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Kanal zwischen Inde- und Hambachsee – Kreis Düren und Rhein-Erft-Kreis stellen Weichen für die Zukunft

Düren – Zukunft wird in der Gegenwart gemacht. Also jetzt, mit Weitblick, Engagement und guten Ideen. Eine davon: Eine Wasserverbindung zwischen den beiden künftigen Tagebauseen Inden und Hambach. Ein Kanal, ein sogenanntes „blaues Band“, rund 6,5 Kilometer lang.

Dieses generationenübergreifende Projekt wurde gestern 06. April vom Kreis Düren und Rhein-Erft-Kreis sowie weiteren Kommunen und Institutionen vorgestellt. „Wir stellen die Weichen für die Zukunft“, sagten die beiden Landräte Wolfgang Spelthahn und Frank Rock bei der Präsentation im Restaurant am Indemann.

Ein Kanal, der den Inde- und Hambachsee verbindet, werde dazu beitragen, dass die Region als Ganzes zusammenwächst. Die geplante Wasserverbindung stärke die Wirtschaftskraft, schaffe Arbeitsplätze, ein innovatives Wohnumfeld und ein attraktives Freizeitangebot, betonten die beiden Landräte.

So steht es auch in einer Absichtserklärung, die heute von den Kommunen und den Institutionen, die das Projekt unterstützen, unterzeichnet wurde. Der Kreis Düren und der Rhein-Erft-Kreis werden nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um weitere Details und Voraussetzungen für das zukunftsweisende Projekt zu erarbeiten.

Der Kanal zwischen den beiden Seen könnte entlang einer Trasse verlaufen, die ursprünglich für den Transport von Erde aus dem Tagebau Hambach zum Füllen des Tagebaus Inden vorgesehen war. Denkbar ist aber auch eine andere Führung des Kanals. Entlang der Wasserverbindung soll ein Erlebnisradweg gebaut werden, die den touristischen Wert der Region steigert – ein „grünes Band“, wie Landrat Wolfgang Spelthahn sagte.

Die gesamte Region hat nach dem Ende der Braunkohletagebaue ein Alleinstellungsmerkmal. Nirgendwo sonst in Europa entsteht eine vergleichbare Seenplatte. Ein Kanal zwischen Inde- und Hambachsee trägt zu einer weiteren Verstärkung dieses Alleinstellungsmerkmales bei. Dies betonten Jens Bröker, Leiter der Stabsstelle Innovation + Wandel beim Kreis Düren und Geschäftsführer der indeland GmbH, sowie Oliver Lühr, Vize-Direktor der Prognos AG.

„Wir schaffen heute die Voraussetzungen für die Zukunft“, sagten beide und ergänzten, dass eine solche Wasserverbindung auch technische Herausforderungen mit sich bringe. Die seien aber sehr gut lösbar. Heute ist es möglich, ein Gebäude mit einer Höhe von 828 Metern zu bauen (Dubai). Der längste künstliche Kanal weltweit ist 82 Kilometer lang (Panamakanal), der Mittellandkanal in Deutschland 325 Kilometer. Dagegen kommt das „blaue Band“ zwischen Inde- und Hambachsee mit seinen 6,5 Kilometern fast bescheiden daher.

„Wir leben in einer der spannendsten Regionen Europas“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn, der den Strukturwandel wie sein Kollege Frank Rock als Herausforderung, aber vor allem als Chance begreift.

Zukunft wird in der Gegenwart gemacht, also jetzt. „Wir wollen und werden diese Zukunft gestalten“, betonen die beiden Landräte auch im Namen der Städte Elsdorf, Jülich und Kerpen sowie der Gemeinden Inden, Merzenich, Niederzier, Titz und des Wasserverbandes Eifel-Rur, des Erftverbandes und der indeland GmbH sowie der Neuland Hambach GmbH, die das Projekt unterstützen, gemeinsam entwickeln und die dazu notwendigen Ressourcen einsetzen.

„Wir schreiben am heutigen Tag Geschichte“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. „Der Kreis Düren und der Rhein-Erft-Kreis wachsen hierdurch wieder ein Stück weiter zusammen und räumliche Trennungen, die durch den Braunkohleabbau entstanden sind, werden geschlossen. Wir zeigen, wie Zusammenarbeit funktioniert“, sagte Landrat Frank Rock. „Wichtig sei, den Menschen in der Region Perspektiven zu zeigen und sichtbar zu machen, was in Zeiten des Strukturwandels möglich sei. Ein Kanal zwischen Inde- und Hambachsee würde die „Lebens- und Aufenthaltsqualität in der gesamten Region definitiv deutlich erhöhen“, unterstrichen die beiden Landräte.

