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IHK Präsidentin sieht keine Trendwende in den neuen Corona-Beschlüssen

Region/Koblenz, 05.03.2021 – Bund und Länder haben am 03. März die Verlängerung des „Lockdowns“ bis zum 28. März beschlossen und erste Öffnungsschritte skizziert. Lockerungen sind nun doch bereits ab einem Inzidenzwert von 50 möglich, die „Notbremse“ soll gezogen werden, wenn drei Tage hintereinander der 7-Tage-Wert bei über 100 liegt. Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen sollen ab 8. März wieder deutschlandweit mit Auflagen öffnen. Auch körpernahe Dienstleistungen sowie der Betrieb von Fahr- und Flugschulen sind wieder möglich.

Die neuen Regelungen kommentiert Susanne Szczesny-Oßing, Präsidentin der IHK Koblenz, wie folgt: „Wir sehen zwar kleine Lichtblicke, aber nicht die benötigte Trendwende hin zu einer smarten Corona-Bekämpfungspolitik. Unsere Forderungen nach sofortiger Beendigung des Lockdowns werden nicht erfüllt. Planbarkeit ist und bleibt schwierig für die Wirtschaft. So gibt es weiterhin keine Perspektive für Gastronomie, Kultur, die Veranstaltungs- und Reisebranche sowie Hotels. Diese Branchen müssen sich weitere drei Wochen gedulden. Das ist ein herber Schlag für die Branchen, die kluge Hygienekonzepte vorgelegt haben und sich bereits so lange im Lockdown befinden. Das ist nicht nur hart für Betriebe, sondern auch für Azubis, die kurz vor den Prüfungen stehen. Je schneller die Menschen geimpft sind, desto eher kann die Wirtschaft wieder hochfahren, Geschäfte öffnen und ein Schritt in Richtung mehr Normalität gemacht werden. Das Tempo beim Testen und Impfen stark zu erhöhen, ist deshalb richtig. Aber es ist absolut unverständlich, dass die Schnelltest-Offensive auf April verschoben wird, weil nicht genug Selbst-Tests vorhanden sind.“

Weitere Informationen zu den Beschlüssen unter: www.ihk-koblenz.de/coronavirus Die IHK Koblenz ist Ansprechpartner für die Unternehmen und Betriebe in der Region. Die Experten stehen bei Fragen zur Verfügung, gerne per Mail an corona@koblenz.ihk.de oder telefonisch über die IHK-Corona-Hotline: 0261/106-501

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Chefarzt des St. Elisabeth Krankenhauses Mayen informiert am 10. März in einer Telefon-Sprechstunde

Mayen/Koblenz, 05.03.2021 – Koronare Herzerkrankung – Was empfiehlt der Kardiologe? Bei der koronaren Herzerkrankung (KHK) sind die Herzkranzgefäße durch Arteriosklerose verkalkt und verengt. Betroffene leiden oftmals unter Schmerzen in der Brust, die besonders bei Belastung auftreten. Die Behandlungsmöglichkeiten sind vielfältig. Um das beste Ergebnis für den Patienten zu erzielen, ist eine Abwägung zwischen Medikament, Stent oder Bypassoperation nötig. Über einzelne Vor- und Nachteile und den konkreten Ablauf informiert Dr. Alea Bourakkadi, Chefarzt der Inneren Medizin – Kardiologie im St. Elisabeth Mayen. Dazu steht er am Mittwoch, 10. März, im Rahmen einer Telefonsprechstunde zwischen 17 und 18 Uhr persönlich unter 02651 83-3601 zur Verfügung.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

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Der Landkreis Vulkaneifel hat eine neue Kommunale Gleichstellungs-Beauftragte

Daun, 05.03.2021 – „Nach längerer Vakanz freuen wir uns mit Doris Sicken, wieder die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besetzen zu können“, erklärt Landrat Heinz-Peter Thiel, bei einer kleinen Vorstellungsrunde vergangene Woche. Und sie ist keine Unbekannte:

Doris Sicken war zuvor 33 Jahre bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun beschäftigt, zuletzt mehrere Jahre als persönliche Referentin des Bürgermeisters, Ansprechpartnerin in Belangen der Bürgerinnen und Bürger sowie als Pressesprecherin. Sie bringt sowohl Erfahrungen in der Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, als auch in der Öffentlichkeitsarbeit mit.

