Mayen, 31.03.2021 – Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Kreis Mayen-Koblenz liegt seit Sonntag über 100. Aus diesem Grund musste die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Lockerungen der letzten Zeit zurück nimmt. Die wesentlichen, neuen Einschränkungen ab 1. April (leider kein Aprilscherz) sind wie folgt:
der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden
die Außengastronomie ist geschlossen, Abhol-, Bring- und Lieferdienste sind zulässig
es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr
Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen weiteren Regelungen im Detail findet man unter www.mayen.de/Corona.
„Diese Regelungen, insbesondere auch die Ausgangssperre, werden kontrolliert“, erläutert Oberbürgermeister Dirk Meid und ergänzt: „Aber auch unabhängig von der Anwesenheit der Ordnungskräfte, appelliere ich an jeden Bürger und jede Bürgerin die geltenden Regeln einzuhalten.
Ich weiß, es ist nochmal ein harter Einschnitt für uns alle, doch genau jetzt kommt es auf jeden an. Vermeiden Sie Kontakte, beachten Sie die Regeln, tragen Sie Maske und halten Sie Abstand! Nur so können wir gemeinsam unser Gesundheitssystem stützen und diese kritische Phase der Pandemie überwinden!“
OB Meid richtet sich mit diesem Appell auch besonders an die Besucher der Innenstadt. Das frühlingshafte Wetter hatte dort in den letzten Tagen zu stärkerem Betrieb geführt.
„Wir alle freuen uns, die ersten Sonnenstrahlen in der Fußgängerzone und speziell auf dem Marktplatz zu genießen. Dabei darf Abstand halten und Maske tragen aber nicht in Vergessenheit geraten“, so Meid, der darauf aufmerksam macht, dass das Ordnungsamt auch dort regelmäßig präsent sein wird.
Gesundheits - und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW/R. Sondermann
Region/Düsseldorf, 31.03.2021 – Kurzfristig 450.000 zusätzliche Impfungen mit AstraZeneca für Personen ab 60 Jahren. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Darin sind bereits die Impfdosen berücksichtigt, die der Bund dem Land für kommende Woche zugesagt hat. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland).
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff von AstraZeneca kann und sollte weiter genutzt werden. Die Entscheidung, AstraZeneca nur an Personen ab 60 Jahren zu impfen ist sinnvoll. Es stehen einmalig diese 450.000 Termine zur Verfügung. Nichts soll im Lager bleiben. Klar ist daher auch: Wenn sehr viele Menschen einen Termin vereinbaren wollen, kann es sein, dass die Systeme an ihre Grenzen kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Alle weiteren Impfungen mit BioNTech und Moderna laufen selbstverständlich wie gehabt weiter.“
Die Ständige Impfkommission (STIKO) wird Ende April eine Empfehlung abgeben, wie mit den Zweitimpfungen für die bereits mit AstraZeneca Geimpften umgegangen werden wird.
Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass schwere Nebenwirkungen sehr selten sind. Das Gesundheitsministerium rät aber kürzlich Geimpften bei drei Tage nach der Impfung auftretenden Symptomen – wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Minister Laumann kündigte zudem an, die Impfkampagne des Landes im April weiter beschleunigen zu wollen: „Wir werden alleine im April rund 1,5 Millionen Impfungen mit BioNTech und Moderna durchführen. Zum Vergleich: Bislang konnten wir mit dem verfügbaren Impfstoff insgesamt mehr als 2,6 Millionen Impfungen durchführen.“
Ergänzend zu diesen 1,5 Millionen Impfungen werden ab dem 6. April Impfungen in den Arztpraxen des Landes mit weiteren Impfdosen des Bundes stattfinden.
In der kommenden Woche starten dann die ersten Impfungen der Über-70-Jährigen in den Impfzentren – beginnend mit dem Jahrgang 1941. Das Land wird sukzessive in den kommenden Wochen weitere Jahrgänge einladen. Die Impfungen der Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe werden ebenfalls weitergehen.
