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Die Gaststätte Gier schließt ab dem 01. Dezember wegen hoher Corona-Fallzahlen

Kall – Die steigenden Corona-Fallzahlen in Kall haben den Verein zu der Entscheidung veranlasst – Die Gäste bleiben aus und alle Buchungen für den Dezember wurde storniert – „Die Leute haben Angst“ – Nach der letzten Leerung am Mittwoch stahlen Einbrecher den Sparkasten.

Schweren Herzens hat sich der Vorstand des Vereins zur Erhaltung der Gaststätte Gier (hier nach der Neuwahl im Oktober) entschlossen, alle Veranstaltungen abzusagen und die Kneipe bis auf Weiteres zu schließen. Foto: Reiner Züll

Aufgrund der extrem steigenden Zahl der Corona-Fallzahlen in Kall und der seit Tagen extrem sinkenden Anzahl der Kneipen-Gäste hat der Vorstand des Vereins zur Erhaltung der Gaststätte Gier am Mittwochabend schweren Herzens beschlossen, die Gaststätte ab dem 1. Dezember bis vorerst zum Jahresende zu schließen.

„Wir stehen zu unserer Verantwortung, denn uns liegen die Sicherheit und die Gesundheit unserer Gäste und der Familien unseres Personals sehr am Herzen“, begründet  Vorstandsmitglied Reiner Züll die Entscheidung des Vereins. Nicht nur, dass die Zahl der Gäste in den letzten Wochen stark gesunken sei, auch seien alle für den Dezember bereits gebuchten Saalveranstaltungen und Weihnachtsfeiern von den Nutzern aufgrund der wieder aufflammenden Corona-Pandemie storniert worden. „Die Leute haben Angst. Deshalb haben wir uns zu dem Schritt der Schließung entschieden und bitten alle um Verständnis dafür“, so Züll.

Letzter Öffnungstag der Gaststätte sei der Montag, 29. November. Über eine  Wiedereröffnung werde der Verein Anfang des neuen Jahres entscheiden und bis dahin abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Mit der Schließung der Gaststätte entfallen nun auch der geplante Weihnachtsmarkt am 5. Dezember, die siebte Schockermeisterschaft um den „Luisjen Cup“ am 10. Dezember, und die für den 11. Dezember geplante Auszahlung der Spargelder.

Die Kneipensparer kommen dennoch in den Genuss ihrer übers Jahr angesparten Spargelder. Der Vorstand des Sparvereins,  Hermann Arens und Hubertus Friedrichs, werden allen Sparern die Spargelder – wie schon im vergangenen Jahr praktiziert – persönlich nach Hause bringen.

Obwohl Diebe in der Nacht zum Donnerstag bei einem Einbruch in die Gaststätte das Wechselgeld aus der Kasse gestohlen und den kompletten Sparkasten von der Wand gerissen und mitgenommen haben, hält sich der Verlust in Grenzen. Denn just am Mittwochabend hatten Arens und Friedrichs den Kasten geleert.

Vereinsvorsitzender Uwe Schubinski sieht in der Absage aller Veranstaltungen und der jetzigen vorübergeneden Schließung der Gaststätte die sicherste Lösung für Gäste und Personal. „Wir setzen auf Euer Verständnis und wir hoffen, dass Ihr alle gesund bleibt, und dass wir uns im neuen Jahr in alter Frische in unserer schönen Kneipe wiedersehen“, so Schubinski in einem Rundschreiben an Mitglieder und Gäste. (Reiner Züll)

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Stadt Meckenheim arbeitet am Hochwasserschutz

Meckenheim – Bei einer erneuten Ortsbegehung haben Vertreter der Stadt Meckenheim, des Erftverbandes und des Fachbüros Hydrotec, Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, den Swistbach und seine Zuläufe genauer in Augenschein genommen. Zentrales Thema der Bestandsaufnahme waren die Folgen des Unwetter-Ereignisses im Juli und ein entsprechender Hochwasserschutz.

