Kategorien
News

Oberbürgermeister a.D. und Ehrenbürger der Stadt Mayen feierte den 60. Hochzeitstag

Mayen – Diamantene Hochzeit im Hause Nell. Vor wenigen Tagen konnte Oberbürgermeister Dirk Meid einem früheren Stadtchef und dessen Frau zur Diamantenen Hochzeit gratulieren: Oberbürgermeister a.D. und Ehrenbürger der Stadt Mayen, Albert Nell, und seine Frau Maria Magdalena feierten den 60. Hochzeitstag.

Der amtierende Stadtchef überbrachte die besten Glückwünsche, nicht nur im Namen der Stadt Mayen, sondern auch des Landes Rheinland-Pfalz. Er überreichte dazu das Glückwunschschreiben der Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Ich gratuliere Ihnen herzlich zu diesem schönen Anlass und wünsche Ihnen für die Zukunft vor allem Gesundheit, so dass Sie die gemeinsame Zeit noch lange genießen können“, so Oberbürgermeister Dirk Meid. Neben den besten Wünschen hatte der Stadtchef natürlich auch ein kleines Präsent für die Eheleute Nell im Gepäck.

Kategorien
Top-Themen

Neue Quarantäne-Regeln in Schulen und Kitas gelten in der StädteRegion Aachen ab sofort

StädteRegion Aachen – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales arbeitet derzeit an den künftigen Quarantäneregeln. Fest steht schon jetzt, dass bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus nur noch auf einzelnen infizierten Kindern liegen wird. Auf die Quarantänisierung ganzer Klassen soll verzichtet werden. Stattdessen soll bei einem nachgewiesenen Infektionsfall die Testfrequenz gesteigert und die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder geschaffen werden.

Auch wenn der endgültige Erlass des Landes NRW noch nicht vorliegt, will Gesundheitsdezernent Michael Ziemons vor diesem Hintergrund nicht länger warten. „Es kann nicht sein, dass Kinder nur wegen eines fehlenden Papiers sozial isoliert werden. Deshalb können sich Kinder und Jugendliche, die sich derzeit als Sitznachbar einer Mitschülerin oder eines Mitschülers in Quarantäne befinden, ab sofort mit einem negativen Test freitesten lassen und die Quarantäne beenden.“ Die Regelung betrifft auch Kinder, die im privaten Kontext Kontakt zu einem positiv getesteten Schulkind hatten, zum Beispiel beim Sport, in der Jugendgruppe oder beim Spielen. Das gilt ausdrücklich nicht für Kinder, die sich im Rahmen eines Infektionsgeschehens innerhalb der Familie in Quarantäne befinden. Kinder, die aufgrund eines Kontaktes zu positiven Erwachsenen oder zu einem Geschwisterkind in Quarantäne sind, müssen diese weiter einhalten. So zum Beispiel, wenn die ganze Familie aufgrund eines positiven Elternteils in Quarantäne ist. Eltern können für die Freitestung mit den Kindern die bestehenden Testzentren aufsuchen. Ein Bürgerschnelltest einer offiziellen Teststelle ist in diesen Fällen ausreichend.

Ab sofort gilt außerdem:

  • Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
  • Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
  • Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, wird das Gesundheitsamt über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Die geltenden allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.

Die Schulleitungen in der StädteRegion wurden gestern in einem Videoforum, zu dem das Gesundheitsdezernat zusammen mit der Schulaufsicht und den Schuldezernaten von Stadt und StädteRegion eingeladen hatte, über die neue Regelung informiert. Die betroffenen Kinder werden aufgrund der großen Menge nicht alle direkt durch das Gesundheitsamt angeschrieben, sondern über die Medien und die Schulen informiert. Wie es in den Schulen und Kitas über die oben dargestellten Grundsätze hinaus konkret weitergeht, wird in neuen Erlassen des Landes geregelt. Die Details zu den genauen Regeln für die Zukunft werden dann kommuniziert, wenn die Erlasse vorliegen.

Kategorien
Top-Themen

Bundesregierung verlängert die Überbrückungs-Hilfe III Plus über den 30. September hinaus

Region/Berlin – Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende geeint. Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Im Einzelnen:

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der wir gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollten, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden wir zeitnah gesondert veröffentlichen.

