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Großzügige Spende von e-regio für die technische Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Meckenheim

Meckenheim – Neue Lageführungssoftware und Hardware. Im Zuge der Flut-Aufbauhilfe hat die Stadt Meckenheim im vergangenen Jahr eine großzügige Förderung in Höhe von 10.000 Euro von der e-regio GmbH & Co. KG mit Sitz in Euskirchen erhalten und in ihre Freiwillige Feuerwehr investiert. Aus den Spendengeldern wurde eine Lageführungssoftware (EDP) angeschafft, die eine bis dato für die Abarbeitung von Flächenlagen genutzte Access-Datenbank ablöst. Gemeinsam mit Stefan Dott, Geschäftsführer der e-regio GmbH & Co. KG, Christian Krebs, Geschäftsleiter Vertrieb und Energiebeschaffung der e-regio GmbH & Co. KG, und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Meckenheim präsentierte Bürgermeister Holger Jung die innovative Software am Feuerwehrgerätehaus.

Die e-regio unterstütz die Freiwillige Feuerwehr Meckenheim, von links: Christian Krebs (Geschäftsleiter Vertrieb und Energiebeschaffung der e-regio), e-regio-Geschäftsführer Stefan Dott, Bürgermeister Holger Jung, Wehrleiter Günter Wiegershaus, Hans-Peter Heinrichs (stellvertretender Wehrleiter), Thomas Rähse (Stadtjugendwart der Freiwilligen Feuerwehr) und Ralf Hermanns (stellvertretender Wehrleiter). Foto: Stadt Meckenheim

„Durch die neue Lageführungssoftware ist es unserer Feuerwehr jetzt möglich, eine Vielzahl an Einsätzen innerhalb kürzester Zeit noch besser zu priorisieren und abzuarbeiten. Mein herzlicher Dank gilt der e-regio, die durch ihre großzügige Spende die Verbundenheit mit den Kommunen und ihren Einrichtungen wie der Freiwilligen Feuerwehr unter Beweis stellt“, erklärte Holger Jung und unterstrich das Engagement der regionalen Energiedienstleisterin in der Heimat.

„Seit der Flut haben wir alle viel wiederaufgebaut und investiert. Und dabei ging es nicht nur darum, den Status Quo wiederherzustellen. Wie hier bei der Feuerwehr in Meckenheim werden Lösungen erarbeitet, die die Region nach vorne bringen und den Schutz der Menschen verbessern. Ich freue mich, dass wir dieses Engagement unterstützen können“, sagte Stefan Dott. Das Geld sei sinnvoll in die Software investiert worden. Dennoch hoffe er, dass sie nicht so häufig zum Einsatz kommen möge.

Ohne EDV-Unterstützung ist die umfassende Dokumentation kaum möglich. So fällt bei Unwetterlagen innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Einsätzen an, die in ihrer Gesamtheit nicht sofort abgearbeitet werden können. Durch die Lageführungssoftware EDP können die Wehrleute die Einsätze erfassen, sichten, priorisieren und Einsatzmittel gezielt den Einsätzen zuweisen, ohne den Überblick zu verlieren. In der Nachbearbeitung ist es ihnen möglich, die Einsatzdaten der Software in das Verwaltungsprogramm MP-Feuer via Schnittstelle zu überspielen. Die Daten lassen sich überdies bei einem eintretenden Stromausfall bearbeiten. Dazu wurde zusätzlich zur Lageführungssoftware aus der Spendensumme umfangreiche Hardware zur Sicherstellung der Versorgung beschafft.

Die bisherige Access-Datenbank war für eine intensive Mehrarbeitsplatzbenutzung, wie sie in Flächenlagen anfällt, nicht ausgelegt. Auch mussten die Einsatzdaten zeitaufwendig nacherfasst werden. Anders als bei der neuen Lageführungssoftware, „die auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist“, lobte Hans-Peter Heinrichs, stellvertretender Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Meckenheim, das Programm, das sich für den Einsatz in sämtlichen Katastrophenschutz-Einheiten anbietet.

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Wilhelm Ahlert und Heinrich Weides aus dem Eifelkreis mit Verdienstmedaille geehrt

Bitburg/Trier – Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) überreichte heute in Trier Wilhelm Ahlert und Heinrich Weides in Würdigung ihrer langjährigen sozialen Verdienste die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz.