Das Freilichtmuseum Kommern, hier die Baugruppe Eifel, öffnet ab 1. April seine Pforten. Allerdings gelten Auflagen für Besucher. Archivfoto: pp/Agentur ProfiPress
Mechernich-Kommern, 31.03.2021 – Ab Donnerstag, 1. April, öffnet das LVR-Freilichtmuseum Kommern wieder seine Tore. Der Eintritt ist für alle Besucher bis zum 18. April frei, allerdings gelten Auflagen. Tickets müssen im Vorfeld gebucht werden, dies ist bis zu sieben Tage im Voraus möglich. Besucher ab sechs Jahren müssen ein negatives, nicht mehr als 24 Stunden altes Corona-Test-Ergebnis vorlegen, schriftlich oder digital zertifiziert. Selbsttests sind nicht gestattet.
Tickets können entweder per Online-Buchung über www.shop.kommern.lvr.de oder telefonisch über Kulturinfo-Rheinland (0 22 34/99 21 555) gebucht werden.
Geöffnet ist das Museum von 9 bis 19 Uhr. Die neuen Regeln gelten bis zum 18. April, vorbehaltlich aktueller Entscheidungen des Bundes, des Landes NRW oder des Kreises Euskirchen. Im Falle einer kurzfristigen Schließung verlieren bereits gebuchte Online-Tickets ihre Gültigkeit.
Des Weiteren müssen Besucher entweder ein Formular zum Nachweis des Besuches bereits vorausgefüllt mitbringen oder vor Ort ausfüllen. Das Formular liegt im Freilichtmuseum aus und wird zusätzlich mit der Buchungsbestätigung an die Besucher versandt.
Es gilt eine OP- oder FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, im Außenbereich können diese bei Einhaltung der Abstandsregeln abgelegt werden. In einigen historischen Häusern gilt eine Einbahnregelung, kleinere Gebäude und die Ausstellungshallen bleiben geschlossen. Dies gilt ebenfalls für den Museums- und Tante-Emma-Laden, die Bäckerei und den Spielplatz. Die Gastwirtschaft bietet Speisen und Getränke „to go“ an.
Region/Mainz, 31.03.2021 – Ministerin kündigt Terminregistrierung für neue Altersgruppe an. Rheinland-Pfalz schließt sich wie alle anderen Bundesländer der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an, den Impfstoff von AstraZeneca nur noch für Personen zu verwenden, die älter als 60 Jahre sind. Somit finden von heute an in Rheinland-Pfalz keine Impfungen mehr mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren statt. Impfungen von Personen ab 60 Jahren bleiben davon aber entsprechend den Empfehlungen der STIKO ebenso unberührt wie Impfungen mit anderen Impfstoffen.
Eine Folge der Neuerung in der Nutzung betrifft die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen. Diese Personen werden sich zeitnah für Impfungen registrieren können, da der AstraZeneca-Impfstoff für diese Gruppe nun in größerer Menge zur Verfügung steht. Starten können Registrierungen voraussichtlich am kommenden Mittwoch, Details dazu werden noch bekannt geben. Diese Registrierungen sollen keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Gruppe der Über-70-Jährigen sowie der Vorerkrankten der Priogruppe 2 haben, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie werden ihre Termine vorrangig erhalten.
„Mir ist es trotz aller Änderungen ein Anliegen, weiterhin für die Akzeptanz gegenüber AstraZeneca zu werben. Ich weiß, dass die vielen Nachrichten der vergangenen Tage und Wochen für die Bevölkerung irritierend sein können und die Geduld der Menschen auf eine Probe stellen. Und doch zeigt sich an der erneuerten Empfehlung der STIKO, wie exakt die Impfstoffe und ihre Wirkungen kontrolliert werden“, sagte die Ministerin.
Dass die STIKO eine eingeschränkte Nutzung des Impfstoffs in der Gruppe unter 60 Jahren empfiehlt, heiße im Umkehrschluss eben auch, dass er in der Gruppe ab 60 Jahren uneingeschränkt genutzt werden kann.