Michaela Kempf vom städtischen Fachbereich Verkehr und Grünflächen führte Christian Lassert, Gewässerplaner des Erftverbandes, sowie die beiden Diplom-Ingenieure von Hydrotec, Oliver Buchholz und Rainer Räder, von der Einmündung des Altendorfer Baches stadteinwärts. Bis zur Bergerwiese machten sie sich ein umfängliches Bild vom Istzustand des Swistbaches, dokumentierten die örtlichen Gegebenheiten und rekonstruierten die Flut vom 14./15. Juli. Aus dieser und bereits vorangegangenen Ortsbegehungen werden die Expertinnen und Experten des Fachbüros Vorschläge erarbeiten und Maßnahmen entwickeln, um mögliche Fluten und ihre Folgen effektiv einzudämmen.

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Weitere Impfstelle im Kreishaus Euskirchen ab dem 13. Dezember

Euskirchen – Neben den Impfstellen im Malteser-Zentrum Euskirchen (sonntags) und in der ehemaligen Eifelhöhenklinik Nettersheim-Marmagen (montags bis samstags) geht im Kreis Euskirchen eine weitere Impfstelle an den Start: Ab dem 13. Dezember wird auch im Kreishaus am Jülicher Ring 32 in Euskirchen geimpft, und zwar montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr.

Für alle Impfstellen ist eine Terminvergabe über die Homepage der Kreisverwaltung erforderlich: https://corona.kreis-euskirchen.de . Der Aufklärungs- und Anamnesebogen wird nach der Buchung zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind auszufüllen und zum Impftermin unbedingt mitzubringen. Gleiches gilt für den Impfpass und den Personalausweis. Nur wer keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung hat, kann auch telefonisch einen Termin buchen: 02251 / 15 – 1545 (montags bis freitags von 8.30 – 15.30 Uhr). Allerdings ist hier aufgrund des großen Andrangs mit längeren Wartezeiten zu rechnen, so dass die Online-Anmeldung dringend empfohlen wird.

Als Impfstoff erhalten alle Ü30-Jährigen „Moderna“, sowohl für Erst- wie auch für Auffrischungsimpfungen. Jüngere Menschen unter 30 Jahren erhalten gemäß der STIKO-Empfehlung den Impfstoff von BioNTech-Pfizer. „Impflinge“, die zur Zweitimpfung kommen und bei ihrer Erstimpfung mit BionTech geimpft wurden, erhalten wieder BionTech.

Auffrischungsimpfungen (dritte Impfung, „Booster-Impfung“) sind nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach der Zweitimpfung oder vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson zulässig. Sollte diese Frist nicht eingehalten sein, liegt eine Impfung im Ermessen des Impfarztes. An allen drei Impfstellen sind auch Erst- und Zweitimpfungen möglich.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird jeweils samstags in der Impfstelle Marmagen – beginnend ab dem 11.12.2021 –  auch ein Kinderarzt für Impfungen zur Verfügung stehen.

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Verschoben – Auftakt-Veranstaltung des Smart-City Modellprojekts Eifelkreis verbindet

Bitburg – Aufgrund der sich erneut zuspitzenden Coronalage sagt die Kreisverwaltung des Eifelkreis Bitburg-Prüm die für den 30. November geplante Auftaktveranstaltung des Smart-City-Modellprojekts EIFELKREIS VERBINDET präventiv ab. Die Veranstaltung soll im Frühjahr 2022 nachgeholt werden.

Erneut schnellen die Infektionszahlen in ganz Deutschland wieder an die Decke. Auch wenn im Eifelkreis der Inzidenz- und Hospitalisierungswert noch im Bereich des Möglichen liegt, werden nach und nach alle vermeidbaren Veranstaltungen abgesagt.

So muss nun auch leider die Auftaktveranstaltung zum Smart City-Modellprojekt EIFELKREIS VERBINDET ins nächste Jahr verschoben werden. „Vor dem Hintergrund der vierten Welle, steigender Infektionszahlen, Vorgaben zur Einzelbelegung in Büros, etc. ist es nicht verantwortbar, eine Veranstaltung durchzuführen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Michael Billen.

