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Teilnahme an der Wahl stärkt Demokratie – Katholikenrat im Bistum Trier ruft zur Wahl des Bundestags auf

Region/Trier – „Die Teilnahme an der Wahl bedeutet, die Demokratie zu stärken. Durch eine hohe Wahlbeteiligung wird das Parlament gestärkt und somit auch der demokratische Rechtsstaat.“ Mit diesen Worten ruft Herbert Casper, Vorsitzender des Katholikenrats im Bistum Trier, die Wählerinnen und Wähler auf, an der Bundestagswahl am 26. September teilzunehmen.

Mit der Wahl könnten die Wählerinnen und Wähler Einfluss auf die Politikgestaltung nehmen. „Es muss für eine verantwortungsvolle Politik gearbeitet werden“, heißt es in dem Aufruf. „Verantwortungsvoll ist sie, wenn sie gerechte Entscheidungen für die Menschen trifft. Für uns alle, aber auch für zukünftige Generationen.“ Casper nennt

Klimakrise, Generationengerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Renten-Problematik, Vielfalt der Gesellschaft, Vermeidung eines Pflegenotstands, gerechte Familienpolitik, die Berücksichtigung der Pandemie sowie die Bewältigung einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik als anstehende Herausforderungen. Es müsse an der Erkenntnis gearbeitet werden, dass „nicht ungebremstes Wachstum und Konsum der alles entscheidende Maßstab im Leben ist, sondern auch eine gerechte Verteilung zugunsten armer Menschen notwendig ist“.

Die demokratische Wahl zu ignorieren, sei ein Ausdruck von Gleichgültigkeit, mahnt der Vorsitzende des obersten Laiengremiums im Bistum: „An der Wahl teilzunehmen bedeutet, politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen und an Politikgestaltung mitzuwirken.“

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Stabilisierung der Stromversorgung der Ortsgemeinde Mayschoß mit Mittelspannung

Rech/Mayschoß – Westnetz nimmt neue Mittelspannungsfreileitung von Rech nach Mayschoß in Rekordzeit in Betrieb. Notstromaggregate werden abgeschaltet. Nach neun Wochen harter Arbeit und dem Dauerbetrieb zahlreicher Notstromaggregate, konnten die Technikerinnen und Techniker von Westnetz die ca. 900 Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mayschoß wieder über das regionale Stromnetz versorgen. Westnetz errichtete gemeinsam mit den Partnerunternehmen Kudla Elektrobau GmbH & Co.KG und Körtgen Bau GmbH eine neue Mittelspannungsfreileitung von Rech nach Mayschoß und stellte somit die Energieversorgung über das Stromnetz wieder her. Normalerweise benötigt solch ein Vorhaben von der Idee über die Planung bis zur Realisierung ein halbes Jahr.

Die aktuelle Situation erforderte eine Priorisierung und eine zielorientierte Herangehensweise mit allen Beteiligten bei der Planung, so dass gemeinsam mit den Westnetz-Partnerfirmen diese neue Stromlebensader in Rekordzeit realisiert wurde. Heute kamen Vertreter von Westnetz und der Ortsgemeinden Mayschoß und Rech zusammen, um die Freileitung offiziell in Betrieb zu nehmen.

„Unser Ziel war es, eine stabile Verbindung zwischen der neu errichteten Ortsnetzstation in der Bungertstraße in Mayschoß und der neuen Station in der Rotweinstraße in Rech aufzubauen. Die Anwohnerinnen und Anwohner können nun vor dem Herbsteinbruch wieder auf eine stabile Stromversorgung zählen und ohne Aggregatgeräusche leben“, erklärte Franz-Josef Schmitz, Netzplaner bei der Westnetz.

„Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass wir unsere Häuser, unsere Betriebe und all das, was unser Zuhause so lebens- und liebenswert gemacht hat, wieder aufbauen können. Wenn wir zusammenstehen, zusammenhalten, zusammenarbeiten können wir unsere alte Heimat auch zu unserer neuen Heimat werden lassen“, betonte Georg Knieps, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Altenahr.

Beim Bau der Mittelspannungsfreileitung galt es eine anspruchsvolle Topografie durch große Höhenunterschiede von über 100 Metern zu überwinden. Insgesamt wurde ein Kilometer Mittelspannungs-Freileitung neu gebaut. Insgesamt kamen sechs Holzmasten, zwei Stahlgittermasten, zwei Stahlvollwandmasten (höchster Mast mit 20 Metern Höhe) und drei Kilometer Aluminium-/Stahlseil zum Einsatz. In den vergangenen Wochen wurden zudem zwei aufwendige Ahrquerungen, darunter eine Spühlbohrung in Rech und eine Freileitungsüberspannung in Mayschoß durchgeführt. Weiter musste eine Bahnquerung mittels Freileitungsüberspannung und eine Bundesstraßenquerung mittels Spülbohrung durch die Partnerfirmen vorgenommen werden. Hinzu kamen rund 900 Meter Tiefbauarbeiten sowie die Errichtung von zwei neuen Ortsnetzstationen.

„Wir freuen uns, dass Westnetz uns in so kurzer Zeit und rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit eine stabile Stromversorgung wieder herstellen konnte. Davon profitiert auch unsere Winzergenossenschaft in Mayschoß, die mit der Weinlese bereits begonnen hat und für den Einsatz von Maschinen ausreichend Strom benötigt. Dass gleichzeitig eine Lösung für die Stromversorgung der touristisch bedeutsamen Burgruine Saffenburg gefunden wurde, freut uns umso mehr“, so Hartwig Baltes, erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Mayschoß.

