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Die neuen Schülervertreter der BBS in Gerolstein stellen sich vor

Gerolstein, 22.10.2020 – Das Mitwirkung von Schülern bei der Gestaltung der BBS in Gerolstein wird von Seiten der Schulleitung sehr ernst genommen. Die Schülervertretung (SV) ist ein Teil der Schulkultur und wichtig für ein Funktionieren, das über organisatorische Fragen hinaus geht. Zu Beginn des neuen Schuljahres wurde demzufolge auch eine neue SV gewählt.

Nach Auswertung der abgegebenen Stimmzettel steht nun das neue SV-Team der BBS Vulkaneifel für das Schuljahr 2020/21 fest: Alina Hebig (BF 2 20A) und André Ganser (BGY T 18) werden als Team die Interessen der Schülerinnen und Schüler vertreten. Adrian Groß (KBM 19) wird den beiden als stellvertretender Schulsprecher zur Seite stehen.

Hanna Ölscher und Sabine Steffen werden als neue Vertrauenslehrerinnen ein offenes Ohr für die Anliegen der Schülerinnen und Schüler haben und die SV in ihrer Arbeit unterstützen. Ein herzliches Dankeschön der Schulleitung geht an alle Kandidatinnen und Kandidaten für ihr Engagement und ihren Einsatz für die BBS Vulkaneifel.

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NEU! Das Familienbuch Gillenfeld und die Region zwischen Sammet und Ueß

Gillenfeld, 22.10.2020 – Ein Must-have für jeden Gillenfelder Haushalt, all diejenigen, die in der Region um Gillenfeld einen Teil ihres Lebens verbracht haben, sowie alle heimatinteressierten Vulkaneifeler. Diese Neuerscheinung schließt eine genealogische Lücke.

Endlich ist das von Heimatkundlern und Familienforschern lang ersehnte Ortsfamilienbuch „Gillenfeld und die Region zwischen Sammet und Ueß – ca. 1700-1905“ erschienen. Nach jahrelangen Recherchen und akribischer Suche in den verschiedensten Archiven hat nun der Lokalhistoriker Alois Mayer, Daun, dieses umfangreiche Werk über die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde (WGfF) veröffentlicht. Neben den Familienbüchern der Pfarreien Mehren (2010), Schalkenmehren/Weinfeld (2011), Hilgerath/Beinhausen (2015), Daun-Neunkirchen und Dockweiler-Dreis (2016), Darscheid (2017) ist dieses Buch der 7. Band von Alois Mayer.

Zugegeben, der Titel des Buches ist etwas sperrig. Jedoch beschreibt er in etwa den Umfang und den Inhalt des Familien­buches, das so eine große Lücke des ehemaligen Amtes Gillenfeld schließt und die bereits erschienenen Familienbücher der Verbandsgemeinde Daun ergänzt.

In­begriffen sind in diesem Familienbuch auch die Pfarreien Brock­scheid (mit Udler und Tettscheid), Demerath (mit Steineberg und teilweise Wollmerath), Gillenfeld (mit Ellscheid, Saxler und Winkel), Strohn  (mit Mückeln und Trautzberg) und Strotzbüsch (mit Immerath). Darüber hinaus finden sich zahlreiche Menschen aus den nahe gelegenen Orten des Umlandes – also doch „eine ganze Region“.

6.600 Familien sind in diesem 1856 Seiten starken Buch, bestehend aus zwei Bänden erfasst, alphabetisch ge­ordnet und erschlos­sen durch Namens-, Orts- und Berufsregister sowie 1150 verschiedene Orte. Alles Namen und Daten von Personen, die in den vorliegenden Kirchenbüchern obiger Pfarreien bis zur Datenschutzgrenze und den Standesamtsunterlagen von 1800 bis 1905 zu finden waren – eine wahre genealogische Fundgrube. Eine vollständige Liste sämtlicher Geistlichen der Pfarrei ergänzt das Buch.

Im Vorwort geht der Autor besonders auf die Kirchengeschichte, die Kirchen und Kapellen, sowie die Priester in aus den Pfarreien ein, ergänzt um ein Kapitel mit Geschichte und Geschichten.

Zwischen den Zeilen zeichnen die vielen Totgeburten oder die hohe Zahl von Auswanderern auch ein Bild sozialer Strukturen oder Nöte.

