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Keine “ Blauen Briefe “ in NRW

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Wir sichern auch 2021 die Abschlüsse und Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler. Der Landtag hat das Zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit dem eine Vielzahl von Regelungen für die schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und Abschlüsse unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Zweiten Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler nun rechtlich verankert.

Diese Pandemie hat uns alle mit einigen Unsicherheiten konfrontiert, auch und gerade im Bereich Schule. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt und weitreichende Anpassungen beschlossen, um unseren Schülerinnen und Schülern in diesen herausfordernden Zeiten für ihre schulischen Laufbahnen ein höchstmögliches Maß an Verlässlichkeit zu bieten. Es gilt die Zusage der Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern faire Prüfungen, anerkannte Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den letzten rechtlichen Baustein.“

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.
  • Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
  • Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen auszugleichen, soll dieses Jahr gelten: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.
  • Die zentralen schriftlichen Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht statt. Die Schulen können die für die zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird – nutzen.
  • Die Sprachstandsfeststellungen finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder statt.
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Luca-App hilft dem Gesundheitsamt in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Saftig und Oberbürgermeister Langner hoffen auf rege Nutzung. Mit der Luca-App soll ein Stück Normalität in der Corona-Pandemie ins Alltagsleben im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz zurückkehren. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist eines von insgesamt sechs Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz, die in einem Modellversuch die Luca-App zur digitalen und verschlüsselten Kontaktregistrierung und –nachverfolgung nutzen.

Landrat Dr. Alexander Saftig und der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner wissen nur allzu gut, dass sich die Menschen in Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz nach Freiheiten, Begegnungen, Veranstaltungen und Zusammenkünften sehnen. „Die Luca-App trägt mit ihrem Konzept dazu bei, dass uns genau das gelingen kann, wenn es zu Lockerungen kommt“, sagt David Langner. „Alles ist komplett freiwillig, aber je mehr Menschen und Betriebe sich an der Nutzung von Luca beteiligen, desto besser funktioniert die Idee hinter der App“, betont Landrat Saftig.

Die Luca-App kann sowohl bei privaten Treffen als auch in Geschäften und Gastronomiebetrieben sowie bei Veranstaltungen genutzt werden. Insbesondere für Kunden und Unternehmer reduziert die einfache, digitale Art der Kontaktverfolgung den Aufwand der manuellen Kontaktnachverfolgung und erleichtert damit die Arbeit des Gesundheitsamtes erheblich. Ganz konkret ersetzt die Luca-App die bisherige Zettelwirtschaft mit häufig schlecht lesbaren handschriftlichen Einträgen durch einfaches digitales Einchecken. „Die bislang handschriftlich geführten Kontaktlisten, bei denen man die eigenen Daten im Gegensatz zu Luca sogar unverschlüsselt preisgibt, sind aber selbstverständlich auch weiterhin erlaubt. Wer die Luca-App also nicht nutzen möchte, muss es nicht. Doch jede Nutzung hilft dem Gesundheitsamt und trägt dazu bei, Infektionsketten schneller zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Luca macht den Unterschied

Doch warum ausgerechnet Luca und keine andere App, wie etwa die Corona-Warn-App? Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme angesehen und sich am Ende zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer für Luca entschieden. Ziel ist, eine bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Auf den ersten Blick scheinen die Corona-Warn-App mit ihrer neuen Eincheck-Funktion und die Luca-App zwar ganz ähnlich zu funktionieren, im Detail gibt es aber deutliche Unterschiede. Denn während bei der Corona-Warn-App keine konkreten Personendaten hinterlegt werden und lediglich eine anonymisierte Warnung an die App-Nutzer erfolgt, werden bei der Luca-App sehr wohl kurzzeitig persönliche Daten gespeichert, auf die das Gesundheitsamt im Ernstfall zugreifen kann. Letzteres ist für die Kontaktnachverfolgung entscheidend. „Wir alle lernen in dieser Pandemie täglich neu dazu und sollte es künftig auch möglich sein, dass unser Gesundheitsamt über die neu eingeführte Software Sormas Daten anderer Kontaktverfolgungs-Apps verarbeiten kann, werden wir uns bemühen, auch dies anzubieten. Aktuell aber ist Luca die App der Stunde“, sagt der Landrat.

