Kategorien
News

Kleine Sensation – Brütendes Storchenpaar in den Thürer Wiesen

Thür – Es wäre eine kleine Sensation: Storchennachwuchs in den Thürer Wiesen. Denn: Aktuell brütet ein Weißstorch-Pärchen in dem Naturschutzgebiet östlich der Ortsgemeinde Thür. Diese tolle Nachricht hat sich bereits weit herumgesprochen. Leider hat das   jedoch auch zu verstärktem Besucherandrang in den Thürer Wiesen geführt, wodurch die Tiere beim Brüten gestört werden.

Als Untere Naturschutzbehörde appelliert die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz daher an das Verständnis in der Bevölkerung, die Tiere in Ruhe zu lassen und während der Brutzeit einen möglichst großen Abstand zu dem nistende Storchenpaar zu halten.

Kategorien
News

Stadt Aachen stellt den Entwurf „Handlungs-Konzept Wohnen“ vor

Aachen – Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Bedarfsgerechten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine zentrale Herausforderung und ein Auftrag der Aachener*innen, den ich sehr ernst nehme.“ Die Flächen sind knapp, die Preise steigen und insbesondere für Geringverdienende und junge Familien wird es immer schwieriger, Wohnraum zu finden.

Die Stadt Aachen hat am gestrigen Dienstag, 05. April den Entwurf für ihr „Handlungskonzept Wohnen“ vorgestellt. Für Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen genießt das Thema höchste Priorität: „Der Bereich Wohnen berührt ganz viele Teilbereiche unserer Stadt“, sagte sie im Rahmen einer Pressekonferenz im Aachener Eurogress. Die Frage sei: „Wie kann man auf den knappen Flächen das Ziel erreichen, bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen?“ Für Studierende genauso wie für junge Familien oder Senioren. Mit dem Entwurf des Handlungskonzepts liege auf 210 Seiten nun ein strategischer Werkzeugkasten vor, um den Herausforderungen zu begegnen: „Aber es gibt keine einfachen Lösungen. Wir müssen auf minimalen Flächen das maximale an Wohnraum schaffen und dabei Qualität und Quantität in Einklang bringen“, formulierte Keupen klare Ziele. Sie verwies dazu auf die Talbothöfe, eine Mischung aus Kleinstwohnungen und Familienwohnraum, wo „Bauen und Wohnraum schaffen sozialverträglich geschehen ist“.

Zahlreiche Beteiligungsformate

Gemeinsam mit dem Bürgermeister und Vorsitzenden des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, Norbert Plum, dem städtischen Sozial- und Wohnungsdezernenten Prof. Dr. Manfred Sicking und Rolf Frankenberger, dem Leiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration, stellte Keupen die wesentlichen Inhalte des Konzeptentwurfs vor, der nun noch in den politischen Gremien beraten wird. Im Jahr 2019 hatte die Politik die Verwaltung beauftragt, das „Handlungskonzept Wohnen“ der Stadt Aachen im Rahmen einer Hochschulkooperation fortzuschreiben. „Ich habe das Thema übernommen und gerne zur Chefinnensache gemacht“, so Keupen.

Begleitet wurde dieser Prozess durch den Lehrstuhl für „Planungstheorie und Stadtentwicklung“ der RWTH Aachen unter Leitung von Prof. Agnes Förster. In verschiedenen Beteiligungsformaten sind gemeinsam mit Bürger*innen, Expert*innen, Wohnungsmarktakteur*innen und der Politik die Herausforderungen der Wohnraumentwicklung Aachens beleuchtet und Ideen, Anregungen sowie Handlungsansätze erarbeitet und diskutiert worden. Der nun vorliegende Konzeptentwurf beschreibt in sieben Aktionsfeldern die wesentlichen Handlungsschwerpunkte für die Zukunft des Wohnens in Aachen und erweitert den bereits bestehenden Katalog an wohnungspolitischen Instrumenten noch einmal deutlich.

