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Umsetzung der Corona-Teststrategie in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 11.04.2021 – Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von NRW heute morgen mitteilte, hat das Ministerium die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen. Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.

Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.

Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.

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Anpassung der Corona-Bekämpfungs-Verordnung sowie der Absonderungs-Verordnung ab 11. bzw 12.04.2021 in RLP

Region/Mainz, 11.04.2021 – In seiner Sitzung am 09.04.2021 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie der Absonderungsverordnung beraten und beschlossen. Insbesondere wurden für vollständig geimpfte Personen Ausnahmen von der Testpflicht und von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen. Außerdem wurden die Regelungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert. Für sogenannte Modellkommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 wurde die Möglichkeit eröffnet, Allgemeinverfügungen mit von der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichenden Regelungen zu erlassen.

Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Die Änderungsverordnung betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Sofern in der Verordnung eine Testpflicht angeordnet wird, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, gilt diese nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen. Zu diesen zählen alle vollständig nach dem empfohlenen Impfschema der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpfte Personen, wenn die letzte Impfung 14 Tage zurückliegt und die geimpften Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten soll die Kinderbetreuung grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.
  • Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, können bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen enthalten, die von den Bestimmungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichen, wie z.B. weitergehende Öffnungen.

Hierfür muss die Kommune ein schlüssiges Hygienekonzept mit bestimmten Inhalten zu Testungen, Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, Zugangsregu­lierungen und Kontrollregelungen vorlegen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100 oder werden die Regelungen des Hygienekonzepts nicht eingehalten, sind diese Allgemeinverfügungen wieder aufzuheben.

Die Änderungsverordnung tritt am 11. April in Kraft und läuft bis zum 25. April 2021.

Absonderungsverordnung

Die Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen gilt nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen, es sei denn, sie sind Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

Die Verordnung tritt am 12. April in Kraft und gilt bis zum 10. Mai 2021.

Beide Verordnungen wurden am 10.04.2021 auf der Internetseite corona.rlp.de verkündet.

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Beratungs-Angebot für Menschen mit psychischen Problemen

Region/Mayen-Koblenz, 10.04.2021 – Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz hilft. Insbesondere auch während der schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie bietet der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz sowohl für den Landkreis als auch für die Stadt Koblenz Beratung und Unterstützung für Erwachsene in psychischen Belastungssituationen an.

Solche Situationen können entweder akut auftretende Belastungs- oder Konfliktreaktionen sein, aber auch länger andauernde Konflikte. Wir beraten fachlich und helfen bei der Klärung der Situation und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen. Ziel der Beratung ist die psychosoziale Stabilisierung sowie individuelle Hilfe.

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist gut vernetzt mit der gemeindenahen Versorgungsstruktur, der ärztlichen und therapeutischen Versorgung, sowohl ambulant, teilstationär, als auch stationären Hilfen und auch anderen Anlaufstellen. Der Dienst hilft bei der Beantragung von Hilfen und bei der Vermittlung in Selbsthilfegruppen. Die Beratung erfolgt sowohl für Betroffene, als auch für Angehörige und das direkte Umfeld. Die Gespräche sind vertraulich und kostenlos, bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Ansprechpartner beim Gesundheitsamt Koblenz sind Karl-Heinz Abel, Tel. 0261/914807-31, E-Mail: karl-heinz.abel@kvmyk.de; Gabriele Bößler-Nick, Tel. 0261/914807-32, E-Mail: gabriele.boessler-nick@kvmyk.de; Fabian Schmidt, Tel. 0261/914807-33, E-Mail: fabian.schmidt@kvmyk.de.