Von der Aussetzung der Impfungen von Personen unter 60 Jahren mit AstraZeneca sind fast 60.000 Impftermine im Land betroffen. Deren Absage und Umwandlung bedeutet eine große organisatorische Herausforderung. Etwa 20.000 dieser Impftermine waren in den Impfzentren vorgesehen. Diese werden nun von vom Land storniert und so zeitnah wie möglich neu vergeben. Ziel ist es, dass alle Betroffenen bis Ende April einen neuen Impftermin erhalten. Die Betroffenen müssen dafür nichts unternehmen, sie werden automatisch über ihren neuen Termin informiert.
Neben den rund 20.000 Impfterminen in den Impfzentren sind in den kommenden Wochen auch bereits etwa 25.000 Impftermine durch mobile Impfteams in der Eingliederungshilfe betroffen. Des Weiteren kommen etwa 7.500 Impfungen in den Krankenhäusern hinzu, für die den Einrichtungen bereits AstraZeneca-Impfstoff zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem sind etwa 5.000 geplante Impftermine bei der Polizei sowie rund 900 bei der Justiz davon tangiert. In all diesen Fällen wird versucht, die Termine so schnell wie verlässlich möglich umzuwandeln.
Betroffen sind darüber hinaus auch erste Zweitimpfungstermine mit AstraZeneca, die von Mitte April an geplant waren. Die Zweitimpfungsfrist von bis zu zwölf Wochen bei diesem Impfstoff erlaubt es, diese Termine um zwei Wochen zu verschieben. So kann für das weitere Vorgehen die Empfehlung der STIKO in Sachen Zweitimpfung abgewartet werden, die für spätestens Ende April angekündigt ist. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler appellierte an die STIKO, diese Empfehlung so schnell wie möglich auszusprechen.
„Ich möchte die Menschen, für die eine Nutzung von AstraZeneca in Frage kommt, bitten, diese Möglichkeit auch weiterhin wahrzunehmen“, sagte die Ministerin abschließend. „Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, alle zur Verfügung stehenden Impfstoffe bestmöglich zu nutzen, kommen wir im Kampf gegen die Pandemie schnell und nachhaltig voran. Dies ist uns gerade in Rheinland-Pfalz bisher sehr gut gelungen. Ich kann nur alle Menschen darum bitten, auch in Zukunft nach Kräften daran mitzuwirken, damit möglichst schnell und möglichst sicher auf dem Weg raus aus der Pandemie vorankommen.“
Region/Mayen-Koblenz, 31.03.2021 – Strenge Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gelten ab Donnerstag. Da in Mayen-Koblenz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat, muss der Landkreis die sogenannte Notbremse ziehen und eine Allgemeinverfügung mit erweiterten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land vorgesehenen Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie beinhalten im Wesentlichen Änderungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die Schließung von Außengastronomie, Museen und ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten unter anderem für den Arbeitsweg, in medizinischen Notfällen oder für den Besuch von Gottesdiensten zu den Ostertagen.
„Wir alle hätten uns gewünscht, dass der Inzidenzwert unter 100 bleibt und keine verschärften Maßnahmen angeordnet werden müssen, doch die Fallzahlen sind besorgniserregend rapide angestiegen. Wenn sich nicht alle an die seit Monaten allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus halten, wird es unfassbar schwierig, die Infektionszahlen zu senken. Wir sehnen uns nach Normalität, nach den normalen persönlichen Kontakten, nach gemeinsamen Feiern und unbeschwerten Einkäufen in den heimischen Geschäften. Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit wir die zusätzlichen Maßnahmen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird gilt ab Donnerstag, 1. April, 0 Uhr.
Die Allgemeinverfügung enthält unter anderem folgende Regelungen:
Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen, dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person) oder der Besuch von Gottesdiensten zu Ostern.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt.
Weiterhin offen bleiben können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen, sowie Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe.
