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Neu: Kombi-Kulturkarte inklusive Dauerkarte für die Landesgartenschau in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 30.10.2020 – Die Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH bietet Landesgartenschau- und Kultur-Fans ab sofort in Kooperation mit der Landesgartenschau Bad Neuenahr-Ahrweiler 2022 gGmbH eine exklusive Aktion an: die neue Kombi-Kulturkarte. Sie vereint die Kulturkarte Bad Neuenahr-Ahrweiler und einen Voucher für eine Dauerkarte der Landesgartenschau. „Die im Kombipaket enthaltene Kulturkarte gilt gleich für zwei Jahre (2021 und 2022), sodass Inhaber vor, während und nach der Landesgartenschau 2022 in höchsten Kulturgenuss in Bad Neuenahr-Ahrweiler kommen“, erklärt Marketing GmbH-Geschäftsführer Christian Senk. Die Kombi-Kulturkarte ist ab sofort zu einem Vorteilspreis von 149 Euro erhältlich. Einzeln würde alleine die Dauerkarte aktuell 119 Euro sowie die Kulturkarte für ein Jahr 48 Euro kosten.

Mit der Dauerkarte der Landesgartenschau genießen Besucher 180 Tage Natur, Kultur und Genuss auf 4.000 Quadratmeter wechselnder Blumenpracht in exklusiv hergerichteten Parkanlagen. Über 3.000 Veranstaltungen, ein attraktives Sportprogramm sowie Kochevents der besonderen Art werden geboten. Die Kulturkarte bietet Nutzern in der Kombi für zwei Jahre eine Fülle an Leistungen und Ermäßigungen rund um den Kurpark Bad Neuenahr sowie darüber hinaus. So haben Kulturkarten-Inhaber nicht nur freien Eintritt in den Kurpark (außerhalb der Landesgartenschau), zu den „Konzerten im Park“ und weiteren Angeboten wie „Yoga im Park“ oder den „Terrainwanderungen“, sie erhalten auch zahlreiche Ermäßigungen bei Events, Museen und anderen Einrichtungen.

Alle aktuellen Leistungen der Kulturkarte sind in der gleichnamigen Broschüre der Marketing GmbH aufgeführt. Die Broschüre liegt in den Tourist-Informationen Bad Neuenahr und Ahrweiler aus und steht darüber hinaus auch auf der Homepage www.das-heilbad.de als Download zur Verfügung.

Die Kombi-Kulturkarte ist ab sofort in den Tourist-Informationen Bad Neuenahr, Kurgartenstraße 13 und Ahrweiler, Blankartshof 1 erhältlich. Der im Kombi-Paket enthaltene Voucher für die Dauerkarte muss vor Beginn der Landesgartenschau in eine gültige, personalisierte Dauerkarte umgetauscht werden. Dies ist ab Frühjahr 2021 in den Tourist-Informationen Bad Neuenahr und Ahrweiler möglich.

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Bundeswehrsoldaten aus der Kaserne in Daun unterstützen das Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel

Vulkaneifel, 30.10.2020 – Seit vergangener Woche unterstützen mehrere Soldaten der Bundeswehrkaserne am Standort Daun, des Bataillons Elektronische Kampfführung (Elo-KaBatl 931), das Gesundheitsamt des Landkreis Vulkaneifel. Die stark ansteigende Zahl an
Neuinfizierungen im Landkreis und das damit verbundene Kontaktpersonenmanagement, erhöhen die Dauerarbeitbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr dieses Jahres um ein Vielfaches.

Bereits mit Beginn der Pandemie hatte der Verwaltungsstab „Corona“ und die Kreisverwaltung Vulkaneifel erste Maßnahmen ergriffen und im Zuge von internen, personellen Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung Vulkaneifel, das Personal im Gesundheitsamt erhöht. Diese Maßnahme wurde auch vor Kurzem wieder ergriffen.

Landrat Heinz-Peter Thiel hatte sich im Rahmen eines Amtshilfeer-suchens schriftlich mit der Bitte um Unterstützung an den Leiter Kreisverbindungskommandos Vulkaneifel, Oberstleutnant der Reserve Werner gewandt. Innerhalb weniger Stunden konnte die Unter-stützungsleistung zugesagt werden. „Ich begrüße es sehr, dass diese Zusammenarbeit so schnell realisiert“, erklärt Landrat Heinz-Peter Thiel.