Kategorien
Wirtschaft

Alles aus einer Hand – enewa Energie + Wasser Wachtberg erhält Gasnetz-Konzession in Wachtberg

Wachtberg – Die enewa GmbH hat sich – gemeinsam mit ihrem Partner, der Regionetz GmbH aus Aachen – erfolgreich um die Ende 2023 auslaufende Gasnetzkonzession in Wachtberg beworben. Der Wachtberger Gemeinderat hat der enewa in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Zuschlag erteilt. Vorangegangen war ein bereits 2019 ausgeschriebenes und sich bis jetzt erstreckendes Vergabeverfahren der Gemeinde Wachtberg nach den energierechtlichen Vorgaben. Hiernach müssen Konzessionsverträge spätestens alle 20 Jahre in einem förmlichen Vergabeverfahren vergeben werden.

Am Montag, 06. September wurde der neue Gasnetzkonzessionsvertrag von Wachtbergs Bürgermeister Jörg Schmidt, dem Beigeordneten Swen Christian und den beiden Geschäftsführern der enewa GmbH, Kai Birkner und Volker Strehl,  unterzeichnet. Die zwanzigjährige Laufzeit dieses Vertrages beginnt Ende 2023. Die enewa wird das Netz von dem bisherigen Konzessionär und Netzbetreiber übernehmen, dies ist die heutige e-regio GmbH als Nachfolgegesellschaft der ehemaligen Regionalgas Euskirchen GmbH.

Bürgermeister Schmidt zeigt sich zufrieden mit dem Vertragsabschluss: „Wir freuen uns, mit der enewa einen kompetenten und zugleich lokalen Partner für den Betrieb des Gasnetzes gefunden zu haben. Auf diese Weise entstehen Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier vor Ort.“ Birkner ergänzt: „Mit der Übernahme des Wachtberger Gasnetzes können wir unsere Dienste gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Wachtberg perfekt abrunden. Nachdem wir bereits das Stromnetz und auch die Wasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet betreiben, können wir den Wachtbergerinnen und Wachtbergern künftig in allen Energie- und Wasserfragen einen Service aus einer Hand bieten.“

Als nächstes werde es darum gehen, so die enewa-Geschäftsführer, mit der e-regio GmbH über eine Übernahme des Gasnetzes zu verhandeln. Das Gasnetz in der Gemeinde Wachtberg hat eine Rohrleitungslänge (inkl. Hausanschlussleitungen) von insgesamt knapp 144 Kilometern und verfügt  über circa 3800 Anschlüsse (Zähler).

enewa GmbH – Energie + Wasser Wachtberg

Die enewa GmbH Energie + Wasser Wachtberg ist ein kommunales Unternehmen mit Sitz in Wachtberg. Zentrale Aufgaben des Unternehmens sind die sichere, effiziente, kundennahe und umweltfreundliche Energieversorgung sowie der Betrieb des Hallenbades. Anteilseigner der enewa GmbH sind die Gemeindewerke Wachtberg AöR mit 51 Prozent und die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) mit 49 Prozent.

Kategorien
News

Wiederversorgung südlich der Ahr wird vorbereitet: enm bittet Bürger um Mithilfe

Bad Neuenahr – Am Samstag, 11. September sind in Bad Neuenahr-Ahrweiler und in Grafschaft-Bengen Monteure unterwegs, um Erdgasanschlüsse zu schließen – Arbeiten essenziell für Wiederversorgung – Mithilfe der Bürger nötig.

Am kommenden Samstag sind Teams der Energienetze Mittelrhein (enm) in Heimersheim, Beul, Kirchdaun, Gimmigen, Bachem, Ramersbach, Heppingen, Bengen und Bad Neuenahr unterwegs. Hier müssen in allen Gebäuden die Gaszähler und Regler kontrolliert und gegebenenfalls demontiert werden. Außerdem müssen die Erdgasanschlüsse verschlossen werden. Das betrifft die vorgenannten Orte und im Norden von Bad Neuenahr folgende Straßen: Heerstraße, Im Dellmich, Im Muckental, Bergstraße, Im Schwertstal sowie im Bereich nördlich der Kreuzstraße.

