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Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen

Region/Berlin – Die neuen Regelungen treten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat gestern dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) zugestimmt. Das TTDSG schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Das Gesetz kann zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich über die Zustimmung des Bundesrats. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt geschützt werden. Gleichzeitig müssen wir digitale Geschäftsmodelle ermöglichen. Die neuen Regelungen schaffen hier eine Balance und sind damit zukunftsweisend. Mit Blick auf die viel diskutierten Cookies eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement zu entwickeln, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen und Start-ups gleichermaßen nutzt. Die Arbeiten hieran werden wir jetzt im Austausch mit allen Akteuren aufnehmen.“

Das TTDSG enthält die Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien. Dabei wurden auch die Anpassungen umgesetzt, die aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie notwendig waren. Das TTDSG enthält neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass, zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, zum Einwilligungsmanagement und zur Aufsicht.

Mit Blick auf den digitalen Nachlass wird klargestellt, dass das Fernmeldegeheimnis Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung von Rechten des Endnutzers gegenüber dem Telekommunikationsanbieter hindert (§ 4 TTDSG).

Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist (Stichwort: Cookies). Ausnahmen werden entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie festgelegt (§ 25 TTDSG).

Mit Blick auf Cookies soll mit dem TTDSG auch ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement erreicht werden, das anerkannte Dienste, Browser und Telemedienanbieter einbeziehen soll. Die nähere Ausgestaltung dieser neuen Strukturen soll im Wege einer Regierungsverordnung erfolgen, deren Erfolge die Bundesregierung beobachten und evaluieren wird (§ 26 TTDSG). Im Rahmen der Vorbereitung dieser Verordnung wird das BMWi die für ein sinnvolles und wirksames Einwilligungsmanagement erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen eingehend prüfen.

Im Bereich der Aufsicht soll der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI zukünftig umfassend, d.h. auch im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern, als unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Bereich der Telekommunikation tätig sein (§ 28 und 29 TTDSG). Die Bundesnetzagentur ist für die Vorschriften des TTDSG zuständig, die nicht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreffen (§ 30 TTDSG).

Themen und Paragraphen im TTDSG

Geregelt werden:

  • das Fernmeldegeheimnis in den §§ 3 bis 8 TTDSG (bisher §§ 88 – 90 TKG); neu ist in § 4 TTDSG eine Regelung zur Rechtsstellung von Erben und Personen in vergleichbarer Rechtsstellung zum Endnutzer,
  • die erlaubte Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten in den §§ 9 bis 13 TTDSG (bisher §§ 96 ff TKG),
  • im Zusammenhang mit rufnummerngebundenen Diensten die Mitteilung ankommender Verbindungen, die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer und die automatische Anrufweiterschaltung in den §§ 14 bis 16 TTDSG (bisher §§ 101 bis 103 TKG),
  • die Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und die Bereitstellung von Daten für Endnutzerverzeichnisse in den §§ 17 und 18 (bisher §§ 47, 104 und 105 TKG),
  • im Hinblick auf Telemedien in den §§ 19 bis 24 die besonderen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz von Nutzerdaten (bisher in § 13 Absätze 4 bis 7 TMG), die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Minderjähriger zum Zweck des Jugendschutzes (bisher § 14a TMG),die Auskunftserteilung über Bestandsdaten (bisher § 14 Absatz 2- 5) und die neuen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft (bisher §§ 15a bis 15c TMG) und
  • Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 27 und 28 TTDSG.

Voraussichtlich wird das TTDSG zu einem späteren Zeitpunkt an die derzeit noch auf europäischer Ebene verhandelte ePrivacy-Verordnung anzupassen sein.

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„Fiege-Logistikzentrum nach nur 11 Monaten Bauzeit fast fertiggestellt“

Zülpich – 54.000 Quadratmeter Logistik- und Dienstleistungsfläche am neuen Multi-User-Standort in Zülpich. Fünf Units mit zwei vorgesetzten Bürobauten und Pförtnerhaus sind nahezu fertiggestellt. Vom aktuellen Baufortschritt des Fiege-Logistikzentrums haben sich Bürgermeister Ulf Hürtgen und Beigeordneter Ottmar Voigt vor Ort persönlich ein Bild gemacht. Nach nicht einmal einem Jahr Bauzeit steht das 54.000 Quadratmeter große Logistikzentrum mittlerweile nahezu komplett im Gewerbe- und Industriegebiet „An der Römerallee“ in Zülpich. Lediglich abschließende Arbeiten im Innen- und Außenbereich müssen bis Ende Juni noch fertiggestellt werden. Mehr als 736 Tonnen Stahl und 16.000 Kubikmeter Beton wurden verbaut. Außerdem werden im direkten Umfeld der Halle 135 Bäume und fast 2.500 Sträucher gepflanzt.

