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St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen informiert aktuell

Mayen, 23.10.2020 – Die aktuelle Pandemieentwicklung erfordert in Abhängigkeit der Corona-Lage täglich Entscheidungen der Klinikleitung, ob Einschränkungen der Besuchszeiten erforderlich sind. Das ist keine leichte Aufgabe, wenn man bedenkt, dass Patientenbesuche als sozialmedizinische Komponente durchaus positiven Einfluss auf den Genesungsverlauf haben können. „Zurzeit sind Patientenbesuche im St. Elisabeth im Rahmen der 11. Corona-Schutzverordnung noch möglich. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 15 bis 17 Uhr und auf maximal 45 Minuten begrenzt. Pro Patient ist nur ein Besucher erlaubt. Für den Besuch von Schwangeren, Kindern und Neugeborenen gelten individuellere Besuchszeiten. Diese werden mit den betroffenen Bereichen abgestimmt“, so der Kaufmännische Direktor Georg Kohl.

Vielen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass es unter den Beschäftigten des Sanitäts- und Gesundheitswesens besonders häufig zu Corona-Infektionen kommt, die dann unter Umständen fatale Auswirkungen auf die Einrichtung haben. Schließungen könnten die Folge sein oder, im schlimmsten Fall, die Übertragung der Krankheit auf die sich in Obhut befindenden Patienten oder Mitarbeiter. Das bringt ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungsträger mit sich, denn ein Einschränken der Besucherregelung reduziert das Infektionsrisiko erheblich.

Der Verantwortung will sich die Klinikleitung nicht entziehen. Bei einer weiteren Zunahme der Inzidenzrate muss die Besuchsgenehmigung gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung deutlich eingeschränkt werden. Dies wird voraussichtlich schon sehr zeitnah der Fall sein. Dann ist der Besuch von Patientinnen und Patienten, auch mit langer Liegezeit, nicht mehr möglich. Ausnahmegenehmigungen können dann nur in Einzelfällen, z.B. bei einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten oder für Familienbesuche durch frisch gebackene Väter, zugelassen werden.

Die Verantwortung den Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber erfordern diese Maßnahme ab einem bestimmten Punkt. Keinem wäre damit gedient, wenn es durch Corona-Infektionen im Krankenhaus zu Versorgungsengpässen oder gar zu Infektionen und Sterbefällen kommen würde. Zur Einschränkung der Besucherregelung gibt es bereits Erfahrungen aus dem Lock-Down im Sommer dieses Jahres. Sie forderten von den Betroffenen viel ab, haben sich aber unter dem Strich bei einem menschlichen Umgang mit Ausnahmen für alle ausgezahlt. Das St. Elisabeth ruft dazu auf, sich kurz vor einem Besuch auf der Internetseite www.gk.de über Besucherregeln zu informieren oder telefonisch anzufragen.