Für gewerbliche Einrichtungen ist Terminshopping weiterhin möglich, allerdings unter verschärften Kriterien: So dürfen Geschäfte nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zum Laden gewährt wird. Andernfalls müssen gewerbliche Einrichtungen für den Kundenverkehr schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie sind nach wie vor zulässig.Die Regelung der Schließung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe Direktvermarkter für Lebensmittel, von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen.
Für Dienstleistungen gilt: Wenn kein Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann, wie etwa in Kosmetikstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios, Wellnessmassagesalons und
ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind jedoch Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker und Fußpflege.
Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. In Einzelsportarten ist die sportliche Betätigung nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Der Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung und lediglich in den Außenbereichen möglich.
Das Thema lag auf der Hand: Was machen die Vereine in der Weihnachtszeit für ihre Mitglieder, vor allem für Kinder und Jugendliche? Grafik/Foto: Fußballverband Rheinland
Region/Mayen-Koblenz, 31.03.2021 – Im Frühjahr 2020 hatte die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland „Fußball hilft!“ die Vereine des Verbandes aufgerufen, darüber zu informieren, was sie in der Corona-Krise für ihre Mitmenschen machen. Es entstand eine einzigartige Vielfalt an Hilfen und Ideen, insgesamt 48 Vereine wurden seitens der FVR-Stiftung prämiert. Zum Jahresende musste der Fußball dann erneut ruhen. „Fußball hilft!“ nahm dies zum Anlass, die Vereinsinitiative fortzuführen. Und das Thema lag auf der Hand: Was machen die Vereine in der Weihnachtszeit für ihre Mitglieder, vor allem für Kinder und Jugendliche? Die üblichen Weihnachtsfeiern durfte es nicht geben. Was also schaffen die Fußballvereine als Alternative?
Die besten Bespiele wurden – wie bereits im vergangenen Frühjahr – mit bis zu 500 Euro gefördert, unterstützt durch die Lotto Rheinland-Pfalz Stiftung. Und die Resonanz war erneut groß: 38 Vereinsinitiativen aus der Zeit rund um Weihnachten wurden seitens der FVR-Stiftung prämiert; die Aktion ist mittlerweile abgeschlossen. Eine Übersicht über die Vereine und ihre Initiativen ist hier abrufbar: www.fvr-stiftung.de.
„Diese bemerkenswerten Initiativen sind ein Indiz dafür, dass unsere Fußballvereine in dieser komplizierten Zeit ein Gespür dafür haben, dass der Blick weit über den Tellerrand des Fußballs hinausgehen muss“, sagt Walter Desch, Präsident des Fußballverbandes Rheinland und Vorsitzender der FVR-Stiftung. „Eines wurde im Rahmen der Aktion ganz besonders verdeutlicht: Die Vereine vergessen diejenigen nicht, die es in solchen Zeiten besonders schwer haben. Das vorbildliche Engagement der Klubs zeugt von Verantwortungsbewusstsein für andere Menschen – und auch davon, dass man sich als Teil seiner Gemeinde und Stadt versteht.“
Um dieses Naturdenkmal vor der Vernichtung zu retten, hat ein besorgter Gerolsteiner Bürger mit einem Offenen Brief auf die Baumfällung aufmerksam gemacht. Foto: Privat
Gerolstein, 31.03.2021 – In Gerolstein toben die Bürgerinnen und Bürger über einen Stadtratsbeschluss. Bekanntlich will man in der Stadt Gerolstein das Kyllufer vor dem Bahnhof über Betonstufen ähnlich erschließen, wie in der Stadt Wittlich. Das Problem ist wie immer das Geld.
Die Projektkosten waren explosionsartig gestiegen. Die Landeszuschüsse haben vorne und hinten nicht ausgereicht. Also musste erheblich mit dem Rotstift gearbeitet werden, um überhaupt Landeszuschüsse zu bekommen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,1 Mio Euro. 841.000 Euro betragen die reinen Baukosten. Der Rest sind Nebenkosten. Vom Land gibt es 600.000 Euro Zuschuss. Den Rest (500.000 Euro) will die Stadt Gerolstein stemmen.
