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Doppeltes Wirtschaftswunder…70 Jahre Gastronomie und Landwirtschaft auf der Wallenthaler Höhe mit Heinz Zöll

Kall-Wallenthaler Höhe, 19.01.2021 – 1941 in Wollseifen geboren, 1946 vertrieben, im Frühjahr 1947 mit fünf Jahren eingeschult, schon als Kind Arbeit in Stall und Feld, 1954 Metzgerlehre, Arbeit als Geselle, Lohnunternehmer, Hausschlachter, eigene Schlachtung und Gastwirtschaft, 1965 Heirat mit Annelore und Aufbau eines Allroundbetriebs mit Land-, Vieh- und Wildwirtschaft, Restaurant und Hotellerie, 1975 erstmals im Leben Urlaub gemacht…

53 Jahre lang brummte es auf der Wallenthaler Höhe in der eifelweit bekannten Postenkutschenstation, Restauration und Schmiede, die bis zum frühen 20. Jahrhundert auch über Mietmöglichkeiten für Vorspannpferde bis zum Scheitelpunkt der Höhe verfügte, die die berühmte Wasserscheide zwischen Rhein und Maas markiert.

Nach einer Vorbesitzerin, der originellen Wirtin Franziska Hufschmied, wird das Gasthaus am Wegekreuz zwischen Wallenthal und Scheven im Volksmund „Ziska“ genannt – die Nachfolger tauften es „Eifeler Alpenhof“ wegen ihrer Liebe zu österreichischer Bauweise und Lebensart.

Die Rede ist von Heinz Zöll (79) seiner 2018 verstorbenen Frau Annelore, geb. Heimbüchel, zwei Kindern des Wirtschaftswunderdeutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. „Die besten Jahre davon waren 1970 bis 1980, mit Abstrichen bis 1990“, sagt Heinz Zöll im Interview. (Von Manfred Lang)

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Förderung von Neuansiedlungen in der Innenstadt von Euskirchen

Euskirchen, 19.01.2021 – Seit Anfang des neuen Jahres können Einzelhändler, die sich in der Euskirchener Innenstadt niederlassen einen Zuschuss bei der Stadt beantragen. Denn seit dem 1. Januar 2021 gelten die „Richtlinien der Kreisstadt Euskirchen zur Förderung von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt“. Kern der Richtlinien ist die Gewährung von Zuschüssen für branchenspezifische Existenzgründungen im Bereich der Innenstadt.

Mit diesem Programm sollen Existenzgründungen in der Innenstadt gefördert werden. Die Ansiedlung von Existenzgründern mit innenstadtrelevanten Angeboten bietet Potential, das innerstädtische Angebot zu sichern, den Branchenmix zu erweitern und Leerständen entgegenzuwirken. Die Rahmenbedingungen für Gründer in der Innenstadt sind allerdings zum einen erschwert durch den Strukturwandel im Einzelhandel, der die Entwicklung der Innenstädte massiv beeinflusst, sowie zum anderen aktuell durch die Corona-Krise, die umfangreiche Auswirkungen, u.a. auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen, nach sich ziehen wird. Mit dem Förderprogramm wird ein zusätzlicher Anreiz für die Entscheidung von Gründervorhaben zum Standort Innenstadt geschaffen.

Das Citymanagement hat das „Förderprogramm Einzelhandel“ im vergangenen Jahr erarbeitet als Maßnahme zur Stärkung der Innenstadt, zur Vermeidung von strukturellen Leerständen und zur Erreichung der städtebaulichen Ziele für den Kernbereich der Innenstadt. Es wurde durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften im Juni 2020 beschlossen und ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Für das Jahr 2021 wurden hierfür 10.000 Euro in den Haushalt eingeplant.

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt bildet die konzeptionelle Grundlage zur Entwicklung der Euskirchener Innenstadt. Hierin sind zahlreiche Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen formuliert, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, um den Standort Innenstadt zu stärken. Die Innenstadt soll demnach u.a. als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum gestärkt werden. Das Förderprogramm fügt sich als Maßnahme in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Innenstadt ein.

Einzelheiten zu dem Förderprogramm und den Antragsvoraussetzungen sind auf der Internetseite unter www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/wirtschaftsstandort/ zu finden.

