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NRW stärkt mit NEXT.IN.NRW Unternehmen und Betriebe bei der Forschung und Entwicklung innovativer Ideen

Region/Düsseldorf – Land und EU stellen 104 Millionen Euro für Innovationen in Kultur, Medien, Kreativwirtschaft und Informationstechnologien bereit. Ministerin Neubaur: Mit NEXT.IN.NRW stärken wir die Unternehmen und Betriebe bei der Forschung und Entwicklung innovativer Ideen.

Die Staatskanzlei teilt mit:

KI-Verfahren zur Datensparsamkeit, digitale Technologien für Kulturproduktionen oder Projekte, die den Faktor Mensch in der IT-Sicherheit im Blick haben: Kreativwirtschaft, Kultur und Medien sowie die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind in Nordrhein-Westfalen besonders vielfältig und innovativ. Um diese Innovationskraft weiter anzukurbeln, startet das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Staatskanzlei den Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“. Dafür stellt das Land gemeinsam mit der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen rund 104 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung für das EFRE/JTF-Programm NRW bereit.

Wirtschafts- und Industrieministerin Mona Neubaur: „Innovationen sind der Schlüssel für zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen. Eine stabile, nachhaltig wachsende Wirtschaft und klimafreundliche Industrie in Nordrhein-Westfalen ist genau auf diese Impulse angewiesen. Deshalb unterstützen wir sie mit „NEXT.IN.NRW“ dabei, weiter an klugen Innovationen und digitalen Technologien zu arbeiten, die unseren Wirtschaftsstandort und unsere Gesellschaft insgesamt voranbringen.“

Kultur- und Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Wissenschaft und Kultur sind Treiber der Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft. Das Förderprogramm hilft Kulturschaffenden, nachhaltige Produktionsformate zu entwickeln und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Zukunftstechnologien zu entwickeln, die das Leben der Menschen besser machen. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Kulturstandortes Nordrhein-Westfalen.“

Medienminister Nathanael Liminski: „Medien, Kultur- und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch zukunftsweisende Produktionen und Dienstleistungen als Innovationstreiber für andere Wirtschaftszweige aus. Diese Potenziale wollen wir mit NEXT.IN.NRW stärken. Ich möchte die kreativen Unternehmerinnen und Unternehmer der Medienbranche ermutigen, mit offenem Blick in die Zukunft zu schauen und gemeinsam mit der Wissenschaft neue, innovative Projekte zu entwickeln. Sie bilden die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des vielfältigen Medien- und Digitalstandortes Nordrhein-Westfalen.“

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte für Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, KI und IKT-Wirtschaft“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen, Forschungs- Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können in der ersten Einreichungsrunde bis zum 01. September 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen sowie Termine zu digitalen Informationsveranstaltungen finden Sie unter: https://www.in.nrw/next

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.

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Hannover Messe 2023 – Nordrhein-Westfalen stellt grüne Start-Up-Szene der Umwelt-Wirtschaft vor

Region/Düsseldorf/Hannover – Umweltminister Oliver Krischer: „Grüne Gründungen sind Treiber der nachhaltigen Transformation“ – Nordrhein-Westfalen ist mit einer Wirtschaftsleistung von 43,5 Milliarden Euro (2020) der führende Umweltwirtschaftsstandort in Deutschland und will zur ersten klimaneutralen Industrieregion werden. Zu dieser Transformation tragen auch die neun grünen Start-ups bei, die sich auf dem Gemeinschaftsstand des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft NRW (KNUW) der Hannover Messe präsentieren. „Die Messe ist ein Schauplatz für Innovationen der Green Economy und Nordrhein-Westfalen kann sich sehen lassen: Wir zeigen hier beispielsweise ein Wasserstoffbrennstoffzellenfahrzeug, das in Aachen entwickelt wurde und vertikale Windkraftanlagen aus Meerbusch. Diese und alle weiteren Start-ups sind wesentliche Treiber der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft“, betonte Minister Krischer bei seinem Besuch des NRW-Auftritts in Hannover.

