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Stadt Aachen und Karlspreis-Gesellschaft aktualisieren Vereinbarung zur Karlspreis-Verleihung

Aachen – Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Dr. Jürgen Linden, Sprecher und Vorsitzender des Karlspreisdirektoriums, haben am 11. Mai 2021, im Weißen Saal des Aachener Rathauses die aktualisierte Vereinbarung zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen unterschrieben und damit ihre Absicht unterstrichen, den Preis auch künftig zu verleihen, um einen Appell für die europäische Integration, Freiheit, Frieden und Menschlichkeit an Bürger*innen in Europa zu richten.

Auf der Grundlage der Proklamation des Karlspreises und der gemeinsamen Erklärung der Karlspreisgesellschaft und des Rates der Stadt Aachen von 1990 bekräftigen Stadt und Direktorium die enge Zusammenarbeit bei der Karlspreisverleihung und die Unterstützung der inzwischen etablierten weiteren Aktivitäten, vor allem des Europäischen Karlspreises für die Jugend und der Karlspreis-Europa-Akademie.

Dazu Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Junge Menschen für Europa zu begeistern, indem man sie auffordert, ihre guten Ideen und ihr Engagement in den Ring zu werfen und gemeinsam darüber zu diskutieren, halte ich für einen unverzichtbaren Ansatz. Europäisches Denken und Tun müssen als vorbildliche Lebenseinstellung junger Menschen sichtbar gemacht werden. Das sehe ich als zentrale Aufgabe des Karlspreises.“

Dr. Jürgen Linden erklärte seinerseits: „Europas Zukunft muss friedlich, sicher und für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv sein. Die Stadt und die Karlspreisgesellschaft wollen sich mehr als bisher für dieses Europa einsetzen. Der Vertrag ist deshalb Ausdruck der Selbstverpflichtung, aber auch der Verantwortung, die wir für Europa haben.“

Jugendkarlspreis für aktive Mitgestaltung Europas

Der Jugendkarlspreis wird seit 2008 verliehen. Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen fordern im Wettbewerb Europäer*innen dazu auf, Europa aktiv mitzugestalten. Junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren aus allen Mitgliedsstaaten können Projekte einreichen, mit denen sie zur Entwicklung und Verständigung der EU beitragen.

Die Jury kürt den*die Jugendkarlspreisträger*in sowie den zweiten und dritten Platz. Die drei Preisträger*innen werden insgesamt mit einem Preisgeld von 15.000 Euro prämiert und zu einem Besuch beim Europäischen Parlament eingeladen. Der Jugendkarlspreis wird traditionell jedes Jahr zwei Tage vor Christi Himmelfahrt, unmittelbar vor der Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen, verliehen.

In diesem Jahr werden gleich zwei Wettbewerbsjahrgänge ausgezeichnet: Neben den diesjährigen Sieger*innen werden auch die Gewinner aus 2020 gewürdigt, deren Auszeichnung im letzten Jahr coronabedingt ausfallen musste.

Fellowships in der Charlemagne Prize Academy

Die Karlspreisstiftung zu Aachen unterstützt europäische Forschungsprojekte, die im Rahmen der seit 2019 etablierten Charlemagne Prize Academy begleitet werden. Die Karlspreisakademie möchte neue Ideen über europäische Zukunftsfragen mit den aktuellen Ansätzen aktueller Entscheidungsträger in Europa verbinden.

Jedes Jahr erhalten fünf herausragende Hochschulabsolvent*innen, Young Professionals oder Mitarbeiter*innen politischer oder wissenschaftlicher Einrichtungen eine einjährige Fellowship mit einer finanziellen Unterstützung von je 25.000 Euro. Den Fellows stehen während des Forschungsjahres außerdem wissenschaftliche Mentor*innen und europäische Partnerorganisationen zur Seite, um die Fortschritte und Ergebnisse zu begleiten. Die Fellowships beginnen immer im November eines Jahres und enden mit der Veröffentlichung einer gemeinsamen Publikation durch die Karlspreisstiftung.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verleihung des Internationalen Karlspreises an den rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis, die ursprünglich für den Himmelfahrtstag am 21. Mai 2020 vorgesehen war, auf den 2. Oktober 2021 verschoben worden. Auch der Jugendkarlspreis wurde verschoben, er findet in diesem Jahr am 30. September statt.

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Wechsel-Unterricht in Mayen, Andernach, Bendorf und der VG Weißenthurm startet am 17. Mai

Region/Mayen-Koblenz – Noch bis 12. Mai galt die Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz, die besagt, dass für die Schulen in Mayen, Andernach und Bendorf sowie die Verbandsgemeinde Weißenthurm der Präsenzunterricht entfällt. Aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 13. Mai, und des sich daran anschließenden Brückentages heute, Freitag 14. Mai, wurde gemeinsam mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion entschieden, dass der Wechselunterricht aus organisatorischen Gründen in den Schulen der genannten Kommunen am Montag, 17. Mai, fortgesetzt wird.