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Wettbewerb Meister.Werk.NRW 2021 startet

Region/Düsseldorf, 18.01.2021 – Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: Handwerkliche Produktion sichert Arbeitsplätze und stärkt die Nahversorgung im ländlichen Raum. Die Landesregierung will die Ernährungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen stärken und startet zum neunten Mal den Wettbewerb Meister.Werk.NRW – Ehrenpreis des Landes NRW. Bis zum 15. Februar 2021 können sich alle Betriebe des Bäckerei-, Fleischerei-, Konditorei- und des Brauhandwerks in Nordrhein-Westfalen bewerben.

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „In Corona-Zeiten gilt es besonders: Das Lebensmittelhandwerk ist eine der tragenden Säulen in Nordrhein-Westfalen. Es stärkt nachhaltig die Wirtschaft und den sozialen und kulturellen Zusammenhalt unseres Landes. Damit bewahrt es die handwerkliche Produktion, sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und trägt maßgeblich zur Nahversorgung vor allem in den ländlichen Regionen bei.“

Ziel der Auszeichnung ist es, die umfassenden Leistungen des Lebensmittelhandwerks bei der Herstellung regionaler Produkte und für die Gesellschaft stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. Viele Betriebe pflegen die traditionellen Herstellungsweisen und entwickeln daraus Produkte mit einer unverwechselbaren Note. Es ist nicht nur die Qualität ihrer Produkte, die die Preisträgerinnen und Preisträger von Meister.Werk.NRW auszeichnet. Sie machen sich auch durch eine verantwortungsvolle Betriebsführung, eine sorgfältige Auswahl der Rohstoffe und durch ihr regionales Engagement verdient.

Die Bedeutung regionaler Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen hat kürzlich eine repräsentative Umfrage im Auftrag des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums bestätigt: Demnach wünschen sich 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mehr regionale Lebensmittel im Einzelhandel. Für 53 Prozent der Befragten ist der Konsum regionaler Lebensmittel wichtig, für 25 Prozent sogar sehr wichtig. Während der Corona-Pandemie haben 38 Prozent der Befragten verstärkt regionale Produkte gekauft und konsumiert. Es wurden vor allem Obst und Gemüse aus regionalem Anbau gekauft (91 Prozent), dahinter Fleisch (51 Prozent), Backwaren (46 Prozent) und Getränke (22 Prozent).

 Über Meister.Werk.NRW

 Die Auszeichnung Meister.Werk.NRW wird seit 2013 an Lebensmittelhandwerksbetriebe aus Nordrhein-Westfalen verliehen, die sich um besondere Qualität bemühen. Die Kriterien wurden gemeinsam mit den Bäckerei-, den Fleischerei-, den Konditorei- und den Brauereiverbänden erarbeitet. Dazu gehören unter anderem ein selbst hergestelltes Sortiment, regionale Spezialitäten, der Einsatz von Fachkräften und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.

Dieses Jahr werden die Preisträgerinnen und Preisträger aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie voraussichtlich am 3. Mai 2021 in einer hybriden Veranstaltung (online und in Präsenz) ausgezeichnet.

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/ernaehrungswirtschaft/meisterwerknrw-ehrenpreis-des-landes-nrw/

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3,6 Millionen Euro für Grundschul-Turnhalle in Bitburg

Bitburg/Mainz, 18.01.2021 – Die Stadt Bitburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) erhält in diesem Jahr aus dem Bund-Länder-Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 3,6 Millionen Euro Städtebaufördermittel für den Ersatzneubau der Grundschul-Turnhalle Bitburg-Süd. Aus dem Programm „Lebendige Zentren“ fließen weitere 290.000 Euro in die Entwicklung der Bitburger Innenstadt. Dies hat Innenminister Roger Lewentz bei der Übergabe der Bewilligungsbescheide in Bitburg mitgeteilt.

„Die Stadt kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes den Ersatzneubau der Grundschul-Turnhalle finanzieren und damit die örtliche Sportstätteninfrastruktur erheblich verbessern“, sagte der Minister. „Neben den Schülerinnen und Schülern, die die Turnhalle insbesondere für den Schulsport nutzen, werden auch die beheimateten Vereine künftig in einer zukunftsfähigen und auf die Bedürfnisse des Nutzerkreises ausgerichteten Sportstätte ihrem Hobby nachgehen können“, so Innen- und Sportminister Lewentz weiter.

