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Zuckertoni-Ausstellung noch bis zum 11. Juli in der Stehbach-Galerie Mayen

Mayen – Die Vorstellungen des ersten Mayener Bürgerbühnenprojekts „Der Zuckertoni“ sind zwar momentan ausverkauft – aber haben Sie schon von unserer Ausstellung zum „Antunn“ gehört? Noch bis zum 11. Juli können Sie in der Stehbach-Galerie (Stehbach 31 in Mayen) von Richard Frensch Bilder und andere Exponate rund um das berühmteste Mayener Original besichtigen. Die Ausstellung ist unter Leitung des Vorsitzenden des GAV Hans Schüller und in Kooperation mit der Stehbach-Galerie von Richard Frensch, dem Eifelmuseum unter Leitung von Alina Wilbert-Rosenbaum und den Burgfestspielen entstanden. Sie zeigt sowohl künstlerische als auch dokumentarische Exponate. Aber auch die Zuckertoni-Puppe, die extra für die Theaterproduktion der Burgfestspiele gebaut wurde, kann man sich in Ruhe aus der Nähe anschauen. Der Zuckertoni hat auch verschiedene Mayener Künstler*innen zu Gemälden, Zeichnungen und einem Basaltrelief inspiriert.

Die Ausstellung ist an Samstagen und Sonntagen von 11 bis 17 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.

Auf Basis der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind beim Besuch der Ausstellung aktuell allerdings einige Regelungen zu beachten.  In Abstimmung mit den zuständigen Gesundheits- und Ordnungsämtern dürfen sich in den Ausstellungsräumen insgesamt maximal acht Personen gleichzeitig aufhalten. Zur Kontakt-Nachverfolgung können Sie ganz einfach am Einlass den QR-Code scannen und über die „Luca-App“ einchecken. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Kontaktformular auszufüllen, welches Sie in der Ausstellung bekommen können. Außerdem ist eine Voranmeldung nötig. Anmeldungen zur Vernissage und zur Ausstellung bitte per E-Mail an fsj@burgfestspiele-mayen.de.

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Gebäude des Landes RLP sollen klimaneutral werden – Neue Effizienz-Richtlinie für Bauen und Sanieren

Region/Mainz – „Wir wollen die Neubauten des Landes Rheinland-Pfalz künftig auf einem hohen energetischen Standard errichten, der einen klimaneutralen Betrieb der Gebäude ermöglicht. Sie sollen mit Fotovoltaik ausgerüstet sein und ihren verbleibenden Energiebedarf zum Großteil aus erneuerbaren Quellen decken. Auch Sanierungen des umfangreichen Immobilienbestands sollen auf einem hohen energetischen Standard erfolgen und somit die CO2-Emissionen senken“, erklärten Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen sowie LBB-Geschäftsführer Holger Basten heute in Mainz.

Um diese Ziele zu erreichen, habe der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) seine bestehende Selbstverpflichtung auf Energieeffizienz und Klimaschutz entsprechend weiterentwickelt und neu gefasst. „Mit dieser neuen Richtlinie stellt das Land Rheinland-Pfalz bereits jetzt die Weichen für noch mehr Klimaschutz in den landeseigenen Gebäuden. Neue und zu sanierende Gebäude konsequent klimaneutral auszurichten, ist eine verantwortungsvolle Investition in die Zukunft“, so die Ministerin weiter. „Auch bei der Bemessung der Wirtschaftlichkeit von Hochbaubauprojekten des Landes gehen wir vorbildlich voran: Für die Kalkulation der Baukosten und langjährigen Betriebskosten legen wir einen CO2-Schattenpreis von 180 Euro pro Tonne zugrunde. Das ist eine wichtige Weichenstellung für Investitionen in nachhaltige und energieeffiziente Gebäude.“

„Landesbauten müssen ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf Nachhaltigkeit gerecht werden. Dies ist umso bedeutender, da die heute realisierten Gebäude unsere gebaute Umwelt für die nächsten Jahrzehnte entscheidend prägen werden. Mit den aktuell nachhaltigen Neubau-Projekten wie dem Hörsaalgebäude der Hochschule Bingen, einem Bürogebäude für den Landesbetrieb Mobilität in Cochem oder auch dem Amtsgericht Bitburg leisten wir dazu einen erheblichen Beitrag“, sagte Ahnen.