Ansprechpartner in den Außenstellen sind in Andernach: Daniela Zimmer, Tel. 02632/251616, E-Mail: daniela.zimmer @kvmyk.de Und in Mayen: Susanne Breitbach, Tel. 02651/9643127, E-Mail: susanne.breitbach@kvmyk.de

Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreise Mayen Koblenz und der Stadt Koblenz gibt es im Internet unter der Adresse www.kvmyk.de

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trekking-Award 2021 – Vulkan-Pfad auf dem Gewinnerpodium

Prüm, 10.04.2021 – 6.500 Leser, 70 verschiedene Wanderwege und der trekking-Award 2021: Die Outdoor Zeitschrift „Trekking Magazin“ wollte es wissen: „Welche drei Wanderwege sind denn nun die Schönsten?“ Die Leserschaft hat entschieden. Der Vulkan-Pfad macht seinem Namen alle Ehre und überzeugt vor allem mit seiner Vielfältigkeit. Unter dem Slogan „Wandern im Reich seiner Majestät Vulcanus, Gott des Feuers“ verläuft der circa 30 Kilometer lange, vulkanisch inspirierte Vulkaneifel-Mußepfad von Esch bis nach Gerolstein, von wo aus Wanderer bequem per Bahn wieder zurück an den Ausgangspunkt kommen.

Kulturell, historisch, naturwissenschaftlich interessante Informationen verpackt in eine Geschichte, die die Wanderer auf der Strecke begleitet. Man erfährt Besonderes und Überraschendes und lernt die Natur und Landschaft im Natur- und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel aus einem ganz neuen Blickwinkel kennen. Egal, ob Lavakopf oder Schlackenkegel, Mineralquelle oder Eifel-Maar, Mühlstein- oder Eishöhle – auf dem Vulkan-Pfad gewährt der Vulkangott Einblick in sein Reich. Ausgesuchte Muße-Plätze laden zum Verweilen ein und lenken die Achtsamkeit auf lokale Themen.

Kein Wunder also, dass der Vulkan-Pfad, der aus zwei Etappen besteht, es auf Platz 3 in der Kategorie „Schönste Wanderwege“ geschafft hat und somit auf dem Podium des „trekking-Award 2021“ steht, der jährlich von der Zeitschrift Trekking Magazin ausgelobt wird. Ganz knapp vor ihm liegen seine beiden Mitstreiterwege, der Höhenweg im Fichtelgebirge und der Schluchtensteig im Schwarzwald. Zu Recht dürfen diese drei besonderen Wanderwege den trekking-Award 2021 entgegennehmen. Der Vulkan-Pfad läuft mitten durch den Vulkangarten Steffeln.

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„Mayen hält zusammen“: Stadtrats-Fraktionen und Verwaltung appellieren gemeinsam an die Bevölkerung

Mayen, 10.04.2021 – Politik und Stadtspitze in Mayen appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger, die Beschränkungen der derzeit geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises ernst zu nehmen. Die Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne, FDP, FWM und AFD sowie die Stadtspitze mit  Oberbürgermeister Meid, Bürgermeister Mauel und den Beigeordneten Lentes und Schroeder erklären dazu: „Wir wissen um die Sorgen und Nöte des Handels, der Gastronomie und all der Unternehmen, die durch die Schließungen massiv beeinträchtigt sind. Auch nehmen wir die Sorgen der Eltern ernst, die unsicher sind wegen der Situation an den Schulen und den dort angebotenen freiwilligen Tests für Kindern. Aber bei allem Verständnis muss das vorrangige Ziel sein, die Infektionszahlen deutlich zu senken. Das kann nur gelingen in einer gemeinsamen Anstrengung unserer Gesellschaft. Durch Impfen, Testen sowie die Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen können wir es schaffen; aber nur, wenn alle mitmachen.“

Seit nunmehr über zwölf Monaten hat die Covid-19-Pandemie einen erheblichen Einfluss auf das Alltagsleben eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin. Insbesondere die letzten Monate sind von großen Einschränkungen, aber auch von beruflichen wie persönlichen Nöten und Sorgen geprägt. Die derzeitige Pandemie fordert den Bund, Länder, Gemeinden sowie die Wirtschaft in erheblichem Maße und verlangt erhebliche Kraftanstrengungen.