Luftbildaufnahme des neuen Fiege-Logistikzentrums im Gewerbe- und Industriegebiet „An der Römerallee“ in Zülpich. Foto: Stadt Zülpich/ Torsten Beulen

„Es ist mehr als beeindruckend zu sehen, wie schnell das Fiege-Logistikzentrum Form und Gestalt angenommen hat und dass bereits in wenigen Monaten, mit der Fertigstellung des Ansiedlungsvorhabens am Wirtschaftsstandort Zülpich, mindestens 250 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.“, sagt Bürgermeister Ulf Hürtgen.

An der gemeinsamen Baustellenbesichtigung nahmen neben Hürtgen und Voigt auch der neue Niederlassungsleiter, Thomas Fahnert, und Fiege Real Estate Managerin Birgit Wilde teil. Fahnert ist zuständig für den späteren, reibungslosen Ablauf im Logistikzentrum am Standort Zülpich. „Ich freue mich sehr auf die Herausforderungen, die mich hier erwarten werden und über so viel Unterstützung seitens der Stadtverwaltung Zülpich“, so Fahnert.

Neben den Kernbranchen Fashionlogistik, Industrie, Konsumgüter, Reifenlogistik, Medienlogistik und Online Retail, entwickelt Fiege seit 25 Jahren auch für die Kernbranche Medizintechnik-, Pharma- und Krankenhaus-Logistik individuelle Kundenlösungen an zahlreichen Standorten in Europa. Der Logistikdienstleister versorgt schon jetzt viele Kliniken und Krankenhausgruppen in ganz Deutschland. Im Zuge der Corona-Krise hat Fiege ein Notfalllager-Konzept entwickelt. Ziel ist es, die Bestände kritischer Güter unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorschriften strategisch zu verteilen und Lieferketten sicherzustellen. Vom neuen Logistikstandort Zülpich aus wird Fiege europaweit Gesundheitseinrichtungen jedweder Art mit den Produkten verschiedener Kunden aus dem Pharmabereich versorgen.

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Von der Schule auf den Chefposten

Region/Düsseldorf – Gründungspotenzial von Jugendlichen stärker fördern – Land NRW setzt auf starke Netzwerke. Minister Pinkwart: Es braucht eine breite Unterstützung für minderjährige Gründerinnen und Gründer, um Unternehmergeist in die Gesellschaft zu tragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Offensive gestartet, um Schülerinnen und Schüler sowie Azubis über ihre Möglichkeiten als Jungunternehmerinnen und -unternehmer zu informieren. Denn laut einer Online-Befragung von STARTUP TEENS wollen 49 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler später ein eigenes Unternehmen gründen. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov hat sogar ergeben, dass 64 Prozent der 16- bis 25-Jährigen in Deutschland Firmengründer werden wollen. Diesen Gründergeist will die Landesregierung nun frühzeitig fördern und gründungsinteressierte Jugendliche besser unterstützen.

Auf der neu eingerichteten Website www.gründen.nrw/schwerpunkte/schuelerinnen-und-schueler bietet das Land dafür nun viele Informationen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer U18-Gründung.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Bild vom älteren, männlichen Unternehmer mit Zigarre ist immer noch weit verbreitet. Wir wollen Jugendlichen zeigen, wie Unternehmertum in der Realität aussieht und wie sie sich selbst einbringen können. Dafür müssen wir ihnen ermöglichen, bereits vor dem 18. Lebensjahr eigene Erfahrungen mit einer Gründung zu sammeln, ihnen Verantwortung zutrauen und Vertrauen schenken. Um sie auf ihrem Weg zu begleiten, haben wir ein Netzwerk von Mentoren und Ansprechpersonen ins Leben gerufen, die den jungen Menschen bei allen wichtigen Fragen zur Seite stehen.“