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Christopher Clark erhält die Médaille Charlemagne 2022 in Aachen

Aachen – Der Historiker, Autor und Fernsehmoderator Christopher Clark erhält am 19. Mai in Aachen die Karlsmedaille für europäische Medien, die „Médaille Charlemagne pour les Médias Européens“. Mit dieser Medaille wird seit dem Jahr 2000 im Umfeld der Karlspreis-Feierlichkeiten eine europäische Persönlichkeit oder Institution ausgezeichnet, die sich auf dem Gebiet der Medien in besonderer Weise um den Prozess der europäischen Einigung und um die Herausbildung einer europäischen Identität verdient gemacht hat. Die Laudatio hält die Fernsehmoderatorin und Journalistin Shakuntala Banerjee. Die Hörfunk- und Fernsehmoderatorin Sonja Marx wird die Verleihungszeremonie moderieren.

Mit Vergabe dieser 21. Karlsmedaille würdigt das Kuratorium des Vereins „Médaille Charlemagne“ die Verdienste Christopher Clarks als einer der wichtigsten Chronisten der europäischen Geschichte und seinen Einsatz für ein geeintes Europa sowie die transatlantischen Beziehungen. Der „australische Europäer“, Jahrgang 1960, der 2015 von Queen Elisabeth II. zum Ritter geschlagen wurde, lehrt als Professor für Neuere Europäische Geschichte am St. Catharine’s College in Cambridge und ist Autor bedeutender Werke zur preußischen Geschichte.

Die bisherigen Preisträger

Bisherige Preisträger der Médaille Charlemagne waren der Publizist Lord George Weidenfeld (GB), der Autor Cees Nooteboom (NL), der Produzent Jan Mojto (D), der Regisseur Jean-Jacques Annaud (F), der ehemalige Intendant des Westdeutschen Rundfunks Köln Fritz Pleitgen (D), die polnische Schauspielerin Krystyna Janda, die Stiftung Berliner Philharmoniker, gemeinsam die Regisseure Fatih Akin (D) und Abdellatif Kechiche (F), die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, der Musiker André Rieu (NL), die Verlegerin Inge Schönthal-Feltrinelli (I), die russische Zeitung Novaya Gazeta, Timothy Garton Ash (GB), die European Film Academy (EFA), die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien Dunja Mijatović, der Eurovision Song Contest, der deutsche Fernsehjournalist und ehemalige Leiter des ARD-Studios Brüssel Rolf-Dieter Krause, der britische Schriftsteller und Historiker Sir Ian Kershaw, das Erasmus Student Network (ESN) sowie 2021 der niederländische Journalist und Historiker Geert Mak.

Die Mitglieder des Vereins

Verliehen wird der Preis vom Verein „Médaille Charlemagne pour les Médias Européens“, dem folgende Institutionen angehören: Stadt Aachen, Stadt Maastricht, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Landesanstalt für Medien NRW, Film- und Medienstiftung NRW GmbH, Arte – der Europäische Kulturkanal, BBC World News, Deutsche Welle, Digitalpublisher und Zeitungsverlegerverband NRW e.V. sowie die Karlspreisgesellschaft. Der Verein wurde 2006 auf Initiative der Landesanstalt für Medien NRW und der Stadt Aachen ins Leben gerufen.

Angela Katzy gestaltet die Medaille

Die Medaille selbst wird von der in Köln lebenden Künstlerin Angela Katzy gestaltet. Sie hat einen Durchmesser von etwa 10 cm und ist in 925er Silber gearbeitet. Der Lapislazuli ist in 750er Gelbgold gefasst, auch die innere Strebe ist in gelbgold gestaltet. Sie steht für den Strich, den Karl der Große einer Unterschrift gleich seinem Siegel selbst beifügte, da er selbst nicht schreiben konnte.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet unter https://eveeno.com/MedailleCharlemagne2022 zur Teilnahme an der Preisverleihung am 19. Mai um 17 Uhr anmelden.