Darüber hinaus bestehen bereits Kontakte zu regionalen Institutionen, Organisationen und Vereinen. Diese Netzwerke und Vorerfahrungen möchte sie gerne in der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Vulkaneifel einsetzen. Doris Sicken ist gebürtige Eifelanerin und seit Jahren im Landkreis Vulkaneifel ehrenamtlich engagiert. Seit über 25 Jahren ist sie im Heimatverein Dreis-Brück e.V., davon 10 Jahre als Vorstandsmitglied, aktiv. In vielen Lebensbereichen ist die Gleichstellung von Frauen immer noch nicht erreicht, beispielsweise in der Mehrfachbelastung durch Beruf und Familie, weniger Gehalt bei gleicher Tätigkeit oder erhöhtes Risiko der Altersarmut.

Zentrale Themen und Ziele der Gleichstellungsbeauftragten sind beispielsweise, die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit örtlichen Frauengruppen sowie Unterstützung frauenrelevanter Angelegenheiten in Selbsthilfeorganisationen. Doris Sicken freut sich auf ihre neuen Aufgaben als Kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die sie mit großem Engagement fortführen wird. Insbesondere im Bereich „Gute Lebensbedingungen für Frauen im Landkreis Vulkaneifel“ wird sie eigene Schwerpunkte setzen. Ansprechpartnerin & Kontakt: Doris Sicken, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-579 E-Mail: doris.sicken@vulkaneifel.de.

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Wirtschaft

Hochkarätiger Live-Talk am Dienstag, 09. März: IHK Aachen lädt zum Dialog auf den Blauen Teppich

Aachen, 05.03.2021 – Die Entwicklung der Innenstädte in der Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Herausforderungen des Strukturwandels stehen im Mittelpunkt des Blauen Teppichs, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen am Dienstag, 9. März, einlädt. Jeder, dem die Entwicklung der Region am Herzen liegt, kann sich unter www.blauerteppich.de kostenfrei registrieren, um an dem ersten digitalen IHK-Forum teilzunehmen.

IHK-Präsidentin Gisela Kohl-Vogel wird ab 11:00 Uhr live mit Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und dem Kinobetreiber und Eventgastronom Sebastian Stürtz aus Alsdorf über Ideen und Ansätze sprechen, wie Innenstädte wieder attraktiver werden können. Anschließend diskutiert sie über Chancen und Risiken des Strukturwandels im Rheinischen Revier mit Christoph Dammermann, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Tim Grüttemeier, Städteregionsrat der StädteRegion Aachen und frisch gewählter Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in Jülich, und mit Stefanie Peters, geschäftsführende Gesellschafterin der Neuman & Esser Group aus Übach-Palenberg und seit Oktober vergangenen Jahres Mitglied im Nationalen Wasserstoffrat der Bundesregierung.

Die Live-Gespräche werden abgerundet durch zahlreiche Videostatements, unter anderem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dem international renommierten Architekten Dominique Perrault aus Paris, Professorin Christina Reicher, Leiterin des Lehrstuhls für Städtebau und Entwerfen sowie des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik an der RWTH Aachen, und von Marcus Baumann, Professor für Biotechnologie und Rektor der FH Aachen.

„Mit unserem neuen Format setzen wir auf einen konstruktiven, frischen und kreativen Austausch mit relevanten Akteuren aus unserer Region“, sagt Kohl-Vogel. „Wir werden Impulse und Antworten auf drängende Zukunftsfragen geben und aufzeigen, wie die Menschen vor Ort von modernisierten Innenstädten, innovativen Technologien und neuen Arbeitsplätzen profitieren. Um das enorme Potenzial der Technologieregion zu entfalten, ist ein gemeinsamer Kraftakt notwendig. Und den fordern wir jetzt ein – auf unserem Blauen Teppich.“

Anmeldung, Programm und Livestream unter www.blauerteppich.de

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Top-Events

Burgfestspiele Mayen starten Vorverkauf – Mit Sicherheit – Theater!