Innovative Unternehmen und grüne Start-ups als Treiber der nachhaltigen Transformation werden seit mehr als zehn Jahren vom Umwelt- und Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Umweltwirtschaftsstrategie unterstützt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich auf der Hannnover Messe zu präsentieren. Die jungen Unternehmen am KNUW-Gemeinschaftsstand sind in diesem Jahr: AdaptVertcialMills UG (Meerbusch), Chargeunity (Köln), cylib GmbH (Aachen), Ecogenium e.V. (Aachen), Hermetia Tech GmbH (Aachen), PALPRINT GbR (Borchen), Radlaster GmbH (Münster), Reedu GmbH & Co. KG (Münster), 4traffic Set GmbH (Aachen).

„Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Diese Transformation wird eine Kraftanstrengung. Sie wird uns aber nur gelingen, wenn wir es schaffen, den ökologischen Umbau voranzutreiben und unser Bundesland gleichzeitig zu einem der nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte in Europa zu gestalten“, erklärte Krischer. „In einer modernen Wirtschaft gehören daher Klimaschutz, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die Umweltwirtschaft mit ihren vielen kleinen und großen Unternehmen ist dabei eine der wichtigsten Säulen.“

Die Hannover Messe 2023 findet statt vom 17. bis zum 21. April. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum fünften Mal in Folge mit einem Gemeinschaftsstand des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft NRW (KNUW) auf der Hannover Messe vertreten.

In Halle 17 am Stand B 46 präsentieren neun Start-ups aus NRW ihre innovativen Dienstleistungen und Produkte, darunter vertikale Windkraftanlagen, nachhaltiges Recycling von Lithium-Ionen-Batterien, Futterproteine aus Insektenlarven, Echtzeitdaten für die umweltbewusste Mobilität sowie ein Verpackungskreislauf gemäß Cradle-to-Cradle-Prinzip.

Die Landesregierung stärkt die grüne Gründerszene in Nordrhein-Westfalen gezielt mit Netzwerken wie KNUW und KUER.NRW (Klima, Umwelt, Energieeffizienz und Ressourcenschonung), Förderprogrammen und Unterstützungsangeboten, um die großen Potenziale der Green Economy zu heben. Ende März ist der Förderwettbewerb Grüne Gründungen.NRW im Rahmen des EFRE/JTF-Programms gestartet, der die Entwicklung und Fertigung eines Prototyps bei Start-ups der Umweltwirtschaft fördert. Rund 20 Millionen Euro Fördermittel stehen allein in diesem Wettbewerb bis zum Ende der Förderperiode für grüne Gründungen zur Verfügung.

Die Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren wieder deutlich besser entwickelt als die Gesamtwirtschaft und generiert durch die Vermeidung von Umweltschäden einen ökologischen Nutzen in Milliardenhöhe. Mit einem Wachstum von 3,6 Prozent pro Jahr übertraf die Branche damit seit 2010 die Entwicklung der Gesamtwirtschaft (2,6 Prozent) und beschäftigt inzwischen mit 582.000 Personen rund 6,1 Prozent aller Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen.

Laut Umweltwirtschaftsbericht 2022 lässt sich der ökologische Nutzen der nordrhein-westfälischen Umweltwirtschaft bezogen auf das Jahr 2020 auf rund 23 Milliarden Euro beziffern, davon allein rund 15,5 Milliarden Euro durch die Vermeidung von Umweltschäden. Hinzu schafft die Umweltwirtschaft weitere ökologische Werte in Höhe von 7,4 Milliarden Euro, wie den Erhalt von Biodiversität.

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BMWK schafft neuen Ausbildungsberuf „Gestalterinnen und Gestalter für immersive Medien“

Region/Berlin – In virtuelle Welten eintauchen – Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 01.08.2023 startet der neue dreijährige duale Ausbildungsberuf „Gestalter/-in für immersive Medien“. Damit wird erstmals ein Berufsbild zur professionellen Gestaltung von Medien mit komplexer, virtueller Umgebung geschaffen. Denn in den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten sogenannter immersiver Medien deutlich erweitert. Hierzu zählen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen. Daher ist wichtig hier auch die Ausbildungsberufe anzupassen und durch ein klares Ausbildungsprofil zu hoher Qualität und Professionalität beizutragen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung dazu die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien“ erlassen (Veröffentlichung am 13.04.2023 im Bundesgesetzblatt).