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Kleine Sensation – Brütendes Storchenpaar in den Thürer Wiesen

Thür – Es wäre eine kleine Sensation: Storchennachwuchs in den Thürer Wiesen. Denn: Aktuell brütet ein Weißstorch-Pärchen in dem Naturschutzgebiet östlich der Ortsgemeinde Thür. Diese tolle Nachricht hat sich bereits weit herumgesprochen. Leider hat das   jedoch auch zu verstärktem Besucherandrang in den Thürer Wiesen geführt, wodurch die Tiere beim Brüten gestört werden.

Als Untere Naturschutzbehörde appelliert die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz daher an das Verständnis in der Bevölkerung, die Tiere in Ruhe zu lassen und während der Brutzeit einen möglichst großen Abstand zu dem nistende Storchenpaar zu halten.

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Stadt Aachen stellt den Entwurf „Handlungs-Konzept Wohnen“ vor

Aachen – Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Bedarfsgerechten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine zentrale Herausforderung und ein Auftrag der Aachener*innen, den ich sehr ernst nehme.“ Die Flächen sind knapp, die Preise steigen und insbesondere für Geringverdienende und junge Familien wird es immer schwieriger, Wohnraum zu finden.

Die Stadt Aachen hat am gestrigen Dienstag, 05. April den Entwurf für ihr „Handlungskonzept Wohnen“ vorgestellt. Für Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen genießt das Thema höchste Priorität: „Der Bereich Wohnen berührt ganz viele Teilbereiche unserer Stadt“, sagte sie im Rahmen einer Pressekonferenz im Aachener Eurogress. Die Frage sei: „Wie kann man auf den knappen Flächen das Ziel erreichen, bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen?“ Für Studierende genauso wie für junge Familien oder Senioren. Mit dem Entwurf des Handlungskonzepts liege auf 210 Seiten nun ein strategischer Werkzeugkasten vor, um den Herausforderungen zu begegnen: „Aber es gibt keine einfachen Lösungen. Wir müssen auf minimalen Flächen das maximale an Wohnraum schaffen und dabei Qualität und Quantität in Einklang bringen“, formulierte Keupen klare Ziele. Sie verwies dazu auf die Talbothöfe, eine Mischung aus Kleinstwohnungen und Familienwohnraum, wo „Bauen und Wohnraum schaffen sozialverträglich geschehen ist“.

Zahlreiche Beteiligungsformate

Gemeinsam mit dem Bürgermeister und Vorsitzenden des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, Norbert Plum, dem städtischen Sozial- und Wohnungsdezernenten Prof. Dr. Manfred Sicking und Rolf Frankenberger, dem Leiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration, stellte Keupen die wesentlichen Inhalte des Konzeptentwurfs vor, der nun noch in den politischen Gremien beraten wird. Im Jahr 2019 hatte die Politik die Verwaltung beauftragt, das „Handlungskonzept Wohnen“ der Stadt Aachen im Rahmen einer Hochschulkooperation fortzuschreiben. „Ich habe das Thema übernommen und gerne zur Chefinnensache gemacht“, so Keupen.

Begleitet wurde dieser Prozess durch den Lehrstuhl für „Planungstheorie und Stadtentwicklung“ der RWTH Aachen unter Leitung von Prof. Agnes Förster. In verschiedenen Beteiligungsformaten sind gemeinsam mit Bürger*innen, Expert*innen, Wohnungsmarktakteur*innen und der Politik die Herausforderungen der Wohnraumentwicklung Aachens beleuchtet und Ideen, Anregungen sowie Handlungsansätze erarbeitet und diskutiert worden. Der nun vorliegende Konzeptentwurf beschreibt in sieben Aktionsfeldern die wesentlichen Handlungsschwerpunkte für die Zukunft des Wohnens in Aachen und erweitert den bereits bestehenden Katalog an wohnungspolitischen Instrumenten noch einmal deutlich.

