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Kita-Kinder verschenkten Narzissen auf Mechernicher Markt

Mechernich, 30.03.2021 – Kinder der Awo-Kindertagesstätte Nyonsplatz haben am Freitag, 26. März, selbst gebastelte Narzissen auf dem Mechernicher Wochenmarkt an die Besucher verschenkt.

„Damit haben die Kleinen in der aktuell schwierigen Corona-Zeit allen Passanten ein strahlendes Lächeln ins Gesicht gezaubert“, ist sich Dagmar Heinrichs, Leiterin der Kita Nyonsplatz, sicher.

Laut Heinrichs erkunden die Kinder mit ihren Erzieherinnen regelmäßig im Krippenbus die Umgebung des Kindergartens, der fußläufig nur wenige Minuten entfernt vom Stadtkern in Mechernich liegt.

Bei den Ausflügen machte der „Turtle-Kinderbus“ regelmäßig Halt auf dem Brunnenplatz. Insbesondere freitags könnten die Kinder das bunte Treiben an Marktständen beobachten und dabei stets viel Neues entdecken.

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Mehr Normalität im Alltag mit der Luca-App: KSK Ahrweiler ist mit dabei!

Ahrweiler, 30.03.2021 – Die Luca-App: Sie soll fester Bestandteil in der Öffnungsstrategie für Gastronomie, Kultur und Handel werden. Geplant ist, mit der Luca-App und Schnelltests einen Rahmen zu finden, um nach und nach Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Ab sofort steht in jeder KSK-Filiale der zum Einchecken benötigte QR-Code zur Verfügung.

Mit der Luca-App kann die Kontaktnachverfolgung in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich verbessert werden. Von dem Projekt könnten neben dem Einzelhandel die Gastronomie, Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos, Banken sowie Fitnessstudios profitieren. Die Nutzer registrieren sich beispielsweise bei ihrem Besuch in der KSK, indem sie einen QR-Code scannen. Beim Verlassen checkt die Person wieder aus. Stellt sich heraus, dass sich zur gleichen Zeit eine mit Corona infizierte Person in der Nähe befunden hat, werden die Daten an das Gesundheitsamt übermittelt und dort ausgelesen. Das Vorgehen funktioniert auch im privaten Bereich. Das spart viel Papierkram – auch bei den Gesundheitsämtern, die direkt an das System angeschlossen werden können und im Ernstfall nicht mehr handschriftliche Listen aus den Unternehmen abtelefonieren müssten.

Die Luca-Macher versprechen höchste Datensicherheit, weil die dezentral gespeicherten Nutzerdaten nur von den Gesundheitsämtern, nicht aber von den Gastgebern, der App oder Dritten ausgelesen werden könnten.

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Alsdorfer Bücherei kehrt zum Rückgabe- und Abholservice zurück

Alsdorf, 30.03.2021 – Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW kehrt die Stadtbücherei Alsdorf seit heute Dienstag, 30. März, wieder zum Rückgabe- und Abholservice mit Terminabsprache zurück.

Die Benutzer haben die Möglichkeit, sich online im Katalog der Stadtbücherei Medien herauszusuchen und dies dann telefonisch an die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei weiterzugeben. Dann wird ein Termin abgesprochen zu dem die Medien dann im Foyer der Stadtbücherei abgeholt werden können. Natürlich besteht auch wieder die Möglichkeit sich Überraschungspakete zusammenstellen zu lassen. Auch für diese gilt, ebenso wie für Rückgaben, dass eine vorherige Terminabsprache unter 02404/93950 notwendig ist.

