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Zwei Jahre – Seit dem 26. Februar 2020 agieren die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen gemeinsam

Aachen – „Am Aschermittwoch ist alles vorbei“, lautet es im Karneval. Für die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ging es an Aschermittwoch jedoch erst los. Am 26. Februar 2020 um 11 Uhr kamen die Stäbe zum ersten Mal zusammen. 250 Sitzungen, 420 Sachstandsmeldungen, viele Entscheidungen und zwei Jahre später ist die Arbeit der Krisenstäbe noch nicht beendet.

Ende Januar 2020 war der erste Mensch in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet worden. Einen Monat später gab es dann den ersten Fall in der StädteRegion Aachen. Eine Frau aus Herzogenrath hatte sich bei der inzwischen legendären Kappensitzung im Kreis Heinsberg angesteckt. Zwei Tage zuvor hatten die Krisenstäbe schon ihre Arbeit aufgenommen. „Und das“, so Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier unisono, „war eine sehr gute Entscheidung. Nur so konnten wir hier in Stadt und StädteRegion sehr stringent und vorausschauend gemeinsam gute Entscheidungen treffen.“ Beide sind davon überzeugt, dass die gemeinsame Arbeit fortgesetzt werden muss, denn: „Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei, sie hat nur mehrfach ihr Gesicht verändert und wird dies vermutlich auch weiterhin tun.“

Von Hamsterkäufen und Hygienemaßnahmen zu Inzidenzen und Impfung

Während das erste Jahr von Hamsterkäufen, Lieferengpässen und der Implementierung der inzwischen selbstverständlichen Hygienemaßnahmen geprägt war, standen im zweiten Jahr die Impfungen, Inzidenzen und Vorschriften zur Isolation im Fokus. Die Sieben-Tage-Inzidenz, lange die einzig relevante Größe für Schutzmaßnahmen, lag übrigens vor einem Jahr bei unter 100. Jetzt liegt der Wert zum Glück wieder unter 1.000. Eine Verzehnfachung der Zahlen binnen eines Jahres, wobei man berücksichtigen muss, dass die Omikron-Variante jetzt auf eine weitestgehend geimpfte und in Teilen bereits zweimal geboosterte Bevölkerung trifft und dabei meistens geringere gesundheitliche Schäden verursacht. Immerhin sind inzwischen über 80 Prozent der Menschen in der StädteRegion mindestens zweimal geimpft.

Keupen dankt den Menschen in Stadt und StädteRegion für den Zusammenhalt der letzten Jahre: „Die letzten zwei Jahre haben den Menschen in unserer Stadt und in der StädteRegion viel Geduld und Mühen abverlangt. Auf Vieles mussten sie verzichten. Gleichzeitig war es für die Krisenstäbe nicht leicht, immer wieder neue schlechte Nachrichten zu überbringen. Ich bedanke mich bei all den Aktiven für ihren unermüdlichen Einsatz, den Zusammenhalt und die großartige gemeinschaftliche Leistung.“

Klicks in Millionenhöhe und zehntausende Anrufe

In Millionenhöhe gehen in den zwei Jahren die Zugriffe auf die Internetangebote. Allein die Corona-Hauptseite der StädteRegion wurde in 2020 5,2 Millionen Mal und in 2021 7,7 Millionen Mal aufgerufen. Inhalte auf facebook und Instagram haben 2021 über 8 Millionen Menschen erreicht. Ähnlich verhielt es sich mit dem Anrufaufkommen im städtischen Call Aachen. Dort klingelte es jedes Mal, wenn die Coronahotline im ersten Jahr über 34.000 Mal und im zweiten Jahr über 92.000 Mal angewählt wurde. Die Nummer des Gesundheitsamts, die ebenfalls durch die Kolleg*innen des Call Aachen bedient wurde, toppt das ganze mit knapp 65.000 Anrufen im ersten und 112.000 im zweiten Jahr. Vervielfacht haben sich zudem die Zahlen der Menschen, die den Krisenstab während der Pandemie zum Wohle der Bevölkerung ausgezeichnet unterstützt haben. Da sind zum einen die Hilfsorganisationen wie DRK, Malteser DLRG, Johanniter und das THW, aber auch Studierende, Containmentscouts sowie Soldat*innen. Bis zu 40 Soldat*innen und 180 externe Kräfte waren zuletzt gleichzeitig im Gesundheitsamt zur Unterstützung in der Kontaktpersonennachverfolgung tätig.

