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Lisa Schmitt gewinnt Kreisentscheid im Vorlese-Wettbewerb

Ahrweiler, 04.03.2021 – Schulsieger haben ihre Beiträge diesmal per Video eingereicht. Wer ist die beste Vorleserin oder der beste Vorleser im Kreis Ahrweiler? Diese Frage ist jetzt entschieden: Die Siegerin heißt Lisa Schmitt und kommt aus Grafschaft-Ringen. Angetreten war die Schülerin für das Peter-Joerres-Gymnasium. Am Regionalentscheid Ahrweiler des Vorlesewettbewerbs der Stiftung Buchkultur und Leseförderung teilnehmen, konnten Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufen.

Organisiert wird der Kreisentscheid von der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Stadtbibliothek Bad Neuenahr-Ahrweiler. Aufgrund der Corona-Einschränkungen konnte der Wettbewerb in diesem Jahr jedoch nicht wie gewohnt in der Stadtbibliothek stattfinden, sondern wurde digital per Video-Einreichung ausgerichtet. Sieben Schulen ermittelten zuvor ihre Siegerinnen und Sieger und meldeten sie zur Teilnahme am Kreisentscheid an – in diesem Jahr etwa halb so viele wie üblich.

Die Schulsieger konnten ihren Beitrag aufzeichnen und über das Video-Portal des Vorlesewettbewerbs hochladen. Eine siebenköpfige Jury sichtete und bewertete die eingereichten Video-Beiträge. Zur Jury unter dem Vorsitz von Bibliotheksleiterin Elisabeth Feuser-Schwickert gehören Gregor Schürer (Autor), Hildegard Ginzler (Journalistin), Karin Berens (Buchhändlerin), Ursula Bell (Grundschulleiterin), Rudolf Menacher (Gymnasiallehrer) sowie Lilly Schröder aus Niederzissen als Vorjahressiegerin.

Lisa Schmitt wird den AW-Kreis in der nächsten Runde, dem Bezirksentscheid, vertreten. Alle Teilnehmer, also die Sieger ihrer jeweiligen Schule, erhalten eine Urkunde und einen Buchpreis. Die weiteren Schulsieger sind: Lara Horsch (IGS Remagen), Leonie Degen (Realschule Calvarienberg), Anna Zimmermann (Are-Gymnasium), Nermin Hasan Hussin (Realschule plus Sinzig), Amy Waschulewski (Rhein-Gymnasium Sinzig) und Nils Weser (Realschule plus Adenau).

An den Vorlese-Entscheiden der Städte und Landkreise beteiligten sich in diesem Jahr bundesweit mehr als 4.300 Schulsieger. Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. In diesem Jahr waren rund 350.000 Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen am Start. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Ziele des Vorlesewettbewerbs sind, die Begeisterung für Bücher in die Öffentlichkeit zu tragen, Freude am Lesen zu wecken sowie die Lesekompetenz von Kindern zu stärken.

Weitere Informationen unter: www.vorlesewettbewerb.de

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Bürgermeister Holger Jung beantwortet in digitaler Bürgersprechstunde die Fragen der Meckenheimer

Meckenheim, 04.03.2021 – Bürgermeister Holger Jung erweitert den Bürgerservice und ist jetzt auf einem zusätzlichen Weg zu erreichen: Ab sofort bietet er eine digitale Bürgersprechstunde an. Sie gibt den Bürgern die Gelegenheit, sich mit ihren Fragen und Anliegen direkt an den Bürgermeister zu wenden, ohne das Rathaus aufzusuchen. Interessierte müssen sich im Vorfeld der persönlichen Video- oder Telefonkonferenz lediglich anmelden und ihre Themen benennen.

„Die Stadt Meckenheim geht mit der Zeit. Darum ist es mir wichtig, dass mich unsere Bürgerinnen und Bürger vor allem während der eingeschränkten Corona-Zeit auf verschiedenen Kanälen erreichen können“, sagt Holger Jung. Neben dem digitalen Format schätzt der Bürgermeister natürlich den unmittelbaren Austausch mit den Menschen in der Apfelstadt. Daher sind auch wieder Präsenztermine geplant, sobald die Pandemie dies zulässt. Bürger, denen die technischen Möglichkeiten fehlen, können telefonisch mit Holger Jung in Kontakt treten.