„Das Konzept ist eigentlich nur der Anfang“

Die Herausforderungen, vor denen Aachen steht, sind klar umrissen: Die Flächen sind knapp, die Preise steigen und insbesondere für Geringverdienende und junge Familien wird es immer schwieriger, Wohnraum zu finden. Bürgermeister Norbert Plum leitete hieraus einen klaren politischen Auftrag ab: „Das Konzept ist eigentlich nur der Anfang. Wir müssen ihn nun umsetzen.“ Plum verwies darauf, dass der Entwurf „im Schulterschluss von Politik und Verwaltung entstanden ist“. Plum nannte dann auch einige der Werkzeuge, die angesetzt werden könnten: Das Bauen mit Genossenschaften oder die Gründung einer solchen, Dachgeschossausbau, Reaktivierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf kommunaler Ebene oder Belegungsrechte kaufen, und dann entscheidet die Stadt, wie die Wohnungen in diesen Objekten belegt werden. Und: „Wir müssen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werben. Wir müssen Investoren klar machen, dass er lukrativ ist und wie viele Menschen ein Anrecht darauf Wohnraum haben“, so Plum. Rund 50 Prozent der Menschen hätten ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein.

Der städtische Beigeordnete Prof. Manfred Sicking ist überzeugt: „Wir können das alles aber nur im allgemeinen Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft schaffen. Und man kann ein solches Konzept nicht eins zu eins umsetzen.“ Denn von den rund 140.000 Wohnungen in Aachen würden nur rund 7.500 der Wohnungsbaugesellschaft gewoge oder der Stadt gehören. Allerdings gäbe es auch in Aachen – wie in fast allen deutschen Städten – brachliegende Flächen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bebaut würden: „Gebt uns Flächen, sonst können wir nicht bauen“, so seine Forderung und verspricht: „Wir wollen nachhaltigen Wohnungsbestand in Aachen entwickeln.“ Stichwort: Flexible Zuschnitte, die zunächst als Studierendenappartement dienen, dann zu Wohnraum für junge Familien umgestaltet werden können oder später für Senior*innen angepasst werden, weil bereits barrierefrei geplant wurden.

Neben den städtischen Planwerken ist auch die Expertise zahlreicher Akteur*innen eingeflossen. „Wichtig war es uns, das Konzept zusammen mit der Aachener Bürger*innenschaft, sozialen Trägern und Verbänden, der Wohnungswirtschaft, der Politik und Expert*innen zu erarbeiten, um ganz nah an den praktischen Bedarfen zu planen“, erläuterte der städtische Wohnungsmarktexperte Rolf Frankenberger den Entwurf. Man habe bei der Ausarbeitung des Entwurfs genau geschaut, was es an Maßnahmen bereits gebe und was noch brauche, um im jeweiligen Handlungsfeld weiter zu kommen.“ Eine kurzfristige Maßnahme: „Die Erstellung eines Leerstandskatasters haben wir bereits in Auftrag gegeben.“ Ebenfalls kurzfristig möchte man den Umgang mit Micro-Appartements festlegen – also Kleinstwohnungen, die in erster Linie für Studierende gebaut werden und, je nach Mietgestaltung, zunächst hohe Rendite einbringen. Auch ein verstärkter Blick in die Aachener Quartiere soll schnell in Angriff genommen werden, um dort Potenziale auszumachen. Auf eine Zahl, wie viel Wohnungen Aachen mittelfristig benötigt, möchte sich Frankenberger nicht festlegen: „Wir brauchen hier eine neue Bedarfsanalyse.“ Denn gerade auch die derzeitige Entwicklung mit einem starken Zuzug von Geflüchteten oder der Wegzug von Familien aus Aachen in der Zeit Coronapandemie mache eine Prognose schwierig. Aber Frankenberger und Keupen betonten die hohe Solidarität der Aachener*innen: „Wir haben das Wohl aller Schutzsuchenden, die in Aachen ankommen, im Blick.“

Das Handlungskonzept liefert mehrere zentrale Erkenntnisse:

  • Die Stadt hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht und wird sich jetzt als Kommune noch stärker einbringen, z. B. über Quoten, Konzeptvergaben, Förderprogramme und mehr kommunale Verantwortung bei Wohnbauprojekten.
  • Die Stadt wird Hochschulentwicklung und Wohnraumschaffung im direkten Zusammenhang sehen und entsprechend mit den Partner*innen eng zusammenarbeiten.
  • Die Stadt wird Flächen und Projekte nachhaltig und enkelgerecht denken. Das gilt auch und insbesondere für große Planungsvorhaben wie Richtericher Dell.
  • Die Stadt wird noch stärker die Potenziale der Flächen mit berücksichtigen und sozialgerechte Quartiersentwicklung auf den Weg bringen.
  • Die Stadt wird noch intensiver über den Tellerrand schauen und regional sowie euregional Wohnraumentwicklung für die verschiedenen Bedarfe voranbringen. Dazu wird Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen im Herbst 2022 die kommunalen Spitzen zu einem Euregionalen Wohnforum ins Aachener Rathaus einladen.
  • Die Stadt wird im engen Austausch mit der Wohnungswirtschaft bleiben, dabei Zielkonflikte offen ansprechen und die Akteur*innen für eine gemeinsame Verantwortungsübernahme gewinnen.
Kategorien
News