Inzwischen wurde der Auftrag vergeben an Baufirma Klein aus Jünkerah. Die Begrenzungsmauer parallel zum Bahnhof soll vollständig abgerissen werden, damit der Zugang über Betonstufen bis zur Kyll den gesamten Böschungsbereich neu erschlossen werden kann. Mitten in der Baumaßnahme steht ein echtes Naturdenkmal, das bereits zu Napoleons Zeiten dort stand, als noch keine Eisenbahn durch Gerolstein fuhr. Eine kerngesunde, 230 Jahre alte Linde soll gefällt werden. Am vergangenen Wochenende wurde für die Linde sogar demonstriert. Um dieses Naturdenkmal vor der Vernichtung zu retten, hat ein besorgter Gerolsteiner Bürger mit einem Offenen Brief auf die Baumfällung aufmerksam gemacht.
Antrag auf Aufhebung einer Beschlussfassung des Stadtrates Gerolstein. Eine 230 Jahre alte, nachweislich kerngesunde Linde soll gefällt werden. „Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags und nach vorheriger Begutachtung hat der Gerolsteiner Stadtrat am Mittwochabend (24.03.2021) mehrheitlich (15 Ja-, zwei Nein-Stimmen, fünf Enthaltungen) beschlossen, dass die 230 Jahre alte, aber gesunde Linde vor dem Bahnhof gefällt wird. Ein tief wurzelnder Ersatzbaum soll gepflanzt werden.“
Die beiden Ingenieure Wilfried Claesgens (vorne) und Jörg Nußbaum vor den beiden Filterkesseln, in denen das Granulat eingefüllt wurde. Das Düttlinger Verfahren ist weltweit einzigartig. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress
Mechernich, 31.03.2021 – Neue Technik geht nach Testphase in der Düttlinger Trinkwasseraufbereitungsanlage in Betrieb – Granulat saugt Blei wie ein Schamm auf. Das Düttlinger Verfahren ist innovativ und besitzt weltweit Pionierstatus. „Für die Adsorption von Blei ist es tatsächlich die erste, die nun in Betrieb ist. Es gibt definitiv keine andere“, berichtet Ingenieur Wilfried Claesgens, vom gleichnamigen Planungsbüro aus Gemünd, der gemeinsam mit Jörg Nußbaum von den Stadtwerken Mechernich zu Recht stolz auf das Erreichte ist.
Nach einer monatelangen Testphase mit einem Pilotfilter, der parallel betrieben wurde, und unzähligen Proben und Kontrollen ist die neue Technik in der Trinkwasser-Aufbereitungs-Anlage Düttling jetzt im Dauerbetrieb. Die Ergebnisse hatten gezeigt, dass die Düttlinger Anlage mit dem neuen Verfahren prozessstabil funktioniert. Das eingesetzte granulierte Eisenhydroxid saugt das endogen vorhandene Blei im Trinkwasser wie ein Schwamm auf.
Wilfried Claesgens (l.) und Jörg Nußbaum im „Unter-Tage“-Bereich der Trinkwasseraufbereitungsanlage, wo das Wasser durch ein verzweigtes Rohrleitungssystem geführt wird. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress
„Das Trinkwasser, was die Anlage Düttling verlässt, ist bleifrei“, freut sich Claesgens. Im Mai 2020 und bei weiteren Überprüfungen waren minimal erhöhte Bleiwerte im hunderttausendstel Gramm pro Liter Wasser bei Überprüfungen in und ausgangs der Anlage festgestellt worden. Säuglingen unter zwei Jahren sollten daher vorsorglich kein Wasser aus dem Netz mehr erhalten, rieten die Stadtwerke in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt deshalb der Bevölkerung im betroffenen Gebiet im Westen der Stadt Mechernich sowie Düttling und Hergarten. Für Erwachsene blieben die Werte stets jedoch unbedenklich und weit unter dem gesetzlich geforderten Grenzwert.