Auch Gerhard Schreier, erster Beigeordneter von Rech zeigte sich begeistert: „Wir sind beeindruckt, was Westnetz mit ihren Partnerfirmen in dieser Zeit auf die Beine gestellt hat. In einer solchen Rekordzeit dieses Material zu verbauen ist eine enorme Leistung.“

Zusätzlich verlegt Westnetz in der Ortsgemeinde Mayschoß ein neues Mittelspannungskabel über die Weinberge, das den Strom vom höher gelegenen Kalenborn in den Ort bringen soll. Auch hier laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren. „Letztendlich erreichen wir durch die Stromzufuhr von Rech und Kalenborn aus einen so genannten Ringschluss, der die Stromversorgung der Ortsgemeinden Mayschoß, Rech und Dernau stabilisiert und langfristig sichern wird“, ergänzte Mario Retterath, Leiter Netzplanung bei Westnetz.

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Kompetenz-Team Katastrophen-Schutz nimmt am heutigen Freitag 24. September Arbeit in Nordrhein-Westfalen auf

Region/Düsseldorf – NRW Innenminister Reul: Im Team gibt es einen beeindruckenden Sachverstand und wahnsinnig viel Erfahrung. Ich bin sicher, dass uns der Blick von außen dabei hilft, uns für mögliche Katastrophen in der Zukunft noch besser zu wappnen. Das Ministerium des Innern NRW teilt mit:

Am heutigen Freitag, 24. September hat das von Innenminister Herbert Reul berufene Kompetenzteam Katastrophenschutz seine Arbeit aufgenommen. Insgesamt 13 erfahrene Experten aus verschiedenen Organisationen und Verbänden sind dazu im nordrhein-westfälischen Ministerium des Innern zu einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen.

Mit dem Beratungsgremium verfolge er das Ziel, „die wichtigsten Probleme im Katastrophenschutz zu benennen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung zu erarbeiten“, so Innenminister Herbert Reul.

Zu den möglichen Szenarien mit denen sich das Kompetenzteam Katastrophenschutz befassen soll, gehören etwa Natur- und Klimaereignisse, die Freisetzung gefährlicher Stoffe, Störungen oder Ausfälle kritischer Infrastruktur, Cyberangriffe und Terroranschläge. Darüber hinaus soll das Team offene Fragen beantworten, die sich im Rückblick auf die Flutkatastrophe im Juli 2021 ergeben.

„Im Team gibt es einen beeindruckenden Sachverstand und wahnsinnig viel Erfahrung. Ich bin sicher, dass uns der Blick von außen dabei hilft, uns für mögliche Katastrophen in der Zukunft noch besser zu wappnen“, so Minister Reul.

Mitglieder des Kompetenzteams sind:

  • Dirk Engstenberg (Hauptamtlicher Kreisbrandmeister, Kreisfeuerwehr des Rhein-Sieg-Kreises e.V.)
  • Bernd Heinen (Inspekteur der Polizei Nordrhein-Westfalen a.D.)
  • Andreas Klos (Leitender Branddirektor, Berufsfeuerwehr Krefeld)
  • Uwe Krischer (Landesbeauftragter für Bevölkerungsschutz, Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • Detlef Raphael (Beigeordneter, Städtetag Nordrhein-Westfalen)
  • Dominic Mollocher (Hauptamtlicher Leiter der Geschäftsstelle DLRG Landesverband Nordrhein, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Nordrhein e.V.)
  • Manfred Nielson (Admiral a. D., Bundeswehr)
  • Oliver Röhrs (Leiter Notfallvorsorge, Malteser Hilfsdienst e.V. Landes-/Regionalgeschäftsstelle NRW)
  • Ingo Schlotterbeck (Geschäftsführer des ASB Regionalverband OWL e.V., Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V.)
  • Udo Schröder-Hörster (Hauptamtliches Mitglied des Landesvorstandes, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • Bernd Springer (Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • Andreas Wohland (Beigeordneter, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V.)
  • Dr. Kai Zentara (Beigeordneter, Landkreistag Nordrhein-Westfalen).
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Antragsverfahren für Wiederaufbau-Hilfe in Rheinland-Pfalz startet am Montag 27. September

Region/Mainz – 15 Milliarden Euro stehen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit. „Das Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz und die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift zu den Förderrichtlinien schaffen eine finanzielle Unterstützung für die Betroffenen, um Wiederaufbau und Reparaturen zu stemmen, wie es sie in Rheinland-Pfalz nach einem Hochwasser noch nie gegeben hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, als sie zusammen mit Kabinettsmitgliedern die Förderrichtlinien in Mainz vorgestellt hat. „Mit einem historischen Hilfspaket werden die Menschen in den betroffenen Regionen der Extremwetterkatastrophe finanziell unterstützt. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Von Montag an können die Betroffenen erste Förderanträge stellen. Die Wiederaufbauhilfen sollen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der Ministerrat hat eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die das entsprechende Förderverfahren regelt.“