Entscheidung getroffen – Pläne für Filialkirche St. Andreas und Pfarrhaus in Ahrbrück stehen fest

Ahrbrück – Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat in der Eifel und im Ahrtal unvorstellbares Leid gebracht. Viele Menschen trauern um Angehörige, stehen vor existentiellen Fragen und kämpfen mit baulichen Schäden. Auch öffentliche Gebäude sind zerstört worden, wie insgesamt 66 kirchliche Gebäude auf dem Gebiet des Bistums Trier, darunter Kitas, Pfarrheime und -häuser, Kirchen und Kapellen. Bei einer Versammlung am Montag,  04. April haben der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann, Vertreterinnen und Vertreter des Bischöflichen Generalvikariats in Trier sowie Pfarrer Axel Spiller rund 100 Interessierte über die geplante Profanierung (Entweihung) und die notwendige Niederlegung der Filialkirche St. Andreas sowie die Niederlegung des angrenzenden Pfarrhauses in Ahrbrück informiert.

Das große Ganze in den Blick nehmen

„Es ist ein schmerzlicher Abend für mich als Bischof“, versicherte Ackermann den Gläubigen im Versorgungszelt an der Denntalschule. „Aber ich kann einen Wiederaufbau der Gebäude, so wie sie einmal waren, nicht verantworten. Ich muss das große Ganze in den Blick nehmen.“ Trotz dieser Entscheidung, der intensive Überlegungen und der Austausch mit Verantwortlichen vor Ort vorausgegangen sind, sei das „Kapitel Ahrbrück“ damit nicht abgeschlossen, so der Bischof. Der freiwerdende Platz könne für neue Dinge genutzt werden, etwa für einen kleinen sakralen Gedenk- oder Gebetsraum, der mit Fenstern der bisherigen Kirche bestückt ist. „Wir vom Bistum unterstützen kreative Ideen von Ihnen gerne mit unserem Know-How, wenn Sie das möchten“, versprach Ackermann.

Aufgrund des Standortes sei der Gebäudekomplex bei künftigen Starkregenereignissen bedroht, erklärte Bistumsarchitekt Thomas von der Stein anhand des vorliegenden unabhängigen Sachverständigengutachtens: „Das Pfarrhaus liegt gemäß der vorläufigen Kartierung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Überschwemmungsgebiet der Ahr; die Kirche befindet sich in unmittelbarer Nähe zu diesem Gebiet.“ Es sei anzunehmen, dass bei weiteren Hochwasserereignissen die Gebäude wieder geflutet werden, wie dies bereits 2016 geschehen sei. Das Gutachten führe Schäden auf, die durch die Flut an der Kirche, dem im Kellergeschoss befindlichen Pfarrheim und dem angrenzenden Pfarrhaus entstanden sind, und belege einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederaufbau bei ausschließlicher Berücksichtigung der Flutschäden beliefe sich für das Kirchengebäude auf geschätzte 2,5 Millionen Euro. Zwar könnten die Kosten mit bis zu 80 Prozent durch den Aufbauhilfefonds des Landes getragen werden; die verbleibende Summe müsste allerdings die Kirchengemeinde aufbringen, deren finanzielle Lage dies nicht in vollem Umfang zuließe, wie die zuständige Rendantin Carmen Perling darlegte, selbst wenn die Kirchengemeinde einen Zuschuss zu diesem Eigenanteil in Höhe von 60 Prozent vom Bistum erhielte. Sonderzuschüsse ließe die geplante Haushaltssicherung des Bistums nicht zu, ergänzte Ackermann.