„Durch unseren hohen Anspruch tragen wir schon heute zum Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung 2030 mit bei. Dennoch werden auch danach weiterhin große Anstrengungen im Gebäudebestand erforderlich sein, weshalb der Sanierungsstrategie künftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird“, so Ahnen weiter.

Die neu gefasste Richtlinie des Landesbetriebs LBB mit dem Titel „Klimaneutrale Landesgebäude“ enthält detaillierte bautechnische Vorgaben zur Umsetzung hoher Gebäudestandards mit dem Ziel der Energieeinsparung und Reduktion von CO2-Emissionen. Sie gilt ab sofort für Neubauten und energetische Sanierungen – auch für Projekte, deren Planung vor Kurzem begonnen hat.

„Die Vorgaben unserer Richtlinie übertreffen deutlich die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes vom November 2020“, erklärte LBB-Geschäftsführer Holger Basten. „Damit leistet der Landesbetrieb LBB seinen Beitrag auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung und wird seiner Vorbildrolle als öffentlicher Bauherr weiterhin gerecht. Wir setzen damit konsequent einen Weg fort, den wir bereits 2006 mit der ersten LBB-Richtlinie für energetisches Bauen und Sanieren erfolgreich eingeschlagen haben.“ Seitdem wurde die Richtlinie mehrfach aktualisiert. Ihre Energie-Einsparziele gingen regelmäßig über die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben hinaus.

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Ein Dankeschön, dass man sehen kann

Euskirchen – Der aufmerksame Besucher von Schweinheim wird bemerken, dass unter dem Schild, dass die Gäste willkommen heißt, nun ein weiteres Schild hängt mit der Aufschrift „Golddorf 2020“.

Beim Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ konnte Schweinheim diese Auszeichnung für sich gewinnen – und das gleich bei der ersten Teilnahme. Um ihren Erfolg zu dokumentieren, haben die Schweinheimer das Schild angebracht und zwar so, dass es möglichst alle sehen können.

Bürgermeister Sacha Reichelt (l.) besuchte das Golddorf Schweinheim und lobte das Engagement der Schweinheimer Bürgerinnen und Bürger. Foto: Kreisstadt Euskirchen

„Das ist ein Dankeschön, dass man sehen kann“, so Bernhard Seemann, der in der Dorfgemeinschaft sehr aktiv ist. Denn ohne die aktiven Schweinheimer hätte man diesen Erfolg nicht feiern können.

Ob es die Aktionsgemeinschaft Martinszug Schweinheim, die mittlerweile wesentlich mehr als nur den Martinszug organisiert, oder die „Rüstigen Renter“, ein aktiver Frauenstammtisch oder die Junggesellen sind: In Schweinheim werden Dinge gemeinsam angepackt und auf die Beine gestellt.

„Diese Gemeinschaft ist etwas Besonderes. Bewahren Sie sich diesen Zusammenhalt“, sagte Bürgermeister Sacha Reichelt, der gemeinsam mit Corinna Relles von der Unteren Denkmalbehörde bei der Einweihung des neuen Schildes auch gleich zu einem Dorfrundgang eingeladen wurde.

Dabei fielen so einige Dinge positiv auf: Die Grünflächen, die regelmäßig von den „Rüstigen Rentner“ gepflegt wurden, der toll gestaltete Spielplatz mit einer selbst gebauten Holzbox voller Spielzeug und einem Naschbeet, in dem über 20 verschiedene Kräuter, Gemüse und Früchte zum Knabbern angebaut sind oder die vielen Ideen, mit denen die Schweinheimer rund um den Vorsitzenden der Aktionsgemeinschaft, Werner Zimmer, ihr Dorfgemeinschaftshaus auf Vordermann bringen wollen.