Luca ermöglicht also nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten ans Gesundheitsamt und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App. Die angegebenen Kontaktdaten können dabei nur von den Gesundheitsämtern eingesehen werden. Weder die Betreiber von Luca noch die Veranstalter können die Kontaktdaten lesen. Ein weiterer Vorteil von Luca: Bürger, die über kein Smartphone verfügen oder die App nicht auf ihrem Gerät nutzen möchten, haben dennoch die Chance von dem attraktiven System zu profitieren und zwar über die Nutzung eines kostengünstigen Luca-Schlüsselanhängers. Mit dem analogen Gegenstück zur App können Nutzer auch ohne Smartphone in Standorten einchecken. Schon bald soll der Schlüsselanhänger im Luca-eigenen Webshop bestellt werden können. Parallel dazu ist der Landkreis Mayen-Koblenz bemüht, eine beträchtliche Anzahl solcher Anhänger zu besorgen, um interessierte Bürger in Mayen-Koblenz und Koblenz unkompliziert mit dem Produkt versorgen zu können. Die Lieferzeit für die Schlüsselanhänger beträgt derzeit allerdings gut vier bis sechs Wochen.

App bietet Nutzern viele Vorteile

Die digitale Lösung der Luca-App bietet Betrieben und Veranstaltern sowie Kunden und Besuchern zahlreiche Vorteile. Und so funktionierts: Nachdem die kostenlose Luca-App auf dem Smartphone des Nutzers installiert wurde, müssen einmalig persönliche Angaben wie Name, Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse darin hinterlegt werden. Die App generiert anschließend sich ständig ändernde und verschlüsselte QR-Codes für den Nutzer. Besucht der Nutzer beispielsweise einen Einzelhandelsbetrieb oder, sobald wieder möglich, ein Restaurant, scannt der jeweilige Unternehmer den verschlüsselten QR-Code des Gastes mithilfe eines Tablets, Smartphones oder QR-Code-Lesegerätes. Der Datensatz wird zweifachverschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert und spätestens nach 30 Tagen wieder gelöscht. Für den Betrieb selbst bleibt der Kunde anonym, da der Betrieb die gescannten Daten seiner Kunden nicht auslesen kann.

Wird ein Besucher später positiv auf das Coronavirus getestet, kann er dies melden, indem er die in der App gespeicherte Historie seiner Kontakte an das Gesundheitsamt übermittelt. Zur Kontaktnachverfolgung informiert das Gesundheitsamt schließlich den jeweiligen Betrieb, indem sich der Besucher aufgehalten hat und bittet um Freigabe des relevanten Zeitfensters eines Check-Ins. Nach erfolgter Freigabe kann nur das Gesundheitsamt die übermittelten QR-Codes weiterer Besucher entschlüsseln und gezielt Kontaktpersonen informieren.

Die Anleitung für Privatpersonen und Betriebe sowie viele weitere nützliche Informationen gibt es unter www.luca-app.de

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Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann stellt weiteren Impffahrplan vor

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen für die kommenden Wochen vorgestellt. Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, werden viele weitere Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können. Damit ermöglicht Nordrhein-Westfalen nun regelhaft auch die Impfung einer großen Personengruppe der Priorität 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

Minister Laumann erklärt: „Fast jeder Dritte hat in Nordrhein-Westfalen bereits eine Erstimpfung erhalten. Die Impfkampagne läuft inzwischen auf Hochtouren. Bis im Juni die Priorisierung voraussichtlich aufgehoben wird, wollen wir in Nordrhein-Westfalen noch einmal ordentlich Strecke machen und so viele Menschen der Priorität 1, 2 und 3 wie möglich geimpft haben. Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom MAGS bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Dazu erklärt Gesundheitsminister Laumann: „Zwei Personengruppen liegen mir besonders am Herzen: Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen. Sie erhalten jetzt ein Impfangebot, damit sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben müssen. Schwer erkrankte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können selbst noch nicht geimpft werden. Umso wichtiger ist es mir, dass wir in Nordrhein-Westfalen diesen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit, dadurch einen besonderen Schutz geben, dass wir ihren Eltern nun ein Impfangebot machen.“

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

In Kürze werden zudem durch zunächst 100.000 zusätzliche Impfdosen auch aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. Neben der Impfung von obdachlosen Personen sollen Menschen in benachteiligten Stadtteilen mit beengten Wohnverhältnissen dadurch schnell und unbürokratisch geschützt werden. Nach dem Start in Köln soll basierend auf diesen Erfahrungen das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen fixiert und forciert werden.

Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet.