Hinzu kämen weitere notwendige Renovierungsmaßnahmen an der Kirche, die unabhängig von den Flutschäden in den nächsten fünf bis 20 Jahren behoben werden müssten, sagte von der Stein: der Umstieg auf andere, nachhaltigere Energieträger (etwa 60.000 Euro) oder die Neueindeckung des Dachs mit einhergehender Schadstoffsanierung inklusiver neuer Dämmung (insgesamt etwa 270.000 Euro). Diese Maßnahmen an dem Kirchengebäude, das 1967 geweiht wurde, sind nicht vom Aufbauhilfefonds abgedeckt. Die Kirchengemeinde müsste die Kosten tragen und erhielte einen Zuschuss des Bistums in Höhe von 60 Prozent. Zur negativen Bilanz hinzuzurechnen sind hohe Unterhaltskosten (Heizung, Küsterdienst, Anlagenpflege) der Gebäude, die die Kirchengemeinde leisten muss.

Gottesdienstangebot gesichert

Die nun geplante Niederlegung des Kirchengebäudes wird auf etwa 570.000 Euro geschätzt; für das Pfarrhaus 183.000 Euro. Diese Summen werden mit bis zu 80 Prozent vom Aufbauhilfefonds getragen. Die verbleibende Finanzierungslücke für die Kirchengemeinde wird mit 60 Prozent vom Bistum Trier bezuschusst.

Auch ohne Filialkirche ist für Katholikinnen und Katholiken in Ahrbrück der regelmäßige Besuch eines Gottesdienstes möglich: In der Marienwallfahrtskapelle, die etwa 500 Meter von der St. Andreaskirche entfernt liegt, werden zwei Mal im Monat Messen gefeiert; einmal im Monat wird die evangelische Auferstehungskirche für katholische Gottesdienste genutzt. Für größere Feiern und Vorabendmessen (zwei Mal monatlich) steht weiterhin die Pfarrkirche St. Petrus im nahen Kesseling zur Verfügung.

Neben emotionalen Wortmeldungen aus dem Plenum gegen die Profanierung und zur Situation der katholischen Kirche im Allgemeinen gab es auch einige Vorschläge, wie etwas Neues an gleicher Stelle oder in der Nähe des geplanten Neubaugebiets entstehen könnte. Bischof Ackermann sicherte den Menschen Unterstützung und Begleitung zu.

Info: Bei Filialkirchen handelt es sich um Kirchen in einer Gemeinde, die es zusätzlich zur Pfarrkirche gibt.

Hintergrund: Nach Darlegung von Informationen durch die Bauabteilung des Bistums Trier zum Zustand der Gebäude, entstehende Kosten für die Kirchengemeinde und mögliche Folgen hatte sich der zuständige Kirchengemeinderat der Pfarrei Kesseling bereits im vergangenen Jahr nach intensiver Beratung und Diskussion entschlossen, die Entscheidung über die Zukunft der Gebäude an das Bistum zu übertragen. In der Regel wendet sich eine Kirchengemeinde, die sich mit der Frage einer eventuellen Profanierung trägt, an den Bischof. Im weiteren Beratungsprozess können Kirchengemeinde und Pfarrei durch Fachabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats beraten werden. Der örtliche Verwaltungs- bzw. Kirchengemeinderat beantragt nach Anhörung der Gottesdienstgemeinde und nach Abschluss des lokalen Beratungsprozesses beim Diözesanbischof die Profanierung. Die Entscheidung, ob eine Kirche profanem Gebrauch zugeführt wird, fällt der Diözesanbischof, allerdings erst nach Anhörung des Priesterrates und aufgrund des Beratungsergebnisses in der Gemeinde. Der örtliche Kirchengemeinderat hatte sich aber in diesem Fall dafür ausgesprochen, die Entscheidung einer Profanierung an das Bistum abzugeben.(jf)

Kategorien
News

Hilfe aus dem Nachbarkreis – 12.000 Euro für die Hilfsgruppe Eifel

Kall/Bedburg – Der Bürgermeister der Stadt Bedburg, Sascha Solbach, war ganz schön erstaunt, als der Vorsitzende der Hilfsgruppe Eifel, Willi Greuel, ihm über die Arbeit der Hilfsgruppe berichtete. Solbach erfuhr, dass der Kaller Verein in diesem Jahr 30 Jahre alt wird und in dieser Zeit über acht Millionen Euro Spendengelder von der Eifeler Bevölkerung bekommen hat. Eine Zahl beeindruckte den Bürgermeister aus dem benachbarten Rhein-Erft-Kreis ganz besonders. Über 550.000 Euro, so erfuhr er von Willi Greuel, habe die Hilfsgruppe nach dem verheerenden Hochwasser im Juli letzten Jahres an Flutopfer in der Region gezahlt.