Die neue Ausbildung orientiert sich am Produktionsprozess immersiver Medien. Dieser beginnt bei der Beratung von Kundinnen und Kunden und mündet in die anschließenden Konzeptions- und Umsetzungsphasen, in denen Auszubildende immersive Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen gestalten, 3D-Daten modellieren und Prototypen entwickeln. Auch das Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen sowie das Gestalten von Animationen und virtuellen Klangwelten hat einen großen Stellenwert. Gestalter/-innen für immersive Medien arbeiten überwiegend in Projektteams, häufig auch international. Deshalb sind Kommunikation und Kooperation wichtige Bestandteile der Tätigkeit, für die Auszubildende qualifiziert werden. Die Ausbildung endet in der Regel nach drei Jahren mit einer Abschlussprüfung, in der die Prüflinge ein eigenes Projekt erstellen müssen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen Gestalterinnen und Gestaltern für immersive Medien zahlreiche berufliche Tätigkeiten offen: Sie arbeiten in Unternehmen der Produktion immersiver Medien (Augmented Reality/Virtual Reality/Mixed Reality/360-Grad-Video) und anderen Unternehmen der „virtual production“. Sie werden Teil der Teams in Produktionsbetrieben der audiovisuellen Medien genauso wie in Broadcasting Enterprises, wie zum Beispiel Fernsehanstalten. Sie können dieses Tätigkeitsfeld auch in Werbeagenturen, in der Games-Branche oder in Unternehmen mit großen Marketing- und Werbebudgets ausüben.

Weitere Informationen:

Gestalter/-in für immersive Medien (gestaltung-immersiv.de)

Foraus.de/Immersive Medien

 

 

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Deutschland beendet das Zeitalter der Atomkraft

Region/Berlin – Die drei letzten Atomkraftwerke – Emsland in Niedersachsen, Isar 2 in Bayern und Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg – stellen spätestens zum 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb ein. Damit endet die Atomkraftnutzung in Deutschland und die nukleare Sicherheit hierzulande wird deutlich erhöht. Die sehr hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung in Deutschland bleibt gewährleistet. Für die nukleare Sicherheit verbleiben Herausforderungen über Jahrzehnte.

Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit: „Der Atomausstieg macht unser Land sicherer, die Risiken der Atomkraft sind letztlich unbeherrschbar. Ich danke allen, die sich für den Ausstieg engagiert haben, wie auch allen Kraftwerksmitarbeiter*innen für ihr verantwortungsvolles Handeln beim Betrieb und Rückbau. Vor uns liegen nun einerseits Jahrzehnte voller Herausforderungen, bis wir die atomaren Hinterlassenschaften sicher und verantwortbar beseitigt haben. Mit dem Abschalten der letzten drei Atomkraftwerke brechen wir auf in ein neues Zeitalter der Energieerzeugung. Arbeiten wir also weiter an Lösungen für ein atomares Endlager und setzen alle Kraft auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Wir setzen mit dem Atomausstieg um, was Union und FDP 2011 beschlossen haben. Wie im Atomgesetz festgelegt, werden Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2 am 15.04.2023 stillgelegt und dann zurückgebaut. Die Energieversorgungssicherheit in Deutschland ist und bleibt gewährleistet; sie ist auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Füllstände in den Gasspeichern hoch zu halten und neue Flüssiggasterminals an den norddeutschen Küsten zu errichten. Hinzu kommen weitere Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit der deutschen Stromnetze. Und schließlich sorgt vor allem der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien für zusätzliche Sicherheit. In 2030 wollen wir 80 Prozent des Stroms hier in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dafür stellen wir nun die Weichen und passen die rechtlichen Grundlagen an.“

Der beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten Konsens gesetzlich beschlossen, die im Jahr davor beschlossene Laufzeitverlängerung damit zurückgenommen. Hierdurch wurden hochradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von rund 500 Castor-Behältern vermieden. Im Herbst 2022 beschlossen Bundesregierung und Bundestag, für die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 einen zusätzlichen Streckbetrieb bis spätestens 15. April 2023 zu gestatten. Dieser Streckbetrieb verursacht keinen zusätzlichen hochradioaktiven Atommüll. Gemäß Atomgesetz sind nun die Atomkraftwerke unverzüglich stillzulegen und zurückzubauen. Der erste Stilllegungsantrag für Neckarwestheim 2 wurde bereits Anfang April bewilligt.