St. Josef gewählt und hatte diese Funktion bis zur Schließung des Krankenhauses im Jahr 2017 inne. Zielstrebig verfolgte er die Umwandlung beziehungsweise die Neugründung des Fördervereins zur Medizinischen Versorgung in den Verbandsgemeinden Arzfeld und Südeifel und ist dort seit 2018 als Beisitzer aktiv. Kommunalpolitisch engagiert sich der 79jährige seit nunmehr drei Wahlperioden im Stadtrat Neuerburg und ist seit 2014 Beigeordneter sowie seit 2018 als 1.Beigeordneter in der städtischen Verwaltung Neuerburg eingebunden.

Heinrich Weides aus Badem ist seit seiner Jugend im Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Bitburg aktiv und qualifizierte sich zunächst zum Gruppen- später zum Zugführer im Sanitätszug Bitburg weiter. Von 1992 bis 2017 war er als Bereitschaftsleiter im Ortsverband aktiv. Von 1995 bis 2019 engagierte er sich als Organisatorischer Leiter im Eifelkreis und übte während dieser Zeit auch die Funktion des Sprechers der Organisatorischen Leitung aus. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Nachwuchsförderung, so bildet ist er seit 1980 Nachwuchskräfte kreisweit aus und ist auch verantwortlich für die Weiterentwicklung verschiedener Programme des Berufsbildungswerkes. Zusätzlich ist der 67jährige seit 1979 als First Responder in Badem und Umgebung ein verlässlicher Partner im Notfall. So kommt er auf über 100 Einsätze pro Jahr und überbrückt so die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder des Rettungsdienstes. Gerade im ländlichen Raum ist diese Art der schnellen Ersthilfe für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig. Abgerundet wird sein Engagement für das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Tätigkeiten im Schulsanitätsdienst in der St. Matthias Schule in Bitburg. Auch hier war er mehrere Jahre aktiv und verlässlich tätig.

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Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission um

Region/Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstrukturen. Bedingung ist, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Wenn möglich, sollte dabei der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Nordrhein-Westfalen setzt damit die jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unmittelbar um.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen ist ein wichtiger Schritt, um einen optimalen Immunschutz für den kommenden Herbst und Winter für diese Personengruppen zu erreichen. Über 60-Jährige sollten nicht auf neue Impfstoffe warten. Denn ein Abwarten ist mit dem Risiko einer Infektion und – aufgrund des mit der Zeit nachlassenden Impfschutzes – einer höheren Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs verbunden. Die vorhandenen Impfstoffe schützen wirksam vor einem schweren Verlauf.”

Zudem sollen mit Blick auf den Herbst die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städte auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen zielgruppenspezifische Konzepte für Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen vorbereiten. Die Konzepte sollen dem MAGS bis zum 30. September 2022 zugeleitet werden. Die eingereichten Konzepte werden anschließend allen KoCIs zur Unterstützung des Ideenausstauschs zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.

Zum Hintergrund:

Bisher hatte die STIKO die zweite Booster-Impfung “nur” Menschen über 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche und Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe ab fünf Jahre sowie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen hat die STIKO nun die Empfehlungen erweitert – beispielsweise für Menschen mit Asthma, COPD sowie HIV-Infektionen.

Bedingung für die zweite Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ist grundsätzlich, dass die erste Booster-Imfpung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Gesunden Menschen unter 60 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung.

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Bistum Trier – „Das Schicksal der Betroffenen spielte keine Rolle“

Region/Trier – Der erste Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) hat erste Erkenntnisse präsentiert und Handlungsempfehlungen an das Bistum gerichtet. Kommissionssprecher Prof. Gerhard Robbers stellte den Bericht am 25. August in Trier; der Bericht ist unter https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/jahresberichte/2022 abrufbar. Dort ist auch eine Pressemeldung mit einer Zusammenfassung des Zwischenberichts zu finden.

In dem mit Anhängen 85 Seiten umfassenden Dokument stellt die Kommission zudem ihren Auftrag, ihre Arbeitsweise und ihr Selbstverständnis vor. Der Frage der Unabhängigkeit der Kommission räumt die Gruppe ein besonderes Augenmerk ein. Robbers betonte, die Kommission fühle sich vor allen den Betroffenen von sexuellem Missbrauch verpflichtet. Man nutze alle zur Verfügung stehenden Quellen, die der Aufarbeitung dienlich sein könnten. So studiere die Kommission Akten, werte Medien aus und führe Gespräche mit Verantwortlichen, Schlüsselpersonen und besonders mit Betroffenen.