„Das Konzept ist eigentlich nur der Anfang“

Die Herausforderungen, vor denen Aachen steht, sind klar umrissen: Die Flächen sind knapp, die Preise steigen und insbesondere für Geringverdienende und junge Familien wird es immer schwieriger, Wohnraum zu finden. Bürgermeister Norbert Plum leitete hieraus einen klaren politischen Auftrag ab: „Das Konzept ist eigentlich nur der Anfang. Wir müssen ihn nun umsetzen.“ Plum verwies darauf, dass der Entwurf „im Schulterschluss von Politik und Verwaltung entstanden ist“. Plum nannte dann auch einige der Werkzeuge, die angesetzt werden könnten: Das Bauen mit Genossenschaften oder die Gründung einer solchen, Dachgeschossausbau, Reaktivierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf kommunaler Ebene oder Belegungsrechte kaufen, und dann entscheidet die Stadt, wie die Wohnungen in diesen Objekten belegt werden. Und: „Wir müssen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werben. Wir müssen Investoren klar machen, dass er lukrativ ist und wie viele Menschen ein Anrecht darauf Wohnraum haben“, so Plum. Rund 50 Prozent der Menschen hätten ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein.

Der städtische Beigeordnete Prof. Manfred Sicking ist überzeugt: „Wir können das alles aber nur im allgemeinen Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft schaffen. Und man kann ein solches Konzept nicht eins zu eins umsetzen.“ Denn von den rund 140.000 Wohnungen in Aachen würden nur rund 7.500 der Wohnungsbaugesellschaft gewoge oder der Stadt gehören. Allerdings gäbe es auch in Aachen – wie in fast allen deutschen Städten – brachliegende Flächen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bebaut würden: „Gebt uns Flächen, sonst können wir nicht bauen“, so seine Forderung und verspricht: „Wir wollen nachhaltigen Wohnungsbestand in Aachen entwickeln.“ Stichwort: Flexible Zuschnitte, die zunächst als Studierendenappartement dienen, dann zu Wohnraum für junge Familien umgestaltet werden können oder später für Senior*innen angepasst werden, weil bereits barrierefrei geplant wurden.

Neben den städtischen Planwerken ist auch die Expertise zahlreicher Akteur*innen eingeflossen. „Wichtig war es uns, das Konzept zusammen mit der Aachener Bürger*innenschaft, sozialen Trägern und Verbänden, der Wohnungswirtschaft, der Politik und Expert*innen zu erarbeiten, um ganz nah an den praktischen Bedarfen zu planen“, erläuterte der städtische Wohnungsmarktexperte Rolf Frankenberger den Entwurf. Man habe bei der Ausarbeitung des Entwurfs genau geschaut, was es an Maßnahmen bereits gebe und was noch brauche, um im jeweiligen Handlungsfeld weiter zu kommen.“ Eine kurzfristige Maßnahme: „Die Erstellung eines Leerstandskatasters haben wir bereits in Auftrag gegeben.“ Ebenfalls kurzfristig möchte man den Umgang mit Micro-Appartements festlegen – also Kleinstwohnungen, die in erster Linie für Studierende gebaut werden und, je nach Mietgestaltung, zunächst hohe Rendite einbringen. Auch ein verstärkter Blick in die Aachener Quartiere soll schnell in Angriff genommen werden, um dort Potenziale auszumachen. Auf eine Zahl, wie viel Wohnungen Aachen mittelfristig benötigt, möchte sich Frankenberger nicht festlegen: „Wir brauchen hier eine neue Bedarfsanalyse.“ Denn gerade auch die derzeitige Entwicklung mit einem starken Zuzug von Geflüchteten oder der Wegzug von Familien aus Aachen in der Zeit Coronapandemie mache eine Prognose schwierig. Aber Frankenberger und Keupen betonten die hohe Solidarität der Aachener*innen: „Wir haben das Wohl aller Schutzsuchenden, die in Aachen ankommen, im Blick.“

Das Handlungskonzept liefert mehrere zentrale Erkenntnisse:

  • Die Stadt hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht und wird sich jetzt als Kommune noch stärker einbringen, z. B. über Quoten, Konzeptvergaben, Förderprogramme und mehr kommunale Verantwortung bei Wohnbauprojekten.
  • Die Stadt wird Hochschulentwicklung und Wohnraumschaffung im direkten Zusammenhang sehen und entsprechend mit den Partner*innen eng zusammenarbeiten.
  • Die Stadt wird Flächen und Projekte nachhaltig und enkelgerecht denken. Das gilt auch und insbesondere für große Planungsvorhaben wie Richtericher Dell.
  • Die Stadt wird noch stärker die Potenziale der Flächen mit berücksichtigen und sozialgerechte Quartiersentwicklung auf den Weg bringen.
  • Die Stadt wird noch intensiver über den Tellerrand schauen und regional sowie euregional Wohnraumentwicklung für die verschiedenen Bedarfe voranbringen. Dazu wird Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen im Herbst 2022 die kommunalen Spitzen zu einem Euregionalen Wohnforum ins Aachener Rathaus einladen.
  • Die Stadt wird im engen Austausch mit der Wohnungswirtschaft bleiben, dabei Zielkonflikte offen ansprechen und die Akteur*innen für eine gemeinsame Verantwortungsübernahme gewinnen.
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Entscheidung getroffen – Pläne für Filialkirche St. Andreas und Pfarrhaus in Ahrbrück stehen fest