„Ich freue mich, dass das Land Rheinland-Pfalz den Ersatz-Neubau der Turnhalle der Grundschule Bitburg-Süd so großzügig fördert. Die Grundschule im Herzen Bitburgs ist fester Bestandteil unserer Innenstadt und mit dieser Investition wird sie als „Herzstück“ des schulischen, sportlichen, gesellschaftlichen, integrativen und sozialen innerstädtischen Lebens erhalten bleiben“, betonte Bürgermeister Joachim Kandels. Inklusive der nun bewilligten Fördermittel hat Bitburg für das Programmjahr 2020 insgesamt rund 4,6 Euro aus den Mitteln der Städtebauförderung erhalten, da der Stadt bereits zuvor ein Bescheid für die „Innenstadt“ in Höhe von 735.000 Euro übermittelt wurde.

Das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wurde erstmals 2020 auferlegt. Im Förderjahr 2020 beträgt das Fördervolumen in Rheinland-Pfalz rund 8,4 Millionen Euro. Gefördert wird mit einem Fördersatz von 90 Prozent. Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt Städte und Gemeinden bei einer nachhaltigen und modernen Entwicklung. Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. „Mit dem neuen Sonderprogramm können wichtige Sportstätten eine moderne Entwicklung erfahren“, so Minister Lewentz.

Das Programm „Lebendige Zentren“ fördert die Erneuerung und Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren. Ziel ist die Stärkung der Zentren als nutzungsgemischte Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und soziale Begegnung. „Die Innenstädte sind das Gesicht unserer Städte und Gemeinden, sie prägen die Identität eines Ortes und sind die Zentren unseres Miteinanders. In Bitburg kann man die Erfolge der Städtebauförderung im Bereich der Innenstadt bereits eindeutig wahrnehmen“, betonte der Minister.

Die Städtebauförderung umfasst differenzierte Förderprogramme für unterschiedliche städtebauliche Herausforderungen. Mit den Programmen „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“, „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ stehen weitere Pro-gramme für die Entwicklung von Innenstädten, Quartieren sowie sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung. Das „Strukturprogramm“ ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument, über das städtebaulich, strukturpolitisch sowie konversionsbedingt bedeutsame Einzelvorhaben im Sinne von Schlüssel- oder Leuchtturmprojekten oder deren Vorbereitung oder Absicherung gefördert werden können. Das Angebot wird durch Investitionsprogramme für soziale Infrastruktur und Sportstätten abgerundet. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartiere zum Wohnen und Arbeiten attraktiv zu gestalten. Er hob hervor, dass das Land den Städten und Gemeinden als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu Seite stehe.

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Erfolgreicher Impfstart im Kreis Ahrweiler – Landrat Dr. Pföhler: „Der Betrieb läuft reibungslos, aber wir brauchen mehr Impfstoff“

Ahrweiler, 18.01.2021 – Die gute Nachricht vorweg: Der Betrieb des Landesimpfzentrums in Grafschaft-Gelsdorf und die Arbeit der mobilen Impfteams im Kreis Ahrweiler sind erfolgreich angelaufen. Seit Beginn der Impfaktion am 5. Januar in der Senioreneinrichtung St. Josef in Bad Breisig sind bis heute insgesamt über 2.500 Menschen der  priorisierten Personengruppen geimpft worden.

Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider und sein Stellvertreter, Daniel Blumenberg, machen noch einmal deutlich: „Noch sind unsere Kapazitäten bei weitem nicht ausgeschöpft. Je mehr Impfstoff uns das Land zur Verfügung stellt und die Terminvergabe durch die zentrale Terminvergabestelle des Landes entsprechend angepasst wird, desto mehr Impfungen sind im Kreis möglich.“

Landrat Dr. Jürgen Pföhler ergänzt: „Bislang war die Impfstoffmenge knapp bemessen. Das verlangt uns allen viel Geduld ab. Entscheidend aber ist, dass wir so viel und so schnell wie möglich Impfstoff bekommen, um vordringlich die besonders gefährdeten Menschen und dann die breite Bevölkerung zu impfen. Unsere Infrastruktur steht dafür bereit.“

Im Impfzentrum des Landes im Kreis Ahrweiler in Grafschaft-Gelsdorf wurden bislang mehr als 1.200 Personen geimpft, allein am Wochenende 300 Personen. Landrat Dr. Pföhler, Fachbereichsleiterin Siglinde Hornbach-Beckers und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamts, sind sich einig: „Das ist eine großartige Gemeinschaftsleistung von den Impfzentrumskoordinatoren, Apothekern, Ärzten und Verwaltungskräften, die sofort bereit waren, auch am Wochenende zu arbeiten.“

Auch die vom DRK koordinierten mobilen Impfteams einschließlich Apotheker, Ärzte und medizinisches Fachpersonal sind in vollem Einsatz: Von den 20 Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet konnten bereits in neun Einrichtungen insgesamt 1.300 Bewohnerinnen, Bewohner und Pflegepersonal geimpft werden. In dieser Woche werden, sofern das Land Impfstoff liefert, weitere Senioreneinrichtungen versorgt.

