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Mehr als 300.000 Euro für Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.03.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat einen Förderbescheid aus dem Investitionsstock 2021 für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler) in Höhe von insgesamt 190.000 Euro überreicht. „Ich freue mich, dass wir mit dem Investitionsstock Fördermittel zur Verfügung stellen können, um die kommunale Infrastruktur nachhaltig zu stärken“, sagte der Minister bei der Übergabe an Bürgermeister Guido Orthen.

Mit den bewilligten Fördermitteln plant Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Aufzugsanlage im Verwaltungsgebäude der Stadt zu erneuern. „Die Herstellung des neuen Aufzugs ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Barrierefreiheit, die wir auch Dank der Förderung konsequent vorantreiben können. Wir danken Minister Lewentz für die Übergabe der Fördergelder“, so Bürgermeister Guido Orthen.

Minister Lewentz überreichte zudem zwei weitere Bescheide aus dem Sportbereich. So erhält die Stadt für den Mehrgenerationenspielplatz auf dem Gelände der Landesgartenschau 100.000 Euro. Weitere 26.250 Euro stehen dem Jagd- und Sportschießclub e.V. Bad Neuenahr für die Erneuerung und Modernisierung der Wurfscheibensteuerung zur Verfügung.

„Die durch die Förderung ausgelösten Investitionsausgaben sind für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk von großer Bedeutung. Dies gilt umso mehr, als das ausgelöste Investitionsvolumen das eingesetzte Fördervolumen um ein Vielfaches übersteigt“, so Lewentz.

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Tourismus

Wanderbare Pellenz – Sakrale Bauten und weite Felder erwarten Sie!

Plaidt, 06.03.2021 – Von Kapellen über Kirchen und Kreuzwege bis hin zu weiten idyllischen Feldern und Wiesen. Direkt beim Einstieg in die Rundtour, auf dem Parkplatz, erblicken Sie die kleine Marienkapelle. Nach mündlicher Überlieferung wurde an der Stelle bereits 1790 eine Kapelle gestiftet. Dem folgte eine spannende Zeit voller baulicher und damit optischer Veränderungen bis zur heutigen Kapelle. Nehmen Sie die Hauptstraße hinab, wo eine ganz besondere „Perle“, die Barockkirche St. Cäcilia“, wartet. Sie wurde im Auftrag der Adelsfamilie der Grafen von der Leyen vom berühmten Architekten Balthasar Neumann (1687-1753) erbaut.

Am Friedhof mit der hübschen kleinen Friedhofkapelle biegen Sie rechts ab. Folgen Sie der Friedhofstraße und dem anschließenden Feldweg hinauf bis zu einer Unterführung. Dort halten Sie sich zweimal links und gelangen in die weiten Saffiger Felder. Entlang dieser idyllischen landwirtschaftlichen Felder führt der Weg zu einer Landstraße, an der Sie ein kleines Stück entlanglaufen und diese anschließend überqueren. Auf Feldwegen geht es weiter, wobei Sie sich an der kommenden Gabelung links halten. Dem Weg folgend, werden Sie hinab auf eine Wiese in ein kleines Wäldchen geleitet, wo eine Überraschung wartet! Dort erblicken Sie eine imposante „Säulenhalle“, bevor Sie den „Kreuzberg“ entlang herrlicher Bildstöcke weiter bergab wandern.

Nehmen Sie den zweiten Fußweg rechts rein und genießen Sie die schöne Aussicht auf den Ort Saffig und die Barockkirche. Am Ende halten Sie sich zweimal links und folgen dem Pfand entlang einer Wiese in einen kleinen hübschen Park. Diesen durchqueren Sie und gelangen so auf die Pöschstraße, wo das Café-SB-Restaurant „Zum Schätzchen“ zu einer Rast einlädt. Halten Sie sich hier rechts, bevor es links die Neuwieder Straße hinab zurück zum Dorfplatz geht.