In jüngster Zeit konnten insbesondere in den sozialen Medien Kommentare festgestellt werden, die den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen sowie die verfassungsmäßige Ordnung in Frage stellen.

Diese bedeutende und auch belastende Situation darf jedoch kein Nährboden für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtetes Gedankengut sein. Dafür machen sich alle im Mayener Stadtrat vertretenen Parteien gemeinsam mit der Stadtverwaltung stark.

„Wir erteilen diesen Einstellungen eine ganz klare Absage. Bei aller verständlichen Sorge ist in Mayen kein Raum für solche Bestrebungen“, so die einhellige Meinung.

„Die Mayenerinnen und Mayener haben in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie zusammen stehen. Diesen Zusammenhalt brauchen wir auch jetzt, damit die Inzidenzwerte schnell und dauerhaft nach unten gehen. Dann können auch die Unternehmen wieder öffnen, Kinder zur Schule gehen und es sind private Treffen möglich. Wir bitten Sie, lassen Sie uns diese letzten besonders schwierigen Wochen gemeinsam bewältigen. Halten Sie Abstand, tragen Sie Maske, vermeiden Sie Kontakte. Das Handeln jedes Einzelnen zählt“, so der Appell.

Mehr Informationen zur Corona-Lage in Mayen gibt es tagesaktuell jeweils unter www.mayen.de – direkt auf der Startseite findet sich ein Direkteinstieg ins Thema.

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Verwaltung trifft Wissenschaft: SGD Nord macht das Insektensterben zum Thema – Livestream am 14. April

Region/Trier, 10.04.2021 – Insekten haben keine große Lobby. Viele denken dabei an lästige Fliegen, an Wespenstiche und sprechen abfällig von „Ungeziefer“. Doch Insekten sind für uns Menschen und für viele andere Tiere enorm wichtig. Sie bestäuben Wildblumen und Nutzpflanzen, lockern den Boden auf und machen ihn somit nutzbar, vernichten Tierkadaver, fressen alte Pflanzen und führen der Umgebung durch ihre Ausscheidungen wichtige Nährstoffe zu. Vielen Tieren, etwa Vögeln und Amphibien, dienen sie zudem als Nahrung. Kurz gesagt: Insekten sind für den natürlichen Kreislauf elementar wichtig. Allerdings hat die Zahl der Insekten dramatisch abgenommen. Grund genug, das Insektensterben bei der nächsten Veranstaltung der Vortragsreihe „Verwaltung trifft Wissenschaft“ bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in den Mittelpunkt zu rücken.

Da die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie nicht wie üblich vor Publikum im großen Sitzungssaal der Behörde in Koblenz stattfinden kann, wird sie am Mittwoch, 14. April, 16 Uhr, als Livestream übertragen. SGD-Nord Präsident Uwe Hüser hat Wissenschaftler der Universitäten Koblenz-Landau und Trier sowie einen seiner Mitarbeiter eingeladen. „Denn um das Problem zu bewältigen, arbeiten Wissenschaft und Verwaltung oft eng zusammen“, sagt Präsident Hüser.

Gründe für das Insektensterben gibt es viele – etwa den Einsatz von chemischen Mitteln zur Unkrautbekämpfung, die Versieglung von Flächen, das Wegfallen ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Überdüngung von Böden, insektenfeindliche Privatgärten… Doch was sind die Hauptursachen? Wie schlimm ist die Lage wirklich? Was kann man tun, um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken? Diese Fragen wollen Prof. Dr. Klaus Fischer von der Universität Koblenz, Prof. Dr. Axel Hochkirch von der Universität Trier und Dr. Axel Schmidt von der bei der SGD Nord angesiedelten Oberen Naturschutzbehörde beantworten.

