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Das Stammhaus stellt Töpfer-Kunstwerke im Kreishaus Jülich aus

Jülich/Düren – Ein gemeines Coronavirus mit faulem Zahn, fabelhafte Tiere oder schön verzierte Kugeln sind nur einige der getöpferten Kunstwerke, die nun bis Ende des Jahres in der Geschäftsstelle des Kreishauses in Jülich ausgestellt sind und erworben werden können. Getöpfert wurden die Werke von den Bewohnern des Stammhauses in Jülich, einer Wohngemeinschaft junger Erwachsener mit unterschiedlichen Behinderungen.

„Ich freue mich sehr, dass wir diese Werke hier zeigen. Hoffentlich kommen viele Menschen und schauen sich nicht nur diese wertvolle Kunst an, sondern kaufen sie auch“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn bei der Eröffnung der Ausstellung und ließ sich, ebenso wie Jülichs Bürgermeister Axel Fuchs und der Leiter der Kunstakademie Heimbach Frank Günter Zehnder, das ein oder andere Werk reservieren.

„Das Töpfern gibt uns die Möglichkeit, unsere Gefühle auszudrücken“, sagt Christoph Beckers vom Stammhaus, der sich besonders auf verzierte Tondosen spezialisiert hat. „Egal ob traurig oder fröhlich, man kann alles mit dem Ton verarbeiten. In Zeiten von Corona ist das Töpfern für uns besonders wichtig“, ergänzt er. Das, was die Bewohner in Zeiten der Pandemie geschaffen haben, ist nun im Kreishaus in Jülich, Düsseldorfer Str. 6, ausgestellt und steht zum Verkauf.

Unter dem Motto „Jeder Mensch ist ein Künstler“, was auch der Leitspruch der Internationalen Kunstakademie Heimbach ist, haben die Bewohner Einzelstücke geschaffen, die viel über ihr Leben mit Handicap sowie über ihre Gefühle und Wünsche aussagen. Bei der Ausstellung und den Gesprächen zeigt sich, dass der 2010 verstorbene Künstler und Töpfermeister Arno Schlader im Geiste immer dabei ist. Schlader hatte vor seinem Tod mehrere Jahre mit dem Stammhaus ehrenamtlich getöpfert und die Bewohner für die Arbeit begeistert, die dank der Initiative von einigen Eltern weiter fortgeführt werden kann. Im kommenden Jahr, parallel zur großen Otmar-Alt-Ausstellung, werden in der Internationalen Kunstakademie Heimbach die Werke der Stammhaus-Töpfergruppe ausgestellt.

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Viertes Kommerner Konzert abgesagt

Mechernich-Kommern – Der Abschluss der Konzertreihe „Musikalischer Herbst“ mit Organist Paolo Oreni in der Pfarrkirche St. Severinus am Donnerstag, 9. Dezember muss Corona-bedingt ausfallen.

Das vierte und letzte Konzert des „Musikalischen Herbstes“ in der Pfarrkirche St. Severinus Kommern muss Corona-bedingt abgesagt werden. Das teilt Jörg Schreiner, Veytaler Seelsorgebereichsmusiker und Organisator der Kommerner Konzerte, mit. Eigentlich sollte der italienische Organist Paolo Oreni am Donnerstag, 9. Dezember, adventliche Orgelmusik spielen. Jörg Schreiner: „Wir hoffen, auf nächstes Jahr und stecken auch schon in den Planungen.“

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Die Gaststätte Gier schließt ab dem 01. Dezember wegen hoher Corona-Fallzahlen

Kall – Die steigenden Corona-Fallzahlen in Kall haben den Verein zu der Entscheidung veranlasst – Die Gäste bleiben aus und alle Buchungen für den Dezember wurde storniert – „Die Leute haben Angst“ – Nach der letzten Leerung am Mittwoch stahlen Einbrecher den Sparkasten.