„Wir haben schon in unserer ersten `Bibliothek to go` Phase festgestellt, dass unser Angebot die Medien aus unserem Onlinekatalog auszusuchen und dann nach telefonischer Bestellung kontaktlos abzuholen von allen Altersklassen sehr gerne genutzt wird“ sagt Heike Krämer, die Leiterin der Stadtbücherei Alsdorf. „Auch die Möglichkeit sich Überraschungspakete zusammenstellen zu lassen und damit vielleicht auf ganz neue Autoren oder Bücher zu stoßen, die man selbst vielleicht gar nicht gefunden hätte, wurde häufig genutzt und wir hoffen sehr, dass das auch dieses Mal so gut wahrgenommen wird.“

Sollten sich Benutzer unsicher sein, welche Regelungen momentan gelten, besteht immer die Möglichkeit telefonisch in der Stadtbücherei nachzufragen und sich auf den aktuellen Stand bringen zu lassen. (apa)

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Nürburgring: Internationaler ADAC Truck-Grand-Prix 2021 findet als Hybrid-Event statt

Nürburg, 30.03.2021 – Saison-Highlight der FIA European Truck Racing Championship vom 16. bis 18. Juli am Nürburgring. Nach der pandemiebedingten Absage in 2020 wird die 35. Auflage des
Internationalen ADAC Truck-Grand-Prix 2021 definitiv stattfinden und als hybride Veranstaltung durchgeführt – mit packendem Motorsport und digitalen Angeboten.

„Für den Saisonhöhepunkt der europäischen Truck-Racing-Europameisterschaft erstellen wir aktuell ein Konzept, welches das Beste aus beiden Welten – physisch wie digital – vereint. Wir möchten den Motorsportfans vor Ort und daheim eine attraktive Plattform bieten. Darauf arbeiten wir mit Hochdruck hin“, sagt Axel Friedhoff, Vorstand Sport beim ADAC Mittelrhein e.V.

Im Mittelpunkt des sportlichen Teils des Internationalen ADAC Truck-Grand-Prix stehen vom 16. bis 18. Juli die Läufe zur FIA-Europameisterschaft. 20 Race-Trucks mit 1.500 PS und prominenten Fahrern wie Jochen Hahn, Norbert Kiss und Sascha Lenz werden um den Wochenendsieg und damit um wichtige Punkte in der EM-Wertung fahren. Dabei macht zum zweiten Mal die IDM Superbike 1000 Halt am Nürburgring.

Vor dem Hintergrund der dynamischen Pandemieentwicklung mit einhergehenden Kontaktbeschränkungen mussten die Organisatoren dem Country-Festival, den Trucker-Camps und offenen Fahrerlager sowie der Fachmesse in diesem Jahr leider eine Absage erteilen. Vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung kann eine begrenzte Anzahl an Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden.

Um das Besuchererlebnis am Nürburgring so sicher und erfolgreich wie möglich zu machen, haben die Organisatoren nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in enger Abstimmung mit dem Nürburgring eine Reihe von Maßnahmen in Form eines kontaktlosen Zuschauerkonzeptes entwickelt, die ein sicheres Live-Erlebnis vor Ort ermöglichen. Dazu steht der ADAC Mittelrhein e.V. mit der zuständigen Kreisverwaltung Ahrweiler im Kontakt.

Deutlich günstigere Ticketpreise für 2021

Die Tickets für den Internationalen ADAC Truck-Grand-Prix 2021 werden aufgrund der pandemiebedingten Kürzung des Rahmenprogramms zu deutlich günstigeren Konditionen angeboten. Die Ticketpreise wurden um rund 50 Prozent reduziert und variieren zwischen 20 und 65 Euro. Der Vorverkauf startet am 1. Mai 2021 auf

www.eventimsports.de/ols/truck-gp/

ADAC Travel & Event Mittelrhein GmbH, Viktoriastraße 15, 56068 Koblenz. Medienkontakt: 0 26 1 / 13 03 122, presse@mrh.adac.de

Motorsportfans, die bereits Tickets für dieses Jahr erworben haben, können diese beim Internationalen ADAC Truck-Grand-Prix 2022 einlösen, der vom 15. bis 17. Juli 2022 am Nürburgring stattfindet.

Grundsätzlich gilt: Eintrittskarten, die über den offiziellen ADAC Truck-Grand-Prix-Shop erworben wurden, können jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür reicht eine E-Mail an kundenservice-truck-gp@eventim.de aus. Kunden, die ihre Tickets nicht im offiziellen ADAC Truck-Grand-Prix-Shop oder über unsere Hotline gekauft haben, wenden sich bitte direkt an den entsprechenden Betreiber.

