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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Olaf Scholz hat klare Vision für Deutschland

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer gratulierte Olaf Scholz zu seiner Wahl zum neunten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. „Ich schätze Olaf Scholz als Menschen und zugewandten Politiker, dessen Ziel es ist, das Leben der Bürgerinnen und Bürger besser zu machen. Er hört den Menschen zu, geht mit ihnen in den Dialog und hat eine ganz klare Vorstellung davon, wie er dieses Land gestalten will.“ Beleg für diese klare Vision sei der am gestrigen Dienstag von den Ampelkoalitionären unterzeichnete Koalitionsvertrag. Als sehr gutes Fundament für die Gestaltung der Transformation in Deutschland verbinde er die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft mit ambitioniertem Klimaschutz und sozialer Sicherheit im Wandel, so die Ministerpräsidentin.

„Die neue Koalition hat sich viel vorgenommen und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Olaf Scholz und der neuen Bundesregierung. Bereits in den Koalitionsverhandlungen konnten wir gemeinsam lösungsorientiert die großen Fragen unserer Zeit angehen. Das ist auch das Verdienst des neuen Kanzlers, der in den Verhandlungen immer wieder Positionen zusammengeführt und das Vertrauen und den Respekt aller Koalitionspartner gewonnen hat. Er hat vielfach zuverlässiges, unaufgeregtes und pragmatisches Krisenmanagement bewiesen, nicht zuletzt in der Pandemie. Und er ist erfahren darin, Ideen in konkrete Politik zu überführen“, so die Ministerpräsidentin.

Sie würdigte die scheidende Bundeskanzlerin: „Nach 16 Jahren endet tatsächlich eine Ära. Angela Merkel war die erste Bundeskanzlerin unseres Landes und sie hat dieses Amt unprätentiös und mit großer Ernsthaftigkeit in herausfordernden Zeiten geführt. Wir haben in der Sache oft auch unterschiedliche Positionen vertreten und miteinander gerungen. Insgesamt habe ich immer sehr gerne und gut mit Angela Merkel zusammengearbeitet. Ich wünsche ihr nach so einer langen Amtszeit alles Gute für die nun beginnende neue Lebensphase“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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In der Pandemie-Bekämpfung weiterhin entschlossen handeln und flexibel reagieren

Region/Mainz – Wir tun in Rheinland-Pfalz alles dafür, um die vierte Welle zu brechen und einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Die Situation ist nicht so dramatisch wie in den besonders betroffenen Bundesländern, aber auch wir sehen regional unterschiedlich hohe Infektionszahlen und eine hohe Belastung in unseren Krankenhäusern. Deshalb hat die Landesregierung die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zuletzt deutlich verschärft und damit alle Möglichkeiten ergriffen, die das Infektionsschutzgesetz hergibt. Wir müssen weitsichtig handeln und Vorsorge treffen für den Fall, dass aufgrund der sehr dynamischen Lage noch weiterreichende Entscheidungen notwendig werden. Dazu bedarf es nach der aktuellen Rechtslage eines Landtagsbeschlusses, für den ich um Zustimmung bitte“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Sondersitzung im Landtag.

Damit könne die Landesregierung auch weiterhin entschlossen handeln und flexibel reagieren. Das betreffe etwa die Schließung von Clubs und Diskotheken, die bereits in der nächsten Verordnung umgesetzt werden solle, oder mögliche weitere Beschränkungen bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen.