Die Kindertagesstätten in den Kommunen Mayen, Andernach und Bendorf sowie die Verbandsgemeinde Weißenthurm treffen in Absprache mit ihren jeweiligen Trägern eigenständige Regelungen zur Öffnung heut, Freitag 14. Mai, und informieren betroffene Eltern.

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Spende aus „Kneipp & Sport“ zugunsten des Kinder-Schutzbundes

Bad Münstereifel – Unter der Schirmherrschaft von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian bot der Yoga-, Qi Gong- und Meditationslehrer Ulrich Beheng ab Ende Mai 2020 erneut Yoga und Qi Gong im Kurpark Wallgraben am „Weißen Elefanten“ an. Die Programme, die unter dem Motto „Kneipp & Sport“ standen, erfreuten sich so großer Beliebtheit, dass sie auch in den Sommerferien fortgesetzt wurden.

Ulrich Beheng verband gezielt Yoga und Qi Gong zu Yo+Qi und entwickelte daraus eine „bewegte Herzmeditation“. Er zeigte dabei, wie traditionelle Yoga-Übungen mit dem Flow der Qi Gong-Bewegungen harmonieren. Die bewegte Herzmeditation wurde von sanfter, meditativer Musik begleitet und die Übungen so vermittelt, dass Alle mitmachen und mitkommen konnten.

Seinerzeit war vereinbart worden, dass von der Kursgebühr pro Teilnehmer*in jeweils 2 € als Spende dem Ortsverband Bad Münstereifel im Deutschen Kinderschutzbund zukommen sollen. Am Donnerstag, dem 6. Mai 2021, erfolgte die Spendenübergabe: Im Beisein der Schirmherrin Bürgermeisterin Sabine Preiser- Marian übergab Meditationslehrer Ulrich Behend der Orts-Vorsitzenden Ilona Nagy die Spendengelder.

Weil das Angebot von Meditationslehrer Ulrich Beheng so gut nachgefragt wurde, soll auch in diesem Jahr wieder am „Weißen Elefanten“ Yo+Qi von ihm angeboten werden, sobald dies möglich ist.

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Moderner Gelenkersatz: Maria Hilf Krankenhaus bietet Telefonhotline am Montag, 17. Mai

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Moderner Gelenkersatz von Hüfte und Knie. Die Orthopäden des Krankenhauses Maria Hilf stehen am Montag, 17. Mai von 16:00 bis 18:00 Uhr am Telefon für Fragen von Patient:innen und Angehörigen zur Verfügung. Gelenkerkrankungen wie zum Beispiel Arthrose können das Leben der Betroffenen massiv beeinträchtigen. Häufig leiden sie unter starken Schmerzen und sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. „Mit einem künstlichen Hüft- oder Kniegelenk können wir vielen Patient:innen helfen und dafür sorgen, dass sie sich wieder schmerzfrei bewegen können“, sagt Dr. Rudolf Auen.

Der Chefarzt der Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin hat sich auf minimal-invasive Operationstechniken beim Einsatz von Hüft-Endoprothesen spezialisiert und bietet diese jetzt auch im Krankenhaus Maria Hilf an. Mit dieser Technik hat sich Dr. Auen bereits in den vergangenen zehn Jahren in der Region einen Namen gemacht. Aktuell hat er eine weitere Operationstechnik in sein Leistungsspektrum aufgenommen, die sogenannte Portal assistierte Hüftprothese (AnteriorPATH®). Diese wird derzeit deutschlandweit nur in zwei weiteren Krankenhäusern angeboten.

Um Patient:innen und Interessierte über modernen Gelenkersatz für Hüfte und Knie zu informieren, bieten Dr. Auen und die leitenden Ärzte der Abteilung für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin am Montag, 17. Mai von 16:00 bis 18:00 Uhr eine Telefonhotline an. Die Ärzte sind unter der Telefonnummer 02641 83-5670 erreichbar und haben ausreichend Zeit, Patient:innen zu beraten.

