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Kreis Düren: Landrat Wolfgang Spelthahn erneuert seinen Appell, die Hygieneregeln zu beachten

Düren, 23.10.2020 – 495 Menschen sind aktuell im Kreis Düren nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert. Gegenüber gestern (22.10.) gab es somit 120 Neuinfektionen. 1134 Personen sind wieder genesen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 1673 Menschen positiv getestet worden (Stand: 13.30 Uhr).

„Angesichts der wieder hohen Zahl an Neuinfektionen erneuere ich meinen Appell, alle Kontakte so weit wie möglich zu minimieren, die Abstandsgebote einzuhalten, die Hygieneregeln zu beachten und konsequent Masken zu tragen, wo immer es notwendig ist. Bitte helfen Sie mit, die Verbreitung des Virus zu verringern“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Unterdessen hat der Lebensmittelverarbeitungsbetrieb, der zuletzt von positiven Fällen betroffen war, zunächst als weitere Vorsichtsmaßnahme seinen Betrieb vollständig eingestellt. Eine zweite Testreihe am Mittwoch ergab 27 weitere positive Fälle, so dass in dem Unternehmen nun insgesamt 53 Beschäftigte aus dem Kreis Düren mit dem Coronavirus infiziert sind; sie befinden sich alle in Quarantäne.

Die 495 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

Aldenhoven: 89 (Gesamtzahl aller jemals Erkrankten je Ort: 179); Düren: 152 (581); Heimbach: 6 (14); Hürtgenwald: 7 (31); Inden: 4 (33); Jülich: 106 (284); Kreuzau: 24 (68); Langerwehe: 6 (105); Linnich: 6 (69); Merzenich: 33 (58); Nideggen: 17 (46); Niederzier: 13 (76); Nörvenich: 13 (48); Titz: 4 (40); Vettweiß: 15 (41). Die Anzahl der Todesopfer beträgt 44. Anmerkung: In der Gemeinde Merzenich sind noch nicht alle derzeit positiven Fälle berücksichtigt; da die aktuellen Testergebnisse des Lebensmittel-verarbeitungsbetriebes noch nicht eingearbeitet werden konnten.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 124,3. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Hier gibt es Rat und Hilfe:

Telefonzentrale des Kreises Düren: 02421/22-0
Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle): 02421/22-10 36 900
Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle): 02421/22-10 36 999
Corona-Hotline: 02421/22-10 53 920
Job-com: 02421/22-15 60 000
Service-Nummer für Unternehmen: 02421/22-10 61 214
Jugendamt und Frühe Hilfen: 02421/22-10 51 900

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Stadtbürgermeister sagt Allerheiligen, Gräbersegnung und Martinsumzug in Daun und Stadtteilen ab

Daun, 23.10.2020 – Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass unter den Bedingungen die uns die Pandemie abverlangt, kann in diesem Jahr kein Martinsumzug in der Kernstadt und unseren Stadtteilen durchgeführt werden. Die Grundschule und auch unsere Kindergärten werden mit der entsprechenden Anzahl Martinswecken beliefert um den Kindern auch zu zeigen das wir an sie denken und unsere Kultur & Brauchtumswerte keinesfalls vernachlässigen wollen . Dies geschieht ebenso mit der Unterstützung unserer Ortsvorsteher in unseren Stadteilen für Jung und Alt nach Brauch vor Ort.

Coronabedingt wird es auch keine Gräbersegnung auf dem Friedhof Wehrbüsch und den Friedhöfen der betroffenen Stadtteile wie gewohnt geben, allerdings werden die hauptamtlichen Seelsorger in Stille alle Friedhöfe besuchen und jedes Grab segnen.

Am Volkstrauertag werden wir mit einer kleinen Abordnung in Stille auch die Kranzniederlegung im Gedenken durchführen. Der uns bekannte bisher übliche Rahmen entfällt leider.

Entwicklungsbedingte Änderungen versuche ich möglichst aktuell mitzuteilen. Hierzu verweise ich auf die Internetseite der Stadt Daun unter Daun.de

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst,

Ihr Friedhelm Marder,

Stadtbürgermeister

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Corona-Fallzahlen im Landkreis Bernkastel-Wittlich steigen weiter – Schärfere Regeln ab dem 27. Oktober

Wittlich, 23.10.2020 – Die Corona-Pandemie entwickelt im Landkreis Bernkastel-Wittlich aktuell eine besondere Dynamik. So stieg die 7-Tages-Inzidenz von 57,8 Fällen je 100.000 Einwohner am 18. Oktober binnen 4 Tagen auf einen Wert von 108,5 – Tendenz steigend. Mit Stand vom 22. Oktober 2020 zählte der Landkreis insgesamt 164 aktive COVID-19-Fälle.