Zwar war für diese Veranstaltung ein Livestream vorgesehen, jedoch gehört für das Projektteam die Präsensveranstaltung zum Kernkonzept, mit der Möglichkeit der Vernetzung und des smarten Erlebens vor Ort. „Da uns dies nun nicht mehr möglich ist und wir auch keine reine Zuschaltung der Expertinnen und Experten als glücklich empfinden, sehen wir leider auch von einem reinen Digitalformat ab.“, so Projektleiter Thomas Hoor.

Die Veranstaltung soll im Frühjahr 2022 nachgeholt werden. Bis dahin wird das Projektteam nun auf der Projektseite (Verlinkung: https://bitburg-pruem.de/link/smartcities) die Bevölkerung auf dem neuesten Stand halten.

Ab dem 15. Dezember 2021 soll zudem eine Beteiligungsplattform freigeschaltet werden, welche den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet sich aktiv an der Entwicklung der Digitalstrategie für den Eifelkreis Bitburg-Prüm zu beteiligen. Nähere Informationen hierzu folgen in Kürze.

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Neue Regelungen auf Aachens Weihnachts-Märkten

Aachen – Ab sofort gilt auf Aachens Weihnachtsmärkten Maskenpflicht. Weiterhin dürfen nur immunisierte und Menschen die Weihnachtsmärkte besuchen. Dies gilt nunmehr auch für Jugendliche ab 16.

Seit dem 24. November gilt die neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser Verordnung wurde landesweit die 2G-Regel – genesen, geimpft – für den Freizeitbereich eingeführt. Damit übernimmt die Coronaschutzverordnung auch die bislang auf den Weihnachtsmärkten der Stadt Aachen geltende Regelung. Allerdings erweitert die Verordnung den Regelungsgehalt, denn die 2G-Vorgabe gilt jetzt auch zwingend für Jugendliche ab 16 Jahre.

Auf der Grundlage der Verordnung hat die Stadt Aachen mit ab heute, 26. November, geltender Verfügung die grundsätzliche Maskenpflicht für die Aachener Weihnachtsmärkte angeordnet.

Diese gilt für den Aachener Weihnachtsmarkt in der historischen Altstadt sowie für den Adventsmarkt am Holzgaben, in Aachen-Burtscheid, Eilendorf und Richterich. Die Allgemeinverfügung samt Lageplänen ist nachzulesen unter aachen.de/corona in der Rubrik „Allgemeinverfügung Maskenpflicht Weihnachtsmarkt“.

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske für den Aachener Weihnachtmarkt in der historischen Altstadt besteht auf den Flächen Markt, Katschhof, Münsterplatz, Krämerstraße sowie Hühnermarkt, Hartmannstraße, Ecke Ursulinerstraße zuzüglich der Hütte 16. Die Regelung gilt zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, täglich von 11 bis 21 Uhr. Am 18. Dezember ist diese im Rahmen des Late-Night-Shoppings von 11 bis 22 Uhr ausgeweitet.

Die Maskenpflicht gilt im definierten Bereich für Beschäftigte und Besucher*innen, sofern keine Ausnahme greift, wie zum Beispiel für Kinder bis zum Schuleintritt. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein ärztliches Zeugnis bei sich tragen und auf Verlangen vorlegen. Darüber hinaus darf die Maske nur zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken abgelegt werden.

Umsetzung und Kontrollen

Auf das Erfordernis eines Immunitätsnachweises im 2G-Bereich und das Tragen einer medizinischen Maske wird durch Aushänge, Beschilderung und Durchsagen hingewiesen.

Die bereits seit Beginn des Aachener Weihnachtsmarktes bestehenden 2G-Kontrollen werden auf die Maskenpflicht ausgeweitet. Auf Basis der Landesverordnung kontrollieren Veranstalter und Ordnungsbehörde stichprobenartig zusammenwirkend und in enger Abstimmung.