In Rheinland-Pfalz gelte seit dem letzten Samstag fast flächendeckend 2G in Innenräumen und 2G Plus überall dort, wo keine Maske getragen werden könne. „Wir wissen, dass das beispielsweise unsere Gastronomie hart trifft und erleichtern daher die praktische Umsetzung durch die Ermöglichung von Selbsttests unter Aufsicht und die Ausnahme von geboosterten Menschen von der Testpflicht. Die Lage ist ernst, weitere Ausnahmen soll es deshalb nicht geben“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Kontaktreduzierungen bezeichnete sie als wirksames Mittel, um das Infektionsgeschehen zu bremsen. In einer offenen und freien Gesellschaft könnten sie jedoch niemals ein Dauerzustand sein. Im Gegensatz zum letzten Corona-Winter habe sich die Situation im Dezember 2021 entscheidend verändert, da es einen wirksamen Impfstoff gebe. „Ich bin sehr froh darüber, dass 79 Prozent der volljährigen Bürger und Bürgerinnen in Rheinland-Pfalz bereits vollständig geimpft sind. Entscheidend für die Überwindung der Pandemie wird sein, dass wir diese Zahl noch deutlich steigern“, so die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung setze alles daran, die Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen weiter zu beschleunigen. Bei einem Runden Tisch Impfen habe sie gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte, der Apotheker und Apothekerinnen, des Deutschen Roten Kreuzes und der kommunalen Familie eine Impfoffensive vereinbart. „Wir wollen eine Million zusätzliche Impfungen bis zum Jahresende schaffen. Neben den niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen stehen uns neun Impfzentren, 12 Impfbusse, 21 Krankenhäuser und zahlreiche kommunale Impfstellen zur Verfügung – und ständig kommen weitere hinzu. Bald sollen auch Apotheker und Apothekerinnen, Zahnärzte und Pflegefachkräfte ins Impfen einsteigen können“, so die Ministerpräsidentin. Sie dankte den vielen tausenden Menschen in Rheinland-Pfalz, die für das Impfen täglich arbeiteten und im niedergelassenen Bereich die Corona-Erkrankten betreuten. Was sie seit Beginn der Pandemie leisteten, sei überragend.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich bin überzeugt davon, dass wir mit den beschlossenen Kontaktbeschränkungen und mit einem hohen Impftempo auch diese schwierige Phase der Pandemie gemeinsam überwinden.“

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Über 1,4 Millionen Impfungen in einer Woche in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Coronaschutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen auf Rekordhoch. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: In der Woche vom 29. November bis 5. Dezember wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt über 1,4 Millionen Coronaschutzimpfungen durchgeführt. Neben knapp 1,2 Millionen Auffrischungsimpfungen wurden auch rund 250.000 Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt. Etwa 80 Prozent der Impfungen wurden dabei bei der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die restlichen Impfungen erfolgten durch die Angebote der koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städten.

„Wenn ich mir anschaue, wie viele dezentrale Impfmöglichkeiten wir in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen kurzfristig geschaffen haben, bin ich erneut beeindruckt. Durch den gemeinsamen Schulterschluss zwischen Kommunen, Ärzteschaft und Land können wir inzwischen auf eine beeindruckende Impflandschaft von 11.200 impfenden Arztpraxen und rund 800 kommunalen Impfangeboten blicken. Ich bin weiterhin der Überzeugung: Die Impfungen über dezentrale, regionale Impfangebote zu den Menschen zu bringen, war der richtige Schritt. Ich bedanke mich bei allen Ärztinnen und Ärzten, den Medizinischen Fachangestellten, den PTAs, allen Beschäftigten in den Kommunen und der Hilfsorganisationen, den Krankenhäusern und den von den Kommunen Beauftragten für diese grandiose Leistung“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Innerhalb der letzten vier Wochen ist die Zahl der Impfangebote in den Kreisen und kreisfreien Städten von etwa 100 auf rund 800 angestiegen. Dabei kommen zum einen feste Impfstationen in ehemaligen Impfzentren, Gesundheitsämtern oder leerstehenden Räumlichkeiten zum Einsatz, zum anderen auch mobile Impfmöglichkeiten mit Bussen auf Marktplätzen, vor Schulen und an Bahnhöfen, die je nach Bedarf vor Ort aktiviert werden. „Wir müssen in den kommenden Wochen dieses hohe Tempo beim Ausbau der Impfungen beibehalten, um so viele Menschen wie möglich wirksam vor einer Infektion zu schützen“, sagte Laumann abschließend.

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Wir lassen die Menschen im Ahrtal mit ihren traumatischen Erlebnissen nicht alleine

Ahrtal – „Mit dem Traumhilfezentrum geht seit gestern ein bundesweit einmaliges Projekt an den Start, das die psychische Gesundheit der Menschen im Ahrtal in den Vordergrund stellt. Mein großer Dank gilt der Dr. von Ehrenwall’schen Klinik, die in Kooperation mit der DRK-Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie dieses wichtige Angebot in kürzester Zeit auf den Weg gebracht hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Eröffnung in den Räumen des Studienhauses St. Lambert in Grafschaft-Lantershofen. Die Landesregierung habe den Aufbau des Traumahilfezentrums mitbegleitet und werde die Arbeit zunächst für drei Jahre mit einer Summe von über 766.000 Euro finanzieren. Den entsprechenden Förderbescheid überreichte die Ministerpräsidentin an die Leiterin des Traumhilfezentrums Dr. Katharina Scharping. Außerdem erhielt die Dr. von Ehrenwall’sche Klinik, die selbst von der Flutkatastrophe stark betroffen ist, für den Weiteraufbau weitere Bewilligungsbescheide in Höhe von rund 600.000 Euro.