Obwohl man sich derzeit auf die Unterstützung von Flüchtlingen, die aus der Ukraine in den Kreis Euskirchen gekommen sind, konzentriere, bekomme die Hilfsgruppe, so Willi Greuel, noch immer zweckgebundene Spenden für Flutopfer. Diese würden auch an diese weitergegeben, denn noch immer sei die Unterstützung von Familien, die bei dem Hochwasser ihr Hab und Gut verloren haben, vonnöten.

Auch Bürgermeister Sascha Solbach, hatte eine solche für Flutopfer zweckgebundene Spende mitgebracht. Wie er berichtete, sei die Stadt Bedburg bei der Hochwasser-Katastrophe relativ glimpflich davon gekommen. Doch die Not der Menschen in anderen Regionen habe in der Stadt eine große Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Tonnenweise seien Kleiderspenden eingegangen, von denen viele übrig geblieben seien. Diese seien später in einer großen Halle sortiert und in einer Spenden-Aktion versteigert worden,  mit dem Ziel, die Flutopferhilfe im Kreis Euskirchen finanziell zu unterstützen. Über 12.000 Euro seien zusammen gekommen, so Sascha Solbach. Die seien mit einem Betrag von jeweils 4062,63 Euro auf drei Organisationen Stark für Kinder, Eifel für Eifel und die Hilfsgruppe Eifel aufgeteilt worden.

Von seinem Parteifreund Thilo Waasem, dem Vorsitzenden der SPD im Kreis Euskirchen, hatte Solbach von der großen Not im Kreis Euskirchen und der Hochwasser-Hilfe des Kaller Vereins erfahren. Bei der Spendenüberrgabe sprach Thilo Waasem von einer beispielhaften Hilfsbereitschaft, die die Flutopfer von  der Eifeler Bevölkerung erfahren habe. Vor allem Jugendliche hätten sich durch ein großes Engagement ausgeichnet.

Das bestätigte auch Hilfsgruppen-Chef Will Greuel. Jugendliche hätten sich einfach aufgemacht, allerorts ihre Hilfe angeboten und kräftig mit angepackt. Auch viele Spenden seien von Jugendorganisationen eingegangen.

Mit einer Dankesurkunde revanchierte sich Willi Greuel bei Bürgermeister Sascha Solbach. Der versprach die Hilfsgruppe auch in Zukunft in ihrer Arbeit zu unterstützen. (Reiner Züll)

Kategorien
News

Wolfgang Treis eröffnet die Ausstellung „Rückblende 2021“ bei der SGD Nord

Region/Koblenz – Gestern hat Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die durch ganz Deutschland tourende Ausstellung „Rückblende 2021“ in Koblenz eröffnet. Interessierte sind dazu eingeladen, auf den Fluren der SGD Nord eine Zeitreise durch das vergangene Jahr zu beschreiten. Die ausgestellten Werke zeigen oder bearbeiten geschichtsträchtige Momente des Jahres 2021, anhand derer man einschneidende Ereignisse und politische Entwicklungen Revue passieren lassen kann.

Kategorien
News

Westenergie Breitband verlegt Glasfaserkabel für schnelles Internet in Nickenich

Nickenich – Kostenlose Glasfaserhausanschlüsse für Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet. Entlang der geplanten Ausbautrasse in Nickenich haben sich viele Haushalte für einen Vorvertrag eines E.ON-Highspeed-Produktes entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger werden nun von einem kostenlosen Glasfaserhausanschluss der Westenergie Breitband und einer Internetgeschwindigkeit von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde profitieren. Das Energieunternehmen beginnt bereits Anfang Juni 2022 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in den entsprechenden Straßenzügen.

„Ich freue mich sehr, dass nun noch mehr Bürgerinnen und Bürger einen eigenen Glasfaserhausanschluss erhalten, um zukünftig schneller im Internet surfen zu können. Wenn wir als infrastrukturell gut aufgestellte Ortsgemeinde nachhaltig wachsen und weiter attraktiv bleiben wollen, ist eine leistungsstarke digitale Infrastruktur unabdingbar“, sagt Ortsbürgermeister Detlev Leersch.