Selbst die Corona-Pandemie konnte den Schweinheimern nur einen leichten Dämpfer verpassen – trotz Krise wurde das Dorf in Schuss gehalten. Nun soll es aber wirklich wieder los gehen und die Vorbereitungen für den Landeswettbewerb von „Unser Dorf hat Zukunft“ laufen auf Hochtouren. Dabei zählen einerseits die Ideen und die Projekte – aber man muss sich auch verkaufen können. Und auch darin sind die Schweinheimer mit allen Wassern gewaschen: „Schweinheim hat mehr Brücken als Venedig“, erzählt Beate Klinke beim Dorfrundgang. Auf die Einwohnerzahl hochgerechnet, versteht sich, fügt sie mit einem Augenzwinkern hinzu.

Der Rundgang führte auch vorbei an der Burg Schweinheim und an der kleinen Kapelle Heilige Dreifaltigkeit mit ihren beeindruckenden historischen Kirchenfiguren.

Das Fazit des Besuches in Schweinheim ist eindeutig: Das Schild mit der Aufschrift Golddorf steht absolut an der richtigen Stelle.

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„Young Spirit“ überzeugt

Sinzig – Zweiter Preis des Jugend Gottesdienst Awards persönlich in Sinzig überreicht. Sie brechen ein wenig die Konventionen normaler Gottesdienste, bringen eine andere Stimmung in die Kirche, begeistern die Jugend mit moderner Musik und auch mal mit dem ein oder anderen Überraschungsmoment: Seit Dezember 2017 gestaltet die Gruppe „Young Spirit“ alle sechs Wochen einen Gottesdienst für junge und junggebliebene Katholikinnen und Katholiken in der Pfarrkirche Sankt Peter in Sinzig, und das mit großen Erfolg. Das beweisen nicht nur die stets gut gefüllten Kirchenbänke, sondern auch eine ganz besondere Auszeichnung. Beim erstmals vergebenen „JugendGottesdienstAward“ des Bistums Trier belegen die Sinziger den zweiten Platz mit einer Open-Air-Eucharistiefeier unter dem Titel: „Lasst euch verwandeln durch die Erneuerung des Denkens“.

„Die Feier hat uns in einer ganzen Reihe von Aspekten überzeugt“, berichtete Jury-Mitglied Manuel Uder jetzt bei der offiziellen Preisübergabe im Rahmen eines „Young Spirit“-Gottesdienstes. Uder lobte in seiner Laudatio das sehr engagierte Vorbereitungsteam, das sich geistlich-intensiv mit den Schriftenlesungen auseinandergesetzt habe „und sich vom Wort Gottes emotional und existentiell ansprechen lies.“

Bunte Spielkarten dienten als symbolische Aufhänger für den damaligen Gottesdienst. Jede Farbe stand für eine andere Art der Erneuerung: Grün für die Erneuerung aus sich selbst heraus; gelb für das Umfeld und andere Menschen; blau für die Erneuerung durch Gott und rot für Erneuerung durch unvorhergesehene Ereignisse und Schicksalsschläge. Selbstverfasste und sehr persönliche Predigtimpulse und die Balance zwischen Gebet und Stille sowie die wohlüberlegte Auswahl bekannter und neuer Lieder aus dem kirchlichen Gesangbuch und aus der Pop-Musik, überzeugten die Jury. Die Gläubigen konnten sich unter anderem beim Schreiben eigener Fürbitten einbringen, die in einer Feuerschale verbrannt wurden. „Für die vielen Menschen, die den Gottesdienst im Spätsommer mitgefeiert haben, muss dieser ein sinnliches Erlebnis, aber auch ein spiritueller Trost in dieser Corona-Zeit gewesen sein“, war sich Uder im Namen der Jury sicher. Das Preisgeld in Höhe von 800 Euro möchte die Gruppe in Licht- und Tontechnik für kommende Gottesdienste investieren.

