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Wichtige Erkenntnisse zur COVID-19-Versorgung in den Krankenhäusern

Region/Mainz, 24.02.2021 – Die Gewährleistung einer guten Krankenhausversorgung, auch während der Pandemie, erfordert eine umfassende Kenntnis des Krankheitsgeschehens, der Behandlungs­möglichkeiten und der Behandlungsdauer im Krankenhaus. Aus diesem Grund hat sich das Land Rheinland-Pfalz bereits im April des vergangenen Jahres dazu entschlossen, den Aufbau, die Pflege und den Betrieb eines von dem Institut für Herzinfarktforschung Ludwigshafen (IHF) initiierten COVID-19-Registers zu unterstützen und zu finanzieren.

Blaue Kurve: Darstellung der täglich gemeldeten SARS-CoV-2-Neuinfektionen (Quelle RKI)
Rote Kurve: Tagesaktuelle Darstellung der stationär behandelten SARS-CoV-2 (Quelle IHF)

Das COVID-19-Kapazitäts-Register liefert die Grundlage für die täglichen Lagemeldungen der COVID-19-Fälle im Krankenhaus, die das Gesundheitsministerium seit dem 22. März 2020 ohne Unterbrechung erstellt. Die Betrachtung der Fallzahlentwicklung erlaubt eine zuverlässige Einschätzung der Situation in den Krankenhäusern, denn eventuell auftretende Engpässe einzelner Krankenhäuser in den fünf Versorgungsgebieten können ebenso erkannt werden wie freie Behandlungskapazitäten. Daneben bietet das klinische COVID-19-Krankheitsregister wichtige Informationen über die in den Krankenhäusern behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten und den Krankheitsverlauf.

Nun hat das IHF erneut Zwischenergebnisse aus der Arbeit des COVID-19-Registers vorgelegt. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wies zu diesem Anlass auf einige Besonderheiten hin: „Das Register nimmt auch die Situation auf den Normalstationen in den Blick, wo der weit überwiegende Teil der COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt wird. Wegen der einzuhaltenden Isolations­maßnahmen stellt gerade diese Behandlung eine zusätzliche logistische und personalintensive Belastung der Krankenhäuser dar. Für die effiziente Steuerung der Versorgung sind die vorgelegten Erkenntnisse des Erkrankungsgeschehens unerlässlich.“

Dr. Anselm Gitt, Vorstand der Stiftung Institut für Herzinfarktforschung Ludwigshafen und Studienleiter des COVID-19-Registers Rheinland-Pfalz, stellte die wichtigsten Zwischenergebnisse vor:

  • COVID-19-Kapazitäts-Register: Im Rahmen der zweiten Pandemie-Welle hat parallel zu den Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz auch die Anzahl der Patienten mit stationärer Behandlungspflichtigkeit deutlich zugenommen, im Januar mussten z.T. mehr als 1.100 Patienten täglich in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz behandelt werden, mehr als ein Viertel davon auf Intensivstationen.
  • Im Zuge der zweiten Welle der Pandemie ist eine deutliche Zunahme älterer Patienten bei den Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 zu erkennen.
  • Im Dezember 2020 und Januar 2021 litten die Krankenhäuser durch die hohe Anzahl der zu versorgenden SARS-CoV-2-Patientinnen und -Patienten, sowie teilweise krankheits- oder quarantänebedingten Personalausfällen, unter einer angespannten Personalsituation. Bei einem Viertel der Krankenhäuser hatte dies eingeschränkte Behandlungskapazitäten zur Folge.
  • Durch den konsequenten Shutdown ist es zu einem Rückgang der Neuinfektionen und damit auch zu einem deutlichen Rückgang der stationär zu behandelnden Patienten mit SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz gekommen.

COVID-19-Krankheits-Register:

Die Zwischenauswertung des COVID-19-Krankheits-Registers Rheinland-Pfalz beschreibt 706 Patienten, die wegen einer SARS-CoV-2-Infektion stationär in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz behandelt wurden und deren Therapie bereits abgeschlossen ist:

  • Die stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgt im Mittel 4 Tage nach dem Auftreten erster Krankheitssymptome. Die häufigsten Aufnahmesymptome sind Husten, Fieber, Kurzatmigkeit und Ermüdung.
  • 55 Prozent der stationären COVID-19-Patienten sind männlich, das mittlere Alter beträgt 66 Jahre.
  • Mehr als zwei Drittel der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten weist kardiovaskuläre und / oder cerebrovaskuläre Risikofaktoren auf.
  • 25,6 Prozent aller COVID-19-Patientinnen und -Patienten im Krankenhaus werden intensivbehandlungspflichtig, die übrigen werden auf der so genannten „Normalstation“ behandelt.
  • Bei einem Drittel der Patienten auf Normalstation und bei mehr als zwei Drittel der Intensivpflichtigen kommt es im Verlauf des Krankenhausaufenthaltes zu Kompli­kationen wie Pneumonie, Atemnot oder Nierenversagen.
  • Der Krankenhausaufenthalt beträgt auf einer Normalstation durchschnittlich 10 Tage, auf einer Intensivstation mehr als 20 Tage.
  • Rund 17 Prozent der COVID-19-Patientinnen und -Patienten versterben während des Krankenhausaufenthaltes, überwiegend ist respiratorisches Versagen die Ursache.
  • Wird während des stationären Aufenthaltes eine intensivmedizinische Behandlung notwendig, so ist die Sterblichkeit bei 36 Prozent. Für Patienten, die eine maschinelle Beatmung benötigen, beträgt die Sterblichkeit mehr als 50 Prozent.

Für Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler zeigen die Ergebnisse des Registers sehr deutlich die Gefahren auf, die von einer COVID-19-Infektion speziell für ältere Menschen ausgehen. „Es war und ist es absolut richtig, den Fokus bei den Impfungen zunächst auf die Personengruppe der über 80-Jährigen, insbesondere auch in den Alten- und Pflegeheimen, zu richten“, betonte die Ministerin.