Stiftung zur finanziellen Unabhängigkeit gegründet – Studie beauftragt

Zur Sicherstellung der finanziellen Erfordernisse der Aufarbeitung ist auf Anregung der UAK die „Stiftung Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier“ gegründet worden. Die Stiftung hat den Zweck, in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Soziales die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier zu fördern und garantiert so die finanzielle Unabhängigkeit der Kommission vom Bistum. Eine Aufgabe der Stiftung ist die Initiierung der Studie „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“ durch die Universität Trier. Am Ende der Arbeit der Kommission soll nicht zuletzt durch die Forschung „Empfehlungen für die Verbesserung des Kinderschutzes und der Prävention stehen“, sagte Robbers. Die Arbeit soll aber auch dem „Aufbau einer Erinnerungskultur“ dienen.

Der Zwischenbericht beinhaltet auch zwei gravierende Fallbeispiele auf der Basis von bislang untersuchten Aktenbeständen. Prof. Lutz Raphael von der Universität Trier erklärte, beide Fälle aus dem Zeitraum 1950-1975 zeigten die Praxis, „Fälle intern zu regeln und vor den Strafverfolgungsbehörden zu verbergen“. Er wies auf die enge Zusammenarbeit von Bistümern untereinander hin und benannte konkret die „Praxis des Vertuschens“. „Das Schicksal der Betroffenen spielte keine Rolle.“

Für den Herbst kündigte die Kommission eine erste Studie zur Amtszeit des früheren Bischofs Bernhard Stein (1967-1980) an, gegen ihn gibt es ebenfalls Vorwürfe der Vertuschung. Raphael sagte, es werde nicht zwingend zur Amtszeit jedes Trierer Bischofs eine eigene Studie geben, dennoch gliedere sich die Aufarbeitung nach den Amtsperioden, nehme dabei aber auch die übergreifenden Strukturen in den Blick.

Anregung zur stärkeren Betroffenenorientierung und Professionalisierung

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann liest in dem Bericht einige Anregungen zu einer stärkeren Betroffenenorientierung. „Ich verstehe sie auch als Aufforderung zu einer weiteren Professionalisierung in der gesamten Thematik.“ So rege der Zwischenbericht eine eigene seelsorgliche Begleitung von Betroffenen an und nenne die Schaffung einer Ombudsstelle als mögliche sinnvolle Ergänzung der bisherigen Stellen. Eine solche Ombudstelle könnte die längerfristige Begleitung von Betroffenen beinhalten, aber auch die Hilfe bei gewünschter Akteneinsicht. Gerade in diesem Punkt mahnt die Kommission deutliche Verbesserungen an. Dazu sagte Ackermann, dass es seit Beginn dieses Jahres ein neues Personalakten-Gesetz gebe, das auch die Frage der Akteneinsicht transparent regelt. Der Bischof erklärte: „Ich nehme diese Empfehlungen und Hinweise gerne an und werde mit dem diözesanen Beraterstab sowie dem Betroffenenbeirat beraten, wie diese konkret umzusetzen sind.“

Im Zwischenbericht werden auch Themen angesprochen, die den gesamten Prozess der kirchlichen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs betreffen und damit die Ebene der Bischofskonferenz berühren, etwa die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, an der auf der Ebene der Bischofskonferenz bereits gearbeitet wird. Ackermann sagte, trotz diverser Studien und Aufarbeitungsberichte gebe es für die Problematik des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche nach wie vor Forschungsbedarf: „Deshalb begrüße ich auch die von der Kommission auf den Weg gebrachte Studie mit einer historischen und einer psychologischen Teilstudie.“

Die UAK ist ein Gremium aus Betroffenen und Fachleuten aus verschiedenen Berufen; Mitarbeiterinnen des Bistums Trier unterstützen die Kommission administrativ. Mitglieder der Kommission sind Dr. Uwe Christoffer, Dr. Petra Hank, Herbert Heyd, Prof. Dr. Lutz Raphael, Prof. Dr. Gerhard Robbers (Vorsitzender), Dr. Monica Sinderhauf und Dr. Karl-Horst Wirz. Seit der konstituierenden Sitzung am 26.6.2021 fanden bislang 21 Sitzungen statt. Die UAK informiert über die Website www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de. Zur Kontaktaufnahme hat die Kommission die Mailadresse ukms(at)posteo.de eingerichtet. (JR)

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Flutausstellung im Stadtmuseum Euskirchen ab Samstag 27. August

Euskirchen – Eine Ausstellung, die zum reden anregt. Wassermassen, Schlamm und Zerstörung – die Bilder, die ab Samstag im Euskirchener Stadtmuseum zu sehen sind, kann man ganz sicher nicht als schön bezeichnen. Doch sie regen die Besucher an, über ihre Erinnerungen und Erlebnisse aus der Zeit der Flutkatastrophe zu sprechen und sie ein Stückweit zu verarbeiten.