Minister Laumann weist zudem darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs von zwölf auf neun Wochen zu verkürzen, um die Akzeptanz dieses Impfstoffs weiter zu erhöhen: „Gerade vor den Ferien stellen sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frage, ob sie noch vor dem Urlaub vollständig geimpft werden können. Dafür spricht einiges, wenn der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung bei AstraZeneca nicht doppelt so lang ist wie bei einer mRNA-Impfung.“

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Giftiger Riesenbärenklau – Staude frühzeitig bekämpfen

Ahrweiler – Die Kreisverwaltung Ahrweiler rät: Kinder fernhalten und Pflanzen ausgraben. Die giftige Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, wird sich auch in diesem Sommer vor allem an Bach- und Flussufern, an Rändern von Wegen und Feldern sowie in Hausgärten ausbreiten. Für die Bekämpfung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Pflanze ist giftig und gefährlich, weil Hautkontakt zu allergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Verbrennungen führen kann. Auch Beeinträchtigungen der Atemwege sind möglich. Insbesondere Kinder sind gefährdet, weil sie durch die auffällige Erscheinung der Pflanze und deren röhrenartigen Stiele zum Spielen verleitet werden. Pflanzen, die an Standorten wachsen, an denen sich Kinder aufhalten, sollten in jedem Fall entfernt werden. Wichtig ist, bei allen Arbeiten am Riesenbärenklau Schutzkleidung, wie Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel, zu tragen.

Wirksamstes Bekämpfungsmittel ist das Ausgraben des Wurzelstocks durch Abstechen der Wurzel in etwa 15 Zentimeter Bodentiefe. Das Ausgraben ist vor allem bei kleineren Beständen die sicherste Methode und kann auch während der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Wiederholtes Mähen führt nicht zum Absterben der Pflanzen. Je kleiner die Pflanzen sind, desto einfacher lassen sie sich ausgraben und desto geringer ist die Gefahr des Hautkontaktes. Um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen, sind das Beobachten und das Ausgraben der Pflanzen auf den betroffenen Flächen über mehrere Jahre notwendig.

Hat die Pflanze bereits Samenstände ausgebildet, sollten diese abgeschnitten werden, ohne dass der Samen auf den Boden fällt und neu austreibt. Die Pflanzenteile sollten anschließend verbrannt werden. Auf keinen Fall dürfen die Samenstände auf der Fläche kompostiert, auf den Kompost / in die Biotonne geworfen oder auf der Fläche liegen gelassen werden. Auch eine Abgabe bei den Astsammelplätzen der Gemeinden ist nicht zulässig. Bei größeren Mengen gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler Entsorgungsinfos (gebührenfreie Rufnummer 08000 / 858-858, E-Mail info@awb-ahrweiler.de).

Entlang der Ahr bekämpfen die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die giftigen Pflanzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Diese Maßnahmen entbinden jedoch nicht die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht selbst zu handeln.

Die Herkulesstaude ist keine einheimische Pflanze, sondern ein sogenannter Neophyt. Die bis zu 3,5 Meter hohe Pflanze kommt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde vor 100 Jahren in Europa eingeführt. Ihre zunehmende Verbreitung verursacht nicht nur ökologische Probleme, sie stellt auch ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar.

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Kommunaler IT-Dienstleister eröffnet Zweigstelle in Kaisersesch

Kaisersesch – „Wir freuen uns, dass wir die KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH, als landesweit tätiges IT-Unternehmen für kommunale IT-Verfahren als Mieter im ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße gewinnen konnten“, so begrüßte Bürgermeister Albert Jung von der Verbandsgemeinde Kaisersesch Vertreter der Geschäftsführung und erste Mitarbeiter*innen des Unternehmens am neuen Standort.

Als Tochterunternehmen der kommunalen Spitzenverbände unterstützt und berät die KommWis GmbH die Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten bilden die Betreuung der landeseinheitlichen IT-Verfahren für alle Meldebehörden, Wahlämter und Standesämter, die Betreuung des KFZ-Zulassungswesens, die Betreuung des Kommunalnetzes Rheinland-Pfalz sowie die Entwicklung und Einführung neuer Dienste im Umfeld der digitalen Verwaltung und des eGovernments.

„Mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell und der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch haben wir in den letzten Jahren besonders innovative Partner gefunden, die uns als Pioniere und Referenzkommunen bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse nachhaltig unterstützen. Zudem ist der Standort Kaisersesch, direkt an der Autobahn zwischen den beiden Oberzentren Koblenz und Trier gelegen, für uns von besonderer Bedeutung, weil wir uns hier gut ausgebildete IT-Spezialisten erhoffen, die den regionalen Bezug bewahren und den ländlichen Raum stärken wollen. Dank der digitalen Möglichkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Teamkolleg*innen am Hauptstandort Mainz uneingeschränkt möglich“, so der Geschäftsführer des Unternehmens Herbert Benz.