Ahrbrück – Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat in der Eifel und im Ahrtal unvorstellbares Leid gebracht. Viele Menschen trauern um Angehörige, stehen vor existentiellen Fragen und kämpfen mit baulichen Schäden. Auch öffentliche Gebäude sind zerstört worden, wie insgesamt 66 kirchliche Gebäude auf dem Gebiet des Bistums Trier, darunter Kitas, Pfarrheime und -häuser, Kirchen und Kapellen. Bei einer Versammlung am Montag,  04. April haben der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann, Vertreterinnen und Vertreter des Bischöflichen Generalvikariats in Trier sowie Pfarrer Axel Spiller rund 100 Interessierte über die geplante Profanierung (Entweihung) und die notwendige Niederlegung der Filialkirche St. Andreas sowie die Niederlegung des angrenzenden Pfarrhauses in Ahrbrück informiert.

Das große Ganze in den Blick nehmen

„Es ist ein schmerzlicher Abend für mich als Bischof“, versicherte Ackermann den Gläubigen im Versorgungszelt an der Denntalschule. „Aber ich kann einen Wiederaufbau der Gebäude, so wie sie einmal waren, nicht verantworten. Ich muss das große Ganze in den Blick nehmen.“ Trotz dieser Entscheidung, der intensive Überlegungen und der Austausch mit Verantwortlichen vor Ort vorausgegangen sind, sei das „Kapitel Ahrbrück“ damit nicht abgeschlossen, so der Bischof. Der freiwerdende Platz könne für neue Dinge genutzt werden, etwa für einen kleinen sakralen Gedenk- oder Gebetsraum, der mit Fenstern der bisherigen Kirche bestückt ist. „Wir vom Bistum unterstützen kreative Ideen von Ihnen gerne mit unserem Know-How, wenn Sie das möchten“, versprach Ackermann.

Aufgrund des Standortes sei der Gebäudekomplex bei künftigen Starkregenereignissen bedroht, erklärte Bistumsarchitekt Thomas von der Stein anhand des vorliegenden unabhängigen Sachverständigengutachtens: „Das Pfarrhaus liegt gemäß der vorläufigen Kartierung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Überschwemmungsgebiet der Ahr; die Kirche befindet sich in unmittelbarer Nähe zu diesem Gebiet.“ Es sei anzunehmen, dass bei weiteren Hochwasserereignissen die Gebäude wieder geflutet werden, wie dies bereits 2016 geschehen sei. Das Gutachten führe Schäden auf, die durch die Flut an der Kirche, dem im Kellergeschoss befindlichen Pfarrheim und dem angrenzenden Pfarrhaus entstanden sind, und belege einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederaufbau bei ausschließlicher Berücksichtigung der Flutschäden beliefe sich für das Kirchengebäude auf geschätzte 2,5 Millionen Euro. Zwar könnten die Kosten mit bis zu 80 Prozent durch den Aufbauhilfefonds des Landes getragen werden; die verbleibende Summe müsste allerdings die Kirchengemeinde aufbringen, deren finanzielle Lage dies nicht in vollem Umfang zuließe, wie die zuständige Rendantin Carmen Perling darlegte, selbst wenn die Kirchengemeinde einen Zuschuss zu diesem Eigenanteil in Höhe von 60 Prozent vom Bistum erhielte. Sonderzuschüsse ließe die geplante Haushaltssicherung des Bistums nicht zu, ergänzte Ackermann.

