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CDU bleibt deutlich stärkste Kraft im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler – Christdemokraten überaus zufrieden mit Kreistagswahl – Die CDU Kreis Ahrweiler ist überaus zufrieden mit den Ergebnissen bei der Kreistagswahl am 9. Juni. „Wir sind mit Abstand stärkste Kraft im Kreistag geblieben und konnten unser Ergebnis im Vergleich zu 2019 sogar um zwei Prozent ausbauen“, freute sich die CDU-Kreisverbandsvorsitzende Petra Schneider MdL gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Kreisvorstand der Christdemokraten. Die CDU erreichte bei der Wahl zum Kreistag 37,5 Prozent der Stimmen und damit nochmal 1,9 Prozentpunkte mehr als 2019. „Damit haben wir einen eindeutigen Gestaltungsauftrag von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten und gehen hoch motiviert und mit viel Rückenwind in die kommende Legislaturperiode“, kündigte Schneider an. Der Abstand zur zweistärksten Partei und allen weiteren Wählergruppen beträgt mehr als 20 Prozent.

Das gute Ergebnis führt der CDU-Kreisvorstand insbesondere auf die solide Sachpolitik der vergangenen Jahre sowie das engagierte Wahlprogramm zurück. Michael Korden, bislang Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag, erläutert: „Besonders in den Jahren nach der Flut haben wir eine inhaltlich starke Arbeit geleistet und in den wichtigen Themenfeldern viele Impulse gesetzt. Das wurde von den Wählerinnen und Wählern anerkannt.“ Petra Schneider ergänzt: „Unser Personalangebot für die Wahl war eine hervorragende Mischung aus erfahrenden und neuen Kandidatinnen und Kandidaten. Außerdem haben wir auch deutlich über 30 Prozent Frauen in unseren Reihen und ebenso zahlreich junge Nachwuchskräfte auf aussichtsreichen Plätzen nominiert.“ So werde die CDU-Kreistagsfraktion mit einer Top-Mannschaft die anstehenden wichtigen Aufgaben vom Wiederaufbau bis zum Hochwasserschutz, von der Energiewende bis zur Nachhaltigkeit, von der Generationenpolitik bis hin zur Stärkung der heimischen Wirtschaft angehen.

Petra Schneider bedankte sich im Namen der gesamten Kreis-CDU bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, den Hilfskräften, den Mitarbeiter-Teams in den Verwaltungen und allen, die zum reibungslosen Ablauf der Kommunalwahlen beigetragen haben.

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Nach der Wahl – Europas Zukunft mit dem Handwerk meistern

Region/Koblenz/Brüssel – Handwerk stellt wichtige Forderungen nach dem Ausgang der Europawahl an das neue Europäische Parlament – Die Europawahl am vergangenen Wochenende hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz, die auch stark durch das Handwerk geprägt ist: das Land hat eine Exportquote von rund 54 Prozent, mehr als jeder zweite Euro wird im Ausland verdient. Gerade die Märkte angrenzender Nationen sind auch für Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk von hoher Bedeutung, „deshalb haben wir im Vorfeld der Europawahlen über eine Kampagne zur Wahlbeteiligung aufgerufen, denn wenn das Handwerk im Europäischen Parlament gehört werden will, können wir das auf vielfältige Weise erreichen. Die Wahl entsprechender Vertreter ist dabei ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen“, machen Kurt Krautscheid als Präsident und Ralf Hellrich als Hauptgeschäftsführer für die Handwerkskammer (HwK) Koblenz deutlich.

Die Wahlbeteiligung lag bei 66,7 Prozent und damit erfreulich hoch. Erstmals durften bei einer Europawahl auch die 16- und 17-Jährigen ihre Stimme abgeben. „Im Ergebnis zeigt die hohe Wahlbeteiligung, dass uns der europäische Gedanke und das europäische Parlament wichtig sind. Europa spielt in den Köpfen seiner Bewohner eine immer bedeutsamere Rolle“, so die HwK-Spitze.