„Viele tausende Menschen haben im Ahrtal Todesangst durchstehen müssen. Viele haben Angehörige, Freunde oder Nachbarn verloren, oder ihr Zuhause. Mit ihren traumatischen Erlebnissen lassen wir die Menschen nicht alleine. Die psychosoziale Versorgung war deshalb von Anfang an ein Thema, um dass sich die Landesregierung gemeinsam mit ganz vielen Partnern und Partnerinnen kümmert“, so die Ministerpräsidentin.

Sie dankte neben den Vertretern und Vertreterinnen der beiden Kliniken den Ärzten, Psychotherapeuten, den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Opferbeauftragten des Landes Detlef Placzek. „Sie alle haben unglaublich viel geleistet, um den Menschen Beistand zu leisten und die Versorgungsstruktur für psychisch Erkrankte im Ahrtal zu sichern“, so die Ministerpräsidentin. Die Liste aller Maßnahmen und Projekte sei sehr lang. Die Eröffnung des Traumahilfezentrums sei dabei ein zentraler Meilenstein, weil es niedrigschwellig für alle Menschen im Ahrtal offenstehe, die Beratung und Austausch suchen. Als erste Anlaufstelle leiste das Traumhilfezentrum Hilfe und Beratung und ermögliche, falls erforderlich, die zeitnahe Überleitung in eine psychotherapeutische Behandlung. „Das Traumahilfezentrum soll die psychische Gesundheit der Menschen im Ahrtal schützen und stärken. Das Land wird diese intensive Unterstützung fortsetzen, so lange sie gebraucht wird“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Ich freue mich, dass die Dr. von Ehrenwall´sche Klinik mit ihrer langjährigen psychotraumatologischen Expertise der Träger des Traumahilfezentrums ist. Ebenso an Bord ist die DRK-Fachklinik Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie – und Psychotherapie als Kooperationspartner. Dadurch können nicht nur Betroffene aller Altersstufen, sondern auch Familien, die teilweise generationsübergreifend traumatisiert wurden, gemeinsam beraten und betreut werden“, ergänzte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Beide Kliniken seien hoch geschätzte Gewährsträger für die psychiatrische Versorgung im Landkreis Ahrweiler und darüber hinaus.

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Sport für Kinder und Jugendliche bleibt weitestgehend möglich

Region/Mainz – 29. Corona-Bekämpfungsverordnung: Kein Test für Kinder- und Jugendliche notwendig – 2G Plus für Sport im Innenbereich – Auffrischungsimpfung ersetzt Testpflicht. Die Corona-Lage ist unverändert dramatisch und die rheinland-pfälzische Landesregierung hat im Nachgang zum letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Länderchef*innen eine weitere Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Diese ist zum 4. Dezember in Kraft getreten und sieht für den Sport im Innenbereich eine 2G Plus-Regel und auf Sportplätzen im Freien eine 2G-Regel vor. Mit der Ausnahme von Minderjährigen, die nach Lesart des LSB keinen Einschränkungen unterliegen. Zudem positiv für Kinder und Jugendliche: Geimpfte und Genesene dürfen ohne zusätzlichen Test innen trainieren, zudem auch maximal 25 nicht-immunisierte getestete unter 18-Jährige. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Politik erkannt hat, Kindern und Jugendliche weiter Bewegung und Sport zu ermöglichen“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Der Sport sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre physische und psychische Gesundheit stärken.“ Damit stellt die Verordnung die Möglichkeiten des Sporttreibens für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der späten Impfempfehlung der STIKO noch die geringste Impfquote aufweisen, nicht nur im Freien, sondern auch im Innenbereich sicher. Dass jene, die schon eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Testpflicht beim Sport im Innenbereich ausgenommen werden, geht insbesondere auf eine Empfehlung des Landessportbundes zurück und ist von daher aus Sicht von LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm sehr begrüßenswert, ist es doch „eine große Erleichterung sowohl für die Sportler*innen, als auch für die Mitarbeitenden in den Vereinen vor Ort“. Die Verordnung sieht nämlich vor, dass sowohl geimpfte als auch genesene Personen vor Betreten der Einrichtung – der Sporthalle, des Gymnastikraumes oder des Schwimmbades – einen Selbsttest unter Aufsicht eines vom Verein bestellten Mitarbeitenden durchführen oder aber einen maximal 24 Stunden alten personalisierten Test eines Testzentrums vorlegen müssen. „Durch den Wegfall der Testpflicht für geboosterte Personen können rund 175.000 Vereinsmitglieder einfacher Sport machen“ erklärt Palm weiter.

