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Ein neuer Mann für das Marienhaus Klinikum Eifel

Bitburg/Gerolstein/Waldbreitbach – Steffen Feldt wird neuer Pflegedirektor für Bitburg und Gerolstein. Die Leitung der Pflege in den beiden Marienhaus Krankenhäusern in Bitburg und Gerolstein hat ein neues Gesicht erhalten: Zum 1. September 2021 hat Steffen Feldt als Pflegedirektor des Marienhaus Klinikum Eifel dort seinen Dienst angetreten.

„Ich freue mich sehr, in der schönen Eifel nun meine Erfahrungen aus verschiedenen Kliniken im Sinne der Patienten und der Kolleginnen und Kollegen des Pflegeteams einbringen zu können,“ so Steffen Feldt. Bereits nach seinem ersten Gespräch hatte es ihm die bodenständige Herzlichkeit der Menschen und die wunderschöne Landschaft angetan und neben der spannenden Aufgabe sowie der Vernetzung in der Marienhaus-Gruppe ist er davon überzeugt, mit der Vertragsunterschrift den richtigen Schritt zu machen.

Nach Abitur und Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger hat Steffen Feldt von 2007 bis Anfang 2016 in der entsprechenden Position auf einer psychiatrischen Station des Klinikums am Urban in Berlin gearbeitet. Berufsbegleitend absolvierte er an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin ein betriebswirtschaftliches Studium und schloss dies 2015 mit dem Bachelor ab. Bis Mitte 2017 war er als Abteilungsleiter Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie an der Uniklinik Mainz tätig und wechselte anschließend als Pflegedienstleiter zum Klinikum Hannoversch Münden.

Auch Hans Jürgen Krämer, kaufmännischer Direktor des Marienhaus Klinikum Eifel freut sich über den neuen Pflegedirektor: „Mit Steffen Feldt konnten wir einen hervorragenden Pflegedirektor gewinnen, mit dem wir gemeinsam im Direktorium die Gesundheitsversorgung in der ländlich geprägten Eifel als Marienhaus-Gruppe zukunftssicher ausbauen wollen.“

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RLP Ministerpräsidentin Dreyer – Ministerrat beschließt „2G+“-System und neue Corona-Warnstufen

Region/Mainz – Neue Absonderungsverordnung für Schulen kommt. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wir haben aktuell mehr als fünf Millionen Impfungen vorgenommen. Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. An die Warnstufen knüpften differenzierte Maßnahmen an; da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab 12 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, zählten im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel. Teilhabe sei durch diese Regelung gewährleistet.

Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts. Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpfte noch genesene Person ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziere sich die Personenzahl auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. „Die Lage ist weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Der Impffortschritt in Rheinland-Pfalz ist gut, das belegen bisher 5 Millionen Impfungen. Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Anstrengungen. Nur so kommen wir sicher aus der Pandemie und verhindern einen erneuten Lockdown“, appellierte der Gesundheitsminister.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erläuterte die Auswirkungen der jeweiligen Warnstufen auf den schulischen Alltag: „Kinder und Jugendliche brauchen ihre Schule. Deshalb sorgen wir dafür, dass sie unter bestmöglichen Bedingungen und bei einem hohen Schutzniveau zur Schule gehen können. In Bildungseinrichtungen gelten deshalb strengere Regeln als in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft. Jede Woche werden aktuell rund 520.000 Schülerinnen und Schüler zwei Mal getestet. Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte konsequent um. Das belegt auch die begleitende Studie des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamts und der Universität Heidelberg. Das Land hat darüber hinaus insgesamt ein Fördervolumen von 18 Millionen Euro für Maßnahmen zur Raumlufthygiene zur Verfügung gestellt. Auch nach den beiden Präventionswochen zum Schuljahresstart behalten wir ein hohes Schutzniveau bei. Deshalb sind die Schulen auch in den drei Warnstufen umfasst. Das gibt – gemeinsam mit den einheitlichen Quarantäneregelungen – Sicherheit und Klarheit vor Ort.“

In allen Schulen, so die Ministerin, gelte in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht. „Es ist gut, dass – analog zu den Kindertagesstätten – ein Verfahren gewählt wurde, dass den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung bestmöglich vereinbart“, so die Bildungsministerin.

Anlage

„2G+“-System und neue Warnstufen

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Dabei sind die für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30. Juni 2020 in der Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte innerhalb von sieben Tagen für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert“ bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz. Ein Hospitalisierungsfall ist jede Person, die sich in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung befindet.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes.

Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.

Weitere Änderungen in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:

Maskenpflicht: Bei der Maskenpflicht wird nun stets das Tragen einer Maske des Standards eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske) oder eine KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards vorausgesetzt.

Testpflicht, Status „geimpfte Person“ und „nicht-immunisierte Person“: Ist eine Testpflicht vorgeschrieben, gilt diese – wegen einer Einheitlichkeit anders als in der 25. CoBeLVO – nunmehr nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahre, aber weiterhin nicht für Schülerinnen und Schüler. Hintergrund sind die in Schulen regelmäßig stattfindenden Testungen und das damit bereits erreichte hohe Schutzniveau. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt.

Aufenthalt im öffentlichen Raum: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal 25 Personen zulässig, wobei geimpfte Personen und genesene Personen nicht mitzählen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden damit also bei der Personenanzahl nicht mitberücksichtigt. Bei Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Veranstaltungsbereich: Die bisherige Differenzierung zwischen „kleinen“ Veranstaltungen (innen 350 Personen, außen 500 Personen) und „großen“ Veranstaltungen (bis 5.000 Personen bei Inzidenz unter 35) entfällt. Es wird nur noch zwischen innen und außen unterschieden. Es wird sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich die jeweils zulässige Zuschaueranzahl an nicht-immunisierten Personen festgelegt, die sich in Abhängigkeit von der am Veranstaltungsort jeweils geltenden Warnstufe bestimmt. Über diesen Personenkreis hinaus können allerdings bei allen Veranstaltungen eine beliebige Anzahl an geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleichgestellten Personen (= Kinder bis 11 Jahre) teilnehmen, lediglich bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze ist die Gesamt-Personenzahl auf 25.000 gedeckelt.