Grüttemeier lobt vor allem die Flexibilität und das Engagement der Hilfsorganisationen: „Sie haben beim Aufbau des ersten Abstrichzentrums genauso wie beim Aufbau des ersten Impfzentrums geholfen, später dann bei der Einrichtung der dezentralen Infrastruktur zum Testen und Impfen, wie auch bei den mobilen Angeboten in Form von Testbussen und in unzähligen weiteren Situationen. Immer, wenn Hilfe gebraucht wurde, waren Sie da. Hierfür möchte ich allen Beteiligten an dieser Stelle noch einmal von Herzen danken.“

Noch nicht vorbei: neue Herausforderungen stehen an

Für Gesundheitsdezernent Michael Ziemons steht in Kürze eine weitere Nagelprobe an, denn Bundestag und Bundesrat haben im Dezember eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheitseinrichtungen beschlossen, die ab dem 15. März 2022 greift. „Dieses Gesetz lässt viele Fragen offen und wälzt die Arbeit auf die ohnehin stark belasteten Gesundheitsämter ab“, kritisiert Ziemons. Das zuständige Gesundheitsamt muss in jedem Einzelfall über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens entscheiden. Das ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Seine Hoffnungen ruhen deshalb auf einen weiteren Impfstoff, der offenbar bei Skeptikern mehr Akzeptanz findet. Novavax, das zweimal im Abstand von drei Wochen injiziert wird, soll einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze in den wichtigen und sensiblen Arbeitsfeldern leisten.

Weitere Virusvarianten werden vermutlich kommen und so gehen die Krisenstäbe davon aus, dass spätestens im Herbst eine weitere Impfwelle vorbereitet werden muss. Denn dass die Impfdosen dann ausschließlich über das Hausarztsystem verabreicht werden können, ist nach den bisherigen Erfahrungen unwahrscheinlich. „Auch wenn jetzt die Omikronwelle in den Krankenhäusern ihren Scheitelpunkt überschritten hat, ist es definitiv noch zu früh, alle Maßnahmen aufzuheben. Dafür sind die täglichen Infektionszahlen und die Hospitalisierungsrate definitiv zu hoch“, sagt Jürgen Wolff, Chef der Aachener Feuerwehr und operativer Leiter der gemeinsam tagenden Krisenstäbe, die auch weiterhin zum Wohle der Menschen ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen werden.

Zu den Mitgliedern des Krisenstabs gehören unter der Leitung des Feuerwehrchefs die Oberbürgermeisterin, der Städteregionsrat, der Gesundheitsdezernent, die Leitung des Gesundheitsamts, die Ordnungsdezernentinnen von Stadt und StädteRegion, Personaldezernenten sowie Schuldezernenten, die Ordnungsamtsleitungen von Stadt und StädteRegion, Sprecher*innen der beiden Behörden, Vertreter der Bundes- und Landespolizei und vom Katastrophenschutz sowie die ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste. Das THW und die Bundeswehr sind ebenso vertreten wie der städtische Betriebsarzt. Hinzu kommen in wechselnden Besetzungen – je nach Themenlage – Leitungen der Schul- und Jugendämter, Leitungen der Personalämter und auch Vertreter der ASEAG, Stawag sowie der städteregionalen Krankenhäuser

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Wiederaufbau der Wärme- und Energie-Versorgung im Kreis Ahrweiler – Anmeldung bis Mittwoch 02. März möglich

Ahrweiler – Online-Veranstaltung am Mittwoch 02. März zu zukunftsfähigen Technologien und langfristigen Lösungen. Aufgrund der Zerstörung vieler Heizungsanlagen durch die Flut wurden in den betroffenen Gemeinden zunächst Notlösungen, wie Elektroheizungen, installiert, um den Winter zu überbrücken. Nun steht die Frage nach der künftigen Energieversorgung im Raum: Wie kann die Wärme- und Energieversorgung der Zukunft aussehen? Welche Möglichkeiten der nachhaltigen Wärmeversorgung gibt es? Wie ist der Zwischenstand der geplanten langfristigen Lösung in den einzelnen Ortsgemeinden?

