Mechernich-Kommern – Das Freilichtmuseum zeigt die Vielfalt bäuerlicher und handwerklicher Arbeit nach der Ernte, historische Traktoren und Kaltblüter in Aktion. Im letzten Jahr musste die Großveranstaltung „Nach der Ernte“ ausfallen und viele kleinere Vorführungen aus Handwerk und Hauswirtschaft, fanden auf mehrere Tage verteilt, statt.
In diesem Jahr machen es die 3G-Regeln möglich, die Veranstaltung in verkleinerter Variante am Wochenende 18. und 19. September 2021, von 10 Uhr bis 18 Uhr, durchzuführen.
Ein abwechslungsreiches Programm ist derzeit in Planung. So sind viele Tiere im Gelände des Museums unterwegs, der Dreschkasten wird betrieben, es wird Obst gedörrt, die Flachsdarre ist in Aktion und alte Handwerkskunst wird vorgeführt. Auch die beliebte Traktoren-Ausstellung wird wieder in der Baugruppe „Marktplatz Rheinland“ zu sehen sein.
Ein verkleinerter Bauernmarkt lockt mit allerlei Leckereien und die Hauswirtschafterinnen des Museums zeigen die Vielfalt traditioneller bäuerlicher Arbeit im Spätsommer. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Zu beachten ist, dass die neue Corona-Schutzverordnung einen Besuch im Freilichtmuseum grundsätzlich nur ermöglicht, wenn die Besuchenden entweder geimpft, genesen oder getestet sind (3Gs). Dies muss entsprechend nachgewiesen werden.
Kinder im Schulalter können als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen und gelten aufgrund der Schultestungen als getestet. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Internetseite des LVR-Freilichtmuseums Kommern. http://www.kommern.lvr.de
Sie freuen sich über die gezielte Umsetzung ihrer Spenden für die Palliativstation, von links: Karl-Josef Esch, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mayen, Dr. Paul Glauben, Vorsitzender des Fördervereins, Georg Kohl, Kaufmännischer Direktor des St. Elisabeth, sowie die beiden Vertreter der Volksbank RheinAhrEifel Markus Müller, Vorstandsmitglied, und Oliver Engels, Direktor Regionalmarkt MayenRhein. Foto: GK-Mittelrhein
Mayen – Elf Komfort-Betten wurden auf der Palliativstation durch Spenden finanziert. Die Erweiterung und Neugestaltung der Palliativstation im St. Elisabeth Mayen ist für das Krankenhaus und die Region von großer Bedeutung. „Ein solches Angebot für Patienten ist absolut etwas Besonderes“, erklärt der Kaufmännische Direktor Georg Kohl. Seit August sind die neuen Räumlichkeiten auf der Station 1C bezogen.
Elf Komfort-Betten stehen hier für die palliative Versorgung zur Verfügung. Finanziert wurden die Betten durch Spenden in einer Gesamthöhe von rund 37.000 Euro, die für dieses Projekt gezielt beim Förderverein St. Elisabeth Krankenhaus Mayen e.V. eingegangen sind, darunter von der Volksbank RheinAhrEifel (7.000 Euro), der Sparkasse Mayen (6.000 Euro), der Firma Weig sowie von Mayener Bürgern. „Die großzügigen Zuwendungen sehe ich als Ausdruck der Verbundenheit der spendenden Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger mit dem Krankenhaus“, so Dr. Paul Glauben, Vorsitzender des Fördervereins. Georg Kohl bedankte sich ganz herzlich bei den Vertretern der Geldinstitute und des Fördervereins, die zur symbolischen Scheckübergabe zum St. Elisabeth kamen. „Wir sind froh und sehr dankbar, dass wir solch eine großartige Unterstützung hier aus der Region erhalten!“
Was ist Palliativmedizin? Palliativmedizin (Lat. Pallium = Mantel) ist keine Sterbemedizin, sondern sie bejaht das Leben. Oberste Ziele sind die Verbesserung der Lebensqualität und die Linderung der Beschwerden in einem Krankheitsstadium, in dem eine Heilung der zugrunde liegenden schweren Erkrankung offensichtlich nicht mehr möglich ist.
Region/Mainz – Wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 sowie der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern durch die Chefs der Staatskanzleien hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung weitere Schritte zur Umsetzung der Aufbauhilfe beschlossen.