Veranstaltungen im Innenbereich: Bei Warnstufe 1 sind bis zu 250 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 100, bei Warnstufe 3 auf 50. Es gilt immer die Pflicht zur Kontakterfassung. Es gelten je nach Wahl der Veranstalterin oder des Veranstalters das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht.

Veranstaltungen im Freien: Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen sind bei Warnstufe 1 bis zu 1.000 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 400, bei Warnstufe 3 auf 200. Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze sind bei Warnstufe 1 bis zu 500 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 200, bei Warnstufe 3 auf 100. Es gilt bei allen Veranstaltungen für nicht-immunisierte Personen die Testpflicht (Sicherstellung „3G“), sowie für den Innenbereich die Pflicht zur Kontakterfassung die Vorausbuchungspflicht. Nach Wahl des Veranstalters gilt entweder das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht. Bei einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch die Einhaltung des sogenannten „Schachbretts“ gewahrt werden. Bei Veranstaltungen, bei denen die Anzahl der nicht-immunisierten Personen nicht mehr als 25 beträgt (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall von der zuständigen Kreisordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erteilt werden.

Religionsausübung: In geschlossenen Räumen gilt – neben dem Abstandsgebot – durchgehend die Maskenpflicht. Nehmen an Gottesdiensten, Veranstaltungen oder Kommunions-/Konfirmations-/Firmunterricht o.ä. in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen teil (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Diskotheken / Clubs: Für Diskotheken und Clubs sind keine gesonderten Regelungen in der CoBeLVO mehr vorgesehen. Es gelten insoweit die für den Veranstaltungsbereich geltenden Regelungen.

Arbeits- und Betriebsstätten: Nicht-immunisierte Personen, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, unterliegen der Testpflicht. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Testpflicht für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet.

Körpernahe Dienstleistung: Es gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – die Testpflicht. Ausnahme: Dienstleistungen aus medizinischen Gründen, Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Gastronomie: Im Innenbereich gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht. Sind in einer gastronomischen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Hotellerie, Beherbergungsbetriebe: Für Gäste von Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – die Testpflicht bei Anreise sowie nachfolgend dann alle 72 Stunden.

Sport: Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich sind mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen, Saunen und Badeseen ist sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich die zulässige Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Personen – wie bisher – auf die Hälfte der sonst üblichen Besucherzahl beschränkt.

Sind nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt die Beschränkung der Personenzahl, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Freizeiteinrichtungen, Zoos, Spielhallen: Im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen sowie in Zoos und botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gilt – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immunisierten Personen. Gleiches gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen. Sind in Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht: Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist im Innen- und Außenbereich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Innen- und Außenbereich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Museen, Ausstellungen: Es gilt – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immunisierten Personen. Sind in einem Museum, einer Ausstellung, Gedenkstätte oder sonstigen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) anwesend, entfallen die Begrenzung der Personenzahl, das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht. Die übrigen Schutzmaßnahmen (insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

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Gemeinsam-Eifel e. V. will weitere 60.000 Euro an die vom Hochwasser betroffenen Menschen in der Region verteilen

Hergarten/Schützendorf/Eifel – Energie hat Stefan Michels reichlich. Seit vier Wochen sind der Vorsitzende des Vereins „Gemeinsam Eifel“ und seine Mitstreiter unermüdlich aktiv, um zu helfen. Sie sammeln fleißig Spenden und verteilen sie an die von der Flutkatastrophe heimgesuchten Menschen in der Region.

Stefan Michels (Foto), gebürtiger Schützendorfer und mittlerweile in Hergarten lebend, steht an der Spitze des Vereins. Als Stellvertreter fungieren Ingrid Kötting und Ralf Claßen, beide aus Gemünd. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

„Wir haben schon einiges bewegt, aber da geht noch mehr“, sagt er überzeugt. Betroffene sollen sich ohne Scheu einfach melden: „Wir wollen schließlich das Geld nicht lange horten, sondern helfen!“ „Herz“ und „Sonne“ zieren bewusst das Logo des Vereins.

Seit der Gründung vor vier Wochen sind schon etliche Hilfsprojekte erfolgreich umgesetzt worden. Geholfen werden konnte zum Beispiel bereits in der Grundschule Gemünd, Juliette mit einem Rollstuhl-Fahrzeug und auch einer Familie aus Iversheim.

„Nicht alleine lassen“

Vor allem „nicht alleine lassen“ nach der Flut sei dem Verein immens wichtig, betont Stefan Michels. Unermüdlich wurden deshalb weiter fleißig Spenden akquiriert. Der Vorsitzende berichtet: „Wir verfügen derzeit über weitere knapp 60.000 Euro.“ Die Hilfsgelder sollen  unbürokratisch verteilt werden. „Uns geht es um schnelle Hilfe, da dürfen Hürden nicht hoch sein“, weiß Stefan Michels. Der Antrag sei schnell ausgefüllt und beim Verein eingereicht.

Gemeinsam-Eifel will mit seinen Mitgliedern langfristig die Menschen der Region unterstützen. Stellvertretender Vorsitzende Ralf Claßen: „Der Jahresbeitrag von 20, 21 Euro hilft uns dabei regelmäßige Einnahmen zu generieren, um unser Netzwerk langfristig zu erweitern und noch mehr Unterstützung für unterschiedlichste Aktionen anbieten zu können.“

Zum Kreis der Gründungsmitglieder der ersten Stunde gehören: Stefan Michels, Ralf Claßen, Ingrid Kötting, Matthias Dürbaum, Birgit Michels sowie Dirk Nagelschmidt, Jürgen Nagelschmidt und Astrid Trude. Sie alle waren selbst mittelbar oder unmittelbar von der Katastrophe betroffen, die ihre Heimat heimsuchte und bilden ein tolles Team.