Die bisherigen Kontrollen auf dem Aachener Weihnachtsmarkt haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern an die vorgegebenen Regelungen halten und offensichtlich auch mit großem Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagieren. Die Stadt Aachen bedankt sich bei allen Besucher*innen für eben dieses Verständnis. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, auch den diesjährigen Budenzauber zum Erlebnis für alle werden zu lassen und zugleich unserer Verantwortung für die Gesundheit der Menschen gerecht zu werden.

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Chrismas-Show der Bigband der Bundeswehr ist abgesagt

Kall/Vogelsang – Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer hat alle Einsatzbefehle für die Militärmusiker aufgehoben – Willi Greuel: „Ärgerlich aber in der jetzigen Situation ohne Alternative“ – Rücknahme der Karten. Es sollte nicht nur für die Hilfsgruppe Eifel, sondern  auch für die Bigband der Bundeswehr das Konzert des Jahres werden. Doch nun hat die bundesweit wieder aufflammende Corona-Pandemie den Veranstaltern, den Akteuren und den Besuchern des geplanten Doppel-Weihnachtskonzertes am 16. und 17. Dezember in Vogelsang einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Zentrum Militärmusik der Bundeswehr teilte am Donnerstag dem Hilfsgruppen-Vorsitzenden Willi Greuel mit, dass die beiden Konzerte in Vogelsang abgesagt werden müssen.

Angesichts der gegenwärtig dramatisch ansteigenden Corona-Inzidenzzahlen und der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung sieht sehe sich die Bundeswehr in einer besonderen Verantwortung sowohl für die Konzertbesucher als auch für die Gäste als auch für die Bandmitglieder, heißt es aus der Kommandozentrale der Militärmusik in Bonn: „Vor diesem Hintergrund hat die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, heute entschieden, sämtliche Konzerte der Musikkorps und der Big Band der Bundeswehr zunächst bis zum Jahresende abzusagen“, so Oberstleutnant Martin Kötter. Alle Einsatzbefehle für die Militärmusiker seien aufgehoben worden.

„Die Absage ist zwar ärgerlich, aber in der jetzigen Situation ohne Alternative“, zeigt Willi Greuel Verständnis für die Entscheidung der Verteidigungsministerin. Seitens der Bigband sei der Hilfsgruppe ein neuer Termin für die doppelte Chrismas-Show am 14. und 14. Dezember 2023 angeboten worden. Diesen werde man jetzt auch schon festmachen, so Greuel.

Weil der Kartenvorverkauf für das jetzt abgesagte Doppelkonzert bereits im Gange ist, wird der sofort gestoppt. Wer bereits erworbene Karten zurückgeben möchte, kann diese mit Angabe der Anschrift sowie der IBAN an die Hilfsgruppe Eifel, Hochstraße 4, 53894 Mechernich-Lückerath schicken. „Wir werden dann das gezahlte Geld sofort zurück überweisen“, verspricht Willi Greuel. (Reiner Züll)

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Bürger-Versammlung abgesagt – Stattdessen soll es die Informationen als „Handout“ geben

Mechernich-Obergartzem – Angesichts der hohen und weiter steigenden Inzidenzen wurde die für den 2. Dezember geplante Bürgerversammlung des Doppelortes Firmenich-Obergartzem auf dem Krewelshof Eifel abgesagt. Darauf verständigten sich die beiden Ortsbürgermeister Franz-Josef Keus und Toni Schröder in einem Telefonat mit dem Ersten Beigeordneten Thomas Hambach.

„Stattdessen wird es ein Handout für die Bürgerinnen und Bürger aus Firmenich-Obergartzem geben, in dem wir auf die bereits umgesetzten und geplanten Hochwasserschutz-Maßnahmen und weitere Planungen im Baubereich in und um dem Doppelort informieren“, so Thomas Hambach.

Als Themen standen auf der Tagesordnung: Folgen des Hochwassers, Verbesserung des Hochwasserschutzes, Entwicklung des Doppelortes und nicht zuletzt eine Bürgerfragestunde. Daran teilnehmen wollte auch Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick und Teile der Stadtverwaltung.