Mayen, 05.03.2021 – Die Burgfestspiele Mayen starten einen der besonderen Situation angepassten Vorverkauf. Zunächst kann das Publikum nach Wunsch Tickets für eine bestimmte Vorstellung in einer gewählten Kategorie reservieren. Hierbei werden nur eingeschränkte Kontingente freigegeben, die auch bei einem möglicherweise durch Abstands-Verordnungen eingeschränkten Platzangebot den Besuch sichern. Die Zuweisung der konkreten Sitzplätze, die Bezahlung, der Ausdruck und Versand der Karten kann erst erfolgen, wenn die während der Spielzeit möglicherweise gültigen Verordnungen absehbar sind. Natürlich hoffen die Festspiele, dass es im Sommer doch keine Einschränkungen geben wird und noch alle Plätze zum Verkauf freigegeben werden können. Derzeit planen die Burgfestspiele mit verschiedenen Szenarien um auf alle Eventualitäten so gut vorbereitet zu sein, wie es möglich ist.

Unter dem Motto: „Mit Sicherheit – Theater!“ gehören dazu auch Abstandsregeln und Schnelltests für das Team. In jedem Fall werden alle Schutzvorschriften umgesetzt um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Ab sofort kann man telefonisch bei der Vorverkaufsstelle im Bell Regional Touristikcenter unter der Ticket-Hotline: 02651 / 494942 oder per Mail an tickets@touristikcenter-mayen.de Tickets buchen.

Auch die Buchung online über die Homepage www.burgfestspiele-mayen.de ist eingerichtet. Hier finden sich auch wieder viele Informationen zum Spielplan und zum Programm.

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Online dabei sein: Heute gibt es Infos zum Abriss des Büchel-Parkhauses

Aachen, 05.03.2021 – Die Stadt Aachen und die städtische Entwicklungsgesellschaft Aachen (SEGA) laden heute Freitag, 5. März, zu einem Info-Abend „Abbruch des Parkhauses Büchel“ ein. Wegen der Corona-Pandemie findet dieser in Form einer digitalen Veranstaltung mit einer Live-Übertragung im Internet statt. Wer daran teilnehmen möchte, kann die Live-Übertragung über den YouTube-Kanal der Stadt Aachen verfolgen: https://youtu.be/KQqFq6v_edA. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Im Livestream erhalten Bürger*innen viele Infos, wie der Abbruch realisiert wird, wie die Verkehrsführung der Baustellenfahrzeuge geplant ist und was, wann auf alle im Umfeld – ob als Anwohner*in oder als Besucher*in der Innenstadt – zukommt. Beginn der Veranstaltung ist um 17.30 Uhr. Das Ende ist für etwa 19.30 Uhr vorgesehen.

Nach einer Einführung und einer Einordnung des Projektes durch Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und SEGA-Geschäftsführer Christoph Vogt werden Frank Schneiderwind vom städtischen Gebäudemanagement und Isabel Strehle, Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur, den Abbruch, das geplante Beweissicherungsverfahren und die Problematik des Baustellenverkehrs erörtern. Den städtebaulichen Ausblick zum Projekt Büchel gibt Planungsdezernentin Frauke Burgdorff. Gemeinsam mit SEGA-Geschäftsführer Christoph Vogt möchte sie zudem die Neugierde für die Zwischennutzung der Büchel-Brache wecken.

Während des Live-Streams besteht jederzeit die Möglichkeit, im Chat Fragen zu stellen und Meinungen zu äußern. Weitere Infos zum Altstadtquartier Büchel finden Sie im Internet unter www.buechel-aachen.de.

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Kloster Himmerod bleibt als kirchlicher Ort erhalten

Region/Trier, 05.03.2021 – Das Bistum Trier beabsichtigt, ab dem Jahr 2024 im ehemaligen Konventgebäude des Klosters Himmerod im Verbund mit der Klosterkirche das zentrale Jugendhaus der Diözese anzusiedeln. Das hat Bischof Dr. Stephan Ackermann am 4. März in Trier bekannt gegeben. Das Jugendhaus soll ab 2024 von einem Team der Jugendpastoral geleitet und wirtschaftlich von der „Trägergesellschaft Bistum Trier GmbH“ (TBT) betrieben werden. Vorab sind umfangreiche Baumaßnahmen notwendig. Gleichzeitig werden die Einrichtungen der Jugend, die derzeit auf der Marienburg bei Bullay angesiedelt sind, von dort verlagert. Ebenso wird das Haus Sonnental in Wallerfangen aufgegeben. Ackermann betonte, er hoffe, dass „das Jugendhaus Himmerod der jahrhundertelangen segensreichen Geschichte des Klosters Himmerod ein weiteres Kapitel hinzufügt und dieser wunderbare Ort weiterhin für Menschen aus unserem Bistum und darüber hinaus ein wirklicher Anziehungspunkt bleibt“.

