovativen Gewerbegebiet auf Jülicher Stadtgebiet (beteiligt sind neben Jülich noch die Kommunen Niederzier und Titz) wird einer der größten Solarparks in NRW entstehen. Die dort aus circa 18 000 Modulen gewonnene Sonnenenergie wird verwendet, um über ein sogenanntes Elektrolyseverfahren Wasserstoff herzustellen. Den Solarpark wird das Euskirchener Unternehmen F&S Solar bauen, die für die Elektrolyse notwendige Anlage die Siemens AG.

„Wir haben nun die Baugenehmigung erhalten“, sagte Uwe Czypiorski, Technischer Geschäftsführer von F&S Solar im Kreishaus und betonte, dass es damit bald losgehen könnte. Czypiorski lobte wie Dr. Bernd Koch, Leiter dezentrale Energiesysteme bei der Siemens AG, die strategisch gute Lage für die Produktionsstätte am Brainergy Park. Dr. Koch nannte die Herstellung von grünem Wasserstoff „ein sehr gutes Konzept mit einer sauberen Lösung“.

Zur Umsetzung des Projektes, das vom Bund für eine finanzielle Förderung ausgesucht wurde, soll eine Betreibergesellschaft gegründet werden, der neben dem Kreis Düren und der Siemens AG noch RWE und der Industriegasespezialist Messer Group angehören sollen. Diese Gesellschaft ist für das gesamte Projekt verantwortlich und tritt als Bauherrin auf. Für Tim Evison, Senior Vice President Clean Hydrogen bei Messer Group, ist „das Projekt genau auf die Bedürfnisse des Kreises Düren zugeschnitten“. Sein Unternehmen freue sich, nun „unsere Kompetenz für die Logistik einbringen zu können“. Jens Rochol, Projekt Manager Hydrogen bei RWE Generation, spannte den Bogen zum Strukturwandel im Rheinischen Revier, der sich aus dem absehbaren Ende des Braunkohleabbaus ergibt. „Wir wollen nicht nur abschalten, sondern auch anschalten“, betonte Rochol und fasste stellvertretend für alle beteiligten Akteure zusammen, dass es Ziel aller Partner sei, einen wirtschaftlichen Betrieb der Produktionsstätte sicherzustellen.

Der Kreis Düren wird den klimaneutralen, grünen Wasserstoff für seine eigenen Bedarfe nutzen. Derzeit wird der Öffentliche Personen-Nahverkehr auf Elektromobilität umgestellt: Der Kauf von fünf Wasserstoffbussen ist ausgeschrieben, außerdem wird der Kreis zum nächst möglichen Termin vier Wasserstoff-Züge einsetzen. Fünf Wasserstoff-Tankstellen sind geplant. Eine davon wird noch in diesem Jahr im Gewerbegebiet „Im großen Tal“ errichtet. Der am Brainergy Park produzierte grüne Wasserstoff wird aber auch zur weiteren Verwendung in der Industrie oder beispielsweise für Speditionen angeboten.

„Wasserstofftechnologie ist die Zukunft“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. „Wir kommen damit unserem Ziel, im Kreis Düren bis 2035 klimaneutral zu sein, ein erhebliches Stück weiter. Heute ist uns der Durchbruch gelungen.“

Baubeginn für die Produktionsanlagen ist nach Abschluss der Planungsphase noch in diesem Jahr, Fertigstellung dann 2022.

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LSB legt Plan zum Wiedereinstieg des Sports vor – Eckpunktepapier unter dem Motto „Corona Sportampel RLP“

Region/Mainz, 19.02.2021 – Mit einem konkreten Vorschlag für einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb hat sich der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) als politischer Interessenvertreter des Sports jetzt an die Landespolitik gewendet. Unter dem Begriff „Corona Sportampel RLP“ zeigt der Dachverband des rheinland-pfälzischen Sports in seinem Eckpunktepapier auf, wie ein an das jeweilige Infektionsgeschehen angepasster Sportbetrieb aussehen könnte.

„Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz trägt die mit dem Lockdown verbundenen Einschränkungen solidarisch mit“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Der Landessportbund, die Sportbünde und unsere Sportvereine unterstützen auch künftig die Anstrengungen zur Kontrolle der Corona-Pandemie. Wir stellen keine unrealistischen Forderungen bezüglich des Zeitpunkts der Lockerungen. Wir sind aber überzeugt, dass es jetzt mit Blick auf die nächste Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen langfristiger Planungen und mittelfristiger Perspektiven bedarf, an denen sich die rund 6.000 rheinland-pfälzischen Vereine orientieren können.“ Bärnwick kritisiert, dass die positiven gesellschaftlichen und gesundheitsfördernden Wirkungen des Sports im Verein in den politischen Corona-Diskussionen auf Bundesebene bisher nicht ausreichend gewürdigt wurden. „Der Sport muss auf Bundes- und dann auch auf Landesebene wieder stärker in den Blickwinkel der Politik rücken, ihm muss zeitnah eine Öffnungsperspektive aufgezeigt werden, denn wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der Sport in besonderer Weise zur Bewältigung der gesundheitlichen – psychischen und physischen – und sozialen Folgen der Pandemie beitragen kann und damit Teil der Lösung ist und der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie dienen wird“, heißt es in der Vorbemerkung zum Stufenplan des LSB. Dieser wird in der kommenden Woche – auch unter Berücksichtigung der Beschlusslage der Sportministerkonferenz, deren Vorsitz aktuell der rheinland-pfälzische Sportminister Lewentz inne hat, in einer AG mit Vertretern des organisierten Sports (LSB, Sportbünde, Fachverbände und Vereine) und des Innenministeriums besprochen und anschließend veröffentlicht.

Neben der derzeit notwendigen Öffnungsperspektive bereiten dem LSB der Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen sowie der Mitgliederrückgang große Sorgen. Dies sei insbesondere im Kinder- und Jugendbereich der Fall. „Kinder leiden besonders unter der Pandemie und dem damit einhergehenden Bewegungsmangel. Um die Langzeitfolgen abzumildern, sollte die Politik daher eine prioritäre Öffnung des Kinder- und Jugendsports in Betracht ziehen“, so Bärnwick.

Rheinland-Pfalz weit wird der Mitgliederrückgang im Vergleich zu vor einem Jahr bei rund 3,5 Prozent (weitere Details siehe im Verlauf der Pressemeldung) liegen, bei Kindern und Jugendlichen ist er je nach Altersstufe mit teilweise bis zu 15 Prozent (zum Beispiel bei den unter Sechsjährigen) noch deutlich gravierender. „Der Bewegungsmangel gerade bei Kindern und Jugendlichen hat durch die erhöhte Bildschirmzeit aufgrund des Corona-bedingten digitalen Distanzunterrichts noch einmal zugenommen. Deswegen ist es gerade für Kinder und Jugendliche immens wichtig, dass der Sportbetrieb so schnell als möglich mit Augenmaß wieder anläuft, um sie wieder für Sport und Bewegung zu begeistern“, erklärt Bärnwick.

In seinem Papier regt der Landessportbund ein einheitliches Vorgehen in Sportvereinen, Schulen und Kitas an – in gleicher Weise, wie Kitas und Schulen wieder geöffnet werden, sollte dies auch für den Kinder- und Jugendsport im Verein erfolgen. Ansonsten sieht die Corona-Sportampel des LSB vier Stufen vor. Ausgehend von der derzeitigen Stufe Rot (Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) könnte der Weg über Training in festen kleineren Gruppen und Sport in größeren Gruppen bis hin zu Training und Wettkampf ohne Kontakt- und Gruppengrößenbeschränkungen führen.

„Vereinssport findet unter Anleitung, mit festen Regeln und in definierten Gruppen statt. Ergänzt durch umfangreiche Hygienekonzepte, die sie bereits 2020 erarbeitet, erprobt und inzwischen weiterentwickelt haben, agieren unsere Vereine sehr verantwortungsbewusst“, erklärt Bärnwick. An die Politik richtet der LSB die Bitte, die Erfahrungen der Sportvereine und -organisationen aus dem Jahr 2020 ernst zu nehmen und bei der Fortschreibung der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung zu berücksichtigen. Auch Ungleichheiten zwischen vereinseigenen und kommunalen Sportstätten gelte es zu vermeiden. So empfiehlt der LSB in seinem Eckpunktepapier etwa eine „abgestimmte Vorgehensweise zwischen Landesregierung, Landessportbund und kommunalen Spitzenverbänden“ zur einheitlichen Öffnung von Sportanlagen.