Stefan Michels schaut nach dem Erlebten positiv nach vorne: „Was uns trotz aller Umstände sehr begeistert hat, ist welche Gemeinschaft in den betroffenen Regionen durch die Katastrophe entstanden ist. Genau diese Gemeinschaft möchten wir fördern und gezielt unterstützen.“

Gemeinsam stark

Der gebürtige Schützendorfer ist stolz auf die gelebte Solidarität und das Miteinander: „In der ganzen Not und dem Elend, was man in diesen ersten Tagen erlebt hat, war es ein gutes Gefühl zu sehen, was Zusammenhalt und Gemeinschaft bewirken können. Aus diesem Grund gibt es unseren Gemeinsam-Eifel e.V..Mittlerweile zählt der Verein 50 Mitglieder. Innerhalb kürzester Zeit seien weitere aus der Region (zum Beispiel Kall, Zülpich, Schleiden, Heimbach, Münstereifel, Aachen, Jülich) dazu gekommen. Die Mitglieder treffen sich aktuell einmal die Woche im Saal des „Büffels“ in Hergarten.

Neben der Weitergabe von Geld- und Sachspenden hilft der Verein aber auch mit Manpower, bei der Suche nach einer Unterkunft oder dabei Handwerker zu finden, so Ralf Claßen: „Wir sind dabei für diese Bereiche ein Netzwerk aufzubauen, um auf unterschiedliche Bedürfnisse und Bedarfe der Betroffenen eingehen zu können.“ Für Sonntag, 10. Oktober ist bereits ein Wandertag bzw. eine Radtour „Gemeinsam Eifel bewegt“ von Hergarten nach Gemünd in Planung.

Wer finanzielle Unterstützung benötigt, findet auf www.gemeinsam-eifel.de den Button „Hilfeantrag herunterladen“. Der Antrag kann ausgefüllt per per Mail gesendet werden an info@gemeinsam-eifel.de oder einfach anrufen unter (02446) 8097790.

Spenden können auf das Konto Gemeinsam-Eifel e.V.  DE59370693425108484014 bei der Volksbank Heimbach überwiesen werden.

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Woche der Ausbildung bei der evm-Gruppe

Region/Mayen-Koblenz – „Tag der offenen Tür“ findet zum zweiten Mal online statt. Der „Tag der Ausbildung“ wird zur „Woche der Ausbildung“: Vom 6. bis 10. September gibt die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) spannende Einblicke in ihren Arbeits- und Ausbildungsalltag. Videos, Fotos und Berichte veröffentlichen die Azubis des Unternehmens dazu auf dessen Facebook- und Instagram-Kanal. Außerdem können sich Interessierte im Job-Speed-Dating direkt einen Ausbildungsplatz zum Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, Industriekaufmann/-frau, IT-Systemelektroniker, Elektroniker für Betriebstechnik und Anlagenmechaniker für Rohrsystemtechnik sichern. Bewerber können ihre Unterlagen bis zum 10. September über www.evm.de/tda/#info  versenden.

Beim „Tag der Ausbildung“ hat die evm-Gruppe in den vergangenen Jahren Schülern und Eltern, die an einer Ausbildung oder einem dualen Studium interessiert waren, einen Blick hinter die Kulissen des Unternehmens gewährt. Aufgrund der Corona-Pandemie kann der Tag der offenen Tür auch in diesem Jahr nicht wie bisher stattfinden. Die evm-Gruppe verlegt ihn daher zum zweiten Mal ins Internet. „Unsere Auszubildenden haben die Woche, wie auch den Tag der Ausbildung der letzten Jahre, selbstständig organisiert“, erklärt evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. „Wir sind gespannt, wie die Online-Version in diesem Jahr angenommen wird und freuen uns auf viele Besucher.“ Alle Informationen zur Woche der Ausbildung gibt es unter www.evm.de/tda.

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„Meine Heimat ist zerstört worden“ – Flutopfer-Hilfe für Friseure sammelt 250.000 Euro

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Sichtlich bewegt ist Daniel Röber, Obermeister der Friseur-Innung Ahrweiler, als er bei der Pressekonferenz Anfang September zur Flutopfer-Hilfe der Friseure die Begrüßungsworte spricht. Vor Ort sind auf Einladung vom Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Landesinnungsmeister Guido Wirtz, sein Stellvertreter Bernd Kiefer sowie das Unternehmen Wella Company, vertreten durch Joachim Castor und Mirko Mank.

„Meine Heimat ist zerstört worden“, beginnt Röber und erzählt, wie man sich zwei Wochen nach der Flut über fließendes Wasser im Haus freute und jetzt, fast acht Wochen später, über trinkbares Wasser aus der Leitung. Der junge Friseurmeister aus Ahrweiler hatte mit seinem Salon in der Wilhelmstraße, welcher kurz vor dem Stadttor von Ahrweiler liegt, noch Glück. Bei ihm war nur der Keller geflutet. Der Salon in der ersten Etage blieb verschont. Aber den Großteil seiner Innungskollegen hat es dramatisch getroffen. „Einige der älteren Salonbetreiber sagen, dass sie nicht mehr aufbauen werden. Zu groß sind die Investitionen bei ungewisser Zukunft einer späteren Salonübergabe. Manche Kollegen haben auch nichts mehr zum auf bauen. Sie müssten bei null anfangen.“ Aber es gibt auch die jungen Salonbesitzer, die mit kreativen Lösungen weitermachen. „Sie bekommen von Handwerkskollegen Plätze in deren nicht betroffenen Salons zur Verfügung gestellt, oder sie steigen in Friseurcontainer um, damit sie ihre Kunden bedienen können und wieder Einnahmen haben“, berichtet Röber. „Wir Friseure tragen auch dazu bei, Menschen wieder ein Stück Glück zu geben in dieser Zeit. Und wir hören uns die Sorgen unserer Kunden an. Das tut vielen einfach gut.“