Schweren Herzens hat sich der Vorstand des Vereins zur Erhaltung der Gaststätte Gier (hier nach der Neuwahl im Oktober) entschlossen, alle Veranstaltungen abzusagen und die Kneipe bis auf Weiteres zu schließen. Foto: Reiner Züll

Aufgrund der extrem steigenden Zahl der Corona-Fallzahlen in Kall und der seit Tagen extrem sinkenden Anzahl der Kneipen-Gäste hat der Vorstand des Vereins zur Erhaltung der Gaststätte Gier am Mittwochabend schweren Herzens beschlossen, die Gaststätte ab dem 1. Dezember bis vorerst zum Jahresende zu schließen.

„Wir stehen zu unserer Verantwortung, denn uns liegen die Sicherheit und die Gesundheit unserer Gäste und der Familien unseres Personals sehr am Herzen“, begründet  Vorstandsmitglied Reiner Züll die Entscheidung des Vereins. Nicht nur, dass die Zahl der Gäste in den letzten Wochen stark gesunken sei, auch seien alle für den Dezember bereits gebuchten Saalveranstaltungen und Weihnachtsfeiern von den Nutzern aufgrund der wieder aufflammenden Corona-Pandemie storniert worden. „Die Leute haben Angst. Deshalb haben wir uns zu dem Schritt der Schließung entschieden und bitten alle um Verständnis dafür“, so Züll.

Letzter Öffnungstag der Gaststätte sei der Montag, 29. November. Über eine  Wiedereröffnung werde der Verein Anfang des neuen Jahres entscheiden und bis dahin abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Mit der Schließung der Gaststätte entfallen nun auch der geplante Weihnachtsmarkt am 5. Dezember, die siebte Schockermeisterschaft um den „Luisjen Cup“ am 10. Dezember, und die für den 11. Dezember geplante Auszahlung der Spargelder.

Die Kneipensparer kommen dennoch in den Genuss ihrer übers Jahr angesparten Spargelder. Der Vorstand des Sparvereins,  Hermann Arens und Hubertus Friedrichs, werden allen Sparern die Spargelder – wie schon im vergangenen Jahr praktiziert – persönlich nach Hause bringen.

Obwohl Diebe in der Nacht zum Donnerstag bei einem Einbruch in die Gaststätte das Wechselgeld aus der Kasse gestohlen und den kompletten Sparkasten von der Wand gerissen und mitgenommen haben, hält sich der Verlust in Grenzen. Denn just am Mittwochabend hatten Arens und Friedrichs den Kasten geleert.

Vereinsvorsitzender Uwe Schubinski sieht in der Absage aller Veranstaltungen und der jetzigen vorübergeneden Schließung der Gaststätte die sicherste Lösung für Gäste und Personal. „Wir setzen auf Euer Verständnis und wir hoffen, dass Ihr alle gesund bleibt, und dass wir uns im neuen Jahr in alter Frische in unserer schönen Kneipe wiedersehen“, so Schubinski in einem Rundschreiben an Mitglieder und Gäste. (Reiner Züll)

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Stadt Meckenheim arbeitet am Hochwasserschutz

Meckenheim – Bei einer erneuten Ortsbegehung haben Vertreter der Stadt Meckenheim, des Erftverbandes und des Fachbüros Hydrotec, Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, den Swistbach und seine Zuläufe genauer in Augenschein genommen. Zentrales Thema der Bestandsaufnahme waren die Folgen des Unwetter-Ereignisses im Juli und ein entsprechender Hochwasserschutz.

Michaela Kempf vom städtischen Fachbereich Verkehr und Grünflächen führte Christian Lassert, Gewässerplaner des Erftverbandes, sowie die beiden Diplom-Ingenieure von Hydrotec, Oliver Buchholz und Rainer Räder, von der Einmündung des Altendorfer Baches stadteinwärts. Bis zur Bergerwiese machten sie sich ein umfängliches Bild vom Istzustand des Swistbaches, dokumentierten die örtlichen Gegebenheiten und rekonstruierten die Flut vom 14./15. Juli. Aus dieser und bereits vorangegangenen Ortsbegehungen werden die Expertinnen und Experten des Fachbüros Vorschläge erarbeiten und Maßnahmen entwickeln, um mögliche Fluten und ihre Folgen effektiv einzudämmen.