In zwei Workshops mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Schulministeriums, des Kinder- und Jugendministeriums und des Justizministeriums sowie der STARTERCENTER.NRW, der Rechtspflege, STARTUP TEENS GmbH und IW Junior gGmbH haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um junge Gründerinnen und Gründer gezielter zu unterstützen. So soll unter anderem verstärkt informiert werden zum Gründungsprozess bei Minderjährigen, zu Role Models, zu Wettbewerben und Schülerfirmen, außerdem werden bei den STARTERCENTER.NRW, START-UP TEENS GmbH, Wirtschaftsjunioren und IW Junior gGmbH konkrete Ansprechpersonen benannt, an die sich gründungsinteressierte Jugendliche wenden können.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Zu einer verantwortungsvollen Bildungspolitik zählt auch das Ablegen von Scheuklappen zur Betrachtung der Welt außerhalb des Kosmos Schule – die Welt, in die Schule ihre Schülerinnen und Schüler entlässt. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Unternehmen, Unternehmern und Unternehmerinnen nicht nur im Unterricht zu thematisieren, sondern Schülerinnen und Schülern zusätzlich mit Hilfe außerschulischer Role Models auch die Möglichkeit einer eigenen unternehmerischen Selbstständigkeit als mögliche Zukunftsperspektive praktisch zu vergegenwärtigen, ist ein sinnvoller Baustein, sie zu einer selbstbestimmten beruflichen Lebensgestaltung zu befähigen.“

Kinder- und Jugendminister Dr. Joachim Stamp: „Es ist großartig, wenn Kinder und Jugendliche ihren Unternehmergeist entdecken und eine eigene Firma gründen wollen. Diese Entscheidung unterstützen wir als Landesregierung aus voller Überzeugung, denn sie ist eine großartige Chance. Der Aufbau der eigenen beruflichen Existenz ist ein sehr prägender Schritt in der eigenen Entwicklung. Die Landesregierung steht jungen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern dabei als starker Ansprechpartner zur Seite.“

Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • eine Website mit allen Informationen für gründungsinteressierte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen,
  • Beispiele von jungen Gründerinnen und Gründern, die ihre Geschichte erzählen,
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
  • die STARTERCENTER.NRW, die als erste Anlaufstelle Informationen zu den besonderen Anforderungen der Gründungen Minderjähriger erhalten,
  • einen Leitfaden mit Informationen zum familiengerichtlichen Verfahren, das für eine U18-Gründung notwendig ist,
  • ein abgestimmtes Informationsangebot für Lehrerinnen und Lehrer mit Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen.

Alle Informationen zur Initiative unter: www.gründen.nrw/schwerpunkte/schuelerinnen-und-schueler

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„Art Oasis“: Online-360 Grad-Galerie

Mechernich-Firmenich – Marcus Hofmann (56) ist einer der am längsten in der Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat wirkenden Künstler. Wie die Meister alter Zeiten ernährt sich der Fotograf von gestalterisch perfekten Auftragsarbeiten, meist Industrie- und Produktfotografie, um sich andererseits seinen Inspirationen und künstlerischen Neigungen hinzugeben.

Marcus Hofmann am Doppelbildschirm. Er ist stolz auf das „nachschärfende Prinzip“ seiner Internetinstallationen, das er mit Hilfe des Software-Herstellers selbst entwickelt hat und das es ermöglicht, alle Objekte aus jedem Betrachtungswinkel scharf zu betrachten. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

In seinem neuesten Projekt, betitelt „Art Oasis“, allerdings greifen beide Motivationen nahtlos ineinander: Kunst und Kommerz, höchster gestalterischer Anspruch, Inspiration und Kreativität. Die Idee ist ebenso genial, wie in pandemischen Zeiten naheliegend.

Da zurzeit alles brachliegt, was normalerweise in Museen, Galerien, Kneipenschauen, in Rathäusern und öffentlichen Gebäuden an Kunst, Design und Mode ausgestellt und verkauft werden kann, verlegte Marcus Hofmann seine Kunstgalerie „Art Oasis“ ins Internet. Das heißt eigentlich auch wieder nicht, denn Hofmann hängt seine und anderer Kunstschaffender Werke in real existierenden besonderen Gebäuden.

