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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Menschen mit Auffrischungs-Impfung sind von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen

Region/Mainz – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sonder-Sitzung die Änderungen für die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung. Die Verordnung wird heute im Laufe des Abends verkündet und tritt morgen in Kraft.

„Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab morgen flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind.

Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.

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Dezernent und Kämmerer der Stadt Mechernich unterstützt Engagement von Arche noVa

Mechernich – „Das Engagement der Arche noVa unterstützen wir natürlich gerne“, betont Ralf Claßen, Dezernent und Kämmerer der Stadt Mechernich. Initiative für Menschen in Not. „Arche noVa“ hat sich auf Katastrophenhilfe und Wiederaufbau weltweit spezialisiert und will auch in Mechernich helfen – Der gemeinnützige Verein unterstützt zum Beispiel Sportvereine, Kindergärten, Jugend-, Behinderten und Senioren-Einrichtungen – Betroffene sollen sich melden bei der Stadtverwaltung Mechernich: bei Ralf Claßen, unter 02443/49-4500, r.classen@mechernich.de, oder Manuela Holtmeier 02443/49-4003, m.holtmeier@mechernich.de

Arche noVa ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Dresden, der sich der Unterstützung weltweit von Menschen in Not verschrieben hat und jetzt auch in Mechernich helfen will. „Wir haben uns auf das Thema Wasser sowohl im Sinne der Katastrophenhilfe als auch in Form des Wiederaufbaus spezialisiert. Arche NoVa möchte die Betroffenen über eingegangene Geldspenden bei der Schadensbeseitigung und beim Wiederaufbau unterstützen“, so der Verein in seinem Schreiben an die Stadtverwaltung.

Vorrangig soll mit den Geldern gemeinnützigen Institutionen und Initiativen im Bereich Umwelt, Soziales, Sport und Kultur geholfen werden. Beispielsweise Sportvereinen, Kindergärten und Einrichtungen für Senioren oder Menschen mit Behinderung, aber auch Jugendclubs und Bildungsträgern. „So schnell wie möglich wollen wir dazu beitragen, dass diesen Institutionen der Neustart gelingt“, so Arche noVa.

„Das Engagement der Arche noVa unterstützen wir natürlich gerne“, betont Ralf Claßen, Dezernent und Kämmerer der Stadt: „Die betroffenen Mechernicher Institutionen und Vereine im Stadtgebiet können sich daher gerne bei uns direkt melden. Wir reichen die ausgefüllten Anträge dann an Arche noVa weiter.“ Ralf Claßen ist erreichbar telefonisch (02443) 49-4500 oder per Mail r.classen@mechernich.de, Teamleiterin Manuela Holtmeier unter (02443) 49-4003 bzw. m.holtmeier@mechernich.de.

Arche noVa weist in seinem Anschreiben allerdings gleich darauf hin, dass vor der Antragstellung alle staatlichen Hilfen ausgeschöpft sein müssen.

Neben dem Wiederaufbau sei aber auch Vorsorgen enorm wichtig, so die Hilfsorganisation. Nach dem Hilfsprojekt beim Elbehochwasser 2013 hatte Arche noVa deshalb auch ein Handbuch zum Katastrophenmanagement in gemeinnützigen Einrichtungen zusammengestellt. Dieses könne unter Umständen auch Mechernicher Einrichtungen als Werkzeug dienen, um eigene Vorsorge- und Notfallpläne zu erarbeiten.

Zum Antrag wie auch Handbuch gibt es mehr Informationen auf: www.arche-nova.org

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Kostenlose Online-Weiterbildungs-Veranstaltung für Architekten und Ingenieure am 7. und 9. Dezember

Region/KoblenzWiederaufbau: Kostenlose Online-Weiterbildungsveranstaltung „Hochwasserangepasstes Bauen“ für Architekten und Ingenieure. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) lädt zu einer kostenlosen Online-Weiterbildungsveranstaltung „Hochwasserangepasstes Bauen“ für Architekten und Ingenieure ein. Sie findet am 7. und 9. Dezember 2021 sowie am 18. Januar 2022 jeweils von 16:00 -18.30 Uhr statt.

Ziel ist es, Fachwissen in den Themengebieten hochwasserangepasstes Planen und Bauen sowie wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu vermitteln. Anhand konkreter Ausführungsbeispiele erläutern erfahrene und langjährig in der Praxis tätige Architekten und Ingenieure Möglichkeiten und Grenzen des hochwasserangepassten Bauens.