„Trotz erheblicher Anstrengungen ist es in den vergangenen drei Jahren nicht gelungen, eine passende geistliche Gemeinschaft für Himmerod zu finden“, erläuterte Ackermann. Er selbst sowie der Bischöfliche Beauftragte für Himmerod, Domkapitular Prof. Dr. Reinhold Bohlen, hätten dazu zahlreiche Gespräche geführt. „Aber letzten Endes konnte keine Gemeinschaft gefunden werden, die zu Himmerod passt und die bereit war oder die personellen Möglichkeit hat, diesen Ort künftig zu beleben.“ Nun sei er froh, dass in Zusammenarbeit mit vielen Verantwortlichen im Bistum sich die Möglichkeit auftue, das Kloster Himmerod als „einen kirchlichen Ort mit Schwerpunkt Jugendpastoral im Bistum Trier erhalten und weiterentwickeln zu können“.

Vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche

Den aktuellen Planungen zufolge sollen in Himmerod rund 15 Millionen Euro investiert werden, um das Kloster zu einem modernen, barrierefreien und ansprechenden Jugendhaus mit rund 200 Betten umzubauen. Für die Zukunft ist angedacht, hier pastorales und pädagogisches Personal anzusiedeln, das ein vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche macht. „Das Gästehaus wollen wir so lange wie möglich auch während der umfangreichen Bauarbeiten weiterführen. Die verpachteten weiteren Liegenschaften – Klosterladen, Gaststätte, Gärtnerei, und Fischerei – werden ebenfalls weiter betrieben werden können“, erklärte Domkapitular Bohlen als Bischöflicher Beauftragter für das Kloster.

Der Bischof sagte, er bedauere es sehr, dass mit der Entscheidung für Himmerod die Entscheidung verbunden sei, die Marienburg als Standort aufzugeben, ebenso wie das Haus Sonnental in Wallerfangen. Die meisten diözesanen Jugendverbände seien auf der Marienburg gegründet worden, und die Verbundenheit vieler Haupt- und Ehrenamtlicher mit der Marienburg gehe weit über schöne Erinnerungen hinaus. Auch Haus Sonnental sei in den vergangenen Jahrzehnten für viele Gruppen zu einer Art „Tagungs- und Schulungs-Heimat“ geworden. Doch die Marienburg als attraktiven Standort der Jugendarbeit für die Zukunft zu erhalten und zu betreiben, sei umfassend geprüft worden und habe sich als nicht wirtschaftlich und damit als nicht zukunftsfähig erwiesen. Gleiches gelte für das Haus Sonnental in Wallerfangen. In beiden Häusern stünden umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten mit einem Kostenvolumen von rund 20 Millionen Euro an. An einem Standort wie der Marienburg, an dem der baulichen Entwicklung, z.B. in Bezug auf Barrierefreiheit und Brandschutz, deutliche Grenzen gesetzt sind, schien dies nicht verantwortbar.

Diözesanjugendpfarrer Matthias Struth, zugleich Abteilungsleiter Jugend im Bischöflichen Generalvikariat Trier, zeigte sich überzeugt, dass mit dem Umzug nach Himmerod die erfolgreiche Jugendarbeit der Marienburg fortgeführt und ausgebaut werden könne. „Mit dem Jugendhaus Himmerod bietet sich eine Alternative an, deren Gebäude und Außenflächen mehr Raum zur Entwicklung mit geringeren Kosten ermöglichen.“

Die zeitliche Perspektive


Mit dem Start des Jugendhauses Himmerod sollen die Jugendhäuser auf der Marienburg und in Wallerfangen zum Ende des Jahres 2023 schließen. Bis dahin wollen die Bistumsverantwortlichen gemeinsam mit den kommunal Verantwortlichen nach Investoren für die Marienburg suchen. Mit den Angestellten des Bistums werden Gespräche aufgenommen über ihren künftigen Einsatzort. Auch die Mitarbeitenden der TBT werden von ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Möglichkeiten bei der Suche nach einer beruflichen Alternative unterstützt.

Mit Blick auf das Saarland sagte Jugendpfarrer Struth, zwar unterhalte das Bistum mit der Aufgabe von Haus Sonnental dann kein eigenes Übernachtungshaus mehr im Saarland. „Das bedeutet aber keineswegs einen Rückzug aus dem Saarland. Wir werden die Kinder- und Jugendpastoral in den Pfarreien und zukünftig auch in den Pastoralen Räumen selbstverständlich weiter fördern.“ (JR)

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Freie Wähler: Öffnen – nicht verhindern!

