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HIV und AIDS: Ist das das Gleiche? – Chefarzt informiert im Online-Vortrag am Dienstag 30. November

Region/Mayen-Koblenz – Dr. Ansgar Rieke, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Nephrologie, Infektiologie im Kemperhof informiert am Dienstag 30. November, anlässlich des Welt-AIDS-Tages. Rund 91.000 Menschen lebten Ende 2019 in Deutschland mit HIV, darunter über 2.500 Neu-Infizierte.

Das Virus schädigt die körpereigene Abwehr, das Immunsystem. Ohne Behandlung erkranken die Betroffenen nach einiger Zeit fast immer schwer, man nennt das Aids. Mit einer HIV-Therapie und dank Medikamenten lässt sich Aids verhindern, so dass die meisten Menschen mit HIV inzwischen eine fast normale Lebenserwartung haben. Wie HIV rechtzeitig festgestellt und behandelt wird, was sich hinter dem 90-90-90-Ziel der Vereinten Nationen verbirgt und wieso das Thema auch in Deutschland noch wichtig ist, sind nur einige Fragen, die Dr. Ansgar Rieke, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Nephrologie, Infektiologie im Kemperhof, am Dienstag, 30. November, beantwortet. Interessierte können zwischen 17 und 18 Uhr am Online-Vortrag teilnehmen und im Anschluss ihre Fragen an den Experten stellen.

Der Online-Vortrag ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Es genügend eine E-Mail mit dem Thema des Vortrags im Betreff an veranstaltungen@gk.de. Über alles weitere wird dann rechtzeitig vor der Veranstaltung persönlich per E-Mail informiert.

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Dürener Landrat verteilt Bäume für den Klimaschutz

Düren – Es ging Schlag auf Schlag, Klimaschutz ganz konkret: Viele Bürgerinnen und Bürger nahmen das Angebot des Kreises Düren wahr und holten sich junge Bäume ab, um sie privat zu pflanzen. „Sie alle tragen so aktiv zum Klimaschutz bei“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn bei der Ausgabe der Bäume am Gürzenicher Badesee.

 Die Mitarbeitenden des Amtes für Kreisentwicklung hatten die Aktion gut vorbereitet und konnten die bestellten Bäume (unter anderem Rot-Erlen, Wallnuss-Bäume, Esskastanien oder den Gemeinen Schnellball) schnell aushändigen. Innerhalb weniger Stunden waren so mehr als 1000 Bäume an die Kreis Dürener Bürgerinnen und Bürger verteilt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte es eine ähnliche Aktion am See gegeben. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms des Kreises Düren werden aber nicht nur junge Bäume kostenlos verteilt. Für einen Kostenbeitrag von 5 Euro können auch noch einige wenige Brotdosen aus nachhaltigem Material gekauft werden. Zudem im Angebot: kostenlose Saatguttütchen, um insektenfreundliche Wiesen anzulegen.

Außerdem werden verschiedene Projekte mit 1000 Euro gefördert, unter anderem die Anschaffung von Solardächern (Anträge können noch bis zum 13. Dezember gestellt werden).

Nähere Informationen zum Klimaschutzprogramm gibt es hier: www.kreis-dueren.de/klimaschutzprogramm.

Übrigens: Wir im Kreis Düren pflanzen einen Klimawald: Für 5 Euro kann sich jeder beteiligen und sorgt dafür, dass ein Baum im Kreisgebiet gepflanzt wird, für 50 Euro erhält man einen persönlichen Baum mit einem Namensschild aus nachhaltigem Material. Alle Infos dazu: www.kreis-dueren.de/klimawald.

„Unser Ziel sind 300.000 Bäume“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn, „wir freuen uns über jeden, der mitmacht.“

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Schüler der BBS Bad Neuenahr-Ahrweiler an ihren Standort zurückgekehrt

Bad Neuenahr Ahrweiler – Aufbauarbeiten kommen gut voran – Weitere Klassen bis Ende 2021 geplant. Gute Nachrichten: Vergangene Woche konnte der Unterricht an der Berufsbildenden Schule Bad Neuenahr (BBS) wieder aufgenommen werden und in einem ersten Schritt sind rund 1000 Schülerinnen und Schüler in die Kreuzstraße zurückgekehrt. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL und Jörg Hamacher, Werkleiter des Eigenbetriebs Schul- und Gebäudemanagement des Kreises, nutzten diesen Anlass und begrüßten die Schülerschaft sowie Lehrkräfte an ihrem bisherigen Schulstandort zurück.