Der Bauabschnitt zur Verlegung der Glasfaserkabel betrifft folgende Straßen: Ahornstraße, Andernacher Straße, Auf der Hohl, Bachstraße, Bürresheimer Straße, Eckertshohl, Frankenstraße, Hauptstraße, Heidentalring, Kirchstraße, Kolpingstraße, Pellenzstraße, Plaidter Straße (teilweise), Plaidterwegsrest, Rauscherstraße, Von-Are-Straße, Von-Dadenberg-Straße, Von-Gramen-Straße, Von-dem-Weiher-Straße, Von-Helfenstein-Straße, Von-Mainfelder-Straße, Von-Schilling-Straße, Von-Winkelin-Straße und Von der Leyenstraße.

„Mit diesem Ausbau sind die Anwohnerinnen und Anwohner zukunftssicher aufgestellt, denn die Glasfaserkabel werden direkt bis in die Gebäude verlegt. Jedes Haus im Ausbaubereich, welches einen E.ON-Highspeed-Vorvertrag abschließt, erhält seinen eigenen Glasfaserhausanschluss. Übertragungsraten von 1.000 Megabit stellen dann kein Problem mehr dar“, erläutert Fabian Vocktmann, Regionalmanager bei Westenergie.

Interessierte Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet, die bisher keinen E.ON-Highspeed-Vertrag abgeschlossen haben, können sich jetzt noch online registrieren. Sichern Sie sich jetzt schnelles Internet unter www.eon-highspeed.de und einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss!

Kategorien
News

Rechtswart Norbert Weise mit der Goldenen FVR-Ehrennadel ausgezeichnet

Region/Koblenz – Besondere Auszeichnung für Norbert Weise: Der Rechtswart des Fußballverbandes Rheinland wurde im Rahmen der Beiratstagung am vergangenen Samstag mit der Goldenen Ehrennadel des FVR geehrt. Weise ist seit dem Verbandstag 2010 in Altenkirchen Rechtswart des FVR, zuvor war er sechs Jahre lang Vorsitzender des Verbandsgerichts. Darüber hinaus ist er seit Oktober 2013 für den DFB im Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie im Ständigen Schiedsgericht für Lizenzspieler tätig. Für seine wertvollen Verdienste wurde der 78-jährige Koblenzer bereits mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit der Silbernen Ehrennadel des Fußball-Regional-Verbandes Südwest.

„Norbert Weise bringt nicht nur seine hohe Fachkompetenz beim FVR ein, er engagiert sich auch mit großem Zeitaufwand bei der Unterstützung der Spielbetriebsgremien, was besonders in der Pandemie zu rechtlich sauberen Lösungen führt“, sagt Walter Desch, Präsident des Fußballverbandes Rheinland.

Kategorien
Wirtschaft

Neubau-Förderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung

Region/Berlin – Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

Bundesminister Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte Habeck.

Er machte deutlich: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

Kategorien
News

Arbeiten trotz Corona? – Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert zur neuen „Arbeitsquarantäne“

Region/Mayen-Koblenz – Die neue Corona-Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ vor, zu der das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert. Die neuen Regelungen sehen vor, dass positiv getestete Beschäftigte und enge Kontaktpersonen mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, die häusliche Quarantäne zeitweise zu verlassen, um arbeiten zu können.

Diese „Arbeitsquarantäne“ ist jedoch mit weiteren strengen Vorgaben verbunden: Die betroffene Person darf keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, ist verpflichtet, durchgängig eine FFP-2 Maske außerhalb des Absonderungsorts zu tragen und muss die Kontakte zu gegenwärtig nicht infizierten Personen größtmöglich reduzieren. Außerdem müssen betroffene Personen ihre Kontakte auf das Vorliegen eines positiven Tests hinweisen und den Ort ihrer Beschäftigung oder Absonderung jeweils auf direktem Weg aufzusuchen.

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zulässig. Die Quarantäne in der Freizeit muss trotzdem eingehalten werden. Es ist also auch kein schneller Einkauf auf dem Nachhauseweg im Rahmen der Arbeitsquarantäne erlaubt. Die Arbeitsquarantäne wird direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Das Gesundheitsamt ist in die Einzelfallentscheidung nicht eingebunden oder darüber zu informieren.

Das Gesundheitsamt weist weiter darauf hin, dass sich die Dauer der Quarantäne durch die neue Verordnung nicht ändert. Corona-positive Personen und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ab Tag 7 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

  • Abstrich bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. März
  • Freitestung ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.