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Testpflichten für Geimpfte auch in medizinischen Einrichtungen angemessen gestalten!

Region/Düsseldorf – Mit den am 24. November 2021 in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes sind neben der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz auch tägliche Testpflichten für Beschäftigte in einer Vielzahl medizinscher und pflegerischer Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.) festgelegt worden. Diese sollen nach dem Wortlaut des Gesetzes auch für geimpfte und genesene Beschäftigte gelten. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich am Donnerstag, 25. November 2021, auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig für eine angemessene Begrenzung dieser Testungen ausgesprochen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die 3-G-Regelungen für den Arbeitsplatz sind ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes in den Betrieben und Unternehmen. Und für ungeimpfte Personen sind sie eine wichtige Maßnahme, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Es ist auch richtig, dass man in Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen behandelt und gepflegt werden, zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreift. Das haben wir während der ganzen Pandemie – aktuell vor allem durch unsere frühzeitigen Booster-Impfungen in den Pflegeeinrichtungen – gemacht. In diesen Einrichtungen aber auch alle geimpften und genesenen Beschäftigten einmal jeden Tag zu testen, schießt über das Ziel hinaus. Es ist auch mit Blick auf das begrenzte Testmaterial nicht zu vertreten. Diese Einrichtungen haben ohnehin strenge und bewährte Hygienekonzepte, so dass aus unserer Sicht eine zweimal wöchentliche Kontrolltestung der vollständig immunisierten Personen ausreichend ist. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Gesundheitsminister heute auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen haben, den Bundesgesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern.“

Den Behörden in Nordrhein-Westfalen wurde bereits gestern durch einen Erlass mitgeteilt, dass ihr Ermessen, das sie bei einem ordnungsbehördlichen Einschreiten stets haben, so anzuwenden ist, dass eine zweimal wöchentliche Selbsttestung immunisierter Beschäftigter ausreicht. Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls einstimmig von allen Ländern so beschlossen.

In dem Erlass hat das Ministerium zudem klargestellt, dass bei Arztbesuchen für erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten selbst entsprechend anzuwenden sind. Diese Personen unterfallen also nicht den Besucherregelungen.

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Kostenfreie Online-Informations-Veranstaltung am Dienstag 30. November – Anmeldung bis Montag 29. November erforderlich

Düren – Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen können nach einer Beratung durch die zuständige Kammer und auf Basis von Sachverständigengutachten Anträge auf Aufbauhilfe stellen. Wie das funktioniert, wird am 30. November per Online-Veranstaltung erläutert.

Für alle vom Hochwasser betroffenen Betriebe führen die Handwerkskammer Aachen und die Industrie- und Handelskammer Aachen am Dienstag, 30. November, um 16 Uhr eine gemeinsame und kostenfreie Online-Informationsveranstaltung durch. Dort werden Details zur Aufbauhilfe besprochen, das Antragsverfahren erläutert und die zur Beantragung der Hilfe benötigten Unterlagen vorgestellt.

Gerne können Sie sich bereits vorab informieren unter:

https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60090/wiederaufbau-nrw-anlaesslich-von-schaeden-durch-starkregen-und-hochwasser-im-juli-2021—aufbauhilfen-fuer-unternehmen.html

Für die Teilnahme bedarf es einer vorherigen Anmeldung per E-Mail bis Montag, 29. November, an peter.motter@hwk-aachen.de. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, die Betriebs- bzw. Identnummer sowie Ihre zuständige Kammer an. Eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten erhalten Sie zeitnah. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Weitere Impfstelle im Kreishaus Euskirchen ab dem 13. Dezember

Euskirchen – Neben den Impfstellen im Malteser-Zentrum Euskirchen (sonntags) und in der ehemaligen Eifelhöhenklinik Nettersheim-Marmagen (montags bis samstags) geht im Kreis Euskirchen eine weitere Impfstelle an den Start: Ab dem 13. Dezember wird auch im Kreishaus am Jülicher Ring 32 in Euskirchen geimpft, und zwar montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr.