Flyer und GPX-Datei dieser Wanderung auf
https://www.vulkanregion-laacher-see.de/a-baumpfad
Weitere Wanderwege auf
https://www.vulkanregion-laacher-see.de/wandern

Fakten zur Strecke
Länge: 6,0 km – Dauer: 1,25h – Anspruch: leicht
Steigung/Gefälle: 100 m
Start/Parkmöglichkeit: Peter-Friedhofen-Platz, Saffig

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Weltfrauentag am 08. März: „Kurangebote nutzen, Gesundheit stärken!“

Region/Berlin, 06.03.2021 – Im Vorfeld des am 8. März 2021 stattfindenden internationalen Frauentages macht die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, auf die besonderen Belastungen von Frauen in der Corona-Pandemie aufmerksam und wirbt dafür, sich über spezielle Kurangebote zu informieren:

„Die Corona-Pandemie stellt insbesondere Frauen vor große Herausforderungen: Zum einen ist der Frauenanteil in systemrelevanten Berufsgruppen, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in Schulen, Kindergärten oder im Einzelhandel besonders hoch. Gleichzeitig mussten in vielen Familien die Frauen die Schließung von Kitas und Schulen kompensieren und die Betreuung der Kinder übernehmen. Aus dieser zusätzlichen Belastung können gesundheitliche Probleme entstehen. Spezielle Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, wie z. B. eine Mutter-Kind-Kur, bieten mit verschiedenen Therapieangeboten die Möglichkeit, Krankheiten zu vermeiden und die Gesundheit, aber auch die Mutter-Kind-Beziehung zu stärken“.

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf medizinisch notwendige Mutter-Kind-Kurmaßnahmen oder auch Vater-Kind-Kurmaßnahmen. Die Mitaufnahme eines Kindes ist bis zum Alter von 12 Jahren möglich – in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Die Kur muss von der behandelnden Ärztin bzw. Arzt verordnet und bei der jeweiligen Krankenkasse schriftlich beantragt werden. Eine qualifizierte und kostenlose Beratung zu Kurangeboten sowie Unterstützung bei der Antragstellung bieten unter anderem die über 1.000 Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes an, eine gemeinnützige Stiftung, die unter der Schirmherrschaft der Frau des Bundespräsidenten steht (www.muettergenesungswerk.de).

„Mütter und auch Väter, die sich in der aktuellen Situation überfordert fühlen, sollten sich nicht scheuen, sich zu informieren, Kurmaßnahmen zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die Kliniken sind gut gerüstet und haben ihre Abläufe, die Anzahl der aufgenommenen Familien sowie die therapeutische Konzepte der aktuellen Pandemie-Situation angepasst, um den größtmöglichen Gesundheitsschutz für die Patienten und Kinder zu gewährleisten“, erklärt die Patientenbeauftragte abschließend.

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Professionell pflegen in der Notaufnahme – Bildungs- und Forschungsinstitut des GK-Mittelrhein bietet im Mai neue Fachweiterbildung an

Region/Koblenz, 06.03.2021 – Mit den steigenden Veränderungen und Herausforderungen als Pflegefachkraft in der Notaufnahme umgehen und hierfür spezialisierte Kompetenzen in der Notfallversorgung erlangen – darauf zielt die neue Fachweiterbildung „Notfallpflege“ am Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (BFI).

Die Fachweiterbildung ist durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) anerkannt und richtet sich an Fachkräfte mit grundständiger Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, die bereits ein halbes Jahr in der Notfallpflege gearbeitet haben. Nach dem Start am 17. Mai finden über zwei Jahr hinweg festgelegte Blockwochen statt. Diese umfassen 720 theoretische Unterrichtsstunden sowie mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung, beispielsweise in der Notaufnahme und Anästhesie, auf der Intensivstation und im Rettungsdienst. Hinzu kommen Wahleinsatzbereiche wie OP, Kreißsaal, Herzkatheter oder Psychiatrie. Wurde bereits eine andere Weiterbildung absolviert, ist eine Teil-Anerkennung möglich.

Nähere Informationen stehen im Bildungsportal des GK-Mittelrhein zur Verfügung unter https://bildung.gk.de. Hierüber ist auch die Anmeldung möglich. Für Rückfragen steht Weiterbildungsleiterin Nele Nissen per Mail unter nele.nissen@gk.de sowie telefonisch unter 0261 137-1363 zur Verfügung.