„Rheinland-Pfalz wird rund 15 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Diese Mittel werden hälftig von Bund und Ländern finanziert. Unmittelbar nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für das Aufbauhilfegesetz 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro hat der Ministerrat heute über den Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021‘ beraten. Das Gesetz soll bereits im kommenden Plenum eingebracht werden. Damit geschädigte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Winzer, Landwirte und Kommunen schnell, sicher und unbürokratisch an das Fördergeld kommen, setzt Rheinland-Pfalz auf elektronische Anträge von der Antragsstellung bis hin zur Bescheiderteilung und Auszahlung der Mittel“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.
„Mit dem Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz sollen auf Landesebene die Voraussetzungen für die zweckgerichtete Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ des Bundes geschaffen werden“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen. Bei der Ausgestaltung als Sondervermögen orientiere man sich an der Vorgehensweise des Bundes und den guten Erfahrungen in einigen Ländern nach der Flut 2013. Da der Wiederaufbauprozess viele Jahre dauern werde, sei die Laufzeit des Sondervermögens nicht befristet.
Verwaltungsvorschrift (VV Starkregen- und Hochwasserschäden RLP 2021)
„Parallel zur Errichtung des Sondervermögens arbeitet das Innenministerium derzeit an der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen, die in Kürze veröffentlicht wird. Ihr Entwurf bildet alle Bereiche ab, die nach den bundesrechtlichen Rahmenbedingungen förderfähig sein sollen. Dies sind Privathaushalte, Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Dabei solle grundsätzlich der nachhaltige Wiederaufbau gefördert werden. „Der Zuschuss soll sich also grundsätzlich an den Kosten der Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Sache orientieren. Das gibt den Betroffenen eine klare Perspektive“, so Lewentz.
Schäden, die unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 entstanden sind, sollen entschädigungsfähig sein. Auch Abriss-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten sowie dringend erforderliche temporäre Maßnahmen sollen aus dem Aufbauhilfefonds gefördert werden dürfen. Die Förderquote für private Haushalte sowie Vereine, Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften beträgt voraussichtlich 80 Prozent. In begründeten Härtefällen können im Rahmen einer Einzelfallregelung bis zu 100 Prozent des Schadens ausgeglichen werden. Die Schäden am Hausrat sollen über einen Pauschalbetrag gefördert werden.
Die Wiederherstellungskosten der öffentlichen Infrastruktur der Kommunen sowie gemeinnützigen Träger sozialer Infrastruktur sollen bis zu 100 Prozent erstattet werden können. Die Förderquote von bis zu 100 Prozent gilt zudem für private Infrastrukturbetreiber im Energie-, Wasserwirtschafts- und Telekommunikationsbereich sowie auch für private Betreiber von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Angebote der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Bei den sonstigen nicht-kommunalen Infrastrukturträgern beträgt die Förderquote 80 Prozent. Im Bereich der Unternehmen, inklusive der Land- und Forstwirtschaft, müssen sich die Förderungen am geltenden Beihilferecht orientieren. Sie bekommen daher 80 Prozent des Zeitwertes einer zerstörten Sache oder der Reparaturkosten ersetzt. Unternehmen sollen aber auch Einkommensausfälle für einen Zeitraum von sechs Monaten als Schaden geltend machen können.
Antragstellung für betroffene Privatpersonen und Unternehmen
Die Antragstellung für Privathaushalte werde ab Oktober elektronisch über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgen, so Finanzministerin Ahnen. „Mit einem vollständig elektronischen Verfahren von der Antragsstellung bis hin zur Bescheiderteilung und Auszahlung der Mittel wird der Zugang zu den Hilfen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch. Zugleich stellen wir damit eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicher“, sagte Ahnen.
Antragsverfahren für Unternehmen und Landwirte
„Der Kabinettsbeschluss zum Sondervermögen ist eine weitere wichtige Etappe für die nun folgenden Aufbauhilfen. Er ist ein wichtiges Signal an die Betriebe und zeigt: Wir stehen weiterhin eng an der Seite der Unternehmen, der Landwirte und Winzer“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Bund und Länder hatten sehr zügig im Juli pauschal 5.000 Euro pro Betrieb als erste Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Nun folgen ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds.