Der dritte Corona-Sachstandsbericht der Kreisverwaltung, der heute im Kreis- und Umweltausschuss vorgestellt wurde, zeigt aber auch: Nach wie vor unterliegt das Infektionsgeschehen einer hohen Dynamik. Trotz des erneuten Lockdowns sind bisher noch keine signifikanten Wirkungen der Maßnahmen im Kreis Ahrweiler festzustellen. Weiterhin sind alle Altersgruppen und alle acht Kommunen im Kreis vom Infektionsgeschehen betroffen. Allerdings hat sich die geschlechterspezifische Verteilung der Covid-19-Infektionen im Vergleich zu Oktober letzten Jahres umgekehrt: zwischenzeitlich sind 56 Prozent der Infizierten weiblich (Oktober: 43 Prozent) und 44 Prozent männlich (Oktober: 57 Prozent).

Zwar liegt der Inzidenz-Wert im Kreis sowohl unter der des Landes Rheinland-Pfalz und auch dem bundesweiten Wert. Mit aktuell 105 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche (Stand 17.01.2021) befindet sich der Kreis jedoch weiterhin in der „Alarmstufe“ rot des Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz und deutlich über dem angestrebten Wert von 50. Deshalb müssen trotz der erfolgreich angelaufenen Impfkampagne auch weiterhin alle infektionshygienischen Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens streng eingehalten werden.

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Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz teilt mit

Region/Mainz, 18.01.2021 – Verringerte Impfstofflieferungen in den kommenden Wochen durch den Bund –  Bundesregierung muss Ländern endlich Auskunft über Größenordnung geben. „Die Bundesregierung muss den Ländern endlich eine verbindliche Auskunft über die Größenordnung der verringerten Impfstofflieferungen der kommenden Wochen geben. Es kann nicht sein, dass die Länder nach einer ersten Information am vergangenen Freitag, noch immer keine genauen Zahlen über die Größenordnung der verringerten Impfstofflieferungen der nächsten Wochen haben. Dies erschwert eine vorausschauende Planung der Impfungen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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Friseure appellieren an Politik und die Solidarität der Gesellschaft

Region Eifel, 18.01.2021 – „Es muss dringend was passieren“, fasst Sabine Schömann-Kuhnen, Friseurmeisterin aus Hetzerath, die Situation im Friseurhandwerk zusammen. Sie sieht die Saloninhaber von der Politik im Stich gelassen. Sie vermisst aber auch, wie viele ihrer Kollegen, die Solidarität der Gesellschaft. „Die Politik hat unsere ganzen Bemühungen, die wir seit dem letzten Lockdown mit großem finanziellen Aufwand betrieben haben, schlichtweg missachtet. Unsere Hygienestandards in den Salons sind durch die Anordnungen der Berufsgenossenschaft höher als die der Landesverordnung“, führt sie an. „Ein Friseurbesuch bedeutet kein Infektionsrisiko. Mir sind keine Infektionen bekannt, die nachweislich durch einen Friseurbesuch entstanden sind.“ Und dennoch mussten auch die Friseursalons seit dem 16. Dezember schließen. Bis zum 31. Januar dürfen Friseure nicht öffnen und es dürfen keine Friseurdienstleistungen ausgeführt werden. Die Zeit danach? Ungewiss!

Die Regelung der Schließung und der Untersagung von Friseurdienstleistungen trifft alle gleich. Sollte man meinen, doch weit gefehlt! Schömann-Kuhnen bringt es auf den Punkt: „Schauen Sie sich doch die Fußballprofis, Politiker und einige Kunden an, die scheinbar nicht vor vier Wochen das letzte Mal auf einem Friseurstuhl saßen. Schömann-Kuhnen ist auch Obermeisterin der Friseur-Innung Bernkastel-Wittlich. Innungskollegen melden sich bei ihr und machen ihrem Ärger Luft. Bei vielen ist es reine Verzweiflung und die Angst vor der Zukunft. „Es macht schon traurig, wenn man hört, dass Friseurkollegen von Mitarbeitern und Kunden hintergangen werden. Der Salon darf nicht öffnen und der Kunde kontaktiert seinen Friseur privat und man trifft sich „auf einen Kaffee“ in den heimischen vier Wänden. Kurzum: Schwarzarbeit. Dieser Wildwuchs trifft die Saloninhaber schwer. Emotional wie finanziell. Denn wer sich jetzt frisieren lässt, der kommt nicht sofort nach dem Lockdown in den Salon. „Statt solidarisch gemeinsam die Zeit zu meistern wird gegen einander gekämpft. Das ist einfach sehr schade.“