„Wir würden uns sehr freuen, wenn uns die Ticketkäufer auch für unseren Truck-Grand-Prix in 2022 die Treue halten würden. Über die nächsten konkreten Schritte hinsichtlich der diesjährigen Veranstaltung werden wir zeitnah bei einer digitalen Pressekonferenz informieren“, blickt Organisationsleiter Marc Hennerici voraus.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.truck-grand-prix.de. Im Medienbereich dieser Seite nehmen wir ab sofort auch Akkreditierungen für den Internationalen ADAC Truck-Grand-Prix 2021 entgegen.

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Schnelltest-Zentrum Schleiden: Verlängerte Öffnungszeit am Ostersamstag

Schleiden, 30.03.2021 – Das Kommunale Schnelltestzentrum am Mühlenberg in Schleiden ist am Ostersamstag, 3. April von 9 bis 15 Uhr geöffnet. „Viele unserer Bürgerinnen und Bürger möchten den Familienbesuch an Ostern durch einen Schnelltest absichern. Deswegen verlängern wir die Öffnungszeiten am Ostersamstag bis 15 Uhr – natürlich auch um den an den Feiertagen zu erwartenden Andrang zu entzerren“, so Bürgermeister Ingo Pfennings.

Seit dem 19. März 2021 finden in der Zweifachturnhalle in Schleiden am Mühlenberg kostenlose Bürgertestungen auf COVID-19 statt. Die Stadt Schleiden hat an diesem Tag das Kommunale Schnelltestzentrum in Kooperation mit der Eifel-Apotheke aus Gemünd, vertreten durch Inhaberin Anita Rütz und Filialleiter Feras Haffar, in Betrieb genommen.

Seit der Eröffnung wurden insgesamt 499 Personen getestet. Dabei fiel nur ein Test positiv aus. Die Tests werden durch ehrenamtliche Helfer durchgeführt: Auf einen Aufruf in den Social-Media-Kanälen der Stadt Schleiden haben sich bis jetzt über 100 Personen gemeldet.

„In den ersten zehn Tagen sind 31 ehrenamtliche Helfer zum Einsatz gekommen“, so Carlo Dederichs von der Stadt Schleiden, der für die Koordination des Impfzentrums in Schleiden zuständig ist. „Alle Ehrenamtler sind motiviert bei der Sache und wenn jemand kurzfristig ausfällt, finde ich umgehend Ersatz.“ Von den Besuchern des Kommunalen Schnelltestzentrums erhalte er ebenfalls positives Feedback: „Viele bedanken sich und freuen sich über die unkomplizierte Testmöglichkeit vor Ort.“.

Das Kommunale Schnelltestzentrum darf nur aufsuchen, wer absolut symptomfrei ist. Wer unter einem der bekannten Symptome für COVID-19 leidet, sollte den Hausarzt kontaktieren.

Mittlerweile sind auch mehrere kostenlose Tests pro Woche möglich und testen lassen kann sich, wer einen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich. „Wir versuchen den Ablauf für unsere Besucherinnen und Besucher so entspannt und flexibel wie möglich zu gestalten. Gerade an den Osterfeiertagen kann es jedoch auch einmal zu Wartezeiten kommen, wir bitten dann um etwas Geduld“, so Pfennings.

Die Öffnungszeiten sind generell

montags bis freitags               16:00 Uhr bis 19:30 Uhr

samstags                                09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sonntags/feiertags                 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und an Ostern

Karfreitag                               10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ostersamstag                         09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ostersonntag                          10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ostermontag                          10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

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Notbremse im Landkreis Vulkaneifel am 31.03.2021 – 00:00 Uhr

Daun, 30.03.2021 – Der Landkreis Vulkaneifel überschreitet zum dritten Mal in Folge den Inzidenzwert von 100 – nun greift die sog. „Notbremse“, allerdings ohne nächtliche Ausgangssperre

Auf Veranlassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht sich der Landkreis Vulkaneifel gehalten, weitere Kontaktbeschränkungen zu erlassen.