Wer also auf der Spurensuche nach der eigenen Herkunft und Familiengeschichte ist oder die Ortshistorie heimatkundlich erforscht, dem ist dieses Ortsfamilienbuch nicht nur behilflich, sondern unverzichtbar.

Wo kann man das Buch kaufen?

Eine öffentliche Präsentation kann zurzeit coronabedingt nicht stattfinden. Erhältlich ist dieses Buch kurzfristig bei den Ortsbürgermeistern zum Subskribtionspreis von 40 Euro oder über die Buchhandlung Werner in Daun bzw. den Shop der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde www.wgff-shop.de zum Preis von 52 Euro.

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Am 30. Oktober ist Weltspartag – Kreissparkasse Mayen lädt Groß und Klein ein

Mayen/Region, 22.10.2020 – Seit 96 Jahren findet er einmal jährlich Ende Oktober statt: der Weltspartag. Die Idee für diesen Tag geht auf den 1. Internationalen Sparkassenkongress (First International Thrift Congress) im Oktober 1924 in Mailand zurück, an dem sich 27 Länder weltweit beteiligten. Kerngedanke des Weltspartages war und ist die Förderung des Spargedankens und somit der Vermögensaufbau für die Zukunft – heute so aktuell wie damals.

Daher lädt die Kreissparkasse Mayen auch in diesem Jahr wieder große und kleine Kunden herzlich zum Weltspartag am 30. Oktober in ihre Filialen ein. Getreu dem Motto „Die Zeit vergeht, das Gute besteht“ feiert die Kreissparkasse Mayen diesen Tag und informiert ihre Kunden über die individuellen Möglichkeiten zur Geldanlage sowie zur Altersvorsorge.

Doch was hat es eigentlich mit der Geschichte des Sparschweins auf sich? Knapp die Hälfte der Deutschen nutzt das Sparschwein. Erste aus Ton geformte Sparschweinchen tauchten schon im Mittelalter auf. Aber warum Schweine? Sie stehen für Glück und Wohlstand! Nur jemand, der vermögend war konnte sich eigenes Vieh leisten und hatte immer etwas zu Essen. Ab Mitte des 19 Jahrhunderts gab es dann das Sparbuch, auf das die Menschen ihr Erspartes einzahlen konnten. Heute wird die Anlage in Wertpapiere geschätzt, denn der anhaltend niedrige Leitzins der EZB zwingt die Sparer, ihre Anlagestrategien zu überdenken und den Gedanken des Vermögensaufbaus in den Vordergrund zu stellen. Auch der Kauf oder Bau von Immobilien ist hier für viele in dem Zusammenhang attraktiv.

Aber auch für die „kleinen“ Kunden lohnt sich der Besuch der Geschäftsstellen. Sie können ihr Sparschwein abgeben und sich über tolle Präsente freuen. Hierbei ist das erklärte Ziel der KSK Mayen, junge Menschen, z.B. mit einem Taschengeld-Konto, beim Erlernen des richtigen Umgangs mit Geld zu unterstützen.

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Der Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen CDU, Christian Baldauf, besuchte im Rahmen seiner Herbsttour die Vulkaneifel

Vulkaneifel Region, 22.10.2020 – Christian Baldauf möchte Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz werden. Deshalb besucht er die Regionen des Landes und sucht das Gespräch mit allen Bürgern. Am 14. Oktober kam der aus Frankenthal stammende 53-Jährige in die Vulkaneifel.

Bei zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern und Arbeitern, Kom-munalpolitikern, ehrenamtlich Tätigen und vielen Bürgerinnen und Bürgern sammelte er zahlreiche positive Eindrücke. Baldauf hatte aber auch ein offenes Ohr für die Sorgen der Vulkaneifeler. Dabei stand das Thema Corona, die Folgen der Pandemie und Ansätze, diese schwere Zeit bestmöglich zu gestalten, im Mittelpunkt.

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KSK Vulkaneifel: Corona bedingt Weltsparwochen statt Weltspartag

Daun, 22.10.2020 – Vom 26. Oktober 2020 bis zum 20. November 2020 sind die Eltern mit ihren Kindern herzlich eingeladen die Sparkassengeschäftsstellen in Daun, Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath und Kelberg zu besuchen. „Uns ist es wichtig an dieser guten Tradition festzuhalten und gleichzeitig aufgrund der Corona-Pandemie unsere Mitarbeiter und Kunden zu schützen. In den vergangenen Jahren haben wir einen riesigen Kundenandrang am Weltspartag feststellen dürfen. Wir wollen allen Kunden gerecht werden und gleichzeitig überfüllte Kundenhallen vermeiden um unseren jungen Nachwuchssparern ein tolles und stressfreies Weltspartagserlebnis zu gewährleisten.