Viele weitere Informationen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

Kategorien
Tourismus

„Frühlingstag im Nationalpark Eifel“ am Sonntag 10. April

Mechernich/Vogelsang – Zum Aktionstag „Eifeler Sonntagsausflug“ lädt die Erlebnisregion Nationalpark Eifel am Sonntag, 10. April, auf das Gelände von Vogelsang IP ein. Wanderungen im Nationalpark Eifel, ein Besuch im Rotkreuz-Museum oder ein Kreativ-Workshop – beim Frühlingstag im Nationalpark Eifel dürfte für jeden Geschmack etwas dabei sein.

Der Aktionstag „Eifeler Sonntagsausflug“ findet am Sonntag, 10. April, auf dem Gelände von Vogelsang IP statt. Auf dem Programm stehen Wandertouren für große und kleine Füße ebenso wie kreative Mitmach-Angebote oder der Besuch von Ausstellungen wie zum Beispiel im Rotkreuz-Museum. Foto: Alexander Pallmer/pp/Agentur ProfiPress

Veranstalter des Aktionstages ist die Erlebnisregion Nationalpark Eifel – das sind Nordeifel Tourismus GmbH (zu deren Mitgesellschaftern auch die Stadt Mechernich gehört), Monschauer Land Touristik e. V. und Rureifel-Tourismus e. V. – in Kooperation mit dem Nationalparkforstamt Eifel und Vogelsang IP. Über den Tag verteilt stehen zahlreiche Aktivangebote auf dem Programm.

Frühaufsteher können bereits bei einer Sonnenaufgangswanderung um 7 Uhr in den Tag starten. Ranger und Junior-Ranger des Nationalparks Eifel bieten um 11 Uhr und 13 Uhr Touren für große und kleine Füße an. Ergänzt wird das Wanderangebot durch Geländeführungen und Exkursionen auf dem weitläufigen Areal von Vogelsang IP, auf dem sich eine der größten hinterlassenen Einrichtungen des Nationalsozialismus, die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang, befindet.

Rotkreuz-Museum: Blick hinter die Kulissen

Für Besucher, die lieber eigenständig unterwegs sein möchten bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, etwa auf dem Eifelsteig, Wildnis-Trail oder verschiedenen Rundwanderwegen. Zudem laden die Standortpartner wie zum Beispiel das Rotkreuz-Museum, die Film- & Kinofreunde Vogelsang IP gem. e.V. sowie das Naturschutz-Bildungshaus Eifel-Ardennen-Region zu einem Blick hinter die Kulissen ein und freuen sich, Interessierten Einblicke zu gewähren, die ihnen sonst verwehrt bleiben.

Ein bunter Frühlingsmarkt auf dem Adlerhof soll Appetit zum Wiederkommen in die Region wecken. Dazu präsentieren sich von 10 bis 17 Uhr zahlreiche Ausflugsziele und Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel das LVR-Freilichtmuseum Kommern, das Naturzentrum Eifel oder die Römerthermen – Museum der Badekultur Zülpich.

Mitmachen und ausprobieren

Auch ein Fahrsicherheitstraining für E-Bikes von eifelRAD aus Heimbach, kuschliger Besuch vom Alpakahof Holdaland, eine Auswahl an Holzspielen vom Burgenmuseum Nideggen, ein Kreativangebot der Kunstakademie Heimbach und vieles mehr zum Mitmachen und Ausprobieren für Groß und Klein soll es geben. Für das leibliche Wohl sorgt an dem Tag das Vogelsang-Restaurant – bei schönem Wetter sogar auf der Panoramaterrasse.

Der Aktionstag Eifeler Sonntagsausflug „Frühlingstag im Nationalpark Eifel“ ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Mit der Deutschen Bahn (als Schienenersatzverkehr) können Gäste bis Kall anreisen und von dort aus mit dem NationalparkShuttle (SB 82) nach Vogelsang IP fahren. Zudem erreichen sie Vogelsang IP mit dem Bus (teilweise mit Umstiegen) aus Richtung Aachen, Düren, Heimbach, Monschau, Schleiden und Simmerath. Die genauen Fahrtzeiten und detaillierte Infos gibt es auf www.bahn.de.

Ein Flyer mit allen wissenswerten Informationen ist bei den Veranstaltern, Partnern und in allen Tourist-Informationen in der Region erhältlich. Zudem informiert die gemeinsame Homepage www.erlebnis-region.de über den Aktionstag.