Hinzu kämen weitere notwendige Renovierungsmaßnahmen an der Kirche, die unabhängig von den Flutschäden in den nächsten fünf bis 20 Jahren behoben werden müssten, sagte von der Stein: der Umstieg auf andere, nachhaltigere Energieträger (etwa 60.000 Euro) oder die Neueindeckung des Dachs mit einhergehender Schadstoffsanierung inklusiver neuer Dämmung (insgesamt etwa 270.000 Euro). Diese Maßnahmen an dem Kirchengebäude, das 1967 geweiht wurde, sind nicht vom Aufbauhilfefonds abgedeckt. Die Kirchengemeinde müsste die Kosten tragen und erhielte einen Zuschuss des Bistums in Höhe von 60 Prozent. Zur negativen Bilanz hinzuzurechnen sind hohe Unterhaltskosten (Heizung, Küsterdienst, Anlagenpflege) der Gebäude, die die Kirchengemeinde leisten muss.

Gottesdienstangebot gesichert

Die nun geplante Niederlegung des Kirchengebäudes wird auf etwa 570.000 Euro geschätzt; für das Pfarrhaus 183.000 Euro. Diese Summen werden mit bis zu 80 Prozent vom Aufbauhilfefonds getragen. Die verbleibende Finanzierungslücke für die Kirchengemeinde wird mit 60 Prozent vom Bistum Trier bezuschusst.

Auch ohne Filialkirche ist für Katholikinnen und Katholiken in Ahrbrück der regelmäßige Besuch eines Gottesdienstes möglich: In der Marienwallfahrtskapelle, die etwa 500 Meter von der St. Andreaskirche entfernt liegt, werden zwei Mal im Monat Messen gefeiert; einmal im Monat wird die evangelische Auferstehungskirche für katholische Gottesdienste genutzt. Für größere Feiern und Vorabendmessen (zwei Mal monatlich) steht weiterhin die Pfarrkirche St. Petrus im nahen Kesseling zur Verfügung.

Neben emotionalen Wortmeldungen aus dem Plenum gegen die Profanierung und zur Situation der katholischen Kirche im Allgemeinen gab es auch einige Vorschläge, wie etwas Neues an gleicher Stelle oder in der Nähe des geplanten Neubaugebiets entstehen könnte. Bischof Ackermann sicherte den Menschen Unterstützung und Begleitung zu.

Info: Bei Filialkirchen handelt es sich um Kirchen in einer Gemeinde, die es zusätzlich zur Pfarrkirche gibt.

Hintergrund: Nach Darlegung von Informationen durch die Bauabteilung des Bistums Trier zum Zustand der Gebäude, entstehende Kosten für die Kirchengemeinde und mögliche Folgen hatte sich der zuständige Kirchengemeinderat der Pfarrei Kesseling bereits im vergangenen Jahr nach intensiver Beratung und Diskussion entschlossen, die Entscheidung über die Zukunft der Gebäude an das Bistum zu übertragen. In der Regel wendet sich eine Kirchengemeinde, die sich mit der Frage einer eventuellen Profanierung trägt, an den Bischof. Im weiteren Beratungsprozess können Kirchengemeinde und Pfarrei durch Fachabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats beraten werden. Der örtliche Verwaltungs- bzw. Kirchengemeinderat beantragt nach Anhörung der Gottesdienstgemeinde und nach Abschluss des lokalen Beratungsprozesses beim Diözesanbischof die Profanierung. Die Entscheidung, ob eine Kirche profanem Gebrauch zugeführt wird, fällt der Diözesanbischof, allerdings erst nach Anhörung des Priesterrates und aufgrund des Beratungsergebnisses in der Gemeinde. Der örtliche Kirchengemeinderat hatte sich aber in diesem Fall dafür ausgesprochen, die Entscheidung einer Profanierung an das Bistum abzugeben.(jf)

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Hilfe aus dem Nachbarkreis – 12.000 Euro für die Hilfsgruppe Eifel

Kall/Bedburg – Der Bürgermeister der Stadt Bedburg, Sascha Solbach, war ganz schön erstaunt, als der Vorsitzende der Hilfsgruppe Eifel, Willi Greuel, ihm über die Arbeit der Hilfsgruppe berichtete. Solbach erfuhr, dass der Kaller Verein in diesem Jahr 30 Jahre alt wird und in dieser Zeit über acht Millionen Euro Spendengelder von der Eifeler Bevölkerung bekommen hat. Eine Zahl beeindruckte den Bürgermeister aus dem benachbarten Rhein-Erft-Kreis ganz besonders. Über 550.000 Euro, so erfuhr er von Willi Greuel, habe die Hilfsgruppe nach dem verheerenden Hochwasser im Juli letzten Jahres an Flutopfer in der Region gezahlt.