Bis zum heutigen Erfolg war jedoch ein längerer Weg nötig. Claesgens Büro hatte vorab in Rheinland-Pfalz diverse Anlagen erforscht, in denen man die leichtflüchtigen Schwermetalle Arsen und Vanadium aus dem dortigen Trinkwasser bekommen musste. Blei sei allerdings deutlich schwerer zu absorbieren und damit eine deutlich größere Herausforderung, berichtet Claesgens. Man berechnete, tüftelte, testete wie im Forschungslabor und erhielt das erhoffte Ergebnis: Ja, das Granulat schafft es sogar, Blei herauszuziehen. Mit den Ergebnissen im Rücken konnten die Stadtwerke Mechernichs inzwischen sogar ein Zertifizierungsverfahren beim Umweltbundesamt einläuten. Eine allgemeine Trinkwasserzulassung hat das Material in Deutschland bereits.
1.600 Liter Granulat
Mittlerweile wurden in zwei der insgesamt fünf Filterkessel das Material eingefüllt. Nicht grammweise, wie der Ingenieur erläutert, sondern quasi säckeweise: „Der ganze Kessel ist voll damit. Unten befindet sich ein Filterboden, darüber eine Kies-Sand-Schicht, darüber das Granulat 1,60 Meter hoch eingefüllt. Insgesamt sind 1.600 Liter Granulat drin.“
Aber das eingefüllte Granulat wird irgendwann durch neues ersetzt werden müssen, nämlich dann, wenn es vollgesogen mit Blei ist. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen gilt: je später, je besser. Das Material ist teuer und muss bleigefüllt gesondert entsorgt werden. Deshalb werde weiter getestet, die drei anderen Filter mit ihrer Entsäuerungstechnik als zusätzliche Stufe vorzulagern, um das Eisenhydroxid zu schonen und das innovative Verfahren noch zu verfeinern. „Dann wäre der Absorber sozusagen der Polizist im Ablauf, der dann die letzten Blei-Anteile rausholt“, erklärt Claesgens.
Trotz all der Anstrengungen wollen die Stadtwerke in Absprache mit dem Euskirchener Gesundheitsamt den Hinweis, dass Säuglinge bis zu zwei Jahren kein handelsübliches Wasser erhalten sollen, für das betroffene Gebiet rein vorsorglich weiter aufrechterhalten
Das gilt für: Eicks, Floisdorf, Berg, Voißel, Bescheid, Wielspütz, Bergbuir, Bleibuir, Glehn, Hostel, Lückerath, Schützendorf und Industriegebiet Strempt sowie Hergarten und Düttling.
Denn, obwohl das Wasser aus Düttling erwiesenermaßen die Bleigrenzwerte am Ausgang des Wasserwerkes hervorragend einhält, konnten im Leitungsnetz und den Haushalten vereinzelt kurzzeitige leichte Bleiwertüberschreitungen gemessen werden. Warum das so ist, war Gegenstand umfangreicher Untersuchungen und unzähligen Spülungen des kilometerlangen Leitungssystems, die die Stadtwerke seit Sommer 2020 durchführten.
Alte Verkrustungen
Die Ursache liegt demnach in Ablösungen alter Verkrustungen in den Rohren, durch die das Wasser bis zum Endverbraucher geleitet wird. Nußbaum dazu: „Die Verkrustungen lassen sich im Trinkwassernetz und der Hausinstallation nicht vermeiden. Kleine Partikel lösen sich dann und wann und führen dann auch schon mal zu diesen punktuellen Überschreitungen. Aufwendige Netz- und Leitungsspülungen konnten das bisher nicht verhindern.“ Dazugehörige Grenzwerte seien erst 1975 eingeführt worden und über die Jahre weiter gesenkt worden, zuletzt noch 2020. Das Trinkwasser werde von den Stadtwerken auch zukünftig weiter streng kontrolliert und gemeinsam mit dem Gesundheitsamt analysiert.