Anwohner werden gebeten, die Netzexperten an die Erdgasanschlüsse zu lassen und diese im Vorfeld freizuräumen, damit die Arbeiten zügig abgeschlossen werden können. Falls die enm niemanden antrifft, hinterlässt sie eine Nachricht mit der Bitte, sich kurzfristig zu melden. Einige Kunden, die bereits aufgesucht wurden, müssen zudem erneut besucht werden, um weitere notwendige Arbeiten durchzuführen. Die Mitarbeiter der enm können sich ausweisen.

Anwohner, die bisher nicht angetroffen wurden, sollen sich melden

Um die Wiederversorgung in den Bereichen südlich der Ahr sowie den umliegenden Orten bis Ende Oktober zu gewährleisten, müssen alle Erdgasnetzanschlüsse zwingend bis Ende September verschlossen sein. Andernfalls kann die enm nicht mit der Wiederversorgung starten. Alle Hauseigentümer, die noch nicht angetroffen wurden, werden daher gebeten, sich kurzfristig bei den Netzexperten der enm zu melden, um einen Termin zu vereinbaren. Das geht ganz einfach per E-Mail an hochwasser@enm.de oder telefonisch unter 0261 2999-22290.

Kategorien
News

Verleihung des Integrations-Preises 2021 in Aachen

Aachen – In diesem Jahr wurde am Donnerstag den 02. September, der Integrationspreis der Stadt Aachen zum zehnten Mal verliehen. Der Preis wird seit 2011 im Rahmen des Tages der Integration verliehen. Der Vorschlag zur Preisverleihung wurde 2011 im damaligen Integrationsrat von Bürgermeisterin Hilde Scheidt eingebracht: „Mit dem Preis wollen wir Gruppen und Einzelpersonen auszeichnen, die in der Stadt ehrenamtlich für uns im Rahmen der Integration arbeiten, Ideen entwerfen und umsetzen“, erklärt sie bei der Verleihung.

Die Stadt Aachen verleiht den Preis in diesem Jahr in drei Kategorien: Person, Verein und Ehrenpreis. Ein Kuratorium aus zehn Mitgliedern des Integrationsrates, der*dem Vorsitzende*n des Integrationsrates und einer Vertretung aus dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration entscheidet durch Stimmenmehrheit über die Gewinner*innen. Cengiz Uluğ, Vorsitzender des Integrationsrates, rief alle Bürger*innen zu mehr Beteiligung auf: „Wir müssen tagtäglich an der Integration und ihren Grundlagen arbeiten. Ins Land kommen und in der Gesellschaft ankommen, das müssen wir schaffen.“ Die Preistragenden werden in der Regel vorgeschlagen. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich, der Vorschlag kann ganz niederschwellig bei der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden.

Kategorie Person: Nurhan Karacak

Der erste Preisträger des Tages wurde für sein persönliches Engagement, auch als Mitinitiator des Vereins Aufkunft e.V., ausgezeichnet. Vorgeschlagen wurde er von Hermann Josef Pilgram, Ratsmitglied der Stadt Aachen. Durch sein privates Engagement und durch die institutionelle Unterstützung der Sprachenakademie Aachen konnte der Verein bereits vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Organisation von gemeinwesen-orientierten Projekten, Wettbewerben, Vorträgen, Bildungs- und Diskussionsveranstaltungen sowie durch Angebote der Kinder-, Jugend- und Studenten*innen-Hilfe eine Unterstützung sein. „Eine Gesellschaft, die in Frieden lebt, ist nur durch Bildung möglich, durch gegenseitiges Kennenlernen. Wenn der Weg der Bildung gegangen wird, betrachtet die Gesellschaft einen mit anderen Augen“ erklärte Herr Karacak auf die Frage nach seiner Motivation. Herr Karacak ist ebenfalls Vorstandsmitglied im Partnerstadt-Verein „Aachen Sariyer“ Partnerschaftsverein e.V.

Kategorie Verein: Refugio e.V.