In der Friseur-Innung Westeifel sieht die Situation nicht viel anders aus. Guido Wirtz, Saloninhaber aus Körperich, hat dazu noch mit der Grenznähe zu Luxemburg ein weiteres Problem. Denn in Luxemburg darf wieder frisiert werden. „Wir haben tolle Stammkunden. Die warten auf uns. Aber dem ein oder anderen wird die Zeit doch zu lange und er sieht sich gezwungen einen anderen Salon in Luxemburg zu besuchen. Auch wenn es vielleicht doppelt so viel kostet.“ Sein Appell als Obermeister richtet sich an alle Kunden: „Fragt euren Friseur bitte nicht, ob er eine Ausnahme macht und er euch die Haare schneidet. Ihr tut ihm damit keinen Gefallen. Wartet auf die Salonöffnung. Wir brauchen euch dann mehr denn je.“ Wirtz ist auch Landesinnungsmeister vom Landesverband Friseur & Kosmetik Rheinland. Besonders bemängelt er auch die schleppenden Unterstützungen von Seiten der Politik. „Versprechen alleine reicht nicht, das Geld muss auch kommen. Ich schätze, dass 30 Prozent der selbstständigen Friseure bundesweit diesen zweiten Lockdown nicht überleben werden.“ Wirtz ist vom Hygienekonzept der Friseure ebenso überzeugt wie seine Obermeisterkollegin Schömann-Kuhnen. Bei Einhaltung ist ein Friseurbesuch sicher! Er fordert: „Mit Ende Januar muss der Lockdown für die Friseure vorbei sein. Sonst ist es mit dem ein oder anderen Friseur bald vorbei.“

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Doppeltes Dienstjubiläum im Rathaus Simmerath gefeiert

Simmerath, 18.01.2021 – Im Simmerather Rathaus gab es gleich doppelten Grund zur Freude, denn Petra Wilden und Gabriele Tourney feierten ihr 25-jähriges Dienstjubiläum. In einer kleinen Feierstunde im Rathaus erinnerten die beiden sich an ihre Anfänge bei der Gemeinde; traten sie doch vor 25 Jahren am gleichen Tag, dem 01. Januar 1996, ihren Dienst bei der Gemeinde an.

Petra Wilden begann ihre Laufbahn im Rathaus als Schreibkraft im Hauptamt, der Abteilung für zentrale Verwaltungsaufgaben. Seit 2008 wird sie in der Servicestelle eingesetzt. Gabriele Tourney fing ebenfalls als Schreibkraft bei der Gemeindeverwaltung an, allerdings im Bauamt. Seit April 2009 ist sie als Verwaltungskraft im Sozialamt für die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten und seit 2015 zusätzlich für die Bearbeitung von Leistungen nach dem AsylbLG zuständig.

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Wirtschaft

Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern: Land und Unternehmen vereinbaren verstärkten Ausbau

Region Eifel/Düsseldorf, 18.01.2021 – Minister Pinkwart: Photovoltaik trägt maßgeblich zum Gelingen der Energiewende bei. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit: Führende Handels-, Logistik- und Immobilienunternehmen wollen den Einsatz erneuerbarer Energien auf ihren Gewerbeflächen deutlich vorantreiben. Das haben Vertreter der Unternehmen sowie der Handelsverband NRW, das Kompetenznetz Logistik.NRW und der Verband der Verkehrswirtschaft und Logistik mit Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart.