„Was hier in gerade einmal vier Monaten geleistet wurde ist unglaublich – umso mehr, wenn man weiß, wie es kurz nach der Flut aussah. Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, ist es ein großartiges Signal, dass der Wiederaufbau vorangeht und die Schülerinnen und Schüler zumindest ein Stück Normalität erfahren dürfen. Ich kann allen Beteiligten, vor allem der Schulleitung und dem Lehrer-Kollegium, nur immer wieder für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement danken“, betont Gies.

Neben der Wiederinbetriebnahme der 34 Klassenräume in den unversehrten Gebäudeteilen der BBS werden derzeit auf dem Schulgelände rund 60 weitere Klassen sowie Büro- und Nebenräume in temporärer Bauweise errichtet. Wenn alles nach Zeitplan läuft, soll die Fertigstellung im Januar 2022 erfolgen.

Der Standort der BBS war vom Hochwasser schwer beschädigt worden. Die Schülerschaft musste auf eine Reihe von Berufsschulen im Umfeld verteilt werden, was mitunter zu langen Schulwegen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler führte. Ein Gutachten schätzt die Höhe der baulichen Kosten zur Beseitigung der Schäden an der BBS auf rund 28,85 Millionen Euro. Hinzu kommen zudem Kosten unter anderem für die zerstörte Schuleinrichtung, die EDV-Hardware, Fachraumeinrichtung, die Finanzierung für die temporäre Unterbringung der Schülerinnen und Schüler sowie die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

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evm unterstützt gemeinnütziges Engagement

Mayen – 1.500 Euro aus dem Spendenprogramm „evm-Ehrensache“ gehen an drei gemeinnützige Vereine in der Verbandsgemeinde Vordereifel. Über insgesamt 1.500 Euro aus der „evm-Ehrensache“ dürfen sich drei Einrichtungen aus der Verbandsgemeinde Vordereifel freuen.

Mit ihrem Spendenprogramm unterstützt die Energieversorgung Mittelrhein (evm) jedes Jahr Vereine und Institutionen aus der Region, wenn es um kulturelle, soziale und gemeinnützige Projekte geht. Am Dienstag, 23. November, übergab Berthold Nick, Leiter der kommunalen Betreuung bei der evm, den Spendenbetrag gemeinsam mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alfred Schomisch. „Es ist schön, so engagierte Projekte in unserer Verbandsgemeinde unterstützen zu können“, erklärt Alfred Schomisch. „Die Bergwacht des DRK Ettringen, die Gymnastikfrauen Hausten und die Rentnergruppe Kirchwald leisten Großes mit ihrem ehrenamtlichen Engagement für die Bürger in unserer Region. Ich freue mich, in diesem Jahr so unterschiedliche Projekte zu unterstützen, die alle auf ihre Weise einen Beitrag für das Leben in der Verbandsgemeinde leisten.“

Jeweils 500 Euro gehen an die Bergwacht des DRK Ettringen für den Einsatz im Testzentrum, die Gymnastikfrauen Hausten für die Renovierung des Heiligenhäuschens und die Rentnertruppe Kirchwald für die Herstellung des Grillplatzes Nitzblick.

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Wiederaufbau im Landkreis Ahrweiler – Lewentz: Weitere 25 Millionen Euro für Abfallentsorgung in Altenahr

Ahrtal/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat der Verbandsgemeinde Altenahr (Landkreis Ahrweiler) eine weitere Förderung aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro bewilligt. Die Förderung dient der Erstattung der im Nachgang der Flutkatastrophe angefallenen Abfallentsorgungskosten im Bereich von Straßen, Wegen, Plätzen und Gewässern im Verbandsgemeindegebiet.

„Die Flutkatastrophe hat in der Verbandsgemeinde Altenahr für immense Zerstörungen gesorgt. Straßen, Plätze, Parks und Brücken wurden durch Tonnen von mitgerissenem Unrat zerstört, beschädigt oder unpassierbar. Die Müllberge mussten beseitigt werden, damit der Wiederaufbau beginnen konnte. Auch gefährliche Stoffe wie Schlamm und Öl mussten dabei fachmännisch entfernt werden. Für die entstandenen Kosten hat die Verbandsgemeinde Altenahr eine weitere Erstattung über insgesamt 25 Millionen Euro beantragt. Diese Kosten werden nun zu 100 Prozent aus dem Aufbauhilfefonds gefördert“, sagte Innenminister Lewentz.