Seit dem 01.01.2021 übernimmt die KommWis GmbH die Aufgabe des kommunalen Projektbüros zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Rheinland-Pfalz. Der Leiter des Projektbüros Jan Druwe bemerkte: „In Kaisersesch wollen wir den Schwerpunkt Prozess-Design etablieren und dort vorrangig sogenannte OZG-Designer einsetzen.“ Diese Mitarbeiter*innen erarbeiten und entwickeln mit den Verwaltungen Onlineprozesse. Das OZG verpflichtet alle Behörden, bis Ende 2022 die Abwicklung von 575 Verwaltungsleistungen in elektronischer Form über das Internet zu ermöglichen.

Landrat Manfred Schnur stellte fest: „Durch den neuen Standort und die Nähe zu unserem kommunalen Digitalisierungspartner KommWis erhoffen wir uns Synergien für eine verbesserte und beschleunigte Verwaltungsmodernisierung in unserem Landkreis und als Modell für andere Kommunen in Rheinland-Pfalz.“

Bereits seit 2016 bieten die öffentlichen Verwaltungen des Landkreises Cochem-Zell und die vier Verbandsgemeinden (Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen) ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen über das Bürgerportal Cochem-Zell an. Damit können viele Behördengänge im Landkreis online erledigt werden. Diese finden Sie unter www.cochem-zell-online.de

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Dank Ökoprofit fit für die Zukunft – Finzelberg spart Energie und mindert Emissionen

Region/Mayen-Koblenz – Offizieller Ökoprofit-Betrieb – diese Auszeichnung hat die Finzelberg GmbH & Co. KG im vergangenen Jahr erhalten. Ökoprofit steht für Ökologisches Projekt für Integrierte Umwelttechnik und unterstützt Unternehmen dabei, Betriebskosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Bei dem seit 146 Jahren in Andernach angesiedelten Wirkstoffhersteller für pflanzliche Arzneimittel wird in vielen Bereichen großer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt: So sind CO2-Reduktion, Abfallvermeidung und Mitarbeitermotivation ebenso präsente Themen wie eine faire und nachhaltige Gewinnung der Rohstoffe zur Herstellung von Pflanzenextrakten für die Gesundheitsindustrie.

Träger des Projektes Ökoprofit sind die drei Landkreise Mayen-Koblenz, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie die Stadt Koblenz. Ökoprofit hilft beim Einstieg in ein Umwelt- und Energiemanagement. Teilnehmende Betriebe durchlaufen in der Einsteigerrunde acht themenbezogene Workshops und vier Vorort-Termine sowie eine Kommissionsprüfung zum Projektende. Verbrauchswerte werden erfasst und analysiert. Hierauf aufbauend werden im Unternehmen konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. So wird das Unternehmen dabei unterstützt, dauerhaft Einsparungen in den Bereichen Energie, Wasser und Abfall zu erzielen und damit gleichzeitig einen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Finzelberg nimmt nach erfolgreich abgeschlossener Einsteigerrunde nun auch am Ökoprofit-Klub teil, um weiterhin über aktuelle Entwicklungen im Umweltschutz informiert zu sein. „Wir sind der Überzeugung, dass ganzheitliches, nachhaltiges Denken und Handeln ein Teil unseres unternehmerischen Selbstverständnisses sind und dass wir nur so ein langfristiges, wertschöpfendes Wachstum gewährleisten können. Mit dem Ziel der CO2-Neutralität und der Teilnahme an Ökoprofit möchten wir unser Unternehmen auch weiterhin zukunftsfähig halten“, sagt Dietmar Kaiser, Betriebsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens, das bis spätestens 2030 eine komplette CO2-Neutralität erreichen möchte.

Auf diesem Weg wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt: Der gesamte Strombedarf wird durch Ökostrom gedeckt. Ein Teil davon kommt aus einer ersten Photovoltaik (PV)-Anlage. Weitere PV-Anlagen sollen an den Standorten in Andernach und Sinzig noch in diesem Jahr den Betrieb aufnehmen. Mit der Inbetriebnahme einer neuartigen Dampfturbine, die bereits erzeugten Dampf nutzt, können am Standort Andernach jährlich mehr als 160 Tonnen CO2 eingespart werden. Auch der Austausch der Verdampfer-Anlage im Extraktionsbereich spart durch die deutlich effizienteren Geräte jährlich mehr als 500 Tonnen CO2.