Die Kammer hat im Vorfeld der Europawahl über die öffentlichkeitswirksame Kampagne ‚Nutze Deine Stimme‘ im gesamten Kammerbezirk parteiübergreifend dafür geworben, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Das Ergebnis der Europawahl zeichnet nun ein heterogenes Bild: Die demokratischen Parteien werden weiterhin eine deutliche Mehrheit im Parlament stellen. „Doch das Wahlergebnis ist auch ein Weckruf für die Politik in Brüssel und Berlin. Die EU-skeptischen Parteien haben deutlich zugelegt. Die Mehrheitsfindung im neuen Europäischen Parlament wird damit schwieriger werden. Die Parteien sind aufgerufen, pragmatische und praxisnahe Lösungen zu entwickeln und dabei deutlich mittelstandsorientierter ihre politischen Entscheidungen zu treffen. Handwerksbetriebe brauchen eine Gesetzgebung, die ihre spezifischen Bedürfnisse von Anfang an mitdenkt und die sich an ihnen ausrichtet. Es ist die Aufgabe der Politik, Mehrheiten zu organisieren. Nur so kann die EU in eine gute Zukunft gehen,“ positionieren sich die Handwerksvertreter.

Bürokratische Belastungen gilt es spürbar und nachhaltig abzubauen. „Wir fordern, dass das Versprechen aus der gerade zu Ende gehenden Legislaturperiode, 25 Prozent der Berichtspflichten für Betriebe abzubauen, nun auch konsequent umgesetzt wird. Für neue Rechtsvorschriften muss ausnahmslos das Prinzip ‚Think small first‘ angewandt werden. Es braucht wieder mehr Handlungsfreiheit und weniger Kontrolle für die Wirtschaft – auch um die Attraktivität des Standort Europas insgesamt wieder zu stärken.“

Grundsätzlich müssen in der neuen Legislaturperiode Handwerksbetriebe stärker als bisher im Fokus der europäischen Gesetzgebung stehen. Lokal und regional tätige Unternehmen sind für den regionalen Zusammenhalt unabdingbar und daher zwingend auf gute Standortbedingungen im EU-Binnenmarkt angewiesen. Ein verpflichtender Praxischeck sollte daher bereits in den jetzt beginnenden Beratungen und Sondierungen mitgedacht werden. „Außerdem bedarf es eines grundlegenden Umdenkens: Mehr Vertrauen in die Betriebe, weniger Kontrolle!“, so Krautscheid und Hellrich.

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IT-Mittelstand zum Ausgang der EU-Wahl – Europa braucht den digitalen Aufbruch

Aachen – Den Ausgang der gestrigen Europawahl kommentiert Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Europäischen DIGITAL SME Alliance, wie folgt:
„Nach der Wahl gilt es, die Weichen wieder in Richtung Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stellen. Europa muss sich als Innovations- und Technologiestandort behaupten, damit wir asymmetrische Abhängigkeiten von den USA und China schrittweise abbauen und Marktanteile in wichtigen Zukunftstechnologien sichern können.

Unser mittelständisch geprägter europäischer Digitalsektor kann, will und muss dazu seinen Beitrag leisten. Nachdem in der letzten Legislatur die Regulierungslast für KMU auch im Tech-Bereich zu einem immer größeren Hemmnis wurde, muss nun eine Phase der Entlastung folgen. In der neuen Wahlperiode muss deshalb ein klarer Fokus auf der Verbesserung innovationsfreundlicher Rahmenbedingung für Digitalisierung ‚made in Europe‘ liegen. Konkret schlagen wir die Umsetzung eines European Tech Deal vor, wie er bereits von mehreren Mitgliedstaaten gefordert wird. Weiterhin müssen Compliance-Anforderungen insbesondere in den Bereichen KI und Cybersicherheit mittelstandsfreundlicher gestaltet werden, um hier die Innovation zu beflügeln.“

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Andreas Hackethal wird neuer Landrat in Bernkastel-Wittlich

Wittlich – Andreas Hackethal wurde am vergangenen Sonntag mit überwältigender Mehrheit zum neuen Landrat gewählt. Bei der Wahl, bei der es keine Gegenkandidaten gab, entfielen 75,5 Prozent der abgegebenen Stimmen auf den CDU-Kandidaten. Hackethal, der aktuell Bürgermeister der Gemeinde Morbach ist, wird das Amt am 1. März 2025 vom derzeitigen Landrat Gregor Eibes übernehmen.