Verschiedene Studien der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zeigen, dass die sehr hohe Stromversorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet bleibt. In Zukunft wird immer mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen die konventionelle Stromerzeugung verdrängen und ersetzen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Energieversorgung gestärkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent vorangetrieben, die Stromnetze werden ausgebaut und die bestehende Transportkapazität besser ausgenutzt, bestehende Kraftwerke können ihre Stromerzeugung ausweiten, gleichzeitig wird die Stromnachfrage flexibilisiert, um den Strom aus erneuerbaren Energien optimal zu nutzen. Mit dem klaren Zielmodell der Klimaneutralität bis 2045 wird das gesamte Energiesystem auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umgestellt.

Die hiesige Nutzung der Atomkraft begann mit dem ersten Atomgesetz von 1959. Das erste AKW zur Stromerzeugung war das Versuchsatomkraftwerk Kahl, das 1960 in Betrieb ging. Insgesamt entstanden durch den Betrieb deutscher Reaktoren hochradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von rund 27.000 m3. Auch der Großteil der rund 300.000 m3 schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in das Endlager Schacht Konrad sollen, geht auf AKW und Betriebe der kerntechnischen Industrie zurück. Es gilt, den Ausstieg einschließlich des Rückbaus sicher zu vollenden und die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle sowie dauerhafte Lösungen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle voranzubringen.

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Damit der Karfreitag ein Feiertag bleibt – Polizei kontrolliert verstärkt

Region/Düsseldorf – NRW Innenminister Herbert Reul: Ich hoffe, dass am stillen Freitag die Motoren und Auspuffanlagen der Auto-Tuner nur leise brummen. Während die meisten Menschen zu Ostern ruhige Feiertage verbringen, hat sich die Raser- und Tuner-Szene den Karfreitag in den vergangenen Jahren als „Car-Freitag“ zu eigen gemacht. Mit der phonetischen Ähnlichkeit zum christlichen Feiertag verbindet die Szene der Raser, Tuner und Poser ihren „Saisonstart“. Die nordrhein-westfälische Polizei reagiert hierauf mit verstärkten Verkehrskontrollen und beteiligt sich damit an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „Rot für Raser“ am heutigen Freitag, den 7. April 2023.

Innenminister Herbert Reul kommentiert: „Tödliche Raserunfälle haben im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen einen traurigen Rekord erreicht. Umso mehr hoffe ich, dass am stillen Freitag die Motoren und die Auspuffanlagen der Auto-Tuner nur leise brummen. Die Polizei wird mit konsequenten Verkehrskontrollen ihren Teil dazu beitragen.“

Seit 2018 ist die Polizei am Karfreitag besonders stark präsent. Die Aktion zielt auch darauf ab, das Problembewusstsein für illegale Autorennen zu schärfen. Neben mobiler Verkehrskontrollen führt die Polizei auch Geschwindigkeitsmessungen mit technischem Gerät und Kontrollen hinsichtlich technischer Veränderungen an Fahrzeugen durch. Am Karfreitag 2022 wurden bei Verkehrskontrollen in Nordrhein-Westfalen über 3.600 Verwarnungsgelder erhoben und 1.600 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Das Durchführen von nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen ist gemäß Paragraf 315d Strafgesetzbuch verboten und stellt eine Straftat dar – unabhängig von der Länge der gefahrenen Strecke.

„Wenn die Leute ihr Auto so schön finden, dass sie davor und damit posen möchten, können sie das gerne machen, solange der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Auch gegen Tuning spricht nichts, solange die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung uneingeschränkt beachtet werden,“ ruft Herbert Reul ins Bewusstsein.