Erste Zahlen zur Mitgliederstatistik zeigen teils besorgniserregende Entwicklungen

„Auch wenn die Bestandserhebungen der rund 6.000 Sportvereine noch nicht vollständig vorliegen – die Rücklaufquote liegt aktuell bei gut 90 Prozent – gehen wir landesweit von einem Mitgliederrückgang von rund 3,5 Prozent aus“, so Christof Palm, kommissarischer Hauptgeschäftsführer des LSB. „Mit Blick darauf, dass der Vereinssport in den vergangenen Monaten über lange Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, danken wir einer überwältigenden Mehrheit der Sporttreibenden in Rheinland-Pfalz, dass sie ihren Vereinen treu geblieben sind“, so Palm. Konkret bedeutet dies, dass Ende 2020 rund 45.000 bis 50.000 Mitglieder weniger in rheinland-pfälzischen Sportvereinen Mitglied waren als ein Jahr zuvor. Es verlieren gute 60 Prozent der Vereine, 10 Prozent bleiben gleich und knappe 30 Prozent gewinnen Mitglieder hinzu. Die Vereinsgröße spielt eine entscheidende Rolle: Während kleinere Vereine (bis 100 Mitglieder) im Schnitt 0,5 Prozent verlieren (das entspricht in etwa der Entwicklung der Vorjahre), kann man sagen: je größer der Verein, desto größer der prozentuale Verlust. Die Großvereine (über 1000 Mitglieder) sind mit 6 Prozent im Schnitt, in Einzelfällen auch bis zu 15 Prozent Verlust, dabei.

Zu den Vereinen mit den höchsten Rückgängen zählen auch solche, die sehr intensiv in der Jugendarbeit tätig sind Normalerweise profitieren sie stark davon, dass Jugendliche nachkommen. Das funktioniert aktuell nicht, weil der Vereinsbetrieb ruht. Dadurch ist der normale Vereinsfluss – Austritte und Eintritte gleichen sich in etwa aus – unterbrochen. Das gleiche gilt für Vereine, die in der Vergangenheit in größerem Umfang Mitglieder über Kurssysteme gewinnen konnten. Ohne Angebote fehlen die Eintritte bzw. wird schneller ausgetreten als bei Vereinen, die sich im Wesentlichen über Mannschaftssport (hier ist die Mitgliederbindung deutlich größer) definieren.

Es ist deutlich zu erkennen, dass sich die Fachverbände bzw. Sportarten, die auch während des Lockdowns lange Zeit möglich waren – da überwiegend im Freien und als Individualsport durchführbar – am positivsten bzw. am wenigsten schlecht entwickelt haben. Zu nennen sind hier Sportarten wie Tennis, Golf, Radsport oder Luftsport. Signifikant schlechter sieht es indes bei Ski, DRLG, Schwimmsport, Fußball und Handball (jeweils in den ganz jungen Jahrgängen) oder auch in der Leichtathletik aus.

Auffällig ist, dass der Großteil des Mitgliederrückgangs im Altersbereich von 0 bis 18 Jahren zu verzeichnen ist. „Hier gehen wir von einem Anteil rund 50 Prozent am gesamten Mitgliederverlust aus“, betont Christof Palm. „Die Zahlen zeigen bereits jetzt ein besorgniserregendes Bild, hier müssen wir mit einer Mitgliedergewinnungskampagne ansetzen, Vereine und Familien unterstützen, dass die Kinder und Jugendlichen wieder schnell den Weg in die Sportvereine finden.“ Die niedrigen Zahlen resultieren insbesondere auch auf geringeren Neueintritten, so etwa bei den 0-6-Jährigen. Hier zeigt sich der prozentual größte Rückgang mit rund -15 Prozent. Neben den 0-6-Jährigen zeigen sich die größten Rückgänge in den Altersklassen der 7-14-Jährigen (ca. -5 Prozent) und der 41-60-Jährigen (ca. -4 Prozent). Signifikant abweichend vom allgemeinen Trend ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei der Gruppe der Ü60: „Hier könnte es am Ende auf eine ´Nullnummer´ hinauslaufen, also sich Eintritte und Austritte die Waage halten“, sagt Palm.