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Webinar der IHK Aachen informiert am Dienstag,18. Mai über betriebliche Corona-Schutzimpfungen

Aachen – Wie können betriebliche Impfungen gegen das Corona-Virus organisiert werden? Darüber informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen gemeinsam mit dem Dezernenten für Soziales und Gesundheit der StädteRegion Aachen, Dr. Michael Ziemons, am Dienstag, 18. Mai, um 15 Uhr in einem kostenfreien Webinar. „Impfstoffe sind zunehmend verfügbar. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, die Beschäftigten in den Betrieben zu impfen, um der Wirtschaft einen schnellen Weg aus der Corona-Pandemie zu ermöglichen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. „Die Betriebe in unserer Region stehen in den Startlöchern und würden am liebsten schon heute für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Impfungen organisieren.“

Unter dem Motto #WirtschaftImpft haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – eine gemeinsame Kampagne zur betrieblichen Impfung von Beschäftigten gestartet. Ihr Ziel: In Kooperation mit Betriebsärzten und nach ausreichender Verfügbarkeit von Impfstoffen soll nun deutlich schneller geimpft werden als bisher.

Teilnehmer des Webinars am 18. Mai erfahren, wie Impfungen über betriebsärztliche Dienste organisiert werden können. Eine kostenfreie Registrierung ist unter www.aachen.ihk.de/impfen möglich. Bereits jetzt beantwortet die IHK Aachen auf ihrer Homepage die häufigsten Fragen zum betrieblichen Impfen.

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Die gelbe Eifel

Mechernich-Bleibuir – Die Bleibuirer Pfarrkirche St. Agnes ragt scheinbar aus einem Rapsblütenmeer. Seit dem Wochenende steht die Ölfrucht im Braugerstengürtel um Mechernich in voller Blüte. „Raps ist ein wahres Kraftpaket“, schreibt der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) in einer Pressemeldung.

Die Blüten, die dieses Jahr zwei bis drei Wochen später als 2021 aufgegangen sind,verwandeln sich bis zum Juli in Schoten mit zwei Millimeter kleinen schwarzen Körnern, die einen hohen Ölgehalt haben. Sie werden mit Mähdreschern geerntet und anschließend gepresst. Das gewonnene Öl kann als Speiseöl, Schmierstoff oder Kraftstoff in Form von Biodiesel verwendet werden.

Als Speiseöl steht Rapsöl nach Angaben der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) in der Beliebtheit mittlerweile auf Platz 1, weit vor Sonnenblumen- und Olivenöl. Ernährungsphysiologen empfehlen Rapsöl wegen seines sehr günstigen Fettsäuremusters. Rapsöl zeichnet sich mit einem hohen Gehalt an wertvollen Omega-3-Fettsäuren aus und trägt dazu bei, einen normalen Blutcholesterinspiegel zu erhalten.

„Bei der Pressung entsteht außerdem eiweißhaltiges Rapsschrot, das als Futtermittel in der Rinder-, Schweine- und Geflügelmast eingesetzt wird“, schreibt der RLV. Rapsschrot ersetze als heimische Proteinquelle Sojaimporte in hohem Umfang.

40 Kilo Rapshonig vom Hektar

Landwirte schätzen den Rapsanbau, weil er den Boden optimal auf nachfolgende Kulturen vorbereitet, also eine gute Vorfruchtwirkung hat. Die langen Wurzeln können Nährstoffe aus tieferen Bodenschichten erreichen und sorgen für eine Durchlockerung des Bodens.

Anziehend finden außerdem nicht nur Menschen die leuchtenden Felder, sondern auch Bienen. Raps ist eine tolle Nektar- und Pollenquelle. Laut UFOP ergibt ein Hektar Raps 40 Kilo Rapshonig.

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Die aktuellen Stellenangebote sind online

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Landesregierung von NRW reduziert Einschränkungen und eröffnet Perspektiven

Region/Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen. Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Viele Menschen kämpfen noch immer auf den Intensivstationen um ihr Leben. Aber: Wir sehen einen deutlichen Hoffnungsschimmer. Seit Anfang Mai ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich von 163,9 auf heute 116,1 gefallen. Auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai um rund sieben Prozent auf nunmehr 781 gesunken. Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten. Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten.“

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage.”

Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

Folgende Stufen sieht die Coronaschutzverordnung künftig vor:

 

  Inzidenz >100
(Bundesnotbremse)
Stufe 1
Inzidenz 100-50
Stufe 2
Inzidenz < 50
Ausgangs-beschränkungen

 

 

Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen keine Ausgangs-
beschränkungen
keine Ausgangs-
beschränkungen
Kontakt-beschränkungen

 

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)

Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)

Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

 

Kultur Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt.

Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

 

Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)
Sport Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig.

Fitnessstudios geschlossen.

Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen

 

Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre

 

Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis  wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)

 

Sport im Freien ohne Personen-begrenzung erlaubt

 

Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontakt-nachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen

 

Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen)

 

Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen

 

Freizeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestelle, Solarien, Prostitutionsstätten, bleiben geschlossen. Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis

Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis

 

Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung

 

Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnl. Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis

Einzelhandel Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150) bzw. nur mit click&meet plus negativem Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100),

 

Alle Geschäfte geöffnet.

Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives Testergebnis

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich

 

Gastronomie Betrieb ist nicht zulässig Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln

 

Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig

 

 

Beherbergung Private Übernachtungen nur in Härtefällen zulässig Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig

 

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig,Voraussetzung ist negatives Testergebnis

 

Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
Messen/
Märkte
Betrieb ist nicht zulässig Betrieb ist nicht zulässig Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro 7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche
Tagungen/
Kongresse
Veranstaltung ist nicht zulässig Veranstaltung ist nicht zulässig Zulässig mit Personenbegrenzung und Test

 

Private
Veranstaltungen
Nicht zulässig Nicht zulässig Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis
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Impfungen in Priorität 3

Region/Düsseldorf – Muster-Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage in den Arztpraxen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Nordrhein-Westfalen teilt mit: Arztpraxen können bereits jetzt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zur erhöhten Priorität gehören (Priorität 3, § 4 CoronaImpfV), ein Impfangebot unterbreiten. Der Impfstoff in den Arztpraxen ist derzeit noch sehr begrenzt und der Andrang in den Praxen ist groß. Daher impfen die Arztpraxen vornehmlich zunächst Patientinnen und Patienten aus den Priorisierungsgruppe 1 und 2 sowie chronisch Erkrankte. Die Priorisierung nehmen die Ärzte eigenverantwortlich vor.

Die Landesregierung hat nun heute eine Musterbescheinigung veröffentlicht, die Arbeitgeber und Einrichtungen denjenigen Personen ausstellen können, die zur Priorität 3 gehören und sich in einer Praxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen lassen wollen. Die Priorität 3 umfasst beispielsweise Mitglieder von Verfassungsorganen und Tätige in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Verwaltungen sowie Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Apothekenwesen, Medien, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft). Darüber hinaus gehören zu dieser Personengruppe auch Tätige in medizinischen Einrichtungen, die ein niedriges Expositionsrisiko gegenüber dem Coronavirus haben (Personal in Laboren und ohne Patientenkontakt), sowie Tätige in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht zur Priorität 2 gehören. Die Musterbescheinigung ist im Internet abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/muster_arbeitgeberbescheinigung_prio3_fuer_arztpraxis_11052021.pdf.

Wichtig zu wissen: Die Musterbescheinigung dient zur Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, nicht aber für Impftermine in den Impfzentren. Die für den Mai in den Impfzentren vorgesehenen Termine sind aktuell ausgebucht.

Mit Blick auf die Arztpraxen dient die Musterbescheinigung dem Nachweis der Impfberechtigung aufgrund der Priorisierung, garantiert aber ausdrücklich nicht, dass dort auch ein Impftermin zur Verfügung steht.

In den Impfzentren, für die das Land zuständig ist, werden derzeit bestimmte Berufsgruppen nach Terminbuchung geimpft. Dort muss die Zugehörigkeit zu einer der einschlägigen Berufsgruppen über eine gesonderte Bescheinigung erfolgen, für die die Landesregierung ebenfalls eine Musterbescheinigung zur Verfügung gestellt hat (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_3_arbeitgeberbescheinigung_06052021.pdf). Der vom Bund für den Monat Mai für die Impfzentren zur Verfügung gestellte Impfstoff ist vollständig verplant. Daher können nicht alle Personen der Priorität 3 gleichzeitig ein Impfangebot erhalten.

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click&meet ab Freitag – Montag in Jülich wieder Schule im Wechselunterricht

Jülich – Weil die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Düren an jeweils fünf Werktagen in Folge unter den Schwellenwerten 165 für Bildung bzw. 150 für Einkäufe liegen, hat das Land NRW diese Öffnungsschritte nun festgestellt und verfügt.

Demnach sind außerschulische Bildungsangebote ab Mittwoch, 12. Mai 2021 wieder zulässig. Die Schulen starten aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes am darauffolgenden Montag, 17. Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht.

Der Handel darf theoretisch ab Donnerstag, 13. Mai 2021 wieder click&meet anbieten. Aufgrund des Feiertages wird dies ab Freitag 14. Mai 2021 nutzbar sein. Erlaubt ist dann die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Je 40 qm Verkaufsfläche ist ein Kunde bzw. eine Kundin zulässig. Diese müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, welches maximal 24 Stunden alt sein darf und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske tragen. Die Kontaktdaten der Kunden (Name und Vorname + Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) und Zeitraum des Aufenthalts sind vom Betreiber festzuhalten.

Vollständig geimpfte und genesene Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Weiterhin gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen. Treffen sind nur Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person (einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre) erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene (28 Tage – 6 Monate) Personen gelten dabei nicht als weitere Person.

Die für Jülich relevanten Regelungen werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: Hotline@juelich.de und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8.00 – 12.00 Uhr (außer an Feiertagen).