In der Kategorie Verein wurde Refugio e.V., stellvertretend für all seine ehrenamtlichen Mitglieder, ausgezeichnet. Refugio e.V. ist der Trägerverein des „Café Zuflucht“ und setzt sich für Begegnung, Verständigung und Respekt zwischen den in Aachen ansässigen Einwohner*innen und Geflüchteten ein. Vorgeschlagen wurde der Verein von Ulla Epstein, Mitglied im Integrationsrat. Entgegen nahm den Preis Andrea Genten, die Vorsitzende des Vereins. Auf die Frage nach ihrer Motivation antwortete sie: „Keiner von uns fragt sich, warum wir das hier tun. Wir sehen uns auch als Menschenrechtsorganisation, die ihre politische Stimme für ein gleichberechtigtes Miteinander erhebt.“ Der Verein informiert und berät Geflüchtete und schafft Begegnungsräume für Einheimische und geflüchtete Menschen. Im Jahr 2019 hat das Café Zuflucht mehr als 2.000 Menschen, darunter auch 600 unbegleiteten Minderjährigen auf der Flucht, geholfen. Es schafft für viele Menschen eine Perspektive und fungiert als Vermittler zwischen Behörden und den Ratsuchenden, um eine zielführende Kommunikation zu ermöglichen.

Kategorie Ehrenpreis: Georg Georgiadis

Der letzte Preis des Tages wurde posthum an Georg Georgiadis, stellvertretend für die ehrenamtlich Mitarbeitenden der Griechischen Gemeinde Aachen e.V., vergeben. Entgegen nahm den Preis Georg Kasantjidis, jetziger Vorsitzender der griechisch-orthodoxen Gemeinde und damit Nachfolger des Verstorbenen. Herr Georgiadis engagierte sich mehr als 55 Jahre ehrenamtlich mit seiner Tätigkeit in der Griechischen Gemeinde in Aachen. Mit seinem sozialen Engagement förderte er das Miteinander aller Menschen, kulturellen Austausch, Gespräche und Diskussionen aller Art. Darüber hinaus setzte er sich von Beginn an dafür ein, dass die zugewanderten Menschen ein politisches Sprachrohr und eine politische Vertretung, im Sinne von Teilhabe und Partizipation, bekommen. Eine solche Vertretung war zunächst (ab 1983) der Ausländerbeirat. Dieser ist der Vorläufer des heutigen Integrationsrates. Schon in dem damaligen Ausländerbeirat hat Herr Georgiadis die Griechische Gemeinde vertreten und war bis zum Schluss Mitglied des Integrationsrates der Stadt Aachen. „Für seine Arbeit hat er unseren Respekt verdient. Ich bin stolz, den Preis an seiner Stelle entgegen nehmen zu dürfen“ beteuerte Kasantjidis.

Kategorien
Top-Themen

„Bitte lassen auch Sie sich impfen!“

Region/Mayen-Koblenz – Appell der Präsidentinnen und Präsidenten, Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten: „Bitte lassen auch Sie sich impfen!“ Zum Abschluss ihrer 40. Bundeskonferenz haben die Präsidentinnen und Präsidenten, Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten in Münster dringend an bislang ungeschützte Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich umgehend gegen COVID⁠-⁠19 impfen zu lassen. „Impfungen sind der einzige Weg, um die vierte Welle des Virus im Herbst und im Winter ohne massive Belastungen des Gesundheitssystems und neuerliche gravierende Beschränkungen für uns alle zu überstehen. Warten Sie nicht länger! Bitte lassen Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz und zu unser aller Wohl in den nächsten Tagen impfen, am besten noch heute“, so der Aufruf.

An der Konferenz in Münster teilgenommen hat auch Wolfgang Treis, der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Die Obere Landesbehörde ist unter anderem für die Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes zuständig. „Sich impfen zu lassen ist auch ein Zeichen der Solidarität – gegenüber der Familie, den Freunden und auch den Kollegen“, so Treis.

Aktuell sind laut Bundesgesundheitsministerium erst 61,4 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig immunisiert. Die von den Präsidentinnen und Präsidenten, Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten repräsentierten Mittelbehörden spielen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung und der Bewältigung der Corona-Pandemie. Die regionalen Regierungen stellen unter anderem die Versorgung und Koordinierung der Intensivmedizin in den Krankenhäusern, die Organisation des Schulbetriebs, die Auszahlung von mehreren hundert Milliarden Euro Wirtschaftshilfen sicher oder kontrollieren – wie im Fall der SGD Nord – die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen innerhalb des Arbeitsschutzes.

„Die großen Erfolge im Kampf gegen diese Pandemie, die in den vergangenen anderthalb Jahren mit hohen gesellschaftlichen Belastungen und extremen persönlichen Opfern bezahlt wurden, dürfen wir nicht zu Beginn der vierten Welle durch Gleichgültigkeit aufs Spiel setzen“, so der Appell der Präsidentinnen und Präsidenten, Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten.

Nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) müssten zur Abwendungen einer erneuten Überlastung der Intensivstationen und zur Vermeidung von neuerlichen Kontaktbeschränkungen 90 Prozent der ab 60-Jährigen und mindestens 85 Prozent der 12- bis 59-Jährigen vollständig geimpft sein. Parallel zur Delta-Welle des Corona-Virus droht in den nächsten Wochen der Beginn der „normalen“ Grippe-Welle. Laut RKI ist in der 34. Kalenderwoche (23. bis 29. August) die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen bei Kindern bereits stark gestiegen.

Hintergrund: Die Bundeskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten sowie Regierungspräsidentinnen und Präsidenten ist der Zusammenschluss der Leiterinnen und Leiter von bundesweit 25 Mittelbehörden in Ländern mit dreistufigem Verwaltungsaufbau (Landesregierung, Mittelbehörden des Landes, Kreise und Kommunen). Bundesländer mit dreistufigem Verwaltungsaufbau sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aus Rheinland-Pfalz nahmen diesmal die Präsidenten Wolfgang Treis (SGD Nord) und Hannes Kopf (SGD Süd) teil. Die Bundeskonferenz findet in der Regel (2020 pandemiebedingt verschoben) jährlich statt. Dabei tauschen sich die Teilnehmenden über aktuelle Aufgaben und Herausforderungen aus. Dazu gehörten diesmal unter anderem der Aufgabenzuwachs durch die Corona-Förderprogramme des Bundes und der Länder, die Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 und neue Herausforderungen des künftigen Klima- und Katastrophenschutzes.

Kategorien
News

Ihr Hochzeitstag – einer der schönsten Tage in Ihrem Leben! – Stadt Jülich hilft

Jülich – Das ist Ihr Wunsch und die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Jülicher Standesamts helfen Ihnen gerne dabei. Dem Hochzeitstag fällt oft eine ganz große Bedeutung zu. Und vieles müssen Sie auch noch drum herum planen – Location suchen, Essen bestellen, Gäste einladen – und alles ist auf diesen einen Tag gerichtet.

Auch bis heute sind die monatelangen Einschränkungen durch das Coronavirus für uns alle spürbar und die Gefahr trotz aller medizinischer Fortschritte und rechtlicher Regelungen noch immer nicht gebannt. Trotzdem möchten wir Ihnen ermöglichen, Ihre Hochzeit für 2022 zu planen, da wir alle natürlich hoffen, dass im nächsten Jahr glückliche Feste mit einer gesunden Familie und fröhlichen Gästen stattfinden können.

Gerne kommen wir Ihrem Wunsch entgegen, Ihre Trauung an einem Freitag oder Samstag durchzuführen, sodass Sie den schönen Tag ausgiebig feiern und genießen können.

Hierzu bieten wir grundsätzlich freitagsvormittags und zusätzlich einmal im Monat freitagsnachmittags feste Trautermine im Trauzimmer und im Pulvermagazin an.

In der Schlosskapelle, die viele von Ihnen vielleicht sogar noch aus Schulzeiten kennen und lieben, können freitags aufgrund des Schulbetriebes leider keine Hochzeiten durchgeführt werden.

Als weiterer Trauort des Jülicher Standesamts wurde das Haus Overbach in Jülich-Barmen gewidmet. Auch hier sind zunächst aufgrund des Schulbetriebs Trauungen unterhalb der Woche leider nicht möglich.

An ausgewählten Samstagen im Jahr trauen wir Sie an allen vier Orten. Die derzeit festgesetzten Trautermine können Sie dem weiteren Text entnehmen.

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie z.B. an einem Schnapszahlendatum oder besonderem Ereignis wie Valentinstag heiraten möchten. Sofern es organisatorisch und räumlich möglich ist, werden wir Ihren Wunsch erfüllen.

Damit Ihr Hochzeitstag einer der schönsten Tage in Ihrem Leben wird, setzen Sie sich bitte zuallererst telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung und sichern sich Ihren Wunschtermin.

Danach können Sie Ihre Hochzeitsfeier mit allem Drum und Dran planen.

Abschließend bleibt uns in diesen Zeiten nur noch der Hinweis, dass die Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie unter Umständen abzuwarten sind und dass Trauungen immer nur unter den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften stattfinden können.