Auch regional gibt es Unterschiede: Regionen, die eher ländlich geprägt sind und einen niedrigeren Organisationsgrad aufweisen, verlieren prozentual weniger als größere Städte, ganz nach dem Motto: wer weniger hat, hat auch nicht so viel zu verlieren…

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SARS-CoV-2: Nordrhein-Westfalen ermittelt als erstes Bundesland tatsächliche Verbreitung von Virusmutationen

Region/Düsseldorf, 18.02.2021 – Repräsentative Auswertung von knapp 1.000 positiven SARS-CoV-2 Proben am Universitätsklinikum Münster. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die vom Land mit 200.000 Euro geförderte Studie „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ am Universitätsklinikum Münster liefert erstmals Ergebnisse zur tatsächlichen Verbreitung von Virusmutationen. Die Gesamtgenomsequenzierung von 933 positiven Patientenproben (Stichtag: 27. Januar 2021) ergab, dass davon rund 9 Prozent auf besorgniserregende Virusvarianten (variants of concern, VOC) zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich überwiegend um die Variante B.1.1.7, die sich in Großbritannien rasch verbreitet hat. Die Variante P.1, die sich vor allem in Südamerika verbreitet, ist in Nordrhein-Westfalen bisher nicht gefunden worden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine Vorreiterrolle in der molekularen Surveillance ein. Die Studie liefert erstmalig einen repräsentativen Überblick zur Verbreitung von Virusvarianten. Typisch für das Virus: Dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen und die Bevölkerungsdichte hoch ist, verbreitet sich das Virus schneller – egal ob Mutation oder die uns bekannte Variante. Wichtig ist aber auch: Sobald auch nur ein Verdacht auf eine Mutation vorliegt, werden die Fälle in den Gesundheitsämtern prioritär bearbeitet.“

Die 933 SARS-CoV-2 positiven Patientenproben verteilen sich weitgehend repräsentativ über die 53 Kreise und wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grenzregion zu den Niederlanden gesammelt und anschließend sequenziert. Rund zwei Drittel der Kreise haben die für die Repräsentativität gewünschte Anzahl von Proben (5-6 Proben pro 100.000 Einwohner) erreicht. Die niedrigeren Probenzahlen aus den übrigen Kreisen sind zum Teil durch die geringen Fallzahlen zu erklären. Insgesamt wurde ein Drittel aller am 27. Januar 2021 vorliegenden positiven Proben in Nordrhein-Westfalen der Studie zugeführt.

Davon konnten bisher 874 Proben aus 50 Kreisen sequenziert werden; nur bei wenigen dieser Proben war – bedingt durch eine zu geringe Viruslast – in der Ausgangsprobe kein Ergebnis messbar. Es wurden 60 verschiedene Varianten gefunden, darunter die sogenannte britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7) in 73 Proben und die südafrikanische Variante (B.1.351) in fünf Proben. Die Daten zeigen zudem, dass die Virusmutanten eher in den Ballungsräumen auftreten. Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, sind weniger betroffen.

„Unsere Daten deuten darauf hin, dass die VOCs weniger über die grenznahen Regionen als vielmehr durch überregionale Mobilität hinein in die Ballungsräume getragen werden“, erklärt Prof. Alexander Mellmann, Direktor des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster und Leiter der Studie. Näheres zu den Ergebnissen ist der Anlage zu entnehmen.