Wenn auch einzelne Infektionsgeschehen – sei es in Seniorenheimen, Kindertagesstätten oder auf Flusskreuzfahrtschiffen – eine besondere Aufmerksamkeit genießen, liegt dieser Entwicklung ein gestreutes, nicht eindeutig eingrenzbares Infektionsgeschehen zugrunde.

Daher hat die Taskforce in ihrer jüngsten Sitzung am 22. Oktober 2020 die dringende Empfehlung ausgesprochen, den in der Vorwoche beschlossenen Maßnahmenkatalog auszuweiten. Landrat Gregor Eibes bedauert die geringe Halbwertzeit der ersten Allgemeinverfügung, die nach gerade mal einer Woche Gültigkeit durch neuere und weitreichendere Regelungen ersetzt werden muss, sieht aber in Anbetracht der immensen Fallzahlensteigerung unumwunden ein, dass es zu dem mit dem Land verabredeten Vorgehen keine Alternative gibt. „Es ist geradezu der Sinn des Corona-Warn und Aktionsplans, dass in Ansehung des Infektionsgeschehens regionalisierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen werden“, erläutert Eibes den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung und ergänzt: „Dieser Intention folgend haben wir gemeinsam mit der Taskforce die Maßnahmen des Stufenplans aufgegriffen, von denen wir uns einen Effekt auf das Pandemiegeschehen erhoffen.“

Dieser Effekt ist bitter nötig, liegt doch die Inzidenz mehr als doppelt so hoch als die Schwelle zur Alarmstufe rot (50 Fälle je 100.000 Einwohner). Konkret sind es folgende Maßnahmen, die mittels einer Allgemeinverfügung verfügt werden und ab dem 27. Oktober für einen Zeitraum von 14 Tagen greifen sollen:

  1. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen im Außenbereich wird auf 100 Personen begrenzt.  Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen im Innenbereich wird auf 50 Personen begrenzt. Die Regelungen von § 2 Abs. 4 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) haben ungeachtet der beschlossenen Maßnahmen weiterhin Geltung. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit der Kreisordnungsbehörde abgestimmten Hygienekonzeptes zugelassen werden.
  2. Die Zahl der Teilnehmer für private Feiern und Zusammenkünfte mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis im öffentlichen Raum sowie in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen wird unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen auf 10 Personen oder auf die Zusammenkunft der Angehörigen aus höchstens zwei Hausständen begrenzt. Jede darüber hinaus gehende Ansammlung von Personen in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen anlässlich privater Zusammenkünfte oder Feiern ist untersagt. Es ergeht die dringende Empfehlung, diese Personenbegrenzung auch im privaten Raum einzuhalten.
  3. An allen weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufen an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Die Hygienekonzepte der Schulen bleiben darüber hinaus unberührt.
  4. Das gemeinsame sportliche Training auf Sportanlagen im Freien ist nur mit bis zu 30 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen im Kontaktsport ist untersagt. Als Kontaktsport wird jeder Sport angesehen, bei dem der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. Von Zusammenkünften und Feierlichkeiten nach sportlichen Veranstaltungen wird dringend abgeraten.
  5. Das gemeinsame sportliche Training auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) ist nur mit bis zu 15 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport sind nicht zulässig. Als Kontaktsport wird jeder Sport angesehen, bei dem der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.  Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe sind zulässig. Zuschauer sind allgemein nicht zugelassen.
  6. Gruppenkursangebote in Fitnessstudios sind mit max. 6 Personen zzgl. dem Übungsleiter zulässig. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
  7. Gruppenkursangebote in Tanzschulen sind mit max. 6 Personen zzgl. dem Tanzlehrer zulässig. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
  8. In Hallenbädern, Saunen und für Wellnessangebote ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm begrenzt. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden. Die Nutzung eines vorhandenen Restaurantbereiches richtet sich nach den Vorschriften der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung für die Gastronomie einschließlich des betreffenden Hygienekonzeptes.
  9. Für Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Märkte gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen wird auf max. 100 Personen begrenzt. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 qm Fläche begrenzt. Diese Personenbegrenzung gilt nicht auf Wochenmärkten die ausschließlich Lebensmittel anbieten.