Die digitale Bürgersprechstunde findet jeden zweiten Montag im Monat von 16.30 Uhr bis 18 Uhr statt. Für den jeweils 30-minütigen Termin ist eine Anmeldung mit Angabe des Anliegens erforderlich, per E-Mail an marion.luebbehuesen@meckenheim.de oder telefonisch unter (02225) 917297.

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Städtische Website von Mayen feierte 20-jähriges Jubiläum

Mayen, 04.03.2021 – Die städtische Website www.mayen.de feierte ihr 20-jähriges Jubiläum. Am 2. März 2001 wurde www.mayen.de erstmals gelaunched – ging also in Zusammenarbeit mit TNS Schroeder Computer ans Netz.

Ihr Vorgänger war www.mayen-online.de, die bereits 1997 von TNS Schroeder Computer erstellte Präsenz mit vielen Unterseiten über Mayen, Restaurants, Gewerbe, Vereine etc.

Doch es sollte noch etwas Zeit ins Land gehen, bis man auch in der Verwaltung erkannte, welche Entwicklung das Internet nehmen würde. 2000 erhielt TNS Schroeder Computer dann den Auftrag für die städtische Website, welche schließlich am 2. März 2001 online ging.

Welche Bedeutung dieser erste wichtige Meilenstein in der „digitalen Geschichte“ der Stadt Mayen haben sollte, konnte sich 2001 aber noch niemand vorstellen.

„Damals ging es vor allem um Informationen, die man online am heimischen Computer abrief und gedruckte Materialien flankieren sollten. Zwar waren auch Onlineprozesse schon denkbar, die auf E-Mail und Prospektdownloads basieren sollten, doch konnte man sich eine Echtzeitinteraktion wie es heute möglich ist noch nicht vorstellen. Erst nachdem das Handy als Smartphone zum ständigen Begleiter mit Internetzugang avancierte, wurde auch aus www.Mayen.de eine echte Schnittstelle zur Verwaltung, auf die man heute nahezu von überall zugreifen kann. Dabei sind nicht nur Informationen zu lesen, sondern es können aktiv Prozesse wie z.B. die Onlineleistungen der Verwaltung genutzt werden“, erläutert Thomas Schroeder von TNS Schroeder.

In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Website www.mayen.de stetig weiterentwickelt. In einem Abstand von mehreren Jahren wurde sie dabei auch immer wieder einem umfassenden Relaunch unterzogen.

2013 erhielt die städtische Website eine „Mobilansicht“, die jeweiligen Seiten wurden speziell für die Darstellung auf dem Smartphone oder Tablet optimiert. Diese sogenannte Responsivität geschieht heute auf nahezu jeder Website automatisch: Dank entsprechender Technik erkennt eine Website, welches Gerät gerade genutzt wird und passt sich an.

Der letzte große Relaunch fand zum Jahreswechsel 2020/2021 statt, der mit zahlreichen technischen Verbesserungen einherging. Zum Beispiel haben Nutzer über die Suchfunktion nun einen direkten Zugriff auf die Inhalte der Bürgerinformations-Plattform rlpDirekt und auch die Online-Dienste der Stadt wurden vollumfänglich integriert.

„Mit diesem umfangreichen Relaunch ist die Arbeit aber natürlich noch nicht vorbei. Nachdem die neue Homepage nun online ist, gilt es sie zu pflegen, technische Möglichkeiten weiter zu optimieren und die Inhalte stets aktuell zu halten“, erklärt Oberbürgermeister Meid.

Die städtische Website ist heute auch lange nicht mehr der einzige digitale Informationskanal, den die Stadt Mayen betreibt. Hinzugekommen sind die Sozialen Medien, wie Facebook, YouTube und Instagram. Die Stadtverwaltung selbst ist sowohl bei Facebook als auch Youtube vertreten, viele weitere städtische Einrichtungen wie das Eifelmuseum, die Burgfestspiele oder die Tourist-Information verfügen darüber hinaus noch über eigene Facebook- bzw. Instagram-Präsenzen.