Für alle Impfstellen ist eine Terminvergabe über die Homepage der Kreisverwaltung erforderlich: https://corona.kreis-euskirchen.de . Der Aufklärungs- und Anamnesebogen wird nach der Buchung zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind auszufüllen und zum Impftermin unbedingt mitzubringen. Gleiches gilt für den Impfpass und den Personalausweis. Nur wer keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung hat, kann auch telefonisch einen Termin buchen: 02251 / 15 – 1545 (montags bis freitags von 8.30 – 15.30 Uhr). Allerdings ist hier aufgrund des großen Andrangs mit längeren Wartezeiten zu rechnen, so dass die Online-Anmeldung dringend empfohlen wird.

Als Impfstoff erhalten alle Ü30-Jährigen „Moderna“, sowohl für Erst- wie auch für Auffrischungsimpfungen. Jüngere Menschen unter 30 Jahren erhalten gemäß der STIKO-Empfehlung den Impfstoff von BioNTech-Pfizer. „Impflinge“, die zur Zweitimpfung kommen und bei ihrer Erstimpfung mit BionTech geimpft wurden, erhalten wieder BionTech.

Auffrischungsimpfungen (dritte Impfung, „Booster-Impfung“) sind nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach der Zweitimpfung oder vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson zulässig. Sollte diese Frist nicht eingehalten sein, liegt eine Impfung im Ermessen des Impfarztes. An allen drei Impfstellen sind auch Erst- und Zweitimpfungen möglich.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird jeweils samstags in der Impfstelle Marmagen – beginnend ab dem 11.12.2021 –  auch ein Kinderarzt für Impfungen zur Verfügung stehen.

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Verschoben – Auftakt-Veranstaltung des Smart-City Modellprojekts Eifelkreis verbindet

Bitburg – Aufgrund der sich erneut zuspitzenden Coronalage sagt die Kreisverwaltung des Eifelkreis Bitburg-Prüm die für den 30. November geplante Auftaktveranstaltung des Smart-City-Modellprojekts EIFELKREIS VERBINDET präventiv ab. Die Veranstaltung soll im Frühjahr 2022 nachgeholt werden.

Erneut schnellen die Infektionszahlen in ganz Deutschland wieder an die Decke. Auch wenn im Eifelkreis der Inzidenz- und Hospitalisierungswert noch im Bereich des Möglichen liegt, werden nach und nach alle vermeidbaren Veranstaltungen abgesagt.

So muss nun auch leider die Auftaktveranstaltung zum Smart City-Modellprojekt EIFELKREIS VERBINDET ins nächste Jahr verschoben werden. „Vor dem Hintergrund der vierten Welle, steigender Infektionszahlen, Vorgaben zur Einzelbelegung in Büros, etc. ist es nicht verantwortbar, eine Veranstaltung durchzuführen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Michael Billen.

Zwar war für diese Veranstaltung ein Livestream vorgesehen, jedoch gehört für das Projektteam die Präsensveranstaltung zum Kernkonzept, mit der Möglichkeit der Vernetzung und des smarten Erlebens vor Ort. „Da uns dies nun nicht mehr möglich ist und wir auch keine reine Zuschaltung der Expertinnen und Experten als glücklich empfinden, sehen wir leider auch von einem reinen Digitalformat ab.“, so Projektleiter Thomas Hoor.