Für die gewerblichen Betriebe, Angehörige Freier Berufe sowie Selbstständige wird ebenfalls die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Umsetzung der Antragsverfahren übernehmen. Das Antragsverfahren wird digital durchgeführt. Für die Landwirte und Winzer werden das DLR Mosel sowie für Anträge zu Flächenschäden die Kreisverwaltungen zentrale Ansprechpartner sein.
Derzeit erfolgt bei den entsprechenden Stellen die technische Umsetzung der Antragsverfahren. Sobald die Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium veröffentlicht wird, können die Antragsverfahren finalisiert und Anträge ab Oktober gestellt werden.
Hintergrundinformationen zum nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“
Für die Aufbauhilfe wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro als Sondervermögen des Bundes begründet. Für Wiederaufbaumaßnahmen in den betroffenen Ländern werden bis zu 28 Milliarden Euro bereitgestellt, die hälftig von Bund und Ländern durch eine entsprechende Anpassung der Umsatzsteuerverteilung über die nächsten 30 Jahre finanziert werden. Eine erste Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16 Milliarden Euro erfolgt im laufenden Jahr. Bei Bedarf werden die Mittel in künftigen Jahren aus dem Bundeshaushalt weiter aufgestockt.
Freuen sich mit ihren Kindern über die Trinkflaschen der Westenergie: Ines MacNelly und Alice Weber (von links). Eine gute Idee, findet Bürgermeister Albert Jung (rechts) und bedankt sich bei Thomas Hau (links). Foto: Westenergie / Rolf Lorig
Kaisersesch/Ulmen – Energieunternehmen überrascht Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in den Verbandsgemeinden Kaisersesch und Ulmen. Nachhaltig hergestellte Präsente für Unterricht und Freizeit. Kurz nach dem Start des neuen Schuljahrs dürfen sich die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Grundschulen aus den Verbandsgemeinden Kaisersesch und Ulmen über Schulheftpakete und Trinkflaschen von Westenergie freuen.
Gemeinsam mit ihrer Lehrerin Sabine Graß und dem 1. Beigeordneten der VG Ulmen, Karl-Josef Fischer (links), freuen sich die Kinder der Grundschule Büchel über die Trinkflaschen der Westenergie, die ihnen Thomas Hau überreicht hat. Foto: Westenergie/Rolf Lorig
Rund 14.200 Schulheftpakete und über 13.200 Trinkflaschen verteilt das Energieunternehmen in diesem Jahr an Kinder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Albert jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch und Karl-Josef Fischer, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Ulmen übergaben die Trinkflaschen und Schulheftpakete gemeinsam mit Kommunalmanager Thomas Hau von Westenergie an die Erstklässlerinnen und Erstklässler Grundschulen Kaisersesch und Büchel. Alle Beteiligten haben dabei selbstverständlich die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten.
„Auch in diesem Jahr sind Nachfrage und Zuspruch von den Grundschulen erfreulich hoch. Es ist schön zu sehen, dass wir einen Beitrag leisten können, um den Kindern einen besonderen Start in den neuen Lebensabschnitt zu ermöglichen“, erklärte Kommunalmanager Thomas Hau von Westenergie.
Für Westenergie hat die Erstklässleraktion inzwischen Tradition: Seit 2006 konnten sich Mädchen und Jungen bereits über 869.200 Präsente freuen. In diesem Jahr führt Westenergie eine Neuerung ein: Anstelle von Frühstücksboxen und Bewegungspaketen konnten die Schulen zwischen Trinkflaschen oder Schulheftpaketen wählen.
Die nachhaltige Trinkflasche „Carve ‚School‘“ mit einem Fassungsvermögen von 0,7 Litern eignet sich ideal für Schule, Sport und Freizeit. Die zwei praktischen, gegenüberliegenden Griffmulden sorgen für einen sicheren Halt – auch mit kleinen Händen. Alternativ dazu bietet Westenergie das Schulheftpaket mit „Brunnen“-Schreiblernheften im DIN A4-Format an. Die Hefte haben einen Umfang von 16 Blatt. Die Lineatur mit dem grauen Mittelband unterstützt besonders gut das leichtere Erlernen der Grundschrift. Der von den Frühstücksboxen bekannte Jumbo-Schreiblernstift ist ebenfalls nachhaltig produziert und liegt dem Paket bei.