Digitale Bürgerinformations- bzw. Bürgerdialog-Kanäle wie die Dorffunk-News oder der Mängelmelder ergänzen die Kommunikationsmöglichkeiten.

Mehr Informationen zum digitalen Angebot der Stadt Mayen gibt es auch unter digitales.mayen.de

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Haltepunkte der Erfttalbahn werden auf Vordermann gebracht

Bad Münstereifel, 04.03.2021 – Die Stationen der Bahnstrecke zwischen Kreis- und Kurstadt sollen alle bis 2026 modernisiert sein.
Möglich machen das verschiedene Förderprogramme. Die Nutzer der Bahnverbindung von Bad Münstereifel nach Euskirchen dürfen sich über den Ausbau der Haltepunkte freuen. Über das Programm „BahnhofskonzeptPlus“ des Bundesverkehrsministers sollen auch 111 kleinere Stationen deutschlandweit von einer Modernisierung
profitieren.

Davon befinden sich drei in unserem Kreis. Bis 2026 sollen die
Bahnsteige in Bad Münstereifel-Arloff, -Iversheim und Euskirchen-Zuckerfabrik vollständig neu und barrierefrei gebaut werden. Das hat jetzt der Kreistagsabgeordnete Thilo Waasem (SPD) erfahren. „Wir setzen uns schon lange für Verbesserungen der Schienenanbindung
in die Kurstadt ein. Umso mehr freuen wir uns, dass die Planungen und die Finanzierrungen nun stehen.“ so Waasem.

Sein Genosse Karl Michalowski ergänzt: „Vorgesehen ist auch, dass die vollständige Bahnsteigmöblierung erneuert wird. Zudem werden die Bahnsteige verlängert, damit künftig auch längere Triebwageneinheiten
eingesetzt werden können.“

Nach Informationen der Sozialdemokraten sind die Haltepunkte Euskirchen-Stotzheim und -Kreuzweingarten bereits in einem anderen Erneuerungsprogramm „Modernisierungsoffensive 3“ enthalten
und sollen in den nächsten Jahren gleichermaßen ausgebaut werden.

Für die Endstation der Bahnlinie in Bad Münstereifel steht ebenso der Ausbau an. Dort soll ein neuer Kombi-Bahnsteig mit Überdachung entstehen, sodass der Umstieg von der Bahn in den Bus komfortabel und barrierefrei gestaltet ist. Die Genossen haben nun eine Anfrage an die Verwaltung über den Realisierungssachstand gestellt. „Wir freuen uns darüber, dass alle Stationen bis 2026 auf Vordermann gebracht sein sollen. Weiterhin setzen wir uns für eine Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnanlage für schnellere Reisegeschwindigkeiten ein.“ so SPD-Fraktionschef Michalowski.

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Hubig: Mehr als 64 Millionen Euro für rheinland-pfälzische Schulen, 59 neue Schulbauprojekte in Programm aufgenommen

Region/Mainz, 04.03.2021 – Gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen. Deshalb stellt das Land in diesem Jahr mehr als 64 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Schulen zur Verfügung. „Mit dem Landesschulbauprogramm unterstützen wir die Schulträger ganz wesentlich bei der baulichen Weiterentwicklung unserer Schulen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute in Mainz. Fördermittel fließen beispielsweise in Neubaumaßnahmen, Umbauten, Erweiterungen oder werden für den Brandschutz oder den Ausbau der Barrierefreiheit genutzt.

Insgesamt nimmt das Bildungsministerium in diesem Jahr 59 neue Projekte in das Landesschulbauprogramm auf. Damit werden derzeit landesweit 402 Bauvorhaben gefördert. „Schulgebäude gehören in der Regel den Kommunen, die für deren Bau und Instandhaltung zuständig sind. Gute Bildungspolitik ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Städte und Gemeinden dabei, nötige Investitionen an ihren Schulen zu stemmen. Davon profitiert dann ganz unmittelbar die gesamte Schulgemeinschaft. Denn: Wenn die äußeren Bedingungen stimmen, dann lehrt und lernt es sich auch besser“, erklärte Hubig. Die finanzielle Unterstützung kommt kommunalen wie privaten Schulträgern zugute. Entscheidend für eine Landesförderung ist der nachgewiesene dauerhafte Bedarf für ein Projekt sowie die Finanzkraft des Schulträgers.