Von daher ergeht eine herzliche Bitte an die Eltern die gesamten vier Wochen für einen Besuch bei uns zu nutzen“, so KSK-Vorstandsvorsitzender Dietmar Pitzen.„In diesem Jahr gibt es als kleine Anerkennung für das Sparen die Knuddelmaus „Freddy“ oder wahlweise einen Gutschein für einen Kinobesuch bzw. einen Besuch des Wildparks Daun bzw. des Adler- und Wolfsparks Kasselburg in Pelm. Es lohnt sich zu uns zu kommen!“, so Petra Müller von der KSK-Filialdirektion Hillesheim und Andreas Hubertz von der KSK-Hauptstelle in Daun. Neben den Weltspartagsgeschenken bietet die Kreissparkasse Vulkaneifel zusätzlich ihren jungen Kunden in Zusammenarbeit mit den S-club-Kooperationspartnern in über vierzig Geschäften, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Rabatte von bis zu 50 Prozent an. Darüber hinaus gibt es für die Eltern und erwachsenen Kunden ab Ende Oktober den neuen Vulkaneifel-Bildkalender vom Fotografen Sven Nieder mit Texten von Dr. Tim Becker zum Thema: „Wege der Vulkaneifel“.

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Stadt Mechernich setzt mit Bündnis ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus

Mechernich, 22.10.2020 – Wer den Kopf gen Himmel hebt, wenn er vor dem Rathaus steht, dem fällt ein großes Plakat auf dem Balkon des Verwaltungsgebäudes auf, das neu dort aufgestellt ist. „Vielfalt“ steht dort in großen Lettern geschrieben, von einem Herz umrahmt und ein „Wir“ davor.

Die Stadt Mechernich setzt damit ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Sie steht ein für eine offene Gesellschaft. Unterstützt wird das Engagement durch das Landes-Förderprogramm „NRWeltoffen“, in welchem die Akademie IP gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen ein lokales Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickelt hat. Nun ist auch die Stadt Mechernich eine der Verbündeten. „Wir lieben Vielfalt“, lautet die klare Botschaft der Allianz.

Extremismus auch im Kreis Euskirchen

Sabine Weber, Bildungsreferentin der Akademie Vogelsang IP, stellte das Konzept „NRWeltoffen“ im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales der Stadt Mechernich vor. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Sabine Weber, Bildungsreferentin der Akademie Vogelsang IP, stellte das Konzept bereits im Juni im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vor. Sie zog schnell einen Zahn: Wer bisher noch glaube, im Kreis Euskirchen gebe es keinen Extremismus, der täusche sich.

Alltagsrassismus habe viele Gesichter, so auch im Kreis Euskirchen, erklärte sie. Mal sei es die Frage nach der Herkunft eines Menschen, der augenscheinlich „nicht von hier“ sei. Mal seien es die abwertenden Blicke im Bus, mal die rassistischen Rufe auf dem Fußballplatz.

Aber auch Hakenkreuzfahne, Helm und Hitlergruß seien hierzulande keine Seltenheit und sogar Reichsbürgerinnen und Reichsbürger präsent. Im Jahr 2019, so schätzen laut Weber die Sicherheitsbehörden und die Kreisverwaltung, dass „eine mittlere zweistellige Zahl“ von ihnen im Kreis Euskirchen lebt. Einige von ihnen fallen demnach im Kontakt mit Behörden auf, andere durch Kommentare im Internet.

Politik, Rat und Verwaltung waren sich einig: tatenlos zusehen darf und will man nicht. Deshalb schloss man sich überzeugt dem Bündnis gegen Rechts an.