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FC Kirchweiler mit dem „Kleinen Stern des Sports“ in Silber als Drittplatzierter ausgezeichnet

Kirchweiler, 30.10.2020 – Verdienter Lohn für sportliche Initiativen mit Vorbildcharakter. Sechs Sportvereine aus Rheinland-Pfalz hatten es beim diesjährigen Wettbewerb der Volksbanken und Raiffeisenbanken um die „Sterne des Sports“ bis zur Endrunde auf Landesebene geschafft. Unter ihnen der FC Kirchweiler, der seine Bewerbung bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken im Vulkaneifel- und Eifelkreis Bitburg-Prüm eingereicht hatte und für sein Projekt mit dem „Kleinen Stern des Sports“ belohnt wurde.

In diesem Jahr musste man allerdings wegen der Corona-Pandemie auf die feierliche Preisverleihung im festlichen Rahmen in der Staatskanzlei und – wie in den Vorjahren – auf die Mitwirkung von Sportminister Roger Lewentz und LSB-Vizepräsident Jochen Borchert verzichten.

Die Übergabe der Preise erfolgt deshalb jetzt beim FC Kirchweiler vor Ort. Sowohl Sportminister Roger Lewentz wie auch der Landessportbund Rheinland-Pfalz gratulierten deshalb in einem Grußwort.

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Zuschuss für den Mehrgenerationen-raum in Schönbach

Schönbach, 30.10.2020 – Zur Anschaffung von Spielen und Einrichtungsgegenständen für die Jugend im Mehrgenerationenraum im Bürgerhaus überreichte Frau Luise Lanser im Namen des Vereins zur Förderung der Jugendarbeit Vulkaneifel e.V. der Projektgruppe ei-nen Scheck in Höhe von 700,- Euro. Die Projektgruppe, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, bedanken sich ganz herzlich beim Verein für den großzügigen Zuschuss.

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Stadtjugendamt Mayen bot den Kindern in den Herbstferien 2020 wieder umfangreiches Angebot

Mayen, 30.10.2020 – Auch in diesem Jahr wurde das Angebot des Stadtjugendamtes wieder im höchstmöglichen Umfang genutzt. Ursprünglich sollte das Programm in den Herbstferien in der zweiten Ferienwoche unter dem Motto „Wunder Natur – eine Reise durch spannende Welten unserer Region“, Tagesveranstaltungen mit Verpflegung beinhalten. Jedoch war es in der augenblicklichen Situation unter Beachtung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nicht möglich wie vorgesehen das Programm durchzuführen.

Das Team des Jugendamtes hatte jedoch schnell reagiert und ein neues Programm erstellt. Der Besuch des Tierparks in Klotten, Kinofilm schauen, auf Fledermaussuche gehen und abschließend mit Pfeil und Bogen umgehen, Minigolfen im Black Pearl und Toben im Piratenland Neuwied, eine Zeitreise auf der Ehrenburg und abschließend auf nach Gondorf in den Eifelpark.

Die Kinder hatten sichtlich sehr viel Spaß bei diesen Angeboten. Möglichst weit auseinander, an der frischen Luft und im 50er Bus mit 15 Personen und mit Maske. Es wurde bis ins Detail geplant um maximalen Spaß mit minimalem Risiko für alle Beteiligten zu ermöglichen. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt, denn jeden Mittag gab es eine warme Mahlzeit.

Die Vorbereitungen für die nächstjährigen Ferienprogramme, sowie die Erstellung des „Feriencheckers 2021“ sind bereits im vollen Gange. Die Broschüre wird voraussichtlich am Jahresende in den Schulen verteilt, so dass die Anmeldungen wie gewohnt im Januar erfolgen können.

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IHKs schalten landesweite Hotline für Gastrobetriebe – auch am Wochenende

Region, 29.10.2020 – Die neuen Corona-Maßnahmen bringen bereits ab Montag, 2. November 2020, zahlreiche Einschränkungen für die Gastronomie und Hotellerie mit sich. Die Unsicherheit unter den Betrieben ist auch aufgrund der Kurzfristigkeit entsprechend groß. Die Einschränkungen treffen außerdem eine ganze Branche hart, die bereits das ganze Jahr unter erheblichen Einschnitten gelitten hat.