Deutlich hervorzuheben ist, dass die vorgenannten Maßnahmen regelmäßig die in der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz getroffenen Regelungen übersteigen. Dies bedeutet vereinfacht: Zunächst gilt das, was in der Allgemeinverfügung steht. Danach greifen die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung oder auf deren Grundlage erlassener weiterer Papiere (z. B. Hygienekonzepte).

„Es ist sicherlich schwer, bei der Masse an Regelungen den Überblick zu behalten“, räumt der Landrat ein: „Mit dem differenzierten Vorgehen wollen wir allerdings auch drastischeren Maßnahmen vorbeugen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen.“

Generell wiederholt er den Appell der Vorwoche, die AHA-Regeln konsequent einzuhalten, die da lauten: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Auch das regelmäßige Lüften von geschlossenen Räumen und das Meiden größerer Menschenansammlungen gewinne immer mehr an Bedeutung.

Denn in einem ist sich der Landrat sicher: „Nur die konsequente Einhaltung der Regeln kann zum Erfolg der verfügten Maßnahmen führen.“ Denn das Nichtbeachten würde die Bemühungen von Vielen konterkarieren. Daher appelliert er insbesondere an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.

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Eindämmung der Corona-Lage im Eifelkreis Bitburg-Prüm: Verschärfte Regelungen ab Sonntag, 25.Oktober

Bitburg/Prüm, 23.10.2020 – Um die unaufhörliche Ausbreitung des Coronavirus im Eifelkreis Bitburg-Prüm einzudämmen, wurden in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz folgende Regelungen getroffen:

Maskenpflicht an Schulen:

Gemäß einer ab Sonntag geltenden Änderung der Allgemeinverfügung gilt in allen Schulen im Eifelkreis eine Maskenpflicht  auch im Unterricht. Ausgenommen sind Grundschulen, Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann, solange der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten wird. Um hiervon Gebrauch zu machen, wird den Schulen angeraten, die Anzahl der Pausen spürbar zu erhöhen.

Mit dieser Regelung weicht der Eifelkreis Bitburg-Prüm von den Empfehlungen des Landes für Kommunen bei Warnstufe Rot ab, deren Umsetzung von anderen Städten und Landkreisen angekündigt wurde.

Weitere Reduzierung von Veranstaltungsgrößen

Veranstaltungen gewerblicher oder öffentlicher Art in geschlossenen Räumen sind unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung RLP nur zulässig, solange nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind. Als Richtgröße müssen je Person 5m² zur Verfügung stehen. Die Personenzahl wurde zuletzt am 15. Oktober auf 75 Teilnehmer begrenzt.

Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Bestattungen

Um auch bei Bestattungen die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten, wurde der Teilnehmerkreis bis zum 30. November begrenzt. Bei Bestattungen im Freien oder in geschlossenen Räumen dürfen demnach teilnehmen:

  1. Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/Lebenspartner sowie Verlobte/Verlobter der Verstorbenen/des Verstorbenen,
  2. Verwandte der Verstorbenen/ des Verstorbenen im ersten oder

zweiten Grad sowie deren Ehegattinnen/Ehegatten oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, sowie

  1. Personen zweier weiterer Hausstände.

Alle hier aufgezeigten Maßnahmen werden auf Grundlage einer Allgemeinverfügung ab kommendem Sonntag, den 25. Oktober, wirksam.

Absage von Martinsumzügen und Gräbersegnungen

Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm nochmals auf die bereits unter www.bitburg-pruem.de veröffentlichte Pressemitteilung vom 21. Oktober hin und bittet aufgrund der aktuellen Pandemielage eindringlich darum, die diesjährigen Martinsumzüge umfänglich abzusagen, da die Ansteckungsgefahr aufgrund der zu erwartenden Menschenansammlungen – auch unter Berücksichtigung der Maskenpflicht – als zu groß eingestuft wird.

Gleiches gilt für Gräbersegnungen über Allerheiligen. Als Zeichen eines gemeinsamen Gedenkens haben verschiedene Pfarreien angekündigt, am Allerheiligentag die Glocken aller Kirchen und Kapellen zur Mittagszeit läuten.