„65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 allein im Ahrtal. Ich bin daher sehr froh, dass ab Montag die Wiederaufbauhilfe beantragt werden kann. Mit dem Sondervermögen und der jetzt vorliegenden Förderrichtlinie haben Privathaushalte, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Winzer und Winzerinnen, Vereine und Kommunen eine Planungsgrundlage“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien war uns wichtig, einen Aufbau zu fördern, der hochwasserresistent und nachhaltig ist. Er soll den Menschen ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben und diese wiederaufzubauen. Da wo das nicht möglich ist, soll der Wiederaufbau auf hochwassersicheren Ausweichflächen möglich sein. Ich bin voller Respekt für die Tatkraft der Menschen im Ahrtal, aber auch in Trier-Ehrang und den anderen Gebieten, die von der Flut im Juli schwer betroffen wurden. Sie haben Schutt beseitigt, ihre Häuser entkernt, wo möglich auch schon Schäden beseitigt. Sehr viel wurde schon geschafft“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Tausende Menschen in den betroffenen Gebieten haben durch die Flutkatastrophe massive Schäden zu beklagen, nicht wenige haben alles verloren. Wir unterstützen die Geschädigten beim Wiederaufbau mit umfassenden finanziellen Hilfen. Die Unterstützung für Privathaushalte reicht von einer Pauschale für Schäden am eigenen Hausrat bis hin zur Förderung des Wiederaufbaus zerstörter Gebäude. Damit die Betroffenen möglichst schnell Geld erhalten, setzen wir auf ein elektronisches, einfaches Antragsverfahren. Auch Abschlagszahlungen sind möglich, wenn zum Beispiel noch Erlaubnisse und Genehmigungen nachgereicht werden müssen. Es ist unsere oberste Priorität, den Betroffenen jetzt einfach, unbürokratisch und dabei sicher die dringend notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch der Solidarität der Länder und des Bundes, die gemeinsam den nationalen Aufbaufonds finanzieren“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen zu den Hilfen für Privathaushalte.

Klimaschutzministerin Anne Spiegel erklärte: „Die starke Zerstörung der Infrastrukturen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in den Hochwassergebieten der Ahr und Eifel erfordern einen schnellen, aber auch nachhaltigen Wiederaufbau. Es ist sehr wichtig, dass wir den Kommunen mit den Mitteln des Aufbaufonds die erforderliche Planungssicherheit geben können. Wir werden die Maßnahmenträger durch intensive Beratung und durch ein effizientes Förderverfahren bestmöglich unterstützen.“ Ministerin Spiegel betonte den Geist der Zusammenarbeit: „Der nachhaltige und klimaangepasste Wiederaufbau der Daseinsvorsorge, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen wie auch die Beseitigung der Schäden an unseren Gewässern sind gewaltige Aufgaben, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem unermüdlichen Einsatz der Handelnden und aller Helfenden vor Ort.“

„Die schreckliche Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmer, Handwerksbetriebe, Winzer und Landwirte schwer getroffen und teilweise sogar völlig zerstört. Die Wiederaufbauhilfen sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zurück ins Wirtschaftsleben. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern, dem DLR Mosel, der Investitions- und Strukturbank und den Kreisverwaltungen, die die betroffenen Betriebe im Antragsverfahren eng begleiten und fachkundig beraten werden, garantieren wir praxisnahe Abläufe“, so Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Sie bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Im engen Dialog arbeiten wir daran, das Verfahren möglichst einfach und schlank, aber dennoch sicher zu gestalten – und fortlaufend zu optimieren. Ich begrüße, dass wir dabei auch Abschlagszahlungen auf Reparaturkosten auszahlen können. Wir setzen uns darüber hinaus weiterhin für einen direkten Gesprächsdraht zwischen Bund und Europäischer Union ein, um die notwendigen Rahmen und förderrechtlichen Spielräume zu erweitern“, so Ministerin Schmitt.

„Vom Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge, Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Straßen, profitieren alle. Deshalb sorgt das Land für eine umfassende Unterstützung der Kommunen. Sie erhalten nicht nur eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Wiederaufbaukosten für die öffentliche Infrastruktur, sondern die teilweise selbst schwer getroffenen Gemeindeverwaltungen sollen auch durch zusätzliches Personal unterstützt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz. „Auch private Träger sozialer Infrastruktur, insbesondere gemeinnützige Vereine, erhalten einen umfassenden Zuschuss, teils in Höhe von bis zu 100 Prozent der Wiederaufbaukosten. Damit sorgen wir dafür, dass das öffentliche Leben zügig wieder funktioniert“, so Minister Lewentz.

Beim Wiederaufbau im Ahrtal steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Bei der Zukunftskonferenz am 30. September wird die Landesregierung darüber informieren, wie sich die neue Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes an der Ahr aufgrund der Erkenntnisse aus dem Hochwasser vom Juli in den einzelnen Orten darstellt und auf die Möglichkeit der Wiedererrichtung von zerstörten Bauwerken auswirkt. In Bürgerkonferenzen sollen dann detaillierte Fragen in den einzelnen Ortsgemeinden besprochen werden können. „Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die Gemeinden, Verbandsgemeinden, der Landkreis und die Landesregierung schaffen damit die Planungsgrundlage für eine dem Klimawandel angepasste Infrastruktur sowie eine hochwasserangepasste Dorf- und Stadtgestaltung. Das ist ein wichtiger Meilenstein für ein Ahrtal mit Zukunft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Klimaschutzministerin Anne Spiegel, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

Auf der Website www.wiederaufbau.rlp.de finden Betroffene Informationen zur Wiederaufbauhilfe, Antworten auf die häufigsten Fragen und sie gelangen ab Antragsstart über diese Website auch zu den Formularen. 