Gemeinsam informieren dazu der Kreis Ahrweiler, die Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und das Land Rheinland-Pfalz in einer Online-Veranstaltung, die am 2. März 2022 um 18 Uhr stattfindet.

Eine Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung bis zum 2. März 2022, 12 Uhr, auf der Homepage der Energieagentur Rheinland-Pfalz unter https://www.earlp.de/wiederaufbau möglich.

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Corona-Bekämpfung – Bei Bedarf führen die mobilen Impfteams auch erste, zweite und dritte Impfungen durch

Region/Mainz – Mobile Impfteams stehen Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bei zweiter Auffrischungsimpfung zur Unterstützung bereit. Um weiterhin viele vulnerable Menschen und Mitarbeitende in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe vor dem Coronavirus zu schützen, stehen bei der zweiten Auffrischungsimpfung erneut mobile Impfteams zur Unterstützung bereit.

Die Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) könne vor Ort in Anspruch genommen werden, um bei der vierten Impfung zügig voranzukommen, teilten Sozialminister Alexander Schweitzer und Gesundheitsminister Clemens Hoch den Einrichtungen in einem Schreiben mit. Bei Bedarf führen die mobilen Impfteams auch erste, zweite und dritte Impfungen durch, wo sie fehlen und nachgefragt werden. Vorrangig erfolgen die Impfungen im Regelsystem durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

„Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Es ist uns ein Anliegen, die vulnerablen Gruppen zu schützen und ihnen so viele Angebote wie möglich machen, um an die Impfung zu gelangen“, sagte Sozialminister Alexander Schweitzer, der betonte: „Nach wie vor zählt jede Impfung. Ich gehe fest davon aus, dass die erneuten Auffrischungsimpfungen gut angenommen werden, da Rheinland-Pfalz bei der Impfquote in Einrichtungen der Pflege im bundesweiten Vergleich bereits jetzt ganz weit vorne steht.“

Gesundheitsminister Clemens Hoch sagte: „Es ist auch weiterhin unser Ziel, Risikogruppen bestmöglich zu schützen. Durch die Impfkampagne ist es uns gelungen, erneut die Infektionen in den Einrichtungen zu verringern. Die Omikronwelle hat einmal mehr gezeigt, dass Auffrischungsimpfungen zuverlässig einen schweren Verlauf verhindern können. Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den mobilen Impfteams werden wir in die Einrichtungen gehen und vulnerablen Personen vor Ort ein Impfangebot machen“, so Hoch.

„Wir stehen nach wie vor fest an der Seite der rheinland-pfälzischen Bevölkerung und unterstützen die Landesregierung bei der Umsetzung der Impfkampagne. Unserem Grundsatz nach „Helfen nach dem Maß der Not“ hat der Schutz der vulnerablen Gruppen auch für uns als Rotes Kreuz höchste Priorität. Die Menschen in Rheinland-Pfalz können sich auf ihr Rotes Kreuz verlassen, das seinen Beitrag bei der Bewältigung der Corona-Pandemie weiterhin verlässlich leisten wird“, sagt Manuel Gonzalez, Vorstand des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe, die Unterstützung benötigen, können sich direkt an das Sozialministerium wenden. Wo die mobilen Impfteams bereits bei der ersten Auffrischungsimpfung geholfen haben, wenden sich diese direkt an die betroffenen Einrichtungen. 56 Einrichtungen hatten bei der ersten Auffrischungsimpfung Bedarf angemeldet, von mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt zu werden. Sozialminister Alexander Schweitzer und Gesundheitsminister Clemens Hoch dankten dem Deutschen Roten Kreuz sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dafür, mit Hochdruck den Impfschutz in Rheinland-Pfalz voranzutreiben, um die Pandemie weiter zu bekämpfen.

Zum Hintergrund

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine Empfehlung zu einer zweiten Auffrischungsimpfung für Personengruppen veröffentlicht, die gesundheitlich besonders gefährdet oder hochbetagt sind. Eine zweite Auffrischungsimpfung empfiehlt sie danach für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege, für Menschen mit Immunschwäche sowie für Tätige in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

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SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis würdigt ehrenamtliches Engagement von Jose Punnamparambil aus Unkel

Region/Koblenz/Unkel – Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Wolfgang Treis, händigte in Vertretung von Herrn Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier und von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Jose Punnamparambil aus.