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Start der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ Patienten-Beauftragte übernimmt Schirmherrschaft

Region/Berlin, 18.02.2021 – Mit rund 75.000 Todesfällen pro Jahr ist die Sepsis, allgemein als Blutvergiftung bekannt, die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Trotzdem wird sie oft zu spät erkannt. „Die Symptome einer Sepsis frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen, ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Die Aufklärungskampagne des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und seiner Partnerorganisationen halte ich für außerordentlich wichtig, sie kann ganz konkret Leben retten. Daher übernehme ich gern die Schirmherrschaft“, erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke anlässlich des Starts der Kampagne.

Bei einer Sepsis kommt es zu einer Überreaktion des Immunsystems auf eine Infektion, ursächlich sind meist Bakterien. Das Immunsystem bekämpft nicht nur die Erreger, sondern schädigt auch den Körper selbst. Innerhalb von Stunden können Kreislaufschock, Multiorganversagen und auch der Tod eintreten. Die Sepsis-Stiftung hat zudem kürzlich darauf hingewiesen, dass auch Patientinnen und Patienten mit einem schweren COVID-19-Krankheitsverlauf häufig von einer Sepsis betroffen sind. Die Symptome einer Sepsis ähneln häufig einem grippalen Infekt, daher wird sie oft nicht sofort erkannt. Patienten klagen beispielsweise über Unwohlsein, Abgeschlagenheit, ein starkes Krankheitsgefühl, Kurzatmigkeit oder Luftnot, Verwirrtheit, Schüttelfrost oder hohes Fieber. Auch junge, eigentlich gesunde Menschen erkranken in nicht unerheblicher Zahl.

„Jeder zweiter Sepsis-Fall tritt außerhalb des Krankenhauses auf. Es ist daher insbesondere vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie notwendig, das Bewusstsein für die Sepsis und ihre Warnzeichen in der Bevölkerung, aber auch beim medizinischen Fachpersonal weiter zu schärfen. Die Aufklärungskampagne kommt daher genau zur richtigen Zeit. Sie macht deutlich, worauf Patientinnen und Patienten achten sollen und dass sie bei Verdacht auf eine Sepsis unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen“, betont die Patientenbeauftragte.

Die Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ wurde vom Aktionsbündnis Patientensicherheit gemeinsam mit der Sepsis-Stiftung, dem Sepsisdialog und der Deutschen Sepsis-Hilfe ins Leben gerufen. Ziel ist es, das Wissen über Sepsis und ihre Symptome in der Bevölkerung und bei medizinischem Personal zu verbessern. Weitere Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe stehen hier zur Verfügung: www.deutschland-erkennt-sepsis.de.

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Erstimpfungen in Impfzentren wieder angelaufen – Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ruft Priogruppe 1 zur Terminregistrierung auf

Region/Mainz, 17.02.2021 – In Rheinland-Pfalz sind heute planmäßig die Erstimpfungen in den Impfzentren wieder aufgenommen worden. Es handelt sich aktuell um Termine, die aufgrund der Lieferengpässe seitens des Bundes um drei Wochen verschoben werden mussten. Allein heute waren es in der Impfzentren mehr als 7.000 Erstimpfungen.

„Ich freue mich, dass wir nun wieder mit vollem Tempo für den Schutz der Menschen in Rheinland-Pfalz sorgen können“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Trotz der erzwungenen Pause der Erstimpfungen in den Impfzentren liegen wir im bundesweiten Vergleich weiter in der Spitzengruppe, bei den Zweitimpfungen hat sogar kein anderes Bundesland anteilig so viele seiner Bürger geschützt. Das zeigt, wie zuverlässig die Impfstrategie des Landes funktioniert.“

Aktuell sind in Rheinland-Pfalz (Stand 16. Februar) 268.429 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt worden – darunter 113.295 Zweitimpfungen. Darüber hinaus gab es in allen 474 Altenpflegeeinrichtungen des Landes zumindest Erstimpfungen, in vielen der Häuser auch schon die Zweitimpfungen. Die Impfquote bei den in den Einrichtungen betreuten Personen liegt bei 80 Prozent. In den Pflegeeinrichtungen waren die Erstimpfungen trotz der Lieferengpässe fortgeführt worden.