  1. Aufbauhilfen für Privathaushalte

Antragstellung:

  • Anträge von Privathaushalten können vom 27. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das digitale Self Service Portal (SSP) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Der Link zum Online-Förderportal sowie weitere Informationen sind ab Montag auf den Seiten isb.rlp.de/unwetterhilfen zu finden.
  • Die ISB hat für die Antragstellung von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags und feiertags in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr ein Servicetelefon eingerichtet. 06131/6172-1444 und 06131/6172-1500, für Schäden am Hausrat: 06131/6172-1900. Bei Fragen finden Sie zudem ein Kontaktformular auf der Website (https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html).
  • Online-Anträge können Betroffene auch an den Computern der Infopoints ausfüllen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, auf die Beratung und Unterstützung der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen.

Förderung

  • Die Zuwendung erfolgt als Billigkeitsleistung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 13.000 Euro, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Zuwendungsfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
  • die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind
  • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadensereignis zerstörte Wohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
  • die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  • die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
  • die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
  • in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
  1. Aufbauhilfen für gewerbliche Unternehmen

Antragstellung

  • Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
  • Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Zum Verfahren:

Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt

  • Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK: Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK und HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer. Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier. Das Dokument finden Sie auf den Seiten der ISB
  • Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
  • Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern eine vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Diese finden Sie auf den Seiten der ISB.
  • Anträge können bei der ISB über ein Portal online gestellt werden isb.rlp.de/unwetterhilfen
  1. Aufbauhilfen für Landwirtschaft, Weinbau
  • Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs einschließlich Schadensbeseitigung auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen etc. entstandene Schäden können ab 27. September 2021 über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden.
  • Die Antragsformulare sind beim DLR Mosel, Görresstr. 10,54470 Bernkastel-Kues zu erhalten oder auf der Homepage des DLR Mosel gemeinsam mit einem Merkblatt und einer Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu finden: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe
  • Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden nehmen die örtlichen Kreisverwaltungen entgegen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt und eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) sind auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltung eingestellt.
  1. Aufbauhilfen für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur beim Wiederaufbau wasser- und abfallwirtschaftlicher Anlagen, Gewässer und Hochwasserschutz
  • In diesem Bereich richten sich die Hochwasserhilfen an wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen, wie insbesondere Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen, Abfallentsorgungsanlagen, an Anlagen zum Schutz vor Hochwasser sowie an die Wiederherstellung von Gewässern.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden in der Regel komplett, also zu 100 Prozent, bezuschusst.
  • Anträge können ab Anfang Oktober online unter https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/ eingereicht werden und müssen bis spätestens 30. Juni 2023 vorliegen.
  1. Aufbauhilfen für die Forstwirtschaft
  • Gefördert werden durch die Naturkatastrophe verursachte Schäden, wie beispielsweise der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung forstwirtschaftlicher Betriebsgebäude, Maschinen, Anlagen und Geräte, Schäden an forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur, Schäden an Forstkulturen sowie Aufwuchsschäden an forstwirtschaftlichen Nutzflächen.
  • Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent des Schadens, in begründeten Härtefällen und bei Maßnahmen öffentlicher Träger bis zu max. 100 Prozent des Schadens betragen.
  • Anträge können ab Anfang Oktober bei den Kreisverwaltungen oder dem DLR eingereicht werden und müssen bis spätestens 30. Juni 2023 vorliegen.
  1. Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur

Antragsstellung

  • Zuständige Bewilligungsbehörde für die Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Infrastruktur ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
  • Die Kommunen erstellen eine Übersicht der erforderlichen Maßnahmen für ihr jeweiliges Gebiet und melden diese an den jeweiligen Landkreis. Die Landkreise prüfen und priorisieren diese und fügen die Übersichten der Kommunen mit ihren eigenen Maßnahmen zu einem Maßnahmenplan zusammen. Diesen melden sie dem Innenministerium, das das Schadensbudget für jeden Landkreis festlegt.
  • Auf der Grundlage des Maßnahmenplans werden die aufgeführten Einzelmaßnahmen beantragt und bewilligt. Für jede Einzelmaßnahme stellen die Maßnahmenträger einen Antrag bei der ADD.
  • Wichtige und dringliche Maßnahmen können jedoch auch im Vorgriff auf den Maßnahmenplan zeitnah bewilligt werden.
  • Für bestimmte Infrastrukturen (Krankenhäuser, wasser- und abfallwirtschaftliche Anlagen, Gewässerbau und Hochwasserschutz sowie Telekommunikationsinfrastruktur) ist ein fachgesondertes Verfahren angedacht mit Antragsstellung beim MWG, MKUEM bzw. MASTD.

Verfahren

  • Auf eine baufachliche Prüfung wird in der Regel verzichtet. Bei der Förderung von kommunalen Hochbaumaßnahmen wird sie auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkt und in einer geringeren Tiefe als üblich durchgeführt. Dabei richtet sich der Umfang der Prüfung nach der Zuwendungssumme.
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden vereinfacht durchgeführt und nur dann, wenn verschiedene Alternativen ernsthaft in Betracht kommen.
  • Wiederaufbaumaßnahmen von Gemeinden wurden von der Kommunalaufsicht im Einvernehmen mit dem Finanzministerium pauschal aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt, sodass es keiner kommunalaufsichtlichen Stellungnahme im einzelnen Förderverfahren bedarf.