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Corona-Pandemie: StädteRegion Aachen ordnet weitergehende Schutzmaßnahmen an

StädteRegion Aachen, 23.10.2020 – Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und eine aktualisierte Coronaschutzverordnung erlassen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Da der Inzidenzwert in der StädteRegion Aachen heute bereits bei 140 liegt (Stand 23.10.2020), werden für das Gebiet der StädteRegion (außer Stadt Aachen) in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der zuständigen Bezirksregierung weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Stadt Aachen erläßt eine eigene Allgemeinverfügung.

Über die Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus sind – abhängig von der Art der Veranstaltung – die nachfolgend aufgeführten Anordnungen einzuhalten:

Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen

Zusätzlich zur Maskenpflicht regelt die neue Verfügung für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich, dass der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken verboten ist.

Versammlungen nach dem Versammlungsrecht

Für Versammlungen nach dem Versammlungsrecht werden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde, über die besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus, das Mitführen und Konsumieren von Alkohol sowie anderer berauschender Mittel während der gesamten Dauer der Versammlung untersagt. Ebenso haben Versammlungsteilnehmende an Orten, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann, während der gesamten Dauer der Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alkoholkonsumverbot

Neben dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie dem Verkauf von alkoholischen Getränken bleibt es weiterhin verboten, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr im öffentlichen Raum, auf den Straßen und in den Anlagen, alkoholische Getränke zu konsumieren.

Die Allgemeinverfügung vom 14. Oktober wurde aufgehoben. Die neue Verfügung gilt ab morgen und voraussichtlich bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020. Sie ist nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.

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Zur aktuellen Situation im Verbund-krankenhaus Wittlich / Bernkastel

Wittlich/Bernkastel-Kues, 23.10.2020 – Insgesamt werden an beiden Standorten 9 COVID-Patienten auf COVID-Isolierstationen behandelt. In der Intensivstation werden zurzeit keine COVID-Patienten behandelt.

Am Standort Wittlich, St. Elisabeth Krankenhaus, werden alle ambulanten und stationären Patientenbehandlungen durchgeführt.

Es gilt die Besucherregelung 1 Besucher pro Tag und Patient. Die Legitimation erfolgt durch eine mitzuführende Besucherkarte.

Die Praxen sind erreichbar und arbeiten im Regelbetrieb.

Am Standort Bernkastel-Kues, Cusanus Krankenhaus, werden ambulante Behandlungen durchgeführt. Das Infektionsgeschehen betrifft nicht das MVZ oder die ansässigen Praxen.

Notfälle werden weiterhin im Cusanus Krankenhaus aufgenommen. Die Intensivabteilung ist bei der Rettungsleitstelle angemeldet und kann Patienten behandeln. Die Psychiatrie kann ebenfalls in vollem Umfang Patienten behandeln. Patienten, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, können im St. Elisabethkrankenhaus in Wittlich oder den umliegenden Kliniken aufgenommen werden.

Es besteht ein generelles Besuchsverbot für Patienten, die stationär behandelt werden. Ausnahmen können mit den behandelnden Ärzte gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ vereinbart werden.

Das MVZ und die Praxen sind erreichbar und arbeiten im Regelbetrieb.

Die Testungen der Kontaktpersonen der aufgetretenen COVID-Fälle sind alle durchgeführt worden. Das präventive Screening der Mitarbeiter wird heute abgeschlossen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.

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St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen informiert aktuell

Mayen, 23.10.2020 – Die aktuelle Pandemieentwicklung erfordert in Abhängigkeit der Corona-Lage täglich Entscheidungen der Klinikleitung, ob Einschränkungen der Besuchszeiten erforderlich sind. Das ist keine leichte Aufgabe, wenn man bedenkt, dass Patientenbesuche als sozialmedizinische Komponente durchaus positiven Einfluss auf den Genesungsverlauf haben können. „Zurzeit sind Patientenbesuche im St. Elisabeth im Rahmen der 11. Corona-Schutzverordnung noch möglich. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 15 bis 17 Uhr und auf maximal 45 Minuten begrenzt. Pro Patient ist nur ein Besucher erlaubt. Für den Besuch von Schwangeren, Kindern und Neugeborenen gelten individuellere Besuchszeiten. Diese werden mit den betroffenen Bereichen abgestimmt“, so der Kaufmännische Direktor Georg Kohl.