Bei der Gewinnung der pflanzlichen Extrakte fallen große Mengen an Pflanzenresten an. Einen großen Beitrag in Sachen Energie, Emissionen und Abfall leistet dabei die sogenannte Pyrolyse-Anlage. In dieser werden unter sauerstoffarmen Bedingungen und bei relativ niedrigen Temperaturen die große Mengen an Pflanzenresten verkohlt. Einerseits kann die bei diesem Prozess entstehende Wärme genutzt werden. Auf der anderen Seite entzieht die entstandene Pflanzenkohle der Atmosphäre dauerhaft das CO2 des eingesetzten Rohstoffes und kann danach als natürlicher Bodenverbesserer oder Zusatz in der Futtermittelindustrie eingesetzt werden.

Auch im Bereich Abfall und Recycling geht das Unternehmen neue Wege: Der Umstieg von Einwegprodukten auf Mehrwegverpackungen und Edelstahlcontainer vermeidet jährlich rund 10 Tonnen Verpackungsmüll. Neben den großen Maßnahmen spielen aber auch kleinere Projekte und die Sensibilisierung der Mitarbeiter bei Finzelberg eine wichtige Rolle. So nehmen Auszubildende des Unternehmens am Projekt „Energie-Scouts“ teil. „Die Energieschulung hat einen langanhaltenden Effekt und prägt die Auszubildenden sehr. Sie achten auch in den Folgejahren weiterhin auf mögliche Energieverschwendung und sind befähigt Maßnahmen zum effizienten Umgang mit Energie zu entwerfen. Diese Fähigkeit kommt somit letztendlich nicht nur ihnen selbst als Privatperson, sondern dem gesamten Unternehmen zugute“, erklärt Energiemanager Wadim Pfaff. Auch bei den eigenen Produkten legt Finzelberg großen Wert auf Nachhaltigkeit. Als Mitglied der Unternehmensgruppe nature network gibt es eine vollständige Transparenz der Lieferketten, da Lieferanten ebenfalls Teil des Netzwerks. Dies ermöglicht die Nachverfolgung von den Rohstoffen bis zum fertigen Produkt und garantiert die Nachhaltigkeit.

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Die Zeiger stehen auf Zukunft

Düren – Die Kreise Düren und Rhein-Erft stärken ihre Zusammenarbeit. Der Ausstieg aus der Braunkohle ist beschlossene Sache. Das erste Kraftwerk, das im Rahmen des Kohleausstiegs vom Netz gehen soll, befindet sich im Herzen des Rheinischen Braunkohlereviers, in Bergheim-Niederaußem. In den kommenden Jahren steht insbesondere die Region um die Tagebaue Garzweiler, Inden sowie Hambach vor der großen Herausforderung, die Folgen des Kohleausstiegs abzufedern und die Chancen des Strukturwandels für sich zu nutzen.

Für die Landräte Wolfgang Spelthahn und Frank Rock ist eine gute kommunale und überregionale Zusammenarbeit die Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung des Rheinischen Reviers. Die Landräte des Kreises Düren und des Rhein-Erft-Kreises trafen sich daher zu einem intensiven Austausch über die künftige Kooperation und die gemeinsamen Ziele der regionalen Entwicklung.

In den beiden Kreisen leben insgesamt etwa 740.000 Menschen, also rund ein Drittel der Bevölkerung des Rheinischen Reviers. Die Kreise Düren und Rhein-Erft sind geografische Nachbarn und in der Gesamtfläche von vergleichbarer Größe. Die im Hinblick auf den Braunkohleausstieg wohl gewichtigste Gemeinsamkeit besteht in ihrer direkten Nähe zu den Tagebauen Hambach und Inden. Dabei reicht der Tagebau Hambach, mit einer Betriebsfläche von 4.563 ha, weit in die Kreisgebiete hinein. Der Tagebau Inden, mit einer Betriebsfläche von 1.650 ha, befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Hambacher Tagebau, auf dem Gebiet des Kreises Düren.

Nicht erst mit dem Ende der Braunkohleverstromung im Jahr 2038, sondern bereits in den kommenden Jahren wird und soll sich hier vieles verändern.

Mit dem Forschungszentrum und dem Brainergy-Park in Jülich hat der Kreis Düren bereits wichtige Bildungsstrukturen geschaffen. „Das Gelingen des Strukturwandels wird davon abhängen, dass wir überregionale Innovationsprozesse anstoßen und begleiten“, sagte Wolfgang Spelthahn, Landrat des Kreises Düren. „Dank nennenswerter Erfolge aus der jüngsten Vergangenheit stehen die Zeiger in beiden Kreises bereits heute auf Zukunft“, betonte Frank Rock, Landrat des Rhein-Erft-Kreises. So seien zum Beispiel Projekte wie das Blockchain-Reallabor vom Frauenhofer-Institut in Hürth, das Quirinus Projekt von SME in Elsdorf oder der Foodcampus Elsdorf realisiert oder ein finaler Förderzugang gefunden worden.