Förderung

  • Bei der öffentlichen Infrastruktur orientiert sich der Zuschuss an den Kosten der Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Sache.
  • Gemeinden können für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Für bestimmte Infrastrukturen, wie im Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, von Telekommunikationsnetzen sowie bei gemeinnützigen Trägern sozialer Infrastruktur kann die Förderquote auch bei privaten Trägern bis zu 100 Prozent betragen.
  • Bei den anderen Förderberechtigten mit Infrastrukturen in nichtkommunaler Trägerschaft erfolgt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent.
  • Kommunales Eigentum kann bis zu 100 Prozent gefördert werden und das vom ersten Euro an. Es gibt also für die Kommunen generell keine Bagatellregelung.
  • Weiterhin gefördert werden:
  • Beschädigte Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge
  • Ausgaben für Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten
  • Dringend erforderliche temporäre Maßnahmen
  • Kosten für die Erstellung von Gutachten, Planunterlagen und Vermessung
  • Kosten für begleitende Maßnahmen, zum Beispiel Beratung und Wissensvermittlung
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Erdgasnetz im Ahrtal – Bereits am kommenden Dienstag gehen die ersten Stadtteile in Bad Neuenahr-Ahrweiler wieder ans Netz

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Erdgasleitung im Eiltempo wiederhergestellt. Ehlingen und Teile von Heimersheim gehen am kommenden Dienstag, 28. September wieder ans Netz. Die Arbeiten zur Wiederherstellung des zerstörten Erdgasnetzes im Ahrtal machen große Fortschritte. Wie die Energienetze Mittelrhein als Netzbetreiber mitteilen, konnten zwei wichtige Ahrquerungen bereits fertiggestellt werden. Mit einem speziellen Spülbohrverfahren konnten neue Leitungen unterhalb des Flussbettes erstellt werden. Diese sind die Voraussetzung dafür, dass in Kürze die Stadtteile Ehlingen, Heimersheim, Heppingen, Gimmigen und Kirchdaun sowie den Ortsbezirk Bengen der Gemeinde Grafschaft wieder mit Erdgas versorgt werden können. Diese Leitungen wurden bewusst deutlich tiefer verlegt als die ursprünglichen, die im Zuge der Flutkatastrophe Mitte Juli komplett zerrissen wurden.

Auch die Hochdruckleitung zwischen Lohrsdorf und Heppingen konnte in einem Rekordtempo neu errichtet werden. „Es handelt sich hierbei gewissermaßen um die Hauptschlagader unseres Erdgasnetzes im Ahrtal. Über diese Hochdruckleitung strömt das Gas von Remagen-Kripp aus kommend bis nach Walporzheim“, erläutert Pressesprecher Marcelo Peerenboom.

Die Ahrquerung in Lohrsdorf ermöglicht es, die Stadtteile Heimersheim und Ehlingen als erstes wieder mit Erdgas versorgen zu können. Parallel haben die Netzexperten der Energienetze Mittelrhein (enm) zwischenzeitlich alle Haushalte in diesem Gebiet aufgesucht, um die Netzanschlüsse zu verschließen und wo nötig die Gaszähler und Regler zu demontieren. Auch die erforderlichen Druckproben sind erfolgreich verlaufen.

Wichtig: Installateur für die Zählerneusetzung beauftragen

Für die Haushalte in Heimersheim und Ehlingen bedeutet dies: In den nächsten Tagen wird die Erdgasversorgung wieder aufgenommen. Am Dienstag, 28. September, wird die enm auf die Leitungen in Ehlingen (komplett) und in Heimersheim (teilweise) wieder Gas geben. Die restlichen Straßenzüge in Heimersheim sind dann wenige Tage später an der Reihe. In nicht überfluteten Gebieten, wo Zähler und Regler noch vorhanden sind, werden die Netzexperten der enm den Netzanschluss entlüften und ein von enm beauftragter Dienstleister sowie unterstützende Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die Heizungsanlage im Anschluss in Betrieb nehmen. Wurden der Zähler und Regler hingegen überflutet und folglich von der enm ausgebaut, werden die enm-Monteure den Netzanschluss nur entlüften. Im Anschluss muss das vom Hauseigentümer beauftragte VIU die Zählerneusetzung sowie die Wiederinbetriebnahme über das Netzportal der enm beantragen. Die Zähler erhält das VIU bei der enm. „Über dieses Verfahren haben wir uns mit der Innung abgestimmt und die Installationsunternehmen entsprechend informiert“, berichtet Marcelo Peerenboom. „Daher ist es wichtig, sich bereits frühzeitig mit seinem Heizungsinstallateur in Verbindung zu setzen, um schnellstmöglich wieder seine gasbetriebenen Geräte nutzen zu können.“

Über den Zeitpunkt der geplanten Wiederinbetriebnahme informiert die enm stets aktuell auf der Webseite enm.de/hochwasser. Dort werden die entsprechenden exakten Termine sofort veröffentlicht, sobald diese feststehen. Bis dahin ist zumindest eine grobe Schätzung hinterlegt. „Wir bitten um Verständnis, wenn es bei den Installateuren aufgrund der Menge der betroffenen Haushalte in den nächsten Wochen zu Engpässen kommt. Alle Beteiligten tun hier wirklich ihr Bestes im Sinne der Bürger“, appelliert Peerenboom an die Bevölkerung. Nach den Orten Heimersheim und Ehlingen werden nach den aktuellen Planungen die Orte Heppingen, Gimmigen, Kirchdaun und Bengen als nächstes an der Reihe sein.

