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Christian Baldauf: Gut durchdachte Öffnungsschritte wichtig – Perspektive mit Vorsicht verbinden

Region/Mainz, 04.03.2021 – Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, kommentiert die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse: „Wir stehen in einer schwierigen Phase der Pandemie. Sehr, sehr verständlich ist natürlich der Wunsch nach einem Stück Rückkehr zur Normalität. Denn ein ganzes Jahr mit wiederholten und anhaltenden Einschränkungen hat uns alle strapaziert. Eine gewisse Pandemie- und damit Disziplinmüdigkeit ist zu spüren. Aufgabe von Politik ist aber nicht, Entscheidungen nach Stimmungen und Wahlterminen auszurichten, sondern verantwortungsvoll zu handeln – auch, wenn das Beschwernisse und Gegenrede bedeutet.

Es gibt gegenwärtig Entwicklungen, die ermutigen, zugleich aber auch solche, die Sorgen auslösen und weiter zu großer Vorsicht mahnen. Wir müssen deshalb einen Weg der klugen Abwägung gehen.

Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel führt Deutschland mit der notwendi-gen Ruhe, Sachlichkeit und Verlässlichkeit durch diese schwere Krise. Ich sehe mich mit ihr einig, dass wir jetzt Perspektive mit Vorsicht verbinden können und müssen. Es gilt, das Erreichte nicht zu gefährden und zugleich neue Möglichkeiten, wie z.B. die breite Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests und die zunehmenden Impfungen für gut durchdachte Öffnungsschritte zu nutzen.

Der durch die Bund-Länder-Gespräche eingeschlagene Weg ist vertretbar. Ausgewogene Lockerungen, die Perspektiven eröffnen, verbunden mit einer Notbremse, die bei einem Anstieg der Infektionszahlen greift, alles das ist geboten. Für Rheinland-Pfalz brauchen wir jetzt folgendes:

– Unverzichtbar ist eine breite und umfassende Teststrategie. Diese fehlt in Rheinland-Pfalz. Je mehr und je breiter wir testen, desto größer ist die Chance für die Absicherung der gegebenen und für weitere kontrollierte Lockerungsschritte. Eine solche Teststrategie muss umgehend erarbeitet werden.

–  Eine Einrichtung von Corona-Testzentren in jeder Kommune ist notwendig und kann helfen, den Zugang zu Außengastronomie, Einzel-handel, Fitnessstudios und Sportvereinen zu ermöglichen.

–  Voraussetzung für einen sicheren Schulbetrieb und für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht sind regelmäßige Testungen nicht nur von Lehrerinnen und Lehrern, sondern auch von Schülerinnen und Schülern – zwei Mal pro Woche. Andere Bundesländer machen das vor.

–  Erforderlich für breite Testungen ist die umgehende Beschaffung und bessere Bevorratung von Schnell- und Selbsttests durch das Land.

–  Für Perspektivplanungen unverzichtbar ist eine sehr enge Abstim-mung mit den angrenzenden Bundesländern mit gemeinsamen Länderpositionen. Nur so können wir für die Zukunft einheitliches Handeln zur Vermeidung eines Corona-Tourismus gewährleisten.“

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit Testen und Impfen in behutsamen Schritten aus dem Shutdown

Region/Mainz, 04.03.2021 – „Ich habe mich seit vielen Wochen dafür eingesetzt, den Familien im Land, der Wirtschaft, Kultur und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu geben. Wir haben mit einer steigenden Impfquote und künftig gut verfügbaren Schnelltests neue Faktoren, die die Bewertung der Lage deutlich verändern. Durch eine höhere Impfquote erwarten wir weniger schwere und tödliche Verläufe. Durch ein breites Testkonzept werden Infektionen schneller entdeckt und weitere Ansteckungen schneller verhindert. Das macht eine neue Risikobewertung nicht nur möglich, sondern notwendig“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Video-Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel.