„Ich bin zutiefst dankbar für das Vertrauen, das mir die Wählerinnen und Wähler entgegengebracht haben“, erklärte Andreas Hackethal bei der Verkündung des inoffiziellen Ergebnisses am Wahlabend im Wittlicher Kreishaus. „Es ist eine große Ehre und Verantwortung, die ich mit voller Hingabe und Entschlossenheit annehmen werde. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit allen Bürgerinnen und Bürgern, der Politik auf Kreis-Ebene sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, um unsere Region weiter voranzubringen.“

Gregor Eibes, der seit 2011 als Landrat tätig ist, gratulierte seinem Nachfolger und zeigte sich zufrieden mit der Wahl. „Andreas Hackethal ist ein herausragender Kommunalpolitiker und hat als Bürgermeister von Morbach bereits gezeigt, dass er die Herausforderungen unserer Region mit Bravour meistern kann. Ich bin überzeugt, dass er als neuer Landrat hervorragende Arbeit leisten wird“, so Eibes.

Andreas Hackethal und Gregor Eibes pflegen seit Jahren eine freundschaftliche und respektvolle Beziehung. „Ich habe Gregor Eibes immer als einen äußerst kompetenten und integren Landrat geschätzt. Von ihm übernehmen zu dürfen, ist für mich eine besondere Ehre“, betonte Hackethal.

Die offizielle Amtsübergabe wird am 28. Februar 2025 stattfinden. Bis dahin bleibt Gregor Eibes im Amt und wird weiterhin die Geschäfte des Landkreises führen. „Ich werde die verbleibende Zeit nutzen, um Andreas Hackethal einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen und ihn bestmöglich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten“, erklärte Eibes abschließend.

Rund 93.300 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich waren für die Kommunal- und Landratswahl wahlberechtigt. Noch mehr durften aufgrund des niedrigeren Wahlalters von 16 Jahren an der gleichzeitig stattfindenden Europawahl teilnehmen. Auf Kreisebene wurde insbesondere der Kreistag Bernkastel-Wittlich neu gewählt. Das Ergebnis sowie die Sitzverteilung stand aufgrund der Vielzahl der Wahlen sowie des umfangreichen Auszählungsverfahrens zum Redaktionsschluss noch nicht fest. Aktuelle Ergebnisse finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.Bernkastel-Wittlich.de.

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Nordrhein-Westfalen-Aufruf zur Europawahl am 9. Juni

Region/Düsseldorf – Ministerpräsident Hendrik Wüst und die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur rufen gemeinsam mit Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni auf.

Fast 14 Millionen Menschen haben am 9. Juni 2024 in Nordrhein-Westfalen die Wahl.

Für fünf Jahre wird die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bestimmt. Freiheit, Frieden und Wohlstand in unserem Land basieren ganz wesentlich auf der europäischen Einigung seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Europäische Union ist ein Friedensprojekt. Sie ist ein Erfolgsprojekt.

Die aktuelle Weltlage zeigt jedoch, dass unsere freiheitlichen, demokratischen und weltoffenen Gesellschaften herausgefordert werden. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns schonungslos vor Augen: Auch in Europa ist Frieden keine Selbstverständlichkeit mehr.

Unsere Demokratie, europäische Vielfalt, Offenheit und Toleranz sind auch von innen heraus bedroht. Krisen und Umbrüche führen zu Verunsicherung. Und diese Verunsicherung wird gezielt geschürt von populistischen und nationalistischen Kräften, die die europäische Integration ablehnen. Dabei brauchen wir ein handlungsfähiges und starkes Europa mehr denn je.