Ministerin Daniela Schmitt war schon mehrfach im Ahrtal. Doch diese Besuche werden auch für sie keine Routine. „Wir sind alle sehr betroffen über das unvorstellbare Leid, welches manche Menschen hier getroffen hat“, sagt sie und betont „Ich bin für das Handwerk da, in guten wie in schlechten Tagen und im Moment haben wir leider viele schlechte Tage.“ Mit Blick in die Zukunft sagt sie: „Wir alle haben den Auftrag Mut und Zuversicht auszustrahlen und zu schauen, wie es weitergeht. Denn am Schluss ist die Zukunftsfähigkeit der Region auch von der Wirtschaft abhängig. Dass Menschen sagen, hier gibt es Arbeit, hier gibt es Ausbildungsplätze, hier pulsiert irgendwann wieder das Leben. Deswegen ist es mir als Wirtschaftsministerin auch wichtig alles zu tun, um zu unterstützen.“

Schmitt ist begeistert von den vielen Hilfsinitiativen wie der vom Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland oder auch von jedem einzelnen Friseurkollegen. „Ich fand es toll zu hören, dass in einzelnen Salons Trinkgeld gespendet wurde, dass jeder schaut, was geht. Und dazu ist es eine großartige Leistung, dass auch Unternehmen wie Wella gesagt haben, wir haben hier einen so beachtlichen Betrag, den wir dazu geben, um diese Initiative noch mal letztendlich zu unterstützen, damit den Betroffenen auch geholfen werden kann.“ Wella Company hatte dem Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland 40.000 Euro gespendet. Die bisher größte Spende der insgesamt 250.000 Euro, die der Verband für die Flutopfer erhalten hat. Weitere Industriepartner unterstützten ebenso die Branche mit großen Beträgen, darunter L’Oréal, Kao Germany GmbH (Goldwell), Paul Mitchell, Glynt, Wild Beauty GmbH und Great Lengths Deutschland GmbH, um nur einige stellvertretend für die zahlreichen Spender zu benennen. „Vielen Dank für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Zuversicht. Wir brauchen die Leute, die einerseits das Leid sehen, aber andererseits auch sagen: Komm, es ist unsere Heimat, es ist unsere Zukunft. So schwer es manchmal fällt, wir bauen es auf“, so Schmitt.

Joachim Castor von der Wella Company dankte derweil dem Landesverband für deren Initiative der Flutopfer-Hilfe. „Wir wollen mit unserer Unterstützung die Friseure ermutigen weiter zu machen.“

Landesinnungsmeister Guido Wirtz, der seinen Salon in der Westeifel zu Hause hat, war 2018 vom Hochwasser betroffen. Dieses Jahr jedoch nicht. Seine Worte galten ganz allein seinen Friseurkollegen. „Es macht uns traurig, dass wir von über 20 Friseurkollegen aus dem Ahrtal noch immer nichts gehört haben. Wir können sie nach wie vor nicht erreichen.“ Wirtz rechnet damit, dass zu den 43 bereits bekannten stark betroffenen Friseurbetrieben aus dem Rheinland, davon alleine 31 aus dem Ahrtal, in den nächsten Wochen noch weitere dazu kommen. Auch jetzt, fast zwei Monaten nach der Katastrophe. „Von den 250.000 Euro Spendengeldern haben wir bislang rund 200.000 Euro ausbezahlt. Wir wollen auch für die Betriebe, die bislang noch keine Möglichkeit hatten sich bei uns zu melden, Gelder für eine Soforthilfe bereithalten.“ Mehr als 500 Einzelspenden waren eingegangen. Viele Industriepartner hätten sich solidarisch gezeigt. „Nicht jeder der betroffenen Salons hat unsere Soforthilfe abgerufen. Einige wollten, dass wir die Gelder, die ihnen zustehen, für andere Salons verwenden, die stärker betroffen sind. Das sind starke Signale“, so Wirtz. „Wir haben bundesweit eine so große Anteilnahme erfahren, dass ich heute noch überwältigt bin“, sagt der Landesinnungsmeister. „In unserem Verband haben wir viele junge Leute wie Daniel Röber mit denen es Spaß macht, gemeinsam die Aufgaben anzugehen.“

Daniela Schmitt hofft derweil, dass die vielen jungen Leute, die sich im Ahrtal ehrenamtlich engagiert haben, den Spirit, wie sie es nennt, nicht verlieren und viele von ihnen im Handwerk eine Aufgabe finden, die sie begeistert. Vielleicht später auch beruflich. Während Schmitt im Salon spricht, fahren draußen vor dem Salon Shuttlebusse ab, um Helfer in den Stadtkern zu bringen. Auch noch zwei Monate nach der Flut sind die Ehrenamtlichen bepackt mit Eimern und Schaufel, wie an den ersten Tagen.