Die Werke werden digital in den Räumlichkeiten verteilt und können aus vielen Blickwinkeln heraus betrachtet werden. Hier zum Beispiel über der Ausgrabungsstätte einer römischen Therme. Foto: Marcus Hofmann/pp/Agentur ProfiPress

Molkerei Hochwald oder Kölner Dom

Zum Beispiel in die „Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur“, für das Hofmann gerade sowieso einen virtuellen 3-D-Rundgang mit NRW-Förderung geschaffen hatte. Aber auch in jedem anderen Gebäude, der Zikkurat, Burg Eicks, in Industriebetrieben wie der in Bau befindlichen Großmolkerei Hochwald, theoretisch auch in einer der Kölner Rheinbrücken und im Dom, die zurzeit nicht, nur eingeschränkt oder nie zugänglich sind, kann Hofmann mit seiner brillanten 3-D-Technik, die er mit Hilfe des Softwareanbieters noch verfeinert und perfektioniert hat, Galerien und Ausstellungsflächen entstehen lassen.

Präzision ist seine Handschrift: Der Fotograf Marcus Hofmann ist einer der ersten Künstler gewesen, die in der von Johann Josef Wolf geschaffenen Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat ein Atelier bezogen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Marcus Hofmann unterhält sein Fotoatelier in der Zikkurat bereits seit 1995. Sein Freund Thomas Zander brachte ihn seinerzeit mit dem Zikkurat-Betreiber, Industriellen und Kunstmäzen Johann Josef Wolf („Ich hann do en Dependance in der Eifel“) in Verbindung, der gerade dabei war, seine alte Steinzeugfabrik Custodis in Firmenich zu einem gemischten Gewerbe- und Kunstatelierstandort zu machen.

„Damals war noch alles offen, die ganze zweite Etage wie ausgebrannt“, erinnert sich Hofmann: „Man konnte sich jedwede Atelierform individuell zuteilen und ausbauen lassen. Der Johann Josef Wolf sagte mit: »Stecken Sie sich Ihren Claim ab!“ Hofmann nahm fürs Erste 400 Quadratmeter in der ersten Etage. Im Lauf der Jahre ist er zweimal innerhalb der Zikkurat umgezogen – aus einem reinen Kunstlichtstudio, wie das damals üblich war („Sonne und Tageslicht störten nur“), in ein großes, hohes, lichtdurchflutetes Atelier heute.

Dort arbeitet Marcus Hofmann mit modernster digitaler Fototechnik und Computerhilfe. Der studierte Fotograf arbeitet dort für Aufzughersteller und Großbäckereien, Museen und Modelabels. Nebenbei kreiert er Panorama-Touren im Internet – zuletzt mit einer Projektförderung durch das Kulturministerium NRW aus Mitteln der Europäischen Union. Dabei entstand die Ideen zur Online-Kunstgalerie „Art Oasis“.

Gerade Museen, Galerien, Modeschauen und anderen kulturellen Einrichtungen hat die Corona-Krise stark zugesetzt. Hofmann machte sich Gedanken, wie man diese Erlebnisse auch virtuell nachempfinden kann. Er macht Panoramaaufnahmen von allen möglichen Gebäude-Interieurs und hängt virtuell Gemälde oder Fotografien an die Wände oder stellt Skulpturen in die Räume.

Motive laufend scharf

Besonders stolz ist Hofmann auf das „nachschärfende Prinzip“ seiner Internetinstallationen. Mit Hilfe des Software-Herstellers hat er ein Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, alle Objekte aus jedem Betrachtungswinkel scharf zu betrachten. Während sich der virtuelle Betrachter durch den Raum bewegt, schärfen die Bilder und Skulpturen nach…

Starten will er Mitte Mai mit einer Ausstellung eigener Kunstfotografien in den „Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur“, folgen soll eine Schau seines Ex-Praktikanten und „Upcoming Designer“ Luis Dobbelgarten. „Art Oasis“ stellt aber gleichzeitig allen anderen Künstlern eine Fläche, um ihre Kunst präsentieren und anbieten zu können.

Marcus Hofmann über sein virtuelles Angebot: „Fotografisch hochauflösend werden Einzelpanoramen an strategischen Punkten des Raumes aufgenommen. Eine Software fügt diese dann zur sogenannten Panoramatour zusammen. Dieser virtuell begehbare Raum kann nun mit Exponaten in jeder Form, Größe und an jeder Stelle des Raumes bestückt werden. Die Kunst muss im virtuellen Raum entdeckt werden, Texte über den Künstler können ebenfalls Teil der Panoramatour sein.“

Des Weiteren könne der Künstler seine Exponate sowohl als Original, als auch als Online-Edition anbieten und verkaufen. Diese sind laut „Art Oasis“ exklusiv im eigenen Shop erhältlich. Kooperationspartner in Sachen „besondere Räume“ seien laut Hofmann bereits akquiriert.