Schulneubau auch im ländlichen Raum

Das Schulgebäude der Grundschule Büchel in der Eifel wird durch ein modernes Gebäude ersetzt. Die Gemeinde mit ihren etwa 1.200 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Verbandsgemeinde Ulmen im Landkreis Cochem-Zell hält für seine Bürgerinnen und Bürger neben einer Grundschule auch einen Kindergarten vor. Mit einem Neubauprojekt möchte die Gemeinde eine neue Grundschule, einen neuen Kindergarten und einen Jugendraum verwirklichen. Der Schulbau wird im Rahmen des Landesschulbauprogramms 2021 mit einer Zuwendung in Höhe von 155.000 € durch das Land Rheinland-Pfalz unterstützt. Für den Kindergarten und Jugendraum wurden weitere Förderanträge gestellt.

Weitere Informationen zum Landesschulbauprogramm finden Sie online unter: https://schulbau.bildung-rp.de/

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Wirtschaft

Tipps zur Überbrückungshilfe III

Euskirchen, 04.03.2021 – Das Steuerbüro Heinen L’homme Weishaupt und Partner unterstützt von Corona betroffene Unternehmen bei der Beantragung der staatlichen Hilfe. Seit dem 10. Februar können besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Bereits zwei Tage später wurden die ersten Abschläge gezahlt. Die verbleibenden Beträge sollen im März ausgezahlt werden. Es handelt sich um eine Fixkostenbeihilfe.

Die Corona-Pandemie stellt Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen vor immer größer werdende finanzielle Herausforderungen, die auch durch immer neue Liquiditätshilfen nicht vollumfänglich gelöst werden können. Die prüfenden Dritten, beispielsweise das Steuerbüro Heinen L’homme Weishaupt und Partner, die die Anträge für die Unternehmer stellen, wurden in den letzten Monaten vorrangig zum Liquiditätsberater.

Durch die Überbrückungshilfe III soll die immer größer werdende Menge aus verschiedenen Liquiditätshilfen eingedämmt werden. Alle künftigen Engpässe sollen nach dem aktuellen Stand über diese staatliche Hilfe abgewickelt werden. Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe III bis zum 31. August durch einen prüfenden Dritten, beispielsweise das Steuerbüro Heinen L’homme Weishaupt und Partner in Mechernich, Schleiden und Heimbach.

Es müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein, um die Überbrückungshilfe III beziehen zu können. Antragsberechtigt sind Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Die Tätigkeit muss entweder im Haupterwerb (Einkünfte mindestens 51 Prozent) ausgeübt werden, oder es muss mindestens ein Beschäftigter im Unternehmen sein. Nicht berechtigt sind private Vermieter, Unternehmen, die nach dem 30. April 2020 gegründet wurden sowie Unternehmen, die bis zum 30. Juni 2021 den Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt haben.

Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

Auch eine sachliche Voraussetzung muss gegeben sein. So muss der coronabedingte Umsatzeinbruch in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 mindestens 30 Prozent betragen. Ermittelt wird der Umsatzeinbruch durch einen Vergleich mit dem gleichen Monat des Jahres 2019. Die Umsätze der Monate März bis Juni 2021 müssen geschätzt werden unter der Annahme, dass der Lockdown bis zum 30. Juni 2021 dauert.

Die Höhe der Erstattungen richtet sich nach dem Umsatzeinbruch. Ab einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet. Das steigert sich auf 60 Prozent (bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent) sowie auf 90 Prozent (ab einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent).

Was genau Fixkosten sind, finden Unternehmen in einer Aufstellung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Grundsätzlich gehören alle fortlaufenden Kosten, die im Förderzeitraum anfallen, zu den förderfähigen Fixkosten. Diese müssen vor dem 31.12.2020 vertraglich begründet worden sein, wie beispielweise die Miete des Unternehmens oder die Kosten für Strom, Wasser und Telefon. Kosten für die Umsetzung von Hygienekonzepten werden mit maximal 20.000 Euro pro Monat bezuschusst. Für den Ausbau des digitalen Equipments gibt es einmalig 20.000 Euro.