Trauungen in Jülich sind grundsätzlich an jedem Freitagvormittag um 09:00 Uhr,
10:00 Uhr und 11:00 Uhr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin möglich.

Einmal monatlich steht Ihnen das Standesamt zusätzlich an einem Freitagnachmittag gegen höhere Gebühr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin zur Verfügung.

Die zusätzlichen Freitagsnachmittagstermine sind am 07. Januar, 04. Februar, 04. März,
01. April, 06. Mai, 03. Juni, 01. Juli, 05. August, 02. September, 07. Oktober, 04. November und 02. Dezember 2022.

Die Trauungen werden um 12:30 Uhr, 13:30 Uhr, 14:30 Uhr (nur im Trauzimmer) und um 15:30 Uhr (nur im Pulvermagazin) vorgenommen.

Außerdem werden samstags gegen höhere Gebühr Trauungen im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin, in der Schlosskapelle oder in Haus Overbach durchgeführt.

Die zusätzlichen Samstagstermine sind am 08. Januar, 12. Februar, 12. März, 09. April,
23. April, 14. Mai, 28. Mai, 11. Juni, 25. Juni, 09. Juli, 23. Juli, 13. August, 27. August,
10. September, 24. September, 08. Oktober, 12. November und 10. Dezember 2022, jeweils um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr und 12:00 Uhr.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten erfahren Sie auf der Homepage des Jülicher Standesamts unter https://www.juelich.de/standesamt .

Kategorien
News

Jens von den Berken erhält Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Aachen – Jens von den Berken ist am gestrigen Dienstag, den 07. September, für sein langjähriges Engagement im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz mit der höchsten Anerkennung, welche die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht, geehrt worden. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen verlieh ihm im Weißen Saal des Aachener Rathauses die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland: „Sie sind der zweite Mensch, dem ich die Verdienstmedaille überreichen darf und es ist immer ein besonderer Moment sehen zu dürfen, was Einzelne für die Gesellschaft leisten. Helfen und Retten ziehen sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben, sowohl beruflich als auch ehrenamtlich. Ich bin glücklich und dankbar, dass Sie Bürger unserer Stadt sind und ich Ihnen heute die Medaille überreichen darf.“

Neben seinem Beruf bei der lugitas GmbH in Köln, die Unternehmen in Fragen des Notfall- und Krisenmanagements berät, engagiert sich von den Berken seit vielen Jahren ehrenamtlich in zahlreichen Einrichtungen. Nach seinem Abitur 2007 absolvierte er ein Freiwilliges Soziales Jahr bei der „Johanniter Unfall-Hilfe“ (JUH) in Ratingen. In diesem Rahmen erwarb er die Qualifikation eines Rettungssanitäters und ist seitdem regelmäßig ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig. Seit seinem studienbedingten Umzug nach Aachen 2008 engagiert er sich hier ehrenamtlich im Regionalverband Aachen-Düren-Heinsberg der JUH. Dabei hat er diverse Leitungsaufgaben übernommen. Seit 2012 ist er Schulsanitätskoordinator im Raum Aachen-Düren-Heinsberg. Seit 2017 fungiert er als Mitglied der Regionalverbandsjugendleitung sowie als gewählter Vertreter des Regionalverbandes in der Vertreterversammlung auf Landesebene.

Im Bereich des Bevölkerungsschutzes durchlief von den Berken verschiedene Funktionen: Angefangen als Katastrophenschutzhelfer im Jahr 2009 brachte er es über die Funktionen des Truppführers, des stellvertretenden Gruppenführers bis zur Ernennung zum stellvertretenden Zugführer im Jahr 2014. Seit 2018 trägt er die Verantwortung eines Zugführers der Katastrophenschutz-Einsatzeinheit Aachen mit annährend 70 Mitgliedern. Für seine Führungsposition qualifizieren ihn zahlreiche Aus- und Fortbildungen in den Bereichen Katastrophenschutz sowie im Sanitäts- und Rettungsdienst, die er mit außerordentlichem Engagement und Zeitaufwand besucht hat.