Dr. Gitt verwies nochmals auf den z.T. schweren Krankheitsverlauf der stationär zu behandelnden COVID-Patienten: „Auch, wenn vorwiegend ältere Patienten mit Vorerkrankungen stationär aufgenommen werden müssen, so gibt es auch bei jüngeren Patienten schwere und zum Teil tödliche Krankheitsverläufe. Bis heute gibt es keine spezifische Therapie gegen die COVID-19-Infektion. Daher sind alle Strategien zur Vermeidung der COVID-19-Infektionen so ausgesprochen wichtig. Die vom Register attestierte, hohe Belastung der Krankenhäuser zum Jahreswechsel zeige auch, wie unbedingt notwendig der Shutdown zur Stabilisierung der Situation in den Krankenhäusern gewesen sei. „Die Anfang November 2020 von uns anhand der Daten der Register getroffene Prognose der steigenden Zahlen stationärer Patienten durch die Zunahme der Neuinfektionen ist leider in den Monaten Dezember und Januar eingetreten und hat die Krankenhäuser in einigen Regionen an die Grenzen ihrer Versorgungkapazitäten gebracht“ berichtete Gitt.

„Auch in der angespannten Phase ist die Versorgung in den Krankenhäusern nicht zuletzt durch die gute Zusammenarbeit der Kliniken in den regionalen Versorgungsnetzen immer gewährleistet gewesen. Trotzdem bin ich natürlich sehr froh, dass die Zahl der stationären COVID-Patientinnen und -Patienten in den letzten Tagen zurückgegangen ist und sich die Situation in den Krankenhäusern aktuell entspannt hat“, betonte die Ministerin.

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152 neue Fachkräfte im Handwerk – Winterprüfungen erfolgreich abgeschlossen

Prüm/Wittlich, 24.02.2021 – Insgesamt 152 neue Fachkräfte (14 Gesellinnen und 138 Gesellen) in elf verschiedenen Handwerksberufen konnten erfolgreich ihre Prüfungen in den vergangenen drei Monaten ablegen. Die Kreishandwerkerschaft (KH) Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (MEHR) und ihre angeschlossenen Innungen und Gesellenprüfungsausschüsse freuen sich über die neuen Gesellinnen und Gesellen. „Eine schwierige Situation, während des Lockdowns die Prüfungen zu meistern. Für die Prüflinge selbst wie für die Verantwortlichen der Prüfungsausschüsse. Desto mehr sind wir stolz auf die junge Generation im Handwerk und wünschen ihr viel Erfolg für die berufliche Zukunft“, so Geschäftsführer Dirk Kleis von der KH MEHR.

Simone Assmann, verantwortlich für den Bereich Ausbildungs- und Prüfungswesen bei der KH und für die Betreuung der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen: „Ein ganz besonderes Dankeschön geht an alle, die den beruflichen Abschluss überhaupt erst möglich machen: Die Mitglieder in den Prüfungsausschüssen. Alle Prüferinnen und Prüfer leisten zweimal im Jahr nebenberuflich im Ehrenamt großartige Arbeit. Wir würden uns wünschen, dass noch mehr Betriebe diese Arbeit unterstützen, sprich alle ausbildenden Betriebe im Prüfungsausschuss mitarbeiten. Ob persönlich als Arbeitgebervertreter oder durch Freistellung und Entsendung von sach- und fachkundigen Gesellen und Meistern als Arbeitnehmervertreter.“

Dass es zu keinen zeitlichen Verschiebungen bei den Prüfungen kam, anders als in so manchen Bereichen der Gesellschaft, darüber ist auch Dirk Kleis froh. Alle jungen Handwerker konnten ihre Prüfungen ablegen und beziehen damit nun auch Gesellengehalt. „Es hätte für alle Beteiligten große Folgen, wenn die Prüfungen nicht fristgerecht erfolgen würden. Daher haben wir alle nötigen Hygienestandards umgesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“, berichtet Kleis. Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht weiß: „Mit dem Gesellenbrief steht jedem die Welt offen. Die duale Ausbildung, wie wir sie in Deutschland haben, wird überall geschätzt. Aber natürlich wünschen wir uns, dass ein Großteil die Meisterschule besuchen und verantwortliche Positionen in den Betrieben übernehmen wird. Es stehen in den nächsten zehn bis 20 Jahren zahlreiche Unternehmen zur Betriebsnachfolge an. Auch dafür ist der Gesellenbrief der erste Schritt.“

 Folgende Gewerke haben Fachkräfteverstärkung:

26 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

(Innung Sanitär-Heizung-Klimatechnik Bernkastel-Wittlich und Sanitär und Heizungs- und Klimatechnik-Innung Westeifel)

1 Bäcker (Bäcker-Innung MEHR)
3 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk – Schwerpunkt Bäckerei (Bäcker-Innung MEHR)

21 Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik

(Elektroinnung Westeifel und Innung für Elektro- und Gebäudesystemtechnik Bernkastel-Wittlich)

52 Kfz-Mechatroniker für Personenkraftwagentechnik und
12 Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeugtechnik

(Kfz-Innung Bernkastel-Wittlich-Bitburg und Kfz-Innung Daun-Prüm)

4 Maler- und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

(Maler- und Lackierer-Innung Westeifel)

1 Hochbaufacharbeiter und 4 Maurer (Baugewerbe-Innung MEHR)
17 Metallbauer für Konstruktionstechnik

(Metall-Innung Westeifel und Metallbauer und Feinwerkmechaniker-Innung Bernkastel-Wittlich)

6 Tischler (Schreiner-Innung Westeifel)
5 Zimmerer (Holzbau- und Zimmerer-Innung Westeifel)

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Geänderte Corona-Bekämpfungs-Verordnung gültig ab 1. März 2021 – Dreyer: Mehr Impfungen und vorsichtige Perspektiven für Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 24.02.2021 – Der Ministerrat hat gestern am 23.02.2021 Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz beim Infektionsgeschehen große Fortschritte gemacht. Mein Dank dafür gilt allen Bürgern und Bürgerinnen, die dies durch ihr diszipliniertes Verhalten möglich gemacht haben. Die getroffenen Schutzmaßnahmen sind erfolgreich gewesen, aber ihre Wirkung lässt nun etwas nach, weil die Mutation stärker zum Tragen kommt. Nach dem deutlichen Rückgang der Inzidenzwerte in den vergangenen Wochen stagnieren die Zahlen nun, in einigen Bundesländern gehen sie auch wieder nach oben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrates. „Wir sehen, dass die Ungeduld in der Bevölkerung und im Handel wächst und den starken Wunsch nach Öffnungen, dafür habe ich auch großes Verständnis. Auf der anderen Seite steigt die Unsicherheit über die Entwicklungen der Mutation und dafür treffe ich Vorsorge“, so die Ministerpräsidentin.