Wer muss schließen? Was ist noch erlaubt? Welche Hilfen gibt es nun? Für diese und weitere Fragen haben die IHKs in Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Hotline für die Gastronomie geschaltet. Diese ist ab Freitagmorgen, 8:00 Uhr, unter der einheitlichen Telefonnummer 0261/106-499 geschaltet. Die Hotline wird zusätzlich auch am Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr besetzt sein.

 

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DEHOGA Rheinland-Pfalz sieht im Lockdown einen Irrweg – Landesregierung soll auf Schließung der Gastronomie verzichten

Region/Bad Kreuznach, 29.10.2020 – Gastgewerbe eignet sich nicht als Wellenbrecher – Pandemie wird beschleunigt statt eingedämmt. DEHOGA will Mitgliedsbetriebe bei Klagen vor Gericht unterstützen

Die Schließung der kompletten Gastronomie und Hotellerie ab Montag, 2. November 2020 ist für den rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ein ungeeignetes und unverhältnismäßiges Instrument, um die Pandemie schnell und wirkungsvoll in den Griff zu bekommen. Präsident Gereon Haumann: „Wir sehen im Lockdown des Gastgewerbes einen Irrweg. Daher haben wir an die Landesregierung den dringenden Appell gerichtet, in Rheinland-Pfalz – wie schon beim Verzicht auf das Beherbergungsverbot – einen eigenen sinnvolleren und rechtssicheren Weg zu gehen. Die Gastronomie mit ihren gut funktionieren Hygienekonzepten und sicheren Räumen sollte gerade in den nächsten Wochen für die Bevölkerung als sicherer und kontrollierter Treffpunkt offen bleiben.“

Der gestrige Tag ist ein Schlag ins Gesicht für die Branche mit den meisten Mitarbeitern in Rheinland-Pfalz und Deutschland. Eine Branche, die in den letzten Monaten enorm investiert habe, um alle Corona-Auflagen zu erfüllen und die alle Hygiene-Anforderungen einhalte. Es wurden Gasträume umgestaltet, Prozesse optimiert, umfangreiche Schutzmaßnahmen umgesetzt und deren Einhaltung sichergestellt. Gastronomie und Hotellerie sind keine Pandemietreiber. Wer jetzt die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Frage stelle, lasse die Grundregeln der Statistik außer Acht. Während sich die Politik bei den Kennzahlen des Infektionsgeschehens auf das RKI berufe, würden die Empfehlungen des RKI sowie dessen weitere Fakten ignoriert. Denn laut RKI finden lediglich 0,5 Prozent der Ansteckungen in Gaststätten statt.

Wenn die Politik ihren eigenen Vorgaben nicht mehr traut, verliert sie an Glaubwürdigkeit und Maßnahmen erscheinen willkürlich. Das gesellschaftliche Klima verändert sich gerade merklich, die Akzeptanz für das politische Handeln schwindet.

Wir waren und sind uns der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das hohe Gut Gesundheit der Bevölkerung stets bewusst. Gerade deshalb fordern wir geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Die Entscheidung zur Schließung der gastgewerblichen Betriebe ist unverhältnismäßig. „Die von den Regierungschefs beschlossenen Maßnahmen zur Schließung des Gastgewerbes sind ungeeignet, um die Pandemie wirkungsvoll und effektiv einzudämmen. Wie kann es sein, dass in dieser Zeit vollgestopfte Schulbusse Kinder in die Schule fahren? Unsere Hygieneprofis in der Gastrobranche dagegen ausgebremst werden.

Durch die Schließung der Gastronomie werden sich die Treffen auf die privaten Haushalte verlagern. Und das ist kontraproduktiv“, so Haumann.

Die Schließung des Gastgewerbes ist zudem völlig unverhältnismäßig.

Gereon Haumann: „Bundes- und Landesregierung müssen wissen, dass sie mit dieser ungeeigneten Maßnahme die Existenz von rund 250.000 Gastgebern und damit weit über 2 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland gefährden. In Rheinland-Pfalz ist jede vierte Familie betroffen. Wenn die Erwartungen der Regierungschefs nicht aufgehen werden, bescheren sie mit ihren Beschlüssen unseren Gastgebern und deren Mitarbeitern ein dunkles Weihnachtsfest.“

Denn bereits jetzt stehen, laut Haumann, viele Unternehmen vor dem Aus:

„60 Prozent unserer Betriebe sind schon jetzt existenziell bedroht. Dem Gastgewerbe droht mit diesem erneuten Lockdown der Kollaps mit ebenso verheerenden Folgen für die Arbeitnehmerschaft und die gesamte Tourismuswirtschaft in Rheinland-Pfalz. Und das alles, obwohl die Schließung keinen effektiven Beitrag leiste, um die Infektionszahlen zu senken.“

Die Aussage, dass die Kontaktverfolgung nicht mehr überprüfbar ist, lässt Haumann nicht gelten. „Wie kann es sein, dass in der heutigen Zeit keine digitale Kontakterfassung und deren wesentlich schnellere Nachverfolgung angewendet werden“, fragt sich Haumann.