Obwohl man sich derzeit auf die Unterstützung von Flüchtlingen, die aus der Ukraine in den Kreis Euskirchen gekommen sind, konzentriere, bekomme die Hilfsgruppe, so Willi Greuel, noch immer zweckgebundene Spenden für Flutopfer. Diese würden auch an diese weitergegeben, denn noch immer sei die Unterstützung von Familien, die bei dem Hochwasser ihr Hab und Gut verloren haben, vonnöten.

Auch Bürgermeister Sascha Solbach, hatte eine solche für Flutopfer zweckgebundene Spende mitgebracht. Wie er berichtete, sei die Stadt Bedburg bei der Hochwasser-Katastrophe relativ glimpflich davon gekommen. Doch die Not der Menschen in anderen Regionen habe in der Stadt eine große Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Tonnenweise seien Kleiderspenden eingegangen, von denen viele übrig geblieben seien. Diese seien später in einer großen Halle sortiert und in einer Spenden-Aktion versteigert worden,  mit dem Ziel, die Flutopferhilfe im Kreis Euskirchen finanziell zu unterstützen. Über 12.000 Euro seien zusammen gekommen, so Sascha Solbach. Die seien mit einem Betrag von jeweils 4062,63 Euro auf drei Organisationen Stark für Kinder, Eifel für Eifel und die Hilfsgruppe Eifel aufgeteilt worden.

Von seinem Parteifreund Thilo Waasem, dem Vorsitzenden der SPD im Kreis Euskirchen, hatte Solbach von der großen Not im Kreis Euskirchen und der Hochwasser-Hilfe des Kaller Vereins erfahren. Bei der Spendenüberrgabe sprach Thilo Waasem von einer beispielhaften Hilfsbereitschaft, die die Flutopfer von  der Eifeler Bevölkerung erfahren habe. Vor allem Jugendliche hätten sich durch ein großes Engagement ausgeichnet.

Das bestätigte auch Hilfsgruppen-Chef Will Greuel. Jugendliche hätten sich einfach aufgemacht, allerorts ihre Hilfe angeboten und kräftig mit angepackt. Auch viele Spenden seien von Jugendorganisationen eingegangen.

Mit einer Dankesurkunde revanchierte sich Willi Greuel bei Bürgermeister Sascha Solbach. Der versprach die Hilfsgruppe auch in Zukunft in ihrer Arbeit zu unterstützen. (Reiner Züll)

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Wolfgang Treis eröffnet die Ausstellung „Rückblende 2021“ bei der SGD Nord

Region/Koblenz – Gestern hat Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die durch ganz Deutschland tourende Ausstellung „Rückblende 2021“ in Koblenz eröffnet. Interessierte sind dazu eingeladen, auf den Fluren der SGD Nord eine Zeitreise durch das vergangene Jahr zu beschreiten. Die ausgestellten Werke zeigen oder bearbeiten geschichtsträchtige Momente des Jahres 2021, anhand derer man einschneidende Ereignisse und politische Entwicklungen Revue passieren lassen kann.

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Westenergie Breitband verlegt Glasfaserkabel für schnelles Internet in Nickenich

Nickenich – Kostenlose Glasfaserhausanschlüsse für Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet. Entlang der geplanten Ausbautrasse in Nickenich haben sich viele Haushalte für einen Vorvertrag eines E.ON-Highspeed-Produktes entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger werden nun von einem kostenlosen Glasfaserhausanschluss der Westenergie Breitband und einer Internetgeschwindigkeit von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde profitieren. Das Energieunternehmen beginnt bereits Anfang Juni 2022 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in den entsprechenden Straßenzügen.

„Ich freue mich sehr, dass nun noch mehr Bürgerinnen und Bürger einen eigenen Glasfaserhausanschluss erhalten, um zukünftig schneller im Internet surfen zu können. Wenn wir als infrastrukturell gut aufgestellte Ortsgemeinde nachhaltig wachsen und weiter attraktiv bleiben wollen, ist eine leistungsstarke digitale Infrastruktur unabdingbar“, sagt Ortsbürgermeister Detlev Leersch.