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Grußwort von Jürgen Nett zum Verkaufsoffnen Sonntag am 13. März 2022 in Mayen

Mayen – Start in den Frühling – Mayen erwacht. Liebe Bürgerinnen und Bürger – „Das Schöne am Frühling ist, dass er immer dann kommt, wenn man ihn am dringendsten  braucht“ (Jean Paul). Und endlich – er kommt: der Frühling in Mayen erwacht und heißt Sie herzlich willkommen am verkaufsoffenen Sonntag, 13.März 2022. Von 13 bis 18 Uhr laden wir Sie ein, bummeln Sie durch die Geschäfte, genießen Sie die tollen Aktionen – ob groß oder klein –  für jeden ist etwas dabei.

Ein buntes Rahmenprogramm erwartet Sie. Schauen Sie sich die neu gestalteten Schaufensterbemalungen vor allem in der  Brücken -, Neu-und Göbelstraße an. Die inspirierenden Sprüche, Lebensweisheiten sollte jeder gesehen haben; denn sie regen zum Schmunzeln oder auch Nachdenken an.

Der Einzelhandel heißt Sie mit vielen tausend bunt blühende Zwiebelpflanzen willkommen. Genießen Sie ein entschleunigtes Shopping-Erlebnis beim Bummeln durch die Fachgeschäfte und stärken Sie sich zwischendurch; denn für Ihr leibliches Wohl ist in vielerlei Hinsicht gesorgt. Seien Sie dabei, wenn die 5. Mayener Biathlonstaffel-Stadtmeisterschaft (Biathlon Deutschland Tour) an den Start geht. Jede kann selbst und kostenlos für einen Tag zum Biathleten werden.

Im letzten Jahr gab es Pandemie bedingt kein „Start in den Frühling“, umso mehr freuen wir uns Sie in diesem Jahr begrüßen dürfen, wenn der Frühling in Mayen erwacht.

Jürgen Nett
Ihr Vorsitzender der MY-Gemeinschaft e.V.

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Novavax – Impfungen im Kreis Düren ab Sonntag 27. Februar möglich

Düren – Gute Nachrichten für den Kreis Düren: Ein neuer Corona-Impfstoff erreicht den Kreis Düren noch an diesem Wochenende. Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff sind ab Sonntag, 27. Februar, in Düren möglich. „Ich freue mich, dass wir nun einen weiteren Impfstoff zur Verfügung haben. Ich hoffe, dass wir möglichst viele motivieren können, die bisher eine Impfung abgelehnt haben“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Aufgrund des begrenzten Kontingentes gibt es eine Impfpriorisierung der Personengruppen. Zudem muss zuvor ein verbindlicher Termin gebucht werden. Mitarbeitende der Johanniter Unfallhilfe werden die Impfungen verabreichen. Geimpft werden diejenigen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben. 

  • Mit Novavax werden in erster Linie die Menschen geimpft, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März betroffen sind – also unter anderem Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, beim Rettungsdienst, etc. Ihnen stehen 75 Prozent des Kontingentes zu. Eine Arbeitgeberbescheinigung muss zum Impftermin mitgebracht werden.
  • Für die Menschen, die sich nachweislich nicht mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) impfen lassen können, sind 20 Prozent des Impfstoffes verfügbar. Hier muss ein ärztliches Attest mitgebracht werden, das bescheinigt, dass ein mRNA-Impfstoff nicht geimpft werden kann.
  • Der Rest des Impfstoffes (5 Prozent) wird ohne Priorisierung an die Allgemeinbevölkerung vergeben.

Eine verbindliche Buchung für einen Impftermin über das Portal www.impfzentrum-dueren.de ist notwendig.

Die Impftermine

Impfungen sind am Sonntag, 27. Februar, in den Gebäuden der Johanniter Unfallhilfe, Willi-Bleicher Straße 37, 52353 Düren (nur mit Termin!) möglich.

Die weiteren (Erst-)Impftermine sind am 5. und 6. März sowie 12. und 13. März in der bekannten Drive-In-Stelle der Johanniter, Am Langen Graben 25, in Düren möglich.