„Jeder erinnert sich noch daran, wo er oder sie am 14. Juli 2021 war“, sagt Dr. Heike Lützenkirchen, die Leiterin des Stadtmuseums. Gemeinsam mit Sabine Dünnwald, der Leiterin des Stadtarchivs, hat sie die Ausstellung „Euskirchen und die Flut im Juli 2021. Gemeinsam durch die Katastrophe“ zusammengestellt. Entstanden ist die Ausstellung aus annähernd 3000 Fotografien, die gut 100 Menschen auf den Aufruf der Verwaltung hin aus der Flutnacht eingesandt haben. Viele davon sind in die Sammlung des Stadtarchivs aufgenommen worden und mehr als 70 davon sind nun im Stadtmuseum zu sehen.

Die Ausstellung gliedert sich in vier Themenbereiche Wasser, Zerstörung, professionelle Hilfe und Zusammenhalt. Im ersten Bereich werden Bilder gezeigt, die verdeutlichen, bis wohin die Wassermassen in Euskirchen und den Ortsteilen vorgedrungen sind.

„Im zweiten Bereich zeigen wir, wie es aussah nachdem das Wasser fort war“, so die Museumsleiterin. Diese Bilder seien erschreckend. „Aber es wird einem auch noch einmal klar, was seitdem alles wiederhergestellt ist – das macht Hoffnung“, so Archivleiterin Sabine Dünnwald.

Hinzu kommen Fotografien der Einsatzkräfte, die während der Flut tagelang über ihre Grenzen gegangen sind, um den Betroffenen zu helfen. Einen Lichtblick bietet dann der letzte Teil der Ausstellung, der zeigt, wie groß der Zusammenhalt und die Unterstützung waren. Die Ausstellung wird von Samstag, den 27.08.2022, 11.00 Uhr, im Stadtmuseum, Wilhelmstraße 32-34, bis zum 2. Oktober 2022 zu sehen sein.

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Sensationeller Fund im Landes-Hauptarchiv

Region/Koblenz – „Musikalischer Schatz aus dem Landeshauptarchiv von der Landesmusikakademie zum Leben erweckt“. Als herausragender Fund entpuppten sich die im Frühjahr 2021 im Landeshauptarchiv Koblenz aufgefundenen Unikate einer Ruralmesse, einer verschollen geglaubten Komposition Johann Valentin Rathgebers.

Der im Kloster Banz lebende Benediktiner-pater (1682 – 1750) gehörte zu den bedeutendsten deutschen Klosterkomponisten des 18. Jahrhunderts. Sein im Landeshauptarchiv Koblenz entdecktes „Opus XII Missale tum rurale tum civile, Pars I“ wurde mit Mitteln der Walther und Erika von Dietrich-Dr. med. Elfriede Burger-Stiftung restauriert.

Nun hat die Landesmusikakademie RLP es sich zur Aufgabe gemacht, dieses wichtige Werk volkstümlicher geistlicher Musik wieder zur Aufführung zu bringen und konnte hierfür Daniel Taylor, einen kanadischen Countertenor mit Professur an der University of Toronto und Spezialist für die geistliche Musik der Frühen Neuzeit begeistern, der im Rahmen der Musiktage am Rhein zwei Wochen als Dozent zu Gast war. Im Landeshauptarchiv zeigte Dr. Elsbeth Andre der Gesangsklasse der Musiktage und der stellvertretenden Akademieleiterin, Frau Angelika Hollmann, die Originalhandschrift.

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Pandemie-Vorsorge für Herbst und Winter – Kabinett beschließt neues Infektions-Schutzgesetz

Region/Berlin – Bundesweit soll ab Oktober Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sehen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, die das Kabinett heute beschlossen hat. Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.

Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

„Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. “

Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen

  • FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
  • Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren: 

  1. Stufe

Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:

  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
  • Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
  • Die Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
  1. Stufe

Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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Zehntes Sommerfest „Treff Natur“ im Erftpark Euskirchen am Sonntag 28. August

Euskirchen – Der „Treff Natur“ hat sich zu einem bekannten und beliebten Event entwickelt. Zusammen mit dem Kunst-Handwerkermarkt ist die Veranstaltung inzwischen weit über die Grenzen von Euskirchen bekannt. Am 28. August 2022 findet nach langer Durststrecke wieder das Sommerfest „Treff Natur“ von 11 bis 18 Uhr im Erftpark statt.