Prof. Fischer wird zum Thema „Landwirtschaft und Insektenrückgang“ referieren, Prof. Hochkirch zum Thema „Gewinner und Verlierer des globalen Wandels“. Dr. Schmidt wird abschließend über den „Insektenrückgang in Naturschutzgebieten“ sprechen und „Ursachen und Maßnahmen“ beleuchten.

Falls Sie Interesse an dem Thema haben, finden Sie den Livestream am Mittwoch, 14. April, ab 16 Uhr unter der Adresse https://youtu.be/G0BQWqzax4w . Der Livestream ist frei zugänglich, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können während der Liveübertragung auch Fragen stellen: Senden Sie diese bitte per E-Mail an pressestelle@sgdnord.rlp.de. Die Referenten werden diese im Anschluss an die Vorträge beantworten.

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Tourismus

Die neue Apfelrouten-Karte ist ab sofort erhältlich!

Wachtberg, 10.04.2021 – Die 4. Auflage der Radkarte mit 54 Partnern druckfrisch. Ab sofort ist die neue Karte des Themenradwegs „Die rheinische Apfelroute“ für Gäste und Einheimische der Region erhältlich. Die Radkarte enthält die verschiedenen Routenführungen,
alle zertifizierten Apfelrouten-Partnerbetriebe und weitere Informationen rund um die Rheinische Apfelroute.

Sie kann kostenlos unter www.apfelroute.nrw bestellt werden.
Die Karte wurde in der 4. Auflage mit 20.000 Exemplaren komplett überarbeitet. Texte, Bilder, Partnerinformationen sowie die Tourenbeschreibung wurden aktualisiert.

Alle aktuell zertifizierten Apfelrouten-Partnerbetriebe finden sich in der Kartendarstellung. Als Mitglied des Apfelrouten-Partnernetzwerkes haben sich unsere Partnerbetriebe besonders auf Rad fahrende Gäste ausgerichtet und stehen für Qualität und Engagement in der Region!
Unter den mehr als 50 Partnerbetrieben finden sich einige Obsthöfe, Gastronomiebetriebe, Cafés, Hotels, Ferienwohnungen und Radläden der Region.

Auf dem Fahrrad lässt sich die die Natur- und Kulturlandschaft der Region Rhein-Voreifel ohne Gedränge und Menschenmengen erleben. Wichtige Lebensmitteleinkäufe können regional und saisonal direkt bei den Hofläden und Betrieben entlang der Route getätigt werden.

Bei Interesse könnt ihr die Karte bequem und kostenlos unter info@rhein-voreifel-touristik.de oder unter info@apfelroute.nrw bestellen.

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„Kunst & Kultur in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land“

Wittlich, 10.04.2021 – Nach den Ausstellungen unserer Künstler und Kunsthandwerker Karl-Heinz Pesch und Hans-Dieter Jung folgt nun eine Künstlerin aus Plein. Seit Anfang April stellt Irmgard Schlösser bereits ihre Gemälde in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land aus.

Alles begann vor neun Jahren. Neben ihrer Leidenschaft für den Garten sowie den Gesang fing Irmgard Schlösser an, die Malerei zu mögen und machte daraus ihr Hobby. Spezialisiert auf Acrylmalerei, gestaltet sie hauptsächlich Leinwände abstrakt und modern. Inspiration sammelt sie dabei in Büchern, im Internet oder lässt ihren Fantasien einfach freien Lauf.

Neben ihrer Ausstellung während den Kulturtagen in Manderscheid 2016 kennen sie viele bereits von Kunstaustellungen oder Handwerkermärkten in der Region. Da diese leider mit Beginn der Pandemie ausgesetzt sind, bieten wir als Verbandsgemeinde KünstlerInnen und KunsthanderkerInnen die Möglichkeit, ihre Werke über mehrere Wochen im Eingangsbereich unseres Rathauses sowie in den Schaufenstern unserer Außenstelle (ehemalige Commerzbank) auszustellen. Die Kunstwerke stehen selbstverständlich auch zum Verkauf zur Verfügung.