Hintergrund: Neben der Energieversorgung engagiert sich Westenergie in ihren Partnerkommunen traditionell in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Klimaschutz und Bildung. Über Sponsorings und Kooperationen unterstützt das Unternehmen sowohl kleine Initiativen als auch große Vereine, um mit den Menschen vor Ort auch auf gesellschaftlicher Ebene gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Die Erstklässleraktion ist Teil der Bildungsinitiative 3malE.
Bitburg – Sowohl in der luxemburgischen Gemeinde Olingen, als auch in der belgischen Gemeinde Menen wurde in der vergangen Woche die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) der Variante H5N8 in Nutztierbeständen festgestellt. Die jeweils zuständigen Veterinärbehörden haben eine Schutzzone (3 km um den Ausbruchsbetrieb) und eine Überwachungszone (Umkreis von 10 km) eingerichtet. Ferner hat das Veterinäramt des Landkreises Trier-Saarburg eine Überwachungszone eingerichtet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm unterliegt derzeit keiner tierseuchenrechtlichen Maßregelung. Dennoch werden die Halter von Nutzgeflügel (private und gewerbliche Haltungen) darauf hingewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Haltung von Geflügel anzuzeigen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Geflügelhaltungen dürfen nur vom Betriebsinhaber bzw. Betreuer der Tiere mit betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk betreten werden. An den Eingänge zu Geflügelhaltungen sind Desinfektionswannen oder -matten aufzustellen. Feststellungen von Krankheitsanzeichen, Tierverlusten oder eines signifikanten Rückgangs der Produktionsdaten (Rückgang der Legeleistung) sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
Tierhalter, die Geflügel aus den betroffenen Gemeinden zugekauft haben, werden gebeten, sich unverzüglich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.
Anzeige von Geflügelhaltungen
Tierhalter, die Ihre Geflügelhaltung (Enten, Gänse, Hühner, Fasanen, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln) noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachholen. Einen Anmeldevordruck finden Sie auf unserer Homepage www.bitburg-pruem.de.
Bestandsregister
Weiterhin ist ein Bestandsregister zu führen. Dieses verbleibt beim Halter, wird von ihm geführt und ist auf Verlangen zu Kontrollzwecken vorzulegen. Im Seuchenfall dient dieses der Kontaktnachverfolgung und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Ein Muster finden Sie auf unserer Homepage.
Tote Wildvögel
Aufgefundene tote Wildvögel sollten weder angefasst, noch verbracht werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an das Ordnungsamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Diese werden den Wildvogel (Zugvögel, keine Meisen oder Rotkehlchen) bergen und den Kadaver untersuchen lassen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung: 06561/15-5326 oder 15-5330.
Talk mit Landrat Wolfgang Spelthahn, Bodo Middeldorf (Zukunftsagentur Rheinisches Revier), Moderator Patrick Nowicki (Medienhaus Aachen), Prof. Christa Reicher (RWTH Aachen) und Oliver Lühr (Prognos / v. l.). Foto: Kreis Düren
Düren/Jülich – Miteinander. Nachhaltig. Wachsen. Unter diesem Motto stand die Strukturwandelkonferenz des Kreises Düren, die am gestrigen Dienstag, den 14. September in der „Muschel“ im Brückenkopfpark Jülich über die Bühne ging. „Der Kreis Düren steht vor großen Veränderungen. Sie sind Chance und Herausforderung zugleich“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.
Landrat Wolfgang Spelthahn (Mitte) mit den Bürgermeistern aus den Kreis-Kommunen sowie weiteren Protagonisten der Strukturwandelkonferenz. Hinter ihnen die große Nachbildung einer Jakobsmuschel, die auf den Jakobsweg anspielt, der in Teilen auch durch den Kreis Düren führt. Sowohl für den weltbekannten Pilgerweg als auch die Wachstumsoffensive des Kreises gilt: der Weg ist das Ziel. Foto: Kreis Düren
Der Strukturwandel, der sich aus dem absehbaren Ende des Braunkohleabbaus in unserer Region ergibt, „gelingt nur miteinander“. Nur dann können wir auch wachsen, was im Rahmen unserer Wachstumsoffensive unser erklärtes Ziel ist: bis 2025 wollen wir im Kreis Düren rund 30.000 neue Einwohner begrüßen“, sagte der Landrat. Wandel und Wachstum könnten nur gelingen, „wenn wir uns an den globalen Nachhaltigkeitszielen orientieren“.