Nach zwei Jahren ohne diese beliebte Veranstaltung, freuen sich die Organisatoren, dass es endlich wieder richtig losgehen kann. Dabei wird auch gleich ein Jubiläum gefeiert, denn der „Treff Natur“ findet in diesem Jahr zum zehnten Mal statt. Darauf sind die Organisatoren besonders stolz – schließlich finanziert sich die Veranstaltung allein über Spenden.

Neben den vielen Ausstellungen und Aktionen zum Thema Natur wird der Erftpark nach der Renaturierung der Erft mit einem kleinem Einweihungsakt wiedereröffnet. Unter dem Motto „Zurück zur Natur“ soll zusammen mit dem Erftverband und den Bürgern der Stadt Euskirchen der neue natürliche Verlauf der Erft gebührend gefeiert werden.

Der „Max Buddel Fun-Lauf“, der bisher immer parallel zum Sommerfest ausgetragen wurde, wird in diesem Jahr noch nicht wieder stattfinden. Die neuen Grünanlagen sollen vor der ersten großen Belastung, erst einmal vernünftig anwachsen können. Dafür gibt es aber zumindest wieder die kleine Laufversion für Kinder und Jugendliche den „Max Buddels Junior-Cup“. In drei Altersklassen (3-5, 6-9, 10-13 Jahre) geht es wie sonst bei den Großen über Strohballen, Baumstämmen, Autoreifen und durch eine Wassermulde. Damit der Spaß an erster Stelle steht, wird es keine Zeitwertung geben. Jedes Kind wird mit einer Medaille und einer Urkunde belohnt. Die Anmeldung erfolgt direkt an diesem Tag am Infostand.

Zur Abrundung des Laufevents startet dann zum zweiten Mal der Hunde-Hindernislauf. Viele Teams bestehend aus einem Hund und einem Frauchen/Herrchen starten auf einer kleinen Runde. Über die Hindernisse des „Max Buddels Junior-Cup“ dürfen sich Hunde und Menschen gegenseitig helfen. Kinder und Jugendliche können sich gerne auch mal in diesem Sport ausprobieren.

An Nummer eins steht dabei die Familienfreundlichkeit. Die Attraktionen, Mitmachaktionen und Konzerte sind immer kostenlos.

Natürlich können sich die Kinder und Jugendlichen auch wieder beim Klettern, Bogenschießen und Balancieren austoben. Darüber hinaus wird man die Schönheit der Natur beim Forschen an Mikroskopen, Flechten mit Weidenruten, Basteln mit Naturmaterialien und Schaffen von Riesenseifenblasen erleben können. Abgerundet wird das Ganze durch ein buntes Rahmenprogramm mit dem Kinderliedersänger Uwe Reetz, dem Puppentheater „Der verrückte Obstkarren“, der Greifvogelstation Hellenthal mit Flugvorführungen und Kettensägen-Künstlern, die live Holzskulpturen erstellen.

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Erinnerung an große Zeiten – Ehrungen im Kommerner Hotel „Eifeltor“

Mechernich-Kommern – In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts war die hohe Zeit der Gewerkschaften. Die Mitgliederzahlen schossen in die Höhe, IG Druck & Papier, IG Metall und auch die Industriegewerkschaft Bau, Steine, Erden waren die Speerspitzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Verbesserungen auf dem Lohnsektor wurden erkämpft, Tarifverträge durchgesetzt. Gerne erinnert sich Uwe Brell, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) im Bezirksverband Aachen, an diese Zeit. Engagement und Einfluss sind seither geschwunden.

Das konstatierte Brell jetzt auf eine Gewerkschaftsversammlung mit Ehrungen im Kommerner Hotel „Eifeltor“. „Die von uns ausgehandelten Tarifverträge gelten für alle, nicht nur für Mitglieder“, konstatierte der Bezirksvorsitzende: Da alle von der Arbeit weniger profitieren, erachte es die Mehrheit der Arbeitnehmer heute nicht mehr für erforderlich, selbst Zeit und Herzblut in eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu investieren.

