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Aktuelle Umfrage im Gastgewerbe: Existenzen und Vertrauen in die Politik stehen auf dem Spiel

Region/Bad Kreuznach, 12.01.2021 – DEHOGA warnt vor großer Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung, sowie überfällige Korrekturen der Hilfsprogramme. Vor zehn Wochen mussten die gastgewerblichen Betriebe schließen und dennoch haben viele Betriebe immer noch keine Novemberhilfe erhalten. 75,5 Prozent der Gastronomen und Hoteliers bangen um ihre Existenz. Jeder vierte Gastgeber (24,9 Prozent) zieht konkret die Betriebsaufgabe in Erwägung, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), an der vom 04.-10.01.21 bundesweit 12.000 Betriebe davon 1.300 aus Rheinland-Pfalz teilgenommen haben.

Nach dem Corona-Jahr 2020 sind die Konten leer bei weiterhin hohen Kosten. Von den am 28. Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen angekommen – und bei vielen noch nicht einmal diese. „Beispielsweise sind in Trier bei 48 Prozent der Antragssteller noch nicht einmal die beantragten Abschlagszahlungen auf dem Konto eingegangen“. Das sei genau „das Gegenteil von schnell und unbürokratisch“, erklärt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Die ebenfalls angekündigten Dezemberhilfen stehen auch noch aus.

„Unsere Betriebe befinden sich seit dem 2. November im Lockdown und eine Öffnungsperspektive fehlt“, sagt Präsident Gereon Haumann. „Die Existenznöte und Sorgen wachsen bedenklich an und der verlängerte und jetzt noch einmal verschärfte Lockdown drückt verständlicherweise zusätzlich negativ aufs Gemüt. Die Ungewissheit über ein Öffnungsdatum ist für viele unserer Gastgeber neben den existentiellen Sorgen eine zusätzliche zermürbende Belastung wie wir aus vielen – auch persönlichen – Gesprächen wissen. Die versprochenen November- und Dezemberhilfen müssen jetzt endlich bei allen Betrieben in voller Höhe ankommen“, drängt Haumann. Insbesondere gelte es, jetzt Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen vorzunehmen – wie vom DEHOGA seit Wochen gefordert:

  1. Wir erwarten schnellstmöglich eine Klarstellung bzw. die Außerkraftsetzung der EU-Beihilferegelungen für alle Entschädigungsleistungen (sog. „Novemberhilfe“ und „Novemberhilfe plus“, sog. „Dezemberhilfe“ und „Dezemberhilfe plus“ sowie die „Überbrückungshilfen“) für das Gastgewerbe, da die Pandemie bedingte Schließung der gesamten Branche – ohne eigenes Verschulden der Betriebe – zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und der übrigen Wirtschaft einer einzelnen Branche ein Sonderopfer abverlangt, das zu entschädigen ist. Auf Entschädigungsleistungen ist das EU-Beihilferecht NICHT anzuwenden. Mit dieser Klarstellung könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.
  2. Kürzungen der zugesagten Entschädigungsleistungen (sog. „Hilfen“) durch nachträgliche Änderungen der Fördervoraussetzungen sind völlig inakzeptabel. Hier stehen die Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier ebenso im Wort wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
  3. KfW-Kredite dürfen nicht angerechnet werden. Kredite sind – wenn auch zinsfrei oder verbilligt – zurück zu zahlen und daher keine Entschädigungsleistung.
  4. Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig und daher ersatzlos zu streichen. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.
  5. Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die Größe eines Unternehmens darf nicht zum Ausschluss bei der Gewährung von versprochenen Entschädigungsleistungen führen. Auch hier sind hemmende EU-Wettbewerbs-Regelungen solange außer Kraft zu setzen, wie durch den staatlichen Eingriff – der Pandemie bedingten Schließung – die Markt-mechanismen ohnehin (durch den Staat) komplett außer Kraft gesetzt sind.