Da trotz persönlicher Gespräche und Appelle keine Änderung des Verhaltens erfolgte, ist eine Sperrung des Parkplatzes nun leider unumgänglich. Foto: Stadt Eschweiler
Eschweiler, 31.03.2021 – Das frühlingshafte Wetter lockte in den vergangenen letzten Tagen zahlreiche Besucherinnen und Besucher in das Naherholungsgebiet am Blaustein-See. Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres wurden durch die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei Kontrollen durchgeführt.
Hierbei wurden am Montag- und Dienstagabend auf dem Parkplatz P 3 (oberer Parkplatz an der Alsdorfer Straße) zahlreiche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt. So wurden u.a. Kontakt- und Abstandsregelungen nicht eingehalten und mehrere Personengruppen angetroffen. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Zudem gingen beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler (berechtigte) Beschwerden von Seiten der Bürger*innen wegen erheblicher Lärmbelästigungen ein.
Bereits am 24.02.2021 wurde seitens der Stadt Eschweiler darauf hingewiesen, dass eine Sperrung des Parkplatzes – im Sinne der Besu-cher*innen des Blaustein-Sees grundsätzlich nicht gewollt ist, bei einer Fortsetzung des Verhaltens entgegen der Coronaschutz-Vorschriften jedoch letztlich nicht zu vermeiden sein könnte.
Leider hat sich diese Befürchtung bewahrheitet. Da trotz persönlicher Gespräche und Appelle keine Änderung des Verhaltens erfolgte, ist eine Sperrung des Parkplatzes nun leider unumgänglich. Die Situation ist in dieser Art und Weise auf Dauer nicht mehr kontrollierbar und nicht zu verantworten. Der dortige Bereich ist inzwischen insbesondere in den Abendstunden als überregionaler Treffpunkt einzuordnen.
Die Stadt Eschweiler bittet um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
Die kontaktlosen Touristenfahrten bieten den Fahrspaß am Nürburgring unter besonderen Vorkehrungen. Am Oster-Wochenende werden die Maßnahmen intensiviert. Foto: Racetracker
Nürburg, 31.03.2021 – Die kontaktlosen Touristenfahrten können auch am Oster-Wochenende stattfinden. Die Grundlage hierfür wurde nochmals in einem Gespräch des Nürburgrings mit dem Ordnungsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Polizeidirektion Mayen bestätigt. Während die aktiven Touristenfahrer ihre Runden drehen dürfen, gilt für alle anderen jedoch nach wie vor der Grundsatz „Stay at home“. Insbesondere am sogenannten „Carfriday“ (Karfreitag), der als Saisonauftakt der Tuningszene gilt. Bundesweit kommen an diesem Feiertag Fahrzeug-Tuner zusammen. Auch der Nürburgring ist in den vergangenen Jahren immer wieder Treffpunkt gewesen – unabhängig vom Angebot der Touristenfahrten. Diese Treffen sollen in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausbleiben. Dabei bauen die Verantwortlichen auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen und zudem auf umfangreiche Maßnahmen. Die Parkplätze rund um die Nordschleife bleiben geschlossen. Darüber hinaus sind deutlich mehr Nürburgring-Ordner, sowie Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei im Einsatz. Hierdurch sollen unzulässige Ansammlungen verhindert werden.