„Wir passen deshalb jetzt nur behutsam unsere Verordnung an und werden uns bei der Bund-Länder-Schalte über grundsätzliche weitere Schritte abstimmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Klar sei, die epidemiologische Entwicklung werde weiterhin sorgsam und gründlich beobachtet, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Änderungsverordnung zum 1. März

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht einen Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und einer hohen Testquote, um Öffnungen möglich zu machen. Die Änderungsverordnung wird bis Ende der Woche verkündet und tritt am kommenden Montag in Kraft. „Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Darüber hinaus nehmen wir Anpassungen an die Regelungen in unseren Nachbarbundesländern vor: Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Etliche Bundesländer hätten Gärtnereien und Gartenbaubetriebe geöffnet. Dies werde mit Einschränkungen auch in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe könnten ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.

Fahrschulen können ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen der besonderen Bedeutung der außerschulischen Bildung, dürfen sodann auch Musikschulen Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterrichtin Blasinstrumenten bleiben untersagt.

„Wir erweitern im kleinen Rahmen auch unsere „Click&Collect“ Regelungen. Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, so die Ministerpräsidentin. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.

Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen wie im Saarland auch ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier seien Tickets im Voraus zu buchen. Es dürften maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden. „Wir werden diese Vorschläge heute dem Landtag übersenden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wird sie dann morgen im Ausschuss zur Beratung vorstellen. Eine abschließende Beratung ist am Freitag im Ministerrat vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Verkündung der Verordnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfportal für Beschäftigte in Kindergärten und in der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen ab Samstag 27.02.2021 geöffnet

Zur Diskussion um den Impfstoff AstraZeneca sagte die Ministerpräsidentin: „Ich bin froh, dass in Rheinland-Pfalz kein Impfstoff liegen bleibt. Der Impfstoff AstraZeneca wurde von der sehr strengen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen. Das heißt, er wurde erprobt, geprüft und für sehr wirksam befunden. Anders als der Biontech-Impfstoff soll er aber nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden. Der zusätzliche Impfstoff hilft uns, immer schneller voranzukommen. Wir öffnen am Samstag die Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei. Keine Ampulle sollte liegen bleiben, wenn wir raus aus dem Lockdown wollen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir haben die Grundschulen im Wechselunterricht geöffnet und unsere Kitas im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf verzeichnen einen Anstieg der Betreuungszahl, deswegen werden wir ab Samstag, den 27. Februar das Impfportal des Landes zur Neuregistrierung für sie öffnen. Die Terminregistrierung erfolgt zunächst ausschließlich online. Der Termin wird per Email verbindlich mitgeteilt. Bereits ab dem 1. März erfolgen dann die Impfungen in den Impfzentren in einer Größenordnung von etwa 20.000 Impfungen pro Woche“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Neu priorisiert sind

  • 40.000 Erzieher und Erzieherinnen sowie Kindertagesväter und -mütter sowie weitere Beschäftigte in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten,
  • 6.000 Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen,
  • 12.000 Grundschullehrer und -lehrerinnen sowie weitere Beschäftigte an den Grundschulen.

Hinzu kommen unter anderen noch folgende Berufsgruppen; das zuständige Ministerium wird eine detaillierte Liste dazu vorlegen:

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind); Hebammen, Personal in therapeutischen Praxen, Personal bei körpernahen medizinischen Dienstleistern z.B. Podologen, Personal in Rehakliniken, Personal in geriatrischen Kliniken, Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern etc.
  • Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krematorien und Personen, die nach Sozialgesetzbuch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ leisten.

Auch folgende Berufsgruppen zählen dazu; diese erhalten aber ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht registrieren:

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs.

Fast alle Zweitimpfungen in Altenheimen diese Woche erreicht

Insgesamt stehe Rheinland-Pfalz beim Impfen im Ländervergleich weiterhin sehr gut da: „Stand gestern, dem 22. Februar, wurden in Rheinland-Pfalz 312.869 Impfungen verabreicht, davon 180.953 Erstimpfungen und 131.916 Zweitimpfungen“, so Malu Dreyer. Besonders erfreulich sei es, dass noch in dieser Woche alle Zweitimpfungen durch die mobilen Impfteams in den Altenpflegeeinrichtungen abgeschlossen würden. Daran anschließend starte der zweite Durchgang von Erstimpfungen für die Bewohner und Mitarbeiter in den Heimen die in der ersten Runde noch nicht impfbereit oder impffähig waren. „Das ist ein riesiger Erfolg beim Schutz der besonders vulnerablen Gruppen“, so die Ministerpräsidentin.

Erstimpfungen von Bewohnern und Mitarbeitern von Betreuten Wohngruppen in Trägerverantwortung sowie von Tagespflegeeinrichtungen starten ab dem 1. März. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuten Wohngruppen (Pflege-Wohngemeinschaften) sowie den Tagespflegeeinrichtungen erhielten bis spätesten Ende April ein Impfangebot.

„Impfen bleibt der Schlüssel zum Ende der Pandemie. Corona verlangt uns immer noch viel zu viel ab. Unsere Fortschritte können sich sehen lassen. Es liegt an uns, dass wir diese nicht verspielen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch weiterhin an einem Strang ziehen, um dieses Virus zu besiegen und endlich wieder in ein normales Leben zurückzufinden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer

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GK-Mittelrhein ist neuer Partner von „Wir für Gesundheit“

Region/Koblenz/Mayen, 23.02.2021 – Der Maximalversorger gehört ab sofort dem deutschlandweiten Qualitätsnetzwerk an. Die fünf Krankenhäuser des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein in Koblenz, Mayen, Boppard und Nastätten sind neue Partnerkliniken des wachsenden, trägerübergreifenden Qualitätsnetzwerks „Wir für Gesundheit“. Das Netzwerk umfasst rund 330 ausgewählte Partnerkliniken sowie eine Vielzahl ambulanter Einrichtungen in ganz Deutschland, die überdurchschnittlich hohe Behandlungs- und Servicequalität erbringen.