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RLP Minister Schweitzer im Austausch mit Vodafone – Datenaustausch in Echtzeit ist die Zukunft

Region/Mainz – Schwerpunkte und Fortschritte beim Ausbau der digitalen Netze in Rheinland-Pfalz standen im Mittelpunkt des virtuellen Austauschs von Dr. Hannes Ametsreiter, CEO Vodafone Deutschland, und dem rheinland-pfälzischen Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

„Digitale Netze und eine gute ausgebaute stabile Infrastruktur für die Kommunikation sind wichtige Grundlage für die Menschen und auch entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land“, machte Schweitzer deutlich. Das Engagement von Vodafone im Bereich des 5G-Mobilfunks sei ein gutes Beispiel für zukunftsweisende Möglichkeiten. „Das ‚5G Standalone‘-Angebot macht den Weg frei für Datenaustausch in Echtzeit. Und Datenaustausch in Echtzeit ist die Zukunft und Voraussetzung für Anwendungen, etwa in der Industrie oder in der Landwirtschaft, als auch das Internet der Dinge, das autonome Fahren und Augmented Reality“, so Schweitzer.

Der Minister betonte die gute Zusammenarbeit und das partnerschaftliche Miteinander zwischen Landesregierung und Netzbetreibern, das in Rheinland-Pfalz bereits seit Jahren gelebt wird. „Im Runden Tisch Breitband oder dem Netzbündnis für Rheinland-Pfalz arbeiten wir konstruktiv und partnerschaftlich daran, den Ausbau der Netze in Rheinland-Pfalz gemeinsam voranzubringen“, sagte der Digitalisierungsminister. Er unterstrich den Beitrag der gigabitfähigen HFC-Netze auf Basis des DOCSIS 3.1-Standards zum Erreichen des Ziels einer Gigabitgesellschaft in Rheinland-Pfalz.

„Bereits heute versorgen wir über 1,1 Millionen Haushalte in Rheinland-Pfalz mit Gigabitanschlüssen, sowohl in urbanen als auch ländlichen Gebieten. Über 600 Antennen funken bereits mit 5G-Technologie, in den kommenden zwölf Monaten werden wir weitere 900 5G-Antennen bauen“, erklärte Ametsreiter. „Mit unserem 5G Standalone-Netz ermöglichen wir als erster Netzbetreiber in Europa ganz neue Innovationen und Anwendungen für Unternehmen und Gesellschaft.“

„Auch bei der Bewältigung der Schäden der Flut im Ahrtal an der Telekommunikationsinfrastruktur haben wir mit allen Telekommunikationsinfrastrukturunternehmen einen engen und intensiven Austausch. Auch mit Vodafone. Hierbei haben wir ein engagiertes Team kennengelernt, dass die schnelle Wiederinbetriebnahme des Mobilfunks im Ahrtal mit ermöglicht hat“, so Minister Schweitzer.

„Die Flutkatastrophe hat auch in Rheinland-Pfalz auf dramatische Weise verdeutlicht, welche Bedeutung Gigabit-Netze für die Gesellschaft haben. Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer Helfer haben wir innerhalb von zwei Wochen unsere fast 60 betroffenen Mobilfunkstationen wiederaufgebaut und dafür gesorgt, dass unsere Kunden wieder Empfang haben“, erläuterte Ametsreiter. „Darüber hinaus bauen wir in betroffenen Regionen noch mehr Glasfaser aus und erschließen somit auch neue Gebiete.“

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Die Kümmerer – Wie der Caritasverband Westeifel e.V. den von der Flut Betroffenen hilft

Bitburg – Sie waren sehr schnell am Start, die Mitarbeitenden des Caritasverbandes Westeifel. Am Freitag nach dem Flut-Donnerstag Mitte Juli kamen bereits die ersten Hilfegesuche aus der ganzen Region bei ihnen an, blickt Fluthilfe-Koordinator Dr. Alexander Knauf nach rund zwei Monaten zurück. „Wir haben an diesem Tag bereits Lebensmittel und Hygiene-Artikel verteilt, Sachspenden angenommen und verteilt – und auch das gesamte Wochenende über.“

„Die Menschen waren völlig hilflos und kamen mit ganz grundlegenden Fragen zu uns: Ich brauche Hilfe – das ist passiert – ich weiß nicht, wo ich übernachten soll“, ergänzt Mathilde Geimer aus dem Fluthilfe-Team. Übernachtungsmöglichkeiten zu finden war das Hauptproblem – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes konnten zwar das eigene große Netzwerk nutzen und starteten Anfragen bei Hotels und den Eigentümern von Ferienwohnungen. Letzten Endes liegt dieses Thema aber in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, zu denen das Team ebenfalls unverzüglich Kontakt aufnahm. Im Anschluss erstellte dann beispielsweise die Verbandsgemeinde Südeifel eine Liste: „Wer hat welchen Wohnraum zur Verfügung? Wer benötigt Wohnraum?“ und organisierte die entsprechende Unterstützung.