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Änderungen bei den Besuchszeiten in den fünf Krankenhaus-Standorten des GK-Mittelrhein ab heute 27. November

Region/Mayen-Koblenz – Die aktuelle Pandemieentwicklung macht erneut Einschränkungen der Besucherregelungen erforderlich. Um die Patienten sowie die Mitarbeitenden noch besser zu schützen, sind Besuche in den fünf Krankenhausstandorten des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, in den beiden Standorten des Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur und im
BundeswehrZentralkrankenhaus in Koblenz ab Samstag, 27. November, nur noch in Ausnahmefällen möglich. Diese sind:

  • Familienbesuche durch frisch gebackene und werdende Väter
  • Schwerkranke, Demenzkranke – nach vorangehender Abstimmung mit den
    behandelnden Ärzten
  • Intensivpflichtige Patienten nach vorangehender Abstimmung mit dem
    diensthabenden Arzt
  • Verabschiedung von Verstorbenen

Die Abstimmung hinsichtlich des Besuches in den genannten Ausnahmefällen erfolgt über die Pforten der einzelnen Standorte. Der Besuch ist idealerweise in die vor Ort geltenden
Be-suchszeiten zu legen. Zudem ist der Besuch auf maximal eine Person pro Patient und pro Tag auf 45 bis 60 Minuten zu reduzieren. Das Betreten des Krankenhauses ist nur für genese und geimpfte Personen mit zusätzlichem dokumentierten negativen Testergebnis und unter Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Weiterhin müssen alle Besucher einen Besuchsschein ausfüllen.

Die Regelung für Begleitpersonen Minderjähriger ist von der Einschränkung nicht betroffen.

Unsere Teams tun alles, die Herausforderungen der Pandemie rund um die Uhr anzunehmen. Die Besucherregelungen nun wieder enger fassen zu müssen, fällt uns nicht leicht, schützt aber einerseits die Kranken und andererseits diejenigen, die sie pflegerisch, medizinisch und therapeutisch versorgen“, betonen die Klinikleitungen unisono.

Zur Einschränkung der Besucherregelung gibt es bereits Erfahrungen aus dem Lock-Down. Sie forderten von den Betroffenen viel ab, haben sich aber unter dem Strich bei einem menschlichen Umgang mit Ausnahmen für alle ausgezahlt.

Deshalb rufen die Koblenzer Kliniken gemeinsam dazu auf, kurz vor einem Besuch in einem der Klinikverbünde bzw. dem Bundeswehr Zentralkrankenhaus die jeweilige Homepage im Internet mit den Besucherregeln zu Rate zu ziehen.

Zur Sicherstellung der klinischen Versorgung der Bürger und Bürgerinnen aus Koblenz und dem Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald führen die Koblenzer Kliniken gemeinsam im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz ein Koordinierendes Lagezentrum (KLZ), an das alle Krankenhäuser des Versorgungsgebietes angeschlossen sind.

So können Informationen über die Versorgungskapazitäten für Corona-Patienten, aber auch für alle anderen Patienten, die dringlich behandelt werden müssen, sehr schnell ausgetauscht werden.

Auf diesem Wege sind die Krankenhäuser der Region zusätzlich in der Lage, sich gegenseitig zu unterstützen und die Behandlungskapazitäten bestmöglich zu nutzen.

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Präsident Horper fordert Sachlichkeit statt Ideologie bei der zukünftigen Ausrichtung

Region/Koblenz – Der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung hält wie erwartet keine Geschenke für die Landwirtschaft bereit. Tierwohl, Wasser- und Pflanzenschutz, der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Reduktion von CO2-Emmissionen, all das wird die Bauern und Winzer in den nächsten Jahren vor neue Herausforderungen stellen, wenn die Koalition ihre Pläne dann tatsächlich in die Praxis umsetzen wird.