Leider ist der Inzidenzwert im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, was bedeutet, dass gemäß der 18. Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine weitere Allgemeinverfügung erlassen werden muss, die das öffentliche wie private Leben der Bürgerinnen und Bürger neu regelt und zunächst bis zum Ablauf des 07. April gilt bzw. aufgehoben werden kann, wenn der Inzidenzwert stabil, heißt mindestens 7 Tage, unter 100 liegt.

Hier die wesentlichen Punkte:

  • Einkaufen in sogenannten privilegierten Bereichen ist weiterhin möglich. Hierzu gehören Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Drogerien, Zeitschriften- und Buchläden, Baumärkte.
  • Einkaufen im sonstigen Einzelhandel ist nur nach Terminvereinbarung möglich, eingeschränkt mit nur einer Person oder einem Hausstand pro Termin, unabhängig von der Größe des Geschäftes. Es gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Bei der Vergabe von Folgeterminen ist eine Desinfektionszeitraum von 15 Minuten einzuhalten
  • Bestimmte körpernahe Dienstleistungen, bei denen wegen der Art der Dienstleistung das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, wie z.B. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sind wieder untersagt. Erlaubt sind Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Physio-, Ergo-, und Logotherapien oder der Fußpflege. Frisöre bleiben geöffnet, sind aber zur Kontaktdatenerfassung und zur vorherigen Terminvergabe verpflichtet
  • Die Gastronomie, auch die Außengastronomie, ist gänzlich geschlossen
  • Sport ist im Freien nunmehr alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training und Wettkampfsituationen im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt.
  • Die Allgemeinverfügung trifft für Schulen keine Regelung, da diese aufgrund der Osterferien ohnehin geschlossen sind
  • Museen sind geschlossen
  • Tierparks sind nur im Außenbereich geöffnet

Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht.

Neu ist, dass es Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, wie Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten untersagt ist, in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen.

Eine Ausgangsperre beinhaltet die Allgemeinverfügung nicht.

„Ich habe sehr gehofft, dass wir die Bevölkerung in dieser schwierigen Zeit nicht noch mehr einschränken müssen“, unterstreicht Landrat Heinz-Peter Thiel. „Allerdings steigen die Infektionszahlen bedingt durch Virusmutationen weiter rasant. Ich appelliere daher wiederholt an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, alle Regeln konsequent einzuhalten, die Situation weiter ernst zu nehmen und gerade über die Osterfeiertage zu Hause zu bleiben“, so Thiel weiter.

„Dennoch, wir brauchen ein dringendes Umdenken in der Strategie, denn der Inzidenzwert kann nur ein Merkmal sein. Wir haben bereits eine gute Impfquote im Kreis, auch das muss berücksichtigt werden. Wir brauchen flächendeckende Schnelltests die jeder selbst durchführen kann und ein schnelles Impfen der Bevölkerung. Die niedergelassenen Ärzte müssen endlich impfen dürfen und Priorisierung muss pragmatisch die vulnerablen Gruppen berücksichtigen, aber schnellstmöglich für kontaktintensive Gruppen von der Jugend bis Mitte 60 zu öffnen. Wir müssen diejenigen Impfen, die am stärksten Kontakte aufnehmen und am stärksten streuen – und das sind nicht die älteren Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Thiel abschließend.

Die zusätzlichen Maßnahmen werden per Allgemeinverfügung angeordnet, die auf der Webseite des Kreises unter www.vulkaneifel.de einsehbar ist.

Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben der Landesregierung.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 31. März 2021, 0:00 Uhr bis zum Ablauf des 07. April 2021.

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Ein Hektar Eichen für den Klimaschutz

Düren, 30.03.2021 – Durch den Verkauf der Frischhaltedosen aus dem Klimaschutzprogramm des Kreises Düren kann nun ein Hektar Wald neu angelegt werden. Nachdem der Borkenkäfer und das zu dürre Wetter einem großen Teil der Wälder im Kreis Düren geschadet haben, soll nun wieder aufgeforstet werden – unter anderem mit Eichen.