Bis spätestens 30. Juni 2022 müssen die Unternehmen eine Schlussabrechnung vornehmen. Laut der Bundesregierung muss die Fördersumme aus der Überbrückungshilfe III nicht zurückgezahlt werden. Im Rahmen der Schlussabrechnung wird jedoch geprüft, ob die Umsätze in den Monaten März bis Juni 2021 plausibel geschätzt wurden. Zudem müssen die angesetzten Fixkosten nachgewiesen werden, um eine Überförderung einzelner Antragssteller zu vermeiden. Im Zweifelsfall muss bei einer ungenauen Schätzung eine Rückzahlung durch den Antragssteller vorgenommen werden. Ist der Umsatz im März bis Juni 2021 zu Ungunsten des Antragsstellers geschätzt worden, nimmt die Bundesregierung eine Erstattung der noch zustehenden Beträge vor.

Dieser Artikel basiert auf dem Rechtsstand vom 20. Februar. Die Rahmenbedingungen zu den Überbrückungshilfen befinden sich im ständigen Wandel, die Steuerberaterkammer rät daher, mit der Antragsstellung noch einige Wochen zu warten.

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Die aktuellen Stellenangebote sind online

Region Eifel, 04.03.2021 – Sie sind aktuell auf Jobsuche? Kein Grund tatenlos zu warten. Die neuesten Jobangebote finden Sie jetzt auf unserem Stellenmarkt.

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Wirtschaft

Neuer EIFEL Produzent aus Mayen

Mayen, 03.03.2021 – Ein neuer Produzent ergänzt aktuell das Netzwerk der Regionalmarke EIFEL mit innovativen Erfrischungsgetränken unter dem Namen PalmBrause.

Regionalmarke EIFEL – „Qualität ist unsere Natur“ – passt zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die auch den Gründern des jungen Unternehmens große Herzensangelegenheiten sind.

Palm Prause Produkte. Foto: RME

So werden von PalmBrause Wiederaufforstungsprojekte unterstützt. Ganz nach dem Motto: Trinkend die Welt ein Stückchen besser machen, wird die PalmBrause Erfrischungsgetränke GmbH künftig zusätzlich ein regionales Waldprojekt im Stadtwald Mayen unterstützen.

Ab dem Frühjahr 2021 wird es die drei prickelnd und fruchtig erfrischenden Sorten im Getränkehandel erstmals im Angebot geben. Der Zuckeranteil ist dabei um bis zu 40% geringer als bei vergleichbaren Erfrischungsgetränken und das ganz ohne Süß- oder Zuckeraustauschstoffe.

Herr Graf, Geschäftsführer der PalmBrause Erfrischungsgetränke GmbH: „Ziel unseres jungen Startups ist es, ökologischen Konsum massentauglich zu machen und ein aktives Umdenken zum nachhaltigem Konsumverhalten zu erreichen. Daher passt die Regionalmarke EIFEL sehr gut zu unseren Werten und Zielen. Darüber hinaus wird der Bekanntheitsgrad der Regionalmarke EIFEL, welcher schon einige EIFEL Produkte sehr erfolgreich gemacht hat, auch für uns ein großer Vorteil sein.“

Elgine Meyer, Produktmanagerin der Regionalmarke EIFEL GmbH: „Ich freue mich, dass sich ein junges Team wie PalmBrause unserer Qualitätsmarke angeschlossen hat und damit das EIFEL Produktsortiment durch ein originelles, modernes und nachhaltiges Erfrischungsgetränk erweitert.“

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Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Mio. Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen

Region/Berlin, 03.03.2021 – Seit heute können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von
750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie,
der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des
Großhandels und der Reisebranche.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Wegfall der 750 Millionen Euro Umsatzgrenze ist eine wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise. Mit der Überbrückungshilfe III können diese
Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt.“

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von max. 12 Millionen Euro erhalten.

Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der
beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.

Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.