Das Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (BFI) ist die zentrale Bildungs- und Forschungsstätte des GK-Mittelrhein. Über den Sektor Fort- und Weiterbildung finden berufsgruppenspezifische sowie übergreifende Bildungsangebote statt, die sich sowohl an die eigenen Mitarbeiter als auch Interessierte anderer Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen richten. Allein 2020 wurden in 323 Online- und Präsenzveranstaltungen 5802 Fortbildungsteilnehmer geschult. In den Weiterbildungen waren insgesamt 91 Teilnehmer angemeldet. Als weitere Kernbereiche verantwortet das BFI die Sektoren Schulische und akademische Ausbildung, Forschung sowie Bibliotheks- und Medienwesen. Weitere Infos unter www.karriere-gk.de.

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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus

StädteRegion Aachen, 06.03.2021 – Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2. Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Ab dem 08. März können unter anderem folgende Gruppen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen)

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich

Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen.

Aufgrund eines zusätzlichen Impfstoffkontingents und der laufenden Einpflegung weiterer Termine in das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung, ist es für Über-80-jährige auch möglich bereits gebuchte Termine auf einen früheren Termin umzubuchen. Das ist nur über die oben genannte Internetseite bzw. Hotline möglich. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.

Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.

Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona

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Corona-Ambulanz Mayen: Jetzt auch schnell auf Corona testen lassen – Ab Montag, 08. März

Mayen, 06.03.2021 – Sich kostenfrei und schnell ohne konkreten Anlass auf das Coronavirus testen lassen – diese Möglichkeit bietet die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in Kooperation mit dem St. Elisabeth Krankenhaus Mayen (Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein) und dem MVZ Labor Koblenz ab Montag, 8. März, an der Mayener Corona-Ambulanz mittels Antigen-Schnelltests an. „Ich bin allen handelnden Akteuren dankbar, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern dieses Angebot so schnell im Rahmen der neuen Testverordnung unterbreiten können. Der Standort dafür ist ideal, da dort Menschen mit positivem Schnelltest auch direkt einem PCR-Test unterzogen werden können und ausreichend kompetentes medizinisches Personal vor Ort ist, falls jemand Symptome aufweist oder anderweitig Hilfe benötigt“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

Antigen-Schnelltests sind in der Corona-Ambulanz in der Weiersbachhalle (In der Weiersbach, 56727 Mayen) zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag: 11 – 15 Uhr
  • Dienstags bis Freitag: 12 – 14 Uhr
  • Samstag: 10 – 12 Uhr

Die Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz werden in den kommenden Wochen fortlaufend überprüft und können bei erhöhter Nachfrage entsprechend ausgedehnt werden. Jeder Bürger kann sich einmal pro Woche kosten- und anlasslos testen lassen.

Sämtliche Abläufe in der Testambulanz sind eingespielt. Das GK-Mittelrhein testet dort bereits seit Mitte Januar mit Beauftragung durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter anderem Lehrpersonen. „Unser Engagement ist bislang bis zum 31. März beschränkt, aber wir gehen von einer weiteren Beauftragung aus“, sagt Georg Kohl, Kaufmännischer Direktor am St. Elisabeth Krankenhaus Mayen.

Alle Infos zu den Ambulanzen, Hotlines und vielem mehr gibt es im Internet unter www.kvmyk.de/corona

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Wechselunterricht für weitere Jahrgänge ab dem 15. März – Erweiterter Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 06.03.2021 – Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Ab dem 15. März 2021 wird in einem weiteren Schritt der Präsenzunterricht auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Es ist eine sehr gute Nachricht für alle Schülerinnen und Schüler und sicher auch für die Eltern, dass wir die Schulen mit ausreichender Vorbereitungszeit ab dem 15. März für weitere Jahrgänge öffnen können. Für diese Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Pandemie seit Mitte Dezember 2020 durchgängig im Distanzunterricht befinden, ist die Rückkehr in den anteiligen Präsenzunterricht im Rahmen eines Wechselmodells ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität.

Es war mir sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen nicht nahtlos von den Weihnachtsferien ohne ihre Schule wieder einmal von innen gesehen und erlebt zu haben in die Osterferien übergehen. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es auch bei diesen weiteren Öffnungen des Schulbetriebs ab dem 15. März unverändert geboten, wachsam und sorgsam vorzugehen. Es gelten nach wie vor strenge Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und durch den Wechselunterricht wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen und Klassen deutlich reduziert. Dennoch, wenn unsere Schülerinnen und Schüler sagen: ‚klasse, dass es wieder in die Schule geht!‘, ist das die schönste Botschaft des Tages.“

Die Regelungen für die Schulformen

Die Landesregierung beabsichtigt, über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.

Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

  • Die Rahmenbedingungen für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.
  • Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen beziehungsweise Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
  • Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annährend gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
  • Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung des Wechselmodells sind die Schulmitwirkungsgremien beziehungsweise die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.

Regelungen für die Grundschulen 

  • Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.

Regelungen für die Förderschulen

  • Angesichts der Tatsache, dass die Schüler-/Lehrer-Relation insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen die Bildung vergleichsweise kleiner Klassen erlaubt, ist durch die Schulleitungen zu prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies hat den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit paralleler Betreuungsangebote verzichtet werden kann.
  • Bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen ist ein Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in den Förderschulen der anderen Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.
  • Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.

Regelungen für die Berufskollegs

Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird.

Mit Blick auf den Infektionsschutz soll von der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht Gebrauch gemacht werden. Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung.

Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühestens anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:

  1. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen beziehungweise Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021 ablegen.
  2. Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems.
  3. Die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase.
  4. Schülerinnen und Schüler in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.
  5. Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger und im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie diejenigen im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3. Jahr in Teilzeit.
  6. Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Teilzeit.

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Mit dieser maßvollen, aber sehr wichtigen Ausweitung des Präsenzunterrichts auf weitere Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021 für alle Kinder und Jugendlichen anteilig wieder ein Unterricht in der Schule ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen und der bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen, Schüler und Familien stärker entsprochen werden.

„Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für ein Mehr an Präsenzunterricht eingesetzt und freue mich, dass dies nun wieder verstärkt möglich ist. Schon der Wechselunterricht an den Grundschulen sowie für die Abschlussklassen an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ist sehr gut gestartet. Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Ich bin sicher, dass diese Öffnung des Schulbetriebs für weitere Jahrgänge in den weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ebenso gut umgesetzt wird“, so Ministerin Gebauer.

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CO²-Ampeln für saubere Luft an Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz, 06.03.2021 – Der Landkreis Mayen-Koblenz hat CO²-Messgeräte im Wert von rund 90.000 Euro für seine kreiseigenen Schulen beschafft, die ab sofort eingesetzt werden. Die Geräte dienen als Hilfestellung für die Bestimmung der Luftqualität und das damit verbundene Lüftungsverhalten. Die auch CO²-Ampeln genannten Geräte, deren Verwendung vom Bundesumweltamt empfohlen wird, messen die Kohlendioxid-Konzentration in der Luft. Kohlendioxid (CO²) ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft.

Eine erhöhte CO²-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. Die Geräte zeigen mit den Indikatorfarben grün-gelb-rot die Luftqualität an. Wird eine bestimmte CO²-Konzentration überschritten, schaltet die Ampel zunächst auf gelb und später auf rot. Insgesamt wurden für den Klassenunterricht 650 mobile Messgeräte beschafft. In den kreiseigenen Sporthallen wurden mehr als 40 CO²-Monitore montiert.

Bedingt durch das Coronavirus hat das Lüften in Klassenräumen eine noch größere Bedeutung als in der Vergangenheit. Das Lüftungskonzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass regelmäßig einige Minuten lang stoß- beziehungsweise quergelüftet wird. Dabei sinkt die Raumtemperatur um wenige Grad und erwärmt sich anschließend schnell wieder. Innenliegende Räume in den Schulen, ohne natürliche Belüftung, können derzeit daher nicht genutzt werden.

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Internationaler Frauentag am 08. März – Stadt Meckenheim lebt Gleichberechtigung vor

Meckenheim, 06.03.2021 – Immer noch werden Frauen zum Teil massiv benachteiligt, gedemütigt und Opfer von Gewalt in verschiedenster Form. Mit dem Internationalen Frauentag am 8. März machen die Vereinten Nationen auf diese Missstände aufmerksam. An diesem „Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ rückt die UNO die weltweiten Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter sowie bestehende Diskriminierungen in den Mittelpunkt. Die Geschichte des Frauentages reicht mehr als 100 Jahre zurück. Doch erst im Jahr 1975 erklärte die UNO den 8. März zum „Internation Women’s Day“.