Der Fokus des organisierten Sports liegt nicht erst jetzt, sondern von Beginn an auf den Kindern und Jugendlichen. Deshalb freut sich der Sport, dass besonders in der kalten und nassen Jahreszeit Hallensport für die Jüngsten und Jüngeren in unserer Gesellschaft beinahe uneingeschränkt durchgeführt werden kann. Die Einschränkungen insbesondere im Erwachsenenbereich (2G Plus innen und 2G außen) trägt der Landessportbund weiterhin voll mit – wohlwissend, dass damit bürokratische Hürden erhöht werden. Auf der anderen Seite wird darüber der Druck auf die bisher ungeimpften Sportler*innen weiter erhöht „und das ist gut so“, so Palm. Klarer geregelt als in der 28. CoBeLVO ist der Status von hauptamtlichen Trainer*innen und neben- oder ehrenamtlichen Übungsleiter*innen. Für alle gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Sie müssen geimpft oder genesen sein oder aber einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz appelliert weiter sehr deutlich an die Eltern der Jugendlichen. „Lassen Sie Ihre Kinder impfen und besorgen Sie sich Ihre Auffrischungsimpfung; es erleichtert allen das Sporttreiben im Verein und ist der einzige Weg aus der Pandemie, solange wir die Impflicht noch nicht haben“, sagt die Präsidentin des Sportbundes Pfalz, Elke Rottmüller.

Bis Ende des Jahres wird auch die unter Federführung der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz organisierte Impfkampagne mit Impfbus-Terminen bei rheinland-pfälzischen Sportvereinen fortgesetzt. Dass die Kampagne ein großartiger Erfolg ist, bestätigen die Zahlen: 35 Termine mit rund 14.000 Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen. „Sofern wir mehr Termine seitens der Landesregierung angeboten bekommen hätten, hätten wir locker weitere 60 Termine an Impfbus-Terminen bei Vereinen vor Ort organisieren können“, so Koordinator Martin Hämmerle von der LSB-Sportjugend. „Ein starkes Zeichen des gesellschaftlichen Engagements der rheinland-pfälzischen Vereine.“

Eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Regelungen in den einzelnen Altersklassen – unterschieden nach Innen- und Außenbereich – sowie weitere Infos zur 29. CoBeLVO und den Auswirkungen auf den Sport finden Sie unter: https://www.lsb-rlp.de/coronaservice.

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Ministerpräsident Wüst stellt neue Kampagne der Landesregierung NRW zur Booster-Impfung vor

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen weitet Impfangebote aus – Wüst: Die Booster-Impfung stärkt den Impfschutz des Einzelnen und gleichzeitig den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Staatskanzlei NRW teilt mit: Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am heutigen Montag, 6. Dezember 2021, ein kommunales Impfangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf besucht. Gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller tauschte er sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Impfzentrums in der ehemaligen Zentralbibliothek der Stadt aus.

„Wir wollen alle Menschen in Nordrhein-Westfalen erreichen und sie davon überzeugen: Die Impfung ist der Weg heraus aus den Beschränkungen des Alltags und ein Zeichen der Solidarität. Denn: Wer sich boostert und impfen lässt, schützt damit sich, seine Liebsten und stärkt so den Zusammenhalt in der Gesellschaft, den wir gerade in diesen Zeiten besonders brauchen“, so Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Das Impfzentrum in Düsseldorf wurde am 22. November 2021 im alten Gebäude der Zentralbibliothek in Betrieb genommen. Auf 1.600 Quadratmetern können nun mit zwölf Impfstraßen an sechs Tagen die Woche jeweils 1.800 Impfungen pro Tag durchgeführt werden. Angeboten werden Erst-, Zweit- und Booster-Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung. Zur Verimpfung stehen die Impfstoffe von Biontech, Moderna sowie von Johnson & Johnson (zur Erstimpfung) zur Verfügung.

Kampagne „Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen“

Im Rahmen des Besuchs stellte Ministerpräsident Hendrik Wüst die neue Kampagne der Landesregierung zur Booster-Impfung vor.