Der Bauabschnitt zur Verlegung der Glasfaserkabel betrifft folgende Straßen: Ahornstraße, Andernacher Straße, Auf der Hohl, Bachstraße, Bürresheimer Straße, Eckertshohl, Frankenstraße, Hauptstraße, Heidentalring, Kirchstraße, Kolpingstraße, Pellenzstraße, Plaidter Straße (teilweise), Plaidterwegsrest, Rauscherstraße, Von-Are-Straße, Von-Dadenberg-Straße, Von-Gramen-Straße, Von-dem-Weiher-Straße, Von-Helfenstein-Straße, Von-Mainfelder-Straße, Von-Schilling-Straße, Von-Winkelin-Straße und Von der Leyenstraße.

„Mit diesem Ausbau sind die Anwohnerinnen und Anwohner zukunftssicher aufgestellt, denn die Glasfaserkabel werden direkt bis in die Gebäude verlegt. Jedes Haus im Ausbaubereich, welches einen E.ON-Highspeed-Vorvertrag abschließt, erhält seinen eigenen Glasfaserhausanschluss. Übertragungsraten von 1.000 Megabit stellen dann kein Problem mehr dar“, erläutert Fabian Vocktmann, Regionalmanager bei Westenergie.

Interessierte Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet, die bisher keinen E.ON-Highspeed-Vertrag abgeschlossen haben, können sich jetzt noch online registrieren. Sichern Sie sich jetzt schnelles Internet unter www.eon-highspeed.de und einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss!

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Rechtswart Norbert Weise mit der Goldenen FVR-Ehrennadel ausgezeichnet

Region/Koblenz – Besondere Auszeichnung für Norbert Weise: Der Rechtswart des Fußballverbandes Rheinland wurde im Rahmen der Beiratstagung am vergangenen Samstag mit der Goldenen Ehrennadel des FVR geehrt. Weise ist seit dem Verbandstag 2010 in Altenkirchen Rechtswart des FVR, zuvor war er sechs Jahre lang Vorsitzender des Verbandsgerichts. Darüber hinaus ist er seit Oktober 2013 für den DFB im Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie im Ständigen Schiedsgericht für Lizenzspieler tätig. Für seine wertvollen Verdienste wurde der 78-jährige Koblenzer bereits mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit der Silbernen Ehrennadel des Fußball-Regional-Verbandes Südwest.

„Norbert Weise bringt nicht nur seine hohe Fachkompetenz beim FVR ein, er engagiert sich auch mit großem Zeitaufwand bei der Unterstützung der Spielbetriebsgremien, was besonders in der Pandemie zu rechtlich sauberen Lösungen führt“, sagt Walter Desch, Präsident des Fußballverbandes Rheinland.

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Arbeiten trotz Corona? – Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert zur neuen „Arbeitsquarantäne“

Region/Mayen-Koblenz – Die neue Corona-Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ vor, zu der das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert. Die neuen Regelungen sehen vor, dass positiv getestete Beschäftigte und enge Kontaktpersonen mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, die häusliche Quarantäne zeitweise zu verlassen, um arbeiten zu können.

Diese „Arbeitsquarantäne“ ist jedoch mit weiteren strengen Vorgaben verbunden: Die betroffene Person darf keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, ist verpflichtet, durchgängig eine FFP-2 Maske außerhalb des Absonderungsorts zu tragen und muss die Kontakte zu gegenwärtig nicht infizierten Personen größtmöglich reduzieren. Außerdem müssen betroffene Personen ihre Kontakte auf das Vorliegen eines positiven Tests hinweisen und den Ort ihrer Beschäftigung oder Absonderung jeweils auf direktem Weg aufzusuchen.

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zulässig. Die Quarantäne in der Freizeit muss trotzdem eingehalten werden. Es ist also auch kein schneller Einkauf auf dem Nachhauseweg im Rahmen der Arbeitsquarantäne erlaubt. Die Arbeitsquarantäne wird direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Das Gesundheitsamt ist in die Einzelfallentscheidung nicht eingebunden oder darüber zu informieren.

Das Gesundheitsamt weist weiter darauf hin, dass sich die Dauer der Quarantäne durch die neue Verordnung nicht ändert. Corona-positive Personen und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ab Tag 7 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

  • Abstrich bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. März
  • Freitestung ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.

Viele weitere Informationen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de