Dann kann es tiefgreifende Veränderungen geben, beispielsweise im Umgang mit der für die Landwirtschaft unverzichtbaren Fläche oder im gesamten Bereich der Tierhaltung. Die Landwirte wollen und können ihren Beitrag dazu leisten, erwarten aber dafür auch solide wirtschaftliche Grundlagen für die Betriebe und die bäuerlichen Familien. „Für mich ist es von zentraler Bedeutung“, so der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Michael Horper, „dass die anstehenden Diskussionen sachlich und nicht ideologisch geführt und die wichtige Rolle der Landwirtschaft für ein Gelingen der Energiewende, die Sicherung hochwertiger Lebensmittel und die Pflege der Kulturlandschaft anerkannt und finanziell honoriert wird.“

Er begrüße es daher, dass die beiden für die Landwirtschaft in Zukunft wichtigen Schlüsselministerien Wirtschaft/Klimaschutz und Landwirtschaft mit den als Realpolitikern im grünen Lager zuzurechnenden designierten Ministern Robert Habeck und Cem Özdemir besetzt werden sollen.

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Impf-Appell des rheinland-pfälzischen Sports

Region/Mainz – Liebe rheinland-pfälzische Sportfreund*innen, die bundesweit stark steigenden Infektionszahlen und das neue Infektionsschutzgesetz werfen zum Jahresende erneut gesellschaftliche Diskussionen um einheitliche Schutzvorkehrungen, „G“-Regelungen und weitere Maßnahmen der Pandemiebekämpfung auf. Mit seinen knapp 6.000 Sportvereinen und 1.4 Millionen Vereinsmitgliedschaften verpflichtet sich der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz als größte Bürgerbewegung des Landes, seiner Verantwortung in dieser Debatte nachzukommen.

Der Landessportbund (LSB) und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen haben stets betont, dass der Sport zur Lösung der Pandemie beitragen will. Klar ist jedoch, dass der größte Beitrag zur Pandemiebekämpfung durch die Schutzimpfung erfolgt. Unter dem Motto „Impfen ist die beste Verteidigung“ hat der organisierte Sport in RLP früh zur Impfung aufgerufen, angesichts der späten Impf-Empfehlung für Kinder und Jugendliche gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) eine Impfkampagne gestartet und mit mehreren Impfstationen und dem Impfbus des Landes auf rheinland-pfälzischen Sportplätzen den jungen Sportler*innen, Mitgliedern und anderen Interessierten ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot gemacht. Stets begleitet mit einem ausdrücklichen Appell an alle Sportfreund*innen im Land, die Impfung wahrzunehmen.

Diesen Appell möchten wir nun nochmals erneuern und betonen, egal ob Erst-, Zweit- oder Drittimpfung, jede Spritze trägt dazu bei, dass unsere Gesellschaft die Pandemie hinter sich lässt. Eine hohe Impfquote ist die Voraussetzung, um den geregelten Freizeit- und Amateursportbetrieb, insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen, zu sichern. Wer sich jetzt nicht impfen lässt, schadet nicht nur seiner eigenen Gesundheit, sondern der gesamten Sportfamilie. Die nun mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz erlassenen Regelungen und Vorkehrungen sind richtig und werden vom organisierten Sport ausdrücklich begrüßt, dennoch sehnen wir uns alle nach einem Stück mehr Normalität im Vereinsleben. Dazu zählt nicht nur das gemeinsame Sporttreiben, sondern auch den Sportverein als sozialen Ort der Gemeinschaft zu sichern. Eine erneute Einstellung des Sportbetriebes und die Schließung der Sportstätten käme einer Schwächung der wichtigen bewegungsfördernden und gemeinschaftsstiftenden Funktionen des Sports gleich, die wir mit unserem „COMEBACK der Gemeinschaft“ in diesem Sommer wieder aufleben lassen konnten.

Wir sind uns sicher, dass wir in der Lage sind, den Sportbetrieb am Laufen halten zu können und gleichzeitig die Pandemie in den Griff zu bekommen. Doch das funktioniert nur gemeinsam – Impfen ist Mannschaftssport für die gesamte Gesellschaft.

Lassen Sie sich impfen!