„Als Ausflugsziel ist der Nürburgring wie alle anderen touristischen Anziehungspunkte natürlich besonders an den Feiertagen begehrt. Für das, was um die Strecke herum passiert, ist das Geschehen auf der Strecke nicht zwingend ursächlich. Das konnten wir erst in diesem Winter beobachten, als auch hier der Andrang sehr groß war und überall gerodelt wurde“, erklärt Nürburgring Geschäftsführer Mirco Markfort. „Mit der Öffnung von Nordschleife und Grand-Prix-Strecke für die Touristenfahrten und die vielen dadurch eingesetzten Ordner können wir aktiv unseren Teil zur Besucher-Steuerung beitragen.“
Vereint im Einsatz: 60 Ordner, „mobile Truppe“, Zusatzkräfte der Polizei
Als erfahrene Event-Location überlässt der Nürburgring das Geschehen dabei nicht dem Zufall. Deshalb soll auch am Oster-Wochenende alles bestens vorbereitet sein. Zusätzlich zum Personal, welches für den Ablauf der Touristenfahrten nötig ist, werden vom Nürburgring 60 Ordner rund um die Strecke eingesetzt. Diese kontrollieren verschiedene Bereiche wie zum Beispiel das geöffnete Grand-Prix-Fahrerlager, welches den Touristenfahrern als Ruhezone gilt. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den Bereichen, die in normalen Jahren Hotspots sind und deshalb in diesem Jahr gesperrt werden. Dazu gehören alle Parkplätze rund um die Nordschleife – auch das sonst so beliebte „Brünnchen“. Hier wird verstärkt kontrolliert. Rund um die Rennstrecke besteht der Nürburgring auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem sind mehrere Einheiten der „mobilen Truppe“ des Nürburgrings unterwegs. Diese speziell geschulten Ordner kümmern sich um Konflikt-Themen und unterstützen die Kollegen bei Bedarf. Lautsprecher-Fahrzeuge haben zudem das Verkehrsgeschehen im Auge und helfen bei dessen Steuerung. Zudem wird die Polizei mit einer erheblichen Zahl an Zusatzkräften vor Ort Präsenz zeigen und verkehrsrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen die 18. CoBeLVO konsequent ahnden.
Zentrale Botschaft: „Stay at home“
Auch wenn der Nürburgring im Rahmen der kontaktlosen Touristenfahrten öffnet, bleibt die zentrale Botschaft an all diejenigen, die das Angebot nicht wahrnehmen: „Stay at home“. „Die Eigenverantwortung und das Verständnis für die aktuelle Situation sind immer noch die effektivste Möglichkeit, Ansammlungen zu verhindern. Das ist das Gebot der Stunde und gilt überall auf der Welt – so auch bei uns“, sagt Markfort. In diesem Zusammenhang macht der Geschäftsführer auch auf die wirtschaftliche Bedeutung eines jeden Angebots am Nürburgring aufmerksam: „Die Touristenfahrten tragen einen Teil dazu bei, dass unser Unternehmen – und somit diese geschichtsträchtige Rennstrecke – durch die Krise kommt. Das gilt ebenso für viele Firmen und Menschen in der Region, die daran partizipieren. Deshalb sind wir jedem dankbar, der uns auf seine Weise unterstützt. Ob man bei den Touristenfahrten teilnimmt oder eben Verständnis dafür hat, dass Dinge zurzeit anders laufen müssen, als gewohnt und man dieses Jahr vorerst noch nicht an den Nürburgring kommt.“
Der Nürburgring, der das ganze Jahr über Touristenfahrten anbietet, öffnet zu Ostern zu folgenden Zeiten – Guthaben für die Touristenfahrten kann ausschließlich online erworben werden:
Kurz erklärt: Konzept der kontaktlosen Touristenfahrten:
Seit 2020 gibt es auf Grund der Corona-Pandemie die „kontaktlosen Touristenfahrten“. Guthaben ist ausschließlich online erhältlich. Vor Ort gelingt die Zufahrt zur Strecke per vorgehaltenem QR-Code oder per Karte. Das Aussteigen aus dem Auto ist an der Zufahrt zur Nordschleife ist verboten. Die zweite Zufahrt im Adenauer Stadtteil Breidscheid ist geschlossen. Auf den jeweils angebotenen „Erholungsflächen“ für Touristenfahrer gelten das Abstandsgebot und eine generelle Maskenpflicht. Für das Befahren der Strecke sind pro Fahrzeug maximal zwei Personen erlaubt, die bereits gemeinsam angereist sein müssen.
Für Notfälle und Probleme ist eine Clearingstelle auf dem Parkplatz gegenüber der Nordschleifen-Zufahrt besetzt. Rund um die Strecke kontrollieren zusätzliche Ordner die Einhaltung der Regeln.
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