„Entschlossen entgegenstellen“

Allen voran Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick: „Wir müssen uns dieser Bewegung entschlossen entgegenstellen, indem wir voller Energie für die Grundwerte dieses Staates und der Stadt eintreten: für die Würde des Menschen, für Gleichberechtigung, für Menschenrechte. Dies sollte selbstverständlich sein.“

Die Broschüre „Von wegen rechts“ liegt ab sofort im Rathaus aus und kann kostenlos mitgenommen werden. Der Leser erfährt darin unter anderem: Welche Erfahrungen haben Rassismus betroffene Menschen im Kreis gemacht? Was kann jeder und jede einzelne gegen die extreme Rechte und gegen Ausgrenzung unternehmen? Wohin kann man sich wenden?

Mut macht die Euskirchener Erklärung, die schon rund 600 Personen, unterschrieben haben. Sie stehen mit ihrer Unterschrift für eine Kultur der Toleranz, des friedlichen Miteinanders, im Bewusstsein einer historischen Verantwortung Deutschlands.

Präventionsarbeit für eine offene Gesellschaft

Der Kreis Euskirchen fördert außerdem Jugendbildungsangebote der Akademie Vogelsang IP zur Sensibilisierung für die Gefahren der extremen Rechten, kurz: „Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“. Schulen werden bei der Organisation von Gedenkstättenfahrten unterstützt, etwa durch Austauschtreffen und konkretes Knowhow.

Bürgemeister Dr. Hans-Peter Schick: „Aufklärung, Prävention und Sensibilisierung – das sind wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer offenen Gesellschaft des Miteinanders. Dafür wollen wir uns in Mechernich einsetzen.“

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Landrat Günter Rosenke erklärt die Gefährdungsstufe 1 für den Kreis Euskirchen

Euskirchen, 21.10.2020 – Verschärfte Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gelten auch in Euskirchen. Die Inzidenz (neue bestätigte COVID-19-Fälle in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) beträgt auch im Kreis Euskirchen seit dem vergangenen Wochenende über 35 und liegt damit über der ersten Eingreifschwelle. Der Krisenstab unter der Leitung von Landrat Günter Rosenke hat daher die Gefährdungsstufe 1 für den Kreis Euskirchen erklärt und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auch auf der städtischen Homepage www.euskirchen.de direkt auf der Startseite abrufbar ist.

Daher greifen auch in Euskirchen ab sofort die dafür landesweit vorgesehenen Regelungen. Besonders zu beachten ist die Erweiterung der Maskenpflicht. Sie gilt ab sofort auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. In Euskirchen wurde folgender Bereich festgelegt: Alter Markt, Berliner Straße zwischen Klosterstraße, Spiegelstraße und Mittel-straße, Bahnhofstraße Euskirchen, Bahnhofsvorplatz Euskirchen, Busbahnhof Euskirchen, Gardebrunnenplatz, Neustraße (s. Plan).

Zudem gilt die Maskenpflicht auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen zudem nur noch maximal 25 Personen teilnehmen.

Um die COVID-19-Pandemie wirksam eindämmen zu können, ist die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, indem sie sich auch an die strengeren Regelungen halten. Die Einhaltung wird durch das städtische Ordnungsamt verstärkt kontrolliert. In den Bereichen, in denen auch im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht besteht, wurden entsprechende Hinweisschilder angebracht.

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Coronaschutz-verordnung! Stadt und StädteRegion Aachen rufen Gefährdungsstufe 2 aus

StädteRegion Aachen, 21.10.2020 – Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 21. Oktober, 10:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 96 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3912. 3157 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 117.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen

Kommune Aktiv Gesamtergebnis Sieben-Tage-Inzidenz
Aachen 280 1894 108
Alsdorf 73 340 157
Baesweiler 84 241 321
Eschweiler 46 299 97
Herzogenrath 39 302 82
Monschau 18 92 162
Roetgen 10 32 116
Simmerath 24 110 169
Stolberg 34 316 78
Würselen 37 286 88
Gesamtergebnis 645 3912 117

 * Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt 

Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 mit Wirkung von heute (21.10.2020) festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona

Appell der Krisenstäbe

Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Weiterhin Maskenpflicht an Schulen und Berufskollegs

Die vor den Ferien verhängte Maskenpflicht für weiterführende Schulen und Berufskollegs gilt nach den Ferien weiter. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie den Berufskollegs auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Hinweis an Arbeitgeber

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen

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Vorsicht am Telefon! Betrüger geben sich als evm-Mitarbeiter aus

Region/Koblenz, 21.10.2020 –  In den vergangenen Tagen häufen sich bei der Energieversorgung Mittelrhein (evm) Beschwerden von Kunden, die mit unlauteren Methoden am Telefon konfrontiert werden. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter des kommunalen Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus und wollen Daten der Kunden einholen, um bei einer angeblich anstehenden Preiserhöhung einen günstigeren Tarif anbieten zu können. „Informationen zu Preisanpassungen teilen wir nie am Telefon mit, sondern senden diese immer schriftlich zu“, erklärt Eva Lindner, Pressereferentin der evm.