„Die Betriebe haben sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Entschädigungsleistungen (sog. „Hilfen“) nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erleben sie jetzt, dass die sog. „unbürokratischen Hilfen“ wenn überhaupt nur sehr schleppend gezahlt werden und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommen“, berichtet Haumann. „Dies führt zu Verzweiflung und maximalem Frust bei den notleidenden Betrieben. Das Vertrauen in die Politik und ihre Corona-Strategie wird damit unnötigerweise beschädigt, mancherorts vollends zerstört.“

Der DEHOGA fordert mehr Tempo bei der Abwicklung der Entschädigungsleistungen (so. „Hilfen“). Nach den vorliegenden Ergebnissen haben erst 68,1 Prozent der Betriebe Abschlagszahlungen von den sog. „Novemberhilfen“ erhalten und zwar in Höhe von durchschnittlich 10.927 Euro. Von März bis Dezember hat das Gastgewerbe fast die Hälfte seiner Umsätze verloren. Laut der DEHOGA-Umfrage meldeten die Betriebe von März bis Dezember Umsatzeinbußen von 47,0 Prozent. „Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Präsident Gereon Haumann die Erwartungshaltung der Branche zusammen.

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Nordrhein-Westfalen erhält Impfstoff von Moderna: 13.200 Impfdosen eingetroffen

Region/Düsseldorf, 12.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nach der Zulassung des Impfstoffes Moderna durch die Europäische Kommission ist die erste Lieferung in Höhe von 13.200 Impfdosen des Bundes in Nordrhein-Westfahlen eingetroffen. Da zur vollständigen Immunisierung zwei Impfdosen notwendig sind und die Hälfte der Impfdosen zunächst zurückgehalten wird, können damit zunächst 6.600 Personen geimpft werden. Die zweite Impfung erfolgt nach vier Wochen.

„Ich bin froh, dass mit Moderna ein weiterer Impfstoff zur Verfügung steht. Alle Moderna-Impfdosen werden in Nordrhein-Westfalen zeitnah einigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt und dort verimpft. Aufgrund der geringen Menge werden wir dazu die nordrhein-westfälischen Unikliniken und einige Maximalversorger anschreiben und ihnen den Impfstoff anbieten”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Impfstoff Moderna wird bei minus 20 Grad in das nordrhein-westfälische Zentrallager angeliefert und dort gelagert. Im aufgetauten Zustand kann der Impfstoff bei zwei bis acht Grad vorsichtig und erschütterungsarm weitertransportiert werden. Jedes sogenannte Vial enhält zehn anwendungsfertige Impfdosen, die einzeln entnommen werden können.

„Mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mengen ist der Impfstart in Nordrhein-Westfalen gut angelaufen. Bislang wurden mehr als 170.000 Impfungen in den nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen durchgeführt”, so Minister Laumann.

Geplant ist darüber hinaus, allen Beschäftigten in Krankenhäusern in besonders von Corona betroffenen Krankenhausbereichen (z.B. Notaufnahmen, COVID-19-Stationen) ab dem 18. Januar 2021 ebenfalls ein Impfangebot zu machen

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Jetzt Gutscheine der MY- und Brücken-Gemeinschaft Mayen bei der Touristinfo sichern!

Mayen, 12.01.2021 – Ab sofort kann man bei der Tourist-Information im Theodore-Dreiser-Haus, Mayen-Gutscheine im Wert von 10€, 25€ und 50€ erwerben. Auch wenn die Tourist-Information derzeit geschlossen ist, kann man die Gutscheine einfach telefonisch unter 02651 – 9030- 04 bis 07 bestellen und nach gleichzeitiger Terminvereinbarung die Gutscheine vor Ort bezahlen und abholen.

Die MY- und Brückengemeinschaft haben aufgrund der Einschränkungen der Gastronomie eine alte Idee aufgegriffen und die Mayen-Gutscheine erstellt. Auf den Gutscheinen ist ein QR-Code gedruckt, mit dem man auf die Website der MY- Gemeinschaft gelangt und die teilnehmenden Unternehmen sichten kann.

Die Gutscheine können nur in einem Geschäft vollständig eingelöst werden. Für die teilnehmenden Unternehmen ist dieses Gutscheinsystem kostenfrei. Die teilnehmenden Geschäfte haben zudem „Teilnahme Aufkleber“ an der Eingangstüre angebracht, sodass sofort ersichtlich ist welche Geschäfte am Gutscheinsystem teilnimmt.