Leider hat sich die Situation mancherorts kaum verbessert. Immer noch kämpfen Frauen um ihre Rechte und Anerkennung. In zahlreichen Unternehmen und Institutionen spielen sie vor allem in Spitzenpositionen weiterhin eine untergeordnete Rolle. Nicht so bei der Stadt Meckenheim. Hier sind 62 Prozent der Beschäftigten weiblichen Geschlechts. Und auf den Führungsebenen gibt es ein ausgewogenes Verhältnis: 54 Prozent der Führungspositionen werden von Frauen eingenommen.

Für die Stadtverwaltung Meckenheim ist die Gleichberechtigung der Frau also kein Lippenbekenntnis. Vielmehr stellt sie sich als öffentliche Verwaltung mit dieser bemerkenswerten Quote modern und zeitgemäß auf. Politische Forderungen nach weiblich besetzten
Führungspositionen werden in der Apfelstadt damit schon seit Jahren kontinuierlich und vorbildlich umgesetzt.

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Termin-Registrierungen für Menschen mit Vorerkrankungen sowie Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen starten am 6. März in RLP

Region/Mainz, 06.03.2021 – „Wir kommen bei den Impfungen weiter gut voran. Ich freue mich, dass wir immer mehr Menschen ein Impfangebot machen können. Ab 6. März erhalten weitere Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 2 die Möglichkeit, sich für eine Schutzimpfung gegen Corona zu registrieren und für eine Impfung anzumelden. Unsere Online-Terminregistrierung steht ab dem 6. März für Menschen mit schweren Vorerkrankungen sowie für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen offen“, sagte Gesundheits­ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Zunächst starten am 6. März die Online-Terminregistrierungen für Impftermine für weitere Gruppen der Priorisierungsgruppe 2. Neu für einen Impftermin können sich dann registrieren Menschen mit bestimmten schweren Erkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren und pflegebedürftigen Menschen.

Es gelten dabei die folgenden Regelungen:

Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung

Laut Bundesimpfverordnung haben Menschen mit bestimmten schweren Vor­erkrankungen mit hoher Priorität Anspruch auf eine Impfung und können sich ab 6. März im Onlineportal registrieren.

Zum Impftermin müssen die Betroffenen eine ausgefüllte Selbsterklärung sowie medizinische Unterlagen vorlegen, die eine entsprechende Erkrankung belegen. Sollten ihnen keine medizinischen Unterlagen zur Verfügung stehen, ist die Vorlage einer ärztlichen Erklärung erforderlich. Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.

Die Regelung gilt ausschließlich für durch folgende durch die Bundesimpfverordnung festgelegte Vorerkrankungen:

  • Trisomie 21
  • Zustand nach Organtransplantation
  • Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung
  • insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
  • Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
  • Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
  • chronische Nierenerkrankung
  • Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Ebenso können sich ab dem 6. März Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug des SGB IX, SGB VII und SGB XI für einen Termin registrieren.

Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen einen aktuellen Nachweis, aus dem die Beeinträchtigung oder der Leistungsbezug hervorgeht.

Kontaktpersonen von Schwangeren

Jede Schwangere kann bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich impfen lassen können und für die eine Registrierung über das Online-Impfportal möglich ist.

Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen im Impfzentrum das von der Schwangeren unterschriebene Formular „Kontaktperson für Schwangere“ vorlegen. Das entsprechende Dokument steht auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.

Das Impfzen­trum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Schwangerschaft zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise die Kopie des Mutterpasses oder der Schwangerschaftsbescheinigung bereithalten.

Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen

Ebenfalls ist die Online-Terminregistrierung ab 6. März geöffnet für bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person nicht in einer Einrichtung lebt und selbst der aktuellen Prioritätsgruppe 1 oder 2 zugeordnet werden kann. Sie muss also über 70 Jahre alt sein oder eine der oben aufgezählten Erkrankung oder Behinderung haben.

Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen einen aufgefüllten und von der pflegebedürftigen Person bzw. ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter unterschriebenen Vordruck vorlegen. Das entsprechende Dokument steht auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.

Das Impfzentrum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bereithalten.

Die Internetadresse für die Online-Terminregistrierung eines Impftermins lautet www.impftermin.rlp.de.