Und die sind auf der Bühne gut sichtbar: Ökonomie, Ökologie, Kultur und Soziales – so steht es auf vier Transparenten, wegweisend für den Kreis Düren. Die vier Bereiche sind gewissermaßen die Richtschnur, an der sich der Wachstum des Kreises orientieren wird. „Es bringt nichts, wenn wie nur darauf setzen, einfach zu wachsen“, sagte Jens Bröker, Leiter der Stabsstelle Innovation & Wandel im Kreis Düren. „Wir wollen auch qualitativ wachsen, sprich: gute, nachhaltige Angeboten machen, die die Menschen in den Kreis Düren ziehen.“
Moderne und ausreichende Bus- und Bahnangebote, attraktive Arbeitsplätze und Bildungsangebote, Klimaschutz, die Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff, schnelles Internet, genügend kostenlose Kita-Plätze – das sind einige zentrale Bereiche für eine nachhaltige Wachstumsoffensive, die dann einen gelungenen Strukturwandel bedeutet.
Dass die gesteckten Ziele auch tatsächlich lohnend sind für den Kreis Düren, unterstrich Thomas Beukert vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig. Der Experte war digital zugeschaltet und sprach von „durchweg positiven Effekten für den Kreis“. Wenn die Einwohnerzahl auf 300.000 klettert, können die Einnahmen durch Steuern und Gebühren rund 650 Millionen Euro betragen. Der zusätzliche Konsum läge bei etwa 850 Millionen Euro.
Die „ökonomische Nachhaltigkeit“ hob auch Oliver Lühr, Vize-Direktor der Düsseldorfer Prognos AG, hervor, betonte aber, dass sie nicht das allein Entscheidende sei. Wesentlich sei die Qualität des Raumes als Grundlage für das Wachstum.
Im Rahmen eines Talks („Was braucht’s, damit das Wachstum im Kreis Düren klappt?“) tauschten sich neben Landrat Wolfgang Spelthahn und Oliver Lühr Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Lehrstuhl für Städtebau und Entwerfen an der RWTH Aachen, und Bodo Middeldorf, Geschäftsführer Zukunftsagentur Rheinisches Revier, aus . Landrat Spelthahn betonte, die Bedeutung attraktiver Angebote für die Menschen und nannte beispielhaft einen gut ausgebauten ÖPNV im ländlichen Bereich. Die Runde diskutierte zudem über die Bebauung von Brachflächen, die in vielen Orten des Kreises noch vorhanden seien.
In einer weiteren Talkrunde befassten sich Marion Schunck-Zenker, Bürgermeisterin der Stadt Linnich, und die Bürgermeister Andreas Claßen (Hürtgenwald), Axel Fuchs (Jülich) und Jochen Weiler (Heimbach) mit den vier Säulen der Nachhaltigkeit. Herausgestellt wurde, dass Wachstum qualitätvoll sein müsse. Beispielhaft ging es um genügend kulturelle und sportliche Angebote, Begegnungsstätten und innovative Projekte wie die Entwicklung des energieautarken Brainergy-Parks in Jülich.
Die Strukturwandelkonferenz bot aber nicht nur informative Talks und Gespräche, sondern auch besonders gelungene Beispiele für den Strukturwandel. Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Landgemeinde Titz, stellte das Primus-Quartier vor und betonte die Bedeutung von familienfreundlichen Angeboten, guter Bildung, modernen Arbeitsformen und einer guten Schienen-Infrastruktur.
Dass es miteinander besser gehen kann, zeigt das Beispiel der Freiwilligen Feuerwehren von Niederzier und Oberzier, die zusammenarbeiten wollen und dazu künftig ein gemeinsames Gebäude nutzen, wie Markus Wirtz, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Niederzier, Ansgar Roelofs, Löschgruppenführer in Niederzier, und Sebastian Cremer, Löschgruppenführer in Oberzier, erzählten.