Sie sind auch KünstlerIn oder KunsthandwerkerIn in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und möchten Ihre Werke bei uns ausstellen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter der 06571 107-132 oder per E-Mail an carina.alt-linden@vg-wittlich-land.de bei uns.

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Verschiebung der 4. Nürburgring Classic auf den 20. – 22. Mai 2022

Nürburg/Region, 10.04.2021 – Liebe Fans, Freunde und Teilnehmer der Nürburgring Classic, liebe Teams, liebe Partner, Sponsoren und liebe Beteiligte, sei es als Marshals, Vereinsmitglieder, Fahrerlagermannschaft, Boxengassenteam…

Historischer Motorsport lebt an vielen Stellen von der Rückschau in die gute alte Zeit, lebt von Geschichten und Bekanntem… Sehr gerne hätten wir im Jahr 2021 den Blick nach vorne gerichtet auf unsere Veranstaltung „Nürburgring Classic“ Ende Mai.

Aber: Wir leben immer noch alle in bewegten Zeiten und die Unsicherheit durch die COVID-19 Situation mit anhaltenden Einschränkungen ist in unser aller Leben groß. Das Infektionsgeschehen ist in einer dritten Welle dynamisch, die Impfstrategie hat noch nicht an der nötigen Fahrt gewonnen und die Genehmigungsbehörden sehen in fast allen Bundesländern vor Ende Mai keine Chance zur Erlaubnis und Durchführung von Großveranstaltungen.

Zusagen und Erlaubnisbescheide werden – wenn überhaupt – leider weiterhin nur sehr kurzfristig gegeben. Was die Ministerpräsidenten-Konferenz in der nächsten Woche entscheidet ist nicht abzusehen.

Eine Planungssicherheit für Teams, Teilnehmer, Starter und die Organisation in der Nürburgring Classic ist nicht gegeben – wäre ggfs. zu kurzfristig um die hohe Qualität und Vielfalt der Veranstaltung als familienfreundliches „Race Event“ zu bewahren und zu garantieren.

Schweren Herzens verschieben wir daher die „4. Nürburgring Classic“ nach intensiven Überlegungen und in Abstimmung mit unseren Sponsoren-Partnern auf den 20. – 22. Mai 2022.

Viel lieber hätten wir Sie alle an einer der legendärsten Rennstrecken der Welt willkommen geheißen und für eine ersehnte Normalität sorgen wollen – es wird im Jahr 2021 nicht möglich sein. Wir möchten, daß Sie eine bunte und stimmige Veranstaltung als Bild vor Augen haben, wenn Sie von der Nürburgring Classic und dem alten Eifelrennen sprechen.

Die Gesundheit aller und auch unsere gesellschaftliche Verantwortung haben für uns oberste Priorität. Daher haben wir für die Verschiebung entschieden.

Für das Jahr 2022 treibt uns viel Energie und Vorfreude an: Wieder erwarten Sie spannende Grids, Qualifyings, Rennen und Sonderläufe. Das Programm und die Serien, die bei uns starten wollten, werden wir fast gänzlich deckungsgleich für das Jahr 2022 hinübernehmen.

Auch die beliebten und oft ausgebuchten Gleichmäßigkeitsprüfungen aber auch die Experience-Läufe gibt es 2022 dann wieder buchbar in gewohnter Form, zu den bekannten Zeiten und in gewohntem Umfang. Das Paddock mit Riesenrad, Live-Arena, Händlerareal und Food-Court warten dann inklusive Treffen der historischen Renntransporter und Service-Fahrzeuge wieder auf viele Besucher mit einer stimmungsvollen Zeitreise an Deutschlands traditionsreichster Rennstrecke.