Vielen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass es unter den Beschäftigten des Sanitäts- und Gesundheitswesens besonders häufig zu Corona-Infektionen kommt, die dann unter Umständen fatale Auswirkungen auf die Einrichtung haben. Schließungen könnten die Folge sein oder, im schlimmsten Fall, die Übertragung der Krankheit auf die sich in Obhut befindenden Patienten oder Mitarbeiter. Das bringt ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungsträger mit sich, denn ein Einschränken der Besucherregelung reduziert das Infektionsrisiko erheblich.

Der Verantwortung will sich die Klinikleitung nicht entziehen. Bei einer weiteren Zunahme der Inzidenzrate muss die Besuchsgenehmigung gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung deutlich eingeschränkt werden. Dies wird voraussichtlich schon sehr zeitnah der Fall sein. Dann ist der Besuch von Patientinnen und Patienten, auch mit langer Liegezeit, nicht mehr möglich. Ausnahmegenehmigungen können dann nur in Einzelfällen, z.B. bei einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten oder für Familienbesuche durch frisch gebackene Väter, zugelassen werden.

Die Verantwortung den Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber erfordern diese Maßnahme ab einem bestimmten Punkt. Keinem wäre damit gedient, wenn es durch Corona-Infektionen im Krankenhaus zu Versorgungsengpässen oder gar zu Infektionen und Sterbefällen kommen würde. Zur Einschränkung der Besucherregelung gibt es bereits Erfahrungen aus dem Lock-Down im Sommer dieses Jahres. Sie forderten von den Betroffenen viel ab, haben sich aber unter dem Strich bei einem menschlichen Umgang mit Ausnahmen für alle ausgezahlt. Das St. Elisabeth ruft dazu auf, sich kurz vor einem Besuch auf der Internetseite www.gk.de über Besucherregeln zu informieren oder telefonisch anzufragen.

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Gesundheitsamt der Kreisverwaltung erhält Unterstützung von der Bundeswehr

Bitburg, 23.10.2020 – Mit den rasant gestiegenen Corona-Fallzahlen im Eifelkreis ist vor allem die Situation im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung angespannt.

Mit einem hohen Einsatz der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, aus anderen Organisations-einheiten der Verwaltung, des Berufsbildungszentrums bebiz, aus Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz sowie mithilfe studentischer Hilfskräfte, konnten jedoch alle Fälle abgearbeitet werden.

Belastend wirkt sich dennoch weiterhin die hohe Zahl an zu verfolgenden Kontakten und zu bearbeitenden Testergebnissen aus. Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung die Bundeswehr um Unterstützung gebeten, die mit einer Stärke von acht Soldatinnen und Soldaten bewilligt wurde. Dass die Unterstützung so schnell bewilligt werden konnte, ist maßgeblich der Unterstützung durch Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch und den stellv. Leiter der Kreisverbindungskommandos für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, Oberstleutnant d.R. André Heuzeroth, zu verdanken.

Die Soldaten SUK (Schnelle Unterstützungskräfte) werden vorläufig in der Kontaktverfolgung zur maßgeblichen Unterstützung des Gesundheitsamts eingesetzt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Ansprache betroffener Bürger, die Abfrage nach Symptomatik und Kontakten und die anschließende Einteilung der Kontaktpersonen in vorgegebene Kategorien.

Erster Kreisbeigeordneter Michael Billen: „In der andauernden Lage stellt uns vor allem die Kontaktverfolgung vor Herausforderungen. Ich freue mich außerordentlich über die Unterstützung durch die Bundeswehr, die mit ihrem Einsatz zum Schutz der Bevölkerung im Eifelkreis und ebenso zur dringenden Entlastung aller Mitarbeiter beitragen.“

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Private Feiern werden kontrolliert: Gemeinde Kall verschärft Corona-Schutzmaßnahmen

Kall, 23.10.2020 – Die Gemeinde Kall will angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen die Schutzmaßnahmen verschärfen. So wird das Ordnungsamt jetzt verstärkt auch private Feiern kontrollieren. Das hat die Gemeinde wenige Stunden nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Bundesministern und den 16 Ministerpräsidenten in Berlin entschieden.

