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50 Jahre öffentlicher Dienst in Kaisersesch

Kaisersesch – Schiedsfrau Gertrud Lorberger feiert besonderes Jubiläum. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde Schiedsfrau Gertrud Lorberger am 2. November 2021 für ihre 50-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst geehrt. Zu diesem besonderen Dienstjubiläum gratulierten ihr Bürgermeister Albert Jung, Direktorin Doris Linden vom Amtsgericht in Cochem und Schiedsmann Arne Dybionka in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Bezirksvereinigung Koblenz im BDS – Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

Gertrud Lorberger war vom 2. November 1971 bis Januar 2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR), früher Kulturamt Mayen, angestellt. Zusätzlich zu ihrer beruflichen Laufbahn kamen noch eine ganze Reihe von weiteren ehrenamtlichen Engagements. Unter anderem war sie Schöffin am Landgericht in Koblenz und von 1989 bis 2009 Mitglied im Gemeinderat von Masburg. Seit 2009 ist sie auch als Betreuerin aktiv. Noch während ihrer Tätigkeit beim DLR wurde sie am 26. Juni 2012 als erste Schiedsfrau im Schiedsbezirk Cochem-Zell für den Schiedsamtsbezirk Kaisersesch I (Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Kalenborn, Masburg, Müllenbach, Laubach-Leienkaul und Urmersbach) ernannt. Das Amt als Schiedsfrau übt sie bis heute aus und erreicht somit das 50-jährige Dienstjubiläum.

Direktorin Doris Linden dankte Gertrud Lorberger ganz herzlich für ihre Arbeit im Dienst der Allgemeinheit als Beschäftigte des DLR sowie für die verantwortungsvolle Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsfrau. Sie überreichte ihr neben einer Dankurkunde der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer auch ein Dankschreiben von Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey sowie einen Blumenstrauß und wünschte ihr alles Gute für die Zukunft. Dem Dank und den Wünschen schlossen sich Bürgermeister Albert Jung und Schiedsmann Arne Dybionka an und übergaben jeweils ein kleines Geschenk.

Hintergrundinformationen zum Schiedsamt | Nicht jeder Streit muss vor Gericht:

Sehr häufig werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.

Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.

In Rheinland-Pfalz gibt es rund 500 Schiedspersonen und Stellvertreter*innen, die ehrenamtlich die ihnen übertragenen Aufgaben der außergerichtlichen Streitschlichtung wahrnehmen. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner erbringen einen äußerst wichtigen ehrenamtlichen Dienst für das Gemeinwesen. Sie entlasten hierbei die Gerichtsbarkeit und stellen zwischen den streitenden Bürger*innen des Landes einen wirklich dauerhaften und dabei auch noch kostengünstigen Rechtsfrieden her.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.cochem-zell-online.de unter dem Schlagwort Schiedsamt.