Die zweite Impfung findet exakt drei Wochen später statt. Für diejenigen, die sich am Sonntag, 27. Februar, impfen lassen, ist der 2. Impfungstermin aus organisatorischen Gründen am 27. März, am Langen Graben 25, Düren.

Eine Impfung mit Novavax ist ab 18 Jahren möglich. Diejenigen, die die Erstimpfung mit Novavax erhalten haben, werden auch bei der zweiten Impfung damit geimpft.

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Wundzentrum Mittelrhein darf das ICW Wundsiegel tragen

Region/Mayen-Koblenz/Boppard – Heilig Geist in Boppard bietet mit Chefarzt PD Dr. Gunnar Riepe ein zertifiziertes Zentrum für Patienten. ICW – für manch einen nur drei Buchstaben. Für Patienten mit chronischen Wunden aber viel viel mehr. Die Rede ist von der Initiative Chronische Wunde (ICW). Diese verleiht nach erfolgtem Zertifizierungsverfahren das ICW-Wundsiegel. Und eben dieses Qualitätssiegel für die Ausführung von zeitgemäßem und professionellem Wundmanagement darf seit kurzem das Wundzentrum Mittelrhein im Heilig Geist in Boppard tragen. „Ich bin stolz auf mein Team, dass dieses Bewertungsverfahren für die vernetzte Wundversorgung so erfolgreich bestanden hat“, freut sich Chefarzt Privatdozent Dr. Gunnar Riepe.

Chronische Wunden sind für Betroffene und ihre Angehörigen häufig sehr belastend. Sie können unter anderem Schmerzen verursachen und die Mobilität und Lebensqualität einschränken. Umso wichtiger ist es, dass Patienten den richtigen Ansprechpartner finden. Das Team um Dr. Gunnar Riepe ist bestens geschult und arbeitet interdisziplinär zusammen. Da chronische Wunden häufig im Verlauf chronischer Erkrankungen – etwa Diabetes mellitus oder Venenschwäche – auftreten, umfasst die Behandlung neben der Wunde selbst auch immer die Behandlung der Wundursache und anderer den Behandlungsverlauf beeinflussender Begleiterkrankungen.

„Unser Ziel ist es, Patienten mit chronischen Wunden nicht nur in der Wundheilung zu unterstützen, sondern sie auch im Umgang damit individuell zu beraten und ihre  Lebensqualität somit deutlich zu verbessern“, berichtet der Wundexperte. Um dies leisten zu können, bietet er eine spezielle Wundsprechstunde an. In dieser erfolgt neben der Wundanamnese, -beurteilung und -dokumentation auch eine Dopplersonografie und eine Neuropathie-Diagnostik. Letztgenannte untersucht die Nerven hinsichtlich des Berührungssinns, Tiefenberührungssinns und der Reflexe. Darüber hinaus kommen den Betroffenen die etablierten interdisziplinären Konferenzen mit den Teams der Gefäßchirurgie, Angiologie, Diabetologie, Venenheilkunde, Dialyse, Plastischen Chirurgie und Psychosomatik zugute. „Hier besprechen wir gemeinsam die für den Patienten geeignetste konservative oder chirurgische Therapie“, erläutert der Chefarzt.

Ergänzend profitieren die Patienten von Beratungen aus den Bereichen Diabetes, Ernährung, Wundversorgung oder Umgang mit Hilfsmitteln.

Termine für die Sprechstunden können unter der Telefonnummer 06742 101-4958 vereinbart werden. Ausführliche Informationen vorab gibt es online auf  www.wundzentrum-mittelrhein.de.

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AOK prämiert die Sieger des ersten BGF-Preis Gesunde Pflege 2021 in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Region/Eisenberg – Erstmals prämiert die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Einrichtungen aus der Pflegebranche, die im Sinne ihrer Belegschaft innovative Ansätze für eine nachhaltige, gesundheitsfördernde Arbeitsorganisation umsetzen. Am 1. April 2021 startete der Aufruf zum BGF-Preis „Gesunde Pflege“ 2021 der AOK.

Gesucht wurden Arbeitgeber in der Pflegebranche, die mit ganzheitlichen und innovativen Konzepten die Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten stärken. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Gesund planen – doppelt gewinnen“ und richtete sich an (teil-)stationäre Altenpflege, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser und Pflegefachschulen. Mit ihrem Schwerpunktthema „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) gibt die AOK wichtige Impulse und berät passgenau jährlich rund 1.500 kleine und große Unternehmen bei Projekten.