99 Luftballons als Zeichen der Hoffnung

Die Siegerurkunde nahmen „Young Spirit“-Sprecherin Vivien Christl und Sabrina Dittscheidt stellvertretend entgegen. Domvikar Tim Sturm lobte ebenfalls das herausragende Engagement der Sinziger Gruppe. „Wir wollten entdecken, welchen Reichtum es gibt an jungem Glauben, sozusagen an Young Spirit“, legte er die Beweggründe für den Wettbewerb dar. Er überbrachte außerdem die Grüße von Bischof Dr. Stephan Ackermann, der besonders hervorhob, dass die jungen Leute aus ihrem Glauben keinen Hehl machten, sondern ihn im Alltag lebten und in der Gemeinde bezeugten.

Überreicht wurde die Urkunde im Rahmen des letzten „Young Spirit“-Gottesdienstes mit Kaplan Thomas Hufschmidt. Er wird Jugendpfarrer an der Kirche der Jugend eli.ja und der Fachstelle(Plus) für Kinder- und Jugendpastoral Saarbrücken. Der Gottesdienst stand im Zeichen von „Hoffnungsmomenten“. „Die Hoffnung, die von Jesus ausgeht, ist die entscheidende“, sagte Hufschmidt in seiner Predigt. „Denn Jesus will uns dort beschützen, wo wir sind – auch hier und heute.“ Erneut konnten sich die Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher selbst beteiligen: Im Anschluss an den Gottesdienst ließen sie gemeinsam auf dem Freigelände hinter der Kirche 99 Luftballons aufsteigen, an die sie ihre persönlichen Hoffnungsmomente angehängt hatten.

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Flugärger-App hilft jetzt auch bei Problemen mit dem Gepäck

Region/Düsseldorf – Die nützliche App der Verbraucherzentralen wurde bereits 80.000 Mal heruntergeladen, sie unterstützt Reisende kostenlos bei Problemen mit Airlines. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW teilt mit: Die bevorstehenden Sommerferien, sinkende Corona-Zahlen und die damit verbundene Aufhebung von Reisebeschränkungen geben dem Flugverkehr wieder Aufwind. Flugreisen sind unter bestimmten Rahmenbedingungen und unter Wahrung strikter Hygienekonzepte wieder möglich. Die Vorfreude auf den Flug wird getrübt durch Erinnerungen an annullierte oder verspätete Flüge. Wer jetzt losfliegt, sollte daher die Flugärger-App der Verbraucherzentralen auf das Smartphone laden. Die App unterstützt, wenn mit dem Flug nicht alles rund läuft. Mit einem neuen Update hilft das mobile Tool jetzt auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird.

Im Detail funktioniert das neue Gepäck-Modul so: Wer seinen Koffer verspätet, beschädigt oder gar nicht wiederbekommt, kann mit der App eine Packliste erstellen, Ausgaben dokumentieren, Belege hochladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückfordern. Auch wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, sein Ticket selbst zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App wichtige Infos an die Hand: Ist es klug, den Flug sofort selbst zu stornieren? Und was muss ich dabei beachten? Wer bereits storniert hat, kann mit Unterstützung der App Steuern und Gebühren und in manchen Fällen Teile des Flugpreises zurückfordern.

Die Flugärger-App wurde bereits mehr als 80.000 Mal für iOS und Android heruntergeladen. Sie prüft und berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen die Ansprüche der Reisenden unter anderem nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die App greift dabei weltweit auf alle aktuellen Flugverbindungen zu und ergänzt automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums. Sie ergänzt zudem die Adresse einer Airline, gegen die der jeweilige Anspruch gerichtet werden kann. Das fertig erzeugte Anschreiben kann vom Nutzer dann per Mail oder Post versendet werden.

Reagiert die Fluggesellschaft auf die Forderungen der Flugreisenden gar nicht oder nicht fristgemäß, lotst die App die Nutzerinnen und Nutzer direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle – eine kostenlose Alternative zu Inkassodiensten. Im Fall der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) werden zahlreiche Angaben aus der App automatisch in das Formular der söp übernommen.