Die Wahl des Europäischen Parlaments war noch nie so wichtig wie heute. Das Europäische Parlament ist die von den Bürgerinnen und Bürgern der Euro­päischen Union gewählte Volksvertretung. Als Wählerinnen und Wähler haben wir unmittelbar Einfluss auf die Richtungsentscheidungen der kommenden Jahre.

Es geht darum, die strategische Souveränität Europas zu stärken, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und damit Wirtschaftskraft und Wohlstand zu erhalten, den europäischen Binnenmarkt auszubauen, die klimaneutrale und digitale Transformation zu gestalten und den europäischen Zusammenhalt zu erneuern. Unsere Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen profitiert von Europa, fast 60 Prozent des Handelsvolumens entfallen auf den Austausch mit Staaten der Europäischen Union. Eine starke Europäische Union macht die regionale Wirtschaft fit im europäischen und globalen Wettbewerb und sichert bei uns Arbeitsplätze.

Durch eine hohe Wahlbeteiligung wollen wir auch aus Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen für Demokratie, Vielfalt und Toleranz setzen. Diese europäischen Werte haben in Nordrhein-Westfalen ein festes Zuhause. Hier wird Europa jeden Tag gelebt: Wenn Menschen grenzüberschreitend arbeiten, im Ausland leben oder studieren und in den Nachbarländern Urlaub machen, wird Europa erfahrbar.

Wenn 400 Millionen Wahlberechtigte in Europa die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben, gilt das erstmals auch für 16- und 17-Jährige, also 300.000 junge Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Wahl ist ein Großereignis der Demokratie.

Wir rufen die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf: Gehen Sie zur Wahl! Jede Stimme zählt. Gestalten Sie Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen aktiv mit. Wer zur Wahl geht, entscheidet, in was für einem Europa wir künftig leben, lernen und arbeiten.

Stimmen Sie für ein demokratisches, starkes und handlungsfähiges Europa!

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NRW Landesregierung beschließt Eckpunkte einer Altschulden-Lösung

Region/Düsseldorf – Trotz angespannter Haushaltslage geht das Land einen wesentlichen Schritt, um eine nachhaltige Entlastung vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen von ihren Altschulden zu erreichen. Damit löst die Landesregierung ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein.

Zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Kommunen sehen die nun beschlossenen Eckpunkte vor, dass das Land ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur nachhaltigen Beseitigung der kommunalen Altschulden bereitstellt. Über die kommenden 30 Jahre sollen so 7,5 Milliarden Euro zusätzliche Finanzmittel des Landes in die Kommunen fließen. Zusammen mit der durch den Bund zugesagten hälftigen Übernahme der Kredite würde den Kommunen so eine halbe Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt käme es damit in den nächsten 30 Jahren zu einer Entlastung der Kommunen von 15 Milliarden Euro. Die Gespräche mit der Bundesregierung hierüber stehen bevor.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Eine hohe Inflation, stark gestiegene Zinsen, eine allgemein schwache Konjunktur und in der Folge rückläufige Steuereinnahmen – diese Punkte belasten öffentliche Haushalte auf allen Ebenen. Viele Kommunen in unserem Land haben dazu noch eine schwere Hypothek in Form von Altschulden zu tragen. Als Landesregierung haben wir immer betont, dass es uns ein großes Anliegen ist, die Kommunen stärker zu unterstützen und so ihre Handlungsfähigkeit zu abzusichern. Deshalb engagieren wir uns trotz der allgemein angespannten Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen für eine Lösung der Altschuldenproblematik. Mit den nun beschlossenen Eckpunkten ebnen wir diesen Weg und sichern den Kommunen in den nächsten dreißig Jahren 7,5 Milliarden Euro zu. In schwierigen Zeiten treffen wir eine Festlegung, die uns auf Jahrzehnte bindet. Dieses Versprechen an die Kommunen ist der richtige Ansatz, um gemeinsam mit dem Bund endlich zu einer substantiellen Lösung zu kommen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Wir erwarten, dass auch sie ihr Wort hält und den Weg für die zugesagte Bundesbeteiligung frei macht. So würden in 30 Jahren gesichert insgesamt 15 Milliarden Euro zusammenkommen. Es wäre eine historische Entlastung für unsere Kommunen.“

Stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Unsere Kommunen sind der Maschinenraum der Demokratie. Hier erleben Bürgerinnen und Bürger ganz konkret Politik, hier hat Politik tagtäglich Einfluss auf ihren Alltag. Eine funktionierende öffentliche Infrastruktur sollte nicht nur eine Selbstverständlichkeit sein, sie sichert auch das demokratische Fundament unserer Gesellschaft. Wenn aber Schulen verschimmeln, Schwimmbäder und Bibliotheken schließen müssen, wenn kulturelle Angebote eingespart werden müssen, dann erodiert dieses Fundament. Aufgrund der erdrückenden Schuldenlast war es in vielen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in den vergangenen Jahrzehnten nicht möglich, in die Stabilität dieses Fundaments zu investieren. Mit den heute im Kabinett beschlossenen Eckpunkten unternimmt die Landesregierung einen ersten, wichtigen Schritt, um entschieden gegenzusteuern. Jetzt ist die Bundesregierung in der Pflicht, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen. Wir erwarten, dass der Bund jetzt endlich liefert.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Trotz angespannter Lage des Landeshaushaltes wird Nordrhein-Westfalen ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur nachhaltigen Beseitigung der kommunalen Altschulden zur Verfügung stellen. Damit ist diese Landesregierung die erste, die die Lösung der kommunalen Liquiditätskredite angehen wird. Daher wird erwartet, dass die Bundesregierung mitzieht.“

Hintergrund

Zum 31. Dezember 2023 betrug der vorläufige Wert der kommunalen Liquiditätskredite in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 20,91 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium hat den betroffenen Ländern Eckwerte für eine kommunale Altschuldenübernahme genannt. Demnach wäre der Bund bereit, sich zu 50 Prozent an vom Land zu übernehmenden übermäßigen Liquiditätskrediten zu beteiligen.

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Erfolgreicher Start der NRW-Anleihe – Rege Nachfrage am ersten Handelstag

Region/Düsseldorf – Die Anleihe „75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Anleihe“ ist erfolgreich an der Börse gestartet. Pünktlich zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes wurde die NRW-Anleihe vollständig platziert und erfreute sich sowohl vorbörslich als auch am ersten Handelstag einer regen Nachfrage.

Minister Dr. Optendrenk: „Die Nachfrage der Privatinvestoren belegt nachdrücklich, dass das Land hier ein Angebot für seine Bürgerinnen und Bürger geschaffen hat, das nicht nur den Zeitgeist trifft, sondern auch finanziell attraktiv ausgestaltet ist.“

Seit dem 23. Mai 2024 kann die NRW-Anleihe mit einem festen Zinssatz von 3,0 Prozent für eine Laufzeit von drei Jahren an der Börse von allen Anlegerinnen und Anlegern erworben werden. Damit bietet die NRW-Anleihe eine echte Alternative zu anderen Festgeldangeboten und zudem ein hohes Maß an Sicherheit. Die Platzierung der Anleihe am Markt erfolgte über ein renommiertes Bankenkonsortium bestehend aus Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank und HeLaBa.

Mit der NRW-Anleihe möchte das Land Nordrhein-Westfalen die Werte des Grundgesetzes feiern und an seine unmittelbare Relevanz erinnern. Über die Anleihe sollen auch die Bürgerinnen Bürger die Gelegenheit erhalten, mit einer sicheren Geldanlage zu attraktiven Konditionen in das Land Nordrhein-Westfalen zu investieren.

Aktuelle Informationen zur NRW-Anleihe finden Sie unter:

Die aktuellen Rating-Berichte für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:

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NRW Familienministerin Josefine Paul würdigt Pionierarbeit von Nationalpark-Kitas Eifel

Zülpich/Region/Düsseldorf – Im Rahmen einer offiziellen Auszeichnungsfeier haben das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr das Engagement von 26 Kindertagesstätten zur Förderung von Natur- und Umweltbildung in der frühkindlichen Bildung gewürdigt. Die Kitas aus dem Umfeld des Nationalparks Eifel erhielten jetzt ihre Zertifizierung als „Nationalpark-Kitas“.