Parallel dazu wurden nach diesem ersten Wochenende nach der Flut die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung ganz kurzfristig geschult, um in mobilen Teams Hilfe und Beratung anbieten zu können. „Wir haben Flyer und Infomappen erstellt und unser Team damit ausgestattet – wir waren dienstags bereits in Irrel unterwegs und haben die Leute besucht, um abzufragen, ob sie Hilfe brauchen und welche“, erzählt Geimer. „Wir vom Fluthilfe-Team haben dort so viel Verzweiflung erlebt – waren aber auch froh, Unterstützung anbieten zu können. Wir waren fassungslos angesichts des Ausmaßes der Zerstörung, zum Beispiel in Irrel, Prüm etc…“

„Ich persönlich war auch geschockt darüber, wie bestimmte Menschen und ihre Armut nach kurzer Zeit einfach nicht mehr gesehen wurden“, sagt Knauf. „Mal überspitzt gesagt: Sobald der Schlamm vor dem Haus weg war, wurden sie nicht mehr wahrgenommen. Diese Menschen dürfen nicht vergessen werden.“ Viele Hilfsorganisationen – auch die Caritas – haben Soforthilfen ausgezahlt, sagt Knauf. „Da hat man dann von außen den Eindruck: Da läuft ja jetzt alles… Aber die Probleme fangen jetzt erst an.“ Er erzählt die Geschichte einer kleinen Familie, die keine Versicherung gegen die Schäden an ihrem Haus hat. Sie bekommen Gelder vom Bund – aber das löst ihre Probleme nicht: Das Haus schimmelt und es gibt einfach keine Bautrockner mehr, keine Handwerker, keine Heizung. „Das Geld ist hier gar nicht das Problem“, sagt Knauf. „Aber wie soll diese kleine Familie über den Winter kommen? Der Wohnungsmarkt ist leer!“ Der Caritasverband hat sein Netzwerk in Gang gesetzt: Ein Bankfachmann ist mit ihnen die Verträge durchgegangen und hat Kosten reduziert. Ein Bauingenieur hat das Haus angeschaut und sie beraten.

Für diese vielfältigen Problemstellungen braucht es einen langen Atem, langfristige Lösungen und Konzepte. Viele der Betroffenen brauchen jetzt auch verstärkt psychosoziale Begleitung – neben den lebenspraktischen Themen rücken zunehmend die Traumata und tiefgreifenden Ängste vor der Zukunft in den Fokus. Auch hier kann der Caritasverband professionell zur Seite stehen.

Alexander Knauf und das Fluthilfeteam des CV Westeifel e.V. bemühen sich außerdem aktiv darum, dass Themen wie der Handwerker-Mangel oder die Wohnungsnot gerade im Hinblick auf den kommenden Winter gesehen werden und sind in engem Austausch mit den Kommunen, die er hier auch in der Pflicht sieht, Lösungen zu schaffen. „Geld alleine löst die Probleme nicht“, betont er noch einmal. „Die Frage ist: Wie kommen die Leute warm und trocken durch den Winter? Das Wichtigste ist, dass die Menschen das Gefühl haben, dass sie nicht alleine gelassen sind, dass sich jemand kümmert.“ Jemand, der vertraut ist mit den Regelungen, der entspannt und entlastet, der ein Netzwerk hat, auf das er zugreifen kann – eben die von der Caritas.

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NRW Ministerin Ina Scharrenbach: Vor-Ort-Beratung wird weiter gestärkt – Dank an die Sparkassen

Region/Düsseldorf – Die Vor-Ort-Beratung im Rahmen des Wiederaufbaus für die Bürgerinnen und Bürger wird weiter gestärkt: Viele helfen bereits mit, Kommunen, die nicht von Hochwasser betroffen waren, schicken Personal, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – und hier insbesondere das Justizministerium – bringt zusätzliches Personal. Nun hilft die Sparkassenorganisation mit rund 100 ehemaligen Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Alle helfen mit, alle packen mit an. Der Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen läuft an. Ich freue mich, dass die Sparkassenorganisation meiner Initiative gefolgt ist und danke sehr: Rund 100 Pensionärinnen und Pensionäre werden zusätzlich in den von Hochwasser betroffenen Kommunen mithelfen, die Vor-Ort-Beratung im Rahmen von Antragstellungen für Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“

Michael Breuer, Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes: „Wir unterstützen gerne mit unserem Sachverstand und unserer Tatkraft vor Ort in den betroffenen Gebieten, damit der Wiederaufbau schnell gelingen kann.“

Insgesamt haben sich aus den rheinischen Sparkassen rund 100 ehemalige Sparkassenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation, darunter vor allem kürzlich pensionierte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit, zur Unterstützung bereit erklärt. Seit Montag, 20. September 2021, stehen in den vier akut betroffenen Kreisen Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und der Städteregion Aachen schon über 30 Personen für die Vor-Ort-Betreuung zur Verfügung und werden durch die Kommunen in den Einsatz gebracht.

In den letzten Wochen hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bereits weitere Arbeitskräfte sowohl aus nicht vom Hochwasser betroffenen Kommunen als auch der Landesverwaltung organisiert, um bei der Abwicklung der Förderverfahren und Hilfeleistung für die Betroffenen zu unterstützen. Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hatte der Bund 12,3 Milliarden Euro für die Wiederaufbauhilfe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen können seit dem 17. September 2021 in Nordrhein-Westfalen über ein Online-Förderportal einen Antrag für die Förderung stellen.