Hintergrund:

Die Flugärger-App wurde als vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Projekt von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2019 gestartet und wird mittlerweile von den Verbraucherschutzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein finanziert. Mit der App können Reisende mit ein paar Klicks die Ticketkosten bequem von der Fluggesellschaft zurückfordern und weitere Ansprüche geltend machen, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 Ursula Heinen-Esser, nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin:

„Ich freue mich, dass aus der nordrhein-westfälischen Initiative inzwischen ein länderübergreifendes Projekt geworden ist. Die App bietet nun rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien Unterstützung bei typischen Unwägbarkeiten, die bei einem Flug Ärger bereiten können – Flugverspätung und -Annullierung, verpasste (Anschluss-)Flüge, Umbuchungen und Flugzeitenänderungen, durch den Fluggast stornierte Flüge oder Gepäckprobleme. Die neuen Module der Flugärger-App sind ein wichtiger Baustein für einen modernen Verbraucherschutz, mit dem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt noch mehr Service bieten können. Ich kann die App nur jedem Flugreisenden als ständigen Reisebegleiter empfehlen.“

 Peter Hauk MdL, baden-württembergischer Minister für Verbraucherschutz:

„Mit der Erweiterung der Flugärger-App um ein Gepäckärger-Modul deckt die App weitere Situationen ab, die im Flugbetrieb nicht selten vorkommen. Wer sich wegen seines verspätet angekommenen oder sogar verloren gegangenen Koffers zum Beispiel Ersatzkleidung beschaffen musste, kann seine Ansprüche dazu nun mit ein paar Klicks in der App prüfen und geltend machen. Das Modul rundet die bereits umfangreichen Möglichkeiten der App ab und stellt einen echten Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar.“

Thorsten Glauber, Bayerischer Verbraucherschutzminister:

„Die Flugärger-App ist ein gelungenes Beispiel für modernen Verbraucherschutz im Alltag. Sie ist einfach in der Handhabung und zeigt den richtigen Weg durch den juristischen Dschungel. Die App führt in vielen Fällen zum Erfolg, ohne dass der Verbraucher Rechtsanwälte und Gerichte bemühen muss. Das ist der richtige Weg. Hinter der App stehen mit der Verbraucherzentrale und den beteiligten Ländern starke Partner, die sich gemeinsam dafür einsetzen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte im Alltag möglichst einfach und wirkungsvoll durchsetzen können.“

Claus Christian Claussen, Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein:

„Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist, um derartige oft kostenintensive Projekte auch zukünftig realisieren zu können und die Digitalisierung im Bereich des Verbraucherschutzes voranzubringen.“

Priska Hinz, Verbraucherschutzministerin des Landes Hessen:

„Dass manchmal ein Gepäckstück nicht dort ankommt, wo es soll, kann leider niemand verhindern. Aber wenn es passiert, sollen die Betroffenen schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Dazu gibt es jetzt ein wirklich wirksames Werkzeug. Wer in den Flieger steigt, sollte die Flugärger-App der Verbraucherzentrale auf dem Smartphone installiert haben. Sie hilft dabei, Fluggastrechte geltend zu machen und mit dem neuen Modul gegen Gepäck-Ärger auch dabei, Ersatz für verlorene Gepäckstücke zu verlangen. Das ist besser als nachher vor lauter Ärger in die Luft zu gehen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, „Kurz vor den Sommerferien sitzen viele auf gepackten Koffern und planen die erste Flugreise nach dem langen Corona-Lockdown. Damit die Erholung nicht schon wegen des Ärgers rund um das Reisegepäck auf der Strecke bleibt, bietet die Flugärger-App der Verbraucherzentralen nun auch praktische Hilfestellung bei Problemen mit Gepäckstücken.“

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Lotto Rheinland-Pfalz warnt vor dubiosen Anrufen

Region/Koblenz – Lotto rät: Bankdaten und Personalien nicht nennen. Lotto Rheinland-Pfalz warnt vor dubiosen Anrufern, die sich derzeit vermehrt bei den Kunden des Unternehmens melden. Als Absender der offenbar unseriösen Anrufe meldet sich eine angebliche Firma namens „Deutschlandlotto“ und versucht die Kunden dazu zu bringen, ihre Bankverbindung und persönlichen Daten zu nennen, damit diese abgeglichen werden könnten. Tun Sie es nicht, so die Argumentation der Anrufer, dann würde der Lotto-Abo-Vertrag sofort aufgelöst werden.

