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DEHOGA fordert: Vorfahrt für die Gastro-Profis!

Region/Bad Kreuznach, 09.10.2020 – In gastgewerblichen Betrieben sind professionelle Berufsträger als Gastgeber tätig, die von Berufswegen mit den allgemeinen Hygienevorschriften ohnehin bestens vertraut sind. In diesen Betrieben ist die Umsetzung und Anwendung der AHA-Regeln sowie der Corona-Hygiene- und Schutzmaßnahmen bestens gewährleistet; Gäste können und werden in den rheinland-pfälzischen DEHOGA Mitgliedsbetrieben zur Einhaltung dieser Regeln zudem stetig angehalten.

Für unsere Gastgeber steht die Gesundheit aller an oberster Stelle. Die Erkenntnisse von Infektionsketten und sog. Hotspots zeigen, dass hierfür schwerpunktmäßig Zusammenkünfte ursächlich sind, die in privaten Räumen oder privat angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Derartige Zusammenkünfte erfolgen oftmals ungeregelt, unkontrollierbar und ohne Beachtung der einzuhaltenden AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske). „Unsere Gastgeber dürfen nicht unverschuldet in Mithaftung genommen werden. Die grobe Fahrlässigkeit einiger weniger bedeutet als Konsequenz erneut harte Einschnitte und Einbußen für die gesamte Branche, die zwangläufig in Kauf genommen werden müssen“, so Präsident Gereon Haumann.

Wir wünschen uns Vorfahrt für die Gastro-Profis! Das gilt auch für die Registrierung von Gästen in der Gastronomie. Den Gastgebern darf nicht noch zusätzlich zu den auferlegten Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die Aufgaben der Behörden übertragen werden. Jeder Stift, jedes Blatt Papier, was zusätzlich ausgegeben werden muss, birgt ein Viren-Risiko und bedeutet für den Gastronom zudem zusätzlichen Aufwand. Hier ist die Politik gefordert auf die vorhandenen digitalen Möglichkeiten hinzuweisen und diese zu forcieren, denn nur so lassen sich Infektionsketten sicher nachweisen, Missbrauch durch die Eingabe falscher Kontaktdaten reduzieren und wichtige Schritte zur Unterbrechung des Infektionsgeschehen mit der Nachverfolgbarkeit einleiten. Dies dient ausschließlich und gleichermaßen dem Schutz der Gesundheit der Gäste, Mitarbeiter und Unternehmer.

Deshalb fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesregierung auf

  1. die Gastgeber-Kompetenzen zu nutzen und bei zunehmendem Infektionsgeschehen anstelle einer Reduzierung der Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen eine Differenzierung zwischen Veranstaltungen in privaten Räumen und in konzessionierten gastgewerblichen Betrieben vorzunehmen.
  2. zur Verbesserung der Akzeptanz der Gästeregistrierung, ebenso im Interesse einer ressourcenschonenden, und zudem Infektionsrisiken vermeidendenden Form der Erfassung von Gästedaten, die digitale Gästeregistrierung in Rheinland-Pfalz zu unterstützen und ausdrücklich in der Landesverordnung als bevorzugte Form der Gästeregistrierung im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung zu benennen. Vorfahrt für digitale Visitenkarte!