Auch bei der Kreissparkasse Mayen, Volksbank RheinAhrEifel eG, Schwindenhammer, Reisebüro Bell und Lichtblitz, können die Gutscheine erworben werden.

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Tausende abgeschmückte Weihnachtsbäume eingesammelt

Aachen, 12.01.2021 – Nordmanntannen, Kiefer, Blaufichten – zu hunderten türmen sie sich in diesen Tagen an den Sammelplätzen der Stadt. Für Achim Schmitz, Daniel Gerards und Paulo Nogueira das Neves, Mitarbeiter des Bereichs Abfallwirtschaft des Aachener Stadtbetriebs, ist dies eine jährlich wiederkehrende Aufgabe. Routiniert laden sie die Bäume oder das, was davon noch übrig ist, in das bereitstehende Pressfahrzeug. Keine halbe Stunde dauert es, dann sind die etwa 30 Bäume verladen. Dabei ist die Zeitspanne sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig wie beispielsweise Größe des Baumes, Größe des Baumstammes und wie voluminös der Baum ist. „Jedes Jahr werden in der Stadt Aachen etwa 60 Tonnen Weihnachtsbäume gesammelt“, erklärt Abfallberaterin Anne Lehnen. „Dieses Jahr rechnen wir allerdings mit etwas mehr, da wegen der Corona-Pandemie viele Aachener*innen über die Weihnachtsfeiertage nicht wegfahren konnten und sich somit das Zuhause gemütlich mit einem Weihnachtsbaum geschmückt haben.“

Die Weihnachtsbaumsammlung richtet sich stets nach der Wochenstruktur, beginnt aber nicht vor dem 6. Januar. Wer seinen Weihnachtsbaum vor oder nach den Terminen an den entsprechenden Sammelplätzen entsorgen möchte oder sich keine Sammelstelle in der Nähe befindet, kann die regelmäßig aufgestellten Grünschnittcontainer oder auch das Angebot der Recyclinghöfe nutzen.

Die zentralen Sammelstellen, die hauptsächlich im Innenstadtbereich genutzt werden, erleichtern den Mitarbeiter*innen des Stadtbetriebs die Sammlung. Abfallberaterin Anne Lehnen weist dabei ausdrücklich darauf hin, sich an die Ablagezeiten zwischen 18 Uhr am Vor-, und 7 Uhr am Entsorgungstag zu halten. „Ansonsten müssen die Bäume, zu denen dann häufig noch anderer Abfall gelegt wird, als Wilder Müll deklariert werden. Die vielen Bäume können dadurch nicht in der richtigen Entsorgungsschiene verwertet werden.“

Die in Aachen gesammelten Tannenbäume werden zum Kompostplatz Brand gebracht und dort zerkleinert. Anschließend werden sie thermisch verwertet und so zur Energieerzeugung in Biomasse- und sogenannten NaWaRo-Kraftwerken, (Kraftwerke für Nachwachsende Rohstoffe) genutzt.

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Frist für Betreiber von Photovoltaikanlagen läuft ab – Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin

Ahrweiler/Koblenz, 12.01.2021 – Viele Betroffene aus dem Kreis Ahrweiler haben ihre Anlagen noch nicht registriert. Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz).

Insgesamt hatte der Gesetzgeber eine 24-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem 1. Februar werden für Einheiten, die nicht registriert sind, Zahlungen, von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG eingestellt. „Wir haben hier als Netzbetreiber keinen Spielraum, sondern dürfen dann keine Entgelte mehr auszahlen“, betont Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der evm-Gruppe, zu der die enm zählt. „Auch nach mehrfachen Erinnerungen gibt es leider auch im Kreis Ahrweiler zahlreichew Betreiber, die ihre Anlagen bisher nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen haben“, so Peerenboom.

Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Bundesnetzagentur, Telefon 0228/14-3333, wenden. Auch bei der enm gibt es Ansprechpartner: Torsten Brandt, torsten.brandt@enm.de

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IHK-Umfrage: Lage stabilisiert, Ausblick zwiegespalten

Aachen, 12.01.2021 – Bei einem Großteil der Unternehmen in der Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg hat sich die aktuelle Situation deutlich verbessert, wenngleich noch etliche Betriebe unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Jeder dritte Befragte beurteilt die aktuelle Situation positiv, jeder fünfte Unternehmer ist nicht zufrieden. Das ist das Ergebnis der jüngsten Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, an der sich mehr als 380 Unternehmen mit fast 30.000 Beschäftigten beteiligt haben. Besonders betroffen ist weiterhin das Gastgewerbe, das seit dem ersten Lockdown im Frühjahr massive Umsatzeinbrüche verzeichnet, während in der Industrie eine ausgewogene Lagebewertung vorherrscht.

„Bei der Mehrzahl der Industriebetriebe ist die Auslastung ihrer Produktionskapazitäten spürbar gestiegen“, sagt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Diese positive Entwicklung zum Jahresende 2020 hat jedoch nicht ausgereicht, um die Ertragslage in Summe zu verbessern.“ Die gute Nachricht: Die meisten Befragten sehen nach wie vor keine gravierenden finanziellen Konsequenzen für ihr Unternehmen. Drei von zehn Unternehmern rechnen damit, dass die Nachfrage weiter anzieht, rund jeder vierte ist zurückhaltend. Über alle Branchen hinweg wird nur ein leichtes Umsatzwachstum vorhergesagt. „Die Spannbreite der Umsatzprognosen ist beachtlich“, betont Bayer. „Jeder sechste Unternehmer erwartet in den kommenden Monaten ein Umsatzwachstum von mindestens zehn Prozent, ebenso viele einen Rückgang um zehn Prozent oder mehr.“

Positive Erwartungen hat vor allem die Industrie. „Das liegt auch daran, dass im zweiten Lockdown zum Jahresende die Grenzen offen geblieben und dadurch die Lieferketten nicht von Einschränkungen betroffen sind“, resümiert Bayer. Dementsprechend sind die Befragten auch zuversichtlich, beim Export von der allgemeinen Erholung der Weltwirtschaft profitieren zu können. Die Arbeitslosenquote stieg in der Region Aachen innerhalb eines Jahres um 1,0 Prozentpunkt auf 6,9 Prozent. Sie liegt damit unter der Quote in NRW, die aktuell 7,5 Prozent beträgt, aber oberhalb der Arbeitslosigkeit in Deutschland mit 5,9 Prozent. „Der verhältnismäßig geringe Anstieg der Arbeitslosigkeit ist auch dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken, durch das viele Betriebe in der Lage waren, ihre Mitarbeiter zu halten“, erklärt Bayer.

Trotz der Pandemie gibt jeder dritte Unternehmer an, dass der Fachkräftemangel das derzeit größte Risiko für die konjunkturelle Entwicklung sei. Noch stärker sorgen sich allerdings zwei Drittel aller Befragten, dass die Inlandsnachfrage zurückgehen könnte. Rund die Hälfte befürchtet außerdem negative Auswirkungen durch wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Dazu zählen neben den Folgen der Corona-Pandemie vor allem Handelshemmnisse durch Zölle oder bürokratische Auflagen.

Bei der aktuellen Konjunkturumfrage hat die IHK Aachen mit den Vereinigten Industrieverbänden von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. (VIV) kooperiert und Unternehmer gemeinsam befragt. Der Konjunkturbericht ist auf der Internetseite der IHK Aachen unter www.aachen.ihk.de/konjunkturbericht zu finden.

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Land NRW erlässt Coronaregional-Verordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots

Region/Düsseldorf, 12.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Um den Kommunen einen rechtssicheren Rahmen für die Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (sogenannte „Hotspots“) zu geben, hat das Land Nordrhein-Westfalen am Montag (11. Januar 2021) eine Corona-regionalverordnung erlassen. Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius gilt ab dem 12. Januar 2021 in den namentlichen genannten Regionen mit erhöhtem und diffusem Infektionsgeschehen und ist eine Umsetzung der auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 5. Januar 2021 beschlossenen Regelungen.