Eine Strukturwandelkonferenz im Sinne der Nachhaltigkeit: Doch wie ist diese Nachhaltigkeit zu messen, zu belegen? Dazu wird ein Zukunftsindex entwickelt, der zum Beispiel Veränderungen des CO2-Ausstoßes misst. „Wir wollen nachhaltiges Wachstum sichtbar machen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.
Zum Schluss der live im Internet übertragenen und von Patrick Nowicki (Medienhaus Aachen) moderierten Veranstaltung erhielten alle Teilnehmer auf der Bühne die Nachbildung einer Jakobsmuschel. Der Jakobsweg führt teilweise auch durch den Kreis Düren und steht dafür, dass schon der Weg das Ziel sein kann. „Wir sind gemeinsam auf einem Jakobsweg der Zukunft und ich hoffe sehr, dass wir in Einmütigkeit unsere gemeinsamen Ziele erreichen“, so Landrat Wolfgang Spelthahn.
Nachdem Westenergie bereits mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in einzelnen Straßen von Burgbrohl begonnen hat, plant das Energieunternehmen nun einen weiteren Teilausbau der Ortsgemeinde.
Hierzu startet Westenergie am 1. Oktober 2021 die Vorvermarktung für die Anwohner im Ausbaugebiet. Foto: Westenergie
Burgbrohl – Vorvermarktung für Glasfaserausbau in Burgbrohl startet im Oktober. Anwohner erhalten Angebot für kostenlosen Hausanschluss ab dem 01. Oktober 2021. Nachdem Westenergie bereits mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in einzelnen Straßen von Burgbrohl begonnen hat, plant das Energieunternehmen nun einen weiteren Teilausbau der Ortsgemeinde.
Hierzu startet Westenergie am 1. Oktober 2021 die Vorvermarktung für die Anwohner folgender Straßen: Wilhelm-Bell-Straße, Brohltalstraße, Bachstraße, Burgweg, Erlenstraße, Gleeser Straße, Greimerstalweg, Hoher Weg, Im Sonnenwinkel, Kirchstraße, Lindenstraße, Matthiasstraße, Mühlengasse, Rhodiusstraße, Vitumhof, Von Brule Straße und Vulkanstraße. Bei Erreichen einer Vorvermarktungsquote von 40 Prozent wird der Netzbetreiber im Ausbaugebiet das Glasfasernetz in FTTH-Bauweise (FTTH = Fiber to the Home) erweitern.
„Mit diesem Ausbau sind die Anwohner zukunftssicher aufgestellt, denn die Glasfaserkabel werden direkt bis in die Gebäude verlegt. Jedes Haus im Ausbaubereich erhält seinen eigenen Glasfaseranschluss. Übertragungsraten von 1.000 Megabit stellen dann kein Problem mehr dar, für Gewerbe und Industrie sind spezielle Übertragungsraten im Gigabitbereich möglich“, erläutert Fabian Vocktmann, Regionalmanager bei Westenergie.
Vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2021 wird der Westenergie Vertriebspartner DVH, unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln, auf die entsprechenden Haushalte zukommen, um mit Ihnen bei Interesse über Ihr persönliches Angebot zu sprechen. Zudem lädt die Ortsgemeinde Burgbrohl gemeinsam mit Westenergie alle Anwohner zu einer Informationsveranstaltung am
7. Oktober 2021 um 19.00 Uhr in der Kaiserhalle Burgbrohl ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung informiert das Energieunternehmen detailliert zum geplanten Glasfaserausbau.
„Ich freue mich, dass wir durch den weiteren Glasfaserausbau der Westenergie eine schnelle Internetverbindung für noch mehr Bürgerinnen und Bürger in Burgbrohl anbieten können. Wenn wir als infrastrukturell gut aufgestellte Ortsgemeinde nachhaltig wachsen und weiter attraktiv bleiben wollen, ist eine leistungsstarke digitale Infrastruktur unabdingbar. Und wer das Angebot ab dem 1. Oktober 2021 annimmt, spart zusätzliche Kosten für einen Glasfaserhausanschluss“, sagt Walter Schneider, Ortsbürgermeister von Burgbrohl, der sich für den Glasfaserausbau stark macht.