Im Rahmen des Wiederaufbaus können von der Flutkatastrophe betroffene Hauseigentümer Förderanträge aus dem Wiederaufbaufonds stellen. Bei der Sanierung oder Wiederrichtung der Gebäude werden auch Maßnahmen für hochwasserangepasste Bauweisen gefördert. Diese ist in der Regel vorgeschrieben, wenn im neuen, vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gebaut wird und eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Experten der Veranstaltung sind:

Herr Dipl.-Ing. Andreas Christ, Referent für Hochwasser Hochwasserrisikomanagement und Hydrologie im rheinland-pfälzischen Klimaschutzministerium.

Prof. Dr. Robert Jüpner leitet das Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft an der TU Kaiserslautern und ist seit 2009 Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“, die 2016 das gleichnamige DWA-Merkblatt M 553 veröffentlicht hat.

Prof. Dr.-Ing. Matthias Kathmann lehrt im Studiengang Integrales Bauen an der FH Bielefeld. Als Architekt hat er in Hamburg verschiedene exponierte Gebäude hochwasserangepasst geplant und gebaut. 2015 wurde er an der TU Kaiserslautern zum Thema „Entscheidungshilfen für das nachhaltige Bauen von hochwasserangepassten Bauweisen in urbanen Gebieten“ promoviert.

Dipl.-Ing. (FH) Mark Bailey ist als Ingenieur bei INCA in Luxemburg für den Bereich Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz verantwortlich. Er hat u.a. das Mädchenpensionat St. Anne in Ettelbrück an der Alzette geplant und gebaut und berichtet über dieses Beispielprojekt des hochwasserangepassten Bauens.

Dipl.-Ing. Thomas Müller ist Tragwerksplaner bei WP-Ingenieure in Hamburg mit den Tätigkeitsschwerpunkten der Beratung, Planung und Bemessung von privaten Hochwasserschutzanlagen, sowie dem hochwasserangepassten Bauen.

Anmeldung und Organisation:

Um Anmeldung unter der Mailadresse vz103@mkuem.rlp.de oder telefonisch bei Frau Nadja Uth, 06131 / 16 – 2428 wird jeweils bis 2 Tage vor der Veranstaltung gebeten.

Die Einwahldaten zur Videokonferenz werden nach Anmeldung zur Verfügung gestellt.

Eine Kurzfassung der Vorträge wird den Teilnehmenden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

 

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Beschlüsse zu Groß-Veranstaltungen und Einzelhandel

Region/Mainz/Berlin – Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte, dass Bund und Länder in ihrer heutigen Konferenz einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel gefasst haben. „Die Pandemie trifft ganz Deutschland hart. In vielen Regionen geraten Krankenhäuser an die Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird. Die heutigen Beschlüsse stellen eine wichtige Ergänzung zu unserer Landesverordnung dar, die wir am Dienstag im Kabinett beschlossen haben“, sagte die Ministerpräsidentin nach der heutigen Bund-Länder-Schalte. Große Hoffnung setze sie in den neuen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt, der bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung unterstützen solle. „Ich hatte heute vor der Ministerpräsidentenkonferenz einen ‚Runden Tisch Impfen‘ in der Staatskanzlei, dabei hat sich ganz klar gezeigt, dass wir sehr schnell, agil und auch unkonventionell Schutzimpfungen ermöglichen müssen, und dafür brauchen wir eine verlässliche Impfstofflieferung.“

Impfungen verstärken

Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden, und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung benötigen, diese zu ermöglichen. „Viele Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen haben sich in den vergangenen Monaten gegen das Corona-Virus impfen lassen. Über 6,1 Millionen Impfungen sind in Rheinland-Pfalz bislang verabreicht worden. Wir haben in Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahresende über eine Million Impfdosen zusätzlich zu verimpfen“, so die Ministerpräsidentin.

Der Bund werde zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Es soll eine Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. „Auch darüber habe ich mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Haus- und Fachärzte, der Apothekerinnen und Apotheker, des Deutschen Roten Kreuzes und der kommunalen Familie heute Morgen bei einem Runden Tisch einen engen Schulterschluss vereinbart. 100 Apothekerinnen und Apotheker haben bereits eine Zusatzqualifikation für die Corona-Impfung. 75 können im Januar hinzukommen. In Rheinland-Pfalz stehen alle bereit, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen“, so die Ministerpräsidentin.

Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, werde der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt, so ein weiterer Beschluss der Bund-Länder-Runde. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.

Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung

Zwar werde bundesweit künftig der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung inzidenzunabhängig zunächst nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich gemacht. Rheinland-Pfalz bleibe aber bei der strengeren Linie, dass überall dort, wo keine Maske getragen werden könne, auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig sei (2GPlus). Ein aktueller Test unter Aufsicht könne vor Ort vorgenommen werden. Dieser gelte dann aber nur für diesen speziellen Anlass und gelte nicht als allgemeiner Testnachweis.

Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.

Regeln für den Einzelhandel

Die 2G-Regeln werden nach dem Beschluss bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. „Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden“, so die Ministerpräsidentin. Welche Geschäfte davon ausgenommen sind, orientiert sich am Katalog der Bundesnotbremse.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen

Fußballspiele, Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, die sehr viel Publikum mit einem weiten Einzugskreis anziehen – dies ist jedenfalls ab 1.000 Personen anzunehmen – werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 10.000 Zuschauenden. „Ich liebe Fußball, aber er sollte nicht zum Gefahrenherd werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Darüber hinaus sollen medizinische Masken getragen werden. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, so die Ministerpräsidentin.

Clubs und Diskotheken

Laut Bundesbeschluss sollen spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken geschlossen werden.

Hot-Spots

In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohnern müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Schulen

In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Kontrollen

„Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. „Rheinland-Pfalz geht mit seinem heutigen landesweiten Kontrolltag mit gutem Beispiel voran. Die Schwerpunkt-Kontrollen ergänzen die ohnehin verstärkten Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst von Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden“, so die Ministerpräsidentin.

Infektionsschutzgesetz

Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene, zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (zum Beispiel Landkreise) angeordnet werden können.

Impfpflicht

„Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Das begrüße ich sehr“, so die Ministerpräsidentin. Es sei gut, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie könne greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Hilfen

Hilfsinstrumente für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte und Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso werden die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert.

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Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Region/Berlin – Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich – in Umsetzung des MPK Beschlusses vom 18. November 2021 und im Lichte des heutigen MPK-Beschlusses – auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.

Die Förderbedingungen im Einzelnen

Die neue Überbrückungshilfe IV ist weitgehend deckungsgleich mit der laufenden Überbrückungshilfe III Plus.

Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Kostenpositionen bleiben weitgehend unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden. Kostenpositionen, wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben, die seit dem Förderzeitraum November 2020 von vielen Unternehmen bereits genutzt wurden, sind künftig keine förderfähigen Kostenpositionen mehr.

Außerdem haben sich Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium darauf geeinigt, erweiterte beihilferechtliche Spielräume, die die Europäische Kommission in der letzten Woche ermöglicht hat, in der Überbrückungshilfe IV zu nutzen. Insgesamt werden die beihilferechtlichen Höchstgrenzen um 2,5 Mio. Euro erhöht. Damit sind maximal, unter Berücksichtigung aller beihilferechtliche Vorgaben, über alle Programme hinweg 54,5 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen und Unternehmensverbund möglich. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin bei 10 Mio. Euro.

Zusätzlich Unterstützung durch den verbesserten Eigenkapitalzuschuss

Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung.

Wenn sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr.1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalog erhalten.

Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.

Um allen Antragstellern und prüfenden Dritten bessere Möglichkeiten zu geben, die Hilfsprogramme zu nutzen, werden mit der Verlängerung der Hilfen selbst auch die Fristen verlängert. Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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Schwerpunkt-Kontrollen: Arbeitsschutz-Behörden in Nordrhein-Westfalen kontrollieren ab sofort 3G am Arbeitsplatz

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden kontrollieren ab sofort schwerpunktmäßig die Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weitere arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt aktuell auf diese Kontrollen zu legen.