Mit Stand 22. September 2021 sind von Privathaushalten rund 1.400 Anträge gestellt worden. Seit dem Start des Antragsverfahren vor sechs Tagen sind das rund 233 Anträge pro Tag.

Den Link zum Online-Antragsverfahren, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Beantragung, das „Servicetelefon Wiederaufbau“ und weitere Hilfen finden Sie hier.

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Unwetterhilfe: Sparkassen-Finanzgruppe spendet 500.000 Euro für Betroffene im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bitburg – Auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm hat die Unwetterkatastrophe erhebliche Schäden angerichtet. Viele Wohngebäude sind nicht mehr bewohnbar, touristische Ziele für längere Zeit nicht mehr nutzbar, Landschaften wurden geschädigt und die kommunale Infrastruktur mit ihren Straßen, Kläranlagen, Brücken, Bus- und Bahnstrecken empfindlich getroffen. Familien müssen ein neues Zuhause suchen, Unternehmer eine neue Perspektive.

„Die Sparkassen lassen die Menschen in ihrer persönlichen Notlage nicht allein. Damit die Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten, hat die Kreissparkasse Bitburg-Prüm zusammen mit der Sparkassen-Finanzgruppe dem DRK Kreisverband Bitburg-Prüm 500.000 Euro zur Verfügung gestellt“, teilt Michael Billen, Erster Kreisbeigeordneter und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Bitburg-Prüm mit.

„Die menschlichen Schicksale bewegen uns zu tiefst. Da hilft es in besonderer Weise, die große Anteilnahme und Solidarität innerhalb der Sparkassenfamilie zu spüren“, so Ingolf Bermes, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. „Auch wenn derzeit noch nicht alle Schäden abzusehen sind und wir sicherlich in den kommenden Jahren die Auswirkungen noch verspüren werden, so wird die Kreissparkasse Bitburg-Prüm alles dazu tun, um ihren Kundinnen und Kunden in dieser Notsituation zur Seite zu stehen.“

Rainer Hoffmann, Vorstand des DRK Kreisverbandes Bitburg-Prüm, dankt für die großzügige Unterstützung: „Die Solidarität und die Hilfsbereitschaft der Menschen und Unternehmen ist überwältigend. Stellvertretend für die Betroffenen danke ich der Sparkassen-Finanzgruppe, die uns mit ihrer großzügigen Spende in die Lage versetzt, viele in Not geratenen Menschen im Eifelkreis schnell und unkompliziert zu unterstützen.“

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Reisen einfach digital planen, buchen und bezahlen

Region/Düsseldorf – Das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen fördert innovative „Mobility-as-a-Service“-Ideen. Das Ministerium für Verkehr NRW teilt mit: Einfach eine Zugverbindung mit dem Smartphone suchen, buchen und zahlen, an der S-Bahn-Station eine Radbox per Handy freischalten und am Zielort einen E-Scooter für die letzte Meile nutzen: Um die Entwicklung von „Mobility-as-a-Service“ (MaaS) und entsprechende plattformübergreifende, eng vernetzte Mobilitätsprojekte voranzutreiben, hat das Verkehrsministerium jetzt einen Zehn-Millionen-Euro-Förderwettbewerb ins Leben gerufen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Wir machen Nordrhein-Westfalen zur Heimat der Mobilität 4.0 und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Bei ‚Mobility-as-a-Service‘ geht es darum, den Menschen ein besseres Mobilitätsangebot zu machen. Verschiedene Verkehrsmittel sollen aus einem Guss zur Verfügung stehen; planen, buchen, fahren und bezahlen – alles aus einer Hand auf dem Smartphone. Um die bessere Vernetzung von Reisen und Pendeln mit Bus und Bahn, E-Scooter, Leihfahrrad und Car-Sharing-Auto zu fördern, haben wir diesen Förderaufruf gestartet. So wird Mobilität besser, sicherer und sauberer.“

Der MaaS-Wettbewerb ist ein weiterer Baustein der ÖPNV-Offensive und ein weiterer Schritt hin zu einer vernetzten Mobilitätslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Im Wettbewerb gefördert werden IT-Anwendungen zu Echtzeit-Verkehrsinformationen und ÖPNV-Auslastung, die beispielsweise an vorhandene Systeme der Fahrgastinformation in Nordrhein-Westfalen integriert werden können. Auch Daten einer App, mit der die Nutzer schon jetzt eine Fahrt mit verschiedenen Verkehrsträgern wie Bus, Bahn und On-Demand-Anbietern buchen und bezahlen können, sollen über MaaS angebunden werden.

Aufgerufen zur Teilnahme sind Verkehrsverbünde, private und öffentliche Verkehrsunternehmen sowie Gebietskörperschaften. Auch Gemeinschafts-Anträge sind möglich. Zur Förderung von Projekten stehen für die Jahre 2021 und 2022 zunächst fünf Millionen Euro zur Verfügung. Weitere fünf Millionen Euro stehen für ein separates Bewerbungsfenster im Jahr 2022 bereit.

Den Förderaufruf zu nahtloser Mobilität finden Sie unter: https://www.vm.nrw.de/service/downloads/Foerderung/Foerderaufruf-zur-nahtlosen-Mobilitaet/index.php