Die Nationalparkverwaltung Eifel setzt das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Nationalpark Eifel e.V. sowie den Kindertagesstätten in der Region um. Die Schirmherrschaft hat das Familienministerium gemeinsam mit dem Umweltministerium übernommen.

Bei der Feier in Zülpich überreichte Familienministerin Josefine Paul die Auszeichnungen persönlich an die teilnehmenden Einrichtungen und informierte sich dabei über aktuelle Projekte der Nationalpark-Kitas.

Familienministerin Josefine Paul: „Die Auszeichnung als Nationalpark-Kita Eifel ist eine Anerkennung für das tolle Engagement in den Einrichtungen, um Nachhaltigkeit fest in den Alltag der Kinder zu integrieren. Hier kommen die Kinder schon sehr früh regelmäßig in Kontakt mit Natur und Naturschutz. Sie erleben Natur bei jedem Wetter und mit allen Sinnen und lernen, was sie selbst zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen können. Das weckt Neugier und Entdeckungsdrang, fördert aber auch Verantwortungsbewusstsein und kann somit prägend für das Leben sein.”

Die jetzt zertifizierten Einrichtungen hatten während eines zweijährigen Anerkennungszeitraums zahlreiche Projekte mit den Kindern zu den Themen Natur, Umwelt und Nationalpark umgesetzt. Zum Beispiel wurden Kita-Gelände naturnah gestaltet, Insektenhotels, Wildblumenwiesen oder Bienentränken und Fledermauskästen eingerichtet. Außerdem gab es regelmäßige Ausflüge in die Natur.

Für die Anerkennung als Nationalpark-Kita mussten die Einrichtungen die Projektarbeiten dokumentieren und insgesamt sechs Auszeichnungskriterien erfüllen: Inhalte, Draußen-Zeit, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation, Partizipation, Kontinuität und Entwicklung. Außerdem wird das Konzept in das pädagogische Leitbild der Kindertageseinrichtung übernommen, so dass Natur und Umweltschutz Teil des Kita-Alltags ist. Die Anerkennung als Nationalpark-Kita gilt rückwirkend für zwei Jahre.

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Kreistag Mayen-Koblenz steht geschlossen hinter dem Gemeinschafts-Klinikum

Region/Mayen-Koblenz – Fraktionsübergreifende Einigkeit ermöglicht richtungsweisende Beschlüsse – „Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber dem Gemeinschaftsklinikum. Es macht mich stolz, dass wir im Kreistag gezeigt haben, dass wir überparteilich zusammenstehen und völlig unabhängig von Wahlkampfgetöse für die Sache arbeiten, wenn es ernst wird. Der von uns gefasste Beschluss dokumentiert eindrucksvoll die enorme Bedeutung des Gemeinschaftsklinikums für die Region und macht deutlich, dass das Klinikum bei allen Fraktionen einen hohen Stellenwert hat“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig nach einer denkwürdigen Sitzung des Kreistages, in welcher sich das Gremium mit dem von der Roland Berger GmbH erstellten Entwurf des Sanierungsgutachtens für die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) befasst und diesen in den Grundzügen zur Kenntnis genommen hat. Damit ist die Bereitschaft verbunden, dass der Landkreis Mayen-Koblenz dem angeschlagenen Klinikunternehmen erneut starke finanzielle Unterstützungen von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung stellt und bis zu 25 Millionen Euro als Bürgschaft gewährt. Das bildet die Basis dafür, dass das GKM in kommunaler Hand gehalten werden kann. Der Stadtrat der Stadt Koblenz fasste in seiner unmittelbar nach dem Kreistag stattfindenden Sitzung gleichlautende Beschlüsse.

Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt den weiteren Zeitplan: „Im nächsten Schritt wird mit den kirchlichen Stiftungen, als weitere Gesellschafter des GK-Mittelrhein, über die Umsetzung der Sanierungsvorschläge verhandelt. Bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung Mitte Juli soll dann über das Sanierungskonzept und die damit verbundenen einzelnen Maßnahmen beschlossen werden.“ Wichtig für den Kreistag war, dass neben der Umsetzung der Ein-Standort-Lösung, als Zusammenlegung der Krankenhäuser Kemperhof und Ev. Stift in Koblenz insbesondere die Generalsanierung des Standortes St. Elisabeth in Mayen priorisiert verfolgt wird. „Das ist unglaublich wichtig für die Gesundheitslandschaft der Region und damit die zukunftsfähige Aufstellung des GKM am Standort Mayen.“

Zu den im Entwurf des Sanierungsgutachtens vorgeschlagenen Schließungen der GKM-Standorte Heilig Geist in Boppard und Paulinenstift in Nastätten legte der Kreistag fest, dass die Möglichkeit deren Erhalts durch bindende Vereinbarungen mit den beiden zuständigen Landkreisen, aufkommende Verluste auszugleichen, gegeben wird. Dazu der Kreischef: „Dies kann beispielsweise durch den Abschluss eines Verlustübernahmevertrages zwischen der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH und dem Rhein-Lahn-Kreis für den Krankenhausstandort Nastätten sowie dem Rhein-Hunsrück-Kreis für den Krankenhausstandort Boppard geschehen. So haben die betroffenen beiden heimischen Landkreise die Möglichkeit, die Zukunft der beiden im Sanierungsgutachten zur Schließung vorgeschlagenen Standorte selbst zu bestimmen und die Krankenhäuser in Boppard und Nastätten dauerhaft zu erhalten. Da zwischenzeitlich die Landkreise Rhein-Hunsrück sowie Rhein-Lahn ihre Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen erklärt haben, werden die Gespräche zügig und zielführend geführt.“

 

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Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Regeln und Bußgelder zur Cannabiskontrolle

Region/Düsseldorf – NRW Minister Laumann: Klarer Schwerpunkt auf den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen – Die Landesregierung hat die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) beschlossen und den dazugehörigen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Zudem stellt ein Erlass klar, wie die im Konsumcannabisgesetz der Bundesregierung vorgeschriebenen Konsumverbote in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen umgesetzt werden sollen.

„Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile. Nichtsdestotrotz werden wir es in Nordrhein-Westfalen konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund umsetzen. Der klare Schwerpunkt der Landesregierung wird dabei auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen liegen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sollen die im Konsumcannabisgesetz des Bundes festgelegten Besitzmengen, Konsumverbote und Werbeverbote konsequent durchgesetzt werden”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die COwiVO überträgt die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Konsum von Cannabis sowie Werbeverboten – analog zu den Regelungen, die dem Grundsatz nach auch für Konsumverbote im Nichtraucherschutz gelten – auf die Gemeinden. Ferner enthält die Verordnung Regelungen zur Kostenfolgeabschätzung, einem möglichen Belastungsausgleich sowie zur Evaluation.

Um für die Gemeinden einen landesweit einheitlichen Rahmen für die Bußgeldverhängung zu setzen und sie beim Gesetzesvollzug zu unterstützen, hat das Ministerium einen „Bußgeldkatalog Konsumcannabis” veröffentlicht. Dieser sieht unterschiedliche Rahmensätze für Bußgelder in Abhängigkeit von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit vor. Der Sanktionsschwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. So kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.

Das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist direkt im Konsumcannabisgesetz des Bundes geregelt und gilt auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten. Das Gesundheitsministerium hat einen Erlass veröffentlicht, der diese Rechtsauffassung klarstellt. Demnach hat der jeweilige Hausrechtsinhabende bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu Verstößen gegen dieses Konsumverbot kommt. Diese Verpflichtung kann auch in einem generellen Cannabis-Konsumverbot bestehen.

Die COwiVO ist bereits am 3. Mai 2024 in Kraft getreten. Der Bußgeldkatalog und der Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen sind am 16. Mai veröffentlicht worden und gelten ab sofort. Die Regelungen des Konsumcannabisgesetz zu Anbauvereinigungen treten zum 1. Juli in Kraft. Die Landesregierung erarbeitet derzeit die Umsetzungsregelungen.