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Der Eifelkreis Bitburg-Prüm teilt mit – Geflügelpest in Luxemburg und Belgien

Bitburg – Sowohl in der luxemburgischen Gemeinde Olingen, als auch in der belgischen Gemeinde Menen wurde in der vergangen Woche die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) der Variante H5N8 in Nutztierbeständen festgestellt. Die jeweils zuständigen Veterinärbehörden haben eine Schutzzone (3 km um den Ausbruchsbetrieb) und eine Überwachungszone (Umkreis von 10 km) eingerichtet. Ferner hat das Veterinäramt des Landkreises Trier-Saarburg eine Überwachungszone eingerichtet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm unterliegt derzeit keiner tierseuchenrechtlichen Maßregelung. Dennoch werden die Halter von Nutzgeflügel (private und gewerbliche Haltungen) darauf hingewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Haltung von Geflügel anzuzeigen.

Biosicherheitsmaßnahmen

Geflügelhaltungen dürfen nur vom Betriebsinhaber bzw. Betreuer der Tiere mit betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk betreten werden. An den Eingänge zu Geflügelhaltungen sind Desinfektionswannen oder -matten aufzustellen. Feststellungen von Krankheitsanzeichen, Tierverlusten oder eines signifikanten Rückgangs der Produktionsdaten (Rückgang der Legeleistung) sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.

Tierhalter, die Geflügel aus den betroffenen Gemeinden zugekauft haben, werden gebeten, sich unverzüglich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.

Anzeige von Geflügelhaltungen

Tierhalter, die Ihre Geflügelhaltung (Enten, Gänse, Hühner, Fasanen, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln) noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachholen. Einen Anmeldevordruck finden Sie auf unserer Homepage www.bitburg-pruem.de.

Bestandsregister

Weiterhin ist ein Bestandsregister zu führen. Dieses verbleibt beim Halter, wird von ihm geführt und ist auf Verlangen zu Kontrollzwecken vorzulegen. Im Seuchenfall dient dieses der Kontaktnachverfolgung und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Ein Muster finden Sie auf unserer Homepage.

Tote Wildvögel

Aufgefundene tote Wildvögel sollten weder angefasst, noch verbracht werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an das Ordnungsamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Diese werden den Wildvogel (Zugvögel, keine Meisen oder Rotkehlchen) bergen und den Kadaver untersuchen lassen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung: 06561/15-5326 oder 15-5330.