Ziel des aktuellen Impfplans ist es, bis Ende März rund 400.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erstgeimpft zu haben. Dies entspricht rund 10 Prozent der Bevölkerung. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler appellierte erneut an alle Menschen aus der Prioritätsgruppe 1, die sich noch bisher noch nicht angemeldet haben, sich für Impftermine zu registrieren. Für alle unter 65 Jahren könne es aufgrund des neu hinzugekommenen Impfstoffs von AstraZeneca, der seit vergangenem Samstag im Land verimpft wird, sehr kurzfristig ein Impfangebot geben. Für alle älteren Menschen der Priogruppe 1 erfolge die Terminvergabe auf jeden Fall noch im März.

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Informationen zu den aktuellen Abrufzahlen der Corona-Wirtschaftshilfen

Region/Berlin, 17.02.2021 – Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 83 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzukommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 25 Mrd. Euro. Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio an Instrumenten für Unternehmen und Beschäftigte. Auch für das Jahr 2021 bestehen allein im Bundeswirtschaftsministerium sechs große Unterstützungsprogramme zur Verfügung fort (KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe), Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF, Schutzschirm für Warenkreditversicherer, Bürgschaftsprogramm). Einen Überblick über die Corona-Hilfen für die Wirtschaft finden Sie auch hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

Die Auszahlungen zur November- und Dezemberhilfe steigen täglich an. Aktuell wurden rund 6,3 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Vergangene Woche waren es noch 5 Mrd. Euro. Der Bund hat bei der November- und Dezemberhilfe über 93% der Abschlagszahlungen geleistet, die regulären Auszahlungen sind nun seit einigen Wochen Sache der Länder (seit 12.01.2021  bei der Novemberhilfe und seit 1.2. 2021 bei der Dezemberhilfe).

Vergangene Woche ist zudem die Überbrückungshilfe III gestartet. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.21 möglich, die Abschlagszahlungen laufen seit dem 11.02.2021.Mit Stand 17. Februar wurden mittlerweile Abschlagszahlungen in einer Höhe von über 65,1 Millionen Euro ausgezahlt. Aktuell sind bereits 6.388 Anträge gestellt wurden.

Seit gestern (16.02.) ist auch die Antragstellung für die Neustarthilfe für natürliche Personen gestartet. Die Neustarthilfe ermöglicht Soloselbständigen einen Einmal-Zuschuss von bis zu 7500 Euro. Seit gestern wurden fast 13.000 Anträge gestellt in einem Volumen von über 76 Millionen Euro.

Im Einzelnen, Stand heute, 17.2.2021:

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November:

Die Abschlagszahlung für die Novemberhilfe läuft seit dem 27.11.2020, die reguläre Auszahlung durch die Länder seit dem 12.01.2021.

Es sind bisher 341.441 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 5.153.706.857,19 Euro eingegangen und 3.675.722.781,38 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 1.849.483.100,42 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.826.239.680,96 Euro.

Bei 92.370 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 249.071 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember:

Die Abschlagszahlung für die Dezemberhilfe läuft seit Anfang Januar (05.01.2021).

Es sind bisher 301.570 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 4.705.995.209,04 Euro eingegangen und 2.672.958.764,33 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 764.596.124,68 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.908.362.639,65 Euro.

Bei 79.178 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 222.392 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

Überbrückungshilfe III

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.21 möglich, die Abschlagszahlungen laufen seit dem 11.02.2021. Mit Stand 15. Februar sind bereits 6.388 Anträge gestellt wurden. Abschlagszahlungen wurden bereits in einer Höhe von etwa 65,1 Mio. Euro geleistet.

Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Beantragung der Neustarthilfen ist seit dem 16.02. möglich. Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab seit dem 16.02.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Mit Stand heute,17.02.21, wurden 12.987 Anträge in einem Gesamtvolumen von 76.474.326,78 gestellt.