„Klar ist: Eine Begrenzung des persönlichen Bewegungsradius auf 15 Kilometer stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Dieser ist nach der Rechtsprechung nur bei nachhaltig hohen Inzidenzen und nur auf Grundlage einer sicheren Datenbasis vertretbar”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Eine schwankungssichere Datenbasis stand aufgrund des Meldeverzugs während der Feiertage bislang aber nicht zur Verfügung. Ab sofort können wir wieder auf Basis einer besser gesicherten Faktenbasis agieren und setzen im Schulterschluss mit den Kommunen den Beschluss der MPK konsequent um“, so Laumann weiter.

Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus den benannten kreisfreien Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von nachhaltig über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffusem Infektionsgeschehen nur noch innerhalb des Kreis- bzw. kreisfreien Stadtgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.

Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht mit den betroffenen Kommunen im direkten Austausch und klärt im Vorfeld, ob es sich um ein flächendeckendes oder ein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Die Regelungen gelten nur für die Kommunen, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind. Die Regionalverordnung wird dementsprechend regelmäßig angepasst werden.

Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheitsreinrichtungen etc.

Weiterhin zulässig in den betroffenen Kommunen sind:

 

  • Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen  dienen,
  • der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweiser Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
  • der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
  • die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
  • die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen
  • Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen

Hierbei ist immer zu beachten, dass nur solche Tätigkeiten einen Ausnahmetatbestand darstellen, die selbst auch nach der Coronaschutzverordnung zulässig sind.

Verstöße gegen die Coronaregionalverordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Die Coronaregionalverordnung finden Sie hier.

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Stadtverwaltung Meckenheim bleibt eingeschränkt geöffnet

Meckenheim, 12.01.2021 – Rathausbesuch nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Die Stadtverwaltung Meckenheim bleibt für ihre Bürger weiterhin durchgehend geöffnet. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns ist jedoch zu beachten, dass die städtischen Mitarbeiter bis 31. Januar ausschließlich mit Terminvereinbarung erreichbar sind. Wer in der Stadtverwaltung welches Anliegen bearbeitet, steht auf der städtischen Homepage unter www.meckenheim.de im Bürgerinfosystem.

Allgemeine Informationen erhalten die Bürger wie gewohnt telefonisch über die Servicenummer (02225) 917-0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail oder Fax erfolgen.

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Landkreis erhalten: Unser Landkreis Vulkaneifel muss eigenständig bleiben

Daun, 12.01.2021 – In der anstehenden Landtagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler auch über Fortgang oder Ende der Gebietsreform. Geht es nach dem Willen der SPD-geführten Landesregierung, wird bereits in der zweiten Jahreshälfte 2021 entschieden, wie es mit einer möglichen Gebietsreform im Rahmen der nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform weitergeht. Vor einem halben Jahr teilte das Innenministerium mit, bis dahin solle die Zusammenarbeit der Kreise gestärkt werden, indem Bereiche der Jugend- und Sozialhilfe kreisübergreifend zusammengelegt werden. Und im Bereich der Digitalisierung sollte es auch mehr Zusammenarbeit geben. Zwar hat die aktuelle Pandemie-Situation das Thema in den Hintergrund treten lassen. Nichtsdestotrotz wird die Thematik wieder an Fahrt gewinnen. Und wohin die Reise geht, wird nach dem 14.03.2021 entschieden.

Dass Kreiszusammenschlüsse keine Probleme lösen, belegen Beispiele aus einigen östlichen Bundesländern. Professor Helmut Klüter vom Institut für Geographie und Geologie der Universität Greifswald erforschte die Auswirkungen der Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern. Dort waren seit 1991 schrittweise aus 37 Kreisen nur noch acht sehr große Gebietseinheiten geschaffen worden. Jetzt ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte doppelt so groß wie das Saarland. In der Wirtschaft führte die Reform – so wie auch in Sachsen-Anhalt, wo ebenfalls Kreise fusioniert wurden – zu drastischen Wachstumseinbrüchen. Beide Bundesländer blieben weit hinter den anderen Bundesländern zurück. Zahlreiche Großunternehmen zogen in der Folgezeit aus Mecklenburg-Vorpommern weg. Professor Klüter stellte auch fest, dass die neuen kommunalen Strukturen nicht weniger, sondern mehr Personal in der Verwaltung benötigen. Nicht zuletzt leisteten die Reformen extremistischen Kräften Vorschub und die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, sank.