Bei Rückfragen ist das Unternehmen per E-Mail an serviceteam@evm.de oder unter der Telefonnummer 0261 402- 11111 erreichbar. Grafik: evm

Kunden sollten daher am Telefon besondere Vorsicht walten lassen – ganz besonders, wenn der Anrufer persönliche Daten abfragt. Betrüger versuchen damit, Kunden in andere Energielieferverträge zu überführen oder schlimmeres. „Kunden sollten sich in jedem Fall versichern, ob sie wirklich mit einem evm-Mitarbeiter sprechen“, erklärt die Pressereferentin. „Am Telefon hilft es oft schon, auf die Rufnummer zu schauen, von der der angebliche Mitarbeiter anruft.

Ist diese nicht regional, stimmt meist etwas nicht.“ Mitarbeiter und Dienstleister der evm rufen von regionalen Rufnummern an. Wenn bei einem Anruf Zweifel an der Seriosität der Person aufkommen, können sich die Betroffenen beim evm-Kundenservice melden und rückversichern, ob der Anruf seine Richtigkeit hat. Bei Rückfragen ist das Unternehmen per E-Mail an serviceteam@evm.de oder unter der Telefonnummer 0261 402- 11111 erreichbar.

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Einreise von Jägern aus Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz

Region/Koblenz, 21.10.2020 – Nahezu alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche sind mehr oder weniger von der aktuellen Corona-Situation betroffen. In Anbetracht der teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern oder gar Landkreisen kommt es zu vielen offenen Fragen, was erlaubt ist und was nicht. Auch Jagdgenossenschaften, die Sorge um die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd in ihren Revieren haben sowie nicht ortsansässige Jagdpächter und Jäger sind betroffen.

Es gibt eine gewisse Verunsicherung, welche Reiseregelungen für Jäger gelten, die aus anderen Bundesländern oder Risikogebieten im In- und Ausland nach Rheinland-Pfalz einreisen. Das zuständige Ministerium für Umwelt, Energie und Forsten hat diesbezüglich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass nicht in Rheinland-Pfalz wohnhafte Jägerinnen und Jäger, die allerdings in Rheinland-Pfalz die Jagd ausüben, derzeit grundsätzlich die Reviere aufsuchen dürfen. Für die Einreise aus innerdeutschen Gebieten gibt es zur Zeit keine Beschränkungen mehr, da das Beherbergungsverbot, das die Quarantäneregelungen ersetzt, derzeit nicht angewendet wird. Folglich können alle Jäger, die nicht in Rheinland-Pfalz wohnen, ohne Beschränkungen nach Rheinland-Pfalz reisen. Für Jäger aus ausländischen Risikogebieten gelten die aktuellen Quarantäneregelungen aus der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die darin beschriebenen Ausnahmen. Auf dieser Grundlage können Jäger nach Rheinland-Pfalz einreisen, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen, wenn sie sich höchstens 24 Stunden in Rheinland-Pfalz aufhalten oder aber über einen nicht älter als 48 Stunden alten Coronatest verfügen.

In begründeten Ausnahmefällen können die örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltungen auch Ausnahmen von diesen Regelungen zu Gunsten von Jagdausübungsberechtigten, die zur Durchführung von bestimmten Aufgaben gesetzlich verpflichtet sind, zulassen und Befreiungen erteilen. Das kann bei Jagdpächtern der Fall sein, weil sie beispielsweise zum Jagdschutz verpflichtet sind. Von solchen Ausnahmeregelungen sind allerdings nicht Jagdgäste betroffen, da diesbezüglich keine gesetzlichen Verpflichtungen solcher Personen ersichtlich sind.

Da sich die jeweiligen Regelungen in Anbetracht der dynamischen Entwicklung schnell verändern können, sollten sich die Jägerinnen und Jäger sowie bei Bedarf auch die Jagdgenossenschaften regelmäßig über den aktuellen Stand – im Zweifel beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt – informieren.