„Wir befinden uns in einer sehr kritischen Phase der Pandemie. Hier trifft auch die Arbeitgeber und Beschäftigten eine große Verantwortung. Das hat der Bundesgesetzgeber mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz noch einmal sehr deutlich gemacht. Die Regelungen müssen aber auch eingehalten und kontrolliert werden. Dabei stehen nicht nur die kommunalen Behörden in der Verantwortung. Auch wir als Landesregierung kommen unserer Verantwortung mit dem Einsatz der Arbeitsschutzbehörden nach. Die Behörden vor Ort werden scharf vorgehen: Wer sich nicht an die Regeln hält oder sogar mit gefälschten Test- und Impfnachweisen erwischt wird, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen”, erklärt Arbeitsschutz- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt damit eine ausdrücklich in den nordrhein-westfälischen Zuständigkeitsregelungen enthaltene Option, dass arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen auch durch den Arbeitsschutz kontrolliert werden können. Werden die 3G-Kontrollen durch die Arbeitgeber nicht umgesetzt, droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro. Sofern Beschäftigte sich ohne die ausreichenden Nachweise in den Arbeitsstätten aufhalten, drohen auch ihnen Bußgelder in Höhe von 250 Euro. Sollte die Nutzung gefälschter Nachweise auffallen, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren.

Die angeordnete Schwerpunktsetzung bei den Arbeitsschutzkontrollen gilt zunächst bis zum 24. Dezember 2021.

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Trier hat mit ökumenischem Gottesdienst der Opfer der Amokfahrt gedacht

Region/Trier – In einem ökumenischen Gedenkgottesdienst am heutigen  01. Dezember gedachten Bischof Dr. Stephan Ackermann und Vertreter der Evangelischen, der Neuapostolischen und der Griechisch-Orthodoxen Kirche gemeinsam mit rund 350 Gottesdienstbesucherinnen- und besuchern der sechs Todesopfer der Amokfahrt von Trier. Auch erinnerten sie an das Leid der verletzten und traumatisierten Menschen sowie an den Einsatz der zahlreichen Rettungskräfte. Genau zur Tatzeit um 13.46 Uhr begann die Helena-Glocke zu läuten. Für vier Minuten erinnerte ihr Klang an die schreckliche Tat, bei der vor genau einem Jahr der heute 52-jährige mutmaßliche Täter mit einem Auto durch sie Trierer Innenstadt gerast war.

Ökumenisch verbunden in der Trauer: Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland Christoph Pistorius, Erzpriester Dr. Georgios Basioudis, griechisch-orthodoxe Kirche, Bischof Dr. Stephan Ackermann und Apostel Clément Haeck von der Neuapostolischen Kirche (v.l.n.r.) (Foto: Helmut Thewalt / Bistum Trier

Bei der Amokfahrt waren ein 45-jähriger Vater, sein neun Wochen altes Baby sowie drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren zu Tode gekommen. Ein 77-jähriger Mann verstarb im vergangenen Oktober an den Folgen seiner Verletzungen. Auch an das Leid der 18 schwer verletzten Menschen, der vielen bis heute Traumatisierten und der Einsatzkräfte im Hilfs- und Rettungsdienst, die vor Ort im Einsatz waren, erinnerten die Gottesdienst-Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Dom.

Der 1. Dezember 2020 habe zu Beginn der Adventszeit „unsere Stadt Trier verändert“, sagte Bischof Ackermann. Er feierte den Gottesdienst zusammen mit Christoph Pistorius, Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Apostel Clément Haeck von der Neuapostolischen Kirche und Erzpriester Georgios Basioudis von der griechisch-orthodoxen Kirche. An dem live übertragenen Gottesdienst nahmen auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe sowie Mitglieder des Stadtrats teil.