Lotto Rheinland-Pfalz warnt seine Kunden eindringlich vor dieser Betrugsmasche, die ausschließlich dazu dient, an die Bankdaten der Kunden zu kommen: Weder gibt es eine Firma namens Deutschlandlotto noch rufen die 16 deutschen Landeslotteriegesellschaften aktiv ihre Kunden an. Ein praktischer Tipp für den Fall eines solchen Anrufes: Nichts sagen und auflegen.

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Corona-Hubschrauber hat seine Aufgabe bestens erfüllt – Zusatzbetrieb endet wie geplant, mit dem 30. Juni

Region/Mainz – Der zusätzlich eingesetzte ADAC-Hubschrauber Christoph 112 hat in den vergangenen 14 Monaten während drei Wellen und zahlreichen lebensrettenden Verlegungstransporten von Covid-19 Patienten einen wichtigen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung geleistet. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer derzeitigen 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich endet der Zusatzbetrieb, wie geplant, mit dem 30. Juni. Das wieder stärker normalisierte Einsatzgeschehen kann von den regulär eingesetzten Rettungshubschraubern im Land sehr gut bewältigt werden.

„Unser schnelles und entschlossenes Handeln zu Beginn der Pandemie hat sich ausgezahlt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben wir damals innerhalb kürzester Zeit diese zusätzliche Verstärkung des luftgebundenen Rettungsdienstes ermöglicht“, so Innenstaatssekretär Randolf Stich. Christoph 112 sei bis heute zu rund 900 Rettungseinsätzen geflogen. Darunter seien rund 300 Patientenverlegungen von Klinik zu Klinik gewesen. Bei etwa jedem dritten dieser Transporte handelte es sich um einen Spezial-Verlegungsflug eines schwer an Covid-19 Erkrankten.

In dem Zusammenhang richtete der Staatssekretär seinen Dank an die Beteiligten bei der ADAC Luftrettung, der BG Klinik Ludwigshafen, dem Deutschen Roten Kreuz und den Krankenkassen, die alle zusammen maßgeblich zum Gelingen beigetragen haben.

Wie geplant diente der Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber Christoph 112 in den Hochphasen der Pandemie auch zur Entlastung der anderen Rettungsmittel, indem er zusätzliche Kapazitäten für Notfälle und Intensivverlegungen schaffte. Vor allem hat er die nötige Ausstattung, um intensivmedizinische Verlegungen von schwer lungenkranken Patienten wie Corona-Patienten durchzuführen, die während der Verlegung auch im Hubschrauber beatmet werden müssen. Während der Zeit steigender Zahlen von Corona-Patienten konnte er so Auslastungsspitzen des regelmäßig eingesetzten luft- und bodengebundenen Rettungsdienstes abfedern.

„Die Crews haben bei ihren Einsätzen an der Coronafront außergewöhnliches geleistet. Die hohen Einsatzzahlen belegen, dass es richtig und wichtig war, diesen zusätzlichen ADAC Rettungshubschrauber zur Entlastung des Rettungsdienstes in Deutschland einzusetzen. Mit der kurzfristigen Stationierung von Christoph 112 haben Politik und Luftrettung in der Pandemie gezeigt, unbürokratisch und schnell handeln zu können, wenn es um die Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung der Menschen geht“, lobte Frédéric Bruder, Geschäftsführer der gemeinnützigen ADAC Luftrettung.

Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland frühzeitig auf den durch die Pandemie bedingten steigenden Bedarf in der Luftrettung reagiert. Stationiert war Christoph 112 als zweiter Hubschrauber an der BG Klinik Ludwigshafen, von wo aus auch der reguläre Christoph 5 startet. Ab Ludwigshafen flog er Einsätze im gesamten Bundesgebiet, da sich im vergangenen Jahr ein bestehender bundesweiter Bedarf bestätigt hatte. Ursprünglich war die ADAC Luftrettung bis 30. September 2020 mit der Bereitstellung beauftragt worden, was allerdings bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde.

An Bord befanden sich während der Einsätze sowohl Notfallsanitäter des Deutschen Roten Kreuzes, als auch speziell ausgebildete Ärzte der Abteilung für interdisziplinäre Rettungs- und Notfallmedizin der BG Klinik Ludwigshafen.