Vor einigen Wochen hatte Innenminister Lewentz der Verbandsgemeinde Altenahr bereits für den gleichen Zweck zwei Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds über insgesamt 9,95 Millionen Euro bewilligt.

Der Landkreis Ahrweiler hatte bereits Anfang Oktober eine Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds für die angefallenen Kosten zur Abfallentsorgung in Höhe von 67 Millionen Euro erhalten.

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3G-Regelung ab heute Montag 29. November im Meckenheimer Rathaus

Meckenheim – Bürgerinnen und Bürger sollten weiterhin vor dem Besuch einen Termin vereinbaren. Aufgrund der aktuell dramatisch steigenden Corona-Neuinfektionen gilt ab dem heutigen Montag, 29. November, beim Besuch des Meckenheimer Rathauses die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass der Zutritt zum Rathaus am Siebengebirgsring 4 nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung nach einer Infektion oder mit einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle (wie z.B. in einer Apotheke, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in einem Bürgertestzentrum) durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Meckenheimer Teststellen ist unter www.meckenheim.de zu finden.

Um jedoch längere Wartezeiten vor dem Rathaus zu vermeiden, wird dringend empfohlen, vor dem Besuch der Stadtverwaltung einen Termin zu vereinbaren. Dies ist entweder telefonisch oder per E-Mail möglich. Wer im Rathaus welches Anliegen bearbeitet, steht auf der Homepage www.meckenheim.de im „Bürgerinfosystem“. Bürgerinnen und Bürger mit einem fixen Termin werden grundsätzlich bevorzugt behandelt.

Einzige Einschränkung: Das Bürgerbüro ist ohne Termin montags von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs von 7.30 Uhr bis 11 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger sollten auch hier längere Wartezeiten einplanen. Für die telefonische Vereinbarung von Terminen sowie für sonstige telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros montags, dienstags sowie donnerstags und freitags von 9 Uhr bis 10.30 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags von 14 Uhr bis 15 Uhr unter den Rufnummern (02225) 917-206, -207 und -208 zur Verfügung. Per E-Mail ist das Bürgerbüro unter buergerbuero@meckenheim.de – auch zwecks Terminvereinbarung- erreichbar. Es wird darum gebeten, in der E-Mail die entsprechende Telefonnummer anzugeben.

Zudem ist beim Besuch der Stadtverwaltung unbedingt eine medizinische Maske, das heißt eine sogenannte OP-Maske, eine Maske des Standards FFP2 oder eine vergleichbare Maske (KN95/N95) zu tragen. Daneben gilt es, die Hygiene- und Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter zur nächsten Person) einzuhalten.

Öffnungszeiten der Infothek im Foyer des Rathauses:

Montag                             7.30 Uhr bis 18 Uhr

Dienstag bis Donnerstag      7.30 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                              7.30 Uhr bis 13 Uhr

Allgemeine Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Service-Nummer (02225) 917-0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann weiterhin auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail und Fax erfolgen.

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3G-Regelung in der Kreisverwaltung Ahrweiler ab heute Montag 29. November

Ahrweiler – Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Nach den Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab Montag, 29. November 2021, auch in der Kreisverwaltung Ahrweiler die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Alle, die das Kreishaus in der Wilhelmstraße 24-30, die Nebenstelle Wilhelmstraße 23 oder das Kreis-Gesundheitsamt (alle in Bad Neuenahr-Ahrweiler) betreten möchten, müssen entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat oder einen aktuellen Corona-Test vorzeigen. Dabei muss es sich um einen PCR- oder PoC-Test (Labortest / zertifizierter Schnelltest) handeln, der bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest – auch mit Bescheinigung – genügt nicht.

Zudem bittet die Kreisverwaltung um Verständnis, dass ein Besuch nach wie vor nur mit Termin möglich ist. Die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot sind weiterhin gegeben, um die Besucherinnen und Besucher bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

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Im Rathaus Mechernich gilt „3G“ – Vor Zutritt wird geprüft: Geimpft, genesen, negativ getestet?