Mit der Booster-Kampagne „Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen“ macht die Landesregierung auf das umfangreiche Impfangebot der Kommunen aufmerksam und verdeutlicht neben der Notwendigkeit von Erstimpfungen die besondere Bedeutung von der Auffrischung des Impfschutzes. Die crossmediale Werbemaßnahme wird in allen nordrhein-westfälischen Tageszeitungen veröffentlicht sowie im öffentlichen Straßenraum, in und um Bahnhöfe und auf digitalen Plakatflächen im Lebensmitteleinzelhandel zu sehen sein. Im Zentrum steht dabei die Botschaft, nicht nur den Impfschutz, sondern auch den Zusammenhalt zu verstärken, mit dem Claim: „Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen“.

Darüber hinaus werden Anzeigen in sozialen Medien und ein Online-Audio-Spot bei gängigen Streaming-Angeboten (z.B. bei Spotify und weiteren Anbietern) geschaltet. Auf Smart-TVs wird die Booster-Kampagne in Form eines Video-Spots gezeigt. Parallel werden die Inhalte auf den Kanälen der Landesregierung ausgespielt. Die Kampagne und die kommunalen Impfangebote finden Sie unter www.land.nrw/corona und auf der zentralen Sonderseite www.impfen.nrw.

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Erfolg für Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

Region/Mainz – Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz – Bundesländer verabschieden einstimmig Antrag zu Flutregionen. „Ich freue mich über die großartige und anhaltende Solidarität aller Bundesländer, den Wiederaufbau in den Regionen der Flutkatastrophe weiter vorantreiben zu wollen. Wir stehen eng an der Seite der betroffenen Menschen und suchen gemeinsam nach Wegen, um die Zukunftsfähigkeit der Region dauerhaft zu sichern“, sagte der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Alexander Schweitzer nach der digitalen Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Dort stellten sich alle Bundesländer einstimmig hinter den Antrag von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die weitere Hilfen zur Existenzsicherung von Beschäftigten und Unternehmen in Flutregionen anregten.

Der Antrag beinhaltete die Bitte an die Bundesregierung, ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen und gezielten Unterstützung der Regionen vorzulegen, das vor allem die Beschäftigten in der Region stärker in den Blick nimmt und die existenziellen Sorgen der Menschen vor Ort abmildert. Dabei gehe es vor allem um Lohneinbußen durch Kurzarbeitergeldbezug, erhöhte Kosten zur Wohnraumsicherung sowie gestiegene Mobilitätskosten, betonte Alexander Schweitzer. Es sei notwendig, Unternehmen und Arbeitsplätze dauerhaft in Regionen wie dem Ahrtal zu halten.

Um junge Menschen bis 27 Jahre noch stärker in den Wiederaufbau einzubinden, forderten die Länder den Bund auf, die Förderung einer modellhaften Maßnahme in den Flutregionen zu prüfen. Eine solche Phase könne helfen, junge Menschen mit sozialem Engagement für den Wiederaufbau zu gewinnen und diesen vor allem im Bereich des Handwerks auch eine Berufsorientierung bieten.

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Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert

Region/Berlin – Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben. Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und leistet einen enormen Beitrag zur Abfederung der Corona-Krise. Zum Stichtag 25. November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt. Vom KfW-Sonderprogramm profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Bundesregierung hat sich auf folgende Änderungen geeinigt:

  1. Wir geben den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit, indem wir die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. April 2022 verlängern.
  2. Im KfW-Sonderprogramm unterstützen wir Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen.
    Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro.

  1. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01. Januar 2022 umgesetzt. Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU Kommission mit der 6. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat. Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.
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Kinder-Impfungen in Rheinland-Pfalz können noch in diesem Jahr starten

Region/Mainz – RLP Gesundheitsminister Clemens Hoch: Registrierungsportal ist seit dem 1. Dezember freigeschaltet. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat empfohlen, Impfungen von Kindern mit dem Covid-19-Impfstoff von BioNTech und Pfizer zu ermöglichen. Mit einer Entscheidung der EU-Kommission wird in den kommenden Tagen gerechnet. Mit der Lieferung des Kinder-Impfstoffs nach Deutschland wird in der Woche vor Weihnachten gerechnet. Dann könnte noch in diesem Jahr damit begonnen werden, Kinder ab fünf Jahren gegen das Corona-Virus zu impfen.