„Bäume pflanzen ist der beste Beitrag zum Klimaschutz, den die Menschen leisten können. Denn Bäume reduzieren CO2 – und die CO2-Reduktion ist klares Klimaschutzziel im Kreis Düren“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn bei der Besichtigung der Waldparzelle, die nun aufgeforstet wird. Durch den Verkauf von rund 1400 Frischhaltedosen können nun rund 4500 Bäume gepflanzt werden. Denn der Kreis hat die Einnahmen verdoppelt. Die Mittel wurden in eine Waldpatenschaft für eine Parzelle in Großhau in der Gemeinde Hürtgenwald investiert. Davon werden nicht nur die Bäume erworben, sondern auch die Pflanzung und die dauerhafte Pflege durch das Regionalforstamt abgedeckt.

Diese Aufgabe übernehmen Robert Jansen, Ulrich Knaup, Alexander Rehm und Claus Rathe vom Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde. „Unsere Wälder durchlaufen derzeit schwere Zeiten. Die drei zurückliegenden Dürrejahre haben zu dramatischen Borkenkäferschäden bei den Fichten in unserer Region, aber auch in ganz NRW geführt“, erklärt Robert Jansen, Leiter des Regionalforstamtes. „Innerhalb kürzester Zeit entstanden in allen Waldbesitzarten riesige Freiflächen, die es wieder aufzuforsten gilt. Daher ist jede Initiative wichtig, die hilft, die Waldfläche wiederherzustellen.“

„Ich kann Ihnen nur ein großes Dankeschön für die tolle Arbeit für den Klimaschutz aussprechen“, sagt Landrat Spelthahn. Denn die kleinen Eichen wurden mit Bedacht ausgesucht und eingepflanzt. Sie kommen besser mit den Bedingungen vor Ort klar als die Fichten. Zudem setze man inzwischen auf einen artenreichen Mischwald, in dem später einmal Fichten, Buchen, Lärchen, Eichen und Co. gemeinsam wachsen – so wie schon an anderer Stelle im Hürtgenwald. „Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Nutzung von heimischem Holz sind aktive Beiträge zum Klimaschutz“, sagt Jansen.

Wer in Großhau im Wald unterwegs ist, wird die kleinen heimischen Eichen an ihren grünlichen Hüllen erkennen. Diese dienen zum einen als Schutz der zarten Pflanzen und zum anderen bildet sich darin Kondenswasser, so dass die Eichen in einer Art Mini-Gewächshaus anwachsen können. „In zwei bis drei Jahren gucken sie schon aus den Röhrchen raus“, sagt Jansen.

Die nachhaltigen Frischhaltedosen können immer noch erworben werden. Mehr dazu auf: kreis-dueren.de/klimaschutzprogramm

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Verbandsgemeinde Mendig gibt grünes Licht

Mendig, 30.03.2021 – Für die Modernisierung des Niedermendiger Sportplatzes gibt der Verbandsgemeinderat 25.000 Euro an Mitteln frei. Mit einem riesigen Engagement und viel ehrenamtlichen Herzblut hat die SG Eintracht Mendig/Bell in den letzten Jahren ein Sportzentrum für den Fußball in der Brauerstaße aufgebaut.

23 Mannschaften und hunderte Aktive zeigen, wie schön Deutschlands Sportart Nummer 1 betrieben wird. Dabei wird neben der 1. Mannschaft, die aktuell vier Punkte hinter dem Tabellenführer der Rheinlandliga stehen, vor allem die Jugendarbeit in den Vordergrund gestellt.

Aufgrund der hohen Beanspruchung in den letzten Jahren , muss nun der Kunstrasen zeitnah ausgetauscht werden. Dafür bedarf es eines Bündnisses von Land, Kreis, Verbandsgemeinde, Stadt und Verein.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung „Ja“ gesagt zu einer Förderung des Projektes und 25.000 Euro an Mitteln bewilligt.