Mechernich – Im Rathaus Mechernich gilt jetzt die 3G-Pflicht für alle Besucherinnen und Besucher. „Der Zugang ist dann nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Menschen gestattet“, so Ralf Claßen, Kämmerer und Dezernent der Stadt.

Für den negativen Test gilt: Ein zertifizierter Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Wegen der Zutrittskontrollen wird es im Rathaus nur einen zentralen Ein- und Ausgang im Hauptgebäude geben. Ralf Claßen: „Dort wird eine Sicherheitskontrolle eingerichtet, die die Vorlage eines gültigen Nachweises prüft und auch den Besucherverkehr koordiniert.“ Dadurch könne es zu Wartezeiten kommen.

Im Sinne der Kontaktreduzierung sollten Anliegen, sofern möglich, per E-Mail oder telefonisch geklärt werden. Die Ansprechpartner sind im Internet auf www.mechernich.de abrufbar. Außerdem wird gebeten, Termine für den Bürgerservice auf der städtischen Webseite vorab online zu buchen.

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„Fränzchen“ – Ein Lastenfahrrad für Haaren kann ab dem 01. Dezember ausgeliehen werden

Aachen – Lastenfahrrad „Fränzchen“, das neue Mitglied der Haarener Gemeinschaft, kann ab dem 1. Dezember ausgeliehen werden. „Fränzchen“ hat seine persönliche Garage vor dem Bezirksamt Aachen-Haaren in der Germausstraße 32-34 und freut sich auf rege Benutzung. Losgeradelt werden kann nach vorheriger Einweisung. Anfragen kann man „Fränzchen“ per Mail an bezirksamt.haaren@mail.aachen.deoder telefonisch unter 0241 432-8301. Wer bereits registriert ist, kann das Rad über www.aachen.de/lastenrad buchen.

„Fränzchen“ wurde nach einem waschechten Haarener benannt. Sein Namensgeber Franz Stenten war eingetragener Milchhändler und fuhr bis ins hohe Alter Milch mit seinem Fahrrad aus. Um seine Milch in der Nachkriegszeit in Haaren ausfahren zu können, fuhr Franz Stenten bei Wind und Wetter aus Verlautenheide kommend, bergauf und bergab mit einem kleinen Anhänger am Fahrrad in dem er seine Flaschen lagern konnte. Dank des Heimatvereins Haaren/Verlautenheide, der eine umfangreiche Darstellung zu Franz Stentens Leben zusammengestellt hat, ist so viel über „Fränzchens“ Namensgeber bekannt.

Heute bietet „Fränzchen“ auch ohne Anhänger einiges an Stauraum sowohl für Kleinteile, als auch für eher sperrige Gegenstände. Selbst für die Kinderbeförderung ist „Fränzchen“ ein geeignetes Gefährt. Zudem zeichnet sich das Lastenfahrrad durch seinen Elektroantrieb aus, wodurch man auch ohne viel Anstrengung den Berg von Haaren nach Verlautenheide überwinden kann.

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Gesundheits-Ministerium von Nordrhein-Westfalen warnt vor nicht verkehrsfähigen Testnachweisen

Region/Düsseldorf – Digital überwachte Selbsttests sind nicht 3G-fähig! Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Pflicht für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz. Seitdem werben diverse Anbieter im Internet mit digital überwachten Selbsttests mit Testzertifikat. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind und werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen. Testzertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind ungültig.

Tests sind Medizinprodukte, an deren Anwendung zum Schutz der getesteten Personen und zur Sicherstellung eines zuverlässigen Ergebnisses bestimmte Mindestanforderungen gestellt werden.

Zur Ausstellung von Testzertifikaten sind in Nordrhein-Westfalen daher nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort. Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllen diese Anforderung nicht und berechtigen nicht zur Ausstellung eines Testnachweises. Die Verwendung solcher Testnachweise im Rechtsverkehr (also zum Beispiel bei Zugangskontrollen nach der Coronaschutzverordnung) stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Das Bundesministerium für Gesundheit weist auf seiner Internetseite ebenfalls auf die Unzulässigkeit von digitalen Testverfahren hin. Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundes sieht die Ausstellung von Testnachweisen ausdrücklich nur für Testverfahren in Präsenz vor, womit eine digitale Überwachung ausgeschlossen ist.