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Tourismus

Endlich wieder Motorengeräusche! Kontaktlose Touristenfahrten eröffnen die Nürburgring-Saison

Nürburg, 03.03.2021 – Die kontaktlosen Touristenfahrten eröffnen am kommenden Wochenende (6. und 7. März) die Nürburgring-Saison 2021. Zum ersten Mal in diesem Jahr kann die geschichtsträchtige Nordschleife wieder umrundet werden. Wer sein Fahrzeug hier bewegt, benötigt besonderes Geschick und Umsicht – denn die anspruchsvollste Rennstrecke der Welt wartet mit einer Länge von 20,832 Kilometern, 73 Kurven und 300 Metern Höhenunterschied pro Runde. Damit jeder diese Faszination selbst und nach einheitlichen Regeln erfahren kann, gilt während der Touristenfahrten die Straßenverkehrsordnung. Zudem setzt der Nürburgring wieder auf das erprobte Konzept der „kontaktlosen Touristenfahrten“, das sich bereits im vergangenen Jahr bewährt hat. Die geöffneten Parkplätze an der Nordschleife sollen Fahrern den nötigen Raum für Ruhepausen geben. Ordner kontrollieren hier die Einhaltung der Regeln wie Abstand und Maskenpflicht. Alle Termine gibt es unter: www.nuerburgring.de/greenhelldriving


Die Corona-Regeln wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot gelten auch auf den geöffneten Parkplätzen an der Nordschleife. Foto: Nürburgring

Die Rückkehr der Motorengeräusche ist jedes Jahr ein besonderer Moment am Nürburgring. In Zeiten der Pandemie steht aber vielmehr die Gesundheit aller Beteiligten im Mittelpunkt. Seit vergangenem Jahr gibt es deshalb die „kontaktlosen Touristenfahrten“. Das Konzept gilt als erprobt, denn keine einzige Corona-Infektion im Landkreis Ahrweiler ist auf das Fahrangebot zurückzuführen. Damit dies auch so bleibt, gelten am Nürburgring weiterhin einheitliche Regeln. So sind Guthaben und Tickets ausschließlich online erhältlich – auf der Webseite des Nürburgrings und im Green-Hell-Driving-Portal, von Zuhause am PC oder von unterwegs mit dem Handy. Vor Ort gelingt die Zufahrt zur Strecke kontaktlos per vorgehaltenem QR-Code oder per Karte. Analog der Corona-Regeln ist die Teilnahme an den Touristenfahrten maximal zu zweit pro Fahrzeug möglich.

Das Aussteigen auf dem Areal der Nordschleifen-Zufahrt ist wie im vergangenen Jahr nicht erlaubt. Hier bleibt der gesamte Parkbereich gesperrt. Lediglich der Besuch des regelmäßig desinfizierten WCs ist möglich. Für Notfälle und Probleme sind das Büro an der Nordschleife und eine Clearingstelle auf dem Parkplatz gegenüber der Nordschleifen-Zufahrt besetzt – auch hier wurden die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz aller Beteiligten getroffen. An der zweiten Zufahrt im Adenauer Stadtteil Breidscheid bleibt die Schranke weiterhin geschlossen.

Geöffnete Parkplätze bieten Raum für Erholung
Rund um die Nordschleife werden die Parkplätze an den Streckenabschnitten Brünnchen und Pflanzgarten sowie der Parkplatz „In der Acht“ gegenüber der Nordschleifen-Zufahrt geöffnet sein. Neben Wanderern und Radfahrern, die bereits in den vergangenen Wochen diese Flächen nutzten, stehen sie ab kommendem Wochenende auch den Touristenfahrern als Erholungsraum zur Verfügung. Hier gelten die allgemeinen Corona-Regeln wie das Abstandsgebot und eine Maskenpflicht. Für die Einhaltung der Verhaltensrichtlinien sorgen durch den Nürburgring eingesetzte Ordner. Zudem bittet die Rennstrecke ihre Fans auch weiterhin die „Stay at home“-Regel zu beachten und nicht ausschließlich zum Zuschauen anzureisen. Dabei setzen die Betreiber neben dem durchdachten Konzept auch auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen. Um die gestiegenen Personalkosten zu refinanzieren hat sich der Nürburgring entschlossen, eine Parkgebühr von zwei Euro pro Fahrzeug zu erheben. Der Parkschein gilt den ganzen Tag auf allen geöffneten Parkplätzen.

Weitere Informationen gibt es unter: www.nuerburgring.de