Bislang hatte das Ordnungsamt überwiegend die Einhaltung der Regeln, etwa das korrekte Führen der Rückverfolgungslisten, in gastromischen Betrieben geprüft. „Das reicht aber nicht mehr aus. Private Feiern wurden vom Robert-Koch-Institut als einer der Hauptgründe für die schnelle Ausbreitung der Corona-Infektionen ausgemacht. Wir müssen jetzt alle etwas tun, damit wir die Verbreitung des Virus eindämmen. Im Moment sind die Zahlen im Kreis Euskirchen und auch speziell in der Gemeinde Kall sehr gering, dabei soll es auch bleiben“, sagte Bürgermeister Hermann-Josef Esser.

Private Feiern dürfen laut aktueller Corona-Schutzverordnung vom 14. Oktober außerhalb von Wohnungen nur aus einem herausragenden Anlass, etwa ein Jubiläum, eine Hochzeit, eine Taufe, ein Geburtstag oder eine Abschlussfeier, mit maximal 50 Menschen stattfinden. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird die maximale Personenzahl auf 25 begrenzt. Wer seine Feier bis zum 10. Oktober angemeldet hat, darf die Feier weiterhin nach den Vorschriften der bis zum 14. Oktober gültigen Verordnung, also mit maximal 150 Personen, durchführen, wenn die lokale Inzidenz 35 nicht überschreitet.

Bei Festen gilt das Abstandsgebot und es muss eine Mund-Nase-Bedeckung im Veranstaltungsraum getragen werden, sofern kein Hygiene-Konzept vorliegt. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Wird ein Fest ohne herausragenden Anlass oder mit mehr als 150 Teilnehmern veranstaltet, droht den Veranstaltern ein Bußgeld zwischen 500 und 2500 Euro. Wer an einem solchen Fest teilnimmt, muss 250 Euro zahlen. Wird ein Fest nicht angemeldet oder keine Teilnehmerliste geführt, kostet es 500 Euro Bußgeld.

Das Ordnungsamt darf Feste, die gegen Corona-Regeln verstoßen, abbrechen. „Natürlich sind die Vorschriften nicht immer schön, aber es trifft jeden von uns“, sagte Hermann-Josef Esser, der selbst schweren Herzens seine Geburtstagsfeier im November abgesagt hat.

Dieses Bild wird es dieses Jahr nicht geben: Den Volkstrauertag in Steinfeld begeht die Gemeinde Kall im ganz kleinen Kreis und nicht öffentlich. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Weitere Absagen betreffen die jährlichen Veranstaltungen zum Pogromgedenken und Volkstrauertag. Diese werden nicht öffentlich stattfinden. Bürgermeister Hermann-Josef Esser, Wehrleiter Harald Heinen sowie ein Pastor werden am Volkstrauertag entsprechend Kränze niederlegen, auch der Opfer der Pogrome wird in kleinem Rahmen gedacht. Im Anschluss wird jeweils ein für alle Bürger zugänglicher Bericht erstellt, in dem auch die Ansprachen veröffentlicht werden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir, wenn wir jetzt vorsichtig agieren, nächstes Jahr diese beiden Gedenktage wieder normal als Gemeinschaft wahrnehmen werden können“, so Hermann-Josef Esser.

Die Gemeinde Kall weist außerdem die Bürger noch einmal darauf hin, dass keine spontanen Rathausbesuche getätigt werden sollen. „Bitte vereinbaren Sie einen Termin, entweder über die Zentrale 02441/888-0 oder direkt bei ihrem Ansprechpartner“, so Esser. Außerdem solle geprüft werden, ob sich die Angelegenheit nicht auch telefonisch oder per E-Mail regeln lasse.

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Christian Baldaufs Herbsttour: Besuch im Krankenhaus Daun

Daun, 23.10.2020 – Der Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen CDU, Christian Baldauf, besuchte im Rahmen seiner Herbsttour auch das Krankenhaus in Daun.

Der Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder und sein Bruder Gordon Schnieder, der CDU-Landtagsabgeordnete des Landkreises Vulkaneifel, nahmen an der Rundreise teil. Auch Thomas Scheppe, der sich für die Christdemokraten um das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Daun bewirbt, begleitete Baldauf bei vielen Programmpunkten.

Gordon Schnieder fasst zusammen: „Christian Baldauf ist ein tief mit der Heimat verwurzelter Mensch. Er hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Ängste der Menschen und den festen Willen, Rheinland-Pfalz in jeder Hinsicht in die Spitzengruppe der deutschen Bundesländer zu führen.“