Einen wichtigen Entwicklungsprozess sehen die beiden Landräte dabei auch im Landschafts- und Naturschutz. Die im März durch die NRW-Landesregierung beschlossene Leitentscheidung sieht den Erhalt des Hambacher Forstes und der umliegenden Waldflächen vor. „Nach den langen Auseinandersetzungen ist das eine gute Nachricht“, befinden die beiden Landräte.

„Gerade in weitgehend ländlich geprägten Kreisen wie den unseren hängt die Innovations-geschwindigkeit maßgeblich von der Entwicklung neuer Mobilitätsstrategien ab“, sagt Landrat Rock. „Wir wünschen uns für die Zukunft, dass im Rheinischen Revier ein Transformationsprozess stattfindet, der nicht nur einzelne Projekte in leere Landschaften stellt, sondern die Erreichbarkeit dieser Punkte berücksichtigt. Insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität neu entstehender Arbeitsplätze bedarf es einer stärkeren Vernetzung der gesamten Region.“

Doch nicht nur die Verkehrsinfrastruktur soll sich in den nächsten Jahren weiter verbessern. Auch digital soll die Region enger vernetzt werden. Zudem soll auch die Nutzung und Zurverfügungstellung von Stoffen gesichert werden, die erst in einigen Jahren tatsächlich genutzt werden. „Wir müssen heute schon an morgen denken und beispielsweise die Forschung mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen voranbringen. Hierzu haben entsprechende Projekte angestoßen, zum Beispiel die Produktion von grünem Wasserstoff“, erläutert Landrat Spelthahn weiter.

Als einen zentralen Pfeiler des Strukturwandels sehen die beiden Landräte die Bildung. Die Studie „Wissen und Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative BioökonomieREVIER Rheinland, beauftragt vom Forschungszentrum Jülich und durchgeführt vom Institut für Arbeit und Technologie Gelsenkirchen, unterstreicht die hohe Bedeutung der Thematik. Hierzu gehört auch das bereits im Kommissionsbericht als Leuchtturm benannte Projekt „TH Campus Rhein-Erft“, in welchem die Fachkräfte für den anstehenden Transformationsprozess im gesamten Rheinischen Revier und darüber hinaus ausgebildet werden sollen.

Wichtige Weichen für den Weg in den Strukturwandel sind gestellt und eine Fülle von Optionen bieten sich an. Dass diese für die beiden Kreise Düren und Rhein-Erft nutzbar werden, hängt unmittelbar auch an den nächsten Entscheidungen von Bundes- und Landesregierung. Fest steht für die beiden Landräte Spelthahn und Rock dabei, dass die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den vielen Akuteren auch in den nächsten Jahren vertrauensvoll fortgesetzt und intensiviert werden soll.

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Europawoche 2021 startet unter dem Motto „#EUnited – gemeinsame Vision für die Zukunft“

Region/Düsseldorf – Unter dem Motto „#EUnited – gemeinsame Vision für die Zukunft“ startet an diesem Samstag (1. Mai) die Europawoche 2021 in Nordrhein-Westfalen. Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner würdigt zu diesem Anlass den Ursprung der Europäischen Union. 85 Projekte wurden im Rahmen des Wettbewerbs „Europawoche 2021“ prämiert und finden vom 1. bis zum 9. Mai 2021 zu den Themen Europa solidarischer machen, Europa digitaler machen, Europa grüner machen statt.

Minister Holthoff-Pförtner: „Das Engagement und die Kreativität der Projektträgerinnen und Projektträger hat mich beeindruckt. So stärken wir mit der Europawoche den europäischen Gedanken. Ich freue mich über die rege Beteiligung, die kritischen Diskussionen und neue Ideen für Europa.“

Eine Übersicht aller prämierten Projekte mit Veranstaltungsorten und weitergehenden Informationen finden Sie auf einer interaktiven Karte unter https://mbei.nrw/europawoche-2021.

Zum Auftakt der Europawoche in Nordrhein-Westfalen und der Düsseldorfer Europawoche „Europe in the City“ findet am Sonntag, 2. Mai, der digitale „Poetry.Slam.Europa!“ statt. Das Online-Event ist eine Kooperation des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf/EUROPE DIRECT Düsseldorf, dem zakk Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation Düsseldorf und dem Literaturbüro NRW.