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Der Rheinland-Pfälzische Justizminister Herbert Mertin mahnt

Region/Mainz, 17.02.2021 – „Lockerungen sind bei Unterschreiten einer Inzidenz von 50 verfassungsrechtlich zwingend geboten“. Nachdem in Rheinland-Pfalz die landesweite Inzidenz der nachgewiesenen Corona-Neuinfektionen, also der Infektionen je 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage, seit mehreren Tagen in Folge unter dem Wert von 50 liegt, mahnt Justizminister Herbert Mertin baldige Rücknahmen der derzeitigen Grundrechtseingriffe aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an:

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist im vergangenen Jahr eigens angepasst worden und sieht inzwischen ausdrücklich eine Inzidenz von 50 vor, damit ‚umfassende Schutzmaßnahmen‘ zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden dürfen. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaubt das Gesetz dagegen nur noch ‚breit angelegte‘ Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur noch ‚unterstützende Schutzmaßnahmen‘. Zwischen den verschiedenen Inzidenzen besteht damit ein klar definiertes Stufenverhältnis.

Es ist daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substantielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssen. Dieser Schwellenwert steht auch nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Wenn aufgrund der Mutationen des Virus und einer damit verbundenen erhöhten Gefährlichkeit die Inzidenzwerte angepasst werden müssen, dann muss hierzu das Infektionsschutzgesetz des Bundes erneut geändert werden.

Der Bundestag hat im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert, dass das notfalls auch in wenigen Tagen möglich ist. Die Politik erwartet von den Bürgerinnen und Bürgern, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten – und setzt dies auch notfalls mit hohen Bußgeldern durch. Dann dürfen die Bürgerinnen und Bürger umgekehrt aber auch erwarten, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik eingehalten werden!“

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Die Neustarthilfe startet – Anträge können ab heute gestellt werden

Region/Berlin, 16.02.2021 – Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab heute über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Neustarthilfe entwickeln wir unser Corona-Hilfspaket weiter. Soloselbständige sind von den bestehenden Einschränkungen häufig besonders schwer betroffen, können aber aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Für sie gibt es jetzt die Neustarthilfe. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Pandemie stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Besonders schwierig ist die Situation für viele Soloselbstständige. Deshalb ist mir sehr wichtig, dass wir jetzt mit der Neustarthilfe eine zielgenaue Unterstützung für Soloselbstständige geschaffen haben. Ab heute können die Anträge dafür gestellt werden, damit möglichst rasch das Geld bei den Soloselbstständigen ankommt. Darum geht es jetzt: Schnell und effektiv die Hilfen bereit zu stellen, damit sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Neustarthilfe ist das zentrale Hilfsangebot für Künstlerinnen, Künstler und Kreative im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Ich danke meinen Kabinettskollegen dafür, dass die komplexe Lebenswirklichkeit im Kulturbereich sich nun explizit in den Förderbedingungen widerspiegelt und dort die größte finanzielle Not gelindert werden kann. Dies betrifft neben den Soloselbständigen vor allem die kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten, die erstmals unmittelbar von den Wirtschaftshilfen des Bundes profitieren. Im Zusammenspiel mit dem Programm „NEUSTART KULTUR“ aus dem Kulturetat können wir so dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und die Vielfalt in Deutschland geschützt werden und ihr wertvoller Beitrag für unser Gemeinwesen nicht verloren geht.“

Höhe der Neustarthilfe: Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Auszahlung: Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen.

Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt. Heute ist die Antragstellung für Soloselbständige gestartet, die als natürliche Personen selbständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.

Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Weitere Details der Neustarthilfe, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Einnahmen und Umsätzen, werden in den FAQs erläutert.

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LEPPER Stiftung errichtet Junior Uni Daun

Daun, 16.02.2021 – Leuchtturm mit riesiger Strahlkraft zur positiven Weiterentwicklung der Region. Nach dem Vorbild der Junior Uni Wuppertal und in Zusammenarbeit mit deren Machern soll eine ähnliche Lehr- und Forschungseinrichtung in Daun entstehen.

Errichtet und betrieben wird die Junior Uni Daun von der LEPPER Stiftung und soll die Grundlagen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region positiv beeinflussen sowie die künftige Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Junior Uni Daun entsteht auf dem rund 10.000 m2 großen Gelände der ehemaligen Brotfabrik und wird neben einem Bildungs- und Wissensangebot für Kinder und Jugendliche auch duale Studiengänge für Erwachsene umfassen. Infos unter www.junior-uni-daun.de