Bitburg/Mainz/Berlin, 05.03.2021 – Spitzenkandidat Dr. Joachim Streit: Öffnungsperspektiven an Inzidenzwerten untauglich – Der Bürger versteht nicht mehr, was die Politik macht. Die FREIEN WÄHLER fordern sofortige Öffnungen der Geschäftswelt und lehnen die von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten festgelegten fünf Öffnungsschritte ab. Diese seien keine Öffnungsperspektive, sondern eine Verhinderungsperspektive.

Spitzenkandidat Joachim Streit: „In der Pandemie haben wir immer nach dem Schutz des Einzelnen und des Gesundheitssystems geschaut, diese Ziele sollen auch in Zukunft voranstehen. Nachdem die Impfungen in Altenheimen, Einrichtungen, Krankenhäusern und bei großen Risikogruppen soweit fortgeschritten sind, ist es jetzt an der Zeit, die Inzidenzwerte für Öffnungsperspektiven abzuschaffen: Im Außenbereich kann mit den normalen Abstandsregeln geöffnet werden, insbesondere die Außengastronomie, Parks, Zoos und Sportstätten. Hier reichen die allgemeinen Abstandsregeln. Für Geschäfte und Handel genügt die Maskenpflicht und die bekannte Begrenzung auf Kunden pro Quadratmeter. Auch die Beherbergungsbranche und Gastronomie braucht keine Inzidenzwerte, sondern einfache Testverfahren, die Allen Sicherheit geben. Wir dürfen die Gastronomie nicht den Inzidenzwerten opfern.“

Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER, weist auf einen besonderen Punkt der Untauglichkeit der neuen Regeln hin: „Kein Mensch versteht, was er wann wo machen darf. Das bürokratische Monstrum, das die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten geschaffen hat, widerspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Es ist auch keine Öffnungsperspektive, sondern eine Verhinderungsperspektive für die notleidenden Betrieben. Die einzige Notbremse, die hier eingebaut werden muss: Werft diese Regeln über Bord. Es muss schneller geimpft und mehr getestet werden und gebt uns Regeln, die wir Bürger verstehen und einhalten können.“

Die FREIEN WÄHLER werden mit dem Einzug in den Landtag auch ein Entschädigungsgesetz auf den Weg bringen. Hierzu hat Spitzenkandidat Joachim Streit bereits im Juli 2020 nach dem ersten Lockdown folgende Petition gestartet: Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige – Online-Petition (openpetition.de)

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Tourismus

Rekordverdächtig: Längste Bank der Eifel?

Schalkenmehren, 05.03.2021 – Entsteht am Schalkenmehrener Maar bald die längste Parkbank der Eifel? Die Hecken rund um das Maar sind bereits geschnitten. Der Frühling kann kommen. Am geteerten Maar-Rundweg, unweit des Angelvereins, liegt ein ca. 35 Meter langer Fichtenstamm, der Länge nach in zwei Hälften geschnitten. Für Brennholz zu machen viel zu Schade. Der Stamm ist so kerzengerade gewachsen, dass man sich durch vorstellen kann, dass hier eine rekordverdächtige Parkbank entstehen könnte. Das gegenüber liegende Gelände zum Maarufer ist bereits vollständig vom wilden Gestrüpp befreit worden.

Die wahrscheinlich längste Parkbank der Eifel würde freie Sicht aufs Maar garantieren. Die Idee könnte sich Kettensägenschnitzer Konrad Scholzen ausgedacht haben. Er ist ein wahrer Künstler mit der Kettensäge. Seine Skulpturen zieren Parkanlagen und Vorgärten in ganz Deutschland. Und für Schalkenmehren wäre die „Rekordbank“ zweifellos eine clevere Marketing-Idee. Ob in Schalkenmehren tatsächlich die längste Bank der Eifel entsteht, wissen wir noch nicht. Vorstellbar wäre es jedenfalls. Das Geheimnis wird sicherlich bald der Ortsbürgermeister lüften.

