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Impfkampagne im Kreis Euskirchen läuft auf Hochtouren

Euskirchen, 05.03.2021 – Der aktuelle Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Viele Personengruppen kommen nun in den Genuss einer vorrangingen Corona-Schutzimpfung. Dazu zählen:

Wie laufen die Impfungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege, Grundschulen und Förderschulen?

Wie in den zurückliegenden Tagen bereits in den Medien berichtet, dürfen sich alle Beschäftigten, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen und Förderschulen arbeiten, ab dem 08.03.2021 über Impfangebot freuen. Der Kreis Euskirchen wird in diesem Falle aktiv auf die Träger der Kindertageseinrichtungen zugehen und auch die Schulen kontaktieren. Es ist nicht notwendig das sich einzelne Mitarbeitende beim Kreis melden.

Wann werden Einrichtungen der Eingliederungshilfe geimpft?

Auch die Menschen die zu den Einrichtungen der Eingliederungshilfe gehören, werden nun im Erlass erwähnt und erhalten ein Impfangebot ab dem 08.03.2021. Das betrifft nicht nur die Bewohner*innen selbst, sondern auch das gesamte Personal die in diesen Einrichtungen einer der vielfältigen beruflichen Tätigkeiten nachgeht. Dazu kommen noch die ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe. Hier wird im Gegensatz zu den stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe die vor Ort durch mobile Impfteams aufgesucht werden, ein Impfangebot in Marmagen unterbreitet.

Gibt es Möglichkeiten zur Impfung für Härtefälle?

Der aktuelle Erlass regelt nun Einzelfallentscheidungen zur vorzeitigen Corona- Schutzimpfung von Menschen mit Vorerkrankungen, die sich nicht in der Liste der Coronaimpfverordnung wiederfinden. Für die Prüfung ist ein formloser Antrag notwendig. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt ein Attest ausstellt, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass die antragstellende Person ein sehr hohes oder zumindest ein erhöhtes Risiko hat, für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Dies kann beispielsweise für Menschen mit einer unmittelbar bevorstehenden Chemotherapie gelten. Der Antrag ist dann per E-Mail unter impfantrag@kreis-euskirchen.de oder auf dem Postweg unter der Anschrift: Gesundheitsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen einzusenden.

Was passiert, wenn die zuständige Behörde Zweifel am ärztlichen Attest hat?

In diesem Fall leitet der Kreis Euskirchen den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Die Rentenversicherung kann während der Prüfung keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilen.

Wann kommt das Ergebnis der Einzelfallprüfung?

Die Betroffenen erhalten zeitnah das Ergebnis der Prüfung. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im Regionalen Impfzentrum in Marmagen vereinbart.

Gilt die Regelung zur Einzelfallentscheidung für alle Personen mit Vorerkrankung?

Nein. Von der Regelung zur Einzelfallentscheidungen sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken ausgenommen, die in der Coronaimpfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden. Eine vollständige Aufzählung ist unter § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) – i) sowie § 4 Abs. 2 Nr. 1 a) – h) der Corona-Impfverordnung des Bundes zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-02/. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf eine Gleichstellung zu einer bereits eingestuften Erkrankung zu stellen. Wenn dieser Antrag positiv genehmigt wird, kann der Antragssteller*in in eine der nächsten Impfgruppen vorgezogen werden. Das Antragsverfahren ist gleich zu dem Antragsverfahren für Einzelfallentscheidungen. Diese Regelungen stehen allerdings noch unter Vorbehalt eines neuen, bereits angekündigten Erlasses. Es macht jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sinn einen Antrag zu stellen, damit bei Vorliegen des Erlasses eine zeitnahe Terminvergabe erfolgen kann.

Was ist mit bettlägerigen Menschen die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden?

Den bettlägerigen Menschen mit Pflegegrad 5 und zusätzlich zwei dazugehörigen pflegenden Angehörigen wird eine Möglichkeit auf eine Corona-Schutzimpfung unterbreitet. Das Verfahren hierzu wird aktuell vorbereitet. Wir werden umgehend informieren, wenn alle Details geklärt werden konnten.

Fazit

Mit Stand vom 01.03.2021 wurden bereits ca. 14.200 Impfungen im Kreis Euskirchen durchgeführt und es werden immer mehr, durch zusätzliche Personengruppen.

Landrat Markus Ramers sieht große Herausforderungen für die weitere Organisation: „Wir tun weiterhin unser Bestes, um allen Menschen mit einer Impfberechtigung zeitnah ein Terminangebot zu machen.“