„Es hat sich wieder mal gezeigt, dass unsere Klinik gerade unter großer Belastung in Ausnahmesituationen besonders leistungsfähig und bereit ist, auch unter solchen ungewöhnlichen Umständen eine professionelle Patientenversorgung sicherzustellen.  Mein Dank gilt dem gesamten Team von Christoph 112, das den Betrieb erfolgreich aufgebaut und sich unter großem Druck mit den besonderen Herausforderungen solch komplexer Verlegungsflüge vertraut gemacht hat. So konnten wir dazu beitragen, die Behandlungschancen lebensbedrohlich erkrankter Patienten zu verbessern“, betonte Prof. Dr. Paul Alfred Grützner, Ärztlicher Direktor BG Klinik Ludwigshafen.

„Unser Dank gilt allen mitwirkenden Akteuren. Es ist uns gemeinsam gelungen, unkompliziert und schnell Christoph 112 in Ludwigshafen zu installieren. Das zeigt die Leistungsfähigkeit der rettungsdienstlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz. Wir sind dankbar für das entgegen gebrachte Vertrauen in unsere Rotkreuz-Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die für luftgebundene Verlegungen von schwerst erkrankten COVID-19-Patienten sorgen durften,“ erklärte Manuel Gonzalez, Vorstand des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Seit 6. April 2020 war der bundesweit eingesetzte Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber im Einsatz. Er konnte an sieben Tagen pro Woche von 8 bis 20 Uhr bereitgestellt und auch von anderen Ländern, der Bundeswehr und weiteren Bundesbehörden angefordert werden.

Mit den regulär im Land stationierten sowie den in Luxemburg und den Nachbarländern stationierten Rettungshubschraubern ist die Versorgung im Land sichergestellt. Die Versorgung war in der Pandemie durch Christoph 112 noch einmal aufgestockt worden.

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Bürgermeister Holger Jung dankt allen Ehrenamtlichen für ihren uneigennützigen Fahrdienst

Meckenheim – Beherztes Engagement in Corona-Zeiten. „Wie komme ich zum Impfzentrum?“ Diese Frage wurde mit Impfbeginn an der Asklepios-Klinik in Sankt Augustin vermehrt gestellt. Vor allem die älteren Bürgerinnen und Bürger Meckenheims, für die sich der Weg in das Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises als zu große Hürde erweisen und die keine Unterstützung im Verwandten- oder Bekanntenkreis erfahren sollten, fanden in dem Hilfsangebot der Stadt Meckenheim die gewünschte Antwort. Rund fünf Monate später zieht Bürgermeister Holger Jung ein positives Fazit, vor allem aber dankt er allen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern herzlich für den geleisteten unentgeltlichen Fahrdienst und die Begleitung der Impflinge, nachdem der Service ob der fehlenden Nachfrage jetzt eingestellt worden ist.

Auf sein Betreiben hin hatte die Stadt kurz nach der Inbetriebnahme des Impfzentrums die Vermittlerrolle zwischen bedürftigen Senioren und jenen Bürgerinnen und Bürgern eingenommen, die den Transport der älteren Menschen übernehmen wollten. Als Ansprechpartnerin fungierte die städtische Demografiebeauftragten Bettina Hihn. Sie registrierte insgesamt 54 Impflinge sowie 21 Personen, die sich die Zeit nahmen, um die Bedürftigen im eigenen Fahrzeug nach Sankt Augustin zu begleiten.

Bettina Hihn war in den zurückliegenden Monaten zentrale Ansprechpartnerin. Viele ältere Menschen hatten Probleme, einen Impftermin zu vereinbaren oder dorthin zu kommen. Auch erreichten sie Fragen zum Impfstoff und den Nebenwirkungen. Nach den Fahrten erhielt sie stets eine Rückmeldung. „Sowohl Impflinge als auch die Fahrerinnen und Fahrer zeigten sich sehr zufrieden und dankten der Stadt Meckenheim für die hilfreiche Vermittlerrolle“, resümiert Bettina Hihn.