Alle Anwohner im Ausbaugebiet, die einen E.ON-Highspeed Telefonie-/ Internetdienst im Rahmen der Vorvermarktung abschließen, erhalten den Glasfaseranschluss kostenlos. Dieses Angebot wird bis zum 31. Dezember 2021 aufrecht erhalten. Auskünfte über die Angebote erhalten Sie bereits jetzt telefonisch beim Westenergie Vertriebspartner DVH unter der Rufnummer 02632 93-2092. Weitere Informationen zu den Produkten finden Interessierte unter www.eon-highspeed.com
Zum Unternehmen
Die Westenergie Breitband GmbH, vormals innogy TelNet GmbH, ist eine 100-prozentige Tochter der Westenergie AG und zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden.
Die Ansprache von Kunden im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt durch die E.ON Energie Deutschland.
Foto der ehemaligen Sportanlagen Dümpelfeld im Ahrtal. Foto: Sportbund Rheinland e.V.
Region/Mayen-Koblenz – Schnelle individuelle Lösungen gesucht: „Sport ist Teil der sozialen Infrastruktur“. Tatsächliche Summen dürften noch viel höher liegen. Es sind Zahlen, die erschrecken und ein sofortiges Handeln erfordern: 90 Vereine sind direkt von den Auswirkungen der Flutkatastrophe an der Ahr und in der Eifel betroffen. Dies ist Ergebnis der gemeinsamen Schadensabfrage des Sportbundes Rheinland und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, die durch das Institut für Sportstättenentwicklung in Trier durchgeführt wurde. Hinzu kommen Einschränkungen für weitere Vereine durch die Belegung von Sportplätzen mit Containern oder als Zwischenlager für Bauschutt. Die Schäden an Sportanlagen belaufen sich nach dieser ersten Erhebung auf mindestens 25 Millionen Euro. Doch beim Sportbund gehen täglich neue Meldungen ein, die noch eine viel höhere Schadenssumme befürchten lassen.
Erfasst wurden neben den vereinseigenen Sportanlagen auch Schäden an kommunalen Sporthallen und -plätzen. Allein bei den Anlagen in Vereinsbesitz sind Schäden in Höhe von 7,8 Millionen Euro entstanden. Hinzu kommen Schäden an Sportgeräten, Mobiliar und technischer Ausstattung in Höhe von 1,3 Millionen Euro.
„Wir gehen davon aus, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Sportinfrastruktur noch über die reine Schadensmeldung hinausgeht, da die Anlagen vor allem im Ahrtal häufig total zerstört sind und somit höhere Kosten als bei einer regulären Sanierung anfallen“, erklärt Monika Sauer, Präsidentin des Sportbund Rheinland. Bei der weiteren Kosten-Kalkulation müsse auch berücksichtigt werden, dass 20 Prozent der betroffenen Vereine keine Schadensumme genannt haben, weil sie das ganze Ausmaß der Zerstörung noch nicht erfassen können.
Mit Blick auf den anstehenden Wiederaufbau fordert Monika Sauer, den Sport von Beginn an mitzudenken: „Sportanlagen sind ein Teil der sozialen Infrastruktur. Sie sind Treffpunkte für Jung und Alt. Die Sportanlagen müssen daher ähnlich wie Bildungseinrichtungen oder Straßen zügig in den Blick genommen werden. Das Vorhandensein von Sportstätten und Freizeitangeboten wird die Lebensqualität im Ahrtal beeinflussen.“
Die Position des Sportbundes Rheinland zu der Flutkatastrophe vertrat auch SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke in der Zukunftskonferenz für das Ahrtal. „Die Corona-Krise hat uns gezeigt, welche dramatischen Folgen Bewegungsmangel besonders bei Kindern und Jugendlichen haben kann. Das darf sich in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen nicht wiederholen“, sagt Weinitschke. Man müsse dort mit der Wiederherstellung von Sportanlagen beginnen, wo es am ehesten möglich ist. Dafür seien schnelle individuelle Lösungen gesucht, ohne die Sportvereine bei den Genehmigungsverfahren zu überfordern.
Aufgrund der Schadenserhebung, der Rückmeldungen der Vereine und politischer Gespräche hat der Sportbund Rheinland einen 6-Punkte-Katalog für den Wiederaufbau aufgestellt:
Entscheidungen und Genehmigungsverfahren für den Wiederaufbau müssen zügig erfolgen. Sportanlagen dürfen dabei nicht hinten angestellt werden.