Bisher war häufig aus Mainz zu hören, dass zumindest die Landkreise mit den geringsten Einwohnerzahlen fusionieren sollten. Für die Vulkaneifel wurde als Partner der Eifelkreis ins Spiel gebracht. Der daraus entstehende Landkreis wäre fast so groß wie das gesamte Saarland. Aber das bringt offensichtlich keinen der Verantwortlichen in Mainz von den Fusionsplänen ab.

In der Vulkaneifel sprachen sich die Kreisgremien in den letzten Jahren immer wieder gegen die in Mainz geplante Gebietsreform aus. So beantragte die CDU-Fraktion im März 2019: „Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel lehnt eine Fusion mit einem der Nachbarlandkreise zum jetzigen Zeitpunkt ab.“ Der Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen angenommen. Sechs Kreistagsmitglieder der SPD enthielten sich.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder sieht mögliche Fusionspläne mit größter Sorge: „Anstatt die Probleme zu lösen, setzt die Landesregierung mit einem „Weiter so“ auf eine reine Symbolpolitik, die uns in der Vulkaneifel nicht weiter bringt, sondern vielmehr in der Entwicklung hemmt. Wir brauchen den Lückenschluss der A1, eine auf unser Leben zugeschnittene Gesundheitsversorgung, die bestmögliche Bildung für unsere Kinder und mehr Polizisten für die Innere Sicherheit. Das ist für unsere Zukunft elementar wichtig. Hier müssen von einer neuen Landesregierung dringend andere Schwerpunkte gesetzt werden. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land darf nicht ein bloßes Lippenbekenntnis bleiben.“

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Städtische Bücherei Mayen bietet Bestell- und Abholservice ab 12. Januar

Mayen, 12.01.2021 – Eine gute Nachricht für alle, die in den vergangenen Wochen das Buch-und Medienangebot der Stadtbücherei Mayen schmerzlich vermissten: Wegen des Winter-Shutdown ist die Bücherei leider weiterhin geschlossen, bietet aber ihren Leserinnen und Lesern ab Dienstag, den 12. Januar, wieder einen Bestell- und Abholservice.

So funktioniert die Medien-Bestellung:

Kunden mit einem Benutzerausweis der Stadtbücherei Mayen äußern ihre Wünsche, konkrete Autoren, Titel oder bestimmte Themen ab sofort per Mail unter stadtbuecherei-mayen@gmx.de. Alternativ packt das Büchereiteam auch Überraschungstüten.

Ab 12. Januar kann während der unten genannten Abholzeiten auch telefonisch vorbestellt werden.

Genaue Medientitel lassen sich im Online-Katalog unter www.mayen.de/findus recherchieren. Bitte beachten Sie, dass die Ausleihhinweise im Katalog zurzeit nicht tagesaktuell sein können und geben Sie gerne ein paar Titel mehr an, falls die Wunschmedien nicht verfügbar sind.

Die zuvor per Mail oder telefonisch bestellten Medien werden unter Berücksichtigung hygienischer Vorsichtsmaßnahmen in eine Tüte gepackt und können zu den folgenden Zeiten am Fenster der Eingangsfront der Bücherei abgeholt werden.

Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr

und Samstag von 10 bis 13 Uhr.

Bitte klingeln Sie bei der Abholung –  das Team der Bücherei bringt dann die Medientüten ans Fenster.

Unsere Bitte:

  • Bitte nur eine Person an der Ausgabe
  • Sollte sich eine Schlange bilden, halten Sie bitte 2 m Abstand zum Vordermann
  • Tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung

Die Bücherei an sich hat nicht geöffnet – es werden nur die Tüten mit den vorbestellten Medien ausgegeben! Das Online- Angebot steht Ihnen natürlich weiterhin unter www.onleihe-rlp.de zur Verfügung.