Ein Jahr lang exklusiv online

„Wie in einer Galerie eröffnet eine »Online-Vernissage« den Ausstellungsbeginn. Die Ausstellungen sollten lediglich einen angekündigten Zeitraum lang ausschließlich online sein. Ich bin sicher, dass jeder User, ob Kunstfreund oder kunstfremd, eine neue Erfahrung im Entdecken von Kunst im virtuellen Raum haben wird.“, so Hofmann zum Mechernicher „Bürgerbrief“.

Für die Zukunft befindet sich auch eine Modeschau Luis Dobbelgartens, zum Beispiel in der Burg Eicks in Planung. Hofmann dazu: „Er wird eine eigene Kollektion, bestehend aus Mode und Schmuck, für seine Ausstellung entwerfen und ist Feuer und Flamme für das Projekt. Mittelalter und junge Mode gehen gut zusammen“

Der offizielle Start der „Art Oasis“ ist für Mitte Mai angesetzt, beginnend mit einer digitalen Fotogalerie in den „Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur“. Weitere Informationen können unter www.art-oasis.com oder telefonisch unter 02256 95 94 980 in der Fotogalerie selber, abgerufen werden.

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Bundesrat will Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Wir wollen die Unternehmensgründung mit Hilfe von Online-Beglaubigungen weiter vereinfachen und beschleunigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Gründungen sollen noch einfacher, schneller und digitaler werden. Deshalb hat sich die Landesregierung im Bundesrat gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg erfolgreich für weitere Verbesserungen eingesetzt. Auf Initiative der drei Länder hat sich die Länderkammer für eine gründungsfreundliche Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ausgesprochen, die über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, die Vorschläge zu prüfen.

Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen will als Vorreiter den digitalen Wandel nicht nur vollziehen, sondern aktiv mitgestalten. Deshalb wollen wir die Unternehmensgründung mit Hilfe von Online-Beglaubigungen weiter vereinfachen und beschleunigen. Ich freue mich sehr, dass wir im Bundesrat nun dafür eine gute und vor allem praxisgerechte Regelung finden konnten. Damit eröffnen wir Gründerinnen und Gründern größere digitale Handlungsspielräume als zunächst vorgesehen.“

Im Detail soll sich die bisher vorgesehene Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen nicht auf Kapitalgesellschaftsformen, Genossenschaften und den Einzelkaufmann beschränken. Die Bundesregierung wird mit dem Bundesrats-Entschließungsantrag aufgefordert, auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften eine öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation zuzulassen. Damit wäre auch für die in der Praxis relevante Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG eine einheitliche Online-Anmeldung möglich.

Auf Initiative des Digitalministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, dass die Möglichkeit der Online-Beurkundung nicht nur im Gründungsprozess der GmbH zum Einsatz kommt, sondern auch die zahlreichen notariellen Beurkundungspflichten nach der Gründung erfasst. Das betrifft vor allem Satzungsänderungen, wie beispielsweise die Umfirmierung, Sitzverlegung, Änderung des Unternehmensgegenstandes oder Kapitalerhöhung.

Die Landesregierung begrüßt den Beschuss des Bundesrates und setzt sich weiterhin für eine schnelle und umfassende Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen ein.

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Offensive für die Stolberger Innenstadt

Stolberg – Unterstützung für die Gewerbetreibenden. Motzen war gestern, anpacken ist heute! Mit einer breiten Offensive für die Innenstadt gehen Verwaltung und Politik nun mutig und so umfassend wie noch nie gegen die Stagnation des Einzelhandels in der Innenstadt vor. Mit dem Programm „Talachse Stolberg 2025“ erstellt die Stadt mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse und Orientierung an Erfolgsbeispielen eine innovative Gesamtstrategie. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist eine lebendige und zukunftsfähige innerstädtische Talachse.

Ganz nach dem Motto „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt“ beinhaltet die Strategie, die durch das Amt für Wirtschaftsförderung federführend koordiniert wird, zahlreiche Maßnahmen und Initiativen. Dazu gehören unter anderem ein Pop-Up-Shop im Steinweg, eine Pop-Up-Strategie, ein Leerstandsmanagement, eine lokale Online-Handelsplattform, eine breite Social-Media-Kampagne, Schaffung von Coworking-Spaces und Creative Labs, Store-in-Store-Konzepte (Gründer präsentieren ihre Produkte zeitweise in anderen Ladenlokalen) sowie zahlreiche weitere Maßnahmen. Die gesamte Strategie wird wissenschaftlich eng begleitet. Auch in der Stadtverwaltung gibt es eine dezernatsübergreifende Projektgruppe, die sich um die Stadtentwicklung kümmert.