Die Komplexität des Corona-Virus erfordert eine differenzierte und effektive Strategie, um unter Nutzung aller digitalen Möglichkeiten einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen.

Für die am Freitag geplante Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Landtags, in der die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zur aktuellen Corona-Lage und den Entscheidungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen im Mittelpunkt stehen wird, erwartet der DEHOGA Rheinland-Pfalz von der Landesregierung den Verzicht auf die Beschränkungen des Gastgewerbes und eine tragbare  Lösung für Rheinland-Pfalz. „Sollte dies nicht möglich sein, dann werden wir den Klageweg bestreiten“, kündigt Haumann an. „Wir werden das so nicht hinnehmen!“

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Teil-Lockdown soll ab Montag 02. November in ganz Deutschland starten

Region/Berlin, 29.10.2020 – Bund und Länder haben am Mittwoch 28.10.2020 angesichts der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen auf fast 15.000 Neuinfizierte innerhalb 24h eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

Bundeskanzerin Merkel spricht von einer nationalen Kraftanstrengung für unser Land.

Schließen müssen ab 2. November 2020 folgende Einrichtungen:

Restaurants, Kneipen. Bars, Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Weiterhin erlaubt ist die Lieferung und das Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Werkskantinen dürfen offen bleiben.

Hotels dürfen keine touristischen Gäste mehr beherbergen.

Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Physiotherapeuten und Friseure bleiben weiterhin geöffnet.

Freizeiteinrichtungen müssen auch schließen. Dazu zählen Kinos, Theater, Spielhallen, Spielcasinos Freizeitparks, Konzert- und  Opernhäuser sowie Messen.

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder müssen schließen. Der gesamte Amateursportbetrieb muss eingestellt werden. Vereinsmannschaften dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport alleine wie zB. Joggen bleibt weiterhin erlaubt. Profisport wie beispielsweise Spiele der Fußball- oder Handball, oder Basketball-Bundesliga wird nur noch ohne Zuschauer genehmigt.

Der Einzelhandel darf auch geöffnet bleiben. Pro Person 10qm Ladenfläche gilt als Obergrenze für Kunden, die gleichzeitig im Laden sind.

Auch Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir müssen jetzt handeln! Am 2.November gehts los!

Region/Mainz, 29.10.2020 – „Die wichtigsten Helfer im Kampf gegen das Corona-Virus sind die Menschen. Denn das Virus lebt von persönlichen Begegnungen. Deswegen müssen wir diese reduzieren, wenn wir nicht riskieren wollen, dass die Krankheit unkontrolliert wütet. Wir können nicht übersehen: Auch die Zahl der schweren Verläufe steigt wieder und auch die Zahl der Todesfälle. Deswegen sind sich Länder und Bundesregierung einig: Wir müssen jetzt handeln! Heute gilt wieder wie im Frühjahr: ‚flatten the curve‘“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen des Bundes mit den Ländern.

„Wir wollen nicht zulassen, dass eine Infektionswelle dazu führt, dass Erkrankte nicht behandelt werden können – weil auch unter Ärzten und Pflegepersonal das Virus zur Ausfällen führt – und Krankenhäuser überlastet sind. Deswegen müssen wir jetzt den „Überlastungsschalter“ drücken und die Infektions-Welle brechen. Wir haben daher beschlossen, persönliche Kontakte im Bereich Freizeit drastisch zu begrenzen, damit Kitas, Schulen und das Wirtschaftsleben nicht runtergefahren werden müssen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Sie sei überzeugt, dass es das mildere Mittel sei, sich in der Freizeit einzuschränken, statt Wirtschaftsleben und damit Einkommen zu reduzieren und statt Schulen und Kitas zu schließen. Die wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit werde es sein, Abstand zu halten und Treffen von Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft. Sie werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten, ob die Maßnahmen greifen.

Hilfen für betroffene Branchen

„Wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, werden die Folgen für die Wirtschaft gravierend sein. Wir wissen aber auch, dass Freizeit und Unterhaltung wichtige Wirtschaftsbereiche darstellen, die jetzt betroffen sind, und wir lassen diese nicht allein. Unternehmen, die von temporären Schließungen betroffen sind, wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Ich habe mich besonders für die Soloselbständigen eingesetzt. Diese werden in dem Bundesprogramm erfasst. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst“, so die Ministerpräsidentin.

Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a., nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene-und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Deutschlandweite Maßnahmen sind notwendig

„Die Maßnahmen, die wir noch vor zwei Wochen mit dem Bund vereinbart haben, reichen nicht aus, um das Virus zu stoppen. Die Task Forces in Rheinland-Pfalz haben auf Basis des Warn- und Aktionsplanes gute, effiziente und zielgerichtete Maßnahmen ergriffen; die Virenlast in der Bevölkerung ist aber schon zu hoch, dass sie nachhaltig wirken. Zusätzlich zu lokalen Maßnahmen brauchen wir deutschlandweite Schutzmaßnahmen, weil wir heute nicht mehr einzelne und lokalisierte Ausbruchsgeschehen haben, weil wir heute nicht mehr einzelne Risiko-Gebiete haben, sondern weil heute fast die gesamte Landkarte in Deutschland rot ist. Wir haben es schon einmal geschafft und wir können es wieder schaffen“, so die Ministerpräsidentin.

„Ich weiß, es ist nicht leicht, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Es fällt schwer, auf Geselligkeit zu verzichten, nicht alle Freunde treffen zu können, nicht mit der erweiterten Familie feiern zu können, nicht auszugehen. Aber ich weiß auch, dass die Regierung im Bund und wir in den Ländern Verantwortung dafür tragen, dass es nicht dazu kommt, dass Millionen Menschen erkranken und Tausende sterben.“

Schutz gefährdeter Gruppen, Schnelltests für Personal und Besucher

Steigende Infektionszahlen führten leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei gefährdeten Personengruppen. „Ihr Schutz ist unsere Aufgabe. Wir wollen verhindern, dass es durch grundsätzliche Besuchsverbote zur Vereinsamung kommt. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren-und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen“, unterstrich die Ministerpräsidentin weiter.

Der Bund habe durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Schutzmaßnahmen ab 2. November im Einzelnen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Dank an alle, die helfen, das Virus einzudämmen

„Der überwiegenden Mehrheit, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten, gehört mein Dank. Meinen größten Respekt und Dankbarkeit zolle ich denjenigen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten und denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen. Deswegen gilt heute wieder: Bleiben Sie zu Hause, damit diejenigen, die Ihnen helfen, für Sie da sein können“, so die Ministerpräsidentin.

„Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber wir können mit Zuversicht in die Zukunft sehen. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die Weiterentwicklung bei den Corona-Tests sind Grund zur Hoffnung, dass wir, wenn es uns gemeinsam gelingt, gut durch diesen Winter zu kommen, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden.“

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Landtag kommt zu Sondersitzung zusammen – Schweitzer: „Befinden uns an entscheidendem Wendepunkt“

Region/Mainz, 29.10.2020 – Der rheinland-pfälzische Landtag wird an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. In der Plenarsitzung wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Regierungserklärung zur aktuellen Corona-Lage abgeben. Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer:

„Wir befinden uns in der Pandemie an einem entscheidenden Wendepunkt. Wir treten in Deutschland und Rheinland-Pfalz erneut in eine Phase ein, in der wir den Gesundheitsschutz der Vielen gegen die Freiheiten des Einzelnen abzuwägen haben. Es ist der richtige Weg, in diesem kritischen Stadium der Pandemiebekämpfung auf die Beteiligung des Parlaments zu setzen. Dass die Landesregierung zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und ihren Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz umgehend die Einbindung des Parlaments sucht, ist ein starkes Signal. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens duldet keinen weiteren Aufschub. Noch haben wir die Möglichkeit, das Infektionsgeschehen durch harte und konsequente Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen. Welches unkontrollierbare Ausmaß das Infektionsgeschehen ohne einen solchen Wellenbrecher entwickeln kann, lässt sich gerade schmerzlich bei unseren europäischen Nachbarn beobachten.