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Ab heute 09. November: Bundesweit höhere Strafen bei Verstößen im ruhenden Verkehr

Region – Im ruhenden Verkehr wird es ab heute,  09.11.2021 merkliche Erhöhungen geben. Insbesondere das widerrechtliche Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen oder das Parken auf Gehwegen wird teurer. Nachdem am 28.04.2020 die StVO-Novelle in Kraft getreten war, deren Teilnichtigkeit die Anwendung des neuen Bußgeldkataloges zunächst unmöglich machte, wurde am 08.10.2021 im Bundesrat erneut über die Änderung entschieden.

Wo bislang Strafen in Höhe von 35,00 € für Schwerbehindertenparkplätze oder das Gehweg Parken mit 20,00 € geahndet wurden, sind künftig Bußgelder in Höhe von 55,00 € im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgehalten. Behinderndes Parken auf Gehwegen zieht neben einem Bußgeld von 70,00 € sogar einen „Punkt in Flensburg“ mit sich.

Es zeigt sich auch deutlich die Förderung des Radverkehrs. Hier werden Bußgelder für Parken auf Radwegen von bis zu 70,00 € fällig, die ebenfalls einen Punkt ins Fahreignungsregister mit sich bringen.

Ebenfalls sollen die Parkflächen zum Laden und damit freien Parken für Elektrofahrzeuge entsprechend geschützt werden. Wo ein Verwarngeld von 10,00 € in der Vergangenheit eher einen „günstigen Parkplatz“ für Nichtberechtigte bot, greift man nun auch hier mit einem Bußgeld von 55,00 € tiefer in die Tasche.

Auch für diejenigen, die bislang in parkscheinpflichtigen Bereichen auf einen Parkschein verzichtet und stattdessen ein mögliches Bußgeld in Kauf genommen haben, wurden die Sanktionen erhöht: Für das Parken ohne Parkschein drohen künftig 20 Euro und damit doppelt so viel wie bisher. Dieser Betrag droht auch bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer von bis zu 30 Minuten. Die Kosten für längere Überschreitungen der Parkdauer betragen bis zu 40 Euro.

Informationen rund um den neuen Bußgeldkatalog findet man z. B. auf der Internetseite des ADAC: https://www.adac.de/news/einigung-bussgeldkatalog/