Dabei habe unter anderem die Flutkatastrophe im Juli 2021 gezeigt, wie aktuell ureigene Themen der IG Bau seien, beispielsweise gute Arbeitsverhältnisse, so Uwe Brell: „Die Baubranche hat seit diesen Tagen durchgearbeitet und kaum eine ruhige Minute gehabt. Darum ist es ungemein wichtig, den Wert von Gewerkschaften wieder mehr ins Bewusstsein jüngerer Generationen zu rücken!“

25 und 40 Jahre Mitglied

Seine Rede war einer von mehreren Programmpunkten der Gewerkschaftsversammlung im Hotel „Eifeltor“. Dort wurden auch zahlreiche Männer und Frauen für ihre langjährige Zugehörigkeit zum Euskirchener Kreisverband der IG Bau geehrt. Reiner Binzenbach, Helga Gebelein-Krämer, Adolf Goertz, Helga Hamini, Jürgen Küpper und Monika Maßong erhielten Auszeichnungen für 25 Jahre Mitgliedschaft.

Albert Klein, Michael Napetschnig und Frank Strick wurden für 40 Jahre geehrt. Johannes Hölscher, Antonius Krämer, Heribert Meyer und Hermann-Josef Reinartz halten dem Kreisverband sogar bereits seit 50 Jahren die Treue.

„Jeder und jede Einzelne dieser Personen hat in den vergangenen Jahrzehnten viel Freizeit für unsere gemeinsamen Ziele geopfert“, betonte Peter Luxen, der stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes Euskirchen. „Denn je weniger Schultern diese Arbeit gemeinsam stemmen, desto schwerer wird es für uns als Gewerkschaft.“

Mit Peter Schapitz sei zwar bereits ein neuer Vorsitzender gefunden, jedoch habe dieser durch die Corona-Pandemie seit seiner Amtsübernahme kaum Gelegenheit gehabt, praktisch tätig zu werden. „Wir, die wir unsere Ämter altersbedingt in naher Zukunft niederlegen werden, haben daher die Aufgabe, unsere Nachfolger einzuarbeiten“, sagte Peter Luxen.

Denn die Aufgaben, die den nächsten Gewerkschafter-Generationen bevorstünden, seien nicht einfach zu lösen. Durch die Inflation sei alles teurer geworden. Die Löhne einfach anzuheben, um dies aufzufangen, würde die Preise und somit auch die Inflation jedoch nur noch weiter anheizen. Luxen: „Wir müssen daher gemeinsam Lösungen finden, um auch in Zukunft gerechte Arbeitsbedingungen zu haben!“

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Burg Satzvey lässt es rocken – Open-Air-Konzert mit Livebands am Samstag 27. August

Mechernich-Satzvey – „Rocktails“-Benefizkonzert in Satzvey. Am Samstag, 27. August, wird es etwas lauter. Denn im Gutshof der historischen Wasserburg Satzvey wird zum „Rocktails“-Open-Air eingeladen. Auftreten werden die Bands „Five Men On The Rocks“, „Jackbeat“ und „Max Zeug“. Einlass ist ab 17 Uhr, Beginn um 19 Uhr und das Ende für 22 Uhr angedacht.

„Five Men On The Rocks“ zollen „Deep Purple“, „Led Zeppelin“ und „AC/DC“ Tribute, „Jackbeat“ ist auf die Musik der 60er Jahre spezialisiert und performt Songs der „Beatles“, „The Rolling Stones“ und „The Kinks“. Nicht zu vergessen Max Zeug und seine Gruppe, welche „Bruce Springsteen“ und seiner Musik huldigen.

Das alles gibt es auf der Gutshofbühne. Dabei soll „Rocktails“ nicht nur einfach unterhalten und für eine fantastische Stimmung sorgen, sondern vor allem auch Menschen helfen. So werden alle Erlöse der Veranstaltung dem „Satzvey hilft Satzvey e.V.“ übergeben. Der Verein wurde von den Einwohnern gegründet, um sich gegenseitig zu unterstützen – ganz besonders jene, die durch die Flut im vergangenen Jahr alles verloren haben.

Der Eintritt beträgt für Kinder (sechs bis zwölf Jahre) 10 Euro, für Jugendliche, Schüler und Studenten im VVK 16 Euro und an der AK 18 Euro. Erwachsene bezahlen im VVK 18 Euro, an der AK 20 Euro. Hier geht´s zum Kartenvorverkauf: https://www.rheinruhrticket.de/rrt/ajax.aspx/shop/b7849a1c-ec99-4a38-8186- 51c66de2ab3f/Burg_Satzvey.html. Weitere Informationen gibt´s unter www.burgsatzvey.de.