Die Sieger des BGF-Preis Gesunde Pflege:

Hauptpreis dotiert mit 5.000 Euro geht an:
Seniorenresidenz Kirchheimbolanden GmbH

drei regionale Sieger erhalten je 3.000 Euro:

Barmherzige Brüder Rilchingen
Marienhaus Gruppe Waldbreitbach
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gGmbH
(Kontaktdaten und Projektbeschreibungen zu den Unternehmen s. Anhang.)

Die drei höchstbewerteten Projekte dieser Kategorie nehmen am bundesweiten AOK-Gesundheitspreis 2021 für die Pflegebranche am 12. Mai 2022 in Berlin teil.

„Die AOK gratuliert den Siegern ganz herzlich. Zugleich ist es uns wichtig, dass es den Beschäftigten auch in der Pflege gesundheitlich gut geht. Wir freuen uns daher über die vielen Projekte, Vorschläge und Ideen aus der Pflegebranche die direkt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gute kommen und somit ganz wesentlich zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre im Betrieb beitragen. Dieser Einsatz im Sinne aller Beschäftigten bekräftigt uns darin, verstärkt im betrieblichen Gesundheitsmanagement aktiv zu sein – als zentraler Partner der Unternehmen und als sorgendes Netzwerk. Nicht zuletzt gewinnen durch gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen alle: das Pflegepersonal, die Einrichtung und auch die zu Pflegenden“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse weiter.

Mit dem BGF-Preis Gesunde Pflege belohnt die Gesundheitskasse innovative Ansätze für eine gesunde und nachhaltige Arbeitsorganisation wie beispielsweise

  • die mitarbeiterorientierte Gestaltung des Schichtplans
  • eine auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgerichtete Führungskultur
  • die Partizipation der Beschäftigten
  • eine faire Aufgabenverteilung mit Berücksichtigung des Alters
  • lebensphasenorientiertes Arbeiten
  • Förderung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten und der Organisation
  • das Verbessern der Teamarbeit
  • die Integration von Angehörigen in den Pflegeprozess
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • den Einsatz von Hilfsmitteln

Insgesamt folgten sechs Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser trotz Herausforderungen durch die Corona-Pandemie diesem Aufruf. Sie begeisterten die Jury aus Wissenschaft, Politik und Praxis mit ihren ganzheitlichen, partizipativen und nachhaltigen Projekten.

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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren

StädteRegion Aachen – Geltende Vorschriften an Karneval. In der StädteRegion gelten auch an Karneval die Regelungen der Coronaschutzverordnung. Brauchtumszonen wurden keine eingerichtet – deshalb gibt es hier auch keine verschärften Regeln. Somit gilt auch an Karneval in Kneipen die „normale“2G-Plus-Regelung:

Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest. Die Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder

  • über eine Auffrischungsimpfung verfügen (also insgesamt drei Impfungen),
  • geimpft genesene Personen (Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben) oder
  • sogenannte „frisch Geimpfte“ (Personen, bei denen die zweite Impfung mindestens 14 Tage und höchstens 90 Tage her ist) oder
  • „frisch Genesene“ (Personen, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist) sind.

Kinder und Jugendliche gelten bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren als immunisiert. Schüler*innen ab 16 Jahren gelten bei Vorlage einer Bescheinigung der Schule als getestet.

In Kneipen gilt die Maskenpflicht, ausgenommen an festen Sitz- oder Stehplätzen. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr.

Partys und Tanzveranstaltungen sind durch die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt – auch an Karneval. Diskotheken sind geschlossen.

Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung stattfinden.

Kontaktbeschränkungen gelten ausschließlich für nicht immunisierte Menschen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Bei der Bestimmung des Haushalts gelten Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenwohnen.

Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf Basis der Coronaschutzverordnung durchgeführt werden.

Im Impfzentrum wird jetzt auch Novavax angeboten: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich!