Aber was ist abgesehen von dem Umfang der Strategie neu?

Die Kupferstadt Stolberg denkt ganzheitlicher, wie Bürgermeister Patrick Haas erläutert: „Das bedeutet, dass wir uns endlich von dem veralteten und schlichtweg unrealistischen Gedanken verabschieden werden, dass sich alle Leerflächen mit Einzelhandel belegen lassen. Unser Ziel ist es, die Menschen länger in der Innenstadt zu halten. Dafür spielen auch Dienstleister wie Friseure, Ärzte und touristische und gastronomischen Angebote eine große Rolle.“ Die Stadt strebt eine sinnvolle multimodale Nutzung der Flächen an.

„Nicht alles wird sofort erfolgreich sein“, gibt Bürgermeister Haas zu bedenken. „Und natürlich ist es klar, dass wir nicht nach rund 20 Jahren Abbau in zwei Jahren alles wiederaufgebaut haben können. Aber mit dieser breiten Gesamtstrategie gehen wir einen mutigen Schritt, denn wir dürfen nicht wegschauen, sonst bewegen wir garantiert nichts. Bis 2025 haben wir bestimmt noch nicht alle Ladenlokale besetzt, aber dieser erste große Aufschlag ist wichtig für die Zukunft unserer Stadt.“

Ein wichtiger erster Teil dieser Strategie ist das Projekt „Gemeinsam lokal handeln“, mit dem lokale Händler und Gastronomen sowohl beraten als auch finanziell unterstützt werden können. Dafür stellen Stadt und Verwaltung trotz knapper Kassen dem Stadtmarketing kurzfristig 10.000 Euro zur Verfügung.

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Jürgen Stecker geht nach 32 Jahren in den Ruhestand

Wittlich – Nach 32 Jahren verabschieden wir Jürgen Stecker in seinen wohlverdienten Ruhestand. Unser über 3 Jahrzehnte treuer Mitarbeiter durchlief viele Positionen, zuletzt leitete er die Technik & das Qualitätsmanagement. Durch die pandemiebedingte Situation konnten leider keine Feierlichkeiten zur Verabschiedung stattfinden. Diese werden aber, sobald es die COVID-Entwicklung zulässt, nachgeholt.

Jürgen Stecker hat fast seine gesamte berufliche Laufbahn bei Helmut Meeth GmbH & Co. KG verbracht. Aufgrund seines vielseitigen Wissens und übergreifenden Mitdenkens, konnte er in verschiedenen Positionen technisches Know-How einfließen lassen.

„Wir bedanken uns für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen Jürgen Stecker alles Gute für seinen weiteren Lebensweg und viel Gesundheit im Ruhestand. Er war ein wertvoller und zuverlässiger Mitarbeiter, der im gesamten Team angesehen und wertgeschätzt wurde. Jürgen Stecker ist ein Mensch, der Teil unserer Unternehmensgeschichte geworden ist und mit Ihm erlebten wir viele wertvolle Erfahrungen und Erinnerungen“ Helmut Meeth – Geschäftsleitung

Helmut Meeth Teamstruktur

Eine bunte Mischung macht unseren Erfolg aus. Aktuell besteht unser Team aus 150 Mitarbeitern, von denen schon über 50% länger als 10 Jahre bei uns arbeiten. Wir sehen uns als Mannschaft, in der jeder seine Stärken einsetzen kann und auf die für Ihn bestmögliche Position gesetzt wird. So lernen jüngere Mitarbeiter das Know-How der älteren und im Gegenzug bringen diese junge Ideen, neues Gedankengut und innovatives Schubladenwissen mit. Ein gut funktionierendes Team lebt vom Austausch, indem unterschiedliche Kompetenzen neue Kräfte entstehen lassen. Diesen Vorteil setzen wir in der Digitalisierung ein und konzeptionieren stetig neue Projekte.

