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Landrat Günter Rosenke erklärt die Gefährdungsstufe 1 für den Kreis Euskirchen

Euskirchen, 21.10.2020 – Verschärfte Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gelten auch in Euskirchen. Die Inzidenz (neue bestätigte COVID-19-Fälle in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) beträgt auch im Kreis Euskirchen seit dem vergangenen Wochenende über 35 und liegt damit über der ersten Eingreifschwelle. Der Krisenstab unter der Leitung von Landrat Günter Rosenke hat daher die Gefährdungsstufe 1 für den Kreis Euskirchen erklärt und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auch auf der städtischen Homepage www.euskirchen.de direkt auf der Startseite abrufbar ist.

Daher greifen auch in Euskirchen ab sofort die dafür landesweit vorgesehenen Regelungen. Besonders zu beachten ist die Erweiterung der Maskenpflicht. Sie gilt ab sofort auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. In Euskirchen wurde folgender Bereich festgelegt: Alter Markt, Berliner Straße zwischen Klosterstraße, Spiegelstraße und Mittel-straße, Bahnhofstraße Euskirchen, Bahnhofsvorplatz Euskirchen, Busbahnhof Euskirchen, Gardebrunnenplatz, Neustraße (s. Plan).

Zudem gilt die Maskenpflicht auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen zudem nur noch maximal 25 Personen teilnehmen.

Um die COVID-19-Pandemie wirksam eindämmen zu können, ist die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, indem sie sich auch an die strengeren Regelungen halten. Die Einhaltung wird durch das städtische Ordnungsamt verstärkt kontrolliert. In den Bereichen, in denen auch im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht besteht, wurden entsprechende Hinweisschilder angebracht.