„Die Pandemie bedroht viele Existenzen und das Lebenswerk vieler Menschen in Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche. Deswegen war mir wichtig, diesen Bereichen eine klare Perspektive zu geben. Familien haben jetzt seit vier Monaten Beruf und Homeschooling vereinbaren müssen. Es war und ist ein Kraftakt. Bis zu den Osterferien werden alle Klassen wieder in die Schule gehen. Es bleibt aber beim Wechselunterricht. Wir verstärken zusätzliche Förderangebote für die Kinder. Auch der Einzelhandel und die Gastronomie brennen darauf, wieder zu öffnen. Die steigenden Temperaturen werden uns zusätzlich helfen, dass die Gastronomie zumindest im Außenbereich wieder öffnen kann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die nächste MPK soll sich im Schwerpunkt mit dem Reisegeschehen beschäftigen. Rheinland-Pfalz setzt sich für eine klare Perspektive für Hotels, Ferienwohnungen und Wohnmobiltourismus über Ostern ein.

Neue Faktoren verändern die Risikobewertung

Mit großer Disziplin habe jede und jeder im Land einen großen Beitrag dazu geleistet, dass das Infektionsgeschehen zurückgegangen ist. Dafür danke sie den Menschen aus ganzem Herzen. „Rheinland-Pfalz hat schon heute 87 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen geimpft. In wenigen Wochen werden alle betagten Bürgerinnen und Bürger über 80, die dies wünschen, geimpft sein. Die Termine für Ende März werden in diesen Tagen verschickt. Sie sind die Bevölkerungsgruppe, in der bisher der größte Teil der schweren und tödlichen Verläufe in der Pandemie zu beklagen war. Durch die Impfungen wird bei vergleichbarem Infektionsgeschehen in Zukunft die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe deutlich geringer sein. Trotzdem können keine beliebigen Neuinfektionsraten toleriert werden. Denn, wenn die Infektionszahlen erneut exponentiell ansteigen würden, könnte das Gesundheitswesen mit dann jüngeren Patienten schnell wieder an seine Belastungsgrenzen stoßen“, warnte die Ministerpräsidentin. Zahlreiche Berichte über COVID-19-Langzeitfolgen („long COVID“) mahnten ebenfalls zur Vorsicht.

Impfen nimmt weiter Fahrt auf

„Wir freuen uns auf die Aussicht, dass wir spätestens ab April so viel Impfstoff bekommen, dass wir auch die niedergelassenen Ärzte in die Impfstrategie über die Großhandelslogistik einbeziehen können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Gesundheitsminister Spahn hatte zuvor bei der Ministerpräsidentenkonferenz dargelegt, dass er erwarte, dass ab Ende März/Anfang April sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung stehe. Allein in den rheinland-pfälzischen Impfzentren stehen in dieser und der kommenden Woche 50.000 Erstimpfungen an.

Jeder und jede soll einmal pro Woche ein kostenloses Testangebot erhalten

Geplant sei nun ein Zweiklang aus Öffnen und Testen. Die jeweiligen Schritte sollen im Abstand von zwei Wochen erfolgen, um zu sehen, wie sich die einzelnen Schritte auf das Infektionsgeschehen auswirken.

Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein. „Ich bin unseren kommunalen Partnern und insbesondere den freiwilligen Feuerwehren unendlich dankbar: Wir haben jetzt schon fast 1500 freiwillige Schnelltesthelfer und -helferinnen am Start und können bereits ab Montag in den ersten Orten loslegen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die genauen Schnelltestzentren werden am Wochenende bekannt gegeben.

Neben den Eigentests werden Schnelltests wichtig bleiben, die von Dritten durchgeführt werden, dies mache die Dokumentation sicherer. Unabhängig vom Bund habe Rheinland-Pfalz bereits 4 Millionen Schnelltests bestellt und weitere 2 Millionen im Beschaffungsverfahren, damit wir bei uns so schnell wie möglich losgelegen können. Heute noch gehen die ersten 450.000 Testkits vom Land an die Kommunen. Dazu kostenfrei die Erstausstattung an Schutzausrüstung.

Die weitere Teststrategie und die zukünftigen Angebote – insbesondere von Unternehmen – wird der Bund noch in dieser Woche mit der Wirtschaft besprechen.