Spendenkonto Fluthilfe
Kontoinhaber: Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland
IBAN: DE04586500300008036857
BIC: MALADE51BIT
Fluthilfe-Börse auf www.lv-friseure.de oder direkt über https://fluthilfe.innungsfriseure-rheinland.de

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Westenergie verteilt 14.200 Schulheftpakete und über 13.200 Trinkflaschen in diesem Jahr an Kinder

Mayen – Erstklässlerinnen und Erstklässler freuen sich über Schulheftpakete von Westenergie und eine Schultüte der Stadtbücherei Mayen. Kurz nach dem Start des neuen Schuljahrs dürfen sich die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Grundschule Kürrenberg in Mayen über Schulheftpakete von Westenergie freuen. Rund 14.200 Schulheftpakete und über 13.200 Trinkflaschen verteilt das Energieunternehmen in diesem Jahr an Kinder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Oberbürgermeister Dirk Meid von Mayen und Regionalmanager Fabian Vocktmann von Westenergie übergaben heute die Schulheftpakete an die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Grundschule Kürrenberg. Alle Beteiligten haben dabei selbstverständlich die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten.

„Gerade in den Zeiten der Pandemie, die für Schülerinnen und Schüler besonders schwierig sind, tut ihnen eine Überraschung gut. Wir hoffen, dass sich ihre ersten Schulwochen so normal wie möglich gestalten werden“, sagte Oberbürgermeister Dirk Meid bei der Übergabe. „Auch in diesem Jahr sind Nachfrage und Zuspruch von den Grundschulen erfreulich hoch. Es ist schön zu sehen, dass wir einen Beitrag leisten können, um den Kindern einen besonderen Start in den neuen Lebensabschnitt zu ermöglichen“, erklärte Regionalmanager Fabian Vocktmann von Westenergie.

Für Westenergie hat die Erstklässleraktion inzwischen Tradition: Seit 2006 konnten sich Mädchen und Jungen bereits über 869.200 Präsente freuen. In diesem Jahr führt Westenergie eine Neuerung ein: Anstelle von Frühstücksboxen und Bewegungspaketen konnten die Schulen zwischen Trinkflaschen oder Schulheftpaketen wählen.

Die nachhaltige Trinkflasche „Carve ‚School‘“ mit einem Fassungsvermögen von 0,7 Litern eignet sich ideal für Schule, Sport und Freizeit. Die zwei praktischen, gegenüberliegenden Griffmulden sorgen für einen sicheren Halt – auch mit kleinen Händen. Alternativ dazu bietet Westenergie das Schulheftpaket mit „Brunnen“-Schreiblernheften im DIN A4-Format an. Die Hefte haben einen Umfang von 16 Blatt. Die Lineatur mit dem grauen Mittelband unterstützt besonders gut das leichtere Erlernen der Grundschrift. Der von den Frühstücksboxen bekannte Jumbo-Schreiblernstift ist ebenfalls nachhaltig produziert und liegt dem Paket bei.

Hintergrund: Neben der Energieversorgung engagiert sich Westenergie in ihren Partnerkommunen traditionell in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Klimaschutz und Bildung. Über Sponsorings und Kooperationen unterstützt das Unternehmen sowohl kleine Initiativen als auch große Vereine, um mit den Menschen vor Ort auch auf gesellschaftlicher Ebene gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Die Erstklässleraktion ist Teil der Bildungsinitiative 3malE.

Auch die Stadtbücherei Mayen unterstützt die Schulanfänger ganz unter dem Motto „Lesespaß aus der Bücherei“. Jeder ErstklässlerIn erhält eine Schultüte, in der neben einem Gutschein zur kostenlosen Büchereibenutzung auch ein Mini-Bilderbuch enthalten, welches die Freude und Neugierde an der Welt der Buchstaben wecken soll.

Mit der Aktion wird der Spaß am Lesen schon von Anfang an gefördert, denn Bücher gehören natürlich zur Grundausstattung für alle Schülerinnen und Schüler. Die Bibliothek möchte die Kinder als Bildungspartner deshalb begleiten – ergänzend zur Schule und auch lange darüber hinaus. Die regelmäßige Bibliotheksnutzung und der Umgang mit Büchern soll schon von klein auf gefördert werden und zeigen wie wertvoll, spannend, lustig und informativ die Welt der Bücher sein kann.

Die Aktion „Schultüte“ ist Teil der Kampagne „Lesespaß aus der Bücherei“. Sie wird vom Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Landesinitiative „Leselust in Rheinland-Pfalz“ gefördert und vom Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz koordiniert. Die Kosten übernimmt der Förderverein der Stadtbücherei Mayen.

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Wirtschaft

Neuer ambulanter Pflegedienst in der Herold-Passage in Meckenheim

Meckenheim – Bürgermeister Jung gratuliert zur Eröffnung. Die Herold-Passage entwickelt sich immer mehr zu einem Gesundheitszentrum. Neben einer Apotheke, einem kosmetischen Salon, Arztpraxen und einer Podologie gibt es dort neuerdings auch eine ambulante Alten- und Krankenpflege. Max Schäfer bietet seit Anfang August mit seiner Sensus GmbH einen umfangreichen Service an, der bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern trotz ihres Hilfebedarfs eine möglichst eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung verspricht.

Bei einem Tag der offenen Tür konnten sich Interessierte aus erster Hand über das neue Angebot informieren und einen Eindruck von den Räumen im Zypressenweg 11 gewinnen. Bürgermeister Holger Jung nutzte die Gelegenheit, um Max Schäfer und sein Team in Merl willkommen zu heißen. „Wir wünschen ihnen einen guten Start“, sagte Jung und überreichte zusammen mit Wirtschaftsförderer Dirk Schwindenhammer einen farbenfrohen Blumenstrauß. Schäfer freute sich über das florale Präsent, aber auch über die erfreuliche Resonanz in den ersten Tagen. Für ihn eine Bestätigung, hatte der Geschäftsführer doch einen entsprechenden Bedarf für Meckenheim ermittelt. Zusammen mit seiner motivierten Mannschaft will er der großen Nachfrage gerecht werden und die Gesundheitsbedürfnisse der Meckenheimerinnen und Meckenheimer abdecken.

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Nordrhein-Westfalen setzt GMK-Beschlüsse zum Quarantäne-Management in Schulen und Kindertages-Betreuung um

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.

Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen. Die geltenden strengen allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.

Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:

  • Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
  • Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
  • Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.“

Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.

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News

Heißer Herbst für Literaturfans – Lit.Eifel findet 2021 statt

Nettersheim/Monschau/Nordeifel – Anspruchsvolles Programm zwischen Mitte September und Mitte November – Alte Bekannte und neue prominente Gesichter. Wunderbare Nachrichten für Literaturfreunde: Die Lit.Eifel, das Literaturfestival im nordrhein-westfälischen Teil der Eifel, findet 2021 statt. „Angesichts sinkender Infektionszahlen und weil immer mehr Menschen geimpft sind, haben wir uns entschieden, die Lit.Eifel auch in diesem Jahr zu veranstalten und das kulturelle Leben in der Städteregion Aachen und in den Kreisen Düren und Euskirchen mit dieser neunten Auflage zu bereichern“, sagt die Vereinsvorsitzende Margareta Ritter: „Nach der Flutkatastrophe fühlen wir mit den Betroffenen. Gleichzeitig wollen wir auch wieder ein Stück Normalität für alle anbieten und vielleicht auch Hoffnung spenden durch ein kulturelles Angebot.“

Während die Lit.Eifel üblicherweise bereits im Frühjahr beginnt und die Veranstaltungen in den Partnerkommunen sich bis zum dritten Novemberwochenende, an dem traditionell die Eifeler Buchmesse im Naturzentrum Nettersheim stattfindet, hinziehen, ist das Programm 2021 deutlich komprimierter. In nur zehn Wochen zwischen Mitte September und der Eifeler Buchmesse am Samstag/Sonntag, 20./21. November, geht ein ebenso anspruchsvolles wie frisches und aktuelles Programm, das der Programmbeirat beschlossen hat, über die Bühne. Dabei treffen Lit.Eifel-Fans auf „Wiederholungstäter“, deren wiederholte Zusage Margareta Ritter, der Vorstand und der Programmbeirat als Zeichen für die besondere Atmosphäre in den oftmals außergewöhnlichen Lesungsorten deuten, aber auch auf neue hochkarätige Namen.

Ein Höhepunkt ist die Lesung mit Wolfgang Niedecken, dem erfolgreichen Mundart-Rockmusiker und Frontmann von BAP, mit seiner außergewöhnlichen Liebeserklärung an Bob Dylan. Bei der Lit.Eifel-Lesung am Freitag, 19. November im Kulturkino Vogelsang können die Gäste sowohl dem großen amerikanischen Songwriter als auch dem kantigen Kölschrock-Musiker näherkommen.

Den Auftakt der Lit.Eifel-Lesung macht ein Autor, der wegen seiner bisherigen Zugehörigkeit zum Krimi-Genre bislang nicht für die Lit.Eifel infrage kam. Doch Carsten Henn hat mit „Der Buchspazierer“ eine gefühlvolle Geschichte verfasst, die bei den Lesern Anklang gefunden hat, wie die Platzierung in der Spiegel-Bestseller-Liste gezeigt hat. Henn, der aus dem Rhein-Erft-Kreis stammt, wird am Dienstag, 14. September, 19.30 Uhr (die Uhrzeit gilt für alle Veranstaltungen soweit nicht anders angegeben) in der Klosterkapelle Nettersheim aus seinem gefeierten Roman vortragen.

Ewald Arenz hat sich mit seinem Roman „Der große Sommer“ für Freitag, 17. September angekündigt. Er wird im Franziskus-Gymnasium in Vossenack aus seiner Geschichte über „den ersten Sprung, die erste Liebe und das erste Unglück“ lesen.

„Monschau“ gleich doppelt

Gleich eine Doppel-Lesung wird es am Mittwoch und Freitag, 22. und 24. September, in der Alten Pfarrkirche in Lammersdorf geben. Steffen Kopetzky, der eigentlich schon für die Lit.Eifel 2020 vorgesehen war, wird an beiden Abenden aus seinem Bestseller „Monschau“ lesen. In dem Eifelstädtchen sind Anfang der 1960er-Jahre die Pocken ausgebrochen. Ein Virus, das zum Stillstand des öffentlichen Lebens kommt – passender könnte ein Roman nicht sein.

Natürlich wieder mit von der Partie ist der „Club der toten Eifeldichter“. Die Radiomoderatorin Katia Franke, der Autor und Verleger Ralf Kramp sowie der Journalist und Diakon Manfred Lang haben als Nachlassverwalter bekannter Schriftsteller aus der Eifel oder solcher, die mit der Eifel verbunden sind, Geschichten gesammelt und präsentieren diese am Dienstag, 28. September in Hellenthal.

Ein gern gesehener Gast der Lit.Eifel ist der Philosoph und Radio-Moderator Jürgen Wiebicke. Nach einem Talk in Wachendorf und Lesungen in Einruhr und Heimbach wird er diesmal am Gymnasium Am Turmhof in Mechernich eine Reise in die Vergangenheit wagen und am Freitag, 1. Oktober, aus seinem Werk „Sieben Heringe – Meine Mutter, das Schweigen der Kriegskinder und das Sprechen vor dem Sterben“ lesen.

Lit.Eifel-Erfahrung hat auch Sylvie Schenk. Die aus Frankreich stammende und in Stolberg lebende Autorin wird am Dienstag, 5. Oktober in Begleitung des Musikers Heribert Leuchter in der Clara-Fey-Schule in Schleiden aus ihrer Ehebruchgeschichte „Roman d’Amour“ vortragen und mit ihrer natürlichen Art wieder so das Publikum verzaubern wie zuletzt 2017 in Monschau.