„Wir hoffen sehr, einen wertvollen Teil zur Verwirklichung des Projektes leisten zu können. Ich freue mich sehr auf eine Umsetzung zugunsten der Sportler, der Vereinsarbeit und der Jugendförderung“, so der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Jörg Lempertz, nach der Verbandsgemeinderatsitzung.

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Kanaldeckel mit Wappen: Stadtwerke bauen kostenneutral individuell Mechernicher Accessoires ein

Mechernich, 30.03.2021 – Berühmtestes Beispiel für Kommunen, die selbst ihre Kanal- und Gullideckel mit dem Stadtwappen verzieren, ist die „Ewige Stadt“. In Rom zieren die Buchstaben „S.P.Q.R.“  (Abkürzung für das lateinische „Senatus Populusque Romanus = Senat und Volk von Rom“) sämtliche gusseisernen Verschlüsse und Deckel der städtischen Kanalisation.

Das Mechernicher Stadtwappen mit Löwen und Bergbauhammer und Schlegel ziert neuerdings auch die Kanaldeckel der neuen Generation. Sie kosten die Stadtwerke in der Gießerei dasselbe wie die alten ohne Insignien. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur

Dieser Schriftzug war das Hoheitszeichen des antiken Rom und ist heute immer noch als Leitspruch im Wappen der Stadt zu finden. Die Legionen des Römischen Reiches führten es auf ihren Signa. In Rom sind viele Schrifttafeln, Kanaldeckel, Mülleimer und öffentliche Einrichtungen auch heute noch mit diesen vier Buchstaben versehen.

Seit dem vergangenen Jahr bauen auch die Stadtwerke Mechernich Kanaldeckel mit dem Wappen der Stadt ein – etwa 50 im Jahr, so wie beim Austausch defekter und dem Einbau neuer Kanaldeckel Bedarf entsteht, so Roland Huppertz, Bautechniker bei den Mechernicher Stadtwerken.

1000 Euro pro Schacht

Die Gießerei habe der Stadt am Bleiberg dieses Angebot „kostenneutral“ unterbreitet. Das heißt, die Kanaldeckel mit Wappen kommen den Kanalgebührenzahler nicht teurer zu stehen als die ohne. Aber sie stellen ein identitätsstiftendes Accessoire dar. Der Austausch eines Kanaldeckelschachtes kostet etwa 1000 Euro – die Hälfte wird für die neuen Deckel inklusive gusseisernem Unterbau fällig, der in den Asphalt eingewalzt wird.

„Das ist haltbarer als die alte Methode, bei der ein Aufbau auf den Schacht gemauert und die Kanaldeckel mit Pflastersteinen oder Teer eingefasst wurden“, so Roland Huppertz. Die Stadt Mechernich hat ein Kanalnetz von 280 Kilometern Gesamtlänge mit rund 8.000 Schächten.

„Bürger, die klappernde Schachtabdeckungen melden möchten, können sich gerne unter meiner Rufnummer an die Stadtwerke wenden“, so Roland Huppertz (02443/49-4135): „Wir versuchen zunächst, mit Antiklapperringen Abhilfe zu schaffen. Ansonsten werden die Schachtabdeckungen dann bei den Aktionen im Frühjahr oder Herbst ausgetauscht.“

Der Stadt Mechernich ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten in Köln vom 9. Februar 1973 die Genehmigung zur Führung eines Wappens erteilt worden. Das Wappen zeigt in der oberen Hälfte auf goldenem (gelbem) Grund einen schreitenden, rot-züngigen schwarzen Löwen, belegt mit einem durchgehenden fünf-lätzigen roten Turnierkragen und im unteren Feld auf blauem Grund zwei gekreuzte silberne Hämmer (Hammer und Schlegel), die auf die Bergbaugeschichte verweisen.

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Land NRW stimmt zu: Einkauf im Kreis Düren mit tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich

Düren, 30.03.2021 – Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Düren zugestimmt, wonach der Einzelhandel oder Museen und Bibliotheken weiter öffnen können, wenn Besucher einen negativen, tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können. Dies ist in einer sogenannten Allgemeinverfügung (AV) des Kreises festgelegt. Auch die Stadt Düren hat eine AV erlassen, in der ergänzende Corona-Regeln für das gesamte  Stadtgebiet beschrieben sind.