Die Stadt Meckenheim zollt allen Respekt, die sich in der Corona-Pandemie durch ihr beherztes Engagement uneigennützig für ihre Mitmenschen eingesetzt haben. Zu ihnen gehört unter anderem Silke Lüdders. Auf ihre persönliche Initiative geht ein privat organisierter Fahrdienst zurück, der auf beachtliche Resonanz stieß. „Dieser vorbildliche Einsatz und weitere erfolgreiche Beiträge haben dazu geführt, dass die Impfkampagne Fahrt aufnehmen konnte. Nicht zuletzt dadurch setzte eine Entwicklung hin zu einer entspannteren Corona-Situation ein, die uns heute wieder etwas mehr Normalität leben lässt“, sagt Bürgermeister Holger Jung verbunden mit einem herzlichen Dankeschön an sämtliche Akteure.

 

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Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Mayen haben Prüfung erfolgreich absolviert

Mayen – Yvonne Müller und Paul Dietz in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. Allen Grund zur Freude hatten in diesen Tagen Yvonne Müller und Paul Dietz, denn beide Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Mayen wurden nach erfolgreich abgelegter Prüfung dauerhaft bei ihrer Ausbildungsbehörde übernommen.

Yvonne Müller wurde von Oberbürgermeister Dirk Meid zur Stadtinspektorin ernannt, Paul Dietz zum Stadtsekretär. Beide Ernennungen erfolgten in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Paul Dietz wird im Bereich „Personal“ eingesetzt, Yvonne Müller im Bereich Kultur und Märkte. Beide haben die zwei- bis dreijährige Ausbildung bei der Stadtverwaltung erfolgreich absolviert.

„Ich bin froh und stolz, dass Sie beide Ihre Prüfungen mit einem guten Ergebnis bestanden haben und wir sie nahtlos an die Ausbildung weiter beschäftigen können“, so Oberbürgermeister Dirk Meid. „Ich wünsche Ihnen für Ihre kommenden Aufgaben alles Gute.“

Den guten Wünschen schlossen sich Büroleiter Christoph Buttner und Personalratsvorsitzender Wolfgang Goeken an.

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GK-Mittelrhein lockert ab Donnerstag, 1. Juli die Besucher-Regelungen in allen 5 Krankenhäusern

Region/Mayen-Koblenz – Patientenbesuche sind unter Auflagen in allen fünf Krankenhäusern wieder möglich. Ab dem morgigen Donnerstag, 1. Juli lockert das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein die Besucherregelung. In den fünf Krankenhäusern sind Patientenbesuche dann wieder zu folgenden Zeiten möglich:

Kemperhof: täglich zwischen 14:30 bis 17:00 Uhr

Ev. Stift: montags bis freitags 14:00 bis 16:30 Uhr

St. Elisabeth: täglich zwischen 14:00 bis 16:00 Uhr

Heilig Geist: montags bis freitags 14:00 bis 16:00 Uhr

Paulinenstift: montags bis freitags 14:00 bis 16:30 Uhr

Der Besuch ist auf eine Person pro Patient und Tag auf 1 Stunde festgelegt. Wichtig zu beachten ist, dass das Betreten des Krankenhauses nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz erlaubt ist. Zudem müssen alle Besucher einen Besuchsschein ausfüllen. Dieser steht online auf www.gk.de und liegt an den Eingangsbereichen aus.

Darüber hinaus muss der Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Das heißt:

Geimpfte Besucher können nachweisen, dass sie zwei Mal geimpft wurden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene Besucher können durch ein Schreiben des Gesundheitsamts, des Labor oder Arztes nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind. Getestete Besucher, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieses darf maximal 24 Stunden alt sein.

Für die folgenden Bereiche und Situationen gilt wie bisher eine Ausnahmeregelung, die vor Ort abzustimmen ist:

  • Familienbesuche durch frisch gebackene und werdende Väter
  • Besuche in der Kinder- und Jugendmedizin
  • Schwerkranke, Demenzkranke
  • intensivpflichtige Patienten
  • Verabschiedung von Verstorbenen