Minister Pinkwart: „Photovoltaik trägt maßgeblich zum Gelingen der Energiewende bei: Sie ist kostengünstig, in der Bevölkerung breit akzeptiert und sie erlaubt eine Stromerzeugung direkt bei den Verbrauchern. Ich freue mich, dass wir in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Gewerbedächern weiter voranbringen können. Mit ihrem erhöhten Strombedarf und ihren großen Gebäudekomplexen bieten die Unternehmen hierfür beste Voraussetzungen.“

Die Handels-, Logistik- und Immobilienunternehmen bekräftigen in der gemeinsamen Erklärung ihre Absicht, den Einsatz der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, zu verstärken. Die Erklärung ist gleichzeitig der Startschuss der Kampagne „PV im Gewerbe“, in deren Rahmen das Land unter anderem in Zusammenarbeit mit der IHK NRW sowie der EnergieAgentur.NRW eine Informations-Roadshow durchführt, um Unternehmen beim Einsatz von Photovoltaik zu unterstützen.

Liste der teilnehmenden Unternehmen und Verbände:
Ahnefeld Umzüge GmbH
Aldi Nord
Aldi Süd
ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG
EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH
Fiege Real Estate Development, FIEGE Logistik Stiftung & Co.GiLOG GARBE Industrial Real Estate GmbH
Gesellschaft für innovative Logistik mbH
greenfield development GmbH
Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG
IKEA Verwaltungs GmbH
Kottmeyer Transporte GmbH & Co. KG
Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
LOXX Lagerlogistik GmbH
L.W. CretschmarGmbH & Co. KG
Metro
Norbert Redemann KG Spedition
REWE, EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG
Rhein-West Güterverk. GmbH
Wahl GmbH & Co. Spedition und Logistik KG
Handelsverband NRW
Kompetenznetz Logistik.NRW
Verband Verkehrswirtschaft und Logistik, Nordrhein-Westfalen e.V.

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Vier Millionen Euro für den Landkreis Ahrweiler – Innenminister Lewentz übergibt Förderbescheid

Ahrweiler, 18.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Ahrweiler eine Förderung in Höhe von vier Millionen Euro aus dem Investitionsstock 2020 für den Um- und Anbau des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Ahrweiler zugesagt. Den Förderbescheid übergab Lewentz am Freitag, 15. Januar 2021, in der Kreisverwaltung Ahrweiler an Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

(v. l.): Jörg Hamacher, Werkleiter Eigenbetrieb Schulen Gebäudemanagement, Erich Seul, Fachbereichsleiter, Innenminister Roger Lewentz und Landrat Dr. Jürgen Pföhler bei der Übergabe des Förderbescheids. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler / Bernhard Risse

„Der Landkreis Ahrweiler beabsichtigt mit den gewährten Fördermitteln in Höhe von vier Millionen Euro den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung in Ahrweiler“, so Innenminister Roger Lewentz. Ein Anbau soll künftig das Raumangebot des Verwaltungsgebäudes erweitern. Dringend erforderlich machen diesen, die in den letzten Jahren stark gewachsenen personellen Strukturen. Zudem sollen die Tiefgarage und die Heizungsanlage saniert werden. Vorgesehen sind ebenfalls der Umbau der Zulassungsstelle, die Umgestaltung des Eingangsbereiches und ein Austausch der Verglasung der Fenster.

Ein Termin, zwei Förderbescheide: Innenminister Roger Lewentz (Mitte) übergab jeweils einen Förderbescheid für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an Bürgermeister Guido Orthen sowie für den Kreis an Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler / Bernhard Risse

Landrat Pföhler betonte: „Mit der Erweiterung und dem Umbau stellen wir die Kreisverwaltung für die Zukunft gut auf. Wir sind daher sehr froh, dass wir nun mit der Übergabe des Förderbescheids die nächsten Schritte des Projekts einleiten können.“ Bereits im August 2018 hatte der Werksausschuss des Eigenbetriebs Schulen Gebäudemanagement dem Entwurf zum Erweiterungs- und Umbau zugestimmt. Grundlage hierfür war unter anderem eine Raumbedarfsanalyse, die in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und einer Projektgruppe des RheinAhrCampus erstellt worden war. Daraufhin beantragte der Kreis eine Förderung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord fachlich geprüft wurde. In einem nächsten Schritt kann die Kreisverwaltung jetzt den Bauantrag stellen. Im Anschluss daran folgen die konkreten Ausführungsplanungen, Ausschreibungen und Vergaben. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, die voraussichtliche Bauzeit wird rund 19 Monate betragen.

Der Investitionsstock ist ein Förderinstrument des Landes, mit dessen Mitteln kommunale Vorhaben gefördert werden, für die keine anderen Landesmittel ausdrücklich bereitgestellt werden. Typische Fälle für eine Förderung aus dem Investitionsstock des Landes sind Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden, aber auch an Gemeindehallen und -häusern.