Voraussetzung für die Zustimmung des Landes zur Kreis Dürener AV (www.kreis-dueren.de/bekanntmachungen) war die ausreichende flächendeckende Infrastruktur kostenloser Bürgertests (mit geschultem Personal). In mehr als 100 Apotheken und Zahnarztpraxen sind diese Schnelltests möglich. Zudem besteht sonntags die kostenlose Möglichkeit weiterer Schnelltests in Düren und Jülich (jeweils in der Kreisverwaltung). Wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, erhält eine Bestätigung, mit der er dann zum Beispiel Geschäfte oder Museen besuchen kann (sogenannte Laientests werden nicht akzeptiert).

„Mit diesen umfänglichen Angeboten können wir es verantworten, den Handel oder Bibliotheken offen zu halten“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Losgelöst von der Test-Option sind die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung zu sehen; sie gelten auch im Kreis Düren weiter.

Die Stadt Düren hat als Ergänzung zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie zur Allgemeinverfügung des Kreises Düren eine weitere AV erlassen. Somit reagiert die Stadt auf die andauernd hohe Inzidenzzahl für das Stadtgebiet und die Erkenntnis, dass eine Vielzahl der Infektionen aus Treffen im privaten Rahmen resultieren. Hier ist es aus Sicht der Stadt erforderlich, dass lokal weitere Maßnahmen getroffen werden.

Hauptaugenmerk der städtischen AV sind daher unter anderem konkrete Regelungen zu Zusammenkünften und Kontakten im privaten wie auch im öffentlichen Raum, eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit, ein Grillverbot in allen städtischen Parks und Grünflächen sowie eine abweichend von der Coronaschutzverordnung bestehende Beschränkung der Anzahl von Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsgeschäften oder in Dienstleistungseinrichtungen. Auch für das kommende Osterfest gibt es ergänzende Regelungen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung wird heute (29.03.) im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und ist im Internet unter  www.dueren.de (Amtsblatt) abrufbar. Die aufgeführten Regelungen haben ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens das Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 12. April.

Impftermine für chronisch Kranke

Für chronisch kranke Menschen besteht seit heute die Möglichkeit, Impftermine zu buchen. Dazu stehen in dieser Woche insgesamt rund 5000 zusätzliche Impfdosen von Biontech zur Verfügung. Anlaufschwierigkeiten, die es heute zunächst bei der Terminbuchung gab, sind zwischenzeitlich behoben. Wir bitten, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Chronisch Kranke können weiter Termine buchen unter der Rufnummer 0800 58 92 7994 (09 – 18 Uhr ) oder über das Portal www.impfzentrum-dueren.de. In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sind im §3 Menschen mit chronischen Erkrankungen genannt , die Anspruch auf eine Impfung haben (hohe Priorität). Sie müssen zur Impfung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass bei ihnen eine chronische Erkrankung im Sinne des § 3 der Coronavirus-Impfverordnung vorliegt. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung vorgenommen werden.

Die aktuellen Zahlen

Aktuell sind im Kreis Düren 925 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit der letzten Meldung (26.3.) gibt es 134 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 10.649 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 91 und beträgt nun 9485. (Stand: 14.30 Uhr)

Rund 13,2 % (Erstimpfung) bzw. 5,8 % (Zweitimpfung) der Menschen im Kreis Düren konnten bisher geimpft werden. Laut Robert-Koch-Institut beträgt die Impfquote in Nordrhein-Westfalen 10 % (Erstimpfung) bzw. 4,3 % (Zweitimpfung).

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests, die der Kreis Düren am Sonntag in Düren und Jülich angeboten hat, wurde gestern von rund 830 Bürgern im Kreisgebiet wahrgenommen. Fünf Schnelltests zeigten ein positives Ergebnis. Das geschulte Personal der Johanniter-Unifallhilfe, das die Nasenabstriche entnommen hat, nahm bei den positiv Getesteten einen ergänzenden PCR-Test vor.