Ab Montag (28. Februar 2022) wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen (Trierer Straße 1 in Aachen) auch Novavax verimpft. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, weil die StädteRegion Aachen bei der Terminvergabe folgende Vorgaben des Landes zu berücksichtigen hat:

  • 75 Prozent der verfügbaren Impfdosen sind den Personengruppen anzubieten, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen sind. Ein Nachweis kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen, die man auf der Seite der StädteRegion Aachen downloaden kann.
  • Weitere 20 Prozent sollen für Personen reserviert werden, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe bescheinigt wurde. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Fünf Prozent der Impfdosen stehen den Menschen zur Verfügung, die noch keine Impfung erhalten haben.

Der Impfstoff von Novavax ist ein sogenannter Proteinimpfstoff. Die STIKO empfiehlt ihn für Personen über 18 Jahren alternativ zu den bereits bekannten Impfstoffen. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Impfungen nach einer alleinigen Covid-Infektion sind drei Monate nach Genesung möglich. Derzeit können nur Personen geimpft werden, die entweder eine deutsche Krankenversicherung oder einen deutschen Wohnsitz vorweisen können. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Den zweiten Termin bekommt man direkt vor Ort. Eine Boosterimpfung mit Novavax ist nicht möglich.

Alle weiteren Informationen und die freien Impftermine findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/novavax.

Neues Beratungsangebot im Impfzentrum

Menschen, die generell ein Beratungsgespräch zum Impfen wünschen, können ebenfalls ab sofort einen Termin buchen. Das Angebot richtet sich beispielsweise an diejenigen, die Bedenken gegen einen Impfstoff haben oder unsicher in Bezug auf die richtige Impfstoffwahl sind. Auch Personen mit Angst vor Spritzen, ohne eigenen Hausarzt oder mit Scham vor dem bekannten Arzt dürfen sich angesprochen fühlen. Auf Wunsch steht dann zusätzlich zu dem Arzt auch ein Dolmetscher zur Verfügung. Nach dem Gespräch können die Menschen in Ruhe entscheiden, ob sie geimpft werden möchten oder nicht.

Neue Öffnungszeiten des Impfzentrums

Ab 1. März sind die Impfzentren der StädteRegion wie folgt geöffnet:

  • Impfstelle für Jugendliche und Erwachsene: Dienstag bis Samstag, 13-19 Uhr, ohne Termin (bzw. mit Terminbuchung für Novavax)
  • Kinderimpfstelle: Freitag und Samstag, 13-19 Uhr (nur mit Terminbuchung)

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

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Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der aktuellen Haushaltsbeschlüsse zum Schuljahr 2022/23. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung ist angetreten, um die Rahmenbedingungen für unsere Schulen Schritt für Schritt zu verbessern. Allein mit dem Haushalt 2022 haben wir rund 4000 zusätzliche Stellen geschaffen. Wir investieren in Köpfe und damit in die Zukunft unserer Kinder.“

Mit der jährlichen Verordnung zur Ausführung von Paragraph 93 Absatz 2 Schulgesetz steuert das Ministerium für Schule und Bildung die Stellenzuweisung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darunter u.a.:

  • 250 Stellen für multiprofessionelle Teams an Förderschulen. Diese Stellen dienen dazu, die multiprofessionelle Expertise für die sonderpädagogische Förderung zu sichern.
  • 783 Stellen zur Umsetzung des Masterplans Grundschule. Die Stellen dienen u.a. der Entlastung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, indem die Zahl der Anrechnungsstunden weiter erhöht wird. Mit den Anrechnungsstunden erhalten Lehrinnen und Lehrer beispielsweise einen Ausgleich für besondere schulische Aufgaben oder für besondere unterrichtliche Belastungen.
  • 583 Stellen für den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium“. Damit verbessert sich die Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ faktisch auf 12,70 zum Schuljahr 2022/23.
  • 749 Stellen für die Neuausrichtung der Inklusion an den Schulen des Gemeinsamen Lernens.

Der Verordnungsentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung in den für Schule und Bildung sowie für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschüssen vorgelegt. Die Verordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft treten.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. „Die Landesregierung hat seit 2017 viel Geld in die Hand genommen und in den Schulbereich investiert. Der Schuletat wurde in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 3,1 Milliarden Euro erhöht. Heute arbeiten und unterrichten 13.300 Pädagoginnen und Pädagogen und weitere Landesbedienstete mehr in der Schule als vor fünf Jahren. Seit 2017 hat die Landesregierung rund 16.000 Lehrerstellen geschaffen und erhalten.“