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Nordrhein-Westfalen unterstützt grüne Gründungen bei Business-Planung und Finanzierung

Region/Düsseldorf – Umweltministerin Heinen-Esser: „Investitionen in grüne Gründungen sind Investitionen in eine nachhaltige, umweltgerechte und klimafreundliche Zukunft.“ Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Gründerinnen und Gründer mit Geschäftsideen im Bereich der „Green Economy“ sollten sich den 1. Juni 2021 vormerken: Denn Anfang Juni startet ein neuer Businessplan-Wettbewerb, bei dem Startups fünf Monate auf ihrem Weg zu einem fundierten Geschäftsplan begleitet werden. Bis zum 1. Juni können sich Gründerinnen und Gründer zudem für eine Live-Präsentation beim Green Venture Forum 2021 bewerben, das Startups mit Investorinnen und Investoren zusammenbringt. Beide Angebote richten sich an Gründer mit innovativen Ideen in den Bereichen Klima, Umwelt, Energieeffizienz und Ressourcenschonung (KUER). Veranstalter ist das Netzwerk „KUER.NRW | Grüne Gründungen Nordrhein-Westfalen“, das im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen Gründerinnen und Gründer im Bereich der „Green Economy“ unterstützt.

„Die Umweltwirtschaft ist zentrale Schlüsselbranche und Innovationstreiber bei wichtigen Zukunfts- und Nachhaltigkeitsfragen. Investitionen in grüne Gründungen sind Investitionen in eine nachhaltige, umweltgerechte und klimafreundliche Zukunft. Unser Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer mit kreativen und innovativen Ideen im Bereich der Green Economy von der ersten Idee bis zur Marktreife zu unterstützen“, so Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Netzwerk „KUER.NRW | Grüne Gründungen Nordrhein-Westfalen“ wurde hierzu nun vom Umweltministerium für weitere drei Jahre mit der Förderung, Beratung und Begleitung von grünen Gründungen beauftragt. Die Angebote reichen von der ersten Geschäftsidee über die Businessplanerstellung und Unternehmensgründung bis zur Markteinführung. Neben dem Verein pro Ruhrgebiet unterstützt nun auch das Business Angels Netzwerk Deutschland die Initiative.

Businessplan-Wettbewerb & Green Venture Forum 2021

Ab dem 1. Juni 2021 können sich Gründungsinteressierte für die Teilnahme am diesjährigen Businessplan-Wettbewerb von KUER.NRW bewerben. Die Teams erhalten Coachingangebote und Unterstützung bei der Businessplan-Erarbeitung durch qualifizierte Mentorinnen und Mentoren. Auf die Gewinner warten Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro sowie Videoproduktionen zur professionellen Unternehmensdarstellung. Der Wettbewerb richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen zu mehr Umwelt- und Klimaschutz beitragen möchten. Die Gründung muss in Nordrhein-Westfalen liegen und kann bis zu zwei Jahre zurückliegen.

Nach der Premiere in 2020 bringt das Green Venture Forum am 24. Juni 2021 erneut innovative Startups aus Nordrhein-Westfalen mit Business Angels und Frühphasenfinanzierern mit grünem Investmentfokus in Düsseldorf zusammen. Ausrichter sind KUER.NRW und das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalen. Die Gründerinnen und Gründer haben hier die Möglichkeit, ihre Geschäftsidee vorzustellen, sich den Fragen der Jury zu stellen und Investoren für die Frühphasenfinanzierung zu finden. Zudem winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Wie schwierig die Kapitalakquise im Bereich der Frühphasenfinanzierung für grüne Gründungen ist, belegt der „Green Startup Monitor 2021“: Fast jedes zweite Unternehmen benennt die Kapitalbeschaffung als zentrale Herausforderung – damit ist der Wert im Vergleich zum Vorjahr von 46 auf 49 Prozent weiter gestiegen.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen zum Businessplan-Wettbewerb und zum Green Venture Forum sind unter www.kuer.nrw  zu finden.

Weitere Informationen zu KUER.NRW

Das Angebot von KUER.NRW gliedert sich in vier Module.

KUER.NRW Scouting spürt Gründungsinteressierte auf, animiert sie zu einem ersten Scribble ihrer Geschäftsidee und gibt qualifizierte Rückmeldung. KUER.NRW Businessplan Wettbewerb unterstützt bei der Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans, der auch vor Investoren Bestand hat. KUER.NRW Success bietet nachhaltige Unterstützung im Prozess der Unternehmensgründung, in der Nachgründungsphase und bei der Kapitalsuche. KUER.NRW Best Practice verhilft jungen Unternehmen der Umweltwirtschaft am Standort NRW zu mehr öffentlicher Wahrnehmung.