Bei der Vorstellung der Verkehrsunfallbilanz 2022 Anfang März bezeichnete der Innenminister die Raser illegaler Autorennen als eines der Sorgenkinder des Straßenverkehrs: „Insgesamt sind 12 Menschen bei illegalen Autorennen im vergangenen Jahr getötet worden. Noch nie sind so viele Menschen bei Autorennen umgekommen wie letztes Jahr. Diese Unfälle sind alle genauso tragisch wie vermeidbar.“

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In NRW können die Grundschulen jetzt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen

Region/Düsseldorf – NRW Schul- und Bildungsministerin Feller: Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen unsere Lehrkräfte unterstützen und entlasten. Handlungskonzept für eine bessere Unterrichtsversorgung wird umgesetzt. Das Ministerium für Schule und Bildung bringt die Umsetzung des Handlungskonzepts für eine bessere Unterrichtsversorgung weiter voran. Die Grundschulen können nunmehr damit beginnen, Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einzustellen.

Nach Verbändebeteiligung und Kabinettbefassung werden zudem die erforderlichen Verordnungen für die Maßnahmen aus dem Bereich der Lehrkräfteausbildung in Kraft gesetzt. Ebenso werden die Erlassänderungen aus dem Bereich der Lehrkräfteeinstellung in Kürze umgesetzt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Alle Personalmaßnahmen aus unserem Handlungskonzept befinden sich jetzt in der Umsetzung. Damit ist der Weg frei für eine gezielte Unterstützung unserer Schulen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Grundschulen. Wir erweitern hier unter anderem die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg und schaffen die Voraussetzungen für die Einstellung von Alltagshelferinnen und Alltagshelferinnen. Sie sollen die Lehrkräfte an Grundschulen unterstützen und entlasten, damit diese sich stärker auf ihren Unterricht konzentrieren können.“

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen ist durch eine Vielzahl von Tätigkeiten geprägt, die über die Kerntätigkeit Unterrichten hinausgehen. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen Lehrkräften eine spürbare Entlastung und Unterstützung anbieten, indem sie verschiedene Alltagsaufgaben übernehmen. Das kann zum Beispiel die Vorbereitung des Klassenzimmers, die Beaufsichtigung oder auch die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei der Herstellung der Arbeitsfähigkeit sein. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer müssen keine formelle Qualifikation nachweisen. Entscheidend ist vor allem die Eignung für diese Form von Unterstützung. Die Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung. Die Stellen werden als Tarifstellen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden ausgeschrieben. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf unbesetzten Stellen eingestellt. Dies steht aber der Einstellung von Lehrkräften nicht im Wege.

Im Bereich der Lehrkräfteeinstellung wird das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung in Kürze durch Erlassänderungen umgesetzt.

Im Bereich der Lehrkräfteausbildung erfolgt die Umsetzung auf dem Verordnungswege. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen für die Grundschule und das Berufskolleg:

  • Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit entsprechenden Hochschulabschlüssen können damit die volle Lehramtsbefähigung für die Grundschule erwerben. Das war bislang nicht möglich.
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.
  • Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden.
  • Der Duale Master für die technischen Fachrichtungen des Berufskollegs wird für Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von Universitäten geöffnet und auf neue berufliche Fachrichtungen ausgedehnt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren ein berufsbegleitendes lehramtsbezogenes Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs. Nach Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst.

Außerdem werden folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

  • Lehrkräften aus Drittstaaten soll der Einstieg in den Schuldienst erleichtert werden. Das bisher erforderliche Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog. Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Für eine dauerhafte Übernahme muss jedoch weiterhin das Niveau C2 erreicht werden.
  • Jede Neueinstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften soll zukünftig mit der Möglichkeit einer Abordnung an besonders belastete Schulen verbunden werden. Voraussetzung ist, dass die abordnende Stammschule ausreichend gut mit Lehrkräften versorgt ist.

Die aufgeführten Maßnahmen treten zum 1. Mai 2023 in Kraft.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Schulen gezielt zu unterstützen. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, innerhalb von einem Vierteljahr alle Maßnahmen in die Wege zu leiten und danke allen Beteiligten. Wir nehmen bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes vor allem die Grundschulen in den Blick und die Schulen, die vom Lehrkräftemangel besonders betroffen sind. Wir werden die Umsetzung unseres Handlungskonzepts intensiv begleiten und bereits jetzt weitere mögliche Maßnahmen prüfen.“

Die Landesregierung hatte im Dezember 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgelegt mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen. Das Konzept umfasst die Bereiche der Lehrerausbildung und Lehrereinstellung, Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. Die dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungskonzepts wurden bereits im Februar 2023 umgesetzt.