„Wir freuen uns, nun mit unseren fünf Kliniken und zahlreichen Praxen und Ambulanzen Mitglied im deutschlandweiten Qualitätsnetzwerk zu sein. Dies ist dem Engagement und der Leistung unserer mehr als 4100 Mitarbeiter zu verdanken“, betont Geschäftsführerin Melanie Zöller. Der erfolgreiche Vergleich mit den externen Qualitätsdaten der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) war Basis für die Aufnahme in das Netzwerk „Wir für Gesundheit“.

„Wir für Gesundheit“ ist das größte deutsche Gesundheitsnetzwerk und hat gemeinsam mit dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G. speziell für Arbeitgeber die PlusCard entwickelt. Damit ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Privatpatienten-Komfort in allen Partnerkliniken des Netzwerks sowie weitere Services.

„Zurzeit steht Gesundheit mehr denn je im Fokus. Da ist die PlusCard als betriebliche Krankenzusatzversicherung eine ganz besondere fürsorgliche Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass nun das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein in Koblenz Partnerklinik von Wir für Gesundheit ist, freut mich sehr, zumal sich eine seiner Kliniken in unmittelbarer Nachbarschaft unserer Hauptverwaltung befindet“, sagt Paul Stein, Vertriebsvorstand der Debeka.

„Wir freuen uns, dass unser Qualitätsnetzwerk entlang des Rheins wächst. Mit dem Beitritt des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein können nun auch Arbeitgeber aus Koblenz, Mayen, Boppard, Nastätten und der ganzen Region ihren Belegschaften die Vorteile der PlusCard ermöglichen“, so Silvio Rahr, Geschäftsführer von „Wir für Gesundheit“.

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Mechernich wird städtischer werden

Mechernich, 23.02.2021 – Die Nachfrage nach Baugebieten im Mechernicher Stadtgebiet ist ungebrochen. „Zurzeit werden wir überrannt mit Anfragen nach Baugrundstücken“, sagte Stadtplaner Thomas Schiefer im Planungsausschuss. Insgesamt 120 Familien, Ehepaare und Singles stehen demnach aktuell auf der Warteliste für freie Flächen.

So attraktiv könnte Mechernichs Neue Mitte nach den Ideen aus dem Integrierten Handlungskonzept in Zukunft aussehen. Foto: MWM/pp/Agentur ProfiPress

Wie Stadtentwickler Dennis Müller im Gespräch mit dem Bürgerbrief auf Nachfrage erklärt, erreichen ihn die Anfragen zu etwa zwei Dritteln aus dem Mechernicher Raum und nächster Umgebung, ebenso aus den Ballungszentren wie Köln und Bonn. Gerade in Corona-Zeiten scheint der Wunsch nach einem Eigenheim im Grünen für die Familie besonders erstrebenswert. Hatte man noch vor wenigen Jahren allerorten aussterbende Dörfer aufgrund des demographischen Wandels prognostiziert, ist in Mechernich davon nichts zu spüren.

„Das typische Klientel sind junge Pärchen, die aus der Eifel kommen, in die Stadt gezogen sind und nun wieder zurückkommen, um hier eine Familie zu gründen und Wurzeln in ihrer Heimat zu schlagen“, so Müller. In den Gesprächen mit den Interessenten kristallisiere sich heraus, dass die Stadt Mechernich vor allem punkten kann mit den „schnellen Verbindungen in jede Richtung“, wie Müller sagt.

Aktuell wird auch das Gleisbett am Bahnhof umgebaut, um ihn fit für die Zukunft zu machen. In das Projekt investiert die Stadt mit nahezu umfassender Förderung rd. 10 Mio. Euro. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick (r.) und Erster Beigeordneter Thomas Hambach vor Ort noch vor Baubeginn. Foto: Kirsten Röder/Archiv/pp/Agentur ProfiPress

1a-Standortfaktoren

Insbesondere für Pendler spiele die hervorragende Anbindung über die Autobahn A1 eine gewichtige Rolle. Aber auch der Bahnhof in Mechernich, der einen Halbstundentakt nach Köln/Bonn und Trier möglich macht, ist von zentraler Bedeutung für die hohe Attraktivität der Stadt, wie auch sein Pendant in Satzvey. „Ein absoluter Standortfaktor ist aber auch die medizinische Versorgung mit dem hier ansässigen Kreiskrankenhaus und den praktizierenden Ärzten“, berichtet Müller weiter. Die flächendeckende Ausstattung mit Kitas sowie die breit aufgestellte Schullandschaft mit Grundschulen als auch weiterführenden Schulen sei ein weiteres Plus. Erleichternd hinzu komme, dass die Preise für das Eigenheim in Mechernich noch „moderat“ sind im Gegensatz zu den meisten Standorten in Ballungszentren. Die Grundstückspreise reichen in Mechernich je nach Lage jüngst von 80 Euro bis 170 Euro für den städtischen Quadratmeter. Müller: „Tendenz eher steigend“.

224 Grundstücke wurden seit 2015 im gesamten Stadtgebiet neu erschlossen. Darunter zehn in Glehn, 35 in Wachendorf, 48 im Wachholder II (Mechernich-Nord), 59 im großen und kleinen Bruch (Kommern-Süd). Strempt schlägt mit 29 zu Buche, die Schavener Heide mit bisher acht und weiteren 35 in Firmenich.

Diese Baugebiete waren bereits mit dem Flächennutzungsplan (FNP) von 2006 beschlossen worden, teilweise liegen ihre Anfänge sogar noch vor der Amtszeit von Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick zurück. Damals hatte man sich außerdem auf die beiden Siedlungsschwerpunkte Mechernich/Mechernich-Nord und Kommern/Kommern-Süd mittelfristig festgelegt, als dritter rückte Firmenich-Obergartzem in den langfristigen Fokus. Grünes Licht für die Planung kam nicht nur von der Mechernicher Politik, sondern auch von der Bezirksregierung.

Aus dieser Zeit ist auch das Baugebiet „Donnermaar“ in Mechernich-Nord noch offen. 40 Grundstücke sind auf dem Areal vorgesehen und sollen in Kürze erschlossen werden. „Die weitere wohnbauliche Entwicklung der Bereiche Mechernich-Nord, Kommern und Kommern-Süd ist zukünftig nur noch sehr eingeschränkt möglich“, so Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick.

Lediglich in Richtung Burgfey gebe es noch Flächenpotentiale, die aus abwassertechnischen Gründen aber nur teilweise erschlossen werden könnten. Der Fokus werde nun schwerpunktmäßig auf den dritten Siedlungsraum gelegt. Ein Rahmenplan werde aktuell erarbeitet und der Politik in Kürze vorgestellt.

15 Millionen insgesamt

Durchschnittlich drei Millionen pro Jahr, insgesamt also 15 Millionen Euro, wurden seit 2015 aus den Verkäufen städtischen Baulands erwirtschaftet. „Natürlich sind das für uns Einnahmen. Dafür investieren wir aber auch kräftig. Nicht zuletzt in die Infrastruktur und damit in die Zukunft unserer Stadt“, so Mechernichs Kämmerer Ralf Claßen.

Mehrere Millionen steckte die Stadt zum Beispiel geballt in Kitas und Schulen sowie die Stadtentwicklung insgesamt. So sollen mit Um-, An- und Neubauten rund 210 Kita-Plätze bis 2022 für junge Familien neu geschaffen werden. Grundschulen und weiterführende Schulen werden mit rund 1.200 Tablets ausgestattet.

Die Gleisanlage des Bahnhofs Mechernich wird derzeit ausgebaut, damit barrierefrei zugänglich und noch attraktiver für Reisende und Pendler aufgestellt. 70 Fahrradstellplätze sollen hinzukommen. „Wir arbeiten zurzeit auch am Thema Mobilität am Bahnhof Satzvey. Er soll an die umgebenden bestehenden und geplanten Neubaugebiete über Radschnellwege angebunden werden“, so Stadtplaner Schiefer: „Das Ziel ist es Pendler, auf die Bahn zu bringen!“

Nicht genügend Wohnraum, da sind sich Fachleute in Deutschland einig, sei die Folge davon, dass über Jahre zu wenig gebaut worden ist. Den Spagat zwischen Angebot und Nachfrage nach Bauland ökologisch gerecht zu realisieren, wird in Zukunft nicht einfacher. „Wir wollen grüner bauen, das ist keine Frage“, betont Schiefer. Dennoch komme es einer Quadratur des Kreises gleich, eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Bauweise in Einklang zu bringen mit einer immer größer werdenden Flächenversiegelung und dem damit einhergehenden enormen Flächenverbrauch. Denn der Wunsch der Bevölkerung nach einem Eigenheim im Grünen und den eigenen vier Wänden wird immer größer.

Daher müssten langfristig Antworten gefunden und passende Konzepte erarbeitet werden. „Das setzt aber auch eine Politik voraus, die mitzieht“, so Schiefer. Grundsätzlich wolle man zukünftig, wo es sich anbietet, mehr in die Höhe bauen, um Flächen zu sparen.

Verdichten

Ein weiteres Ziel der Mechernicher Stadtentwicklung liegt deshalb darin, auch in den Dörfern Bauflächen zur Verfügung zu stellen und damit die bestehende Bebauung zu verdichten. Aktuell sind 32 neue Wohneinheiten in Kallmuth in Planung, die nachfrageorientiert in drei Teilabschnitten über mehrere Jahre realisiert werden sollen, und weitere 60 Grundstücke in Strempt. Klar sei aber auch, so Schick: „Wir werden die Probleme der Stadt Köln nicht hier in Mechernich lösen.“

Allerdings ist es auch noch gar nicht so lange her, da wurde angesichts des drohenden demographischen Wandels in Mechernich (wie in vielen anderen Regionen im ländlichen Raum) eine düstere Aussicht hinsichtlich der Landflucht und sinkender Einwohnerzahlen prognostiziert. Mechernich hat den Wandel geschafft. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger konnten sogar leicht gesteigert werden: von 1999 bis heute wuchs sie von 26.488 auf 28.438 (Stand 31.12.2020).

Doch auch die Innenstadt behält man im Blick: Um deren Entwicklung weiter voranzubringen, und damit den Handel und Dienstleistungen auszubauen, wurde 2020 ein Konzept zur neuen Mitte Mechernichs gemeinsam mit Bürgern und Gewerbetreibenden erarbeitet, um die Innenstadt kunden- und bürgerfreundlicher zu gestalten, aber auch die Verweilqualität zu erhöhen.

„Letztlich greift jedes Puzzlestück in das andere und ist immer ein Teil eines großen Ganzen“, so Dr. Schick. Daher dürfe man nie einzelne Positionen einer Stadtentwicklung singulär betrachten, sondern strategisch und voneinander abhängig. Mit Blick in die Zukunft sagt er: „Mechernich wird sich als Mittelzentrum weiterentwickeln und auch städtischer werden.“

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Anpassung der Corona-Verordnungen – Nordrhein-Westfalen setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen

Region/Düsseldorf, 20.02.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW teilt mit: Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben. Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Öffnungsschritte müssen jetzt mit Augenmaß und schrittweise erfolgen. Wenn wir allzu voreilig öffnen würden, würden wir die bisherige Eindämmung des Infektionsgeschehens riskieren. Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen. Wir werden daher in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen erste vorsichtige Schritte gehen. Ich weiß, dass viele Unternehmen dringend auf weitere Öffnungen warten und hoffe, dass wir hierfür bis Anfang März durch Disziplin, fortschreitende Impfungen und mehr Testungen die Grundlage legen können.“

Vor diesem Hintergrund passt die Landesregierung die Coronaverordnungen in folgenden Bereichen an:

Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts

Wie bereits vom Schulministerium bekannt gegeben, starten am kommenden Montag die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu. Daher muss überall im Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.

Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen

Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.

Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.

Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig

Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel (siehe weiter unten).

Friseurdienstleistungen, Fußpflege

Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.

Freizeitsport im Freien

Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden

Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.

Weiterhin regelmäßige Testungen in Schlachthöfen

Die Verpflichtung von Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten wird nochmals verlängert. Hier können nunmehr auch Coronaschnelltests zum Einsatz kommen.

Kommunale Sonderregelungen

Die Bestimmungen zu ergänzenden kommunalen Regelungen werden entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin an die aktuellen Handlungserfordernisse angepasst.

Die relevanten Verordnungen (Coronaschutzverordnung, Coronabetreuungsverordnung und Coronafleischwirtschaftsverordnung) treten im Übrigen am 22. Februar in Kraft und gelten mit den heute veröffentlichten Inhalten zunächst bis zum 7. März.

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Landrat Dr. Saftig freut sich: 2.500 Tablets für Mayen-Koblenzer Schüler – Verteilung der Geräte an Schulen hat begonnen

Region/Mayen-Koblenz, 19.02.2021 – Insgesamt stehen den Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz ab sofort 2.500 Tablets für eine Ausleihe an Schüler für das digitale Lernen zu Hause zur Verfügung. Der Großteil der Geräte wurde aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes angeschafft. Um die Anzahl zu erhöhen, wurde der zur Verfügung stehende Betrag aus Kreismitteln um rund 110.000 Euro aufgestockt.

Aufgrund von Lieferengpässen erhielt der Landkreis die Geräte erst Mitte Januar. In nur zwei Wochen wurden die Tablets durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung so vorbereitet und konfiguriert, dass die Schüler diese direkt nach dem Einschalten verwenden können. Dabei konnte jede Schule vorab Apps festlegen, die den Schülern auf dem Tablet für den Unterricht zur Verfügung stehen sollen. Die Lieferung an die Schulen erfolgte anhand eines zuvor festgelegten Verteilungsschlüssels. „Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig es für die Schüler ist, von zu Hause aus arbeitsfähig zu sein. Ich bin froh, dass wir als Schulträger nun eine so große Anzahl an Geräten ausliefern konnten, die eine wichtige Grundlage für das digitale Lernen darstellen“, freut sich Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn: „Großer Schritt auf dem Weg zur Wasserstoff-Region“

Düren, 19.02.2021 – Aus der Vision wird Wirklichkeit: Im vergangenen Spätsommer kündigte Landrat Wolfgang Spelthahn an, dass der Kreis Düren grünen, klimaneutralen Wasserstoff produzieren werde. Gestern vermeldete er gewissermaßen Vollzug. „Ich freue mich sehr, dass wir renommierte Partner gewonnen haben, um unser Vorhaben umzusetzen.“

Der Kreis Düren ist der erste Kreis landesweit, der grünen Wasserstoff herstellen wird und kommt damit seinem Ziel „auf dem Weg zur innovativen Wasserstoffregion einen großen Schritt weiter“, wie der Landrat betonte. Details des Projektes wurden gestern in einer corona-konformen Pressekonferenz vorgestellt.

Am Brainergy-Park, einem innovativen Gewerbegebiet auf Jülicher Stadtgebiet (beteiligt sind neben Jülich noch die Kommunen Niederzier und Titz) wird einer der größten Solarparks in NRW entstehen. Die dort aus circa 18 000 Modulen gewonnene Sonnenenergie wird verwendet, um über ein sogenanntes Elektrolyseverfahren Wasserstoff herzustellen. Den Solarpark wird das Euskirchener Unternehmen F&S Solar bauen, die für die Elektrolyse notwendige Anlage die Siemens AG.

„Wir haben nun die Baugenehmigung erhalten“, sagte Uwe Czypiorski, Technischer Geschäftsführer von F&S Solar im Kreishaus und betonte, dass es damit bald losgehen könnte. Czypiorski lobte wie Dr. Bernd Koch, Leiter dezentrale Energiesysteme bei der Siemens AG, die strategisch gute Lage für die Produktionsstätte am Brainergy Park. Dr. Koch nannte die Herstellung von grünem Wasserstoff „ein sehr gutes Konzept mit einer sauberen Lösung“.

Zur Umsetzung des Projektes, das vom Bund für eine finanzielle Förderung ausgesucht wurde, soll eine Betreibergesellschaft gegründet werden, der neben dem Kreis Düren und der Siemens AG noch RWE und der Industriegasespezialist Messer Group angehören sollen. Diese Gesellschaft ist für das gesamte Projekt verantwortlich und tritt als Bauherrin auf. Für Tim Evison, Senior Vice President Clean Hydrogen bei Messer Group, ist „das Projekt genau auf die Bedürfnisse des Kreises Düren zugeschnitten“. Sein Unternehmen freue sich, nun „unsere Kompetenz für die Logistik einbringen zu können“. Jens Rochol, Projekt Manager Hydrogen bei RWE Generation, spannte den Bogen zum Strukturwandel im Rheinischen Revier, der sich aus dem absehbaren Ende des Braunkohleabbaus ergibt. „Wir wollen nicht nur abschalten, sondern auch anschalten“, betonte Rochol und fasste stellvertretend für alle beteiligten Akteure zusammen, dass es Ziel aller Partner sei, einen wirtschaftlichen Betrieb der Produktionsstätte sicherzustellen.

Der Kreis Düren wird den klimaneutralen, grünen Wasserstoff für seine eigenen Bedarfe nutzen. Derzeit wird der Öffentliche Personen-Nahverkehr auf Elektromobilität umgestellt: Der Kauf von fünf Wasserstoffbussen ist ausgeschrieben, außerdem wird der Kreis zum nächst möglichen Termin vier Wasserstoff-Züge einsetzen. Fünf Wasserstoff-Tankstellen sind geplant. Eine davon wird noch in diesem Jahr im Gewerbegebiet „Im großen Tal“ errichtet. Der am Brainergy Park produzierte grüne Wasserstoff wird aber auch zur weiteren Verwendung in der Industrie oder beispielsweise für Speditionen angeboten.

„Wasserstofftechnologie ist die Zukunft“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. „Wir kommen damit unserem Ziel, im Kreis Düren bis 2035 klimaneutral zu sein, ein erhebliches Stück weiter. Heute ist uns der Durchbruch gelungen.“

Baubeginn für die Produktionsanlagen ist nach Abschluss der Planungsphase noch in diesem Jahr, Fertigstellung dann 2022.

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LSB legt Plan zum Wiedereinstieg des Sports vor – Eckpunktepapier unter dem Motto „Corona Sportampel RLP“

Region/Mainz, 19.02.2021 – Mit einem konkreten Vorschlag für einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb hat sich der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) als politischer Interessenvertreter des Sports jetzt an die Landespolitik gewendet. Unter dem Begriff „Corona Sportampel RLP“ zeigt der Dachverband des rheinland-pfälzischen Sports in seinem Eckpunktepapier auf, wie ein an das jeweilige Infektionsgeschehen angepasster Sportbetrieb aussehen könnte.

„Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz trägt die mit dem Lockdown verbundenen Einschränkungen solidarisch mit“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Der Landessportbund, die Sportbünde und unsere Sportvereine unterstützen auch künftig die Anstrengungen zur Kontrolle der Corona-Pandemie. Wir stellen keine unrealistischen Forderungen bezüglich des Zeitpunkts der Lockerungen. Wir sind aber überzeugt, dass es jetzt mit Blick auf die nächste Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen langfristiger Planungen und mittelfristiger Perspektiven bedarf, an denen sich die rund 6.000 rheinland-pfälzischen Vereine orientieren können.“ Bärnwick kritisiert, dass die positiven gesellschaftlichen und gesundheitsfördernden Wirkungen des Sports im Verein in den politischen Corona-Diskussionen auf Bundesebene bisher nicht ausreichend gewürdigt wurden. „Der Sport muss auf Bundes- und dann auch auf Landesebene wieder stärker in den Blickwinkel der Politik rücken, ihm muss zeitnah eine Öffnungsperspektive aufgezeigt werden, denn wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der Sport in besonderer Weise zur Bewältigung der gesundheitlichen – psychischen und physischen – und sozialen Folgen der Pandemie beitragen kann und damit Teil der Lösung ist und der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie dienen wird“, heißt es in der Vorbemerkung zum Stufenplan des LSB. Dieser wird in der kommenden Woche – auch unter Berücksichtigung der Beschlusslage der Sportministerkonferenz, deren Vorsitz aktuell der rheinland-pfälzische Sportminister Lewentz inne hat, in einer AG mit Vertretern des organisierten Sports (LSB, Sportbünde, Fachverbände und Vereine) und des Innenministeriums besprochen und anschließend veröffentlicht.

Neben der derzeit notwendigen Öffnungsperspektive bereiten dem LSB der Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen sowie der Mitgliederrückgang große Sorgen. Dies sei insbesondere im Kinder- und Jugendbereich der Fall. „Kinder leiden besonders unter der Pandemie und dem damit einhergehenden Bewegungsmangel. Um die Langzeitfolgen abzumildern, sollte die Politik daher eine prioritäre Öffnung des Kinder- und Jugendsports in Betracht ziehen“, so Bärnwick.

Rheinland-Pfalz weit wird der Mitgliederrückgang im Vergleich zu vor einem Jahr bei rund 3,5 Prozent (weitere Details siehe im Verlauf der Pressemeldung) liegen, bei Kindern und Jugendlichen ist er je nach Altersstufe mit teilweise bis zu 15 Prozent (zum Beispiel bei den unter Sechsjährigen) noch deutlich gravierender. „Der Bewegungsmangel gerade bei Kindern und Jugendlichen hat durch die erhöhte Bildschirmzeit aufgrund des Corona-bedingten digitalen Distanzunterrichts noch einmal zugenommen. Deswegen ist es gerade für Kinder und Jugendliche immens wichtig, dass der Sportbetrieb so schnell als möglich mit Augenmaß wieder anläuft, um sie wieder für Sport und Bewegung zu begeistern“, erklärt Bärnwick.

In seinem Papier regt der Landessportbund ein einheitliches Vorgehen in Sportvereinen, Schulen und Kitas an – in gleicher Weise, wie Kitas und Schulen wieder geöffnet werden, sollte dies auch für den Kinder- und Jugendsport im Verein erfolgen. Ansonsten sieht die Corona-Sportampel des LSB vier Stufen vor. Ausgehend von der derzeitigen Stufe Rot (Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) könnte der Weg über Training in festen kleineren Gruppen und Sport in größeren Gruppen bis hin zu Training und Wettkampf ohne Kontakt- und Gruppengrößenbeschränkungen führen.

„Vereinssport findet unter Anleitung, mit festen Regeln und in definierten Gruppen statt. Ergänzt durch umfangreiche Hygienekonzepte, die sie bereits 2020 erarbeitet, erprobt und inzwischen weiterentwickelt haben, agieren unsere Vereine sehr verantwortungsbewusst“, erklärt Bärnwick. An die Politik richtet der LSB die Bitte, die Erfahrungen der Sportvereine und -organisationen aus dem Jahr 2020 ernst zu nehmen und bei der Fortschreibung der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung zu berücksichtigen. Auch Ungleichheiten zwischen vereinseigenen und kommunalen Sportstätten gelte es zu vermeiden. So empfiehlt der LSB in seinem Eckpunktepapier etwa eine „abgestimmte Vorgehensweise zwischen Landesregierung, Landessportbund und kommunalen Spitzenverbänden“ zur einheitlichen Öffnung von Sportanlagen.

Erste Zahlen zur Mitgliederstatistik zeigen teils besorgniserregende Entwicklungen

„Auch wenn die Bestandserhebungen der rund 6.000 Sportvereine noch nicht vollständig vorliegen – die Rücklaufquote liegt aktuell bei gut 90 Prozent – gehen wir landesweit von einem Mitgliederrückgang von rund 3,5 Prozent aus“, so Christof Palm, kommissarischer Hauptgeschäftsführer des LSB. „Mit Blick darauf, dass der Vereinssport in den vergangenen Monaten über lange Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, danken wir einer überwältigenden Mehrheit der Sporttreibenden in Rheinland-Pfalz, dass sie ihren Vereinen treu geblieben sind“, so Palm. Konkret bedeutet dies, dass Ende 2020 rund 45.000 bis 50.000 Mitglieder weniger in rheinland-pfälzischen Sportvereinen Mitglied waren als ein Jahr zuvor. Es verlieren gute 60 Prozent der Vereine, 10 Prozent bleiben gleich und knappe 30 Prozent gewinnen Mitglieder hinzu. Die Vereinsgröße spielt eine entscheidende Rolle: Während kleinere Vereine (bis 100 Mitglieder) im Schnitt 0,5 Prozent verlieren (das entspricht in etwa der Entwicklung der Vorjahre), kann man sagen: je größer der Verein, desto größer der prozentuale Verlust. Die Großvereine (über 1000 Mitglieder) sind mit 6 Prozent im Schnitt, in Einzelfällen auch bis zu 15 Prozent Verlust, dabei.

Zu den Vereinen mit den höchsten Rückgängen zählen auch solche, die sehr intensiv in der Jugendarbeit tätig sind Normalerweise profitieren sie stark davon, dass Jugendliche nachkommen. Das funktioniert aktuell nicht, weil der Vereinsbetrieb ruht. Dadurch ist der normale Vereinsfluss – Austritte und Eintritte gleichen sich in etwa aus – unterbrochen. Das gleiche gilt für Vereine, die in der Vergangenheit in größerem Umfang Mitglieder über Kurssysteme gewinnen konnten. Ohne Angebote fehlen die Eintritte bzw. wird schneller ausgetreten als bei Vereinen, die sich im Wesentlichen über Mannschaftssport (hier ist die Mitgliederbindung deutlich größer) definieren.

Es ist deutlich zu erkennen, dass sich die Fachverbände bzw. Sportarten, die auch während des Lockdowns lange Zeit möglich waren – da überwiegend im Freien und als Individualsport durchführbar – am positivsten bzw. am wenigsten schlecht entwickelt haben. Zu nennen sind hier Sportarten wie Tennis, Golf, Radsport oder Luftsport. Signifikant schlechter sieht es indes bei Ski, DRLG, Schwimmsport, Fußball und Handball (jeweils in den ganz jungen Jahrgängen) oder auch in der Leichtathletik aus.

Auffällig ist, dass der Großteil des Mitgliederrückgangs im Altersbereich von 0 bis 18 Jahren zu verzeichnen ist. „Hier gehen wir von einem Anteil rund 50 Prozent am gesamten Mitgliederverlust aus“, betont Christof Palm. „Die Zahlen zeigen bereits jetzt ein besorgniserregendes Bild, hier müssen wir mit einer Mitgliedergewinnungskampagne ansetzen, Vereine und Familien unterstützen, dass die Kinder und Jugendlichen wieder schnell den Weg in die Sportvereine finden.“ Die niedrigen Zahlen resultieren insbesondere auch auf geringeren Neueintritten, so etwa bei den 0-6-Jährigen. Hier zeigt sich der prozentual größte Rückgang mit rund -15 Prozent. Neben den 0-6-Jährigen zeigen sich die größten Rückgänge in den Altersklassen der 7-14-Jährigen (ca. -5 Prozent) und der 41-60-Jährigen (ca. -4 Prozent). Signifikant abweichend vom allgemeinen Trend ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei der Gruppe der Ü60: „Hier könnte es am Ende auf eine ´Nullnummer´ hinauslaufen, also sich Eintritte und Austritte die Waage halten“, sagt Palm.

Auch regional gibt es Unterschiede: Regionen, die eher ländlich geprägt sind und einen niedrigeren Organisationsgrad aufweisen, verlieren prozentual weniger als größere Städte, ganz nach dem Motto: wer weniger hat, hat auch nicht so viel zu verlieren…

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SARS-CoV-2: Nordrhein-Westfalen ermittelt als erstes Bundesland tatsächliche Verbreitung von Virusmutationen

Region/Düsseldorf, 18.02.2021 – Repräsentative Auswertung von knapp 1.000 positiven SARS-CoV-2 Proben am Universitätsklinikum Münster. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die vom Land mit 200.000 Euro geförderte Studie „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ am Universitätsklinikum Münster liefert erstmals Ergebnisse zur tatsächlichen Verbreitung von Virusmutationen. Die Gesamtgenomsequenzierung von 933 positiven Patientenproben (Stichtag: 27. Januar 2021) ergab, dass davon rund 9 Prozent auf besorgniserregende Virusvarianten (variants of concern, VOC) zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich überwiegend um die Variante B.1.1.7, die sich in Großbritannien rasch verbreitet hat. Die Variante P.1, die sich vor allem in Südamerika verbreitet, ist in Nordrhein-Westfalen bisher nicht gefunden worden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine Vorreiterrolle in der molekularen Surveillance ein. Die Studie liefert erstmalig einen repräsentativen Überblick zur Verbreitung von Virusvarianten. Typisch für das Virus: Dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen und die Bevölkerungsdichte hoch ist, verbreitet sich das Virus schneller – egal ob Mutation oder die uns bekannte Variante. Wichtig ist aber auch: Sobald auch nur ein Verdacht auf eine Mutation vorliegt, werden die Fälle in den Gesundheitsämtern prioritär bearbeitet.“

Die 933 SARS-CoV-2 positiven Patientenproben verteilen sich weitgehend repräsentativ über die 53 Kreise und wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grenzregion zu den Niederlanden gesammelt und anschließend sequenziert. Rund zwei Drittel der Kreise haben die für die Repräsentativität gewünschte Anzahl von Proben (5-6 Proben pro 100.000 Einwohner) erreicht. Die niedrigeren Probenzahlen aus den übrigen Kreisen sind zum Teil durch die geringen Fallzahlen zu erklären. Insgesamt wurde ein Drittel aller am 27. Januar 2021 vorliegenden positiven Proben in Nordrhein-Westfalen der Studie zugeführt.

Davon konnten bisher 874 Proben aus 50 Kreisen sequenziert werden; nur bei wenigen dieser Proben war – bedingt durch eine zu geringe Viruslast – in der Ausgangsprobe kein Ergebnis messbar. Es wurden 60 verschiedene Varianten gefunden, darunter die sogenannte britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7) in 73 Proben und die südafrikanische Variante (B.1.351) in fünf Proben. Die Daten zeigen zudem, dass die Virusmutanten eher in den Ballungsräumen auftreten. Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, sind weniger betroffen.

„Unsere Daten deuten darauf hin, dass die VOCs weniger über die grenznahen Regionen als vielmehr durch überregionale Mobilität hinein in die Ballungsräume getragen werden“, erklärt Prof. Alexander Mellmann, Direktor des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster und Leiter der Studie. Näheres zu den Ergebnissen ist der Anlage zu entnehmen.