Am Montag, 25. Oktober, begrüßt die Lit.Eifel die Journalistin und Autorin Alena Schröder in der Kunstakademie Heimbach mit ihrem Buch „Junge Frau, am Fenster stehend, Abendlicht, blaues Kleid“ mit zwei Protagonistinnen in der Blüte und am Ende ihres Lebens.

Drei Schwestern am Niederrhein

Eine weitere Familiengeschichte stand bereits 2020 auf dem Programm. „Aber Töchter sind wir für immer“ von Christiane Wünsche musste Corona-bedingt allerdings ausfallen, findet jetzt aber am Freitag, 29. Oktober, im Bürgersaal in Roetgen statt. Darin treffen drei Schwestern nach vielen Jahren in ihrer Heimat am Niederrhein wieder aufeinander.

Einem preisgekrönten Jazz-Saxofonisten widmet sich Rainer Wieczorek am Dienstag, 2. November im Kulturhof Velbrück in Metternich. „Im Gegenlicht: Heinz Sauer – Ein literarisches Porträt“ heißt das jüngste Werk des Darmstädter Autors.

Hauptsächlich aus dem Fernsehen, aber auch aus dem Kino, aus dem Theater, ist der Schauspieler, Autor und Synchronsprecher Helmut Zierl bekannt, den die Lit.Eifel zum ersten Mal begrüßen darf. In der Konviktkapelle in Bad Münstereifel blickt er am Freitag, 5. November zurück auf drei turbulente Monate im Jahr 1971, die sein Leben verändern und die er in „Follow the Sun – Der Sommer meines Lebens“ niedergeschrieben hat.

Ganz frisch in den Buchhandlungen steht ab November der Roman „Wir sind schließlich wer“ von der bekannten Moderatorin und Journalistin Anne Gesthuysen. Nachdem ihre Lit.Eifel-Lesung 2020 wegen der Corona-Pandemie verschoben werden musste, wird sie am Montag, 8. November in der Markthalle Monschau und zwar um 19 Uhr (und nicht wie sonst üblich bei der Lit.Eifel um 19.30 Uhr) aus dem neuen Roman über eine junge Pastorin am Niederrhein vortragen.

„Doc Caro“ im Marmagener Impfzentrum

Frisch ist dann auch das Erstlingswerk von „Doc Caro“ auf dem Markt. Die in Social-Media-Kanälen gefeierte und durch Funk und Fernsehen bekannte Notärztin Carola Holzner nimmt bei Ihrer Lesung am Mittwoch, 10. November im Marmagener Impfzentrum mit in ihre Welt zwischen Intensivstation, Schockraum und Straße.

„Vom letzten Tag ein Stück“ ist ebenfalls ein autobiografischer Roman, der vom Abbau des Vulkangesteins in der Eifel erzählt. Geschrieben hat ihn Ute Bales, die am Freitag, 12. November, für die Lesung in ihre Eifeler Heimat zurückkehrt und in der Festhalle in Nideggen-Abenden lesen wird.

Einen „Abend für die Poesie“ heißt es am Donnerstag, 18. November im Kulturhof Velbrück in Weilerswist. Der Lyriker und Lehrer Christoph Leisten wird mit weiteren Mitstreitern einen Abend gestalten, in dessen Mittelpunkt das Gedicht „The Hill We Climb“ von Amanda Gorman steht, aber auch das 40-jährige Bestehen des Rimbaud Verlages sowie – durch die Verschiebung aus 2020 – der 100. Geburtstag von Paul Celan thematisiert werden.

Nachwuchsförderung

Auch die Förderung junger Autoren steht wieder im Vordergrund. So vergeben die Lit.Eifel und das Literaturhaus Nettersheim auch 2021 den Jugendliteraturpreis. Bis 4. September dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 19 Jahren ihre Kurzgeschichten zum Thema „Weit über die Grenzen hinaus“ einreichen.

„Die Lit.Eifel fördert weiter den Autoren-Nachwuchs mit ihren beliebten Schreibwerkstätten“, so Peter Cremer, der zweite Vorsitzende des Vereins. Die Journalistin Claudia Hoffmann und der Illustrator Jan Hillen werden daher wieder Schreibwerkstätten veranstalten im Franziskus-Gymnasium in Vossenack, in der Gesamtschule Eifel in Nettersheim sowie im St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.

Am Samstag/Sonntag, 20./21. November lädt die Lit.Eifel in Kooperation mit dem Literaturhaus Nettersheim zum fünften Mal zur Eifeler Buchmesse ein. Sie ist mit ihrem breiten Spektrum ein beliebter Treffpunkt für Autoren, Verlage und Literarturfreunde, die genüsslich stöbern, angeregt debattieren oder ein reichhaltiges kulturelles Rahmenprogramm genießen wollen.

Auch wenn derzeit unklar ist, wie die Corona-Situation während der Lit.Eifel-Wochen sein wird, werden alle Veranstaltungen unter den zum jeweiligen Zeitpunkt maßgeblichen Schutz- und Hygiene-Auflagen durchgeführt. Karten für den Abend mit Wolfgang Niedecken sind ab 15. September, alle anderen ab sofort erhältlich bei Ticket Regional (www.ticket-regional.de).

Weitere Informationen finden sich unter www.lit-eifel.de.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte erneut das Ahrtal

Ahrtal – Fast sieben Wochen nach ihrem ersten gemeinsamen Besuch haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer einen eigenen Eindruck vom Fortschritt der Aufräum- und Aufbauarbeiten gemacht. Unmittelbar nach der Flut hat das Land Soforthilfen in dreistelliger Millionenhöhe ausgezahlt und die Bundesregierung hat zusammen mit der Ländergemeinschaft einen Aufbaufonds von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Auf ihrem Rundgang durch die schwer betroffene Gemeinde Altenburg, die zu 95 Prozent überflutet wurde, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich, dass der Wiederaufbau lange Zeit und viel Kraft in Anspruch nehmen werde und sagte die Unterstützung des Landes beim Wiederaufbau zu. Das Dorf ist seit dem 15. Juli weitgehend unbewohnt. Strom und Wasserversorgung funktionieren wieder und tagsüber kommen viele Anwohner zurück, um nach ihren Häusern und Wohnungen zu sehen. Bei ihrem Rundgang erfuhren Kanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer mehr vom Schicksal der Betroffenen, aber auch vom unbedingten Willen, die Heimat neu aufzubauen.