„Tief betroffen und traurig nehmen wir Anteil, genauso wie viele andere Schülerinnen und Schüler von unserer Schule“, sagte Leo Pfeifer, Schüler am Gymnasium Saarburg. Zusammen mit seinen Mitschülerinnen Finia Wiens und Mattea Walter stellte er ein Projekt vor, bei dem die Schüler unmittelbar nach der Amokfahrt im Kunstunterricht Tonfiguren gestaltet hatten. „Mit ihnen möchten wir unser Mitgefühl sowie unsere Trauer ausdrücken und die Figuren als Geschenk unserer Verbundenheit in den Dom bringen.“ Bischof Ackermann dankte den Schülern für die Figuren, die zeigten, dass „die Beschäftigung mit diesem schrecklichen Ereignis alle Generationen betrifft“, und die im Dom zum Gedenken ihren Platz finden werden. „Als klein und zerbrechlich – fast unscheinbar“ seien sie beschrieben. „Dennoch ist die Haltung, in der sie dargestellt sind, eindrücklich“, stellte Ackermann fest und betonte die Bedeutung von Erinnerungsorten „zu denen wir mit unseren Gefühlen und Fragen kommen können“. Figuren und Gedenkorte könnten zwar kein Leben zurückbringen, aber „sie ermutigen dazu, einander beizustehen und aufzurichten“. Besonders dankte der Bischof den Einsatzkräften, die „genau das versucht haben und dabei schmerzlich auch ihre Grenzen spüren mussten“. Neben der Erinnerung und dem Leid stehe an dem Tag die Bitte, dass „Gott uns etwas sagt: hinein in unsere Sprachlosigkeit und Trauer, in unsere Wut auf Tat und Täter, hinein in Angst und Furcht“, erklärte Vizepräses Pistorius. Er verwies auf Gottes Treue bis in den Tod hinein und darüber hinaus. „Das ist unser christlicher Glaube. Es ist eine Zusage, ein Versprechen.“ Er lade ein „zur Dankbarkeit für das Geschenk des Lebens, für die gemeinsame Zeit, das eigene Leben und für die Menschen, die mit uns durch das Leben gehen“.

Mit dem Fürbittgebet für alle Betroffenen, der Bitte um den Segen und dem Schlusslied „Von guten Mächten treu und still umgeben“ endete die Gedenkstunde. Musikalisch gestaltet wurde sie unter der Gesamtleitung von Domkapellmeister Thomas Kiefer von Domorganist Josef Still an der Schwalbennestorgel, Ulrich Krupp an der Chororgel, dem Vokalensemble der Dommusik, dem Orchester „L’arpa festante“ sowie Kantorin Christina Elting und Tenor Tilman Lichdi. (Christine Cüppers/red

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Sturmwarnung für die StädteRegion Aachen: Die Impfbusse bleiben im Depot – Impfungen in immer mehr festen Impfstellen

StädteRegion Aachen – Der Deutsche Wetterdienst hat für den heutigen Mittwoch für die StädteRegion Aachen eine offizielle Warnung vor starkem Wind ausgegeben. Demnach muss mit Sturmböen mit Geschwindigkeiten bis 70 km/h und in exponierten Lagen sogar bis 80 km/h gerechnet werden. Aus diesem Grund werden heute die beiden Impfbusse der StädteRegion im Depot bleiben. „Gerade vor den Bussen stehen die Menschen in oder sogar vor den Zelten an. Bei einer solchen Wetterwarnung können wir nicht für die Sicherheit garantieren und werden ab heute nicht mehr an den Bussen impfen“, so der Gesundheitsdezernent der StädteRegion, Dr. Michael Ziemons.

An den Bussen werden damit ab sofort keine Impfungen mehr angeboten. Die noch angekündigten Termine für diese Woche (Details siehe unten) entfallen damit. „Gerade bei dem einsetzenden Winterwetter und vor dem Hintergrund, dass wir gerade überall – auch in den Kommunen an immer mehr festen Impfstellen die Angebote für die Menschen massiv hochfahren, sollten die Impfungen in den Bussen ohnehin ab der kommenden Woche auslaufen. Das ziehen wir nun vor.“ Es wird deshalb laut Ziemons allerdings keine einzige Spritze weniger gesetzt, da die in den Bussen geplanten Impfteams nun direkt zur Verstärkung in der größten Impfstelle der Region, in den Aachen Arkaden, eingesetzt werden. „Hier impfen wir in einem 60-Stunden-Martathon ab Freitagmorgen zudem rund um die Uhr bis Sonntagabend durch. Das ist nun mit noch mehr Impfteams möglich.“ In den Aachen Arkaden (Trierer Straße 1 in Aachen) ist zudem der gesamte Wartebereich innerhalb des Einkaufscenters und damit wind- und wettergeschützt.

Ziemons weist darüber hinaus auf die vielen weiteren Impfangebote hin. „Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, zusätzliche Impfstellen einzurichten beziehungsweise zu beauftragen“. Dazu wird es zeitnah weitere Informationen geben.