Vier junge Poetry Slammerinnen und Slammer aus Nordrhein-Westfalen erzählen in ihren Werken ihre ganz eigene Geschichte über Europa: zu aktuellen Themen, Gefühlen und Herausforderungen, die sie bewegen. In einem Wettbewerb stellen sie diese dem Publikum vor. Die Zuschauer küren den oder die Gewinner per Online-Abstimmung. Eine Teilnahme an der Zoom-Konferenz ist über diesen Zugangslink möglich: https://us02web.zoom.us/j/82134648466?pwd=Ry8vdGI5ZE5hZm1OMzltOUJ3MDBvUT09

 

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Ministerpräsident Laschet: Wir brauchen eine europäische Antwort für die Zukunftsfragen

Region/Düsseldorf – Austausch mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über die Herausforderungen von Klima und Corona. Ministerpräsident Armin Laschet hat sich am Donnerstag, 29. April 2021, mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, ausgetauscht. Themen des bilateralen Gesprächs, das per Videokonferenz stattgefunden hat, waren die Bekämpfung der Corona-Pandemie in Europa, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, der Stand der Impfstofflieferungen und -produktion sowie der Wiederaufbaufonds der Europäischen Union als ein Mittel zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie. Zudem sprachen beide über den Green Deal als europäische Antwort auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und die Bedeutung der Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie. Dabei ging es auch um Chancen für das Rheinische Revier und das Ruhrgebiet.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Ich danke Ursula von der Leyen für den vertrauensvollen Austausch. Die Bewältigung der Pandemie steht weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der Europäischen Union. Gemeinsames Vorgehen – zum Beispiel bei der Impfstoffbeschaffung – ist wichtig und richtig. Aber wir müssen auch die Lehren aus der Pandemie ziehen und Verbesserungspotentiale nutzen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten erreicht uns jetzt immer mehr Impfstoff, das derzeitige Tempo der Impfkampagne zeigt die Fortschritte deutlich. Nordrhein-Westfalen hat einen weiteren Rekord erzielt: Wir konnten am Mittwoch an einem einzigen Tag rund 230.000 Menschen impfen, das entspricht rund 1,3 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Dieses Tempo wollen wir mit noch mehr Impfstoff weiter beschleunigen, um so schnell wie möglich allen Menschen ein Impfangebot machen zu können und damit die Brücke in den Sommer weiter auszubauen.“

Ministerpräsident Laschet betonte auch die Rolle der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Pandemiebekämpfung: „Die Cross-Border Task Force ist hier ein eindrucksvolles Beispiel gelebter Solidarität. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Grenzregionen zeigt die ganze Stärke des europäischen Gedankens. Die gemeinsamen Anstrengungen gilt es auf Basis einer einheitlichen Datengrundlage auch in Zukunft weiter zu stärken.“

Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Jetzt ist auch ein zügiges Vorgehen beim Wiederaufbaufonds erforderlich. Wir müssen schnellstmöglich die Folgen der Pandemie abmildern und Gesellschaft und Wirtschaft stärken.“

Thema des Gesprächs war auch der Green Deal der Europäischen Kommission. In diesem Zuge wurde auch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz erörtert. Dazu Armin Laschet: „Das Urteil markiert einen historischen Moment: Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Pflicht aller Politik gegenüber den Bürgern von morgen. Dieses Urteil ist ein klarer Auftrag, dass ambitionierter Klimaschutz überall oben auf der Agenda stehen muss. Ambition, Aufbruch und Anstrengung – das muss uns beim Klimaschutz leiten. Dafür gehen wir in Nordrhein-Westfalen beim Kohleausstieg voran, dafür machen wir das Modernisierungsjahrzehnt für Deutschland, dafür wollen wir mehr Europa, dafür brauchen wir ambitionierte Klimaziele weltweit.“

Der Ministerpräsident weiter: „Wir brauchen eine europäische Antwort für die Zukunftsfragen. Das gilt insbesondere für den Klimaschutz. Der Green Deal der Kommission geht daher in die richtige Richtung und bietet viele Chancen für Nordrhein-Westfalen. Für uns ist wichtig, dass diejenigen Regionen gefördert werden, die einen besonderen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten werden. Das gilt insbesondere für das Rheinische Revier, das früher und ambitionierter aus der Braunkohle aussteigt als andere Regionen. Der von der EU-Kommission geplante Just Transition Fund soll diesen Strukturwandel flankieren. Der Green Deal eröffnet auch für das Ruhrgebiet neue Möglichkeiten. Hierzu haben wir mit der Ruhr-Konferenz wegweisende innovative Projekte in den Bereichen Mobilität, Energie und Umwelt entwickelt. Wichtig ist auch, dass die Programme so ausgestaltet sind, dass alternative Energieträger und insbesondere der Wasserstoff gefördert werden.“