„Wir werden Sie nicht vergessen. Was man an Engagement und Zuversicht trotz allem Schmerz sieht, ist einfach beeindruckend. Wir haben die Pflicht zu helfen, wo wir helfen können. Und die Fragen, die sich die Menschen vor Ort stellen, die können wir nur gemeinsam mit dem Land und den Kommunen beantworten“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

„Es ist wichtig, die Soforthilfen schnell auszuzahlen und den Aufbaufonds schnell zu beschließen. Die Menschen haben damit eine Perspektive, um ihr Heim und die Heimat wiederaufzubauen“, betone Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die akute Gefahrenlage bestehe nicht mehr. Viele Straßen seien wieder passierbar, Brücken behelfsmäßig errichtet. Das Leid und die Zerstörung haben tiefe Wunden gerissen. Aber in Schmerz und Verlust mische sich nun der starke Wille, nach vorne zu blicken und den Aufbau entschlossen und mit ganzer Kraft gemeinsam anzugehen. In den ersten Wochen seien täglich mehr als 5000 Einsatzkräfte im Einsatz gewesen. Die freiwilligen Helfer und Helferinnen sind da noch gar nicht eingerechnet. Wir überführen jetzt Schritt für Schritt die Hilfe der Blaulichtfamilie in dauerhafte Strukturen, um die vielen Maßnahmen vor Ort zu realisieren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Was Bevölkerung, Hilfskräfte und Ehrenamtliche in den vergangenen Wochen bereits erreicht hätten, sei immens. Häuser würden ausgeräumt und Sperrmüll, Schlamm und Schutt, den das Wasser angespült hat, wurden beseitigt. Das seien Abfallmengen, die ansonsten in 30 Jahren anfallen. In den Verwaltungen wird rund um die Uhr gearbeitet. Die Verbandsbürgermeisterin von Altenahr, Cornelia Weigand, und der Ortsbürgermeister von Altenburg, Rüdiger Fuhrmann, seien für diesen enormen Einsatz.

„Wir müssen Leben an Flüssen neu denken“, sagte Cornelia Weigand, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr. „Der Wiederaufbau an der Ahr kann das Modell für die vielen Mittelgebirgsflüsse in Europa werden. Dazu bedarf es konkreter Wohn- und Lebensstrategien, für die das Fachwissen nationaler und internationaler Experten verschiedener Fachrichtungen benötigt wird. Wir hier brauchen schnell und kompetent einen ‚Masterplan Zukunft Ahr‘, eine Richtschur, was risikoarm und vertretbar ist. Wir brauchen Aussagen, welche Schutzbauwerke Bund und Länder errichten wollen, wo wiederaufgebaut werden kann und darf, und wie eine neue Bebauung aussehen muss, die resilient, die widerstandsfähig ist gegen Flut.“ Sie unterstrich den Zeitdruck, unter dem die Menschen und die Kommunen an der Ahr stünden.

Gemeinsam mit Innenminister Roger Lewentz, Klimaschutzministerin Anne Spiegel und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und der Aufbaubeauftragten Nicole Steingaß informierten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin im Austausch mit betroffenen Menschen bei einem Besuch im Seniorenzentrum Maternus-Stift, in der benachbarten Grundschule und Realschule Plus sowie in einem zerstörten Wohngebiet am Ufer der Ahr. Auch der erste Beigeordnete des Landkreises, Horst Gies, begleitete den Rundgang.

„Ich wünsche mir, dass die Menschen in der Region bleiben und weiterleben können, dort, wo sie vor der Flut gelebt haben, wenn sie das wollen, und dass unsere Orte wieder so lebendig werden wie in der Zeit, bevor diese Katastrophe uns heimgesucht hat“, sagte Rüdiger Fuhrmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Altenahr.

Das Überschwemmungsgebiet müsse nach der Katastrophe neu berechnet werden. Die Landesregierung berate sich dazu sehr eng mit Experten. Es werde Gebiete geben, wo die Gefahren so groß sind, dass auch in Zukunft kein Wiederaufbau an gleicher Stelle erfolgen sollte. Hier werde man gemeinsam mit den Kommunen nach Ersatzflächen suchen. Damit seien viele Fragen verbunden, denn Eigentum habe in Deutschland einen hohen gesetzlichen Schutz. Daher müssten neben hydrologischen Fragen auch viele juristische Fragen geklärt werden, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ab Oktober solle es für die Betroffenen möglich sein, Förderanträge für den Wiederaufbau zu stellen. Dann solle es auch Beratungen für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger geben, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir haben ein gemeinsames Ziel: Ein Ahrtal mit Zukunft aufzubauen. Das geht nur gemeinsam, denn die Kommunen erlassen das Baurecht und ohne das Mitwirken der Menschen vor Ort geht gar nichts.“ In einer ersten Zukunftskonferenz in der kommenden Woche wollten Land, Landkreis und Kommunen daher auch ganz bewusst in die Zukunft schauen.

„Wir wollen den Menschen ihre Heimat zurückgeben. Eine Heimat, die zur Modellregion für Klimaschutz, innovativen Hochwasser- und Starkregenschutz, Klimafolgenanpassung, Digitalisierung sowie zügigen und modernen Infrastrukturausbau werden kann. Das ist eine echte Perspektive für die Region“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Umweltministerin Anne Spiegel und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.