Die Kosten für den Wiederaufbau von Sportanlagen für den gemeinnützigen Breitensport müssen zu 100 Prozent durch öffentliche Mittel finanziert werden.
Sportanlagen dürfen nicht als Lagerflächen oder Mülldeponien genutzt werden, sondern müssen zügig wieder hergerichtet werden.
Heimatnahe Trainingsstätten müssen erhalten bleiben. Entsprechende Flächen sind in den Planungen zu berücksichtigen.
Antragsverfahren sollten möglichst einfach gestaltet werden.
Es braucht zügig Lösungen für eine reguläre Unterrichtsversorgung, damit Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, am Nachmittag ihren Freizeitbeschäftigungen nachzugehen.
Meckenheim – Die Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli hat nicht nur unbeschreibliches Leid und schwere Schäden verursacht, sondern auch eine große Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität ausgelöst. In Meckenheim sind binnen weniger Wochen auf das eigens von der Stadtverwaltung eingerichtete Spendenkonto rund 40.000 Euro geflossen. „Die Folgen des schlimmen Unwetters haben uns sehr betroffen gemacht. Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürgern, den Flutopfern zu helfen, bewegt mich in gleichem Maße. Ich bedanke mich herzlich für jede einzelne Spende!“, sagt Bürgermeister Holger Jung.
Nachdem die Spendenkommission getagt und einen Verteilschlüssel entwickelt hatte, wird das Spendengeld nun ausgeschüttet. Mit dem Geld werden Bürgerinnen und Bürger in den besonders betroffenen Bereichen der Kernstadt und der Ortsteile bedacht. „Uns war es wichtig, jene Geschädigten schnellstmöglich zu unterstützen, die keine Versicherungsleistung erhalten haben und unmittelbar persönlich betroffen sind“, erklärt Jung. „Wir wollen dort helfen, wo die Not am größten ist.“ Folglich legte die Kommission, bestehend aus der Verwaltungsführung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen, ihr Augenmerk auf Antragsstellerinnen und Antragssteller, die erhebliche Schäden im Keller- und/oder Wohnbereich des eigenen Hausstandes zu beklagen haben. Besondere persönliche Umstände und soziale Komponenten gingen ebenso in die Entscheidung ein, um geschädigten Meckenheimerinnen und Meckenheimern unbürokratisch unter die Arme zu greifen.
Region/Berlin – Anlässlich der Verleihung des Deutschen Gründerpreises wurden am gestrigen Dienstag, den 14. September 2021 in Berlin die Preisträger in den Kategorien StartUp, Aufsteiger und Schülerinnen und Schüler für ihre herausragenden Arbeiten als Unternehmerinnen und Unternehmer gewürdigt. Ebenso wird in diesem Jahr eine vorbildliche Persönlichkeit für ihr Lebenswerk ausgezeichnet sowie ein Sonderpreis für außergewöhnliche unternehmerische Leistungen verliehen.
Parlamentarische Staatssekretärin Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Gründerinnen und Gründer sorgen mit ihren innovativen Ideen und unternehmerischen Mut für einen starken und lebendigen Mittelstand und stärken die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Unternehmergeist kann nicht früh genug geweckt werden, wir brauchen mehr mutige Macher von Morgen, so wie das Team „Hyclean“ von der Schule Schloss Hardenberg. Das Produkt „Hysoap“ passt genau in die herausfordernde Zeit, die aber, wie man sieht, für Gründerinnen und Gründer auch Chancen mit sich bringt.“
Das Siegerteam beim Deutschen Gründerpreis für Schülerinnen und Schüler entwickelte ein Geschäftskonzept für eine färbende Seife, die die Haut mit abwaschbarer Lebensmittelfarbe einfärbt und so zum gründlichen Händewaschen gerade während der Corona Pandemie motiviert.
Der Deutsche Gründerpreis ist die bedeutendste Auszeichnung für erfolgreiche Gründerinnen, Gründer und Unternehmer und einer der anerkanntesten Wirtschaftspreise in Deutschland. Nach pandemiebedingter Pause 2020 findet die Gala-Veranstaltung, ausgelobt von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche, in diesem Jahr zum 19. Mal statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist Schirmherr, Kooperationspartner und Förderer des Deutschen Gründerpreises sowie in Gremien zur Auswahl der Preisträger vertreten.
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