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News

Impfkampagne im Kreis Euskirchen läuft auf Hochtouren

Euskirchen, 05.03.2021 – Der aktuelle Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Viele Personengruppen kommen nun in den Genuss einer vorrangingen Corona-Schutzimpfung. Dazu zählen:

Wie laufen die Impfungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege, Grundschulen und Förderschulen?

Wie in den zurückliegenden Tagen bereits in den Medien berichtet, dürfen sich alle Beschäftigten, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen und Förderschulen arbeiten, ab dem 08.03.2021 über Impfangebot freuen. Der Kreis Euskirchen wird in diesem Falle aktiv auf die Träger der Kindertageseinrichtungen zugehen und auch die Schulen kontaktieren. Es ist nicht notwendig das sich einzelne Mitarbeitende beim Kreis melden.

Wann werden Einrichtungen der Eingliederungshilfe geimpft?

Auch die Menschen die zu den Einrichtungen der Eingliederungshilfe gehören, werden nun im Erlass erwähnt und erhalten ein Impfangebot ab dem 08.03.2021. Das betrifft nicht nur die Bewohner*innen selbst, sondern auch das gesamte Personal die in diesen Einrichtungen einer der vielfältigen beruflichen Tätigkeiten nachgeht. Dazu kommen noch die ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe. Hier wird im Gegensatz zu den stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe die vor Ort durch mobile Impfteams aufgesucht werden, ein Impfangebot in Marmagen unterbreitet.

Gibt es Möglichkeiten zur Impfung für Härtefälle?

Der aktuelle Erlass regelt nun Einzelfallentscheidungen zur vorzeitigen Corona- Schutzimpfung von Menschen mit Vorerkrankungen, die sich nicht in der Liste der Coronaimpfverordnung wiederfinden. Für die Prüfung ist ein formloser Antrag notwendig. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt ein Attest ausstellt, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass die antragstellende Person ein sehr hohes oder zumindest ein erhöhtes Risiko hat, für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Dies kann beispielsweise für Menschen mit einer unmittelbar bevorstehenden Chemotherapie gelten. Der Antrag ist dann per E-Mail unter impfantrag@kreis-euskirchen.de oder auf dem Postweg unter der Anschrift: Gesundheitsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen einzusenden.

Was passiert, wenn die zuständige Behörde Zweifel am ärztlichen Attest hat?

In diesem Fall leitet der Kreis Euskirchen den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Die Rentenversicherung kann während der Prüfung keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilen.

Wann kommt das Ergebnis der Einzelfallprüfung?

Die Betroffenen erhalten zeitnah das Ergebnis der Prüfung. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im Regionalen Impfzentrum in Marmagen vereinbart.

Gilt die Regelung zur Einzelfallentscheidung für alle Personen mit Vorerkrankung?

Nein. Von der Regelung zur Einzelfallentscheidungen sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken ausgenommen, die in der Coronaimpfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden. Eine vollständige Aufzählung ist unter § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) – i) sowie § 4 Abs. 2 Nr. 1 a) – h) der Corona-Impfverordnung des Bundes zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-02/. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf eine Gleichstellung zu einer bereits eingestuften Erkrankung zu stellen. Wenn dieser Antrag positiv genehmigt wird, kann der Antragssteller*in in eine der nächsten Impfgruppen vorgezogen werden. Das Antragsverfahren ist gleich zu dem Antragsverfahren für Einzelfallentscheidungen. Diese Regelungen stehen allerdings noch unter Vorbehalt eines neuen, bereits angekündigten Erlasses. Es macht jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sinn einen Antrag zu stellen, damit bei Vorliegen des Erlasses eine zeitnahe Terminvergabe erfolgen kann.

Was ist mit bettlägerigen Menschen die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden?

Den bettlägerigen Menschen mit Pflegegrad 5 und zusätzlich zwei dazugehörigen pflegenden Angehörigen wird eine Möglichkeit auf eine Corona-Schutzimpfung unterbreitet. Das Verfahren hierzu wird aktuell vorbereitet. Wir werden umgehend informieren, wenn alle Details geklärt werden konnten.

Fazit

Mit Stand vom 01.03.2021 wurden bereits ca. 14.200 Impfungen im Kreis Euskirchen durchgeführt und es werden immer mehr, durch zusätzliche Personengruppen.

Landrat Markus Ramers sieht große Herausforderungen für die weitere Organisation: „Wir tun weiterhin unser Bestes, um allen Menschen mit einer Impfberechtigung zeitnah ein Terminangebot zu machen.“