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DEHOGA Präsident Haumann: „Der Entwurf ist enttäuschend und bedarf dringend der Anpassung“

Region/Bad Kreuznach, 13.04.2021 – Infektionsschutzgesetz: „Notbremse 100“ bremst auch pandemiebekämpfende Maßnahmen und Urteile aus. „Der Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, über den heute im Bundeskabinett entschieden werden soll, ist enttäuschend“, erklärt Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz. „Es ist zu begrüßen, wenn die Bundesregierung sich heute im 13. Monat „mit Corona“ für einheitliche, und damit für den Bürger – Gast wie Unternehmer – einfachere Regelungen einsetzt. Der vorgelegte Entwurf missachtet jedoch offenkundig die zu Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen bereits ergangene Rechtsprechung“, so Präsident Gereon Haumann.

Der Gesetzesentwurf sieht u. a. eine Untersagung touristischer Übernachtungen vor, wenn am Wohnort des Gastes ein 7-Tages-Inzidenzwert von 100 oder höher vorliegt. Damit würde de facto das von zahlreichen Gerichten im vergangenen Jahr bereits kassierte Beherbergungsverbot wieder aufleben. Ein solches Beherbergungsverbot ist weder angemessen noch erforderlich. Eine negative Testung bei Anreise aus einem Risikogebiet, erst recht eine generelle Testpflicht, ebenso der Nachweis eines Impfschutzes sind hier geeignete und vorhandene Mittel, um eine – aus welchem Reiseanlass auch immer – sichere Anreise und einen sicheren Aufenthalt des Gastes zu gewährleisten. Präsident Gereon Haumann: „Ehrlich gesagt ist für mich völlig unverständlich, wie Politik sich derart von der Rechtsprechung entkoppelt. Wir haben es doch alle schwarz auf weiß, dass solche Beherbergungsverbote gegen Artikel 12 des Grundgesetzes verstoßen“.

Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren neben einer Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 in einem Landkreis weitere Verschärfungen vor, so etwa Verschärfung der Kontaktregeln für Privathaushalte und umfassende Untersagungen der Ausübung von Geschäftstätigkeiten. Für die Gastronomie ist die Untersagung von Gastronomie und Betriebskantinen enthalten; lediglich Abhol- und Lieferdienste wären dann für die Gastronomie noch zulässig. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass der Bund künftig alles regelt, was ab einer Inzidenz von 100 gilt, die Länder was unter 100 gilt.

Auch für uns steht die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen immer an oberster Stelle. Uns geht es nicht um Öffnungen um jeden Preis, sondern wir fordern eine Abkehr von dem „Dogma des Inzidenzwertes“. Wir fordern die Zulässigkeit der „sicheren“ Kontakte. Es macht doch keinen Sinn – ganz unabhängig von der Frage der rechtlichen Unzulässigkeit – Kontakte von Personen, von denen keine Infektionsgefahr ausgeht und von Personen, für die keine Infektionsgefahr besteht, zu verbieten und damit unsere Betriebe weiter zwangsgeschlossen zu halten. Das Pandemiegeschehen lehrt uns – ganz fachübergreifend -, dass die Schließung von gastgewerblichen Betrieben keine signifikante Änderung des Infektionsgeschehen mit sich bringt. Den einzigen „Schutz“ in der Pandemie bieten Impfung, Testung und eine effiziente Nachverfolgung von Kontakten durch Einsatz digitaler Kontakterfassungssysteme. „Es ist bedauerlich, dass Politik nach 13 Monaten „mit Corona“ aus den gemachten Erfahrungen und Erkenntnissen der Forschung und Wissenschaft so wenig gelernt haben will“, so der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz Gereon Haumann.

„Es liegt dann in der Verantwortung der Länder, Öffnungsschritte bei Erreichen eines Inzidenzwertes unter 100 zu erarbeiten“, betont Präsident Haumann, „dabei erwarten wir Gleichbehandlung mit allen anderen Branchen, in denen auch Kontakte stattfinden.“

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz erwartet von der Politik eine maßvolle und von wissenschaftlichen Erkenntnissen getragene gesetzgeberische Gestaltung der Instrumentarien des Infektionsschutzrechtes. Das Grundgesetz, und damit auch das Grundrecht der Berufsfreiheit und der unternehmerischen Tätigkeit (Ausübung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes) sind von unserer Gesetzgebung hierbei stets zu beachten.