„Das ist ein weiterer Mosaikstein in unserer Impfkampagne. Viele Eltern wollen, dass sie ihre Kinder effektiv vor dem Corona-Virus schützen können. Die Erleichterung bei den Eltern wird spürbar sein. Deshalb wollen wir ihnen unmittelbar eine Registrierungsmöglichkeit schaffen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Gemeinsam mit den Kinderärzten, aber auch mit den Kommunen im Land würden Pläne erarbeitet, um noch vor dem Jahreswechsel in den Impfzentren mit besonderen Familienimpftagen die Kampagne weiter voranzubringen. Auch viele niedergelassene Ärzte und Kinderärzte werden sich aktiv am Impfgeschehen der über 5-Jährigen beteiligen. Für einen Termin bei der niedergelassenen Ärzteschaft können sich Eltern an die Arztpraxen wenden. Diejenigen, die ihr Kind in einem Impfzentrum impfen lassen wollen, können sich ab dem 1. Dezember über www.impftermin.rlp.de registrieren.

Im Moment werde das Online-Portal zur Terminregistrierung überarbeitet. „Seit dem 1. Dezember wird es wie angekündigt die Möglichkeit geben, sich schon ab vier Monaten nach der Zweitimpfung für einen Boostertermin zu registrieren. Dieser wird frühestens fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich sein. Neben den Familienimpftagen, die wir im Rahmen der Kinderimpfungen anbieten wollen, werden wir die Möglichkeit eröffnen, Gruppenimpfungen mit bis zu fünf Personen in Impfzentren anzubieten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auch dies werde den Impffortschritt beschleunigen. Die Landesregierung habe überdies allen Kommunen mit dauerhaften stationären Impfstellen angeboten, ihre Termine über die gemeinsame zentrale Vergabe zu organisieren.

Neben den reaktivierten Impfzentren ergänzen kommunale Impfangebote, 21 Krankenhausstandorte und mittlerweile zwölf Impfbusse das Impfangebot der niedergelassenen Ärzte im Land. „Die Lage bleibt ernst und hoch dynamisch. Das Infektionsgeschehen ist diffus. Gleichzeitig sind die Krankenhäuser zunehmend belastet – auch durch die Verlegungen aus anderen Bundesländern. Das Auftreten der neuen Virusvariante und die dadurch zusätzlich bestehende Unsicherheit machen eine neue Lagebeurteilung notwendig. Es ist angezeigt, weitere Schritte zu gehen, um auf die aktuelle Lage angemessen zu reagieren. Weiterhin gilt: Impfen ist der Schlüssel aus der Pandemie und es liegt an uns allen, dafür zu werben, dass möglichst alle, die dürfen, die Schutzimpfung auch wirklich annehmen“, betonten Ministerpräsidentin Dreyer und Gesundheitsminister Hoch.

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Nationale Solidarität in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Deutliche Kontaktreduzierungen für Ungeimpfte und Begrenzungen für Großveranstaltungen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in Nordrhein-Westfalen um. Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen. Mit den Maßnahmen soll auch den möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante sehr frühzeitig entgegengewirkt werden.

Mit Inkrafttreten der Änderungen der neuen Coronaschutzverordnung werden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem sind hier erhebliche Kontaktreduzierungen erforderlich. Deshalb gilt für diese Personen künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.

Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte/genesene Personen macht das aktuelle Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen. Zudem gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen bei Großveranstaltungen nun auch absolute Zuschauer- Obergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen. Schließlich greifen in Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350) Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern.

„Wir befinden uns in einer sehr kritischen Lage und es fällt uns allen schwer, dass wir jetzt allen Menschen in unserem Land Einschränkungen abverlangen müssen – auch denen, die durch eine Impfung ihren Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben. Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht. Jetzt aber bringen die höheren Risikopotentiale, die von der viel zu großen Zahl nicht geimpfter Menschen ausgehen, unsere Krankenhäuser und vor allem das medizinische Personal wieder an die Belastungsgrenze. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt konsequent die Risiken durch und für nicht immunisierte Menschen begrenzen. Jedem muss inzwischen klar sein: Ohne Impfung werden wir unsere Normalität nicht zurückbekommen. Ich hoffe, dass diejenigen, die das bislang anders gesehen haben, nun zur Vernunft kommen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Insgesamt sind bisher 71,8 Prozent der Menschen (Stand 2. Dezember 2021) in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Für diese Menschen soll auch weiterhin so viel Normalität wie möglich gewährleistet blieben. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung – gerade in Innenräumen. Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung bereits mit Wirkung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung zunächst nach wie vor bis zum 21. Dezember 2021.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Private Zusammenkünfte in Hotspots

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko

Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.

Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel

Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich

Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.

Hochschulen

Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist. Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen. Die neue Fassung ist am 2. Dezember in Kraft getreten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sowie die neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/corona