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Landrat Wolfgang Spelthahn: „Wir schlagen das nächste Wasserstoff-Kapitel auf“

Düren – Dass der Kreis Düren auf das Zukunftsthema Wasserstoff setzt, ist hinlänglich bekannt. Nun fügt er seiner Wasserstoff-Geschichte ein weiteres Kapitel hinzu. Heute stellte Landrat Wolfgang Spelthahn das Wasserstoff-Kompetenzteam des Kreises Düren vor, einen Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der das Wasserstoff-Thema für den Kreis weiter vorantreiben wird.

„Wir setzen damit ein weiteres Zeichen und zeigen, welche Bedeutung und Priorität das Thema für den Kreis hat“, sagte der Landrat, der das Team leiten wird und seit langem eine konkrete Idee verfolgt, wie der Kreis Düren sich weiter als innovative Wasserstoff-Region entwickeln kann. „Wir setzen dabei auf grünen Wasserstoff“, betont der Landrat, „und wir werden so schnell wie möglich unsere Busse und Züge auf Wassersstoff-Antrieb umstellen.“

Das neue, 9-köpfige Kompetenzteam wird die Aktivitäten und Projekte des Kreises inhaltlich koordinieren, Netzwerkarbeit leisten, Fördermöglichkeiten ausloten und weitere Voraussetzungen zur Entwicklung des Kreises als Wasserstoff-Modellregion schaffen. „Es ist wichtig, weiter ein Bewusstsein für das Thema zu schaffen, damit die Offensive von weiten Teilen der Bevölkerung getragen und unterstützt wird“, unterstrich der Landrat bei der heutigen Präsentation.

An diesem Thema arbeiten auch die beiden neuen Projektmanager Frank Burkard und Marius Richter, die nun zwei, durch das BMWi im Rahmen des Bundesförderprogramms Unternehmen Revier geförderte Stellen beim Kreis Düren bekleiden. Die beiden Fachmänner werden unter anderem eine Wasserstoff-Werkstatt aufbauen, in der rund ums Thema informiert wird, zum Beispiel mit Angeboten für Schulen, Vorträgen oder Ausstellungen.

Der Fokus auf Wasserstoff ist eingebettet in die Strategie des Kreises Düren, bis 2035 klimaneutral zu sein. Darauf wies Landrat Wolfgang Spelthahn heute bei der Vorstellung des Kompetenzteams nochmals hin. Der Kreis Düren verfügt über ein umfangreiches Klimaschutzprogramm und hat in den vergangenen Monaten unter anderem den privaten Kauf von Solardächern mit zwei Millionen Euro gefördert. Diese Unterstützung löste in der Region Investitionen von mehr als 30 Millionen Euro aus.

„Wir freuen uns jetzt sehr auf die Produktion von grünem Wasserstoff am Brainergy-Park in Jülich“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Im Sommer ist Baubeginn für den dann größten Solarpark in NRW, der die umweltfreundliche Energie für die Herstellung des Wasserstoffs liefert. Im Dezember werden die ersten drei mit Wasserstoff angetriebenen Busse in den Kreis Düren geliefert, im Januar die nächsten beiden. Kurz vor der Veröffentlichung steht eine große Studie, die die Bedeutung von Wasserstoff für den Kreis und die Region herausarbeitet. Vor der Fertigstellung ist auch die erste Wasserstoff-Tankstelle im Dürener Gewerbegebiet „Im Großen Tal“ an der Autobahn A 4, vier weitere Tankstellen werden folgen.

„Zudem führen wir Gespräche mit der Industrie“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Wasserstoff sei hervorragend geeignet, die auslaufende Braunkohle mit zu ersetzen. Mit einigen Unternehmen seien schon vielversprechende Gespräche geführt worden. Zudem ist geplant, mit Hilfe von Wasserstoff das kreiseigene Nelly-Pütz-Berufskolleg zu beheizen. „Wir schlagen heute das nächste Wasserstoff-Kapitel im Kreis Düren auf“, betonte der Landrat und fügte hinzu, dass in nächster Zeit viele weitere folgen werden.