Die Veranstaltung soll im Frühjahr 2022 nachgeholt werden. Bis dahin wird das Projektteam nun auf der Projektseite (Verlinkung: https://bitburg-pruem.de/link/smartcities) die Bevölkerung auf dem neuesten Stand halten.

Ab dem 15. Dezember 2021 soll zudem eine Beteiligungsplattform freigeschaltet werden, welche den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet sich aktiv an der Entwicklung der Digitalstrategie für den Eifelkreis Bitburg-Prüm zu beteiligen. Nähere Informationen hierzu folgen in Kürze.

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Rettungswesen Covid19 – RLP Minister Lewentz: Kleeblatt gewährleistet zeitnahe Verlegung von Patienten

Region/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat die Funktionalität des Kleeblatt-Systems zur länderübergreifenden Verlegung von Intensivpatienten im Rahmen der Covid-19-Pandemie betont. Zuvor hatte Rheinland-Pfalz die ersten Patienten aus Baden-Württemberg aufgenommen. Rheinland-Pfalz übernimmt im Kleeblatt „Südwest“, bestehend aus den Ländern Baden-Württemberg, Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz, sowie bei der Kleeblattkonferenz auf Bundesebene eine koordinierende Funktion.

„Das bundesweite Kleeblatt-Konzept wurde erarbeitet, um Corona-bedingte Engpässe bei Intensivbetten in Krankenhäusern auszugleichen. Es dient dazu, Intensivpatienten von stark beanspruchten in weniger stark beanspruchte Regionen, im Ernstfall auch über längere Distanzen, verlegen zu können. Das Kleeblatt gewährleistet eine zeitnahe Verlegung von Patientinnen und Patienten mit dem klaren Ziel, eine mögliche Anwendung der Triage in einzelnen Regionen zu verhindern. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz übernimmt dabei für das Kleeblatt Südwest, die größte der fünf Kleeblatt-Regionen mit rund 22,5 Millionen Einwohnern, die administrative Koordination“ sagte Innenminister Roger Lewentz, dessen Ressort für das Rettungswesen zuständig ist.

„Im Rahmen des Kleeblatt-Systems hat Rheinland-Pfalz bislang vier Intensiv-Patienten aus Baden-Württemberg übernommen. Diese wurde auf die Versorgungsregionen Koblenz, Trier und Rheinhessen verteilt. Für den Fall, dass innerhalb eines gesamten Kleeblattes eine Überlastungssituation eintritt, sieht das System auch Verlegungen zwischen den fünf deutschlandweiten Kleeblatt-Regionen vor“, so Lewentz weiter.

Für die Verlegung von Intensivpatienten stehen in Rheinland-Pfalz 14 Intensivtransportwagen zur Verfügung. Hinzu kommen ein Großraum-Rettungswagen für bis zu drei Intensivpatienten, ein Schwerlast-Rettungswagen und fünf Rettungshubschrauber.

„Rheinland-Pfalz hat die Zahl der Intensivtransportwagen von ehemals sechs auf heute 14 deutlich erhöht. Für neue Spezial-Tragen und andere Systeme wurden 1,6 Millionen Euro investiert. Sollten die Kapazitäten der Kleeblatt-Länder, die an einer Verlegungsaktion beteiligt sind, nicht ausreichen, werden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder weitere Kapazitäten koordiniert. Dann können beispielsweise die Bundeswehr oder Luftrettungsunternehmen zum Zug kommen. Für Rheinland-Pfalz steht in einer möglichen Überlastsituation außerdem auch ein Rettungshubschrauber aus Luxemburg zur Verfügung“, so Innenminister Lewentz.

Bei den Verlegungen im Rahmen des Kleeblatt-Systems stehen nicht nur logistische Aspekte, sondern vor allem auch das Wohl und die Gesundheitssituation der Patienten im Mittelpunkt. Die Entscheidungen über mögliche Verlegungen werden von Ärztinnen und Ärzten aus der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin am Robert Koch-Institut gemeinsam mit den behandelnden Klinikärzten getroffen.