Weitere Informationen: www.kuer.nrw

Weitere Angebote zur Unterstützung der „Green Economy“

Anfang Mai 2021 hat das Umweltministerium den neuen Förderwettbewerb „InnovationUmweltwirtschaft.NRW“ mit einem geplanten Fördervolumen von bis zu 23 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union (REACT-Programm zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie) ausgeschrieben. Einreichungen sind bis zum 13. Juni 2021 möglich.

Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung und zu weiteren Unterstützungsangeboten unter: www.umweltwirtschaft.nrw.de

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Gemeinsame Geldautomaten der VR-Bank Nordeifel und Kreissparkasse Euskirchen

Marmagen/Dahlem  – Die VR-Bank Nordeifel und die Kreissparkasse Euskirchen vereinbaren Synergieeffekte im Interesse der Eifelbevölkerung. Die Kreissparkasse Euskirchen (KSK) und VR-Bank Nordeifel betrieben bislang eigene Geldautomaten in Marmagen, Schmidtheim, Dahlem und Nettersheim. Im Interesse der Menschen in der Eifel haben sich beide regionale Kreditinstitute darauf verständigt, künftig in diesen Orten Geldautomaten gemeinsam für beide Kundenstämme anzubieten.

Die Vorstandsvorsitzenden von VR-Bank und KSK, Mark Heiter und Udo Becker, erklärten, man betrachte in diesem Zusammenhang den Wettbewerbsgedanken im Interesse der Kunden als nachrangig: „Es geht uns um die Menschen!“

In Marmagen und Schmidtheim stehe ab dem 1. Juni für Kunden der VR-Bank Nordeifel der Geldautomat der KSK an der Kölner Straße 33 bzw. Hauptstraße 54 zur Verfügung. Kunden der KSK wiederum könnten ihr Bargeld an den VR-Bank-Automaten in Dahlem, Bahnstraße 6, und Nettersheim, Bahnhofstraße 8, abholen.

Die Versorgungssicherheit für die Kunden beider Häuser werde gewährleistet, wie die Vorstände der KSK Euskirchen und VR-Bank Nordeifel vereinbarten. Becker und Heiter: „Selbstverständlich ist die Nutzung der genannten Geldautomaten für Kunden beider Banken kostenfrei.“

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Neue Compliance-Regeln

Region/Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern eine neue Geschäftsordnung für die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) erlassen. Darin wurden die Compliance-Regeln umfassend überarbeitet und insbesondere die Vorgaben für private Wertpapier­geschäfte verschärft. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die APAS übt die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften aus, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen. Sie ist organisatorisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegliedert und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums.

Private Finanzgeschäfte können dazu führen, dass Beschäftigte der APAS als befangen gelten und von einem Berufsaufsichtsverfahren ausgeschlossen werden. Maßgeblich dafür ist der Besitz von Aktien und anderen Wertpapieren an dem Unternehmen, das von dem Abschlussprüfer oder der Prüfungsgesellschaft geprüft wurde, auf den oder die sich die jeweiligen Berufsaufsichtsverfahren der APAS beziehen. Hierzu gab es auch bereits bislang Vorgaben in den Compliance-Vorschriften. Diese werden jetzt klarer gefasst und deutlich verschärft. Künftig werden Beschäftigte dann von den Berufsaufsichtsverfahren ausgeschlossen, wenn der Wert der Unternehmensanteile 5.000 Euro oder mehr beträgt. Die APAS-Leitung gilt künftig sogar schon unabhängig vom Wert der Anteile, bei jeglichem Besitz von Aktien und anderen Wertpapieren, für das konkrete Verfahren als befangen.

Klar geregelt wird auch, wann und gegenüber wem Mitteilungspflichten der Beschäftigten und der Leitung der APAS im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte bestehen. Die Beschäftigten müssen u.a. unverzüglich Wertsteigerungen bei Aktien anzeigen, wenn sich dadurch ihr Wertpapierbesitz auf über 5.000 Euro beläuft. Mitteilungspflichten des Leiters oder der Leiterin der APAS bestehen gegenüber dem BAFA. Wird ein Ausschlussgrund für den Leiter oder die Leiterin festgestellt, entscheidet das BAFA im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) über die daraus folgenden Konsequenzen.

Verstöße gegen die Mitteilungspflichten können durch das BAFA dienstrechtlich geahndet werden. Zudem muss der Leiter oder die Leiterin der APAS dem BMWi über die Einhaltung der Compliance-Vorgaben jährlich Bericht erstatten.