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Gebäude des Landes RLP sollen klimaneutral werden – Neue Effizienz-Richtlinie für Bauen und Sanieren

Region/Mainz – „Wir wollen die Neubauten des Landes Rheinland-Pfalz künftig auf einem hohen energetischen Standard errichten, der einen klimaneutralen Betrieb der Gebäude ermöglicht. Sie sollen mit Fotovoltaik ausgerüstet sein und ihren verbleibenden Energiebedarf zum Großteil aus erneuerbaren Quellen decken. Auch Sanierungen des umfangreichen Immobilienbestands sollen auf einem hohen energetischen Standard erfolgen und somit die CO2-Emissionen senken“, erklärten Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen sowie LBB-Geschäftsführer Holger Basten heute in Mainz.

Um diese Ziele zu erreichen, habe der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) seine bestehende Selbstverpflichtung auf Energieeffizienz und Klimaschutz entsprechend weiterentwickelt und neu gefasst. „Mit dieser neuen Richtlinie stellt das Land Rheinland-Pfalz bereits jetzt die Weichen für noch mehr Klimaschutz in den landeseigenen Gebäuden. Neue und zu sanierende Gebäude konsequent klimaneutral auszurichten, ist eine verantwortungsvolle Investition in die Zukunft“, so die Ministerin weiter. „Auch bei der Bemessung der Wirtschaftlichkeit von Hochbaubauprojekten des Landes gehen wir vorbildlich voran: Für die Kalkulation der Baukosten und langjährigen Betriebskosten legen wir einen CO2-Schattenpreis von 180 Euro pro Tonne zugrunde. Das ist eine wichtige Weichenstellung für Investitionen in nachhaltige und energieeffiziente Gebäude.“

„Landesbauten müssen ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf Nachhaltigkeit gerecht werden. Dies ist umso bedeutender, da die heute realisierten Gebäude unsere gebaute Umwelt für die nächsten Jahrzehnte entscheidend prägen werden. Mit den aktuell nachhaltigen Neubau-Projekten wie dem Hörsaalgebäude der Hochschule Bingen, einem Bürogebäude für den Landesbetrieb Mobilität in Cochem oder auch dem Amtsgericht Bitburg leisten wir dazu einen erheblichen Beitrag“, sagte Ahnen.

„Durch unseren hohen Anspruch tragen wir schon heute zum Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung 2030 mit bei. Dennoch werden auch danach weiterhin große Anstrengungen im Gebäudebestand erforderlich sein, weshalb der Sanierungsstrategie künftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird“, so Ahnen weiter.

Die neu gefasste Richtlinie des Landesbetriebs LBB mit dem Titel „Klimaneutrale Landesgebäude“ enthält detaillierte bautechnische Vorgaben zur Umsetzung hoher Gebäudestandards mit dem Ziel der Energieeinsparung und Reduktion von CO2-Emissionen. Sie gilt ab sofort für Neubauten und energetische Sanierungen – auch für Projekte, deren Planung vor Kurzem begonnen hat.

„Die Vorgaben unserer Richtlinie übertreffen deutlich die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes vom November 2020“, erklärte LBB-Geschäftsführer Holger Basten. „Damit leistet der Landesbetrieb LBB seinen Beitrag auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung und wird seiner Vorbildrolle als öffentlicher Bauherr weiterhin gerecht. Wir setzen damit konsequent einen Weg fort, den wir bereits 2006 mit der ersten LBB-Richtlinie für energetisches Bauen und Sanieren erfolgreich eingeschlagen haben.“ Seitdem wurde die Richtlinie mehrfach aktualisiert. Ihre Energie-Einsparziele gingen regelmäßig über die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben hinaus.