Der Minister betonte die gute länderübergreifende Zusammenarbeit. „Die Pandemiebekämpfung ist Ländersache. Das ist gut, um auf regional unterschiedliche Gegebenheiten gezielt reagieren zu können. Klar ist aber auch, dass das Virus an Ländergrenzen keinen Halt macht. Deshalb brauchen wir für den Ernstfall genau diese länderübergreifende Koordination und Solidarität, wie wir sie mit dem Kleeblattverbund derzeit umsetzen“, so der Innenminister.

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Neue Regelungen auf Aachens Weihnachts-Märkten

Aachen – Ab sofort gilt auf Aachens Weihnachtsmärkten Maskenpflicht. Weiterhin dürfen nur immunisierte und Menschen die Weihnachtsmärkte besuchen. Dies gilt nunmehr auch für Jugendliche ab 16.

Seit dem 24. November gilt die neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser Verordnung wurde landesweit die 2G-Regel – genesen, geimpft – für den Freizeitbereich eingeführt. Damit übernimmt die Coronaschutzverordnung auch die bislang auf den Weihnachtsmärkten der Stadt Aachen geltende Regelung. Allerdings erweitert die Verordnung den Regelungsgehalt, denn die 2G-Vorgabe gilt jetzt auch zwingend für Jugendliche ab 16 Jahre.

Auf der Grundlage der Verordnung hat die Stadt Aachen mit ab heute, 26. November, geltender Verfügung die grundsätzliche Maskenpflicht für die Aachener Weihnachtsmärkte angeordnet.

Diese gilt für den Aachener Weihnachtsmarkt in der historischen Altstadt sowie für den Adventsmarkt am Holzgaben, in Aachen-Burtscheid, Eilendorf und Richterich. Die Allgemeinverfügung samt Lageplänen ist nachzulesen unter aachen.de/corona in der Rubrik „Allgemeinverfügung Maskenpflicht Weihnachtsmarkt“.

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske für den Aachener Weihnachtmarkt in der historischen Altstadt besteht auf den Flächen Markt, Katschhof, Münsterplatz, Krämerstraße sowie Hühnermarkt, Hartmannstraße, Ecke Ursulinerstraße zuzüglich der Hütte 16. Die Regelung gilt zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, täglich von 11 bis 21 Uhr. Am 18. Dezember ist diese im Rahmen des Late-Night-Shoppings von 11 bis 22 Uhr ausgeweitet.

Die Maskenpflicht gilt im definierten Bereich für Beschäftigte und Besucher*innen, sofern keine Ausnahme greift, wie zum Beispiel für Kinder bis zum Schuleintritt. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein ärztliches Zeugnis bei sich tragen und auf Verlangen vorlegen. Darüber hinaus darf die Maske nur zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken abgelegt werden.

Umsetzung und Kontrollen

Auf das Erfordernis eines Immunitätsnachweises im 2G-Bereich und das Tragen einer medizinischen Maske wird durch Aushänge, Beschilderung und Durchsagen hingewiesen.

Die bereits seit Beginn des Aachener Weihnachtsmarktes bestehenden 2G-Kontrollen werden auf die Maskenpflicht ausgeweitet. Auf Basis der Landesverordnung kontrollieren Veranstalter und Ordnungsbehörde stichprobenartig zusammenwirkend und in enger Abstimmung.

Die bisherigen Kontrollen auf dem Aachener Weihnachtsmarkt haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern an die vorgegebenen Regelungen halten und offensichtlich auch mit großem Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagieren. Die Stadt Aachen bedankt sich bei allen Besucher*innen für eben dieses Verständnis. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, auch den diesjährigen Budenzauber zum Erlebnis für alle werden zu lassen und zugleich unserer Verantwortung für die Gesundheit der Menschen gerecht zu werden.