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GK-Mittelrhein lockert ab Donnerstag, 1. Juli die Besucher-Regelungen in allen 5 Krankenhäusern

Region/Mayen-Koblenz – Patientenbesuche sind unter Auflagen in allen fünf Krankenhäusern wieder möglich. Ab dem morgigen Donnerstag, 1. Juli lockert das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein die Besucherregelung. In den fünf Krankenhäusern sind Patientenbesuche dann wieder zu folgenden Zeiten möglich:

Kemperhof: täglich zwischen 14:30 bis 17:00 Uhr

Ev. Stift: montags bis freitags 14:00 bis 16:30 Uhr

St. Elisabeth: täglich zwischen 14:00 bis 16:00 Uhr

Heilig Geist: montags bis freitags 14:00 bis 16:00 Uhr

Paulinenstift: montags bis freitags 14:00 bis 16:30 Uhr

Der Besuch ist auf eine Person pro Patient und Tag auf 1 Stunde festgelegt. Wichtig zu beachten ist, dass das Betreten des Krankenhauses nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz erlaubt ist. Zudem müssen alle Besucher einen Besuchsschein ausfüllen. Dieser steht online auf www.gk.de und liegt an den Eingangsbereichen aus.

Darüber hinaus muss der Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Das heißt:

Geimpfte Besucher können nachweisen, dass sie zwei Mal geimpft wurden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene Besucher können durch ein Schreiben des Gesundheitsamts, des Labor oder Arztes nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind. Getestete Besucher, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieses darf maximal 24 Stunden alt sein.

Für die folgenden Bereiche und Situationen gilt wie bisher eine Ausnahmeregelung, die vor Ort abzustimmen ist:

  • Familienbesuche durch frisch gebackene und werdende Väter
  • Besuche in der Kinder- und Jugendmedizin
  • Schwerkranke, Demenzkranke
  • intensivpflichtige Patienten
  • Verabschiedung von Verstorbenen