Von den Berken besitzt außerdem zahlreiche Qualifikationen als Ausbilder und Fachdozent, die er nutzt, um ehrenamtlich Lehrgänge für Schulsanitäter*innen anzubieten und die jährliche Grundausbildung für neue Helfende im Bevölkerungsschutz im Regionalverband durchzuführen. Auch bei zahlreichen Großveranstaltungen war er bisher in führender Position tätig und organisiert deren Abläufe.

Darüber hinaus engagiert sich Jens von den Berken auch auf Bundesebene ehrenamtlich bei den Johannitern. Er ist als Soforthelfer in der Internationalen Soforthilfe registriert, um in der Funktion des Logistikers in Fällen humanitärer Katastrophen im Ausland zum Einsatz zu kommen.

Er engagierte sich auch ehrenamtlich bei den Pfadfinder*innen in Ratingen. Im Alter von acht Jahren kam er zum Pfadfinderstamm Hratuga in die Wölflingsmeute. 2001 wurde er in seiner Gruppe als stellvertretender Sippenführer, später auch als Sippenführer eingesetzt. Von 2006 bis 2008 war er verantwortlich für die Betreuung einer neuen Wölflingsmeute. Von 2008 bis 2012 war er gewähltes Mitglied der Stammesführung im Stamm Hratuga, von 2008 bis 2015 Mitglied der Ringführung. Sein Wissen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe nutzte er, um den anderen Pfadfinder*innen eine Ersthelfer-Ausbildung zu ermöglichen. „Ehrenamtliche Arbeit mit Jugendlichen lebt davon jungen Menschen Werte zu vermitteln und erlebbar zu machen. Learning by doing ist eines der elementaren Prinzipien bei der Pfadfinderarbeit. Man kann es übersetzen mit: Man lernt nix Gutes, außer man tut es“, erklärte er bei der Verleihung.

Zusätzlich engagiert sich von den Berken ehrenamtlich bei „Sea-Eye e.V.“.

Er wurde 2015 mit dem Leistungsabzeichen in Gold, 2017 mit dem Jugendleistungsabzeichen in Gold und mit dem Ehrenzeichen der JUH ausgezeichnet. Von den Berken nutzte die Gelegenheit der Verleihung für einen Appell an die Bürger*innen: „Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam mehr Gutes tun. Jeder kann etwas beitragen.“

Kategorien
Top-Themen

Wasserstoff ist die Zukunft – Kreis Düren stellt Wasserstoff-Studie via Livestream am morgigen Donnerstag 09. September vor

Düren – Der Kreis Düren steuert weiter Richtung Zukunft – und der Kraftstoff dazu ist der grüne Wasserstoff. „Egal, ob im öffentlichen Nahverkehr, für das eigene Auto, die private Nutzung oder in der Industrie – wir setzen auf sauberen Wasserstoff, denn um den Strukturwandel, die Energiewende und den Klimawandel zu bewerkstelligen, brauchen wir diesen umweltschonenden Energieträger“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Wie sich Wasserstoff auf diese Bereiche auswirkt und warum es sinnvoll ist, darauf zu setzen, zeigt die Studie „Wasserstoffoffensive Kreis Düren“, die am Donnerstag, 9. September, via Livesteam ab 14 Uhr vorgestellt wird. Nach der Begrüßung und der inhaltlichen Vorstellung der Studie folgt eine Podiumsdiskussion mit Landrat Wolfgang Spelthahn, dem Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel (CDU) und Horst Robertz, Geschäftsführer des Kosmetikunternehmens Babor. Die Autoren sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft zeigen auf, wie der Energieträger künftig konkret eingesetzt werden kann und welche Projekte geplant sind.

Es wird sich zeigen, dass sich der Kreis Düren eine gute Ausgangsposition erarbeitet hat, um in Zukunft das Thema Wasserstoff weiter auszubauen. Besonders im Bereich der Mobilität ist der Kreis Düren mehrere Schritte voraus: So werden schon bald die ersten Wasserstoffbusse durch das Kreisgebiet fahren, außerdem wird die erste Wasserstoff-Tankstelle eröffnet. Die Studie wird aufzeigen, welche Potenziale für den Einsatz von Wasserstoff auch in den Bereichen Gebäude und Industrie bestehen.

Die Veranstaltung kann live verfolgt werden unter folgendem Link: https://kreisdueren.webex.com/kreisdueren/j.php?MTID=m8a5a132a1ac3ca89e808b9b48cdf4e78