Bereits für dieses Jahr erworbene Eintrittskarten behalten natürlich ihre Gültigkeit, auch für die nächste Ausgabe des „Race-Event“ im Mai 2022. Die bisher vorab verkauften Karten helfen sicherlich auch zu einem wichtigen finanziellen Teil, die Vorbereitungen für 2022 voran zu treiben und laufende Kosten sowie Werbung, Website, Planungstreffen und Vorbereitungen wirtschaftlich abzudecken. Wir möchten vorab allen „Danke“ sagen, die ihre Tickets nun für das nächste Jahr mit viel Geduld behalten.

Eine große Veranstaltung mit Publikum als „Nürburgring Classic“ wird uns nicht möglich sein. Mit Ihnen allen durch die Fahrerlager zu flanieren, Freunde zu treffen, sich in lockerer Stimmung zu begegnen… für 2021 eine Illusion.

Vielleicht ist ein Trackday mit Test- und Einstellfahrten und einigen Sonderläufen, mit den Gleichmäßigkeitsprüfungen/GLPs und der Track Experience XL und XXL auf der Nordschleife zum Ursprungstermin möglich. Das Organisationsteam arbeitet daran im Hinblick auf die Möglichkeiten mit entsprechendem Hygienekonzept durchaus Individualsport auch im Motorsport zuzulassen. Die Publikumsveranstaltung „Nürburgring Classic“ aber wird auf das Jahr 2022 verschoben.

Starter und angemeldete Teams erhalten in Kürze eine weiterführende Benachrichtigung. Viele neue FAQs auf der Website: www.nuerburgringclassic.de geben zur Terminverschiebung weitere detaillierte Informationen.

Bleiben Sie uns gewogen und freuen Sie sich mit uns auf viele schöne Momente bei der vierten Auflage der Nürburgring Classic – dann im Frühsommer 2022. Vielen Dank.

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Ab Sonntag 11.04.2021 gelten zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wittlich, 10.04.2021 – Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises ist am Freitag gemäß Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes von 59,6 auf 67,6 Fälle je 100.000 Einwohner angestiegen. Damit liegt die 7-Tages-Inzidenz am dritten Tag in Folge über 50 Fälle je 100.000 Einwohner. Das wiederholte Überschreiten dieses Wertes hat zur Folge, dass der Landkreis gemäß den Vorgaben des Landes eine Allgemeinverfügung zu erlassen hat, in der zusätzliche Schutzmaßnahmen geregelt werden. Ein Ermessen steht der Kreisverwaltung insoweit nicht zu. Die Verfügung wird im Laufe des heutigen Samstags öffentlich bekannt gemacht und am Sonntag in Kraft treten.

Die zunächst bis einschließlich 20. April 2021 geltenden Regelungen, die im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ergänzen oder ändern, im Überblick:

Einzelhandel:
Gewerbliche Einrichtungen, wie insbesondere Geschäfte, sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Dabei ist die Kundenzahl beschränkt: Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche darf nur einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden (sog. Terminshopping). Bei den Einzelterminen müssen medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.

Weiterhin geöffnet bleiben:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen, Poststellen
  • Reinigungen, Waschsalons
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen
  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkt
  • Großhandel
  • Blumenfachgeschäfte
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte

Das Abstandsgebot (1,50 m), die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, KN95/N95 oder FFP2) sowie die Personenbegrenzung hinsichtlich der Verkaufsfläche sind selbstverständlich einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung bleiben weiterhin zulässig.

Sport
Sport ist nur im Freien und mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen unter Beachtung des Abstandsgebots zulässig. Kontaktfreies Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

Freizeit
Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Freien ist untersagt.

Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Wortlauts der Allgemeinverfügung sowie etwaiger neuer Vorgaben der Landesregierung. Eine Aufhebung der Allgemeinverfügung kommt erst dann in Betracht, wenn die 7-Tages-Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter 50 gelegen hat.

Die Allgemeinverfügung kann unter https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/allgemeinverfuegungen-behoerdliche-anordnungen/ eingesehen werden.