„Für die Impfbushaltestelle am SuperC die wir freitags bedient haben, wird derzeit ein überdachter Ausweichraum geplant, auch dazu gibt es in Kürze mehr.“

Aber auch vor Ort bei den Ärzten (beispielsweise mit Sonderaktionen an diesem Samstag), in den festen kommunalen Impfstellen der StädteRegion vor Ort und zwischenzeitlich teils auch in den Krankenhäusern, gibt es Tag für Tag immer mehr Impfmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Informationen zu den Impfaktionen in den Arztpraxen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/impfaktionen.

Viele Informationen zu den weiteren Impfstellen, dem Impfmarathon und auch die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen, die man zur Impfung am besten schon neben dem Ausweis ausgefüllt mitbringen sollte, findet man gebündelt auf den Internetseiten der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impfen

Information:

Konkret entfallen diese noch geplanten Termine der Impfbusse:

Mittwoch, 01.12.:

  • 12:00-19:30 Uhr: Alsdorf Mariadorf – Aldi Süd (Eschweiler Str. 2d)
  • 12:00-19:30 Uhr: Eschweiler – Aldi Süd (Dürenerstr. 282)

Donnerstag, 02.12.:

  • 12:00-19:30 Uhr: Baesweiler, Aldi (Im Kirchwinkel 5g)
  • 12:00-19:30 Uhr: Aachen Hauptbahnhof (Bahnhofsplatz 2a, 52064 Aachen)

Freitag, 03.12.:

  • 12:00-19:30 Uhr: Aachen, RWTH Super C, (Templergraben 57)
  • 12:00-19:30 Uhr: Eschweiler, Real Markt (Auerbachstraße 10, 52249)

Samstag, 04.12.:

  • 12:00-19:30 Uhr: Würselen, Kaufland (Schumannstr.4)
  • 12:00-19:30 Uhr: Alsdorf Tierpark (Theodor-Seipp-Straße)
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Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz in den Schulen von NRW ab Donnerstag 2. Dezember

Region/DüsseldorfNRW Ministerin Gebauer: Mit der Rückkehr zur Maskenpflicht sichern wir den Präsenzunterricht an unseren Schulen. Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. Dezember. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit:

Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.“ Damit werden auch die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aufgenommen, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht auch bei den Schülerinnen und Schülern sicherer fühlt.

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen heute über die Wiedereinführung der Maskenpflicht informiert. Die Schulmail finden Sie hier.

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Blitzumfrage der IHKs in Rheinland-Pfalz zu allgemeiner Corona-Impfpflicht

Region/Mainz/Trier/Ludwigshafen/Koblenz – 81 Prozent der Betriebe sprechen sich für die Impfpflicht aus. Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern haben im Rahmen einer Blitzumfrage das Stimmungsbild der Wirtschaft zur aktuell diskutierten Corona-Impfpflicht ermittelt: 81 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer sprechen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Für 13 Prozent der Teilnehmenden hat eine Impfpflicht keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, sechs Prozent lehnen eine allgemeine Impfpflicht ab, da damit weitere Planungsunsicherheit einhergehe.

„Die Unternehmen sprechen sich mit einer großen Mehrheit für eine allgemeine Impfpflicht aus. Nach Einschätzung der Unternehmen könne man so Lockdowns verhindern und für eine schnellere wirtschaftliche Erholung sorgen“, erklärt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Mit steigender Impfquote werden auch weniger Beschäftigte einen täglichen Test zur Erfüllung der 3G-Regel benötigen, was wiederum weniger Dokumentationsaufwand für die Unternehmen bedeutet.“

Abgefragt wurden in der Blitzumfrage auch die betrieblichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. So macht die Hälfte der Umfrageteilnehmern ihren Beschäftigten Impfangebote und 42 Prozent der Unternehmen bieten Tests zur Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz an, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein. „Die Wirtschaft stemmt sich weiter mit aller Kraft gegen die Pandemie und sucht und findet dafür Lösungen, stößt dabei aber an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Darum ist nun die Politik wieder gefordert, zügig verlässliche und pragmatische Rahmenbedingungen, etwa zur allgemeinen Impfpflicht oder zu Schutzmaßnahmen, zu setzen“, so Rössel weiter.

In der aktuellen Blitzumfrage wurden die 254 Vollversammlungsmitglieder der rheinland-pfälzischen IHKs befragt, die repräsentativ für die Wirtschaftsstruktur der IHK-Bezirke sind. 54 Prozent haben sich von 30. November bis 1. Dezember an der Blitzumfrage beteiligt.