 

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Die Landesregierung NRW unterstützt die Sportvereine bei der Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern

Region/Düsseldorf – Die Übungsleiteroffensive 2023 unterstützt gezielt gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter bei der Gewinnung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Sport. Für die Umsetzung der Übungsleiteroffensive stehen 1 Million Euro bereit, um Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer, Schwimmtrainerinnen und -trainer sowie Schwimmassistenzen auszubilden und zu qualifizieren.

Damit soll dem akuten Mangel an ausreichend qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den Sportvereinen entgegengesteuert werden. Mit diesen Mitteln können die Ausbildungsgebühren für im laufenden Jahr erworbene Lizenzen finanziert werden. Staatssekretärin Andrea Milz zeigt sich begeistert: „Ich freue mich sehr, dass der Landtag diese Mittel freigegeben hat und damit einen bedeutenden Beitrag dazu leistet, die Qualifizierung von Übungsleiterinnen Übungsleitern im Sport aktiv zu unterstützen.“

Gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter, die zur Ausreichung eines qualifizierten Sportangebots auf vom Deutschen Olympischen Sportbund zertifizierte Sportlehrkräfte und Schwimmassistenzen angewiesen sind, können einen Antrag auf Übernahme der Ausbildungskosten stellen. Das Programm wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Dazu finden sich ab heute Informationen und Antragsformulare auf der Seite des Landessportbundes www.lsb.nrw wieder.

Finanziert wird die Hilfe aus zusätzlichen, dem Landeshaushalt 2023 bereitgestellten Mitteln.

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Landesregierung NRW stellt Kliniken 100 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen schließt zudem eine Förderlücke für stark betroffene Krankenhäuser in den Hochwassergebieten. Zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zusätzliche 100 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Das Geld soll in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen fließen. Gefördert werden zum Beispiel die Beschaffung von Photovoltaikanlagen oder die Optimierung der Beleuchtung (LED) oder von raumluft- und klimatechnischen Anlagen. Krankenhäuser, die die bereitgestellten Mittel in Anspruch nehmen wollen, können die Anträge bis zum 30. September 2023 einreichen.

„Mit dem 100 Millionen Euro schweren Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen setzt die Landesregierung ein klares Zeichen für eine zügige Modernisierung der Krankenhäuser – auch in Hinblick auf unser Ziel, Nordrhein-Westfalens CO-neutral und energiesouverän zu machen. Wir wissen, dass wir hier einen sehr ambitionierten Zeitrahmen für die Krankenhäuser setzen, die von der Förderung profitieren wollen. Wir sind aber überzeugt, dass den Kliniken jeder Euro hilft. Ich hoffe daher, dass möglichst viele Krankenhäuser im Land ihre geplanten Maßnahmen umsetzen können. Denn dieser Landesregierung sind flächendeckend modern ausgestattete Kliniken ein wichtiges Anliegen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zudem schließt die Landesregierung eine Förderlücke bei den Preisbremsen der Bundesregierung für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme im Krankenhausbereich. Diese wird auf Basis der Bettenzahl zum Stichtag 31. März 2022 errechnet. Die Landesförderung unterstützt nun die Krankenhäuser, die so stark durch das Hochwasser geschädigt wurden, dass sie zu diesem Stichtag weniger Betten als für das Jahr 2020 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet haben und keinen anderen Ausgleich für diese Einbußen durch den Bund erhalten haben. Das Land stellt diesen Häusern eine pauschale Ausgleichszahlung zur Verfügung und nimmt hierfür eine Million Euro in die Hand.

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Streitkräfte – RLP Minister Ebling nimmt Ehrenmedaille der U.S. Air Force entgegen

Region/Mainz – Dem rheinland-pfälzischen Innenministerium ist die Ehrenmedaille der U.S. Air Force Europa und Afrika (USAFE-AFARICA) verliehen worden. Die Auszeichnung, die normalerweise an Einzelpersonen für herausragende Leistungen in der Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften vergeben wird, wurde erstmalig einem ganzen Ministerium als Institution verliehen.