„Ich freue mich ganz besonders, dass die rheinhessische Firma AESKU.Diagnostics. gestern die Zulassung für Eigentests vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie habe sich selbst erst vor wenigen Tagen einen Eindruck verschafft und sei sicher, dass diese bald auch im Einzelhandel zu beziehen seien. Die Eigentests ermöglichten es allen Menschen, die sich testen möchten, sich in einem ersten Schritt selbst zuhause zu testen und im Fall eines positiven Ergebnisses frühzeitig die notwendigen Maßnahmen wie Isolation zu ergreifen. „Das gibt den Menschen ein Stück mehr Sicherheit und stärkt auch ihre Eigenverantwortung“, so die Ministerpräsidentin. Ein positives Ergebnis eines selbst durchgeführten Testes müsse durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Rheinland-Pfalz testet in Schulen öfter als im Beschluss vorgesehen

Im Schulbetrieb werde Rheinland-Pfalz weiterhin an unserer großzügigeren Regelung festhalten, wonach sich Lehrerinnen und Lehrer so oft testen lassen können, wie sie wollen.

Öffnungsperspektiven

Nach dem ersten Öffnungsschritt am 22. Februar, als Grundschulen wieder im Wechselunterricht gestartet sind und Friseure wieder öffnen durften, folgen ab dem 8. März weitere Öffnungsschritte.

Mehr private Kontakte möglich

„Mir war wichtig, dass wir auch im privaten Bereich zu einer Entlastung kommen. Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am 8. März können Vorschulkinder in Rheinland-Pfalz wieder in die Kita – ab 15. März entfällt der „dringende“ Appell

„Bildung steht für mich an erster Stelle. Deswegen habe ich mich massiv dafür eingesetzt, dass Erzieher und Erzieherinnen sowie Grundschullehrer und -lehrerinnen in der Impfreihenfolge vorgezogen werden. In Rheinland-Pfalz wird diese Berufsgruppe bis zum 15. März ihre erste Impfung erhalten haben. Sie können sich darüber hinaus schon jetzt jederzeit anlasslos testen lassen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Deswegen könnten die Vorschulkinder bald in die Kitas zurückkehren. Ab 15. März 2021 werde der Elternappell zurückgenommen. Es bleibe beim Betrieb der Kitas unter Coronabedingungen. Immer unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens.

Zweiter Öffnungsschritt ab 8. März

Ab dem 8. März werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt.

Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z.B. Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.

Inzidenzabhängige Öffnungen frühestens ab 8. März

„Es waren lange und schwierige Verhandlungen, aber mit einer Inzidenz von unter 50 gibt es eine klare Perspektive für Rheinland-Pfalz,“ so die Ministerpräsidentin. Sollte die Infektionslage aber nicht stabil unter 50 bleiben, sei bei einer Infektionslage zwischen 50 und 100 allerdings zumindest eine generelle Öffnung des Einzelhandels erst Anfang April möglich. „Im Moment bewegt sich die Inzidenz zwischen 48 und 52. Wir sind gut beraten, sehr akribisch vorzugehen. Wir haben gute Perspektiven, aber auch eine hohe Verantwortung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Im Hinblick auf die Vereinbarung der Länder mit dem Bund, dass für einen möglichen dritten Öffnungsschritt eine „stabile Inzidenz“ unter 50 vorausgesetzt wird, und dass bei Überschreiten dieser Inzidenz nach drei Tagen wieder die Öffnung zurückzunehmen ist, werde das Land die weiteren Schritte in Rheinland-Pfalz in den kommenden Tagen insbesondere mit den Industrie- und Handelskammern, dem Einzelhandelsverband und den kommunalen Spitzenverbänden besprechen.

„Unser aller Ziel: Jeder Einzelne kann dabei helfen, die Infektionslage unter Kontrolle zu behalten, stabil unter 50 zu bleiben und damit Öffnungen zu ermöglichen,“ appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dies sei eine besondere Herausforderung. Rheinland-Pfalz habe dank des Einsatzes und der Disziplin unserer Menschen viel erreicht. Bundesweit gebe es die höchste Quote an verimpften Dosen und seit einiger Zeit eine der besten epidemiologischen Lagen. Seit dem vergangenen Samstag befindet sich die Inzidenz wieder unter 50. Es sei aber noch nicht absehbar, in welche Richtung sich die Infektionen in den kommenden Tagen entwickeln werden.

Klar sei jetzt schon, in Landkreisen und kreisfreien Städten über einer Inzidenz von 100 werde es diese Öffnungsschritte nicht geben können.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen.

Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.

„Ganz wichtig, besonders auch für die jungen Menschen, dass kontaktfreier Außensport wieder etwas mehr möglich sein wird, insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Hier werden sogar Gruppenangebote ermöglicht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Steigt die 7-Tagesinzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, ziehen wir ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Notbremse und kehren zu den heute gültigen Regelungen zurück.“

Vierter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab 22. März

Wenn die 7-Tagesinzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung.

Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.

Fünfter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab dem 5. April

Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen. Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

Wirtschaftshilfen und Härtefallfonds für Fälle, die bislang durchs Raster fielen

„Bund und Länder stehen mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin an der Seite der Unternehmen. Allein seit November wurden über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes über 8 Milliarden Euro ausgezahlt. Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten. Mit der sogenannten Erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro kann ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden. Mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds wollen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details der Regelung werden bis zur nächsten Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien geklärt“, so die Ministerpräsidentin.

Grenzregime in den Regionen, die an das Virusvariantengebiet Moselle angrenzen

Unabhängig von der Ministerpräsidentenkonferenz informierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer darüber, dass es keine temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen gibt. „Es findet eine enge Abstimmung der Einsatzmaßnahmen an der deutsch-französischen Grenze mit den zuständigen Stellen des Saarlandes und in Rheinland-Pfalz sowie der französischen Seite statt, um ein gemeinsames regionales Vorgehen sicherzustellen. Im Falle von etwaigen Feststellungen im Rahmen der bestehenden Grenzfahndungsmaßnahmen (z.B. Pendler ohne aktuellen Test) wird man die betreffenden Einreisenden auf die Rechtslage hinweisen, gegebenenfalls an das nächstgelegene Testzentrum verweisen und das örtliche Gesundheitsamt informieren.“

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Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Mio. Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen

Region/Berlin, 03.03.2021 – Seit heute können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von
750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie,
der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des
Großhandels und der Reisebranche.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Wegfall der 750 Millionen Euro Umsatzgrenze ist eine wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise. Mit der Überbrückungshilfe III können diese
Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt.“

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von max. 12 Millionen Euro erhalten.

Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der
beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.

Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.

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Expertenrat Corona legt fünfte Stellungnahme vor

Region/Düsseldorf, 03.03.2021 – Interdisziplinäre Expertenrunde empfiehlt Strategie proaktiver, vorsichtiger und geschützter Öffnungen. Die Staatskanzlei teilt mit: Mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Gespräche unterbreitet der Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in seiner fünften Stellungnahme drei konkrete Empfehlungen für die weitere Strategie im Kampf gegen das Coronavirus und den vorsichtigen Weg aus dem Lockdown.

So sollen Öffnungsschritte aus dem Lockdown an individuell angepasste Schutz- und Hygienekonzepte geknüpft sein, zur Einordnung der pandemischen Lage auf lokaler Ebene soll eine Kombination an Indikatoren eingeführt werden und das Impfangebot sollte über priorisierte Gruppen hinaus von Bund und Ländern erweitert werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Öffnungsschritte zu evaluieren und kurzfristig gezielt auf die Infektionsdynamik reagieren zu können.

Die zentrale Empfehlung des Expertenrats Corona ist, die Öffnungsschritte aus dem Lockdown nicht durch zeitliche Vorgaben und eine Abgrenzung nach Branchen, sondern vielmehr an den verfügbaren Schutzkonzepten zu orientieren. Hierfür sei eine Ausweitung der Testkapazitäten, eine technologische Plattform, die unter Einbeziehung der Gesundheitsämter eine umfassende und tagesgleiche Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleiste sowie eine digitale Technologie zur Nachverfolgung von Clusterinfektionsherden erforderlich. Letzteres könne durch eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App erfolgen.

Zur Einordnung der epidemischen Lage auf lokaler Ebene empfiehlt der Expertenrat, mehrere Indikatoren in den Blick zu nehmen, da das Infektionsgeschehen durch die nach wie vor hohe Unsicherheit keine Abbildung durch einen einzelnen Faktor erlaube. Insbesondere müssten neben der 7-Tages-Inzidenz auch der Anteil intensivmedizinisch behandelter Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der betreibbaren Bettenkapazitäten oder die wöchentlich hospitalisierten Fälle unter den über 60-Jährigen in den Blick genommen werden.

Bund und Länder fordert das zwölfköpfige Gremium auf, das Impfangebot über die priorisierten Gruppen hinaus rasch zu erweitern.

Zu dem zwölfköpfigen Gremium gehören:

  • Dr. Dr. Udo Di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und früherer langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht
  • Stephan Grünewald, Diplom-Psychologe und Gründer des Markt- und Medienforschungsinstituts „rheingold“
  • Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe, emeritierter Philosophie-Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln
  • Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln
  • Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach
  • Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Maschinenbauer Trumpf
  • Dr. Armin Nassehi, Professor für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG
  • Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung
  • Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
  • Dr. Christiane Woopen, Humanmedizinerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona.

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Schutzimpfungen für Vorerkrankte und Kontaktpersonen der Priogruppe 2 – Ministerin: „Es bleibt kein Impfstoff liegen!“

Region/Mainz, 02.03.2021 – Rheinland-Pfalz ermöglicht weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 2 eine Corona-Schutzimpfung. Vom 6. März an können sich vorerkrankte Menschen dieser Priorisierungsgruppe sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren über das Online-Impfportal für Termine registrieren. „Ich freue mich sehr, dass wir nun so zeitnah auch diesen Personengruppen einen Impfschutz anbieten können“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Vorstellung der aktuellen Impfzahlen. „Dies ist nach der Öffnung der Schutzimpfungen für bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 wie Lehrer, Erzieher und Polizisten der nächste große Schritt, die Impfungen weiterhin schnell und verlässlich anzubieten.“

Zu den Erkrankungen mit Priorisierungsfolge zählen beispielsweise Demenz, spezielle Formen der Diabetes, Leberzirrhose sowie andere Leber- oder Nierenerkrankungen. Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen gemäß den Vorgaben der Impfverordnung des Bundes eine ärztliche Bescheinigung. Für Kontaktpersonen hingegen stellt das Land einen Vordruck zur Verfügung. Dieser ist dann von der Kontaktperson und der gepflegten oder schwangeren Person zu unterschreiben. Gegebenenfalls muss dies durch Dokumente wie beispielsweise einer Kopie des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung ergänzt werden.

Insgesamt bleibt Rheinland-Pfalz mit seinen Impfungen in der Spitzengruppe der Bundesländer. Stand 1. März wurden 359.102 Impfungen verabreicht, davon 218.951 Erst- und 140.151 Zweitimpfungen. Damit haben mehr als 5 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zumindest die Erstimpfung erhalten. In der Gruppe der mit Erst- und Zweitdosis bereits vollständig geimpften Menschen ist Rheinland-Pfalz mit einer Quote von 3,4 Prozent weiterhin bundesweit führend.

Seit vergangenem Wochenende können sich im Land auch bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 für ihre Corona-Schutzimpfungen registrieren lassen. Davon haben bisher alleine in der Gruppe der priorisierten Lehrer, Erzieher und Beschäftigten in Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagespflege mehr als 44.000 Menschen Gebrauch gemacht. Von ihnen haben bereits 20.000 einen Termin bis zum 13. März erhalten. Die ersten Impfungen haben schon gestern stattgefunden. Auch aufgrund dieser neuen Impfgruppen gelinge es Rheinland-Pfalz sehr gut, den zugelieferten Impfstoff auch von AstraZeneca schnell und verlässlich zu verimpfen, so die Ministerin. „Wir haben in Rheinland-Pfalz keinen ungenutzten Überschuss an AstraZeneca. Jede Dosis des bisher gelieferten Impfstoffs ist mit einer konkreten Planung für die kommenden beiden Wochen belegt“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Ministerin wiederholte in diesem Kontext ihre Terminzusage an die Gruppe der über 70-Jährigen im Land. „Unsere Planung sieht vor, dass diese Gruppe ab Mitte März die Möglichkeit zu einer Terminregistrierung erhält. Dabei ist weiterhin die gelieferte Menge des Biontech-Impfstoffs der limitierende Faktor“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wenn die Ständige Impfkommission allerdings entscheidet, AstraZeneca auch für Menschen über 65 freizugeben, kann auch schon früher und schneller geimpft werden.“ Sollte eine solche Zulassung erfolgen, werden alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer von 70 bis 79 unverzüglich per Brief über die Registrierungsmöglichkeit informiert.

Im Anschluss gab Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm einen Ausblick auf die Impfungen in dieser und der kommenden Woche. „Unsere Planungen sehen vor, dass wir alleine diese Woche mehr als 65.500 Erstimpfungen durchführen können. In der kommenden Woche wollen wir diese Zahl dann sogar auf mehr als 70.000 steigern.“ So sich die gelieferte Impfstoffmenge in den kommenden Wochen erhöhe, steige auch die Zahl der Impfungen im Land parallel an.

Hintergrund:

Gelistet sind in der Priogruppe 2 Personen mit folgenden Vorerkrankungen:

  • Demenz
  • psychiatrische Erkrankung
  • Organtransplantation
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder

Behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt

  • interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder andere, ähnlich schwer chronische Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5%)
  • Adipositas (Body-Mass-Index über 40)
  • Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankung
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes

oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

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Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungs-Gruppe 2 vor

Region/Düsseldorf, 01.03.2021 – Minister Laumann: Weiterer Meilenstein im Kampf gegen Corona. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute Montag, 01. März 2021, den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

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Innenminister Lewentz: Mehr als 900 Verstöße bei Corona-Kontrolltag am gestrigen Sonntag in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 01.03.2021 – Im Rahmen des landesweiten Kontrolltages wurden am Sonntag in Zusammenarbeit mit den kommunalen Ordnungsbehörden und mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik umfangreiche Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt wurden 1830 Personenkontrollen durchgeführt und 909 Verstöße nach der Corona- Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) bzw. gegen regional gültige Allgemeinverfügungen festgestellt. Die Mehrheit der Verstöße ergibt sich zum einen im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (278), zum anderen durch unerlaubte Personenansammlungen im öffentlichen Raum (294). In 203 Fällen wurde der Mindestabstand nicht eingehalten, in 119 Fällen wurden Verstöße gegen das Verbot von Alkoholkonsum beziehungsweise Alkoholverkaufsbeschränkungen geahndet.

„Die Bilanz zeigt, dass die Kontrolltage ein sinnvoller und notwendiger Ansatz sind, um die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung durchzusetzen“, so Innenminister Roger Lewentz. Der Schwerpunkt der Maßnahmen, bei denen landesweit neben den Einsatzkräften der Präsidien mehr als 100 zusätzliche Kräfte der Bereitschaftspolizei im Einsatz waren, lag auf der Überwachung der allgemeinen Corona-Regeln, allerdings auch regionaler Vorschriften, wie zum Beispiel der nächtlichen Ausgangsbeschränkung im Kreis Germersheim. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen lag auf der Überwachung beliebter Ausflugsziele.
Witterungsbedingt herrschte dort, insbesondere in Parkanlagen, entlang des Rheinufers und auf Waldparkplätzen sowie auf Wanderwegen, ein erhöhtes Personenaufkommen.

Am Stausee Biersdorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) konnte eine große Anzahl an Besuchern festgestellt werden. Aufgrund des dort geöffneten Kiosks verweilten die Personen auf den Stufenterrassen am See. Das Einhalten des Mindestabstandes konnte nicht mehr gewährleistet werden, sodass die Kreisverwaltung Bitburg die Sperrung der Stufenterrassen anordnete.

In Weisenheim am Berg (Landkreis Bad Dürkheim) konnten mehr als 100 Personen auf dem Parkplatz eines Weinguts festgestellt werden, welche dort gekauften Wein konsumierten. Alle Personen zeigten sich vollkommen uneinsichtig und zweifelten die polizeilichen Maßnahmen an.
Mehrheitlich hielten sich die Bürgerinnen und Bürger an die bestehenden Vorgaben der 15. CoBeLVO und zeigten Verständnis für die Kontrollmaßnahmen. Ungeachtet dessen wurde jedoch in Bürgergesprächen festgestellt, dass im Vergleich zum letzten Kontrolltag die Akzeptanz abgenommen hat.

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Registrierungen Berufsgruppen für Impfungen in RLP laufen erfolgreich – Impfungen starten kommende Woche

Region/Mainz, 28.02.2021 – Die Registrierungen für Berufsgruppen der Prioritätsgruppe 2 für eine Corona-Schutzimpfung sind erfolgreich gestartet. Seit dem Wochenende können sich beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte an Grund- und Förderschulen, Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten für eine Impfung registrieren. Damit können sich neben der Priogruppe 1 auch Teile der Priogruppe 2 registrieren und impfen lassen.

Seit der Öffnung des Registrierungsportals für die genannten Berufsgruppen haben sich innerhalb eines Tages 42.370 Personen online und telefonisch registriert. Davon arbeiteten 32.390 Menschen in Kitas, Grund- oder Förderschulen.

Für diese Registrierungen konnten bereits 32.441 Impftermine in den Impfzentren vergeben werden. Die Impfungen finden im Zeitraum vom 1. bis 14. März statt.

„Ich freue mich, dass auch die neuen Gruppen, die aufgrund ihres Berufes die Möglichkeit haben, sich priorisiert impfen zu lassen, das Angebot bislang sehr gut annehmen. Das deutet auf eine hohe Impfbereitschaft hin“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Insgesamt wurden bislang bereits 205.332 Erst- und 139.495 Zweitimpfungen durchgeführt. „Mehr als fünf Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz hat bereits zumindest die Erstimpfung erhalten. Wir kommen gut voran auf unserem Weg, möglichst viele Menschen möglichst schnell zu impfen. Der Impfschutz in unserem Land wächst stetig. Sobald wir mehr Impfstoff zur Verfügung haben, werden wir auch weiteren Gruppen ein Impfangebot machen können“, so die Ministerin.

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Corona-SMS der Bundesregierung für Einreisende ab 1. März 2021

Region/Berlin, 27.02.2021 – Einreisende erhalten ab Montag, dem 1. März, eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz einbucht. Damit werden sie über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen.

Diese Corona-SMS ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Der Versand der Corona-SMS wird durch die Mobilfunknetzbetreiber umgesetzt.

Ab dem 1. März (Null Uhr) erhalten Einreisende diesen Text:

„Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Quarantäne- und Testpflicht) sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht). Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten u. a. des BMG, des RKI und der Bundesregierung abrufbar.

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus

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16. Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Rheinland-Pfalz beschlossen

Region/Mainz, 27.02.2021 – Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit vorsichtige Öffnungen auf den Weg gebracht. Wie bereits angekündigt gelten ab dem 1. März folgende neue Regelungen:

  • Termin-Shopping / Click & Collect Regelungen: Gewerbliche Einrichtungen dürfen für vereinbarte Einzeltermine öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Termine freizuhalten.
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen dürfen öffnen. Gleiches gilt für Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.
  • Friseure dürfen öffnen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Kunden und Maskenpflicht. Der Zutritt muss durch Terminvereinbarung gesteuert werden.
  • Die Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch hier gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befinden dürfen, ist vorab von der zuständigen Behörde zu genehmigen.
  • In Präsenzform zulässig sind Angebote von Fahrschulen und Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation sowie des Gefahrguts.
  • Ebenfalls zulässig sind Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrlehrer oder deren Auditierung.
  • In Präsenzform ist zulässig der außerschulische Musikunterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson sowie einer Musikschülerin oder eines Musikschülers. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten mit einem erhöhten Aerosolausstoß wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente.

Ebenfalls regelt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, dass Landkreise und kreisfreie Städte unverzüglich Allgemeinverfügungen erlassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Gebietskörperschaft an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet.

Die Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt bis zum 14. März 2021. Die Verkündung erfolgte gestern auf der Internetseite corona.rlp.de.