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Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes ist beschlossene Sache im Bundeskabinett

Region/Berlin, 13.04.2021 – Das Bundeskabinett hat sich heute am Dienstagmorgen des 13. April 2021 auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt. Landkreise und kreisfreie Städte müssen ab einem 7-Tage Inzidenzwert von über 100 unter anderem nächtliche Ausgangssperren verhängen. In Zukunft gelten demnach bundesweit einheitliche Vorgaben, wie zB. Ausgangssperren zwischen 21:00h und 05:00h und Ladengeschäfte, die nicht dem täglich Bedarf dienen, müssen flächendeckend in ganz Deutschland schließen. Ebenso Freizeiteinrichtungen, wie zB. Museen, Theater und Zoos. Ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Jetzt muss die Gesetzesvorlage noch vom Bundesrat bestätigt werden.