Im Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die sich in den vergangenen Jahren in besonderer Weise für die traditionell guten deutsch-amerikanischen Kontakte in Rheinland-Pfalz eingesetzt haben, hat Innenminister Ebling die Auszeichnung entgegengenommen.

„Diese Auszeichnung besitzt für das Innenministerium insgesamt einen ganz besonderen Stellenwert. Rheinland-Pfalz engagiert sich in vielfältiger Weise für ein gutes deutsch-amerikanisches Miteinander, im Alltag wie auch bei besonderen Herausforderungen. Die konstruktive Zusammenarbeit der Behörden ist dabei von zentraler Bedeutung für eine pragmatische und freundschaftliche Nachbarschaft. Ich freue mich daher sehr, dass unsere Arbeit auch von US-Seite wertgeschätzt wird“, so Ebling.

Das Ministerium des Innern und für Sport erhält die Medaille im Speziellen für mehrere Leistungen zur Unterstützung der U.S. Air Force in Deutschland. So unterstützt das Programm ‚Willkommen in Rheinland-Pfalz‘ die Integration von US-Familien in ihren jeweiligen rheinland-pfälzischen Wohnortgemeinden. Auch beispielsweise im Rahmen der Corona-Pandemie wurde eine enge Abstimmung zwischen den Behörden gepflegt.

Von besonderer Bedeutung für die US-Seite war die schnelle und pragmatische Unterstützung im Rahmen der US-Evakuierungsmission vom afghanischen Kabul auf die Air Base Ramstein im Sommer 2021. In den vergangenen Monaten war wiederholt die Vorbereitung der Treffen der sogenannten ‚Ukraine Kontaktgruppe‘, bei der sich die Verteidigungsminister von knapp 50 Nationen auf der Air Base Ramstein treffen, ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit.

Die Verleihung in Mainz wurde von US-Generalleutnant John Lamontagne vorgenommen. „Die Beziehungen zwischen der USAFE-AFRICA und der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind von strategischer Bedeutung“, erläutert der stellvertretende Kommandeur der U.S. Air Force in Europa. „Wir schätzen das gegenseitige Vertrauen und die offene Kommunikation mit der Landesregierung, die dazu beiträgt, dass sich die Amerikaner hier in Deutschland willkommen fühlen“, so Lamontagne weiter.

„Ich nehme die Auszeichnung sehr gerne stellvertretend für das Innenministerium entgegen. Mir ist dabei aber auch wichtig zu betonen, dass es die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sind, denen diese Auszeichnung zuallererst gebührt“, hob Minister Ebling hervor.

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Fünf Millionen Euro für bäuerliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Damit die Energieversorgung der Landwirtschaft gesichert ist – Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise treffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Landwirtschaftliche Betriebe können Geld für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Für die tierwohlgerechte Versorgung der Nutztiere und zur ordnungsgemäßen Lagerung frischer Lebensmittel ist eine kontinuierliche Energieversorgung unerlässlich. Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden, Obst und Gemüse würden verderben und die Regale im Supermarkt blieben leer. Unsere Bäuerinnen und Bauern versorgen uns mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Damit erfüllen sie eine sehr wichtige Aufgabe. Wir unterstützen deshalb unsere landwirtschaftlichen Betriebe, damit sie ihre Ställe und Lagerräume in jeder Situation mit der notwendigen Energie versorgen können.“

Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro und kann seit dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden. Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung hat im letzten Jahr auf den landwirtschaftlichen Betrieben an Bedeutung zugenommen. Wir sind froh darüber, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mittel bereitgestellt hat. Die geplante Förderung soll es den Betrieben ermöglichen, die Betriebsabläufe zu jedem Zeitpunkt aufrecht erhalten zu können.“

Um bei Stromausfällen die Versorgung der Nutztiere und damit auch der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen mit frischen Lebensmitteln sicherzustellen, leistet der Ausbau und die Modernisierung zur Sicherung der Stromversorgung einen wichtigen Beitrag. Durch die Energiekrise hat die Vorbereitung auf ein Szenario mit längeren Stromausfällen nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen.

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.

Weitere Informationen werden zeitnah auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.landwirtschaftskammer.de) veröffentlicht.

Link zu Förderunterlagen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm